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Bundesfernstraßen Planen, Bauen und Betreiben - B519neu.de

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Schriftenreihe<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esbeauftragten für<br />

Wirtschaftlichkeit in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

Band 11<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

<strong>Planen</strong>, <strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreiben</strong><br />

Empfehlungen <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

als B<strong>und</strong>esbeauftragter für Wirtschaftlichkeit<br />

in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

für das wirtschaftliche <strong>Planen</strong>, <strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreiben</strong><br />

von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

Verlag W. Kohlhammer


Alle Rechte vorbehalten<br />

Herausgeber: Der Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes als B<strong>und</strong>esbeauftragter<br />

für Wirtschaftlichkeit in <strong>de</strong>r Verwaltung, 53048 Bonn<br />

Redaktion: Dipl.-Ing. Gerd Ewert, Ministerialrat als Mitglied <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes, Potsdam<br />

Dipl.-Ing. Gerhard Hacker, Ministerialrat beim B<strong>und</strong>esrechnungshof, Bonn<br />

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch. Ing. Axel Zentner, Ministerialrat beim<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof, Bonn<br />

Dr.-Ing. Christian Fischer, Baudirektor, Potsdam<br />

Herstellung: Druckerei Gerhards GmbH, Bonn-Beuel<br />

Verlag: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart<br />

Printed in Germany 2004<br />

ISBN 3-17-018757-0


Straßen sind Lebensa<strong>de</strong>rn, die Menschen verbin<strong>de</strong>n.<br />

Zum Geleit<br />

UNBEKANNTER AUTOR<br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes als B<strong>und</strong>esbeauftragter für Wirtschaftlichkeit<br />

in <strong>de</strong>r Verwaltung wirkt auf eine wirtschaftliche Erfüllung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esaufgaben<br />

hin. Er berät Parlament, B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> Verwaltung.<br />

Dieser Band befasst sich mit <strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> – <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esstraßen –, einem Thema, das viele berührt. Fast je<strong>de</strong>r nutzt das ausge<strong>de</strong>hnte<br />

Netz <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> <strong>und</strong> steht dabei immer öfter im Stau. Um <strong>de</strong>m abzuhelfen,<br />

sind die Straßenverkehrsprojekte Deutsche Einheit zu vollen<strong>de</strong>n, das Autobahnnetz<br />

durch weitere Neubauten zu ergänzen, überlastete Autobahnabschnitte sechs-<br />

o<strong>de</strong>r achtstreifig zu erweitern <strong>und</strong> zahlreiche Ortsumgehungen im Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen<br />

zu bauen. Mit <strong>de</strong>m neuen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 hat die B<strong>und</strong>esregierung<br />

ihre investitionspolitischen Ziele bis zum Jahr 2015 beschrieben.<br />

Ein Finanzvolumen von etwa 5,5 Milliar<strong>de</strong>n Euro jährlich für <strong>de</strong>n Neubau, <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>und</strong> die Erhaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> gebietet es, sich sehr sorgfältig mit <strong>de</strong>n<br />

Ausgaben für <strong>de</strong>n Straßenbau auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />

Der vorliegen<strong>de</strong> Bericht enthält aufbauend auf <strong>de</strong>n Prüfungserkenntnissen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

Empfehlungen, um <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> wirtschaftlich zu planen,<br />

zu bauen <strong>und</strong> zu betreiben, auch wenn ein umfangreiches Regelwerk dies nicht immer<br />

leicht gestaltet. Dieser Band ver<strong>de</strong>utlicht, dass die wichtigsten Entscheidungen<br />

schon vor Baubeginn einer Maßnahme getroffen wer<strong>de</strong>n, nämlich bei <strong>de</strong>r Definition<br />

