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66 Die Rechtsbegründung<strong>de</strong>cken hier weiterhin zwei ontologische Prinzipien, ein inhaltliches, dieWahrheit (o<strong>de</strong>r Gerechtigkeit), und ein motorisches, die Allmacht. Dieabsolute Wahrheit o<strong>de</strong>r Gerechtigkeit ist letzte inhaltliche Bestimmtheit,die letzte Norm, auf die wir in <strong>de</strong>r Rechtsanalyse stoßen. Diese Grundnormist allerdings noch nichts Rechtliches, son<strong>de</strong>rn Prinzip <strong>de</strong>r erstenrechtlichen Norm wie ebenso die absolute Macht nur Prinzip <strong>de</strong>r erstenRechtsnorm ist.Der Metaphysiker wird also immer darauf achten müssen, von welcher« Grundnorm »er spricht, ob von <strong>de</strong>r Grundnorm, welche inhaltlichesPrinzip <strong>de</strong>r ersten rechtlichen Norm (d.h. <strong>de</strong>s Ewigen Gesetzes) ist, o<strong>de</strong>rvon <strong>de</strong>r Grundnorm <strong>de</strong>r irdischen Rechtssysteme, d. h. vom Ewigen Gesetz.Aus <strong>de</strong>m Gesagten wird man auch begreifen, daß die Autoritätnicht etwa legitimiert ist von <strong>de</strong>r ersten rechtlichen Norm, in unseremZusammenhang vom Ewigen Gesetz, son<strong>de</strong>rn, daß vielmehr die ersterechtliche Norm die Autorität voraussetzt, sonst wäre sie überhauptnicht entstan<strong>de</strong>n. Läßt man die metaphysische Spekulation <strong>de</strong>r erstenRechtsnorm gelten, dann wird man im Hinblick auf ihre zwei ontologischenKomponenten die Autorität <strong>de</strong>finieren müssen als wirksame, durchdie Seinsvollkommenheit begrün<strong>de</strong>te Befehlsgewalt.Mit dieser Definition ist <strong>de</strong>r universalste Begriff <strong>de</strong>r Autorität angegeben.Er paßt auf je<strong>de</strong> Autorität, sowohl die göttliche wie die menschliche.Wenn man die Unterscheidung zwischen diesen bei<strong>de</strong>n ausdrückenwill, dann muß man die « Seinsordnung » näher bestimmen, in<strong>de</strong>m mansie das eine Mal durch « das Wesen Gottes », das an<strong>de</strong>re Mal durch « dieNaturordnung» ersetzt. Im letzten Fall muß man sich aber klar sein,daß die « Naturordnung »ihre Normkraft vom Ewigen Gesetz und damitin letzter Sicht vom Wesen Gottes ableitet. Man mag hieraus erkennen,daß sich <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r Autorität real überhaupt nicht bestimmen läßtohne Metaphysik.Die Definition <strong>de</strong>r Autorität, wie wir sie soeben gegeben haben, vermagdie verschie<strong>de</strong>nen Elemente, die man sonst als Wesen <strong>de</strong>r Autoritätangibt, in sich aufzunehmen. Unter Autorität wird oft bezeichnet:1. die seinsmäßig höhere Vollkommenheit, wozu auch die Macht gehört,2. die sittlich höhere Vollkommenheit, 3. die intellektuelle Überlegenheit,4. die Wertüberlegenheit im allgemeinen. Die allgemeine Wertüberlegenheitkommt, näher betrachtet, auf die drei genannten Vollkommenheitenhinaus. Sehr oft wird die Autorität 5. bestimmt alsrechtliche Kompetenz, Befehle zu erlassen. Alle Definitionen besagenetwas Richtiges. Die ersten vier sind aber noch unvollkommen, weil sie

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