Allianz für eine nachhaltige Beschaffung - DSTGB VIS
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wenn <strong>für</strong> den Auftraggeber k<strong>eine</strong> effektive Möglichkeit<br />
zu deren Kontrolle besteht. Gerade hier ergeben sich<br />
aber in der Vergabepraxis erhebliche Schwierigkeiten.<br />
So ist es beispielsweise unzulässig, <strong>eine</strong>n bestimmten<br />
Mindestverrechnungssatz, beispielsweise Mindestlohn<br />
+ Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten, bei der<br />
Vergabe <strong>eine</strong>s Auftrags verbindlich einzufordern, um<br />
unseriöse Angebote von vornherein ausschließen zu<br />
können 27. Zwar dürfen Auftraggeber bei ungewöhn-<br />
lich niedrigen Angeboten von den Bietern die Offen-<br />
legung ihrer Kalkulation fordern und bei Feststellung<br />
<strong>eine</strong>s offenbaren Missverhältnisses zwischen Preis und<br />
Leistung den Zuschlag verweigern 28, jedoch scheint<br />
den Bietern hierbei nach der aktuellen Rechtsprechung<br />
der Vergabekammer des Bundes (VK Bund) ein sehr<br />
weiter Begründungsspielraum zu verbleiben 29.<br />
Für Beschaffer von Nutzen wäre sicher <strong>eine</strong> Modell-<br />
rechnung durch den Bundesinnungsverband des Ge-<br />
bäudereiniger-Handwerks. Diese könnte gegenüber<br />
Bietern und vor Gericht als Argumentationsgrundlage<br />
genutzt werden.<br />
27 Vgl. hierzu aus der jüngeren Entscheidung des OLG<br />
Frankfurt vom 24.7.2012 – Az.: 11 Verg 6/12: „Die Festlegung<br />
<strong>eine</strong>s Automatismus, wonach ein Angebot bei Unterschreitung<br />
der vorgegebenen Mindestsätze ohne weitere Prüfung von der Wertung<br />
auszuschließen ist, führt <strong>eine</strong>n eigenständigen Ausschlussgrund in das<br />
Vergabeverfahren ein, der in der VOL/A-EG in dieser Form nicht<br />
geregelt ist und den Bieter zudem in s<strong>eine</strong>r Kalkulationsfreiheit beschränkt;<br />
beides ist vergaberechtswidrig [vgl. VK Bund, Beschl. v.<br />
4.7.2011 - VK 2 - 61/11 - Rn. 79; Beschl. v. 27.12.2011 - VK 1<br />
- 159/11 - Rn. 70; s. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2010<br />
– VII Verg 33/10 - Rn. 25]. Somit kommt es aus vergaberechtlichen<br />
Gründen nicht in Betracht, Bieter automatisch wegen des Unterschreitens<br />
<strong>eine</strong>r pauschal vorgegebenen Kalkulationsschwelle bzw.<br />
Mindeststundenverrechnungssatzes im Sinn der Vergabeunterlagen<br />
auszuschließen.“<br />
28 Vgl. § 16 Abs. 6 VOL/A, § 19 Abs. 6 VOL/A-EG.<br />
29 Vgl. VK Bund, 27.12.2011 – VK 1-159/11 (Antragsgegner<br />
<strong>Beschaffung</strong>samt des BMI).<br />
III.4. Empfehlungen<br />
Expertengruppe Standards<br />
a) Pilotierung des Leitfadens/Fortführung<br />
der AG „Reinigungsdienstleistungen“<br />
Der von der AG „Reinigungsdienstleistungen“ erar-<br />
beitete Leitfaden <strong>für</strong> die <strong>nachhaltige</strong> <strong>Beschaffung</strong> von<br />
Reinigungsdienstleistungen und -mitteln sollte in ei-<br />
nem oder mehreren konkreten Vergabeverfahren,<br />
gegebenenfalls unter Berücksichtigung zusätzlicher<br />
sozialer Aspekte, pilotiert werden. Sollte sich aus der<br />
Pilotierung Ergänzungs- beziehungsweise Klarstel-<br />
lungsbedarf ergeben, so ist der Leitfaden entsprechend<br />
anzupassen. Zur fachlichen Begleitung der Pilotierung<br />
und <strong>für</strong> <strong>eine</strong> gegebenenfalls erforderliche Anpassung<br />
des Leitfadens sollte die AG in ihrer aktuellen Zu-<br />
sammensetzung 2013 fortgeführt werden 30.<br />
b) Fortschreibung des Leitfadens zur nachhal-<br />
tigen <strong>Beschaffung</strong> von Reinigungsdienst-<br />
leistungen und -mitteln<br />
Der erarbeitete Leitfaden zur <strong>nachhaltige</strong>n Beschaf-<br />
fung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln<br />
sollte in rund drei, spätestens aber nach fünf Jahren<br />
fortgeschrieben werden. Die Optimierungsanstren-<br />
gungen sollten stets auch darauf abzielen, den Bearbei-<br />
tungsaufwand <strong>für</strong> Beschaffer auf ein vernünftiges Maß<br />
zu beschränken. Darüber hinaus wird zu klären sein,<br />
welche weitergehenden Nachhaltigkeitsaspekte rechts-<br />
sicher aufgenommen werden können. In Betracht<br />
kommen insbesondere die folgenden Aspekte:<br />
� umweltbezogene Anforderungen an das Reini-<br />
gungsequipment,<br />
� Mindestlohn,<br />
� familienfreundliche Ausführungszeiten<br />
der Reinigungsarbeiten,<br />
� Aus-, Fort- und Weiterbildung,<br />
� Genderaspekte,<br />
30 Gegebenenfalls sollten weitere Experten, insbesondere<br />
hinsichtlich sozialer Anforderungen, einbezogen werden.<br />
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