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<strong>Dorfblatt</strong> <strong>GEMEINDE</strong> <strong>KIENS</strong> Umwelt<br />
Feueranzünden im Wald<br />
In den letzen Jahren gingen in der Forststation Kiens<br />
mehrere Beschwerden von Seiten verschiedener Waldbesitzer<br />
und naturbewusster Mitbürger, über spontan organisierte<br />
Grillpartys im Wald, ein. Häufi g wurden bei<br />
solchen Partys ortsansässige Jugendliche beobachtet,<br />
welche augenscheinlich nicht das fremde Eigentum respektieren<br />
und sich der großen Gefahr nicht bewusst sind.<br />
Es ist außer Zweifel, dass es für Jugendliche reizvoll ist<br />
mit Freunden im Wald etwas zu unternehmen. Man muss<br />
aber beachten, dass ein kleiner Windstoss genügen kann,<br />
um die Flammen in die Kronen eines Baumes zu treiben.<br />
Bei Trockenheit kann weiters der Boden in Brand gera-<br />
Die Natur ist das einzige Buch,<br />
das auf allen Blättern<br />
großen Inhalt bietet.<br />
Johann Wolfgang von Goethe<br />
ten, auch wenn man mit Steinen das Feuer eingrenzt. Zu<br />
verurteilen ist auch, dass häufi g Müll und kaputte Flaschen<br />
zurückgelassen werden, welche den Wanderern<br />
und Grundbesitzern sicherlich keine Freude bereiten. Die<br />
Forststation Kiens ruft deshalb alle Betroffenen und deren<br />
Eltern auf, sich korrekt und respektvoll zu verhalten.<br />
Respekt vor fremdem Eigentum ist eine Grundlage für<br />
ein gutes und friedliches Zusammenleben. Das Anzünden<br />
von Feuer im Wald ist durch das Landesgesetz Nr.<br />
21, vom 21. Oktober 1996 geregelt. Das besagte Landesgesetz<br />
verbietet es im Umkreis von 20 Metern vom Wald<br />
Feuer anzuzünden. Wer dieses Verbot nicht einhält, muss<br />
mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Die Strafe wird<br />
dabei nicht nur an diejenige Person ausgestellt, welche<br />
effektiv das Feuer angezündet hat, sondern an alle um<br />
das Feuer anwesenden Personen, da alle Anwesenden<br />
vom Feuer profi tieren und laut geltender Rechtslage als<br />
Mittäter betrachtet werden. Wenn durch das angezündete<br />
Feuer jedoch ein Waldbrand entsteht, sind laut Forstgesetz<br />
Strafen bis zu 6.218,00 Euro pro Kopf vorgesehen.<br />
Weiters folgt eine Meldung an die Staatsanwaltschaft, bei<br />
welcher man bis zu zehn Jahren Gefängnis riskiert. Im<br />
Laufe des Sommers werden von Seiten dieser Forststation<br />
mehrere gezielte Aufsichtsdienste durchgeführt, um<br />
jeglichen Schäden und Gefahren entgegenzuwirken.<br />
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