SDB Metaflux 70-81 Gleitmetall-Spray

SDB Metaflux 70-81 Gleitmetall-Spray SDB Metaflux 70-81 Gleitmetall-Spray

Seite 12 von 13Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang IIÜberarbeitet am / Version: 19.01.2011 / 0017Ersetzt Fassung vom / Version: 21.04.2009 / 0016Gültig ab: 19.01.2011PDF-Druckdatum: 05.04.2011<strong>Metaflux</strong> <strong>70</strong>-<strong>81</strong> <strong>Gleitmetall</strong> (<strong>Spray</strong>)13.1 Verfahren zur AbfallbehandlungFür den Stoff / Gemisch / RestmengenAbfallschlüssel-Nr. EG:Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständenauch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2001/118/EG, 2001/119/EG, 2001/573/EG)16 05 04 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)20 01 99 sonstige Fraktionen a. n. g.Empfehlung:Örtlich behördliche Vorschriften beachtenZum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.Für verunreinigtes VerpackungsmaterialÖrtlich behördliche Vorschriften beachtenGeeignete DeponieABSCHNITT 14: Angaben zum TransportAllgemeine AngabenUN-Nummer: 1950Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:UN 1950 DRUCKGASPACKUNGENTransportgefahrenklassen: 2.1Verpackungsgruppe: -Klassifizierungscode:5FLQ (ADR 2011):1 LLQ (ADR 2009): 2Umweltgefahren:Nicht zutreffendTunnelbeschränkungscode:DBeförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:AEROSOLSTransportgefahrenklassen: 2.1Verpackungsgruppe: -EmS:F-D, S-UMeeresschadstoff (Marine Pollutant):n.a.Umweltgefahren:Nicht zutreffendBeförderung mit Flugzeugen (IATA)Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:Aerosols, flammableTransportgefahrenklassen: 2.1Verpackungsgruppe: -Umweltgefahren:Nicht zutreffendBesondere Vorsichtsmaßnahmen für den VerwenderMit der Beförderung gefährlicher Güter beschäftigte Personen müssen unterwiesen sein.Vorschriften für die Sicherung sind von allen an der Beförderung beteiligten Personen zu beachten.Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen sind zu treffen.Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-CodeDie Fracht erfolgt nicht als Massengut sondern als Stückgut, daher nicht zutreffend.Zusätzliche Hinweise:Mindermengenregelungen werden hier nicht beachtet.Gefahrennummer sowie Verpackungscodierung auf Anfrage.ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriftenfür den Stoff oder das GemischEinstufung und Kennzeichnung siehe Abschnitt 2.


Seite 13 von 13Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang IIÜberarbeitet am / Version: 19.01.2011 / 0017Ersetzt Fassung vom / Version: 21.04.2009 / 0016Gültig ab: 19.01.2011PDF-Druckdatum: 05.04.2011<strong>Metaflux</strong> <strong>70</strong>-<strong>81</strong> <strong>Gleitmetall</strong> (<strong>Spray</strong>)Beschränkungen beachten:JaJugendarbeitsschutzgesetz beachten (Deutsche Vorschrift).Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XVII.MAK/BAT:Siehe Abschnitt 8.Chemikalienverordnung, ChemV beachten.Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV beachten.VOC-CH 193.83 g/DoseLuftreinhalte-Verordnung, LRV beachten.Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) beachten.Wassergefährdungsklasse (Deutschland): 1Selbsteinstufung:Ja (VwVwS)15.2 StoffsicherheitsbeurteilungZur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenDiese Angaben beziehen sich auf das Produkt im Anlieferzustand.Lagerklasse nach VCI:2BÜberarbeitete Abschnitte: 1 - 16TA-Luft:Hauptbestandteil IIINachfolgende Sätze stellen die ausgeschriebenen R-Sätze / H-Sätze (GHS/CLP) der Ingredienten (benannt in Pt. 3) dar.11 Leichtentzündlich.52 Schädlich für Wasserorganismen.53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.50 Sehr giftig für Wasserorganismen.H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Flam. Liq.-Entzündbare FlüssigkeitenAquatic Chronic-Gewässergefährdend - chronischAsp. Tox.-AspirationsgefahrAquatic Acute-Gewässergefährdend - akutLegende:n.a. = nicht anwendbar / n.v. = nicht verfügbar / n.g. = nicht geprüft / k.D.v. = keine Daten vorhandenWGK = Wassergefährdungsklasse gem. Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS (Deutsche Verordnung), WGK3= stark wassergefährdend, WGK2 = wassergefährdend, WGK1 = schwach wassergefährdendAGW = Arbeitsplatzgrenzwert / BGW = Biologischer GrenzwertVbF = Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (Österreichische Verordnung)VOC = Volatile organic compounds (flüchtige organische Verbindungen)AOX = adsorbierbare organische HalogenverbindungenATE = Acute Toxicity Estimates (Schätzwerte Akuter Toxizität - ATS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)Die hier gemachten Angaben sollen das Produkt im Hinblick auf die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beschreiben,sie dienen nicht dazu bestimmte Eigenschaften zuzusichern und basieren auf dem heutigen Stand unserer Kenntnisse.Haftung ausgeschlossen.

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