<strong>de</strong>s Bedarfes, bei <strong>de</strong>r Entwurfsplanung <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Bauvorbereitung. In diesen Phasen<br />

können Ausgaben noch beeinflusst wer<strong>de</strong>n, während <strong>de</strong>s Baus ist nicht mehr viel<br />

zu retten.<br />

Der Band richtet sich nicht nur an die in <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen Beschäftigten,<br />

son<strong>de</strong>rn auch an Studieren<strong>de</strong>, Lehren<strong>de</strong>, Ingenieure <strong>und</strong> Architekten sowie Unternehmen,<br />

die im Auftrage <strong>de</strong>r Verwaltungen tätig wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Interesse es ist,<br />

bei diesen Aufgaben mitzuwirken, <strong>und</strong> darüber hinaus auch an <strong>de</strong>ren Verbän<strong>de</strong> <strong>und</strong><br />

Kammern. Der Band soll das wirtschaftliche Denken <strong>und</strong> Han<strong>de</strong>ln aller Beteiligten<br />

för<strong>de</strong>rn mit <strong>de</strong>m Ziel, die zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Mittel für <strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau<br />

wirtschaftlich <strong>und</strong> sparsam einzusetzen.<br />

I


Ich danke allen, die an diesem Band mitgewirkt haben, vor allem Herrn Direktor<br />

beim B<strong>und</strong>esrechnungshof Friedrich Hausmann, Herrn Ministerialrat als Mitglied<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes Gerd Ewert sowie <strong>de</strong>n Herren Ministerialrat Gerhard<br />

Hacker, Ministerialrat Axel Zentner <strong>und</strong> Baudirektor Dr.-Ing. Fischer beim B<strong>und</strong>esrechnungshof.<br />

Bonn, im Oktober 2004<br />

Prof. Dr. Dieter Engels<br />

Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

als B<strong>und</strong>esbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

II


Inhaltsüberblick<br />

1 <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>............................................................................. 1<br />

2 Planungs- <strong>und</strong> Finanzierungsrahmen .............................................. 5<br />

3 <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> Entwerfen von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>............................. 18<br />

4 Vorbereiten von Straßenbaumaßnahmen...................................... 47<br />

5 Ausschreiben <strong>und</strong> Vergeben von Bauleistungen ........................... 53<br />

6 Ausführen von Straßenbaumaßnahmen ........................................ 81<br />

7 Abrechnen von Straßenbaumaßnahmen ....................................... 89<br />

8 Betriebliche Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen....................... 98<br />

9 Gr<strong>und</strong>satzfragen............................................................................ 100<br />

10 Ausblicke ........................................................................................ 120<br />

Anhänge:<br />

Anhang 1: Rechtsgr<strong>und</strong>lagen ............................................................................ 123<br />

Anhang 2: Organisation <strong>und</strong> Aufgaben <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung .................. 131<br />

Anhang 3: Aufgaben <strong>und</strong> Organisation <strong>de</strong>r externen Finanzkontrolle .............. 135<br />

Anhang 4: Methodik <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung.................................... 138<br />

Anhang 5: Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung im<br />

Straßenbau ....................................................................................... 143<br />

Anhang 6: Bemerkungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes zum Thema<br />

Straßenbau <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>de</strong>r Jahre 1993 bis 2003 ............................. 160<br />

Anhang 7: Geschichte <strong>de</strong>s Straßenbaus............................................................. 259<br />

III


IV<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Zum Geleit......................................................................................... I<br />

Abkürzungen.................................................................................VIII<br />

1 <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> ............................................................................... 1<br />

1.1 Be<strong>de</strong>utung............................................................................................ 1<br />

1.2 Rechtlicher Rahmen ............................................................................ 3<br />

2 Planungs- <strong>und</strong> Finanzierungsrahmen................................................... 5<br />

2.1 B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan <strong>und</strong> Bedarfsplan für die<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> ............................................................................... 5<br />

2.1.1 Gr<strong>und</strong>lagen .......................................................................................... 5<br />

