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Dorfblatt GEMEINDE KIENS

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<strong>Dorfblatt</strong> <strong>GEMEINDE</strong> <strong>KIENS</strong> Umwelt<br />

Feueranzünden im Wald<br />

In den letzen Jahren gingen in der Forststation Kiens<br />

mehrere Beschwerden von Seiten verschiedener Waldbesitzer<br />

und naturbewusster Mitbürger, über spontan organisierte<br />

Grillpartys im Wald, ein. Häufi g wurden bei<br />

solchen Partys ortsansässige Jugendliche beobachtet,<br />

welche augenscheinlich nicht das fremde Eigentum respektieren<br />

und sich der großen Gefahr nicht bewusst sind.<br />

Es ist außer Zweifel, dass es für Jugendliche reizvoll ist<br />

mit Freunden im Wald etwas zu unternehmen. Man muss<br />

aber beachten, dass ein kleiner Windstoss genügen kann,<br />

um die Flammen in die Kronen eines Baumes zu treiben.<br />

Bei Trockenheit kann weiters der Boden in Brand gera-<br />

Die Natur ist das einzige Buch,<br />

das auf allen Blättern<br />

großen Inhalt bietet.<br />

Johann Wolfgang von Goethe<br />

ten, auch wenn man mit Steinen das Feuer eingrenzt. Zu<br />

verurteilen ist auch, dass häufi g Müll und kaputte Flaschen<br />

zurückgelassen werden, welche den Wanderern<br />

und Grundbesitzern sicherlich keine Freude bereiten. Die<br />

Forststation Kiens ruft deshalb alle Betroffenen und deren<br />

Eltern auf, sich korrekt und respektvoll zu verhalten.<br />

Respekt vor fremdem Eigentum ist eine Grundlage für<br />

ein gutes und friedliches Zusammenleben. Das Anzünden<br />

von Feuer im Wald ist durch das Landesgesetz Nr.<br />

21, vom 21. Oktober 1996 geregelt. Das besagte Landesgesetz<br />

verbietet es im Umkreis von 20 Metern vom Wald<br />

Feuer anzuzünden. Wer dieses Verbot nicht einhält, muss<br />

mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Die Strafe wird<br />

dabei nicht nur an diejenige Person ausgestellt, welche<br />

effektiv das Feuer angezündet hat, sondern an alle um<br />

das Feuer anwesenden Personen, da alle Anwesenden<br />

vom Feuer profi tieren und laut geltender Rechtslage als<br />

Mittäter betrachtet werden. Wenn durch das angezündete<br />

Feuer jedoch ein Waldbrand entsteht, sind laut Forstgesetz<br />

Strafen bis zu 6.218,00 Euro pro Kopf vorgesehen.<br />

Weiters folgt eine Meldung an die Staatsanwaltschaft, bei<br />

welcher man bis zu zehn Jahren Gefängnis riskiert. Im<br />

Laufe des Sommers werden von Seiten dieser Forststation<br />

mehrere gezielte Aufsichtsdienste durchgeführt, um<br />

jeglichen Schäden und Gefahren entgegenzuwirken.<br />

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