Telefon 0202/438 – 3560 oder www.bkk-extraplus.de - BKK-ATU
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Foto: Alexan<strong>de</strong>r Raths - Fotolia.com<br />
Erhöhte Pflegesätze<br />
seit 1. Januar 2012<br />
Als Mitglied <strong>de</strong>r <strong>BKK</strong> A.T.U sind Sie automatisch auch bei<br />
unserer Pflegekasse versichert. Deren Leistungen sichern<br />
Sie gegen die erheblichen finanziellen Risiken <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit<br />
ab. Ob zu Hause <strong>o<strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>r stationären Pflegeeinrichtung<br />
<strong>–</strong> unsere Pflegeversicherung sorgt für eine<br />
angemessene Betreuung. In diesem Sinne hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />
für das Jahr 2012 auch die Pflegesätze angepasst.<br />
Zum 1. Januar 2012 än<strong>de</strong>rn sich die Leistungsansprüche<br />
<strong>de</strong>r Versicherten an die Pflegeversicherung in fast allen Leistungsbereichen.<br />
Pflegebedürftige erhalten eine Grundpflege (zum Beispiel<br />
bei <strong>de</strong>r Körperpflege und <strong>de</strong>r Ernährung) und eine hauswirtschaftliche<br />
Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen etc.)<br />
durch Pflegekräfte <strong>de</strong>r ambulanten Pflegedienste. In Abhängigkeit<br />
von <strong>de</strong>r Pflegestufe wer<strong>de</strong>n Kosten bis zu <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
angegebenen Höchstbeträgen übernommen.<br />
Dabei steigen die Sachleistungen in <strong>de</strong>r Pflegestufe II am<br />
stärksten, nämlich um 60 Euro. Im Einzelnen:<br />
• Pflegestufe I: von 440 auf 450 Euro<br />
• Pflegestufe II: von 1040 auf 1100 Euro<br />
• Pflegestufe III: von 1510 auf 1550 Euro<br />
Der Satz für Härtefälle bleibt unverän<strong>de</strong>rt bei 1918 Euro.<br />
Pflegebedürftige können anstelle <strong>de</strong>r häuslichen Pflegehilfe<br />
ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass<br />
<strong>de</strong>r Pflegebedürftige mit <strong>de</strong>m Pflegegeld <strong>de</strong>ssen Umfang<br />
entsprechend die erfor<strong>de</strong>rliche Grundpflege und hauswirtschaftliche<br />
Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.<br />
Das Pflegegeld steigt 2012 ebenfalls, jedoch nur um<br />
10 beziehungsweise 15 Euro:<br />
• Pflegestufe I: von 225 auf 235 Euro<br />
• Pflegestufe II: von 430 auf 440 Euro<br />
• Pflegestufe III: von 685 auf 700 Euro<br />
Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt<br />
die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen,<br />
die Aufwendungen <strong>de</strong>r sozialen Betreuung und die Aufwendungen<br />
für Leistungen <strong>de</strong>r medizinischen Behandlungspflege.<br />
In <strong>de</strong>r vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche<br />
für Versicherte jedoch nur in <strong>de</strong>r Pflegestufe III<br />
und bei Härtefällen:<br />
INTERN<br />
• Pflegestufe I: unverän<strong>de</strong>rt 1023 Euro<br />
• Pflegestufe II: unverän<strong>de</strong>rt 1279 Euro<br />
• Pflegestufe III: von 1510 auf 1550 Euro<br />
Der Satz für Härtefälle wird nunmehr von 1825 auf 1918<br />
Euro angehoben. Damit sind Härtefälle bei <strong>de</strong>r häuslichen<br />
und <strong>de</strong>r stationären Pflege nunmehr gleichgestellt.<br />
Die Anpassungen bei <strong>de</strong>r Tages- und Nachtpflege entsprechen<br />
<strong>de</strong>r Höhe nach <strong>de</strong>n Sachleistungen. Das be<strong>de</strong>utet:<br />
• Pflegestufe I: von 440 auf 450 Euro<br />
• Pflegestufe II: von 1040 auf 1100 Euro<br />
• Pflegestufe III: von 1510 auf 1550 Euro<br />
Der Satz für Härtefälle bleibt unverän<strong>de</strong>rt bei 1918 Euro.<br />
Auch <strong>de</strong>r Anspruch auf Kurzzeitpflege steigt an. Diese wird<br />
bezahlt, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch<br />
nicht <strong>o<strong>de</strong>r</strong> nicht im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang erbracht wer<strong>de</strong>n<br />
kann und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Sie ist<br />
auf vier Wochen pro Kalen<strong>de</strong>rjahr beschränkt. Die Pflegekasse<br />
übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die<br />
Aufwendungen <strong>de</strong>r sozialen Betreuung sowie die Aufwendungen<br />
für Leistungen <strong>de</strong>r medizinischen Behandlungspflege<br />
bis zu <strong>de</strong>m Gesamtbetrag von nunmehr 1550 Euro<br />
im Kalen<strong>de</strong>rjahr (nach 1510 Euro im Jahr 2011).<br />
Bei Fragen können Sie die Mitarbeiter unserer Pflegekasse<br />
unter 08131 6133-0 erreichen.<br />
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<strong>Telefon</strong>nummern und Service-Center fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>r Rückseite dieses Magazins.<br />
aktiv & gesund 01.12 11