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Aufgaben und Befugnisse zur Vorbereitung und Durchführung

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<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vorbereitung</strong> <strong>und</strong> Durchführungder Wahl zum 18. Deutschen B<strong>und</strong>estag am 22. September 2013Abkürzungen:Anl. = Anlage der BWO KWA = KreiswahlausschussBMI = B<strong>und</strong>esministerium des Innern KWL = KreiswahlleiterBWA = B<strong>und</strong>eswahlausschuss LWA = LandeswahlausschussBWG = B<strong>und</strong>eswahlgesetz LWL = LandeswahlleiterBWL = B<strong>und</strong>eswahlleiter TIM = Thüringer InnenministeriumBWO = B<strong>und</strong>eswahlordnung WV = WahlvorsteherGEMEINDE = GemeindebehördeZeitpunkt(vor dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organ22.09.1995(18 Jahre)Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung <strong>und</strong> für dieWählbarkeit§ 12 (1) Nr. 1 BWG§ 15 (1) Nr. 2 BWGGEMEINDE28.03.2012(29 Monate nachBeginn derWahlperiode)Frühester Zeitpunkt für die Wahl der Vertreter für dieVertreterversammlungen <strong>zur</strong> Wahl der Bewerber durch dieParteien§ 21 (3) BWG PARTEIENKWLLWLBWL28.06.2012(32 Monate nachBeginn derWahlpriode)Frühester Zeitpunkt für die Wahl der Bewerber durch dieParteien§ 21 (3) BWG PARTEIENKWLLWLBWLmöglichst bald 1. Ernennung der KWL <strong>und</strong> ihrer Stellvertreter2. Bewirtschaftung der Wahlkosten3. Bewirtschaftung der Wahlkampfkosten4. Beschaffung der Vordrucke <strong>und</strong> der Wahl-Hilfsvordrucke§ 9 (1) BWG§ 3 (1) BWO§ 50 BWG§ 18 ff. Parteiengesetz§ 88 BWOTIMTIMTIMGEMEINDEKWLLWLBWLmöglichst bald nachBestimmung desWahltages1. Bildung der Wahlbezirkea) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke <strong>und</strong> derSonderwahlbezirke§ 2 (3) BWG§§ 12, 13 BWOGEMEINDEb) Verteilung von Wahlberechtigten inGemeinschaftsunterkünften (Massenunterkünften)auf mehrere Wahlbezirke§ 12 (3) BWOGEMEINDEc) Vereinigung von kleinen Gemeinden <strong>und</strong>Gemeindeteilen mit benachbarten Gemeinden <strong>und</strong>Gemeindeteilen zu einem Wahlbezirk§ 12 (4) BWOKWL2. Bestimmung der kleineren Krankenhäuser, kleinerenAlten- <strong>und</strong> Pflegeheime, der Klöster, sozialtherapeutischen<strong>und</strong> Justizvollzugsanstalten (JVA), in denen voreinem beweglichen Wahlvorstand gewählt wird§§ 8, 61-64 BWOGEMEINDE3. Bestimmung der Wahlräume durch die GEMEINDE,Herrichtung der Wahlräume in den Anstalten§§ 46, 61-64 BWOGEMEINDE4. Erfassung der für alle Wahlen möglichst identischenWahllokaleKWLLWLGemäß Thüringer Verordnung <strong>zur</strong> Übertragung von Zuständigkeiten nach dem B<strong>und</strong>eswahl- <strong>und</strong> dem Europawahlgesetz vom 31.08.1993


