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SEPA - Volksbank Jever eG

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema <strong>SEPA</strong>1. AllgemeinesWoher bekomme ich meine IBAN und BIC?IBAN und BIC finden Sie auf Ihrer VR-BankCard oder auf Ihrem Kontoauszug. Siekönnen Ihre IBAN auch auf www.volksbank-jever.de berechnen lassen. Die BIC der<strong>Volksbank</strong> <strong>Jever</strong> lautet: GENODEF1JEVAb wann kann ich mit <strong>SEPA</strong> überweisen?Prinzipiell können Sie bereits jetzt alle Überweisungen per <strong>SEPA</strong> tätigen. Die Formulareerhalten Sie in Ihrer Filiale. Im Onlinebanking wechseln Sie bitte auf den Vordruck füreine <strong>SEPA</strong>-Überweisung.Wo bekomme ich IBAN und die BIC eines Geschäftspartners / Mitglieds her?Entnehmen Sie diese ggf. dem Briefpapier Ihres Kunden. Andernfalls können „<strong>SEPA</strong>fähige“Programme diese umrechnen. Sollte dies nicht möglich sein, nehmen Sie bitteKontakt zu dem Zahlungspflichtigen auf.2. LastschriftenWas ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer (ID)?Um als Lastschrifteinreicher die <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren nutzen zu können,benötigen Sie eine Gläubiger-ID. Dies ist eine eindeutige Kennung, die im ganzen<strong>SEPA</strong>-Raum gültig ist und Sie als Lastschrifteinreicher identifiziert. Ihre ID erhalten Siebei der Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Sie müssen diese bei Ihrer Bankabgeben, denn nur dann kann eine Freischaltung für den Lastschrifteinzug erfolgen.Woher erhalte ich Muster für entsprechende Lastschriftmandate (früherEinzugsermächtigungen)?Muster erhalten Sie kostenlos in unseren Filialen oder als PDF Datei unterwww.volksbank-jever.deWie können Lastschriften eingereicht / eingezogen werden?Lastschriften dürfen gemäß Vorgabe der EU nur noch elektronisch eingereichtwerden. Dies erfolgt über das Onlinebanking der Banken.Wie und wie oft erfolgt die Umdeutung/Information an den Zahlungspflichtigen?Wenn Sie bereits gültige Einzugsermächtigungen besitzen, können diese weiterhingenutzt werden. Der Zahlungspflichtige muss über die Umwandlung (Umdeutung) inein <strong>SEPA</strong>-Mandat informiert werden. Hierfür stellen wir Ihnen u.a. auf unsererInternetseite einen Musterbrief zur Verfügung. Mit diesem teilen Sie Ihre Gläubiger-IDund die Mandatsreferenz (z.B. Mitglieds- oder Kunden-Nummer) zum Mandat mit.


Können Lastschriften von den Bankmitarbeitern eingegeben werden?Unsere Mitarbeiter können einzelne Lastschriften auch direkt in den Filialen erfassen.Eine Anlage von z.B. monatlich wiederkehrenden Dauerlastschriften ist leider nichtmöglich. Diese müssen per Onlinebanking geändert werden.Was ist eine Vorabankündigung ("Pre-Notification")?Lastschrifteinreicher müssen zur Sicherstellung des erfolgreichen Lastschrifteinzugesdem Zahlungspflichtigen vor dem Einzug die Höhe und das Datum des jeweiligenEinzuges mitteilen. So kann dieser die entsprechende Summe auf seinem Kontovorhalten. Sofern beide Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss derZahlungsempfänger 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum den Zahlungspflichtigen überdie anstehende Lastschrift informieren. Für die "Vorabinformation" ("Pre-Notification")können zwischen Gläubiger und Zahler auch abweichende Vereinbarungen getroffenwerden. So genügt es beispielsweise, die Lastschrift durch einen Vermerk auf einerRechnung (wie heute auch) anzukündigen.Ist eine <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift ohne Vorabankündigung (Pre-Notification)autorisiert?Eine <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des entsprechendenLastschriftmandats autorisiert. Daher gilt eine <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift ohneVorabankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die Vorabankündigungals Verpflichtung aus der Inkasso-Vereinbarung einzuhalten. MöglicheFolgen aus einer unterlassenen Vorabankündigung, wie eine Rückgabe wegenfehlender Kontodeckung oder aufgrund eines Erstattungsverlangens für autorisierteZahlungen, müssen vom Zahlungsempfänger beachtet werden. Es ist im Interesse desLastschrifteinreichers, dass der Zahlungspflichtige rechtzeitig die Betragshöhe und dasFälligkeits- bzw. Belastungsdatum des Lastschrifteinzuges kennt, um das Kontoentsprechend decken zu können. Dieses Vorgehen ist bereits heute übliche Praxis.Kann die 14–Tage-Frist für Vorabankündigungen durch die AGB verkürzt werden?Ja. Die Vorabankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag versandtwerden, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahler undZahlungsempfänger über eine kürzere Frist.Wie werden die Dauerlastschriften bei der Bank umgestellt?Die Umstellung befindet sich zurzeit noch in der Bearbeitung. Sie erhalten dann, alsbetroffener Kunde, rechtzeitig eine entsprechende Information von uns.Was passiert mit den bestehenden Dauerlastschriften?Kunden mit Dauerlastschriften, welche in unserem Banksystem erfasst sind, können absofort auch per Onlinebanking auf den Bestand zugreifen. Über diesen Bestandwerden dann u.a. auch Änderungen und Löschungen vorgenommen.Ab wann können Sie Dauerlastschriften im <strong>SEPA</strong>-Format nutzen?Sobald alle Voraussetzungen (Gläubiger-ID, Inkassovereinbarung) bei der Bank erfülltsind, können Sie Dauerlastschriften über das Internetbanking unserer Homepageeingeben. Die VR-Networld Software kann Dauerlastschriften erst ab Version 5verarbeiten, ProfiCash ab Version 10.

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