2.1.2 Prioritäten bei <strong>de</strong>r Umsetzung von Bedarfsplanmaßnahmen............... 7<br />

2.1.3 Bedarfsplanung bei Ortsumgehungen.................................................. 9<br />

2.2 Finanzierung <strong>und</strong> Kostenmanagement............................................... 10<br />

2.2.1 Haushaltsfinanzierung ....................................................................... 10<br />

2.2.2 Private Finanzierung von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> .................................... 12<br />

2.2.3 Finanzierungsprogramme .................................................................. 15<br />

2.2.4 Kostenmanagement............................................................................ 16<br />

3 <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> Entwerfen von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> .................................. 18<br />

3.1 Planungsverfahren <strong>und</strong> -ablauf .......................................................... 18<br />

3.2 Netzgestaltung ................................................................................... 19<br />

3.3 Linienführung .................................................................................... 24<br />

3.4 Straßenquerschnitte ........................................................................... 26<br />

3.5 Straßenaufbau .................................................................................... 28<br />

3.6 Gestalten von Brücken <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren Ingenieurbauwerken................. 30<br />

3.7 Tunnelbauwerke ................................................................................ 33<br />

3.8 Ortsumgehungen................................................................................ 35<br />

3.9 Lärmschutz ........................................................................................ 37<br />

3.9.1 Lärmvorsorge..................................................................................... 38<br />

3.9.2 Lärmsanierung................................................................................... 40<br />

3.9.3 Passiver Lärmschutz .......................................................................... 41


3.9.4 Feststellungen <strong>und</strong> Empfehlungen..................................................... 41<br />

3.10 Landschaftsbau .................................................................................. 43<br />

3.11 Grünbrücken ...................................................................................... 44<br />

3.12 Einsparungsmöglichkeiten................................................................. 44<br />

4 Vorbereiten von Straßenbaumaßnahmen........................................... 47<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches ................................................................................. 47<br />

4.2 <strong>Planen</strong> durch freiberuflich Tätige (Ingenieurbüros)........................... 50<br />

5 Ausschreiben <strong>und</strong> Vergeben von Bauleistungen................................ 53<br />

5.1 Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen ............................ 53<br />

5.2 Vergabeverfahren .............................................................................. 54<br />

5.2.1 Wettbewerb........................................................................................ 54<br />

5.2.2 Öffentliche Ausschreibung ................................................................ 55<br />

5.2.3 Beschränkte Ausschreibung............................................................... 56<br />

5.2.4 Freihändige Vergabe.......................................................................... 56<br />

5.2.5 Auswahl <strong>de</strong>s Teilnehmerkreises ........................................................ 57<br />

5.3 Verdingungsunterlagen...................................................................... 58<br />

5.3.1 Bestandteile <strong>und</strong> wesentliche Inhalte <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen..... 58<br />

5.3.2 Vertragsbedingungen......................................................................... 58<br />

5.3.3 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Leistungsbeschreibung................................... 60<br />

5.4 Prüfen <strong>und</strong> Werten von Angeboten.................................................... 61<br />

5.4.1 Eröffnungstermin, Zuschlags- <strong>und</strong> Bin<strong>de</strong>frist.................................... 61<br />

5.4.2 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Prüfung <strong>und</strong> Wertung von Angeboten ........... 63<br />

5.4.3 Mängel bei <strong>de</strong>r Angebotswertung...................................................... 65<br />

5.5 Bauverträge mit vereinbarter Lohngleitung....................................... 66<br />

5.5.1 Gr<strong>und</strong>lagen ........................................................................................ 66<br />

5.5.2 Verfahren <strong>de</strong>r Lohngleitung............................................................... 67<br />

5.6 Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe <strong>de</strong>r Straßenausstattung......................... 72<br />

