12.07.2015 Aufrufe

SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de

SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de

SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

112 Die RechtsbegründungRecht und Moral auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r positiven RechtsbildungAn<strong>de</strong>rs verhält es sich von jenem Augenblick an, da <strong>de</strong>r Menschsich selbst als Schöpfer einer Ordnung betrachtet, da er mit seiner praktischenVernunft ein Ordnungssystem erfin<strong>de</strong>n muß, um die zwischenmenschlichenBeziehungen auf horizontaler Ebene zu regeln. Hier kanner nicht mehr Sittlichkeit und Recht i<strong>de</strong>ntifizieren. Im Bewußtsein, daßer we<strong>de</strong>r ein endgültiges Urteil über das Ganze hat, von <strong>de</strong>m er übrigensnur ein Teil ist, noch auch die Macht, die metaphysische Ordnung zuurgieren, ersinnt <strong>de</strong>r Mensch ein Ordnungssystem, das <strong>de</strong>n erfahrbarenTatsachen allgemein gesellschaftlichen Verhaltens entspricht. Zwar istOrientierungspunkt die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r Gerechtigkeit und <strong>de</strong>s Gemeinwohls.Die menschliche Verwirklichung dieser I<strong>de</strong>e verlangt aber eine neueRechtsschöpfung. Hier auf dieser horizontalen Ebene lösen sich Rechtund Sittlichkeit voneinan<strong>de</strong>r.Gera<strong>de</strong>zu beispielhaft hat Thomas von Aquin in seiner Eigentumslehrediesen Weg gezeichnet. Ausgehend von <strong>de</strong>m Grundgedanken <strong>de</strong>rchristlichen Tradition, daß die Güter dieser Welt für alle geschaffen sindund darum auch <strong>de</strong>m Gebrauch aller zur Verfügung stehen müssen,hat er sich gefragt, nach welchem Prinzip wir nun unter uns verfahrensollen, um diesem Ziel auch nur annähernd gerecht zu wer<strong>de</strong>n. Im Hinblickdarauf, daß <strong>de</strong>r Mensch so, wie er ist, mit größerer Sorge das Eigenwohlals das Gemeinwohl sucht, erklärt Thomas zum Ordnungsfaktor dieprivatrechtliche Verfügungsgewalt, die er aber, um <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Metaphysikher erkannten Sinn <strong>de</strong>r Güter zu wahren, sozial belastet. Aufhorizontaler, also auf <strong>de</strong>r vom Menschen geschaffenen Rechtsebene kann<strong>de</strong>r Mißbrauch keinen Verlust <strong>de</strong>s Eigentumsrechts mehr be<strong>de</strong>uten. DerBesitzer kann darum nur noch in seinem Gewissen (also in vertikalerRichtung) als Schuldner <strong>de</strong>r Armen angesehen wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rseits kann<strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r gesellschaftlichen Autorität, <strong>de</strong>m die Sorge um die Rechtsbildungauf horizontaler Ebene übertragen ist, im Sinn <strong>de</strong>r ursprünglichensitthch-rechtüchen I<strong>de</strong>e je nach Dringlichkeit eine Umverteilung <strong>de</strong>sEigentums vornehmen.Auf <strong>de</strong>r horizontalen Ebene, d. h. also im Raum <strong>de</strong>s menschlichenRechts, das für uns das einzig handhabbare Recht ist, sind <strong>de</strong>mnachjene Grundwerte <strong>de</strong>s Menschen herauszustellen, welche die zwischenmenschlichenBeziehungen friedvoll regeln. Und hier sind es die Freiheit<strong>de</strong>s Menschen, die Unantastbarkeit seines Gewissens, die Selbstverantwortungvor seinem eigenen Urteil, die <strong>de</strong>n Ausschlag geben. An sich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!