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Die natürliche Rechtsnorm : Das Naturgesetz 97je<strong>de</strong>r Weise ausgeglichenen und vollkommenen Dasein und somit auchnach höheren sittlichen Möglichkeiten aus. Könnte aber dieses Wunschbildnicht Utopisch sein ? In dieser Frage ist ein weittragen<strong>de</strong>s politischesProblem enthalten : Wird es je möglich sein, die Menschheit so zu erziehen,daß sie aus sich <strong>de</strong>n I<strong>de</strong>alzustand verwirklicht ? O<strong>de</strong>r müssenwir <strong>de</strong>n Menschen nehmen, wie er ist ? Im ersten Falle spukt in unsererWelt stets <strong>de</strong>r Geist <strong>de</strong>r Utopisten, <strong>de</strong>r, wie man weiß, nicht nur totalitärim Sinne von Ganzheit-betonend, son<strong>de</strong>rn auch von Freiheit-erstickendist. Nur für <strong>de</strong>n Realisten, nicht für <strong>de</strong>n Utopisten gilt die bereits dargestellteLehre, daß die konkrete Wirklichkeit entwe<strong>de</strong>r selbst normieren<strong>de</strong>o<strong>de</strong>r Normen beschränken<strong>de</strong> Kraft besitze. Wer die Dinge nimmt, wiesie sind, Und sie nicht unter ein vermeintliches « primäres » Naturrecht,son<strong>de</strong>rn unmittelbar unter das absolute Naturrecht stellt, <strong>de</strong>m gelingtes, <strong>de</strong>n Gegebenheiten in vollem Ausmaße Rechnung zu tragen, ohne<strong>de</strong>shalb aus <strong>de</strong>m Auge zu verlieren, daß <strong>de</strong>r Weg <strong>de</strong>s Menschen ein Wegzur stets besseren Anwendung <strong>de</strong>r absoluten Normen sein muß.Naturgesetz und Naturrechta) Das Naturgesetz als spontane Option für absolute soziale Werte. -Unter Naturgesetz (im rechtlichen Sinne, d. h. als Norm friedlichen Zusammenlebens)sind alle jene Rechtsgrundsätze zu verstehen, welche von<strong>de</strong>r praktischen Vernunft spontan (= auf « natürliche », d. h. nicht angelernteWeise) als For<strong>de</strong>rung ausgesprochen wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r aus ihrer natürlichenVeranlagung heraus von <strong>de</strong>r praktischen Vernunft spontan ausgesprochenwer<strong>de</strong>n sollten. In dieser Definition wird gesagt, daß zumNaturgesetz nicht nur jene allgemeinen Rechtsgrundsätze gehören, dietatsächlich spontan ausgesprochen wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn überhaupt alle, diegemäß <strong>de</strong>r Naturveranlagung unserer praktischen Vernunft spontan ausgesprochenwer<strong>de</strong>n können. Wenn also in einem konkreten Fall diesesspontane Werturteil nicht vorliegt, dann wäre immer noch zu untersuchen,ob es nicht doch vorliegen sollte.Die Gerechtigkeit ist eine For<strong>de</strong>rung, über die sich alle einig sind.Sie gehört darum zu <strong>de</strong>n tatsächlich spontanen sozialen Werturteilen.Ein Kontrakt wird, da er « vernünftigerweise » nur um <strong>de</strong>r gegenseitigenBindung von <strong>de</strong>n Partnern eingegangen wird, als zu halten gefor<strong>de</strong>rt.Darum das Naturgesetz : pacta sunt servanda. Je<strong>de</strong> an<strong>de</strong>re Wertungwür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Pakt sinnlos machen. Die Geschlechtsgemeinschaft zwischenMann und Frau wird, sofern man in die Tiefen <strong>de</strong>s Persönlichkeitswertes

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