Zeitpunkt(vor dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organ5. Aufforderung des Wahlleiters (KWL - LWL - BWL) durchöffentliche Bekanntmachunga) <strong>zur</strong> frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge(Kreiswahlvorschläge - Landeslisten)§ 32 (1) BWOKWLLWLb) zugleich Bekanntgabe, bis zu welchem ZeitpunktWahlvorschläge <strong>und</strong> Anzeigen nach § 18 (2) BWGeingereicht werden müssen§ 18 (2) BWG§ 32 (1) BWOKWLLWLc) zugleich Bekanntgabe des LWL, wie vieleUnterschriften für Landeslisten von Parteien nach§ 18 (2) BWG erforderlich sind§ 32 (1) BWOLWLd) Bekanntmachung, in welcher Frist <strong>und</strong> Form derAusschluss von der Listenverbindung einer Parteierklärt werden kann§ 32 (2) BWOBWL6. Berufung der Beisitzer der Wahlausschüsse <strong>und</strong> ihrerStellvertreter7. Ernennung 2)§ 9 (2) BWG§ 4 (1) BWOKWLLWLBWLa) der Wahlvorsteher <strong>und</strong> ihrer Stellvertreter§ 6 (1) BWOGEMEINDEb) der Briefwahlvorsteher <strong>und</strong> ihrer Stellvertreter§§ 6, 7 BWOGEMEINDE8. Berufung 2)a) der Beisitzer des Wahlvorstandes§ 9 (2) BWG§ 6 (2) BWOGEMEINDEb) der Beisitzer des Briefwahlvorstandes§ 9 (2) BWG§ 7 BWOGEMEINDE9. Bestellung des Schriftführers <strong>und</strong> seines Stellvertretersaus den Beisitzern§ 6 (4) BWOWV10. Anlegung der Wählerverzeichnisse§§ 14-18 BWOGEMEINDE22.06.2013(3 Monate)Beginn des Innehabens einer Wohnung oder desgewöhnlichen Aufenthalts in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschlandals Voraussetzung des Wahlrechts§ 12 (1) Nr. 2 <strong>und</strong> (5)BWGGEMEINDE17.06.2013(97. Tag)Letzter Tag bis 18:00 Uhr für die Anzeige der Beteiligung ander Wahl durch Parteien nach § 18 (2) BWG an den BWL§ 18 (2) BWG§ 33 BWOBWLPARTEIENbis zum 04.07.2013(80. Tag)Einladung der Vereinigungen, die ihre Beteiligung an der Wahlangezeigt haben, zu der Sitzung über ihre Anerkennung alsPartei für die Wahl§ 33 (2) BWO BWL05.07.2013(79. Tag)1. Letzter Tag für die für alle Wahlorgane verbindlicheFeststellung <strong>und</strong> Verkündung§ 18 (4) BWG§ 33 (2) BWOBWAa) welche Parteien im B<strong>und</strong>estag oder in einem Landtagseit deren letzter Wahl auf Gr<strong>und</strong> eigenerWahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens 5Abgeordneten vertreten warenb) welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigthaben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind2. Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung§ 33 (3) BWOBWL2) Mit der Ernennung bzw. Berufung wird zweckmäßigerweise sofort die Einberufung gemäß § 6 (6) BWO verb<strong>und</strong>en.2


Zeitpunkt(vor dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organbis zum 09.07.2013(75. Tag)Letzter Tag für die Erhebung einer Beschwerde beimB<strong>und</strong>esverfassungsgericht gegen die Entscheidung desB<strong>und</strong>eswahlausschusses über die Nichtanerkennung alsPartei <strong>zur</strong> Wahl§18 (4a) BWGbis zum 15.07.2013(69. Tag)Sommerferien1. Sofortige Zusendunga) eines Abdrucks der Kreiswahlvorschläge an den LWL<strong>und</strong> BWL§ 35 (1) BWOKWLb) eines Abdrucks der Landeslisten an den BWL§ 40 (1) BWOLWL2. Prüfung der Wahlvorschläge unverzüglich nach Eingang;sofortige Aufforderung an die Vertrauenspersonen,behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen§§ 