5.7 Errichten <strong>und</strong> Warten von Lichtzeichenanlagen................................ 74<br />

5.8 Einsatz von General- <strong>und</strong> Totalunternehmern ................................... 75<br />

5.9 Manipulation <strong>und</strong> Korruption ............................................................ 79<br />

V


6 Ausführen von Straßenbaumaßnahmen ............................................. 81<br />

6.1 Bauüberwachung ............................................................................... 81<br />

6.2 Schä<strong>de</strong>n an Straßen durch überla<strong>de</strong>ne Baustofftransportfahrzeuge ... 84<br />

6.3 Behan<strong>de</strong>ln von Nachträgen................................................................ 85<br />

6.4 Preisbildung bei Mengenmehrungen ................................................. 87<br />

7 Abrechnen von Straßenbaumaßnahmen............................................. 89<br />

7.1 Zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen ..................................................... 89<br />

7.2 Erstellen von Aufmaßen .................................................................... 90<br />

7.3 Bituminöse Fahrbahnbefestigungen................................................... 91<br />

7.4 Abrechnen von vertraglich vereinbarten Fahrbahnbreiten................. 93<br />

7.5 Abrechnen von Baustoffen über Wiegescheine ................................. 93<br />

7.6 Vergüten von Nebenleistungen.......................................................... 94<br />

7.7 Zuordnen von Verwaltungsausgaben................................................. 95<br />

7.8 Überzahlen von Auftragnehmern....................................................... 96<br />

8 Betriebliche Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen............................. 98<br />

9 Gr<strong>und</strong>satzfragen............................................................................... 100<br />

9.1 Abstufen von B<strong>und</strong>esstraßen ........................................................... 100<br />

9.2 Ausbau von Ortsdurchfahrten während <strong>de</strong>s Baus <strong>de</strong>r<br />

Ortsumgehung ................................................................................. 102<br />

9.3 Ausbau von Umleitungsstrecken für vorübergehend gesperrte<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> ........................................................................... 103<br />

9.4 Kostenteilung bei Maßnahmen mit geteilter Baulast ....................... 105<br />

9.4.1 Kreuzungen von Straßen mit an<strong>de</strong>ren Verkehrswegen.................... 105<br />

9.4.1.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen ............................................................................ 105<br />

9.4.1.2 Straßenkreuzungsmaßnahmen ......................................................... 106<br />

9.4.1.3 Unterhaltung <strong>de</strong>r Straßenkreuzungen .............................................. 108<br />

9.4.1.4 Än<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> Unterhaltung von Lichtzeichenanlagen.................... 109<br />

9.4.1.5 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen..................................................... 110<br />

9.4.2 Baumaßnahmen in Ortsdurchfahrten ............................................... 113<br />

9.4.3 Maßnahmen an Leitungen ............................................................... 115<br />

10 Ausblicke......................................................................................... 120<br />

VI


Abbildungen:<br />

Abbildung 1: Fernstraßennetz <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland......................2<br />

Abbildung 2: Kategoriengruppen (Bild 1 RAS-N).........................................21<br />

Abbildung 3: Verknüpfungsmatrix zur Ableitung <strong>de</strong>r<br />

Straßenkategorien (Bild 4 RAS-N)...........................................22<br />

Abbildung 4: Ausgewählte Regelquerschnitte einbahniger Straßen...............26<br />

Abbildung 5: Ausgewählte Regelquerschnitte zweibahniger Straßen ............27<br />

Abbildung 6: Beispielhafter Straßenaufbau in Beton- <strong>und</strong> Asphaltbauweise.28<br />

Tabellen:<br />

Tabelle 1: Bezeichnung <strong>de</strong>r Straßenabschnitte in Abhängigkeit<br />

von <strong>de</strong>r Straßenkategorie (Bild 5 RAS-N)................................23<br />

Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte für Lärmvorsorge .................................39<br />

Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte für Lärmsanierung ...............................40<br />

Anhänge:<br />

Anhang 1: Rechtsgr<strong>und</strong>lagen ............................................................................ 123<br />

Anhang 2: Organisation <strong>und</strong> Aufgaben <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung .................. 131<br />

Anhang 3: Aufgaben <strong>und</strong> Organisation <strong>de</strong>r externen Finanzkontrolle .............. 135<br />

