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CT – Qualitätskontrolle durch die Ärztliche Stelle

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<strong>CT</strong> – Qualitätskontrolle<strong>durch</strong> <strong>die</strong> Ärztliche <strong>Stelle</strong>M. Walz, B. MadsackÄrztliche <strong>Stelle</strong> für Qualitätssicherung in derRadiologie Hessen, EschbornTÜV SÜD Life Service GmbH


Qualitätssicherung in der RadiologieAufgaben der Ärztlichen <strong>Stelle</strong>n• Konstanzprüfung der Röntgenanlage• Konstanzprüfung der Endausgabegeräte(hier Bilddokumentation / Bildwiedergabegerätes)• Patientenaufnahmen – Untersuchungs<strong>durch</strong>führungen• Rechtfertigende Indikation• Arbeitsanweisungen• Diagnostische Referenzwerte• Übermittlung der Ergebnisse der Überprüfungen an <strong>die</strong>Aufsichtsbehörden (z.B. ungerechtfertigte beständigeÜberschreitung der Diagnostischen Referenzwerte• Unterbreitung von Optimierungsvorschlägen an denStrahlenschutzverantwortlichen


Ärztliche <strong>Stelle</strong>n: Prüfgrundlagen• EURATOM - Richtlinien• Atomgesetz• Röntgenverordnung• Richtlinien nach Röntgenverordnung- Richtlinie Ärztliche <strong>Stelle</strong>n- Richtlinie Qualitätssicherung- Richtlinie Sachverständigen- Richtlinie Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten……• BMU-Richtlinien und Bekanntmachungen• DIN - Normen• Leitlinien der Bundesärztekammer (Röntgendiagnostik, <strong>CT</strong>)• Medizinproduktegesetz• …………


Gerätetechnik – technische Qualitätssicherung


Beispiel - Auflösung


Beispiel - Homogenität


Beispiel - Schichtdicke


BildwiedergabegerätAnforderungen anBefundungsmonitore undqualitätssichernde Maßnahmen sind<strong>durch</strong>zuführen, wenn der Monitor zurBefundung eingesetzt wird<strong>CT</strong> !?


Prozess „Röntgenanwendung“StartRechtfertigende Indikation (RI)Verantwortliche: Fachkundiger ArztStellung der rechtfertigendenIndikation mit Angabe von:- Fragestellung- röntgenrelevanten Informationenaus Anamnese, klinischem Befund,Krankheitsverlauf undVoruntersuchungen- Festlegung der Untersuchungsart und-weiseAnweisung zur Durchführungder RöntgenanwendungDokumentation derrechtfertigenden IndikationEndeNächster TeilprozessRöntgen<strong>durch</strong>führungRechtliche Grundlagen / Anforderungen‣ Definition in § 2 Nr. 10 RöV:Entscheidung eines Arztes mit der erforderlichenFachkunde im Strahlenschutz (§ 24 Abs. 1), dass undin welcher Weise Röntgenstrahlung angewendet wird.‣ § 23 RöV: - Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen derAnwendung gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt.- Andere Verfahren (ohne oder mit geringer Strahlenexposition)sind zu berücksichtigen.- RI ist auch bei Anforderung eines überweisendenArztes zu stellen.- RI erfordert <strong>die</strong> Möglichkeit, den Patienten vor Ortpersönlich untersuchen zu können (außer § 3 Abs. 4).- Heranziehen der bisherigen Informationen zum Pat.- Zusammenarbeit mit überweisendem Arzt‣ Weitere Voraussetzungen an RI-stellenden Arzt:Weisungsberechtigung gegenüber DurchführendenRöntgenanwendungsentscheider‣ Festlegung der Untersuchungsart und –weise‣ § 28 RöV: - Die Angaben zur rechtfertigenden Indikation gehörenzu den Aufzeichnungspflichten.‣ § 25 RöV: - Nur bei Röntgenanwendungen nach dem Infektionsschutzgesetzkann auf <strong>die</strong> RI verzichtet werden.‣ Teleradiologie: Abweichungen nach § 3 Abs. 4 RöVVerknüpfte Prozesse:PatientenbefragungPatientenaufklärung


Diagnostische ReferenzwerteDas Bundesamt für Strahlenschutz hat am10.07.03 ( Bundesanzeiger Nr 143 vom05.August 2003 Seite 17503) <strong>die</strong>diagnostische Referenzwerteveröffentlicht.


Referenzwerte sind keine Empfehlung!Es gilt das MinimierungsgebotReferenz[lat.-frz.], Empfehlung; Beziehung– (c) Meyers Lexikonverlagreference [’refrəns] s 1. Verweis m, Hinweis(c) Langenscheidt.


