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Diplomarbeit - Notfallseelsorge in Deutschland

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Markus Reuter <strong>Notfallseelsorge</strong><br />

durch die Bistumsleitung ke<strong>in</strong>e Beauftragung und s<strong>in</strong>d somit nicht über die Kirche<br />

versichert. In diesem Zusammenhang warnt das Bistum Ma<strong>in</strong>z auch se<strong>in</strong>e Hauptamtlichen<br />

vor der Mitarbeit <strong>in</strong> eigenständigen Vere<strong>in</strong>en, da hier über den kirchlichen Arbeitgeber<br />

ke<strong>in</strong>e Versicherungsschutz erfolgen kann. Dieser Versicherungsschutz umfasst,<br />

bei e<strong>in</strong>er Beauftragung durch das Bistum, entsprechend den diözesanen Richtl<strong>in</strong>ien<br />

für Angestellte, e<strong>in</strong>e Unfall- und Haftpflichtversicherung.<br />

Das Bistum sichert die NFS <strong>in</strong> ihrem Gebiet f<strong>in</strong>anziell ab. Zwar sollen zuerst und<br />

vorwiegend andere Gelder zur F<strong>in</strong>anzierung der NFS herangezogen werden, aber<br />

das Ord<strong>in</strong>ariat übernimmt im Bedarfsfall die Kosten für die Ausrüstung der <strong>Notfallseelsorge</strong>r<br />

und auf Antrag gewährt es Zuschüsse für laufende Kosten. Dagegen<br />

werden ke<strong>in</strong>e Gelder zur direkten F<strong>in</strong>anzierung der NFS bereitgestellt. 155 Es erfolgt<br />

ke<strong>in</strong>e Aufwandsentschädigung für die Bereitschaftszeit der <strong>Notfallseelsorge</strong>r, aber<br />

die Zeit für e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>satz wird als Arbeitszeit angerechnet.<br />

Im vierten Abschnitt geht die Rahmenordnung auf das Zeugnisverweigerungsrecht<br />

e<strong>in</strong>, das Priester und Diakone besitzen. Dieses Recht kann demnach durch Beauftragung<br />

auf e<strong>in</strong>en Mitarbeiter übergehen, wenn dieser unter bestimmten Voraussetzungen<br />

als Vertreter des Ord<strong>in</strong>ierten seelsorgliche tätig wird. 156<br />

Verantwortlich für die Rahmenordnung zeichnet der Generalvikar; die Tätigkeit der<br />

NFS ist dem Seelsorgeamt unterstellt und dabei dem Fachbereich der Polizei- und<br />

Gefängnisseelsorge zugeordnet.<br />

155 Vgl. dazu Gesprächsprotokoll Michalik im Anhang.<br />

156 Vgl. dazu Gesprächsprotokoll Michalik im Anhang, <strong>in</strong>sb. Fußnote 1.<br />

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