Diplomarbeit - Notfallseelsorge in Deutschland
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Markus Reuter <strong>Notfallseelsorge</strong><br />
dung, wird an dieser Stelle nicht weiter auf die wichtige Thematik der Fort- und Weiterbildung<br />
e<strong>in</strong>gegangen. 83<br />
3.4.2 Zur Ausrüstung der <strong>Notfallseelsorge</strong>r<br />
Um die Arbeitsfähigkeit der NFS zu gewährleisten ist es s<strong>in</strong>nvoll, den <strong>Notfallseelsorge</strong>r<br />
mit bestimmten Gegenständen auszurüsten. Diese Ausrüstung lässt sich <strong>in</strong> drei<br />
Bereiche unterteilen: Dies ist zum e<strong>in</strong>en die technische Ausstattung, zum anderen<br />
die persönliche Ausstattung und das eigentliche ‚Handwerksmaterial‘.<br />
Zur technischen Ausstattung gehören <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Funkmeldeempfänger, mit<br />
denen die meisten NFS-Organisationen die Alarmierung ihrer <strong>in</strong> Bereitschaft bef<strong>in</strong>dlichen<br />
Mitarbeiter sicherstellen. 84 Des weiteren gehören mittlerweile Mobiltelefone zum<br />
Standart der Ausrüstung, um e<strong>in</strong>e Kommunikationsmöglichkeit vor Ort zu haben und<br />
auch für andere (z.B. Leitstelle oder e<strong>in</strong>em Leiter vom Dienst) im E<strong>in</strong>satz erreichbar<br />
zu se<strong>in</strong>. Damit die im E<strong>in</strong>satz bef<strong>in</strong>dlichen <strong>Notfallseelsorge</strong>r untere<strong>in</strong>ander Kontakt<br />
halten können, wenn sie nicht am gleichen Ort s<strong>in</strong>d (z.B. bei Großschadensereignissen),<br />
haben e<strong>in</strong>ige Organisationen handelsübliche Handfunkgeräte angeschafft 85 .<br />
Zur technischen Ausstattung gehören als Weiteres die E<strong>in</strong>satzfahrzeuge, die viele<br />
Organisationen unterhalten 86 . Zwar fahren die meisten <strong>Notfallseelsorge</strong>r mit ihren<br />
privaten Fahrzeugen zu E<strong>in</strong>satz, doch hat sich <strong>in</strong> vielen Situationen gezeigt, dass<br />
E<strong>in</strong>satzfahrzeuge der NFS von Vorteil s<strong>in</strong>d. So zum Beispiel das Nutzen e<strong>in</strong>es Kle<strong>in</strong>busses<br />
bei E<strong>in</strong>sätzen im Freien, um e<strong>in</strong>en Schutzraum zu haben, <strong>in</strong> dem man sich<br />
mit den Betroffenen zurückziehen kann. Dieser Schutzraum ist dann im doppelten<br />
S<strong>in</strong>ne zu verstehen, zum e<strong>in</strong>em als Schutzraum vor anderen (z.B. Neugierigen oder<br />
Presse), zum anderen als Schutzraum vor Wetter und an gefährlichen Orten (z.B.<br />
auf Autobahnen oder Landstraßen). Ob für Fahrten zu häuslichen E<strong>in</strong>sätzen e<strong>in</strong><br />
Dienst-Pkw nötig ist, sei an dieser Stelle offen gelassen. Aber auch hier kann zum<br />
Erreichen e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>satzstelle, wenn diese zum Beispiel abgesperrt ist, e<strong>in</strong> Dienst-<br />
Pkw von Vorteil se<strong>in</strong>. Doch kann e<strong>in</strong>e Kennzeichnung des Privatfahrzeug mittels<br />
Magnetschilder, Dachaufsätzen oder dergleichen ähnliche Dienste tun. Unumstritten<br />
ist, dass die <strong>Notfallseelsorge</strong>r bei ihren Fahrten ke<strong>in</strong> Anrecht auf Sonderrechte 87 im<br />
Straßenverkehr haben, dies gilt sowohl für die Anfahrt mit e<strong>in</strong>em Dienstfahrzeug, als<br />
auch mit dem privaten Pkw. Sollte dies bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>satz von Nöten se<strong>in</strong>, so zum<br />
Beispiel, um zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>satzstelle auf der Autobahn durch e<strong>in</strong>en Stau zu gelangen,<br />
so ist dies mit der Leitstelle und der anfordernden Stelle abzuklären und gegebenen-<br />
83<br />
Vgl. dazu MÜLLER-LANGE: Handbuch <strong>Notfallseelsorge</strong>, S. 288-302.<br />
84<br />
Vgl. dazu Kapitel 3.2.2.<br />
85<br />
Vgl. Gesprächsprotokoll Mann im Anhang.<br />
86<br />
Vgl. www.s<strong>in</strong>-wiesbaden.de/euge/fahrzeuge.html und www.krisen<strong>in</strong>tervention-muenchen.de.<br />
87<br />
Der E<strong>in</strong>satz von ‚Blaulicht‘ und Mart<strong>in</strong>shorn, sowie das Missachten von roten Ampel, Geschw<strong>in</strong>dig-<br />
keitsbegrenzungen etc.<br />
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