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Tobias Gillen - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Der Untersuchungsgegenstand: Schulpolitik6) quartären Bereich der Aus- und Weiterbildung für Jugendliche und Erwachsene.Einem erweiterten Begriff von Bildungspolitik können noch weitere bildungs- undkulturpolitische Zuständigkeiten zugeordnet werden. Hierzu zählen Aufgaben wieMuseen, Denkmalpflege, Bibliotheken, Teile der Kulturpolitik, aber auchIntegrationspolitik, Aufklärungskampagnen, Bildungsentwicklungshilfe bis hin zuStädtepartnerschaften (vgl. Fuchs u.a. 2000: 38ff.).Drei der genannten Teilbereiche der Bildungspolitik lassen sich sinnvollzusammenfassen: die Bereiche, die mit der Institution Schule verknüpft sind, also derPrimarbereich und die Sekundarbereiche I und II. Diese sollen - ohne das beruflicheBildungswesen - im Zentrum dieser Betrachtung stehen. Diese Einschränkung derBildungspolitik auf die Schulpolitik ist für diese Analyse leitend; sofern nicht expliziterwähnt, bezieht sich der Begriff Bildungspolitik stets auf den Teilbereich derSchulpolitik. Die anderen drei Bereiche, sowie die genannten weiteren Aufgabenunterscheiden sich so fundamental aus Sicht der Politikwissenschaft, dass sie nur sehrverallgemeinernd dem gleichen Politikfeld zugeordnet werden können: Die Prozesse,Strukturen und Inhalte zwischen der Schulpolitik und den anderen Bereichen derBildungspolitik unterscheiden sich in der Bundesrepublik wesentlich.2.4 Träger und formale Kompetenzen in der SchulpolitikNachdem die inhaltlichen Bestandteile der Schulpolitik eingegrenzt wurden, stellt sichdie Frage der Träger und Akteure in diesem Bereich. Dominiert wird das Politikfeld inder Bundesrepublik von staatlichen Akteuren und Institutionen, aber selbstverständlichsind auch die nichtstaatlichen Akteure, die teilweise auch als private Träger auftreten,von Bedeutung.2.4.1 Staatliche InstitutionenDie staatlichen Institutionen der Schulpolitik sind, in dieser ersten Charakterisierungdes Feldes, auf allen drei Verwaltungsebenen, also bei Bund, Länder und Kommunenangesiedelt. Diese beeinflussen mit Parlamenten und Ausschüssen, Regierungen,Ministerien und Verwaltungen, intermediären Institutionen und Verwaltungs- undVerfassungsgerichten bildungspolitische Entscheidungen (Fuchs u.a. 2000: 33). Dabeiwidmet sich diese Arbeit insbesondere dem Zusammenspiel der Institutionen oberhalb- 11 -

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