25 (1), 27 (5) BWG§§ 35 (1), 40 (1) BWOKWLLWL15.07.2013(69. Tag)Sommerferien1. Letzter Tag - bis 18 Uhr - für die Einreichung derWahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge an KWL,Landeslisten an LWL)§ 19 BWGKWLLWLPARTEIEN2. Ablauf der Frist <strong>zur</strong> Beseitigung von Mängeln, die dieGültigkeit der Wahlvorschläge berühren§§ 25 (2), 27 (5) BWGKWLLWLbis zum 25.07.2013(59. Tag)SommerferienEinladung der Beisitzer <strong>und</strong> der Vertrauenspersonen <strong>zur</strong>Sitzung des Wahlausschusses wegen Zulassung derWahlvorschläge§§ 5 (2), 36 (1), 41 (2)BWOKWLLWLbis zum 25.07.2013(59. Tag)Sommerferien1. Letzter Tag für die Entscheidung desB<strong>und</strong>esverfassungsgerichts über die Beschwerde derPartei oder Vereinigung <strong>zur</strong> Nichtanerkennung als Partei§ 18 (4a) BWG2. Öffentliche Bekanntmachung über die Sitzung desKreiswahlausschusses / Landeswahlausschusses wegenZulassung der Wahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge /Landeslisten)§§ 5 (3), 86 (2) BWObis zum 26.07.2013(58. Tag)SommerferienÖffentliche Bekanntmachung über die Sitzung desWahlausschusses (KWA / LWA) wegen Zulassung derWahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge / Landeslisten)§§ 5 (3), 86 (2) BWO KWLLWL26.07.2013(58. Tag)Sommerferien1. Bis <strong>zur</strong> Zulassung am gleichen Tag:a) Ablauf der Frist für die Zurücknahme oder Änderungeines Wahlvorschlages§§ 23, 24, 27(5) BWGKWLLWLb) Ablauf der Frist für die Beseitigung von Mängeln desWahlvorschlages, die die Gültigkeit nicht berühren§§ 25 (1,3), 27 (5)BWGKWLLWL2. Entscheidung über Zulassunga) der Kreiswahlvorschläge§ 26 (1) BWGKWAb) der Landeslisten§ 28 (1) BWGLWA3. Bekanntgabe der Entscheidung4. Sofortige Übersendung§§ 36 (5), 41 (2) BWOKWLLWLa) einer Ausfertigung der Niederschrift über die Sitzungdes KWA an den LWL <strong>und</strong> den BWL§ 36 (7) BWOKWLb) einer Ausfertigung der Niederschrift über die Sitzungdes LWA an den BWL§ 41 (2) BWOLWL3


Zeitpunkt(vor dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organ29.07.2013(55. Tag)SommerferienLetzter Taga) für die Einlegung einer Beschwerde an den LWA gegendie Zurückweisung oder Zulassung einesKreiswahlvorschlages§ 26 (2) BWG§ 37 (1) BWOKWLLWLBWLb) für die Einlegung einer Beschwerde an den BWA gegendie Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste§ 28 (2) BWG§ 42 (1) BWOLWLBWL30.07.2013(54. Tag)SommerferienFrühester Zeitpunkt füra) Mitteilung der Reihenfolge <strong>und</strong> der Namen der ersten fünfBewerber jeder zugelassenen Landesliste an KWL§ 43 BWOLWLb) Beschaffung der Stimmzettel durch KWL <strong>und</strong> Zuweisungan die Gemeindenc) Erteilung von Wahlscheinen§§ 88 (1), 45 (5) BWO§ 28 (1) BWOKWLGEMEINDEfalls keine Beschwerden gegen die Zulassung oderZurückweisung von Wahlvorschlägen erhoben sind01.08.2013(52. Tag)Sommerferien1. Letzter Taga) für die Entscheidung des LWA über Beschwerdengegen die Zurückweisung oder Zulassung einesKreiswahlvorschlages§ 26 (2) BWGLWAb) für die Entscheidung des BWA über Beschwerdengegen die Zurückweisung oder Zulassung einerLandesliste§ 28 (2) BWGBWA2. Nach der Entscheidung des LWA <strong>und</strong> des BWA überBeschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassungvon Wahlvorschlägena) Mitteilung der Reihenfolge <strong>und</strong> der Namen der erstenfünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten an dieKWL§ 43 BWOLWLb) Beschaffung der Stimmzettel durch den KWL,Zuweisung der Stimmzettel an die Gemeinden§§ 88 (1), 45 (5) BWOKWLFrühester Zeitpunkt für die Versendung vonBriefwahlunterlagen§§ 26, 28 (1) BWOGEMEINDE05.08.2013(48. Tag)SommerferienLetzter Tag für die öffentliche Bekanntmachunga) der zugelassenen Kreiswahlvorschläge§ 26 (3) BWG§ 38 BWOKWLb) der zugelassenen Landeslisten§ 28 (3) BWG§ 43 BWOLWL18.08.2013(35. Tag)Sommerferien1. Stichtag für die Eintragung aller Personen in dasWählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht,dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind§ 16 (1) BWOGEMEINDE2. Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen§§ 28 (1), 25 (1),16 (1) BWOGEMEINDE3. Spätester Termin für den Hinweis an den Leiter der JVAoder einer entsprechenden Einrichtung nach § 16 (2) Nr.1c BWO§ 16 (9) BWOGEMEINDE4


Zeitpunkt(vor dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organ19.08.- 01.09.2013(34. - 21. Tag)SommerferienZeitraum, in dem Wahlberechtigte, die im Inland leben aufAntrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden; ggf.Rückmeldung, Streichung, Benachrichtigung in diesen Fällen§ 16 (3-5) BWO GEMEINDE29.08.2013(24. Tag)Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung über dieEinsichtnahme in die Wählerverzeichnisse <strong>und</strong> die Erteilungvon Wahlscheinen§ 20 (1) BWO GEMEINDE01.09.2013(21. Tag)1. Letzter Tag <strong>zur</strong> Benachrichtigung der Wahlberechtigtenüber ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis mitWahlscheinantragvordruck§ 19 BWOGEMEINDE2. Letzter Tag <strong>zur</strong> Stellung eines Antrages auf Eintragung indas Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur aufAntrag eingetragen werden (auch für Auslandsdeutsche)§§ 16 (2-5, 9), 18BWOGEMEINDE02.09.- 06.09.2013(20. - 16. Tag)1. Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse2. Frist für Einsprüche gegen die Richtigkeit derWählerverzeichnisse§ 17 (1) BWG§ 22 (1) BWOGEMEINDEGEMEINDEab 02.09.2013(20. Tag)GEMEINDE verständigt KWL über die Ungültigkeitserklärungeines Wahlscheins§ 28 (8) BWO GEMEINDE06.09.2013(16. Tag)Letzter Taga) der Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse§ 17 (1) BWGGEMEINDEb) für die Erhebung von Einsprüchen gegen die Richtigkeitder Wählerverzeichnisse§ 22 (1) BWOGEMEINDE09.09.2013(13. Tag)Letzter Tag, an dem die GEMEINDE diea) Leitungen der Einrichtungen <strong>und</strong> Anstalten veranlasst,Wahlberechtigte, die sich in der Einrichtung befinden oderdort beschäftigt sind <strong>und</strong> die in den Wählerverzeichnissenanderer Gemeinden des gleichen