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Telefon 0202/438 – 3560 oder www.bkk-extraplus.de - BKK-ATU

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Foto: Alexan<strong>de</strong>r Raths - Fotolia.com<br />

Erhöhte Pflegesätze<br />

seit 1. Januar 2012<br />

Als Mitglied <strong>de</strong>r <strong>BKK</strong> A.T.U sind Sie automatisch auch bei<br />

unserer Pflegekasse versichert. Deren Leistungen sichern<br />

Sie gegen die erheblichen finanziellen Risiken <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit<br />

ab. Ob zu Hause <strong>o<strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>r stationären Pflegeeinrichtung<br />

<strong>–</strong> unsere Pflegeversicherung sorgt für eine<br />

angemessene Betreuung. In diesem Sinne hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

für das Jahr 2012 auch die Pflegesätze angepasst.<br />

Zum 1. Januar 2012 än<strong>de</strong>rn sich die Leistungsansprüche<br />

<strong>de</strong>r Versicherten an die Pflegeversicherung in fast allen Leistungsbereichen.<br />

Pflegebedürftige erhalten eine Grundpflege (zum Beispiel<br />

bei <strong>de</strong>r Körperpflege und <strong>de</strong>r Ernährung) und eine hauswirtschaftliche<br />

Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen etc.)<br />

durch Pflegekräfte <strong>de</strong>r ambulanten Pflegedienste. In Abhängigkeit<br />

von <strong>de</strong>r Pflegestufe wer<strong>de</strong>n Kosten bis zu <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

angegebenen Höchstbeträgen übernommen.<br />

Dabei steigen die Sachleistungen in <strong>de</strong>r Pflegestufe II am<br />

stärksten, nämlich um 60 Euro. Im Einzelnen:<br />

• Pflegestufe I: von 440 auf 450 Euro<br />

• Pflegestufe II: von 1040 auf 1100 Euro<br />

• Pflegestufe III: von 1510 auf 1550 Euro<br />

Der Satz für Härtefälle bleibt unverän<strong>de</strong>rt bei 1918 Euro.<br />

Pflegebedürftige können anstelle <strong>de</strong>r häuslichen Pflegehilfe<br />

ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass<br />

<strong>de</strong>r Pflegebedürftige mit <strong>de</strong>m Pflegegeld <strong>de</strong>ssen Umfang<br />

entsprechend die erfor<strong>de</strong>rliche Grundpflege und hauswirtschaftliche<br />

Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.<br />

Das Pflegegeld steigt 2012 ebenfalls, jedoch nur um<br />

10 beziehungsweise 15 Euro:<br />

• Pflegestufe I: von 225 auf 235 Euro<br />

• Pflegestufe II: von 430 auf 440 Euro<br />

• Pflegestufe III: von 685 auf 700 Euro<br />

Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt<br />

die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen,<br />

die Aufwendungen <strong>de</strong>r sozialen Betreuung und die Aufwendungen<br />

für Leistungen <strong>de</strong>r medizinischen Behandlungspflege.<br />

In <strong>de</strong>r vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche<br />

für Versicherte jedoch nur in <strong>de</strong>r Pflegestufe III<br />

und bei Härtefällen:<br />

INTERN<br />

• Pflegestufe I: unverän<strong>de</strong>rt 1023 Euro<br />

• Pflegestufe II: unverän<strong>de</strong>rt 1279 Euro<br />

• Pflegestufe III: von 1510 auf 1550 Euro<br />

Der Satz für Härtefälle wird nunmehr von 1825 auf 1918<br />

Euro angehoben. Damit sind Härtefälle bei <strong>de</strong>r häuslichen<br />

und <strong>de</strong>r stationären Pflege nunmehr gleichgestellt.<br />

Die Anpassungen bei <strong>de</strong>r Tages- und Nachtpflege entsprechen<br />

<strong>de</strong>r Höhe nach <strong>de</strong>n Sachleistungen. Das be<strong>de</strong>utet:<br />

• Pflegestufe I: von 440 auf 450 Euro<br />

• Pflegestufe II: von 1040 auf 1100 Euro<br />

• Pflegestufe III: von 1510 auf 1550 Euro<br />

Der Satz für Härtefälle bleibt unverän<strong>de</strong>rt bei 1918 Euro.<br />

Auch <strong>de</strong>r Anspruch auf Kurzzeitpflege steigt an. Diese wird<br />

bezahlt, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch<br />

nicht <strong>o<strong>de</strong>r</strong> nicht im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang erbracht wer<strong>de</strong>n<br />

kann und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Sie ist<br />

auf vier Wochen pro Kalen<strong>de</strong>rjahr beschränkt. Die Pflegekasse<br />

übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die<br />

Aufwendungen <strong>de</strong>r sozialen Betreuung sowie die Aufwendungen<br />

für Leistungen <strong>de</strong>r medizinischen Behandlungspflege<br />

bis zu <strong>de</strong>m Gesamtbetrag von nunmehr 1550 Euro<br />

im Kalen<strong>de</strong>rjahr (nach 1510 Euro im Jahr 2011).<br />

Bei Fragen können Sie die Mitarbeiter unserer Pflegekasse<br />

unter 08131 6133-0 erreichen.<br />

Jetzt neu: GesundheitsFin<strong>de</strong>r auf <strong>www</strong>.<strong>bkk</strong>-atu.<strong>de</strong><br />

Sie sind auf <strong>de</strong>r Suche nach einem neuen Arzt, einem Spezialisten <strong>o<strong>de</strong>r</strong> einer bestimmten<br />

Fachklinik? Vielleicht geht es auch gar nicht um Sie, son<strong>de</strong>rn Sie suchen für einen Verwandten<br />

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<strong>de</strong>m mühsamen Googeln. Auf unserer Homepage fin<strong>de</strong>n Sie ab sofort übersichtlich <strong>de</strong>n<br />

richtigen Dienstleister. Denn die drei Module „Arztfin<strong>de</strong>r“, „Klinikfin<strong>de</strong>r“ und „Pflegefin<strong>de</strong>r“<br />

sind ab sofort online geschaltet. Selbstverständlich ist die Suche für Sie kostenfrei und<br />

unverbindlich unter <strong>www</strong>.<strong>bkk</strong>-atu.<strong>de</strong>/Fin<strong>de</strong>rFamilie. Sollte Sie kein Internet haben,<br />

können Sie uns natürlich auch anrufen. Wir helfen Ihnen gerne! Eine Übersicht unserer<br />

<strong>Telefon</strong>nummern und Service-Center fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>r Rückseite dieses Magazins.<br />

aktiv & gesund 01.12 11

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