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Die natürliche Rechtsnorm : Das Naturgesetz 83in <strong>de</strong>r evangelischen Theologie gebe es überhaupt kein Naturrecht.E. Wolf 10 hat richtig betont, daß die Gegenüberstellung zwischen katholischerund evangelischer Naturrechtsauffassung eigentlich nur auf <strong>de</strong>mBo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r kontroverstheologischen Auseinan<strong>de</strong>rsetzung über die Reichweite<strong>de</strong>r natürlichen Sittlichkeit o<strong>de</strong>r theologisch ausgedrückt: <strong>de</strong>r«sola-gratia »- o<strong>de</strong>r « sola-fi<strong>de</strong>s »-Lehre möglich ist. Denn tatsächlichlassen sich auf Seiten <strong>de</strong>r evangelischen Rechts<strong>de</strong>nker eifrige Vertreter<strong>de</strong>s Naturrechts namhaft machen, so z. B. die Lutheraner Schönfeld undEllul. Nicht zu vergessen sind <strong>de</strong>r schweizerische Reformierte EmilBrunner, <strong>de</strong>r zwischen biblischer Weisung und vernünftigen Rechtsgrundsätzeneine weitreichen<strong>de</strong> Übereinstimmung verteidigt, ähnlichauch <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche Lutheraner Althaus, <strong>de</strong>r amerikanische LutheranerNiebuhr und <strong>de</strong>r holländische Reformierte Dengerink. An<strong>de</strong>rseits fehltes nicht an verwerfen<strong>de</strong>n Stellungnahmen, so beim schweizerischen TheologenKarl Barth, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Lutheranern Emst Wolf und HansDombois und <strong>de</strong>m Reformierten Simon.Theologisch geht es um die Frage, ob die praktische Vernunft ihregrundsätzliche Orientierung auf die absoluten Normen durch die Erbsün<strong>de</strong>verloren habe o<strong>de</strong>r nicht. Die katholische Theologie hat einheitlichin <strong>de</strong>r ganzen Kontroverse auf <strong>de</strong>r wesentlichen (!) Unversehrtheit <strong>de</strong>rpraktischen Vernunft bestan<strong>de</strong>n.Für <strong>de</strong>n Philosophen kann als Argument nur gelten, was sich irgendwieerfahrungsmäßig noch erschließen läßt, wenngleich selbstverständlichphilosophische Erkenntnis nicht gleich Erfahrung ist. Es kann keinZweifel darüber bestehen, daß die Wertkapazität <strong>de</strong>r praktischen Vernunftweit über das hinausgeht, was sich soziologisch als Faktum beweisenläßt. Wenn wir tiefer als die Statistiken in das Problem <strong>de</strong>r Ehescheidunghineinschauen und einmal auf das innere Werturteil hören,das sich in Zahlen nicht mehr ausdrücken, aber doch erfahren läßt,dann müssen wir doch zugestehen, daß die Unauflöslichkeit <strong>de</strong>m Wesen<strong>de</strong>r Ehe sicher mehr entspricht als die Auf löslichkeit. Wir brauchen unsdann nur noch darüber zu streiten, in welchem Sinn diese allgemeineWertung gilt, ob absolut o<strong>de</strong>r nur unter <strong>de</strong>r Bedingung, daß die bei<strong>de</strong>nPartner harmonieren. Die Tatsache, daß wir Wertvorstellungen vonJahrtausen<strong>de</strong>n gegeneinan<strong>de</strong>r abwägen, läßt doch eine Vernunft erkennen,die nach absoluten Werten vorgeht. Die Gewissenserforschung, die10Erik WOLF, Die evangelischen Stellungnahmen zum Naturrechtsproblem,in : Staatslexikon <strong>de</strong>r Görres-Gesellschaft, Bd. V, Freiburg "1960, 965 ff.7

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