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VIVorwort4. Logische Rückführung sowohl <strong>de</strong>s Bestimmungswertes wie <strong>de</strong>sGeltungswertes <strong>de</strong>s Rechts auf die metaphysische Ordnung, nämlich aufdas Ewige Gesetz. Ohne diese metaphysische Heimführung <strong>de</strong>s Rechts<strong>de</strong>nkenssehe ich keine Möglichkeit, das zentrale Anliegen je<strong>de</strong>r Gesetzesbildungund je<strong>de</strong>r Gesetzesanwendung zu erfüllen, nämlich einen Kompromißzu fin<strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>n absoluten Wertfor<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>m,was nun einmal unabän<strong>de</strong>rlich in unserer geschichtlich bedingten Existenzvorliegt. Die Bejahung dieses Kompromisses dürfte wohl an allenStellen <strong>de</strong>r hier vorgetragenen Rechtsphilosophie sichtbar wer<strong>de</strong>n, bisin die Lehre von Schuld und Strafe hinein.Wenn in <strong>de</strong>r Bibliographie eine an<strong>de</strong>re Einteilung <strong>de</strong>s Stoffes vorgenommenwur<strong>de</strong> als im Text selbst, dann hat dies seinen Grund in <strong>de</strong>rAuseinan<strong>de</strong>rsetzung über Rechtsnorm und Rechtsquelle. Ich konnte dieEinteilung <strong>de</strong>r Bibliographie nicht nach meinen eigenen systematischenGedanken vornehmen, weil ein Großteil <strong>de</strong>r rechtsphilosophischen Veröffentlichungenmit meinen Einsichten nicht einig geht. Wer das EwigeGesetz als oberste Norm ablehnt, wer vor allem das natürlich-sittlicheGewissen aus <strong>de</strong>m Recht ausschei<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r muß die Frage nach <strong>de</strong>n Rechtsnormenein<strong>de</strong>utig von <strong>de</strong>r Frage nach <strong>de</strong>n Rechtsquellen schei<strong>de</strong>n. DieBibliographie mußte sich daher an die Denk- und Re<strong>de</strong>weise <strong>de</strong>r Autorenhalten, während die Darstellung <strong>de</strong>r Sachverhalte so geordnet ist, wiesie systematisch im Zusammenhang zu sehen sind.Bezüglich <strong>de</strong>r BIBLIOGRAPHIE sei aus <strong>de</strong>m Vorwort zu Band Iwie<strong>de</strong>rholt, daß die erste Absicht nur eine Sammlung <strong>de</strong>r Nachkriegsliteraturwar. Dennoch wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nützlichkeit wegen auch die frühereLiteratur mitberücksichtigt, wenngleich verständlicherweise nicht imselben Umfange wie die zeitgenössische. Man hätte sich sonst im Uferlosenverirrt.Die erste Zusammenstellung <strong>de</strong>r Nachkriegsliteratur bis 1955 wur<strong>de</strong>durch Herrn Dr. W. Walter besorgt. Sie wur<strong>de</strong> dann durch GräfinDr. Brigitta von Galen überarbeitet, wobei H. H. P. HeinrichBasil. Streithofenbehilflich war. Die bibliographischen Erhebungen für die Jahre 1956bis 1961 wur<strong>de</strong>n durch Gräfin Dr. Brigitta von Galen vorgenommen, dieübrigens auch meinen Text <strong>de</strong>r Rechtsphilosophie überarbeitet unddruckfertig gemacht, sowie die Verzeichnisse angelegt und die Druckbogengelesen hat. Für die Literatur <strong>de</strong>r Jahre 1956-1961 sei auf die

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