oder eines anderenWahlkreises geführt werden, über die Ausübung ihresWahlrechts mit Wahlschein im Wahlbezirk oder durchBriefwahl zu verständigen§ 29 (2) BWOGEMEINDEb) Truppenteile mit Standort im Gemeindegebiet ersucht, diewahlberechtigten Soldaten über die Ausübung desWahlrechts in der Standortgemeinde oder durchBriefwahl zu verständigen§ 29 (3) BWOGEMEINDEc) Einrichtungen auf die notwendige Ausstattung derWahlräume hinweist§ 66 (5) BWOGEMEINDE12.09.2013(10. Tag)Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über dieEinsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses§ 22 (4) BWO GEMEINDEetwa 14.09.2013(8. Tag)Bestimmung der Wahlzeit in Sonderwahlbezirken § 61 (4) BWO GEMEINDE5


Zeitpunkt(vor dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organ14.09.2013(8. Tag)1. Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an denKWL gegen die Entscheidung der GEMEINDE überEinsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse- die Beschwerde ist bei der Gemeindebehördeeinzulegen -§ 22 (5) BWOGEMEINDEKWL2. Letzter Termin, zu dem die Gemeindebehörde dieLeitungen der Einrichtungen <strong>und</strong> Anstalten auffordert, einVerzeichnis der Wahlberechtigten aus der Gemeindeein<strong>zur</strong>eichen, die sich in der Einrichtung befinden oderdort beschäftigt sind <strong>und</strong> dort wählen wollen§ 29 (1) BWOGEMEINDEetwa 14.09. -21.09.2013(8. Tag - Tag vor derWahl)Briefwahl:a) Bestimmung der Zahl der Briefwahlvorstände§ 8 (1, 3) BWG§ 7 BWOKWLb) Bereitstellung <strong>und</strong> Ausstattung der Wahlräume§§ 7, 46 (1) BWOGEMEINDEKWLc) Bekanntgabe von Ort <strong>und</strong> Zeit des Zusammentreffens derBriefwahlvorstände§ 7 Nr. 5 BWOGEMEINDEKWLd) Hinweis auf Verpflichtung, Einberufung, Unterrichtung derBriefwahlvorstände§ 7 Nr. 5 BWOGEMEINDEKWL16.09.2013(6. Tag)Spätester Termin für die Wahlbekanntmachung über Wahlzeit,Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel <strong>und</strong> Wahlverfahren§ 48 BWO GEMEINDEab 16.09.2013(6. Tag)1. Herrichtung der Wahlräume (Wahlurne, Wahlzelle,Wahltisch), auch in Sonderwahlbezirken§§ 46, 50-52, 61-64BWOGEMEINDE2. Unterrichtung des Wahlvorstandes über seine <strong>Aufgaben</strong>§ 6 (5) BWOGEMEINDE3. Hinweis auf Verpflichtung der Wahlvorsteher <strong>und</strong>Stellvertreter, falls nicht bei der Ernennung geschehen§ 6 (3) BWOGEMEINDE4. Einberufung des Wahlvorstandes zum Wahltag durch dieGemeindebehörde oder in ihrem Auftrag durch denWahlvorsteher, falls nicht schon bei der Ernennung bzw.Berufung geschehen§ 6 (6) BWOGEMEINDEWV18.09.2013(4. Tag)Letzter Tag für die Entscheidung des KWL über Beschwerdengegen Entscheidungen der Gemeindebehörde auf Einsprüchegegen das Wählerverzeichnis§ 22 (5) BWO KWLab 19.09.2013(3. Tag)Öffentliche Bekanntmachung - evtl. durch Aushang - über denTermin der Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der dasWahlergebnis <strong>und</strong> der im Wahlkreis gewählten Bewerberfestgestellt werden; Einladung der Beisitzer <strong>zur</strong> Sitzung§§ 5, 76 (2-4), 86 (2)BWOKWL19.09.2013(3. Tag)Frühester Termin füra) Abschluss <strong>und</strong> Beurk<strong>und</strong>ung des Wählerverzeichnisses,wobei die Zahl der Wahlberechtigten festzustellen ist 3) ; indiesem Fall: letzter Tag für die Änderung desWählerverzeichnisses mit Ausnahme wegen offenbarerUnrichtigkeit§ 24 (1) BWO GEMEINDE3) Die Wählerverzeichnisse mehrerer zu einem Wahlbezirk vereinigten Gemeinden oder Gemeindeteile werden vor Abschluss gemäß § 24 (3) BWO verb<strong>und</strong>en.6


Zeitpunkt(vor dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organb) Übersendung des Verzeichnisses der für ungültigerklärten Wahlscheine („Negativverzeichnis“) oder„Fehlanzeige“ an den KWL§ 28 (9) BWO GEMEINDE19.09. – 22.09.2013(3. Tag - Wahltag vor8. 00 Uhr)Unterrichtung der Wahlvorstände über dieUngültigkeitserklärungen von Wahlscheinen durch den KWL§ 28 (8) BWO KWL20.09.2013(2. Tag)Letzter Tag - 18 Uhr - für die Entgegennahme vonWahlscheinanträgen, außer in den Fällen des § 25 (2) BWO<strong>und</strong> bei plötzlicher Erkrankung§ 27 (4) BWO GEMEINDE20.09.- 21.09.2013(2. Tag - Tag vor derWahl)Übergabe der Wahlunterlagen an den Wahlvorsteher § 49, 74 (3) BWO GEMEINDE21.09.2013(Tag vor der Wahl)1. Letzter Tag - bis 12.00 Uhr - für die Erteilungeines neuen Wahlscheines, bei beantragtem, abernachweislich nicht zugegangenem Wahlschein§ 28 (10) BWOGEMEINDE2. Spätester Termin füra) Berichtigung des Wählerverzeichnisses von Amtswegen mit Ausnahme wegen offenbarerUnrichtigkeiten§ 23 (2) BWOGEMEINDEb) Abschluss <strong>und</strong> Beurk<strong>und</strong>ung desWählerverzeichnisses, wobei die Zahl derWahlberechtigten festzustellen ist 3)§ 24 (1) BWOGEMEINDEc) Übersendung des Verzeichnisses der für ungültigerklärten Wahlscheine („Negativverzeichnis“) oder„Fehlanzeige“ an den KWL§ 28 (9) BWOGEMEINDE3. Bekanntgabe des Wahlraumes <strong>und</strong> der Wahlzeit inSonderwahlbezirken durch die Leitungen derEinrichtungen§ 61 (5) BWOAnstaltsleitung22.09.2013(Wahltag)vor 8.00 Uhr:1. Zusammentritt des WahlvorstandesWV2. Überprüfung der Ausstattung des WahlraumesWV3. Verteilung der <strong>Aufgaben</strong> im Wahlvorstand <strong>und</strong> Einweisungin das Wahlgeschäft, falls noch nicht geschehenWV4. Übergabe der besonderen Verzeichnisse der nachAbschluss der Wählerverzeichnisse ausgestelltenWahlscheine (§ 26 (6) BWO) an die Wahlvorsteher, fallsnicht schon am Vortag erfolgt§ 49 Nr. 2 BWOGEMEINDE5. Sodann: Berichtigung des Wählerverzeichnisses <strong>und</strong> derAbschlussbescheinigung§ 53 (2) BWOWVum 8.00 Uhr:1. Eröffnung der Wahlhandlung durch Verpflichtung derBeisitzer des Wahlvorstandes§ 53 (1) BWOWV2. Verschließen der leeren Wahlurnen bzw. des Wahlgeräts§ 53 (3) BWO§ 10 (2) BwahlGVWV7


