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Allianz für eine nachhaltige Beschaffung - DSTGB VIS

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wenn <strong>für</strong> den Auftraggeber k<strong>eine</strong> effektive Möglichkeit<br />

zu deren Kontrolle besteht. Gerade hier ergeben sich<br />

aber in der Vergabepraxis erhebliche Schwierigkeiten.<br />

So ist es beispielsweise unzulässig, <strong>eine</strong>n bestimmten<br />

Mindestverrechnungssatz, beispielsweise Mindestlohn<br />

+ Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten, bei der<br />

Vergabe <strong>eine</strong>s Auftrags verbindlich einzufordern, um<br />

unseriöse Angebote von vornherein ausschließen zu<br />

können 27. Zwar dürfen Auftraggeber bei ungewöhn-<br />

lich niedrigen Angeboten von den Bietern die Offen-<br />

legung ihrer Kalkulation fordern und bei Feststellung<br />

<strong>eine</strong>s offenbaren Missverhältnisses zwischen Preis und<br />

Leistung den Zuschlag verweigern 28, jedoch scheint<br />

den Bietern hierbei nach der aktuellen Rechtsprechung<br />

der Vergabekammer des Bundes (VK Bund) ein sehr<br />

weiter Begründungsspielraum zu verbleiben 29.<br />

Für Beschaffer von Nutzen wäre sicher <strong>eine</strong> Modell-<br />

rechnung durch den Bundesinnungsverband des Ge-<br />

bäudereiniger-Handwerks. Diese könnte gegenüber<br />

Bietern und vor Gericht als Argumentationsgrundlage<br />

genutzt werden.<br />

27 Vgl. hierzu aus der jüngeren Entscheidung des OLG<br />

Frankfurt vom 24.7.2012 – Az.: 11 Verg 6/12: „Die Festlegung<br />

<strong>eine</strong>s Automatismus, wonach ein Angebot bei Unterschreitung<br />

der vorgegebenen Mindestsätze ohne weitere Prüfung von der Wertung<br />

auszuschließen ist, führt <strong>eine</strong>n eigenständigen Ausschlussgrund in das<br />

Vergabeverfahren ein, der in der VOL/A-EG in dieser Form nicht<br />

geregelt ist und den Bieter zudem in s<strong>eine</strong>r Kalkulationsfreiheit beschränkt;<br />

beides ist vergaberechtswidrig [vgl. VK Bund, Beschl. v.<br />

4.7.2011 - VK 2 - 61/11 - Rn. 79; Beschl. v. 27.12.2011 - VK 1<br />

- 159/11 - Rn. 70; s. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2010<br />

– VII Verg 33/10 - Rn. 25]. Somit kommt es aus vergaberechtlichen<br />

Gründen nicht in Betracht, Bieter automatisch wegen des Unterschreitens<br />

<strong>eine</strong>r pauschal vorgegebenen Kalkulationsschwelle bzw.<br />

Mindeststundenverrechnungssatzes im Sinn der Vergabeunterlagen<br />

auszuschließen.“<br />

28 Vgl. § 16 Abs. 6 VOL/A, § 19 Abs. 6 VOL/A-EG.<br />

29 Vgl. VK Bund, 27.12.2011 – VK 1-159/11 (Antragsgegner<br />

<strong>Beschaffung</strong>samt des BMI).<br />

III.4. Empfehlungen<br />

Expertengruppe Standards<br />

a) Pilotierung des Leitfadens/Fortführung<br />

der AG „Reinigungsdienstleistungen“<br />

Der von der AG „Reinigungsdienstleistungen“ erar-<br />

beitete Leitfaden <strong>für</strong> die <strong>nachhaltige</strong> <strong>Beschaffung</strong> von<br />

Reinigungsdienstleistungen und -mitteln sollte in ei-<br />

nem oder mehreren konkreten Vergabeverfahren,<br />

gegebenenfalls unter Berücksichtigung zusätzlicher<br />

sozialer Aspekte, pilotiert werden. Sollte sich aus der<br />

Pilotierung Ergänzungs- beziehungsweise Klarstel-<br />

lungsbedarf ergeben, so ist der Leitfaden entsprechend<br />

anzupassen. Zur fachlichen Begleitung der Pilotierung<br />

und <strong>für</strong> <strong>eine</strong> gegebenenfalls erforderliche Anpassung<br />

des Leitfadens sollte die AG in ihrer aktuellen Zu-<br />

sammensetzung 2013 fortgeführt werden 30.<br />

b) Fortschreibung des Leitfadens zur nachhal-<br />

tigen <strong>Beschaffung</strong> von Reinigungsdienst-<br />

leistungen und -mitteln<br />

Der erarbeitete Leitfaden zur <strong>nachhaltige</strong>n Beschaf-<br />

fung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln<br />

sollte in rund drei, spätestens aber nach fünf Jahren<br />

fortgeschrieben werden. Die Optimierungsanstren-<br />

gungen sollten stets auch darauf abzielen, den Bearbei-<br />

tungsaufwand <strong>für</strong> Beschaffer auf ein vernünftiges Maß<br />

zu beschränken. Darüber hinaus wird zu klären sein,<br />

welche weitergehenden Nachhaltigkeitsaspekte rechts-<br />

sicher aufgenommen werden können. In Betracht<br />

kommen insbesondere die folgenden Aspekte:<br />

� umweltbezogene Anforderungen an das Reini-<br />

gungsequipment,<br />

� Mindestlohn,<br />

� familienfreundliche Ausführungszeiten<br />

der Reinigungsarbeiten,<br />

� Aus-, Fort- und Weiterbildung,<br />

� Genderaspekte,<br />

30 Gegebenenfalls sollten weitere Experten, insbesondere<br />

hinsichtlich sozialer Anforderungen, einbezogen werden.<br />

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