Anhang 4: Methodik <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung.................................... 138<br />

Anhang 5: Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung im<br />

Straßenbau ....................................................................................... 143<br />

Anhang 6: Bemerkungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes zum Thema<br />

Straßenbau <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>de</strong>r Jahre 1993 bis 2003 ............................. 160<br />

Anhang 7: Geschichte <strong>de</strong>s Straßenbaus............................................................. 259<br />

VII


VIII<br />

Abkürzungen<br />

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

ARS Allgemeines R<strong>und</strong>schreiben Straßenbau <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau- <strong>und</strong><br />

Wohnungswesen<br />

ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen<br />

AVB Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

B B<strong>und</strong>esstraße<br />

BAB B<strong>und</strong>esautobahn<br />

BASt B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

BHO B<strong>und</strong>eshaushaltsordnung<br />

BImSchG B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz<br />

16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung)<br />

24. BImSchV Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung<br />

BKR Baukoordinierungsrichtlinie<br />

BStrVermG Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong> sonstigen B<strong>und</strong>esstraßen<br />

<strong>de</strong>s Fernverkehrs<br />

BT-Drs. Drucksache <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages<br />

dB(A) Dezibel; Bewertungsmaß für die Lautstärke nach<br />

<strong>de</strong>r Bewertungskurve A<br />

DB Deutsche Bahn Aktiengesellschaft<br />

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- <strong>und</strong><br />

-bau GmbH<br />

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.


EFRE Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz<br />

1. EKrV 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung<br />

EU Europäische Union<br />

FFH Flora-Fauna-Habitat[-Richtlinie <strong>de</strong>r EU]<br />

FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen<br />

e.V.<br />

FStrAbG Fernstraßenausbaugesetz<br />

FStrG <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

FStrKrV Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> (<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>kreuzungsverordnung)<br />

GG Gr<strong>und</strong>gesetz für die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

HGrG Haushaltsgr<strong>und</strong>sätzegesetz<br />

HOAI Honorarordnung für Architekten <strong>und</strong> Ingenieure<br />

HVA B-StB Handbuch für die Vergabe <strong>und</strong> Ausführung von<br />

Bauleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

IT Informations-Technik<br />

NKA Nutzen-Kosten-Analyse<br />

NKV Nutzen-Kosten-Verhältnis<br />

ODR Ortsdurchfahrtenrichtlinien<br />

RABT Richtlinien für die Ausstattung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb<br />

von Straßentunneln<br />

RAL Richtlinien für die Anlage von Landstraßen<br />

IX


RAS<br />

RAS-L<br />

RAS-N<br />

X<br />

RAS-Q<br />

Richtlinien für die Anlage von Straßen<br />

Teil: Linienführung<br />

Teil: Leitfa<strong>de</strong>n für die funktionale Glie<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Straßennetzes<br />

Teil: Querschnitte<br />

RE Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen<br />

Entwurfsunterlagen im Straßenbau<br />

RLS Richtlinien für <strong>de</strong>n Lärmschutz an Straßen<br />

RQ Regelquerschnitt<br />

RStO Richtlinien für die Standardisierung <strong>de</strong>s Oberbau<br />

von Verkehrsflächen<br />

RWA Raumwirksamkeitsanalyse<br />

StraKR Straßen-Kreuzungsrichtlinien<br />

StVO Straßenverkehrs-Ordnung<br />

StVZO Straßenverkehrs-Zulassungsordnung<br />

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

VB Vordringlicher Bedarf<br />

VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.<br />

VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

(Vergabeverordnung)<br />

VOB Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen<br />

Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe<br />

von Bauleistungen (VOB/A),<br />

Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für<br />

die Ausführung von Bauleistungen<br />

(VOB/B)<br />

Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen<br />

für Bauleistungen (VOB/C)<br />

VOF Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen<br />

VOL Verdingungsordnung für Leistungen – außer Bauleistungen


VV-BHO Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur B<strong>und</strong>eshaushaltsordnung<br />