Zeitpunkt(vor dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organbis 12.00 Uhr:Übersendung von Nachträgen des Verzeichnisses über die fürungültig erklärten Wahlscheine an KWL, so rechtzeitig, dasssie vormittags eingehen§ 28 (9) BWOGEMEINDEbis 15.00 Uhr:1. Entgegennahme von Wahlscheinanträgen in den Fällendes § 25 (2) BWO <strong>und</strong> bei nachgewiesener plötzlicherErkrankung, wobei vor Ausstellung des Wahlscheines derzuständige Wahlvorsteher zu unterrichten ist2. Letzter Termin für die Anforderung vonBriefwahlunterlagen3. Übergabe der Nachträge der für ungültig erklärtenWahlscheine an die Briefwahlvorstände, falls notwendig§ 27 (4) BWO§ 28 (3) BWO§ 74 (3) BWOGEMEINDEGEMEINDEGEMEINDEbis 18 Uhr:1. Abholung der Wahlbriefe beim Zustellpostamt2. Beginn mit Öffnung <strong>und</strong> Zulassung der Wahlbriefe§ 74 (2) BWO§ 75 (1, 2) BWOGEMEINDEWVum 18 Uhr:1. Spätester Zeitpunkt, an dem Wahlbriefe bei der daraufangegebenen Stelle oder beim Zustellpostamteingegangen sein müssen2. Sperrung des Zutritts zum Wahlraum3. Unverzüglich nach Schluss der Wahlhandlung: Ermittlung<strong>und</strong> Feststellung des WahlergebnissesNach Schluss der Stimmabgabe vor einem beweglichenWahlvorstand: Beförderung der verschlossenen Wahlurne <strong>und</strong>der Wahlscheine in den Wahlraum§ 36 (1) BWG§ 60 BWO§ 67 BWO§§ 61 (6), 62 (3), 64(3) BWOWVWVWahlabend1. Mitteilung der vorläufigen Wahlergebnisse- Schnellmeldung -a) vom Wahlvorsteher an die Gemeindebehördeb) von der Gemeindebehörde an den KWL (ggf. überden Landrat)c) vom KWL an den LWL mit der Angabe, welcherBewerber als gewählt gelten kannd) vom LWL an den BWL2. Unverzügliche Übergabe der Wahlniederschriften mitAnlagen an die Gemeindebehörde§ 71 (1) BWO§ 71 (1) BWO§ 71 (3) BWO§ 71 (4) BWO§ 72 (2) BWOWVGEMEINDEKWLLWLWV8


Zeitpunkt(nach dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organschnellstens nachdem WahltagÜbersendung der Wahlniederschriften durch die GEMEINDEan den KWL§§ 72 (3), 75 (6) BWO GEMEINDE23.09.2013(ab dem Tag nachder Wahl)1. Übersendung der Wählerverzeichnisse, derWahlunterlagen <strong>und</strong> Ausstattungsgegenstände sowie deneingenommenen Wahlbenachrichtigungen an dieGEMEINDE, sofern nicht bereits am Wahlabendgeschehen§ 73 (1,3) BWOWV2. Vernichtung der eingenommenenWahlbenachrichtigungen§ 90 (1) BWOGEMEINDE3. Aufbewahrung der Wahlpakete, bis die Vernichtungzugelassen ist§ 73 (2) BWOGEMEINDE4. Sicherung der Wahlunterlagen§ 89 (1) BWOGEMEINDEbis 27.09.2013(etwa bis 5. Tag)1. Öffentliche Sitzung des KWA <strong>zur</strong> Festgestellung desendgültigen Wahlergebnisses <strong>und</strong> des im Wahlkreisgewählten Bewerbers als Wahlkreisabgeordneter§ 41 BWG§ 76 (2, 3) BWOKWA2. Mündliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses§ 76 (5) BWOKWL3. Übersendung der Abschrift der Niederschrift über dieSitzung des KWA mit der dazugehörigenZusammenstellung auf schnellstem Wege an den LWL<strong>und</strong> den BWL§ 76 (8) BWOKWL4. Benachrichtigung des im Wahlkreis Gewählten mit demHinweis, das er nach der abschließenden Feststellungdes Ergebnisses für das Wahlgebiet durch denB<strong>und</strong>eswahlausschuss die Mitgliedschaft im DeutschenB<strong>und</strong>estag mit Eröffnung der ersten Sitzung nach derWahl erlangt <strong>und</strong> eine Ablehnung gegenüber