SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de
SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de
Das Wesen des positiven Gesetzes 129fassung bzw. das Grundgesetz in seinem positiven Gehalt belassen, unbesehender Konsequenzen, die sich daraus bei einzelnen Streitfällen fürdie natürliche Ordnung ergeben ? Vom Standpunkt der Sozialethik auskann man nur sagen : hier handelt es sich um einen gewissenhaften Kompromißzwischen der Forderung der Rechtssicherheit, die auf keinenFall verloren gehen darf, denn sie gehört wesentlich zum positiven Gesetz,und den materiellen, d. h. inhaltlich gefüllten Prinzipien des Naturgesetzes.Da die meisten naturrechtlichen Prinzipien analogen Charakterhaben, kann das Manipulieren mit ihnen gegen den positiven Gehalt derVerfassung sehr leicht die Rechtssicherheit gefährden. Wo das Naturgesetzbereits eindeutige Institutionen (wie z. R. die Einehe) begründet,dürfte aber der Fall anders liegen.
ZWEITER ARTIKELDER PFLICHTCHARAKTERDES POSITIVEN GESETZESDas Gewissen und das positive GesetzDie Natur des Menschen als sozialen Wesens und die damit verbundenenaturgesetzliche Forderung der Einordnung in ein sozialesGanzes verlangen vom einzelnen die Anerkennung der positiven Gesetze.Denn diese erfüllen in letzter Instanz die naturgesetzliche Ordnung.Das Urteil über den Gerechtigkeitsgrad eines positiven Gesetzes kanndaher nicht die erste Gewissensnorm des einzelnen sein. Die Praesumptionsteht für das positive Gesetz, und zwar nicht nur wegen seinerSanktionsgewalt, sondern in erster Linie wegen seines unleugbaren Ordnungscharakters.Das positive Gesetz verpflichtet darum im Gewissen.Nun schaltet allerdings die im Gewissen verantwortete Gehorsamsleistungdie rationale Seite des Gewissens nicht aus. Aus der allgemeinenErkenntnis, daß die Gesellschaft eine positive Autorität braucht undEin- und Unterordnung des einzelnen eine naturgesetzliche Forderungist, folgt noch keine blinde Unterwerfung. Doch schließt die grundsätzlicheAnerkennung der positiven Autorität eine gewisse «globale»Unterordnung ein. Diese ist ethisch ausreichend begründet durch dieErkenntnis, daß die Macht legal erworben wurde und im Hinblick auf dieintellektuellen wie sittlichen Eigenschaften des Machtträgers der Gefahreines Mißbrauches entzogen ist. Die inhaltliche Überprüfung eines einzelnenGesetzesaktes ist, namentlich bei der heutigen Kompliziertheitder öffentlichen Fragen, im Regelfall eine Unmöglichkeit und kann im
- Seite 91 und 92: 78 Die RechtsbegründungDie praktis
- Seite 93 und 94: 80 Die RechtsbegründungReich der W
- Seite 95 und 96: 82 Die RechtsbegründungDie Frage m
- Seite 97 und 98: 84 Die Rechtsbegründungwir nach vo
- Seite 99 und 100: 86 Die RechtsbegründungSicherheit
- Seite 101 und 102: 88 Die Rechtsbegründunggungen so z
- Seite 103 und 104: 90 Die Rechtsbegründungsische Disp
- Seite 105 und 106: 92 Die Rechtsbegründunggischen Dur
- Seite 107 und 108: 94 Die Rechtsbegründungtan angenom
- Seite 109 und 110: 96 Die Rechtsbegründung(quoad obje
- Seite 111 und 112: 98 Die Rechtsbegründungvon Mann un
- Seite 113 und 114: 100 Die Rechtsbegründungin unserer
