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Allianz für eine nachhaltige Beschaffung - DSTGB VIS

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Im Anschluss an die Auftaktsitzung erarbeitete das<br />

Umweltbundesamt mit Unterstützung des Instituts <strong>für</strong><br />

ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) <strong>eine</strong>n ersten<br />

Entwurf des Leitfadens <strong>für</strong> die <strong>nachhaltige</strong> Beschaf-<br />

fung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln, der<br />

den Mitgliedern der AG am 8. Juni mit Fristsetzung<br />

bis zum 10. August 2012 zur Abstimmung gegeben<br />

wurde. Eine abschließende Besprechung des Leitfa-<br />

dens fand am 11. September 2012 im Wege <strong>eine</strong>r Tele-<br />

fonkonferenz statt.<br />

III.3. Ergebnisse<br />

Zentrales Arbeitsergebnis der AG ist der abgestimmte<br />

Leitfaden zur <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Beschaffung</strong> von Reini-<br />

gungsdienstleistungen und -mitteln. Für künftige Ar-<br />

beiten wertvoll ist die Sammlung weiterer möglicher<br />

sozialer und umweltbezogener Aspekte. Die AG hat<br />

sich aus verschiedenen Gründen dazu entschieden,<br />

diese noch nicht in ihre Ausschreibungsempfehlung<br />

aufzunehmen. Jedoch benennt die AG im ergänzen-<br />

den Bericht entsprechende Anknüpfungspunkte <strong>für</strong><br />

<strong>eine</strong> künftige Weiterentwicklung des Leitfadens. Die<br />

genannten Ergebnisse werden im Folgenden vorge-<br />

stellt.<br />

a) Leitfaden <strong>für</strong> die <strong>nachhaltige</strong> <strong>Beschaffung</strong><br />

von Reinigungsdienstleistungen<br />

und -mitteln<br />

Der von der AG Reinigungsdienstleistungen erarbeite-<br />

te Leitfaden bietet <strong>eine</strong> fachlich abgestimmte Umset-<br />

zungsstrategie <strong>für</strong> die <strong>nachhaltige</strong> <strong>Beschaffung</strong> von<br />

Reinigungsdienstleistungen und -mitteln. Sein Anwen-<br />

dungsbereich umfasst die Gebäudereinigung, insbe-<br />

sondere die Unterhalts- und Glasreinigung. Sonder-<br />

und Teilbereichsreinigungen sowie Bauschlussreini-<br />

gungen fallen nicht in den Geltungsbereich des Leitfa-<br />

dens. Die empfohlenen Umweltkriterien orientieren<br />

sich an den Kriterien des EU-Umweltzeichens <strong>für</strong><br />

Expertengruppe Standards<br />

Allzweck- und Sanitärreiniger 23. Die Kriterien haben<br />

folgende Ziele:<br />

� geringere Auswirkungen auf die Umwelt durch<br />

Begrenzung der Menge schädlicher Inhaltsstoffe,<br />

Verringerung der Reinigungsmittelmenge pro Ver-<br />

wendung und Verringerung des Verpackungsab-<br />

falls,<br />

� Verringerung oder Vermeidung von Gefahren <strong>für</strong><br />

die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch<br />

gefährliche Stoffe.<br />

Der Leitfaden enthält spezifische Empfehlungen und<br />

Formulierungsbeispiele <strong>für</strong> die Leistungsbeschreibung,<br />

die Angebotswertung sowie mögliche Auftragsausfüh-<br />

rungsklauseln. Zusätzlich findet sich im Anhang des<br />

Leitfadens ein Anbieterfragebogen, der von den Bie-<br />

tern beziehungsweise über diese von den Herstellern<br />

der angebotenen Reinigungsmittel auszufüllen ist und<br />

ausgefüllt als Nachweis <strong>für</strong> die Einhaltung der umwelt-<br />

und gesundheitsschutzbezogenen Anforderungen<br />

dient. Wird ein mit dem Europäischen Umweltzeichen<br />

zertifiziertes Reinigungsmittel angeboten, so genügt<br />

allein diese Angabe im Fragebogen, um den Nachweis<br />

zu führen. Die Ausfüllung des restlichen Fragebogens<br />

erübrigt sich dann. Zudem wird im Leitfaden empfoh-<br />

len, den Anbieterfragebogen als Anhang zur Leis-<br />

tungsbeschreibung zu verwenden, um der vergabe-<br />

rechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, die Leistung<br />

eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. 24<br />

23 Vgl. Beschluss der Kommission vom 28. Juni 2011 zur<br />

Festlegung der Umweltkriterien <strong>für</strong> die Vergabe des EU-<br />

Umweltzeichens <strong>für</strong> Allzweck- und Sanitärreiniger<br />

(2011/383/EU), http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:1<br />

69:0052:0064:DE:PDF (Stand: 20.08.2012).<br />

24 Vgl. § 7 Abs. 1 VOL/A bzw. § 8 Abs. 1 VOL/A-EG:<br />

“Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, sodass alle<br />

Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und<br />

dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind (Leistungsbeschreibung).“<br />

Aus § 8 Abs. 5 VOL/A-EG folgt zudem, dass<br />

Spezifikationen aus Umweltzeichen unter bestimmten Voraussetzungen<br />

verwendet werden dürfen. Ein bloßer Verweis<br />

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