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Polygraf Polygrafin Fachrichtungen Mediengestaltung ... - Viscom

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3Die <strong>Polygraf</strong>/innen-Grundbildung setzt aufzwei Schwerpunktbildungen, welche sich inden beiden <strong>Fachrichtungen</strong> <strong>Mediengestaltung</strong>und Medienproduktion präsentieren. Beide<strong>Fachrichtungen</strong> basieren auf einem breitenGrundlagenwissen in der Gestaltung und Technik/Produktion.Die Fachrichtung <strong>Mediengestaltung</strong> vertieftsich insbesondere in der Konzeption und Gestaltungvon Print- und Screenprodukten.Die Fachrichtung Medienproduktion knüpft ander bisherigen <strong>Polygraf</strong>/innen-Ausbildung an,wobei vertieftere Kenntnisse in den BereichenInformatik, Netzwerk und Datenhandling vermitteltwerden.Dem technologischen Fortschritt und den Bedürfnissender Branche wird Rechnung getragen.Änderungen mit der Grundbildung<strong>Polygraf</strong>/in 2007


5Die <strong>Fachrichtungen</strong>Betriebswirtschaft/VerkaufGestaltung/KonzeptionInformatik/TechnikGrundlagenMethoden-, Sozial- undSelbstkompetenzen<strong>Mediengestaltung</strong> ist die Auseinandersetzungmit dem zu gestaltenden Inhalt aus kreativgestalterischerund kreativ-sprachlicher Sichtunter ökonomischen Kriterien. Es ist dabeiauf die adäquate Umsetzung entsprechenddem von der Kundin/dem Kunden gefordertenMedium zu achten. Das Schwergewicht bildenfundierte Kompetenzen im Bereich Gestaltungmit Basiswissen in den Prozess-Schnittstellen.Betriebswirtschaft/VerkaufInformatik/TechnikGrundlagenMedienproduktion ist die Auseinandersetzungmit angelieferten und selber erstellten Datenund deren fachgerechten Umsetzung auf dasverlangte Medium. Das Schwergewicht liegt inder Bearbeitung und Verarbeitung von Daten(Übernahme, Konvertierung, Erfassung, Ausgabe,Archivierung). Medienproduktion setztgutes Basiswissen in der Gestaltung voraus.Gestaltung/KonzeptionMethoden-, Sozial- undSelbstkompetenzenDie fachlichen Mindestanforderungen an eineBerufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt,wer über eine der folgenden Qualifikationenverfügt:– <strong>Polygraf</strong>in oder <strong>Polygraf</strong>, Lithografin oderLithograf sowie Typografin oder Typograf,mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis undmindestens 2 Jahren beruflicher Praxis imLehrgebiet;– Angehörige oder Angehöriger verwandterBerufe, mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnisund mit mindestens 5 Jahren beruflicherPraxis im Lehrgebiet;– Personen, die über einen einschlägigen Abschlussder höheren Berufsbildung auf derTertiärstufe (und mindestens 5 Jahre beruflichePraxis im Lehrgebiet) verfügen.Anforderungenan die Anbieter der Bildungim Lehrbetrieb (siehe BiVo Art. 12)


6Bildungsverordnung Höchstzahl derLernenden(siehe BiVo Art. 13)In einem Betrieb darf eine lernende Personausgebildet werden, wenn:– eine qualifizierte Berufsbildnerin oder einqualifizierter Berufsbildner zu 100 Prozent inder entsprechenden Fachrichtung beschäftigtwird; oder– zwei qualifizierte Berufsbildnerinnen oderqualifizierte Berufsbildner zu je mindestens60 Prozent in der entsprechenden Fachrichtungbeschäftigt werden.Ähnlich wie in den bisherigen AusbildungsundPrüfungsreglementen sind hier die grundlegendengesetzlichen Vorgaben festgehalten,wie z.B. Anforderungen an die Lehrbetriebeund Berufsbildner/innen, die schulische Bildungsowie die Qualifikationsverfahren und-bereiche.Bezugsquellen:BBT, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie;Paritätische Berufsbildungsstelle PBS(Download unter www.pbs-opf.ch), kantonaleMittelschul- und BerufsbildungsämterTritt eine lernende Person in das letzte Jahr derberuflichen Grundbildung ein, so kann eineweitere lernende Person ihre Bildung beginnen.Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einerFachkraft zu 100 Prozent oder von zwei Fachkräftenzu je mindestens 60 Prozent darf eineweitere lernende Person im Betrieb ausgebildetwerden.Als Fachkraft gilt, wer über ein Fähigkeitszeugnisim Fachbereich der lernenden Person oderüber eine gleichwertige Qualifikation verfügt.


