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OKTOBER 2011 Liberg dreimal im Stadttheater - RP Online

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UnserEMMERICHam Rhein UNTERNEHMENS-VERÖFFENTLICHUNG<br />

AUS DEM RATHAUS 11<br />

Bildungspaket: Alle Kinder haben ein<br />

Recht auf Musik, Sport und Spiel<br />

In Emmerich haben bisher nur 300 von 1050 Berechtigten einen Antrag gestellt.<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2011</strong> haben<br />

bedürftige Kinder und<br />

Jugendliche einen Rechtsanspruch<br />

aufs Mitmachen - bei<br />

Tagesausflügen und dem Mittagessen<br />

in Kita, Hort und<br />

Schule, bei Musik, Sport und<br />

Spiel in Vereinen und Gruppen.<br />

Das Bildungs- und Teilhabepaket<br />

unterstützt gezielt Kinder<br />

und Jugendliche, deren Eltern<br />

leistungsberechtigt nach dem<br />

SGB II sind, Sozialhilfe, den<br />

Kinderzuschlag oder Wohngeld<br />

beziehen.<br />

In Emmerich am Rhein haben<br />

etwa 1050 Heranwachsende<br />

Ansprüche auf Leistungen aus<br />

dem Bildungs- und Teilhabepaket.<br />

Verwunderlich ist jedoch,<br />

dass bislang be<strong>im</strong> zuständigen<br />

Jobcenter erst etwa 300 Anträge<br />

eingegangen sind. „Gerade<br />

in den letzten Tagen gab es vermehrt<br />

Anträge, doch ich glaube,<br />

dass viele gar nicht wissen, was<br />

alles beantragt werden kann“,<br />

umschreibt Hans Sterbenk, Leiter<br />

des Jobcenters, die Situation<br />

vor Ort.<br />

Auch Klassenfahrten, Essen und<br />

Schulausflüge werden bezahlt<br />

Zur Verdeutlichung der Ansprüche<br />

wird das Leistungspaket<br />

differenziert vorgestellt.<br />

Für Schülerinnen und Schüler,<br />

die das 25. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben, eine allgemein-<br />

oder berufsbildende<br />

Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung<br />

erhalten,<br />

Viele wissen nicht, was beantragt werden kann.<br />

Über das Bildungspaket werden auch spezielle Lernförderungen, beispielsweise in Mathematik, Deutsch oder Fremdsprachen, finanziert<br />

können folgende Leistungen beantragt<br />

werden:<br />

- die Übernahme der Aufwendungen<br />

für Schulausflüge und<br />

mehrtägige Klassenfahrten.<br />

Diese Regelung gilt auch für<br />

Kinder, die einen Kindergarten<br />

besuchen.<br />

- die Übernahme der erforderlichen<br />

Aufwendungen, die<br />

für den Besuch der nächstgelegenen<br />

Schule anfallen.<br />

- sollte die Versetzung gefährdet<br />

sein, kann eine Lernförderung<br />

beantragt werden.<br />

- ein Zuschuss für die Teilnahme<br />

an einer in Schulen oder<br />

Kindergärten angebotenen gemeinschaftlichenMittagsverpflegung.<br />

Es verbleibt allerdings<br />

ein Eigenanteil von einem<br />

Euro pro Mahlzeit.<br />

Automatisch erfolgen die<br />

Zahlungen für den persönlichen<br />

Schulbedarf, sofern am 1. Februar<br />

bzw. 1. August eines Jahres<br />

Anspruch auf Leistungen<br />

nach dem SGB II und XII besteht.<br />

70 Euro gibt es am 1. August<br />

und 30 Euro am 1. Februar.<br />

Für die Teilhabe am sozialen<br />

und kulturellen Leben wird für<br />

leistungsberechtigte Kinder und<br />

Jugendliche bis zur Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres ein Bedarf<br />

von bis zu 10 Euro monatlich<br />

berücksichtigt für<br />

- Mitgliedsbeiträge in den Be-<br />

reichen Sport, Spiel, Kultur und<br />

Geselligkeit.<br />

- Unterricht in künstlerischen<br />

Fächern und vergleichbare angeleitete<br />

Aktivitäten der kulturellen<br />

Bildung.<br />

- Teilnahme an Freizeiten.<br />

ANTRAGSTELLUNG<br />

Anträge können be<strong>im</strong> Jobcenter<br />

<strong>im</strong> Fachbereich Arbeit und Soziales,<br />

Geistmarkt 1, gestellt werden.<br />

Jedes Kind sollte täglich ein warmes Mittagessen zu sich nehmen können. Ein Schulausflug ist für alle Schüler ein ganz besonderes Erlebnis.

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