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xInhaltsverzeichnis1. Das Recht bezeichnet eine zwischenpersonale Beziehung . . 202. Das Recht ist konkrete zwischenpersonale Beziehung . . . 213. Das Recht ist eine gesollte konkrete zwischenmenschliche Beziehung214. Das Recht ist ein gesolltes konkretes zwischenmenschlichesVerhalten, das erzwingbar ist 235. Das rechtliche Soll entstammt einer Autorität 246. Das Recht als ein wirksam regeln<strong>de</strong>s Soll, das sämtliche Rechtspartnerin gleicher Weise einschließt 25Zusammenfassung : Der Begriff (Nominal<strong>de</strong>finition) <strong>de</strong>s Rechtlichen31Das Recht als Gesamtordnung 32Zweiter Artikel: Die Real<strong>de</strong>finition <strong>de</strong>s Rechts 33Wie fin<strong>de</strong>t man die Real<strong>de</strong>finition <strong>de</strong>s Rechts ? 33Erste Real<strong>de</strong>finition 36Zweite Real<strong>de</strong>finition 37Dritte Real<strong>de</strong>finition 38Vierte Real<strong>de</strong>finition 39Das Gemeinsame in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Real<strong>de</strong>finitionen. . . . 40Das Wesenselement <strong>de</strong>s Rechts : Die Norm 41Wirksamkeit, Geltung und Gültigkeit <strong>de</strong>s Rechts 42Wirksamkeit <strong>de</strong>s Rechts und Sanktion 43Der Zweck im Recht 48Dritter Artikel : Die metaphysische Definition als echte Definition<strong>de</strong>s Rechts 50Der Begriff <strong>de</strong>s Metaphysischen 50Das Gewissen als soziale Norm 51Die Existenz Gottes als Voraussetzung für die rechtslogische Begründung<strong>de</strong>r vierten Real<strong>de</strong>finition <strong>de</strong>s Rechts 54Der Gesellschaftswert <strong>de</strong>r metaphysischen Rechtsauffassung . . 55DRITTESKAPITELDie RechtsbegründungErster Artikel : Praeliminaria zum Thema <strong>de</strong>r Rechtsbegründung . . . 59Was versteht man unter Rechtsbegründung ? 59Der Unterschied von Rechtsnorm und Rechtsquelle 62Die Prioritätsfrage zwischen Autorität und Grundnorm 64Zweiter Artikel: Das oberste Recht: Das Ewige Gesetz 68Der metaphysische Zugang zur Real<strong>de</strong>finition <strong>de</strong>s Gesetzes . . . 68

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