Allianz für eine nachhaltige Beschaffung - DSTGB VIS
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Im Anschluss an die Auftaktsitzung erarbeitete das<br />
Umweltbundesamt mit Unterstützung des Instituts <strong>für</strong><br />
ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) <strong>eine</strong>n ersten<br />
Entwurf des Leitfadens <strong>für</strong> die <strong>nachhaltige</strong> Beschaf-<br />
fung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln, der<br />
den Mitgliedern der AG am 8. Juni mit Fristsetzung<br />
bis zum 10. August 2012 zur Abstimmung gegeben<br />
wurde. Eine abschließende Besprechung des Leitfa-<br />
dens fand am 11. September 2012 im Wege <strong>eine</strong>r Tele-<br />
fonkonferenz statt.<br />
III.3. Ergebnisse<br />
Zentrales Arbeitsergebnis der AG ist der abgestimmte<br />
Leitfaden zur <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Beschaffung</strong> von Reini-<br />
gungsdienstleistungen und -mitteln. Für künftige Ar-<br />
beiten wertvoll ist die Sammlung weiterer möglicher<br />
sozialer und umweltbezogener Aspekte. Die AG hat<br />
sich aus verschiedenen Gründen dazu entschieden,<br />
diese noch nicht in ihre Ausschreibungsempfehlung<br />
aufzunehmen. Jedoch benennt die AG im ergänzen-<br />
den Bericht entsprechende Anknüpfungspunkte <strong>für</strong><br />
<strong>eine</strong> künftige Weiterentwicklung des Leitfadens. Die<br />
genannten Ergebnisse werden im Folgenden vorge-<br />
stellt.<br />
a) Leitfaden <strong>für</strong> die <strong>nachhaltige</strong> <strong>Beschaffung</strong><br />
von Reinigungsdienstleistungen<br />
und -mitteln<br />
Der von der AG Reinigungsdienstleistungen erarbeite-<br />
te Leitfaden bietet <strong>eine</strong> fachlich abgestimmte Umset-<br />
zungsstrategie <strong>für</strong> die <strong>nachhaltige</strong> <strong>Beschaffung</strong> von<br />
Reinigungsdienstleistungen und -mitteln. Sein Anwen-<br />
dungsbereich umfasst die Gebäudereinigung, insbe-<br />
sondere die Unterhalts- und Glasreinigung. Sonder-<br />
und Teilbereichsreinigungen sowie Bauschlussreini-<br />
gungen fallen nicht in den Geltungsbereich des Leitfa-<br />
dens. Die empfohlenen Umweltkriterien orientieren<br />
sich an den Kriterien des EU-Umweltzeichens <strong>für</strong><br />
Expertengruppe Standards<br />
Allzweck- und Sanitärreiniger 23. Die Kriterien haben<br />
folgende Ziele:<br />
� geringere Auswirkungen auf die Umwelt durch<br />
Begrenzung der Menge schädlicher Inhaltsstoffe,<br />
Verringerung der Reinigungsmittelmenge pro Ver-<br />
wendung und Verringerung des Verpackungsab-<br />
falls,<br />
� Verringerung oder Vermeidung von Gefahren <strong>für</strong><br />
die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch<br />
gefährliche Stoffe.<br />
Der Leitfaden enthält spezifische Empfehlungen und<br />
Formulierungsbeispiele <strong>für</strong> die Leistungsbeschreibung,<br />
die Angebotswertung sowie mögliche Auftragsausfüh-<br />
rungsklauseln. Zusätzlich findet sich im Anhang des<br />
Leitfadens ein Anbieterfragebogen, der von den Bie-<br />
tern beziehungsweise über diese von den Herstellern<br />
der angebotenen Reinigungsmittel auszufüllen ist und<br />
ausgefüllt als Nachweis <strong>für</strong> die Einhaltung der umwelt-<br />
und gesundheitsschutzbezogenen Anforderungen<br />
dient. Wird ein mit dem Europäischen Umweltzeichen<br />
zertifiziertes Reinigungsmittel angeboten, so genügt<br />
allein diese Angabe im Fragebogen, um den Nachweis<br />
zu führen. Die Ausfüllung des restlichen Fragebogens<br />
erübrigt sich dann. Zudem wird im Leitfaden empfoh-<br />
len, den Anbieterfragebogen als Anhang zur Leis-<br />
tungsbeschreibung zu verwenden, um der vergabe-<br />
rechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, die Leistung<br />
eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. 24<br />
23 Vgl. Beschluss der Kommission vom 28. Juni 2011 zur<br />
Festlegung der Umweltkriterien <strong>für</strong> die Vergabe des EU-<br />
Umweltzeichens <strong>für</strong> Allzweck- und Sanitärreiniger<br />
(2011/383/EU), http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:1<br />
69:0052:0064:DE:PDF (Stand: 20.08.2012).<br />
24 Vgl. § 7 Abs. 1 VOL/A bzw. § 8 Abs. 1 VOL/A-EG:<br />
“Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, sodass alle<br />
Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und<br />
dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind (Leistungsbeschreibung).“<br />
Aus § 8 Abs. 5 VOL/A-EG folgt zudem, dass<br />
Spezifikationen aus Umweltzeichen unter bestimmten Voraussetzungen<br />
verwendet werden dürfen. Ein bloßer Verweis<br />
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