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84 Die Rechtsbegründungwir nach vollbrachten Handlungen machen und in <strong>de</strong>r wir uns <strong>de</strong>r Vorwerfbarkeito<strong>de</strong>r Ta<strong>de</strong>llosigkeit <strong>de</strong>r Tat bewußt wer<strong>de</strong>n, setzt voraus,daß wir einen Maßstab gebrauchen, <strong>de</strong>r über <strong>de</strong>r Situation steht. Allerdingserklärt darauf <strong>de</strong>r Positivist, man könne überhaupt nicht vonabsoluten Werten sprechen, wie man auch nicht die Kunst eines erwachsenenKünstlers über jene eines Kin<strong>de</strong>s stellen könne, da Kunst <strong>de</strong>rgenuine sinnvolle Ausdruck <strong>de</strong>s inneren Erlebens sei. Für die Kunst magdiese Labilität stimmen. In <strong>de</strong>r sittlichen Ordnung dagegen han<strong>de</strong>lt essich um mehr als nur um Äußerungen von Lebensvorgängen, nämlichum Normen mit absolutem Anspruch. Und zwar setzen sich diese Normennicht etwa aus einem formellen absoluten Imperativ und einem je und jewechseln<strong>de</strong>n Inhalt zusammen, <strong>de</strong>r gleichsam die Bedingung <strong>de</strong>s Imperativsist. Die Suche nach <strong>de</strong>n seinsmäßigen Bedingungen, aufgrund welchernach kantischer Vorstellung <strong>de</strong>r Imperativ möglich wer<strong>de</strong>n soll,ist nicht <strong>de</strong>nkbar von einem rein formellen Soll aus. Sie benötigt eineninhaltlichen Maßstab, <strong>de</strong>r nicht nur ontische, son<strong>de</strong>rn auch ethischeBewandtnis hat. Man könnte diese inhaltlich bestimmten Allgemeinfor<strong>de</strong>rungenetwa als eine Art I<strong>de</strong>alvorstellung bezeichnen. Von <strong>de</strong>rI<strong>de</strong>alvorstellung unterschei<strong>de</strong>n sich die absoluten sittlichen For<strong>de</strong>rungenaber insofern, als sie nicht einen « Zustand » bezeichnen, son<strong>de</strong>rn ein allgemeinesSoll sind, <strong>de</strong>m je und je konkrete Gestalt verliehen wer<strong>de</strong>n muß.Unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, daß die praktische Vernunft wirklichabsolute Werte formuliert und for<strong>de</strong>rt und daß sie in <strong>de</strong>r Erfüllung dieserFunktion trotz <strong>de</strong>r individuellen Schwächeerscheinungen eine gewisseTreffsicherheit beweist, läßt sich das Folgen<strong>de</strong> über die Naturrechtsprinzipiensagen.Univoke und analogePrinzipienDie Rechtsgrundsätze, wie überhaupt alle Soll-Sätze <strong>de</strong>r praktischenVernunft Unterschei<strong>de</strong>n sich in univoke und analoge.Univoke Prinzipien sind jene, die in gleichem Sinne angewandt wer<strong>de</strong>n.Hierher gehören alle jene Grundsätze, die ontologisch in einer einzigenWesenheit, sei es <strong>de</strong>r Wesenheit einer Substanz o<strong>de</strong>r einer Handlung,begrün<strong>de</strong>t sind. So ist die menschliche Natur in allen Menschen ein unddieselbe unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>s Wesens, nicht allerdings <strong>de</strong>r Individualität.Die menschliche Wür<strong>de</strong> als die Wür<strong>de</strong> eines geistigen, freienWesens ist darum grundsätzlich dieselbe, wenngleich damit über diesoziale Stellung <strong>de</strong>s einzelnen Menschen noch nichts ausgesagt wer<strong>de</strong>n

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