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Allianz für eine nachhaltige Beschaffung - DSTGB VIS

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Eine im Nachhaltigkeitssinne umfassendere Orientie-<br />

rungshilfe <strong>für</strong> die öffentliche <strong>Beschaffung</strong> von Textil-<br />

erzeugnissen stellt das Umweltzeichen Blauer Engel<br />

<strong>für</strong> Textilien vom Februar 2011 36 dar. Der Blaue Engel<br />

ergänzt ökologische und gesundheitsrelevante Anfor-<br />

derungen um soziale Anforderungen <strong>eine</strong>r verbesser-<br />

ten Arbeitssicherheit und garantierter sozial verant-<br />

wortlicher Arbeitsbedingungen über die gesamte<br />

Wertschöpfungskette zur Herstellung <strong>eine</strong>s mit dem<br />

Umweltzeichen gekennzeichneten Produktes. Die<br />

Antragsteller des Umweltzeichens müssen <strong>eine</strong> Erklä-<br />

rung zu Arbeitsbedingungen unterschreiben, aus der<br />

hervorgeht, dass im Zuge der Herstellung des mit dem<br />

Umweltzeichen gekennzeichneten Produktes auf die<br />

Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen geachtet<br />

wurde.<br />

Darüber hinaus existieren weitere anerkannte, bran-<br />

chenspezifische Kennzeichnungsprogramme wie IVN<br />

Naturtextil Standard 37, Global Organic Textile Stan-<br />

dard (GOTS) 38 und GoodWeave International 39. Diese<br />

Kennzeichnungen verknüpfen ebenfalls Umweltan-<br />

forderungen mit sozialen Anforderungen an den Her-<br />

stellungsprozess und beinhalten zudem Vorgaben zur<br />

Inspektion der einzelnen Produktionsstätten. Damit<br />

eignen sie sich im Rahmen der vergaberechtlichen<br />

Vorgaben 40 grundsätzlich<br />

36 RAL-UZ 154: http://www.blauerengel.de/de/produkte_marken/produktsuche/produkttyp.ph<br />

p?id=573 (Stand: 27.8.2012).<br />

37 Vgl.:<br />

http://www.naturtextil.de/verbraucher/qualitaetszeichen/b<br />

est.html (Stand: 27.8.2012).<br />

38 Vgl.: http://www.global-standard.org/ (Stand: 27.8.2012).<br />

39 Vgl.: http://www.goodweave.net/ (Stand: 27.8.2012).<br />

40 Siehe den Bericht der Expertengruppe „Standards“ von<br />

2011 a. a. O., S. 31 ff.<br />

Expertengruppe Standards<br />

� als Quelle <strong>für</strong> die Entwicklung von Vergabekrite-<br />

rien im Sinne <strong>eine</strong>r <strong>nachhaltige</strong>n Auftragsvergabe 41<br />

und<br />

� als möglicher Nachweis <strong>für</strong> die Einhaltung dieser<br />

Kriterien. 42<br />

d) Umsetzungspraxis in Deutschland<br />

Die Vertreterin des <strong>Beschaffung</strong>samtes des Bundes-<br />

ministeriums des Innern (BeschA) stellte die aktuelle<br />

Vergabepraxis ihres Hauses bei der Ausschreibung<br />

von Textilien vor. Als interner Leitfaden des BeschA<br />

dient <strong>eine</strong> erst im Juli 2012 überarbeitete technische<br />

Richtlinie zur <strong>Beschaffung</strong> von Textilprodukten. Die<br />

technische Richtlinie umfasst auch Anforderungen an<br />

die Umweltverträglichkeit von Gewebe aus Wolle,<br />

Baumwolle, Bast-/Chemiefasern und Mischungen<br />

dieser Fasern sowie <strong>für</strong> daraus gefertigte Bekleidungs-,<br />

Wäsche- und Ausrüstungsstücke. Soziale Anforderun-<br />

gen an den Herstellungsprozess der konfektionierten<br />

Textilprodukte sind bislang nicht Bestandteil der<br />

Richtlinie. Sie werden aber seit Mitte 2011 bei Aus-<br />

schreibungen durch ein weiteres verbindliches Formu-<br />

lar „Ergänzende Vertragsbedingungen – Kernarbeits-<br />

normen ILO“ abgefragt. Die Unternehmen, welche<br />

sich um den Auftrag bewerben, müssen die beiliegen-<br />

de Anlage ausfüllen und unterschreiben. Die im For-<br />

mular genannten sozialen Anforderungen werden<br />

damit verbindlicher Bestandteil des Vertrages. 43<br />

Weiter gibt es gute Praxisbeispiele deutscher Städte<br />

und Gemeinden <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>nachhaltige</strong> <strong>Beschaffung</strong> von<br />

Textilprodukten. So hat die Stadt Dortmund bereits<br />

im Jahr 2007 <strong>eine</strong> Erklärung zur Einhaltung des ILO-<br />

Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche<br />

41 Zu den weiteren Voraussetzungen siehe Artikel 23 Abs. 6<br />

der EG-Richtlinie 2004/18/EG.<br />

42 Siehe: Das LANDMARK-Konsortium (2012): Überprüfung<br />

sozialer Verantwortung entlang der Zulieferkette – ein<br />

rechtlicher Praxis-Leitfaden <strong>für</strong> öffentliche Einkäufer, S.60.<br />

43 Siehe Formular in Anlage 3.<br />

41

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