9Die Ziele und Anforderungen der beruflichenGrundbildung werden in Form von Leistungszielenbeschrieben. Sie gelten für alle Lernorte.Die Fachkompetenzen umfassen je nach Fachrichtung mit unterschiedlicher Gewichtung:1 Konzeption und Gestaltung 7 Multimediale Präsentationen und Websites2 Gestalterische Umsetzung 8 Datenausgabe3 Informatik 9 Druckverfahren und Weiterverarbeitung4 Datenübernahme 10 Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement5 Datenerfassung 11 Arbeitsvorbereitung6 Datenbearbeitung 12 SprachenDie Methodenkompetenzen umfassen:– Arbeitstechniken und Problemlösen – Kreativitätstechniken– prozessorientiertes, vernetztes Denken – Präsentationstechnikenund Handeln – ökologisches Handeln– Informations- und Kommunikationsstrategien– systemisches Denken– LernstrategienDie Sozial- und Selbstkompetenzen umfassen:– eigenverantwortliches Handeln – Teamfähigkeit– Lernbereitschaft – Umgangsformen– Kommunikationsfähigkeit – Belastbarkeit– KonfliktfähigkeitZiele und Anforderungen


114. Bildungsjahr<strong>Mediengestaltung</strong> (G)Medienproduktion (P)Die schulische Bildung im obligatorischenUnterricht umfasst 2375 Lektionen. Davon entfallen200 auf den Sportunterricht.Der Kerninhalt in den beiden ersten Bildungsjahrenan der Berufsfachschule ist für beide<strong>Fachrichtungen</strong> identisch.3. Bildungsjahr2. Bildungsjahr1. Bildungsjahr4. Bildungsjahr3. Bildungsjahr<strong>Mediengestaltung</strong> (G) Medienproduktion (P)üK7 (G/P)4 TageüK6 (G/P)4 TageüK5 (G) 4 Tage üK5 (P) 4 TageDie insgesamt 7 überbetrieblichen Kurseumfassen 30 Tage zu je 8 Stunden. Im letztenSemester der beruflichen Grundbildung findenkeine überbetrieblichen Kurse mehr statt. MitAusnahme des üK 5 im 3. Bildungsjahr sind dieBildungsinhalte für beide <strong>Fachrichtungen</strong> identisch.2. BildungsjahrüK4 (G/P)üK3 (G/P)4 Tage4 Tage1. BildungsjahrüK2 (G/P)üK1 (G/P)5 Tage5 Tage


13Ziel und Zweck des Modelllehrgangs ist es, denBerufsbildnern und Berufsbildnerinnen in denLehrbetrieben die Vermittlung der einzelnenAusbildungsschritte zu erleichtern und die systematischeEinführung der Lernenden in ihrenBeruf aufzuzeigen. Er gibt für die betriebsinterneAusbildung die nötigen Richtlinien undsoll dazu beitragen, dass die Lernenden die fürdie einzelnen Bildungsjahre vorgeschriebenenLeistungsziele erreichen.Der Modelllehrgang basiert auf dem BildungsplanTeil A, welcher eine Gesamtübersicht überdie Leistungsziele aller <strong>Fachrichtungen</strong> an den3 Lernorten aufzeigt und soll hier in vereinfachterForm fachrichtungsbezogen dargestelltwerden. Er enthält jedoch keine bis ins Detailfestgelegten Ausbildungsrezepte, sondern sollden Verantwortlichen bewusst einen Spielraumlassen, damit sie das Grundgerippe mit eigenenErfahrungen und Methoden praxis- undbetriebsgerecht ausbauen können.Der Modelllehrgang wird den Lernenden imBetrieb abgegeben und in geeigneter Weisezur Kenntnis gebracht.Im Rahmen der vernetzten Ausbildungsunterstützungsteht der Modelllehrgang ebenfallsals interaktive Ausbildungskontrolle im <strong>Viscom</strong>-Bildungsportal zur Verfügung.Bezugsquellen:Paritätische Berufsbildungsstelle PBS (downloadunter www.pbs-opf.ch); SchweizerischerVerband für visuelle Kommunikation <strong>Viscom</strong>(integriert im Bildungsportal)Modelllehrgang


