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Grundsätzliche Bemerkungen zur Wissenschaft vom Soll 5Die Rechtstheorie untersucht die Rechtssätze auf ihren logischen Zusammenhang.Sie faßt die empirisch gelten<strong>de</strong>n Rechtssätze in ein Systemzusammen. Auch sie ist also eine Seinswissenschaft, und zwar eine positive,auf <strong>de</strong>r Erfahrung beruhen<strong>de</strong> Wissenschaft, wenngleich sie <strong>de</strong>n Anscheinphilosophischer Interpretation macht. Allerdings stellt die Rechtstheoriedann und wann For<strong>de</strong>rungen auf. Doch bewegen sich diese innerhalb<strong>de</strong>r Logik eines bestimmten Rechtsnormensystems. Im Grun<strong>de</strong> han<strong>de</strong>ltes sich dabei nur um <strong>de</strong>n Aufweis von Unlogik in einem gegebenenRechtsnormensystem. Die For<strong>de</strong>rungen sind also nur hypothetisch, inWirklichkeit sind es Seinsfeststellungen, die als hypothetisches Soll ausgesprochenwer<strong>de</strong>n. Die Feststellung, wo Logik und wo Unlogik in Parallelfällenvorliegt, hängt zum großen Teil von nichtrechtlichen Erkenntnissenab, so z. B. sogar von <strong>de</strong>r Medizin bzw. Psychologie (z. B. in Eherechtsproblemen).Die Rechtstheorie hat ihr weites Arbeitsfeld vor allenDingen in <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Strafrechts.Die Rechtsgeschichte erforscht Bildung und Entwicklung <strong>de</strong>s Rechtseines Volkes auf <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s politischen, kulturellen und wirtschaftlichenLebens.Die vergleichen<strong>de</strong> Rechtslehre geht über die Bestandsaufnahme <strong>de</strong>rRechtssysteme hinaus und sucht nach <strong>de</strong>n Parallelen und Querverbindungen.Sie stellt so das Material zusammen für eine Rechtspolitik,welche die rechtliche Koordinierung auf internationaler Ebene erleichtert.II. Das Rechtliche als Gegenstand <strong>de</strong>r Soll-Wissenschaft(Rechtsphilosophie)1. Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Wissenschaft vom Sollim allgemeinenDer Begriff <strong>de</strong>r Soll-Wissenschaft im Sinne <strong>de</strong>r KantischenTranszen<strong>de</strong>ntalphilosophieWie bereits gesagt, kann eine Wissenschaft, welche eine reine Seinsteleologiefeststellt und sich in <strong>de</strong>r zu setzen<strong>de</strong>n Handlung einfach nachdieser erfahrungsmäßig feststellbaren Teleologie richtet, noch nicht praktischeWissenschaft genannt wer<strong>de</strong>n. Wenn z. B. die Wirtschaftswissenschaftfeststellt, daß in einer bestimmten Situation zur Beseitigung <strong>de</strong>rArbeitslosigkeit einzig eine kleine, gut gelenkte Inflation erfor<strong>de</strong>rlich ist,

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