OKTOBER 2011 Liberg dreimal im Stadttheater - RP Online
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UnserEMMERICHam Rhein UNTERNEHMENS-VERÖFFENTLICHUNG<br />
AUS DEM RATHAUS 11<br />
Bildungspaket: Alle Kinder haben ein<br />
Recht auf Musik, Sport und Spiel<br />
In Emmerich haben bisher nur 300 von 1050 Berechtigten einen Antrag gestellt.<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2011</strong> haben<br />
bedürftige Kinder und<br />
Jugendliche einen Rechtsanspruch<br />
aufs Mitmachen - bei<br />
Tagesausflügen und dem Mittagessen<br />
in Kita, Hort und<br />
Schule, bei Musik, Sport und<br />
Spiel in Vereinen und Gruppen.<br />
Das Bildungs- und Teilhabepaket<br />
unterstützt gezielt Kinder<br />
und Jugendliche, deren Eltern<br />
leistungsberechtigt nach dem<br />
SGB II sind, Sozialhilfe, den<br />
Kinderzuschlag oder Wohngeld<br />
beziehen.<br />
In Emmerich am Rhein haben<br />
etwa 1050 Heranwachsende<br />
Ansprüche auf Leistungen aus<br />
dem Bildungs- und Teilhabepaket.<br />
Verwunderlich ist jedoch,<br />
dass bislang be<strong>im</strong> zuständigen<br />
Jobcenter erst etwa 300 Anträge<br />
eingegangen sind. „Gerade<br />
in den letzten Tagen gab es vermehrt<br />
Anträge, doch ich glaube,<br />
dass viele gar nicht wissen, was<br />
alles beantragt werden kann“,<br />
umschreibt Hans Sterbenk, Leiter<br />
des Jobcenters, die Situation<br />
vor Ort.<br />
Auch Klassenfahrten, Essen und<br />
Schulausflüge werden bezahlt<br />
Zur Verdeutlichung der Ansprüche<br />
wird das Leistungspaket<br />
differenziert vorgestellt.<br />
Für Schülerinnen und Schüler,<br />
die das 25. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet haben, eine allgemein-<br />
oder berufsbildende<br />
Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung<br />
erhalten,<br />
Viele wissen nicht, was beantragt werden kann.<br />
Über das Bildungspaket werden auch spezielle Lernförderungen, beispielsweise in Mathematik, Deutsch oder Fremdsprachen, finanziert<br />
können folgende Leistungen beantragt<br />
werden:<br />
- die Übernahme der Aufwendungen<br />
für Schulausflüge und<br />
mehrtägige Klassenfahrten.<br />
Diese Regelung gilt auch für<br />
Kinder, die einen Kindergarten<br />
besuchen.<br />
- die Übernahme der erforderlichen<br />
Aufwendungen, die<br />
für den Besuch der nächstgelegenen<br />
Schule anfallen.<br />
- sollte die Versetzung gefährdet<br />
sein, kann eine Lernförderung<br />
beantragt werden.<br />
- ein Zuschuss für die Teilnahme<br />
an einer in Schulen oder<br />
Kindergärten angebotenen gemeinschaftlichenMittagsverpflegung.<br />
Es verbleibt allerdings<br />
ein Eigenanteil von einem<br />
Euro pro Mahlzeit.<br />
Automatisch erfolgen die<br />
Zahlungen für den persönlichen<br />
Schulbedarf, sofern am 1. Februar<br />
bzw. 1. August eines Jahres<br />
Anspruch auf Leistungen<br />
nach dem SGB II und XII besteht.<br />
70 Euro gibt es am 1. August<br />
und 30 Euro am 1. Februar.<br />
Für die Teilhabe am sozialen<br />
und kulturellen Leben wird für<br />
leistungsberechtigte Kinder und<br />
Jugendliche bis zur Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres ein Bedarf<br />
von bis zu 10 Euro monatlich<br />
berücksichtigt für<br />
- Mitgliedsbeiträge in den Be-<br />
reichen Sport, Spiel, Kultur und<br />
Geselligkeit.<br />
- Unterricht in künstlerischen<br />
Fächern und vergleichbare angeleitete<br />
Aktivitäten der kulturellen<br />
Bildung.<br />
- Teilnahme an Freizeiten.<br />
ANTRAGSTELLUNG<br />
Anträge können be<strong>im</strong> Jobcenter<br />
<strong>im</strong> Fachbereich Arbeit und Soziales,<br />
Geistmarkt 1, gestellt werden.<br />
Jedes Kind sollte täglich ein warmes Mittagessen zu sich nehmen können. Ein Schulausflug ist für alle Schüler ein ganz besonderes Erlebnis.