Rückblick:Umfrage ZVEI 1999


Unterrichtung <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Bundesregierung, Umweltradioaktivität und Strahlenexposition im Jahr 2003Parlamentbericht des Bundesamt für Strahlenschutz im Herbst 2006


Expositionen von RöntgenuntersuchungenUnterrichtung <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung Parlamentberichtdes Bundesamt für Strahlenschutz im Herbst 2006


Diagnostische Referenzwerte des BfS


<strong>CT</strong>DI - Dosislängenprodukt


Leitfaden – <strong>CT</strong>


Gerätetechnische VoraussetzungenVariation der mAs bei gleicher DosisProkop, Galanski u.a., Ganzkörper-Computertomographie (ISBN9783131089120), 2007 Georg Thieme Verlag KG


Berechnung der Dosis (z.B. <strong>CT</strong> Expo)


Fallbeispiel NNH – Optimierung der ProtokolleProtokollkVmARotations-zeit-SecSlicemmFeedmmKollimationPitchRec.Inc.KernelWindow /Center<strong>CT</strong>DI(mGy)NNH120200,753154 x 2,51,5-H40s250 / 0Weichteilnativ4,00


Fallbeispiel – Variation des mAs-Produktes (Gerätetyp identisch)


Fallbeispiel - Rotationszeit


FallbeispielDICOM-Informationen / Rotationszeit


Fallbeispiel – LWS


Fallbeispiel – LWS


Informationen aus dem DICOM Header• Korrektes Protokoll angewählt !?• Arbeitsanweisung und Protokoll stimmig!?• Anpassung und Auswahl der Protokolle geeignetund ausreichend!?• Bei fehlenden Angaben im Overlay erfolgtÜberprüfung im DICOM Header (Rotationszeit,mAs Produkt!)• Überprüfung der Länge der Rotationszeit beiAngabe des mAs-Produktes im Overlay


Fallbeispiel: Mehrzeiler / Dosismodulation


Dosismodulation


Angaben teilweise nicht korrekt und mitUntersuchungs<strong>durch</strong>führung nicht stimmig


Fallbeispiel Thorax


Fallbeispiel – Thorax


Fallbeispiel – Thorax


Fallbeispiel - Protokoll zu G.M. 59


Dokumentation bei Computertomografien(nach Richtlinie Arbeitsanweisung und Aufzeichnungspflicht)


Technische Einstellparameter bei Computertomographie-Untersuchungen(Auszug Richtlinie Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten)• untersuchte Körperregion,• Länge des Untersuchungsbereiches in Abhängigkeit von anatomischenMerkmalen,• Brennfleckgröße• Röhrenspannung,• Strom-Zeit-Produkt nach QS-RL ( Röntgenstrom-Zeit-Produkt) (mAs)bei freierBelichtung,• Rotationszeit und ggf. Röhrenstrom,• ggf. Modus der Dosisleistungsregelung,• Kollimation (Breite des Strahlenfeldes),• Tischvorschub pro Schicht bzw. Tischvorschub pro Rotation oder Pitch(Tischvorschub pro• Rotation / Kollimation),• verwendete Bildbearbeitungsverfahren/Rekonstruktionsverfahren (z.B.Wahl des Faltungskernes)• Schichtabstand bei Rekonstruktion


Computertomografie (Topogramm)


Fallbeispiel: Topogramm


Arbeitsanweisungen nach RöVo.k.!?


Optimierung derUntersuchungs<strong>durch</strong>führung• Rechtfertigende Indikation• Optimierung der Protokolle und fragestellungsabhängigen Bildqualitätund Darstellung ( mAs, Pitch, kV, angrenzende Körperregionen nichtunnötig exponieren – z.B. Linsen.….)• Gonadenschutz (siehe auch Anforderungen SV-RL in der <strong>CT</strong>)• Vermeidung von „zu vielen und zu langen Serien“ bei modernen MS<strong>CT</strong>• Optimierung der Dosis / Rotationszeiten (z.B. bei älteren Geräten)• bessere individuelle Anpassung der technischen Parameter anKonstitution der Patienten• Protokolle für pädiatrische Untersuchungs<strong>durch</strong>führungen


Ärztliche <strong>Stelle</strong> für Qualitätssicherungin der Radiologie HessenMergenthalerallee 2965760 EschbornTel. 06196 498 600 / 607Fax 06196 498 604Tel. / Fax 0700 77723465Baerbel.Madsack@tuev-sued.de

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