12.07.2015 Aufrufe

SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de

SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de

SAMMLUNG POLITEIA - stiftung-utz.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Gerechtigkeit 105Wohlgerechtigkeit gera<strong>de</strong>zu an <strong>de</strong>n Rand drückte, wur<strong>de</strong> im ersten Band<strong>de</strong>r Sozialethik 25dargelegt. Die Tauschgerechtigkeit wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>rScholastik als die eigentliche Gerechtigkeit angesehen, <strong>de</strong>r darum auchdie Restitutionspflicht zugesprochen wur<strong>de</strong>.Nun erkannte die Scholastik im Anschluß an Aristoteles allerdings,daß <strong>de</strong>r Ausgleich über die zwischenmenschlichen Beziehungen von Individuen(o<strong>de</strong>r einzelnen Gruppen) hinausgeht. So sollte <strong>de</strong>r Verwalter<strong>de</strong>s Gemeingutes dafür Sorge tragen, daß die Lasten, sozialen Hilfenund Begünstigungen «gerecht» verteilt wer<strong>de</strong>n. Man sprach dann von<strong>de</strong>r austeilen<strong>de</strong>n Gerechtigkeit (justitia distributiva). An<strong>de</strong>rseits solltendie einzelnen ihren Teil zum Gemeinwohl beitragen, d. h. die Gerechtigkeitgegenüber <strong>de</strong>m Gesetz erfüllen (Gesetzesgerechtigkeit, justitialegalis). Die Gesetzesgerechtigkeit wur<strong>de</strong> aber zugleich auch vom Träger<strong>de</strong>r öffentlichen Autorität gefor<strong>de</strong>rt, allerdings selbstverständlich nichtin Form <strong>de</strong>r Ausführung, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s «Aufbaues » einer gerechten Ordnung26 . Es besteht kein Zweifel darüber, daß Thomas hierbei an eineGerechtigkeit dachte, die über das positive Gesetz hinausging und sichauf ein <strong>de</strong>m Staat vorgeordnetes Gemeinwohl bezog. Die Tauschgerechtigkeit(justitia commutativa) und die austeilen<strong>de</strong> Gerechtigkeit (justitiadistributiva) wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Sammelbegriff <strong>de</strong>r « Einzelgerechtigkeit»(justitia particularis) zusammengefaßt, da bei<strong>de</strong> eine Einzelperson imAuge haben.Alle diese Überlegungen basieren, wie gesagt, auf einer begrifflichenFixierung <strong>de</strong>r Gerechtigkeit, gemäß welcher wir mit <strong>de</strong>m Gedanken<strong>de</strong>s Gerechtseins die Erfüllung einer Aequivalenzpflicht einem an<strong>de</strong>ren,von uns Getrennten gegenüber verbin<strong>de</strong>n. Es ist klar, daß auf dieserGrundlage <strong>de</strong>r Gedanke an einen Vorrang <strong>de</strong>r Gesamtordnung vom Gesichtspunkt<strong>de</strong>r Gerechtigkeit aus wenig Profil erhielt. Die Gemeinwohlgerechtigkeitwar in dieser Sicht nur eine von <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!