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Festsetzung einer Ersatzvornahme bei Bestattung

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Behörde, Amt<br />

Kurzbezeichnung der Behörde, Straße Nr./Postfach, PLZ Ort<br />

Zustellungsart<br />

Anrede<br />

Vorname Name<br />

Straße<br />

PLZ Ort<br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Telefon, Name Datum<br />

Verfügung vom zur <strong>Bestattung</strong> von <br />

Sehr geehrte/r ,<br />

wir haben/ich habe festgestellt, dass Sie m<strong>einer</strong>/unserer Verfügung vom nicht<br />

nachgekommen sind. Daher ergeht folgender<br />

Bescheid:<br />

1. Die mit Verfügung vom angedrohte <strong>Ersatzvornahme</strong> wird festgesetzt.<br />

2. Die <strong>Ersatzvornahme</strong> wird voraussichtlich am durchgeführt und der Verstorbene/die<br />

Verstorbene in bestattet.<br />

3. Die Kosten der <strong>Ersatzvornahme</strong> betragen nach dem voraussichtlich Euro.<br />

Zur <strong>Bestattung</strong> des/der Verstorbenen werden ausgeführt:<br />

<br />

4. Wir fordern/Ich fordere Sie auf, diesen Betrag bis zum /innerhalb von nach Erhalt dieses Bescheids auf eines der unten genannten<br />

Konten unter Angabe des Verwendungszwecks zu<br />

überweisen.<br />

5. Verwaltungskosten werden nicht erhoben./Die Verwaltungskosten werden auf festgesetzt.<br />

Begründung:<br />

Mit Verfügung vom hatten wir/hatte ich Ihnen aufgegeben, den Verstorbenen/die<br />

Verstorbene bis zum zu bestatten.<br />

Gleichzeitig hatten wir/hatte ich Ihnen angedroht, nach erfolglosem Ablauf der Frist die <strong>Bestattung</strong><br />

im Wege der <strong>Ersatzvornahme</strong> durchzuführen. Aufgrund unserer/m<strong>einer</strong> Ermittlungen haben<br />

wir/habe ich festgestellt, dass Sie dieser Verpflichtung innerhalb der genannten Frist nicht<br />

nachgekommen sind.<br />

Die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Verfügung vom liegen nach § vor. Die Verfügung ist vollziehbar, weil .<br />

In allen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt:<br />

Nach § sind Sie<br />

der Kostenschuldner und daher verpflichtet, die Kosten der <strong>Ersatzvornahme</strong> zu tragen.


Nur in den Bundesländern Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt:<br />

Als Geschäftsführer <strong>einer</strong> berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag sind wir/bin ich berechtigt,<br />

von Ihnen als zur <strong>Bestattung</strong> Verpflichteten (als Geschäftsherrn) die Aufwendungen der<br />

<strong>Bestattung</strong> zu fordern, die nach den Umständen erforderlich waren (vgl. § 683 BGB). Die Kosten<br />

der <strong>Bestattung</strong> waren erforderlich und sind daher von Ihnen als zur <strong>Bestattung</strong> Verpflichteten zu<br />

tragen.<br />

Sollten Sie der Zahlungsaufforderung zu Nr. 4 nicht nachkommen, werden wir den festgesetzten<br />

Betrag im Wege der Verwaltungsvollstreckung <strong>bei</strong> Ihnen <strong>bei</strong>treiben.<br />

Das Recht auf Nachforderung bleibt unberührt, wenn die <strong>Ersatzvornahme</strong> einen höheren<br />

Kostenaufwand verursacht als unter 4. angegeben. Überzahlte Beträge werden nach<br />

Durchführung der <strong>Ersatzvornahme</strong> erstattet.<br />

Begründung der Kostenentscheidung:<br />

Die Kostenentscheidung folgt aus § . Der Gesamtbetrag der von Ihnen zu tragenden Kosten berechnet sich wie folgt:<br />

<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach <strong>bei</strong><br />

in schriftlich oder<br />

zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />

Wir weisen aber darauf hin, dass gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Ihr Widerspruch keine<br />

aufschiebende Wirkung hat, da die Kosten <strong>einer</strong> <strong>Ersatzvornahme</strong> öffentliche Abgaben und Kosten<br />

darstellen.<br />

Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine<br />

aufschiebende Wirkung.<br />

Auf Antrag kann das in die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 1<br />

VwGO ganz oder teilweise anordnen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

<br />

Öffnungszeiten Geschäftsräume Internet, E-Mail Bankverbindung

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