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Das oberste Recht : Das Ewige Gesetz 75sem Problem nicht weiter Stellung genommen Es soll nur darauf hingewiesenwer<strong>de</strong>n, daß die theologische Lehre vom Ewigen Gesetz einenAnhaltspunkt bietet, mit <strong>de</strong>r evangelischen Auffassung vom Naturrechtins Gespräch zu kommen. Dem katholischen Theologen, <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r unzerstörtennatürlichen Sinngebung <strong>de</strong>r Wesenheiten und ihrer Erkennbarkeitdurch die menschliche Vernunft festhält, ist das schwere Problemaufgetragen, zu erklären, wo das Naturgeschehen sich <strong>de</strong>m Übernatürlichenzu beugen hat. Die Beziehung zwischen Natur und Übernatur,d. h. <strong>de</strong>r Gna<strong>de</strong>, ist nicht damit erschöpfend ausgedrückt, daß man sagt,die Gna<strong>de</strong> setze die Natur voraus. Es gilt auch das weitere Prinzip : dieGna<strong>de</strong> vervollkommnet die Natur, und sogar : sie korrigiert die Natur'.184-210.• Vgl. Sozialethik, Bd. V (in Vorbereitung).' Vgl. A. F. UTZ, Wesen und Sinn <strong>de</strong>s christlichen Ethos, Hei<strong>de</strong>lberg 1940,

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