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Die Gerechtigkeit 109beson<strong>de</strong>rs berücksichtigt wer<strong>de</strong>n müßte, daß die Rückorientierung an<strong>de</strong>m natürlichen Gemeinwohl ein entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Gewicht besitzt 33 .Die internationale Gerechtigkeit ist einerseits eine Erfüllung <strong>de</strong>rHumanitätsordnung (natürliche Gemeinwohlgerechtigkeit), an<strong>de</strong>rseitsauch <strong>de</strong>r Tauschgerechtigkeit im Sinne <strong>de</strong>r Vertragstreue zwischen mehrerenStaaten als Rechtsträgern.Aus <strong>de</strong>m Gesagten ergibt sich somit, daß von <strong>de</strong>r Realität her dieGesamtordnung, also das natürliche Gemeinwohl und somit die Gemeinwohlgerechtigkeit,<strong>de</strong>n Vorrang hat. Man kann von hier aus wohlschlecht mehr <strong>de</strong>r rein begrifflichen Stufenfolge <strong>de</strong>r aristotelischenGerechtigkeitslehre folgen.Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Gerechtigkeit als sittlicher QualitätEs dürfte nicht überflüssig sein, nochmals beson<strong>de</strong>rs darauf hinzuweisen,daß die Gerechtigkeit nicht nur eine I<strong>de</strong>e, son<strong>de</strong>rn zugleich auchein sittliches Gehaben ist. Da die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r Gerechtigkeit bereits insofernim menschlichen Bewußtsein «inkarniert» ist, als das Gewissen einesje<strong>de</strong>n Menschen natürlicherweise und somit spontan die Gerechtigkeitim dargelegten Sinne sucht, ist es Pflicht eines je<strong>de</strong>n einzelnen, dieseNaturanlage durch persönliches sittliches Streben und durch stetiggeübtes entsprechen<strong>de</strong>s Verhalten zu entwickeln und zu vervollkommnen.Mit an<strong>de</strong>ren Worten, die Verwirklichung <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r Gerechtigkeithängt von <strong>de</strong>m Grad <strong>de</strong>s gerechten sittlichen Wollens <strong>de</strong>r Rechtssubjekteab, angefangen vom Gesetzgeber, über <strong>de</strong>n Richter bis zu <strong>de</strong>nGesetzesunterworfenen. Sie alle arbeiten am Aufbau einer positivenRechtsordnung mit. Wie die Gerechtigkeit als I<strong>de</strong>e nichts nützen wür<strong>de</strong>,wenn ihr nicht die natürliche Anlage <strong>de</strong>s Menschen nach einem «gerechtenRecht» entspräche, ebenso ist <strong>de</strong>r beste Reformplan einer bestehen<strong>de</strong>nRechtsordnung nichtig ohne die innere Gerechtigkeit <strong>de</strong>rer,welche nach Gerechtigkeit rufen.38Vgl. hierzu Sozialethik, Bd. I, 187 fi.

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