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138 Die Rechtsschöpfung in <strong>de</strong>r RechtsprechungMachtstreben verübte Tötung, ist mit lebenslänglichem Zuchthaus zubestrafen. Dieser Satz ist, weil Rechtssatz, ein Sollsatz, auch wenn erinForm <strong>de</strong>r Aussage steht, etwa : Der Mord wird mit lebenslänglichemZuchthaus bestraft. Nun ergibt die Beweiserhebung, daß A einen Mordbegangen hat. Dieser Satz ist Feststellung einer Tatsache. Daraus wirdals Schlußfolgerung das konkrete Soll bestimmt: Also ist A mit lebenslänglichemZuchthaus zu bestrafen.Das logische Problem besteht nun darin, wie aus <strong>de</strong>m allgemeinenRechtssatz, <strong>de</strong>r ein Soll ausdrückt, und <strong>de</strong>r konstatieren<strong>de</strong>n Aussage<strong>de</strong>s Untersatzes sich ein Soll ergeben kann, nämlich daß A mit lebenslänglichemZuchthaus zu bestrafen ist.Das Problem ist für <strong>de</strong>n Juristen von <strong>de</strong>r logischen Seite her <strong>de</strong>swegenso schwierig, weil dieser sich 1. gegenüber <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>s Obersatzesan eine objektive Sinn<strong>de</strong>utung, nämlich die <strong>de</strong>s Gesetzes, haltenmuß (objektiv hier nicht in <strong>de</strong>m Sinne, wie man die objektive Auslegungvon <strong>de</strong>r subjektiven unterschei<strong>de</strong>t \ son<strong>de</strong>rn im Sinne von mehr o<strong>de</strong>rweniger losgelöst vom eigenen subjektiven Verwerfungsurteil), und 2. in<strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Untersatzes nur rein erkennend, nicht wertfühlendvorgehen kann. Er mag persönlich aus sogenannter verstehen<strong>de</strong>r, einfühlen<strong>de</strong>r,also emotionaler Menschenkenntnis <strong>de</strong>r Überzeugung sein,daß A die Tat begangen hat. Ohne die Beweise <strong>de</strong>r äußeren Erfahrungenund zu<strong>de</strong>m jener Beweise, die prozessual vorgeschrieben sind, vermag er<strong>de</strong>n Tatbestand nicht als Rechtselement zu bejahen. Wie entsteht auseinem allgemeinen Sollsatz und einem Satz mit rein kognitiven Elementen<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Konklusion stehen<strong>de</strong> Sollsatz ? In welcher Weise wird <strong>de</strong>rUntersatz unter <strong>de</strong>n Obersatz subsumiert ? Ist <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>s Mor<strong>de</strong>sein Universale, sodaß eine echte Subsumtion im Sinne <strong>de</strong>r aristotelischenLogik vorgenommen wird, o<strong>de</strong>r grün<strong>de</strong>t sich die Gleichsetzung <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>nFalles mit <strong>de</strong>m gesetzlichen Begriff «Mord» nur darauf, daß<strong>de</strong>r Begriff Mord eine Menge von gleichartigen Einzelfällen ausdrückt,<strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r neue «wesentlich» gleichgestellt wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r muß ?Wir können in einer rechtsphilosophischen Auseinan<strong>de</strong>rsetzung, in<strong>de</strong>r es mehr um die inhaltliche Seite <strong>de</strong>r Rechtsbildung von <strong>de</strong>n Normenzum konkreten Recht geht, nicht auf die gesamte logische Problematikeingehen, zumal hier noch die mathematische Logik Lösungsversucheangeboten hat, die zu erklären zu weit führen wür<strong>de</strong>. Es seien darumnur einige Hinweise gegeben.1Vgl. weiter unten.

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