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Die Systematisierung <strong>de</strong>r Naturrechtsauffassungen 225<strong>de</strong>nen Wirklichkeit, aber doch wesentlich gleichen Seinsform. Die Gleichheitin <strong>de</strong>r Verschie<strong>de</strong>nheit (= Analogie) vermag ein echtes Ordnungsprinzipabzugeben, <strong>de</strong>m soviel Dynamik innewohnt, daß die je und jegeschichtliche Anpassung garantiert ist. Dies gilt vor allem von <strong>de</strong>nNaturrechtsgrundsätzen wie « alle Menschen sind gleich »,«je<strong>de</strong>r Menschhat Anrecht auf menschenwürdiges Dasein » usw., die um ihrer analogenSinnfülle willen die soziologischen, vor allem kulturellen Faktoren aufzunehmenimstan<strong>de</strong> sind. Allerdings vollzieht sich die Sinnanalyse von<strong>de</strong>n Prinzipien zu <strong>de</strong>n konkreten Fällen und nicht umgekehrt. Sonstkönnte man nicht mehr von jenem Naturrecht sprechen, welches eineuniversale natura humana zugrun<strong>de</strong> legt. Das Gerechtigkeitsprinzip unddie auf ihm aufbauen<strong>de</strong>n Grundsätze sind also nicht mehr nur logischeVorstellungen, weil sie a priori als Grundsätze <strong>de</strong>r menschlichen Naturaufgefaßt wer<strong>de</strong>n. Selbst das universalste Prinzip « das Gute ist zu tun,das Böse zu mei<strong>de</strong>n » besagt hier nicht einfach nur eine Explikation einerBegriffslogik, etwa im Sinne : «Das Gute ist dasjenige, was man erstrebt,das Böse dasjenige, was man mei<strong>de</strong>t », noch auch eine reine leere Grundnorm,im Sinne etwa : «Das Gute ist Grundnorm je<strong>de</strong>s erstrebenswertenObjektes». Vielmehr ist das Gute in dieser Grundnorm das Wahre, aufdas <strong>de</strong>r menschliche Verstand naturgemäß ausgerichtet ist. Aus diesemGrun<strong>de</strong> mag im konkreten Einzelfall, im Hinblick auf die Gewissensbildung<strong>de</strong>r einzelnen Menschen, das Urteil verschie<strong>de</strong>n ausfallen, per seaber, d. h. in <strong>de</strong>n wesentlichen Dingen ist die Vernunft naturgerichtet, sodaß je<strong>de</strong> konkrete Frie<strong>de</strong>nsordnung, so unvollkommen sie sein mag,immer auf die <strong>de</strong>r Natur entsprechen<strong>de</strong> und darum als wahr zu bezeichnen<strong>de</strong>Ordnung abgestellt ist, sofern sie nicht absichtlich die Geradheit<strong>de</strong>s Gewissensurteils umbiegt. Darin liegt die Dynamik <strong>de</strong>s Naturrechtsim thomistischen Sinne 14 .4. Wertphilosophische NaturrechtsauffassungWenn schon eine echte Sozialethik für die Wertphilosophie einschwieriges Anliegen ist, dann muß es ihr gera<strong>de</strong>zu wesensgemäß fremdvorkommen, von Normen zu sprechen, die unmittelbar rechtliche Bewandtnishaben. An sich kommt die Wertphilosophie nicht weiter als zuAnweisungen an das Gewissen <strong>de</strong>s Rechtsbildners, ein Recht zu schaffen,1 4Vgl. F. M. SCHMÖLZ, Das Naturgesetz und seine dynamische Kraft, ThomistischeStudien Bd. VIII, Freiburg/Schw. 1959.

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