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März 2006 / Nr. 88 (2,87 MB) - Ottendorf an der Rittschein

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OGI <strong>88</strong> 8KostenloseNochmals in Erinnerung gerufen!Rechtsberatung inBenützungsbewilligungeneinfachen Angelegenheitenals BürgerInnenservice <strong>der</strong>Gemeinde <strong>Ottendorf</strong>Gemäß den Bestimmungen des §38 des Steierm. Baugesetzes hat<strong>der</strong> Bauherr nach Vollendung vonVorhaben und vor <strong>der</strong>en Benützungum die Erteilung <strong>der</strong> Benützungsbewilligung<strong>an</strong>zusuchen.Wie bereits in den letzten Ausgaben<strong>der</strong> Gemeindezeitung informiertwurde, werden alle Bauakteab dem Jahr 1969 (Gemeindezusammenlegung)dahingehendüberprüft, ob die erfor<strong>der</strong>lichenBenützungsbewilligungenvorh<strong>an</strong>den sind. Die Besitzer allerObjekte, die schon benützt werdenund für die noch keine Benützungsbewilligungerteilt wurde,haben schriftlich darum <strong>an</strong>zusuchen.Folgende Unterlagen sind gemeinsammit dem Ansuchendem Gemeindeamt <strong>Ottendorf</strong>vorzulegen:1. Ein Überprüfungsbefundeines Rauchf<strong>an</strong>gkehrermeistersüber die vorschriftsmäßigeAusführung <strong>der</strong> RauchundAbgasfänge von Feuerstätten.2. Ein Überprüfungsbefundeines befugten Elektrotechnikersüber die vorschriftsmäßigenElektroinstallationen.Wird zu den vorstehend <strong>an</strong>geführtenBefunden zusätzlich eineBescheinigung des Bauführersüber die bewilligungsgemäßeund den Bauvorschriftenentsprechende Bauausführungunter Angabe allfälligergeringfügiger Abweichungen(gem.§ 38 Abs.2 BauG) vorgelegt,k<strong>an</strong>n die Baubehörde dieBenützungsbewilligung aufgrund<strong>der</strong> Aktenlage erteilen, d.h. eswäre keine Endbeschau vor Orterfor<strong>der</strong>lich.Bürgermeister Josef HaberlWasserversorgung Grenzl<strong>an</strong>d Süd-OstDie Trinkwasserversorgung für dieGemeinde <strong>Ottendorf</strong> erfolgt von<strong>der</strong> Wasserversorgung Grenzl<strong>an</strong>dSüd-Ost aus dem HochbehälterAuersbach. Dieses Wasserwird in vierteljährlichen Abständeneiner behördlichen physika-HochbehälterAuersbachlisch-chemischen und bakteriologischenUntersuchung nach denBestimmungen <strong>der</strong> Trinkwasser-Informationsverordnung unterzogen.Nachstehend die Nitratwerte<strong>der</strong> Trinkwasseruntersuchungvom September 2005:Gesetzlich höchstzulässigenGrenzwerte*An jedem zweiten Freitag im Monatfindet in <strong>der</strong> Zeit zwischen15 Uhr und 17 Uhr eine kostenlosepersönliche Rechtsberatungfür alle GemeindebürgerInnen imRahmen des Bürgerservice <strong>der</strong>Gemeinde statt.Diese Erstberatung in rechtlichenAngelegenheiten wird von FrauMag. Marion Egger, einer erfahrenenJuristin aus <strong>Ottendorf</strong>, imGemeindeamt <strong>an</strong>geboten undumfasst im Wesentlichen folgendeBereiche:● Familienrecht● Erbrecht● Nachbarschaftsrecht● Erläuterung zu Schriftsätzen<strong>der</strong> Behörden und Gerichte● Erläuterung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisseund Abläufe am Gericht● Erläuterung <strong>der</strong> Notwendigkeiteiner Rechtsvertretungin bestimmtenAngelegenheitenDie nächsten Termine:14. April <strong>2006</strong>12. Mai <strong>2006</strong>09. Juni <strong>2006</strong>14. Juli <strong>2006</strong>Nitrat 26,0 mg/l 50 mg/l* lt. Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.Sämtliche aktuellen Untersuchungsergebnisse für das gesamte Versorgungsgebietkönnen über die Internethomepage <strong>der</strong> WasserversorgungGrenzl<strong>an</strong>d Süd-Ostwww.wasserversorgung.atrund um die Uhr abgefragt und ausgedruckt werden.www.ottendorf.comwww.ottendorf.comhat Links zu allenwichtigen Behörden-und Service-Adressen!

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