12.07.2015 Aufrufe

SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de

SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de

SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VIERTER ARTIKELDER STAAT ALS RECHTSGEBILDEUns interessiert hier nur jene Seite <strong>de</strong>s Staates, welche seine Rechtsbewandtnisbetrifft. Der Staat als soziales Gebil<strong>de</strong> gehört in <strong>de</strong>n Traktatüber die soziale Ordnung. Dort wer<strong>de</strong>n auch die Fragen nach <strong>de</strong>m Rechtsstaatund <strong>de</strong>m Wohlfahrtsstaat erörtert 27 . Das Problem <strong>de</strong>r Staatsgewalt,ihres Ursprungs, ihres Inhabers, vor allem jenes <strong>de</strong>r Kräfte, diesich um die Staatsgewalt als Machtfaktoren gruppieren, ist Gegenstand<strong>de</strong>r politischen Ethik 28 .Da je<strong>de</strong> Gesellschaft durch das Gemeinwohl, das seinerseits nichtnur Rechtswert, son<strong>de</strong>rn auch Rechtsnorm ist, geformt wird, ist je<strong>de</strong>Gesellschaft auch ein Rechtsgebil<strong>de</strong> 29 . Nun verlangt je<strong>de</strong>s Rechtsgebil<strong>de</strong>aus seinem Wesen heraus eine zwingen<strong>de</strong> Autorität, es schließtdiese, wenn es wirklich ein Rechtsgebil<strong>de</strong> ist, sogar bereits ein. Darinliegt, wie wir gesehen haben, die naturrechtliche Begründung <strong>de</strong>r Autorität,womit noch nichts ausgesagt ist über die Person, welche Träger <strong>de</strong>rAutorität sein soll. Läßt man nun einmal <strong>de</strong>n Gedanken, <strong>de</strong>n wir bereitsausgeführt haben, gelten, daß nämlich die soziale Natur <strong>de</strong>s Menschentrotz ihrer Vielfältigkeit eine Einheit darstellt, so muß man <strong>de</strong>r umfassen<strong>de</strong>nGemeinschaft die Kompetenz zusprechen, die Rechtsbildung abzuschließen,um so die Rechtsordnung zur Einheit zu bringen. Die societasperfecta, d. h. <strong>de</strong>r Staat, ist darum, wie ebenfalls schon gesagt, als rechtlicherEinheitsfaktor eine Naturnotwendigkeit.27Vgl. Sozialethik, Bd. III (in Vorbereitung).28Vgl. Sozialethik, Bd. V (in Vorbereitung).29Vgl. hierzu die Ausführungen über Gemeinwohl und Freundschaft inSozialethik, Bd. I, 162 f.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!