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Die Systematisierung <strong>de</strong>r Naturrechtsauffassungen 223keitsauffassung ein materialer Wert ausgesprochen und nicht nur einformales Prinzip, wenngleich sich auf dieser Basis nur ein Minimum vonGemeinschaftswerten fin<strong>de</strong>n läßt.Wenngleich <strong>de</strong>r kategorische Imperativ seiner Formulierung nacheinen formalen Charakter hat («Wolle und handle verallgemeinerungsfähig»), so impliziert er doch die sittliche Person. Wie sollte man sonstdie apriorische For<strong>de</strong>rung verstehen : Prüfe <strong>de</strong>ine Maximen (Grundsätze),ob sie geeignet sind, <strong>de</strong>ine Willenshandlung als Bestandteil eines universellen,gemeinschaftsermöglichen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lns gelten zu lassen, handleim Sinne <strong>de</strong>s reinen Gemeinschaftswillens, <strong>de</strong>s Willens zur Einheit <strong>de</strong>sZusammenlebens ? Diese For<strong>de</strong>rung hat nur Sinn, wenn sie an ein selbstverantwortlichesWesen gerichtet ist. Die auf dieser Maxime aufbauen<strong>de</strong>Lebensordnung kann darum auch nur eine Gemeinschaft von sittlichenPersonen sein.Die einzelnen Prinzipien <strong>de</strong>r Gerechtigkeit sind daher stets zu prüfen,ob sie diesen geringsten Anteil an materialen Werten aussprechen.Die vielen Gerechtigkeitsgrundsätze, die im Umlauf sind, hier einzelnauf ihren Wirklichkeitswert zu untersuchen, dürfte wohl ein aussichtslosesUnterfangen sein. Es seien nur einige genannt: Je<strong>de</strong>m das Seine ;je<strong>de</strong>m nach seinem Bedürfnis; das geeignete Mittel an <strong>de</strong>n geeignetenPlatz, in die geeignete Hand ; Gleiches ist gleich, Ungleiches ungleichzu behan<strong>de</strong>ln ; das Vergeltungsprinzip : Je<strong>de</strong>m nach seinem Verdienstusw. Kelsen hat mit Recht diesen Prinzipien vorgeworfen, daß sie nurlogischen Wert hätten, ja sogar reine Tautologien seien, da das Prädikatnicht mehr ausdrücke als das Subjekt. Solange man nicht sagt, was <strong>de</strong>rNatur nach gleich, was das Seine, was echtes Bedürfnis, das geeigneteMittel usw. sind, wird keine Realaussage gemacht. Auch die Maxime«Handle nur nach <strong>de</strong>rjenigen Maxime, durch welche du zugleich wollenkannst, daß sie ein allgemeines Gesetz wer<strong>de</strong> » kann als Gerechtigkeitsmaximeerst gelten, wenn man sie in eine bestimmte Gesellschaft hineinstellt,in welcher man han<strong>de</strong>ln soll, o<strong>de</strong>r aber, wenn man sich <strong>de</strong>nAdressaten dieser For<strong>de</strong>rung mit bestimmten Qualitäten ausgestattetvorstellt, wie wir es soeben erklärt haben, als sittliche Person, die inFreiheit und Selbstverantwortung zu leben gewillt ist. Unter diesemletzteren Gesichtspunkte ist die Maxime Kants naturrechtlich orientiert.Solange man aber diese Prinzipien nicht mit a priori gelten<strong>de</strong>n materialenWerten füllt, bleiben sie nichtssagen<strong>de</strong> Formeln, ja sogar verhängnisvolleAnweisungen. Das beweist schon die Tatsache, daß dasselbe Prinzip« Je<strong>de</strong>m nach seinem Bedürfnis » sowohl auf eine kommunistische Ge-

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