demLandeswahlleiter erfolgen muss§ 41 BWG§ 76 (7) BWOKWL5. Spätestens nach Ablauf der Wochenfrist Mitteilung an denLWL, den BWL <strong>und</strong> den Präsidenten des DeutschenB<strong>und</strong>estages über Annahme oder Ablehnung der Wahl§ 76 (9) BWOKWL04.10.2013(bis 12. Tag nach derWahl)1. Öffentliche Sitzung des LWA <strong>zur</strong> Feststellung desendgültigen Ergebnisses im Lande2. Mündliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses§ 42 (1) BWG§ 77 (2) BWO§ 77 (3) BWOLWALWLLWL3. Übersendung der Abschrift der Niederschrift über dieFeststellung des Zweitstimmenergebnisses sowie einerZusammenstellung der Wahlergebnisse in denWahlkreisen des Landes durch den LWL an den BWL§ 77 (5) BWOLWLbis 08.10.2013(bis 2 Wochen)Erfassung der Ergebnisse <strong>zur</strong> repräsentativen Wahlstatistik inden ausgewählten Wahlbezirken§ 5 WahlStatG GEMEINDELWL11.10.2013(bis 19. Tag)1. Öffentliche Sitzung des BWA <strong>zur</strong> Feststellung desendgültigen Ergebnisses im Wahlgebiet§ 78 (2) BWOBWA2. Mündliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses§ 78 (3) BWOBWL9


Zeitpunkt(nach dem Wahltag)<strong>Aufgaben</strong> <strong>und</strong> <strong>Befugnisse</strong> F<strong>und</strong>stelle Organsofort danach 1. Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerbermit dem Hinweis, das sie nach der abschließendenFeststellung des Ergebnisses für das Wahlgebiet durchden B<strong>und</strong>eswahlausschuss die Mitgliedschaft imDeutschen B<strong>und</strong>estag mit Eröffnung der ersten Sitzungnach der Wahl erlangen <strong>und</strong> eine Ablehnung gegenüberdem Landeswahlleiter erfolgen muss2. Mitteilung an den BWL <strong>und</strong> den Präsidenten desDeutschen B<strong>und</strong>estages sofort nach Ablehnung der Wahldurch einen Bewerber3. Öffentliche Bekanntmachunga) des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis <strong>und</strong>des Namens des gewählten Wahlkreisbewerbersdurch den KWLb) des endgültigen Wahlergebnisses im Lande <strong>und</strong> derNamen der im Land gewählten Bewerber durch denLWLc) des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet, derVerteilung der Sitze auf die Parteien, gegliedert nachLändern, sowie der Namen der im Wahlgebietgewählten Bewerber durch den BWL4. Übersendung einer Ausfertigung der Bekanntmachunga) durch den LWL an den BWLb) durch den BWL an den Präsidenten des DeutschenB<strong>und</strong>estages§ 42 (2) BWG§ 80 (1) BWO§ 80 (2) BWO§ 79 (1) Nr. 1 BWO§ 79 (1) Nr. 2 BWO§ 79 (1) Nr. 3 BWO§ 79 (2) BWOLWLLWLKWLLWLBWLLWLBWL22.03.2014(6 Monate)1. Vernichtung der in § 90 (2) BWO genanntenVerzeichnisse <strong>und</strong> Formblätter, sofern nicht der BWLetwas anderes anordnet§ 90 (2) BWOGEMEINDE2. Prüfung, ob weitere Wahlunterlagen vernichtet werdenkönnen, falls nicht schon geschehen§ 90 (3) BWOGEMEINDELWL60 Tage vor derWahl des neuenB<strong>und</strong>estagesVernichtung der restlichen Wahlunterlagen § 90 (3) BWO GEMEINDEKWLLWL10

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