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196 Schuld und Strafeaus <strong>de</strong>m freien Willen <strong>de</strong>r Gesellschaftsglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m kraftvollenArm <strong>de</strong>s Autoritätsträgers entleiht. Nur wer in die metaphysische Ordnungaufsteigt und dort die Gerechtigkeit als i<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>r Allmachterkennt, kann sich zum absoluten Gesetz bekennen : «Gerechtigkeitmuß sein », und zwar «muß »in <strong>de</strong>r Weise, daß sie irgendwie auch seinwird. An<strong>de</strong>rs wäre <strong>de</strong>r Satz nur ein Wunsch : Gerechtigkeit «müßte»sein, ist wünschenswert. Min<strong>de</strong>stens die erste Norm muß diese Grundbedingungerfüllen, daß sie absolut, d. h. im unendlichen Raum wirksamist. In je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren, von dieser abgeleiteten Norm mag sich die Wirksamkeitweniger <strong>de</strong>utlich erweisen. Immerhin aber müssen wir auch hierdie Wirksamkeit in <strong>de</strong>r Norm selbst vorfin<strong>de</strong>n können, sonst wür<strong>de</strong> eineechte Partizipation <strong>de</strong>r ewigen Norm fehlen.Wir wer<strong>de</strong>n also verstehen, daß das Ewige Gesetz, welches dieGrundnorm sämtlicher Normen ist, aus sich heraus Sanktionsgewaltund somit auch Strafbefehl ist, wo die Ordnung durchbrochen wird.Denn an<strong>de</strong>rs wäre es nicht mehr wirksam aus sich selbst. Aus <strong>de</strong>m Wesen<strong>de</strong>s Ewigen Gesetzes geht hervor, daß für <strong>de</strong>n Menschen das EwigeGesetz als Gesetz, d. h. als echte menschliche Norm, überhaupt nichtexistieren wür<strong>de</strong>, wenn unsere praktische Vernunft nicht die naturhaftePartizipation dieses Ewigen Gesetzes wäre. Das Ewige Gesetz muß imMenschen ein Organ haben, das <strong>de</strong>n absoluten Befehl als Apriori übernimmt.Sonst bliebe die erste Norm immer nur hypothetisch, im Sinne :sofern <strong>de</strong>r Wille <strong>de</strong>s Menschen ihr die Wirksamkeit gibt.Das Gewissen als naturhafte Qualität unserer praktischen Vernunftist in seiner Absolutheitsfor<strong>de</strong>rung die kreatürlich einzig mögliche Verwirklichung<strong>de</strong>s Ewigen Gesetzes im Menschen. Es besitzt die bei<strong>de</strong>nEigenheiten <strong>de</strong>r Norm : es ist Regel und zwar wirksame, weil absoluteRegel. Wer die Absolutheit nur inhaltlich und nicht zugleich auch ursächlichbegreift, verflüchtigt <strong>de</strong>n Sinn <strong>de</strong>r Norm zur reinen Regel, zumbloßen Wert, kann also im eigentlichen Sinne von wirkkräftiger Regel,d. h. Norm im strengen Sinne, nicht mehr sprechen. Die Wirksamkeitunseres Gewissens kommt darin zum Ausdruck, daß die gegen das naturhafteGewissen gesetzte Handlung einen Wi<strong>de</strong>rspruch im Menschen hervorruft,<strong>de</strong>r einer inneren Spaltung <strong>de</strong>r vernünftigen Natur gleichzusetzenist. Der sogen. « Gewissensbiß » o<strong>de</strong>r besser das Schuldbewußtsein ist dieimmanente Strafe einer Vernunft, die gegen die naturhafte Grundnormverstößt. Das Gewissen ist also durch die Wirksamkeit seines Normcharaktersin sich Sanktionsgewalt und wird zum Strafbefehl, wo dievon ihm diktierte Ordnung durchbrochen wird.

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