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12 Die Rechtsphilosophie als Soll-Wissenschaft vom Rechtlichenchen alle möglichen Behauptungen über ein Rechtliches richtig sein können.Ich weiß, daß diese Formulierung manches vereinfacht. Sie ist aberpädagogischer, als wenn man die Abstracta einsetzt. Korrekt im Sinne<strong>de</strong>r Transzen<strong>de</strong>ntalphilosophie müßte man mit C. A. Emge sagen :«Rechtsphilosophie ist ihrer Aufgabe nach die Wissenschaft von <strong>de</strong>mbeson<strong>de</strong>ren Denkbaren, <strong>de</strong>ssen wi<strong>de</strong>rspruchsfreie Bestimmbarkeit allemöglichen Behauptungen über ein Rechtliches als solches (also gebietsmäßig)logisch voraussetzen müssen, wenn sie Möglichkeit besitzen sollen,richtig zu sein. » 5Diese Fassung <strong>de</strong>r Rechtsphilosophie bietet also keineInhalte, son<strong>de</strong>rn lediglich - grob ausgedrückt - die Metho<strong>de</strong>, welche allgemeinangewandt wer<strong>de</strong>n muß, um zu erkennen, wo in einem konkretenFall eine Richtschnur richtiges Recht sein kann. So sehr es nicht um dieBestimmung <strong>de</strong>s Solls geht, <strong>de</strong>nn nicht dieses, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>ssen Bedingungen<strong>de</strong>r Möglichkeit wer<strong>de</strong>n untersucht, so können wir diese Form <strong>de</strong>r Rechtsphilosophiedoch noch in die Soll-Wissenschaften einreihen.Die Frage nach einer Soll-Wissenschaft vom Rechtlichenim Denken <strong>de</strong>r WertphilosophieGanz abgesehen davon, daß die Wertphilosophie kaum eigentlichsoziale Werte erarbeitet hat, wäre sie schon auf Grund ihrer Leugnungje<strong>de</strong>r rationalen Werterkenntnis nicht in <strong>de</strong>r Lage, eine Wissenschaftvom Recht als einem Soll aufzustellen. Der zentrale Wert ist die Person.Die Wertphilosophie spricht im Bereich <strong>de</strong>s sozialen Zusammenlebensnoch vom Vertrauen, von Solidarität. Doch ist diese Solidarität reinindividualethisch begriffen im Sinne <strong>de</strong>r ganz personalen Leistung <strong>de</strong>seinen zum an<strong>de</strong>ren. Die Werte regeln wohl das Verhalten eines je<strong>de</strong>ninnerhalb <strong>de</strong>r Gesellschaft. Da sie aber stets nur durch persönliches Werteinfühlenerfaßt wer<strong>de</strong>n, verliert sich das Normengefüge in <strong>de</strong>r Vielheit<strong>de</strong>r Personen. Wenn man also Regeln <strong>de</strong>s Zusammenlebens fin<strong>de</strong>n will,dann hat man die Soziologie zu befragen, d. h. man wird einen gewissenDurchschnitt <strong>de</strong>s Wertempfin<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Gesellschaftsglie<strong>de</strong>r ermittelnmüssen, um das Wertfühlen <strong>de</strong>r vielen gegeneinan<strong>de</strong>r abzuwägen undso das Gesellschaftsleben zu ermöglichen. Auf <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Wertphilosophieist darum eine eigentliche Wissenschaft vom Recht als einemSoll nicht möglich. Es kann sich nur darum han<strong>de</strong>ln, die Seinsbedingungensoziologisch zu untersuchen, auf Grund <strong>de</strong>ren das Werturteil <strong>de</strong>r vielen

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