- Seite 115 und 116: 102 Die Rechtsbegründungmittels ei
- Seite 117 und 118: 104 Die RechtsbegründungIm Namen d
- Seite 119 und 120: 106 Die Rechtsbegründungder man da
- Seite 121 und 122: 108 Die RechtsbegründungSein trenn
- Seite 123 und 124: FÜNFTER ARTIKELRECHT UND MORALDie
- Seite 125 und 126: 112 Die RechtsbegründungRecht und
- Seite 127 und 128: 114 Die Rechtsbegründungbereits du
- Seite 130: VIERTESKAPITELDAS POSITIVEGESETZ
- Seite 133 und 134: 120 Das positive GesetzVon der trad
- Seite 135 und 136: 122 Das positive Gesetzsondern erst
- Seite 137 und 138: 124 Das positive GesetzDie Funktion
- Seite 139 und 140: 126 Das positive Gesetzbarung gegr
- Seite 141: 128 Das positive Gesetzals ein Zeic
- Seite 145 und 146: 132 Das positive Gesetznichtung ein
- Seite 147 und 148: 134 Das positive Gesetzständen nat
- Seite 150 und 151: Die Entwicklung der Rechtsnormen er
- Seite 152 und 153: Die vielfältige Aufgabe des Richte
- Seite 154 und 155: Die vielfältige Aufgabe des Richte
- Seite 156 und 157: Die Funktion des Richters im Sinne
- Seite 158 und 159: Die Funktion des Richters im Sinne
- Seite 160 und 161: Die Auslegungsmethoden der Juristen
- Seite 162 und 163: Die Auslegungsmethoden der Juristen
- Seite 164: SECHSTES KAPITELDAS RECHTS SUBJEKT
- Seite 167 und 168: 154 Das Rechtssubjektdenen im angeg
- Seite 169 und 170: 156 Das RechtssubjektEindeutig gehe
- Seite 171 und 172: 158 Das RechtssubjektUnrechtstatbes
- Seite 173 und 174: 160 Das RechtssubjektIn allen diese
- Seite 175 und 176: ZWEITER ARTIKELDIE MENSCHENRECHTEDa
- Seite 177 und 178: 164 Das Rechtssubjektrechtslehre be
- Seite 179 und 180: 166 Das Rechtssubjektanwendung, in
- Seite 181 und 182: 168 Das RechtssubjektDie sozialen G
- Seite 183 und 184: 170 Das Rechtssubjektgungen, in wel
- Seite 185 und 186: 172 Das Rechtssubjektsofern man Sei
- Seite 187 und 188: 174 Das Rechtssubjektnatürlichen Q
- Seite 189 und 190: VIERTER ARTIKELDER STAAT ALS RECHTS
- Seite 191 und 192: 178 Das Rechtssubjekteines einheitl
Das Wesen <strong>de</strong>s positiven Gesetzes 129fassung bzw. das Grundgesetz in seinem positiven Gehalt belassen, unbesehen<strong>de</strong>r Konsequenzen, die sich daraus bei einzelnen Streitfällen fürdie natürliche Ordnung ergeben ? Vom Standpunkt <strong>de</strong>r Sozialethik auskann man nur sagen : hier han<strong>de</strong>lt es sich um einen gewissenhaften Kompromißzwischen <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Rechtssicherheit, die auf keinenFall verloren gehen darf, <strong>de</strong>nn sie gehört wesentlich zum positiven Gesetz,und <strong>de</strong>n materiellen, d. h. inhaltlich gefüllten Prinzipien <strong>de</strong>s Naturgesetzes.Da die meisten naturrechtlichen Prinzipien analogen Charakterhaben, kann das Manipulieren mit ihnen gegen <strong>de</strong>n positiven Gehalt <strong>de</strong>rVerfassung sehr leicht die Rechtssicherheit gefähr<strong>de</strong>n. Wo das Naturgesetzbereits ein<strong>de</strong>utige Institutionen (wie z. R. die Einehe) begrün<strong>de</strong>t,dürfte aber <strong>de</strong>r Fall an<strong>de</strong>rs liegen.