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Das oberste Recht: Das Ewige Gesetz 69sophischen Einstellung erklärt man die Erstellung dieser ersten Rechtsnorm.In <strong>de</strong>r normativen Rechtsphilosophie nennt man sie Grundnormund erklärt damit, daß <strong>de</strong>r Abschluß gefun<strong>de</strong>n ist. Alle weiteren Erklärungensind Hinweise auf Sein und Kausalität, die nicht mehr zurNormenordnung gehören. Wer diese « Reine Rechtslehre» nicht mitmacht,aber im Positivismus verharren will, erklärt die effektiven Seinsursachen<strong>de</strong>r Verfassung zu <strong>de</strong>n Komponenten <strong>de</strong>s Gesetzes. Wer dagegenim Normen<strong>de</strong>nken bleibt und <strong>de</strong>nnoch die Reine Rechtslehre verneint,sucht in <strong>de</strong>n physischen und psychischen Ursachen <strong>de</strong>r ersten Normechte Rechtsnormen, sei es, daß er von <strong>de</strong>r sittlichen Person, von <strong>de</strong>nkulturellen, historisch gewor<strong>de</strong>nen, soziologisch gegebenen usw. Tatsachenals von vor-positiven Normen spricht, die unmittelbar rechtlicheBewandtnis haben 4 .Alle diese Begründungen <strong>de</strong>r ersten Rechtsquelle verbleiben auf <strong>de</strong>mBo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r drei ersten Real<strong>de</strong>finitionen <strong>de</strong>s Rechts, d. h. innerhalb <strong>de</strong>räußeren Erfahrung.Hier trennen wir uns nun grundsätzlich von <strong>de</strong>n drei ersten Real<strong>de</strong>finitionen<strong>de</strong>s Rechts, <strong>de</strong>nn ihre Begründung ist mit <strong>de</strong>m Aufweis <strong>de</strong>rerfahrbaren Normen erschöpft. Wir fragen uns auf <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r viertenReal<strong>de</strong>finition, die das natürliche Gewissen zur unmittelbaren Norm erklärt,ob von hier aus <strong>de</strong>r Aufstieg zu einer noch höheren Norm möglich ist.Eine rein heuristische Metho<strong>de</strong> wür<strong>de</strong> nun dieses natürliche Gewissenanalysieren und eine Erklärung für <strong>de</strong>n Absolutheitsanspruch suchen.Dieser induktive Weg wäre in einer ethischen Abhandlung unumgänglich.Es müßte untersucht wer<strong>de</strong>n, ob sich überhaupt eine an<strong>de</strong>re befriedigen<strong>de</strong>Erklärung für dieses psychische Phänomen, das zugleich absolutenNormencharakter hat, anbietet als jene, welche in <strong>de</strong>r Naturanlageunserer praktischen Vernunft, die man mit Syn<strong>de</strong>resis bezeichnet, einEcho <strong>de</strong>s Befehls eines überweltlichen, göttlichen Wesens erkennt. Eswäre dies <strong>de</strong>r Aufstieg aus <strong>de</strong>m metaphysischen Wesen <strong>de</strong>s menschlichenGewissens bis zum Ewigen Gesetz.Wir gehen diesen induktiven Weg hier <strong>de</strong>shalb nicht, weil wir dieethische Analyse <strong>de</strong>s Gewissens und auch die Existenz Gottes als rationalerkennbares Objekt voraussetzen. Die Mühe <strong>de</strong>s Suchens können wiruns also ersparen. Wenn man einmal um <strong>de</strong>n Anfang <strong>de</strong>r Dinge weiß, istdas Urteil über die nachgeordneten Ursachen und Wirkungen sicherer,wie es ergötzlicher ist, <strong>de</strong>n gegangenen Weg vom erreichten Endziel aus* Vgl. hierzu Kap. 8.

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