14<strong>Mediengestaltung</strong>MedienproduktionAnforderungsprofil <strong>Polygraf</strong>/inSchulische FähigkeitenInteresse an InformatikTeamfähigkeitZeichnerische BegabungFantasie- und IdeenreichtumBeobachtungsgabeRasche AuffassungsgabeExaktheitFarbenunterscheidungsvermögenFreude an der SpracheTechnisches VerständnisVorstellungsvermögenFlexibilitätBestandener Eignungstest <strong>Viscom</strong>NützlichWichtigSehr wichtig


15Fragebogen Bildungszusammenarbeit in kleineren und mittleren BetriebenWir können die Grundbildung «<strong>Polygraf</strong>/in» bzw. eine Fachrichtung vollständig oder in Partnerschaftmit einem Kollegenbetrieb ausbilden:Vollständig *) In Partnerschaft *) <strong>Polygraf</strong>/in<strong>Mediengestaltung</strong>Medienproduktion*) Bitte zutreffendes ankreuzenFalls Sie in obiger Tabelle «In Partnerschaft» angekreuzt haben, bitten wir Sie, in der folgendenTabelle anzukreuzen, in welchen Bildungsbereichen Sie über die für eine fundierte Bildung notwendigenKompetenzen (Infrastruktur, Bildungsverantwortliche, Auftragsstruktur usw.) verfügen odereben nicht verfügen.BildungsmöglichkeitenFachrichtung Bildungsbereich eigenständig keine<strong>Mediengestaltung</strong> Konzeption, GestaltungGestaltungskonzepteEntwurfstechnikenLayout, Bildbearbeitung, Grafik und CMSDatenübernahmeBildgestaltungEinfache Websites herstellenGestalterische Korrekturen und AnpassungenPräsentation konzipieren, einsetzen underläuternStruktur / Aufbau (Navigation) gestalten underarbeitenSkribbles / Ideenskizzen oder StoryboardsanwendenGrafische Schaubilder entwerfenMedienproduktion DatenübernahmeDatenkomprimierung / DatenkonvertierungText- / BilderfassungEntwurfstechnikenLayout, Bildbearbeitung, Grafik und CMSMedienverbindliche FarbproofsEinfache Multimediaproduktionen herstellenEinfache Websites herstellenHardwarekomponentenSpezifische Benutzerprofile erstellenGrafische Darstellungen erstellenHardware / Betriebssysteme / NetzwerktechnikFirmennameAdresse, PLZ, OrtKontaktpersonTelefon-NummerE-MailAusbildungsverbund


16Sind Sie interessiert,Lehrstellen für <strong>Polygraf</strong>/innenanzubieten?Dann gehen Sie wie folgt vor:• Kontaktaufnahme mit der<strong>Viscom</strong> Geschäftsstelle in Ihrer Region• Betriebsbesuch durch das kantonaleBerufsinspektorat• Erteilung der Ausbildungsbewilligung• Aufnahme in den Lehrstellennachweis(Online Internet-Informationen fürLehrstellensuchende)Kontaktstellen in Ihrer Region<strong>Viscom</strong> Geschäftsstelle SchweizAlderstrasse 40Postfach8034 ZürichTelefon: 044 421 28 28Telefax: 044 421 28 29E-Mail: visc.schweiz@viscom.ch<strong>Viscom</strong> Geschäftsstelle BernBrunngasse 36Postfach 6483000 Bern 7Telefon: 031 318 45 00Telefax: 031 318 45 01E-Mail: visc.bern@viscom.ch<strong>Viscom</strong> Geschäftsstelle NordwestschweizWeihermattstrasse 945000 AarauTelefon: 061 261 67 67Telefax: 061 261 99 52E-Mail: visc.nordwestschweiz@viscom.ch<strong>Viscom</strong> Geschäftsstelle OstschweizAlderstrasse 40Postfach8034 ZürichTelefon: 044 421 28 60Telefax: 044 421 28 61E-Mail: visc.ostschweiz@viscom.ch<strong>Viscom</strong> Berufsbildung SchweizBrunngasse 36Postfach 6483000 Bern 7Telefon: 031 318 45 00Telefax: 031 318 45 01E-Mail: viscom.berufsbildung@viscom.ch<strong>Viscom</strong> Direction Suisse romandeAvenue de Florimont 11006 LausanneTelefon: 021 343 21 15Telefax: 021 343 21 16E-Mail: visc.romandie@viscom.ch<strong>Viscom</strong> Direzione TicinoViale Portone 4Casella postale 26006501 BellinzonaTelefon: 091 825 85 55Telefax: 091 825 85 86E-Mail: visc.ticino@viscom.ch

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