WB Weiterer Bedarf<br />

ZIP Zukunftsinvestitionsprogramm<br />

ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

XI


1 <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

1.1 Be<strong>de</strong>utung<br />

Chaussee – ein Streifen Land, <strong>de</strong>r von einem Ort, wo es langweilig ist, zu einem<br />

an<strong>de</strong>ren führt, wo <strong>de</strong>r Aufenthalt sinnlos ist.<br />

AMBROSE BIERCE<br />

Die Orte sind wohl interessanter gewor<strong>de</strong>n: Viel Verkehr auf <strong>de</strong>n Straßen … Wer<br />

kennt das nicht? Bei mehr als 82 Mio. Einwohnern <strong>und</strong> über 53 Mio. Kraftfahrzeugen<br />

in Deutschland ist diese Situation leicht verständlich. Doch nicht nur <strong>de</strong>r „hausgemachte“,<br />

son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>r europäische <strong>und</strong> internationale Transitverkehr belasten<br />

unsere Straßen. Kaum ein Land Europas besitzt <strong>de</strong>rart viele Grenzen (insgesamt<br />

neun) zu seinen Nachbarn. Durch seine geographische Lage in Mitteleuropa ist<br />

Deutschland eine verkehrliche Schnittstelle zwischen <strong>de</strong>n Staaten Europas.<br />

Um <strong>de</strong>r Rolle Deutschlands als Transitland gerecht zu wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> <strong>de</strong>n inner<strong>de</strong>utschen<br />

Verkehr zu bewältigen, unterhalten <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> <strong>und</strong> die B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r ein überörtliches<br />

Straßennetz von über 231.000 km Länge 1 . Das Netz <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

– B<strong>und</strong>esstraßen <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esautobahnen – misst über 53.000 km, davon rd.<br />

12.000 km Autobahnen (siehe Abbildung 1).<br />

Obwohl <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> am gesamten überörtlichen Straßennetz<br />

nur knapp ein Viertel beträgt, bewältigen sie fast die Hälfte aller Kfz-Jahresfahrzeugleistungen,<br />

<strong>und</strong> auf ihnen rollen rd. 56 % <strong>de</strong>s Straßenpersonen- sowie fast<br />

drei Viertel <strong>de</strong>s Straßengüterverkehrs. 2 Beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung kommt <strong>de</strong>n Autobahnen<br />

zu, die bei einem Längenanteil von rd. 5 % am überörtlichen Straßennetz rd. ein<br />

Drittel <strong>de</strong>r gesamten Fahrzeugjahresleistung übernehmen.<br />

Mit rd. 83 % <strong>de</strong>s Personenverkehrs <strong>und</strong> rd. 70 % <strong>de</strong>s Güterverkehrs bewältigt die<br />

Straße die Hauptlast <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Verkehrs. 3 Eisenbahn <strong>und</strong> Binnenschifffahrt<br />

spielen eine zwar wichtige, aber <strong>de</strong>nnoch untergeordnete Rolle, <strong>und</strong> die Transportleistungen<br />

dieser Verkehrsträger sind seit Jahren rückläufig.<br />

Der B<strong>und</strong> gab bisher rd. 5,5 Mrd. Euro jährlich für Neubau <strong>und</strong> Ausbau, Betrieb <strong>und</strong><br />

Unterhaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> aus; das sind rd. 24 % <strong>de</strong>s gesamten Verkehrshaushaltes.<br />

Der „Löwenanteil“ mit rd. 35 % ist für so genannte Ingenieurbauwerke<br />

(Brücken <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re aufgehen<strong>de</strong> Konstruktionen) vorgesehen, gefolgt vom Erdbau<br />

mit rd. 25 %. Der klassische Deckenbau schlägt beim Straßen-Verkehrshaushalt mit<br />

1<br />

Das ist weit über die halbe Entfernung Er<strong>de</strong> – Mond o<strong>de</strong>r eine Reise fast sechs Mal um <strong>de</strong>n Erdäquator!<br />

