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Die natürliche Rechtsnorm : Das Naturgesetz 77II. Das Wesen <strong>de</strong>s NaturgesetzesDas natürliche Gewissen als « Partizipation <strong>de</strong>s Ewigen Gesetzes »Erkennt man die Normenbildung, die beim ewigen Gesetzgeberbeginnt, an, dann wird man nichts Befrem<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Vorstellungfin<strong>de</strong>n, daß die menschliche Vernunft nicht nur mit reinem Seinserkennenbegabt, son<strong>de</strong>rn auch mit normativer Kraft ausgestattet ist. In <strong>de</strong>rTat stellen wir fest, daß unsere Vernunft auf Seinsüberlegungen nichtnur in <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>s utilitaristischen Selbsterhaltungstriebes antwortet,son<strong>de</strong>rn auch in spontaner, also natürlicher Reaktion das Vernünftigeaus Selbstverantwortung for<strong>de</strong>rt. Hier liegt das Prinzip <strong>de</strong>r Naturrechtsordnung.Es han<strong>de</strong>lt sich also nicht um einen Katalog von verschie<strong>de</strong>nenRechtsgrundsätzen, wie etwa « Je<strong>de</strong>m das Seine geben », « Schuld mußgesühnt wer<strong>de</strong>n »usw., son<strong>de</strong>rn zuallererst um die natürliche For<strong>de</strong>rung,daß die <strong>de</strong>r Natur <strong>de</strong>r Sache entsprechen<strong>de</strong> Finalität auch zu befolgenist. Wir brauchen uns dann « nur » noch darüber zu streiten, was grundsätzlichund was im je und je gegebenen Fall vernünftig ist. Es wird aberniemand leugnen, daß das vernünftige Han<strong>de</strong>ln für uns eine Verantwortungssacheist. Und es wird auch niemand bestreiten, daß das Vernünftigenicht kontradiktorische Möglichkeiten offen läßt, selbst jenernicht, <strong>de</strong>r in i<strong>de</strong>alistischer Vorstellung dasjenige als vernünftig bezeichnet,was <strong>de</strong>r einzelne gewissermaßen schöpferisch zum Vernünftigenmacht. Wenn man die Wesenserkenntnis als natürliche Funktion unsererVernunft annimmt, hat man nur noch <strong>de</strong>n Aufweis zu erbringen, daß<strong>de</strong>r Mensch in ebenso spontaner und natürlicher Weise, wie er das Seinbejaht, auch die Seinsordnung als Norm ausspricht. Vom ewigen Gesetzgeberherkommend, ist diese Naturveranlagung unserer Vernunft eineSelbstverständlichkeit, <strong>de</strong>nn sonst wäre die kreatürliche Vernunft einTorso. Man kann sich nicht vorstellen, daß <strong>de</strong>r Schöpfer einen Geistschafft, für <strong>de</strong>n die Seinsordnung natürliches Objekt <strong>de</strong>r spekulativenErkenntnis wäre, <strong>de</strong>r aber in <strong>de</strong>r praktischen Ordnung nur im Sinne <strong>de</strong>sNützlichkeitsstrebens, also nicht als sittliches Wesen urteilen und for<strong>de</strong>rnwür<strong>de</strong>. Wenn schon die Vernunft das Mittel zur Erkenntnis <strong>de</strong>r Seinsordnungsein soll, dann muß sie zugleich auch das Mittel zur Nachformung<strong>de</strong>s ewigen Befehles sein. In diesem Zusammenhang <strong>de</strong>r Metaphysiksteht die alte Lehre vom Naturgesetz.

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