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März 2006 / Nr. 88 (2,87 MB) - Ottendorf an der Rittschein

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OGI <strong>88</strong> 6Der Pflegescheck Bezirk FürstenfeldIn Österreich werden rund 80%<strong>der</strong> Pflegegeldbezieher im familiärenUmfeld betreut und gepflegt.Für die pflegenden Angehörigenwird noch zu wenig get<strong>an</strong>, obwohlsie die Pflege oft <strong>an</strong> die Grenzen<strong>der</strong> psychischen und körperlichenBelastbarkeit bringt. Genau hiersetzt <strong>der</strong> Pflegescheck im Wertvon Euro 1000,- Ziel dieses Pilotprojektsist es, den pflegendenAngehörigen Entlastungs<strong>an</strong>geboteund spezielle Bildungsmöglichkeitenim Bezirk zu bieten.Die Voraussetzungen fürden Bezug des Pflegescheckssind:1. Hauptwohnsitz im BezirkFürstenfeld2. Bezug von Pflegegeld ab<strong>der</strong> Stufe 33. Pflege zuhause durch Angehörigeseit mindestens3 MonatenEin Pilotprojekt <strong>der</strong> Sozialministerin zur Entlastungpflegen<strong>der</strong> Angehöriger im Bezirk Fürstenfeld!Erhalt des Pflegeschecks undAbrechnung:Das Ausfüllen eines Formularsgenügt (liegt im Gemeindeamtauf) und Sie bekommen den Pflegescheckzugeschickt. Leistungenkönnen ab diesem Zeitpunktin Anspruch genommen werden,Rechnungen werden <strong>an</strong> den Verein„Altwerden zu Hause- Steiermark“geschickt, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> administrativenUmsetzung betraut ist,und Sie bekommen die Ausgabenumgehend auf Ihr Konto überwiesen(Hinweis: Der Pflegescheckk<strong>an</strong>n nicht bar abgelöst werden!).Verwendungszweck desPflegeschecks:• Kurzzeitpflege Der Pflegescheckermöglicht die In<strong>an</strong>spruchnahmevon behördlich genehmigtenKurzzeitpflege- o<strong>der</strong>Tagesbetreuungsplätzen.• Mobile Dienste Mit demScheck können auch Leistungen<strong>der</strong> Hauskr<strong>an</strong>kenpflege o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Mobilen Tagesbetreuung in Anspruchgenommen werden.• Pflegebehelfe € 500,-- könnenfür den Kauf / Ankauf von Pflegebehelfenverwendet werden, soferneine ärztliche Verordnung vorliegt.• Beratungs<strong>an</strong>gebote Der Pflegescheckberechtigt seine Bezieherzur In<strong>an</strong>spruchnahme vonPflegeberatungen sowie zur kostenlosenTeilnahme <strong>an</strong> Seminarenund Workshops. Eine Ver<strong>an</strong>staltungsübersichtwird EndeMärz <strong>an</strong> alle Haushalte im Bezirkgeschickt werden.Bei jeglichen Fragen steht Ihnendas Pflegescheck-Telefonunter <strong>der</strong> Nummer 0664/917-73-23 zur Verfügung. Gerne kommtauch jem<strong>an</strong>d vom mobilen Pflegescheck-Beratungsteamzu Ihnennach Hause, informiert Siepersönlich über die Angeboteund ist auf Wunsch auch gernebeim Ausfüllen des Antragsformularsbehilflich. Bei Fragen stehenauch die Mitarbeiter des Gemeindeamtes<strong>Ottendorf</strong> zur Verfügung.Das Pfl egescheck-Telefon: 0664 / 917-73-23 Mo-Fr: 9.00 – 17.00RezeptgebührenbefreiungDie Rezeptgebühr k<strong>an</strong>n vor allemfür Personen, die sozial ohnehinschon schlechter gestelltsind o<strong>der</strong> bei chronisch Kr<strong>an</strong>ken,zu einer erheblichen fin<strong>an</strong>ziellenBelastung werden. Um <strong>der</strong>artigeHärtefälle zu vermeiden,besteht die Möglichkeit, Sie unterbestimmten Voraussetzungenvon <strong>der</strong> Entrichtung <strong>der</strong> Rezeptgebührenzu befreien.Unter welchen Voraussetzungenist eine Rezeptgebührenbefreiungauf Antrag möglich?Für die Rezeptgebührenbefreiungwegen sozialer Schutzbedürftigkeitsind folgende Einkommensgrenzen(monatliche Nettoeinkünfte)vorgesehen:Alleinstehende - € 690,00bzw. bei erhöhtem Medikamentenbedarf- € 793,50Ehepaare - € 1.055,99bzw. bei erhöhtem Medikamentenbedarf- € 1.214,39www.ottendorf.comDiese Richtsätze erhöhen sichfür jedes Kind um € 72,32.Wichtiger Hinweis: Die Rezeptgebührenbefreiunggilt automatischauch für alle <strong>an</strong>spruchsberechtigtenAngehörigen!Mit <strong>der</strong> Rezeptgebührenbefreiungsind Sie auch vom Kosten<strong>an</strong>teilfür Heilbehelfe sowie von <strong>der</strong>Entrichtung des Serviceentgeltesfür die e-card befreit!Weitere Auskünfte erteilt diezuständige Kr<strong>an</strong>kenkasse.

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