2<br />

Jahresfahrzeugleistung in Kfz-Kilometer (Kfzkm), Straßenpersonenverkehr in Personenkilometer (Pkm),<br />

Straßengüterverkehr in Tonnenkilometer (tkm)<br />

3 Quelle: Straßenbaubericht 2003 <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

1


lediglich 18 % zu Buche.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof unterstützt durch seine Prüfungen die Bemühungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, die zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Mittel für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

sinnvoll <strong>und</strong> wirtschaftlich zu investieren.<br />

2<br />

Abbildung 1: Fernstraßennetz <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland 4<br />

4 Mit fre<strong>und</strong>licher Genehmigung <strong>de</strong>r Ralf Brennemann RB-Deskkart, Hamburg, ©.


1.2 Rechtlicher Rahmen<br />

Der B<strong>und</strong> ist nach <strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>gesetz 5 Eigentümer <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> (B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraßen) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eswasserstraßen. 6 Die B<strong>und</strong>esschienenwege<br />

stehen im Eigentum <strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG (DB) als Eisenbahn <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es.<br />

Der B<strong>und</strong> finanziert Bau, Erneuerung <strong>und</strong> Erhaltung seiner Verkehrswege. 7<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> müssen die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 1 Abs. 1 <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

8 (FStrG) erfüllen. Demnach sind sie öffentliche Straßen, die<br />

• ein zusammenhängen<strong>de</strong>s Verkehrsnetz bil<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

• einem weiträumigen Verkehr dienen o<strong>de</strong>r zu dienen bestimmt sind.<br />

Der B<strong>und</strong> ist Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>. 9 Gemein<strong>de</strong>n mit<br />

mehr als 80.000 Einwohnern sind Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten<br />

im Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen. Dies setzt voraus, dass die B<strong>und</strong>esstraße innerhalb <strong>de</strong>r<br />

geschlossenen Ortslage liegt <strong>und</strong> auch <strong>de</strong>r Erschließung <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>stücke<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r mehrfachen Verknüpfung <strong>de</strong>s Ortsstraßennetzes dient. An<strong>de</strong>rnfalls<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um eine so genannte freie Strecke, für die <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Baulast trägt.<br />

Die Län<strong>de</strong>r verwalten im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>. 10 Die dabei<br />

entstehen<strong>de</strong>n Zweckausgaben<br />

• aus <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>r Straßenbaulast (Bau <strong>und</strong> Unterhaltung),<br />

• im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erhaltung <strong>und</strong> Bewirtschaftung <strong>de</strong>s b<strong>und</strong>eseigenen<br />

Vermögens sowie<br />

• für die Entwurfsbearbeitung <strong>und</strong> Bauaufsicht<br />

trägt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> (siehe auch Nr. 7.7). 11<br />

Die Zweckausgaben für die Entwurfsbearbeitung <strong>und</strong> Bauaufsicht gilt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn pauschal mit 2 % <strong>de</strong>r Baukosten für die Entwurfsbearbeitung <strong>und</strong> 1 % <strong>de</strong>r<br />

Baukosten für die Bauaufsicht ab. 12 Dafür zahlt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn jährlich rd.<br />

100 Mio. Euro.<br />

5 Gr<strong>und</strong>gesetz für die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (GG,) BGBl. S. 1, zuletzt geän<strong>de</strong>rt<br />

durch Gesetz vom 26. Juli 2002, BGBl. I, S. 2863<br />

6<br />

Art. 89, 90 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

7<br />

Weitere Einzelheiten siehe Anhang 1.<br />

8<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz (FStrG) i.d.F. vom 20.02.2003, BGBl. I 2003 Nr. 9, S. 286<br />

9<br />

§ 5 FStrG<br />

10<br />

Art. 90 Abs. 2 GG<br />

11<br />

Art. 104 a Abs. 2 GG<br />

12<br />

§ 6 Abs. 3 Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong> sonstigen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen <strong>de</strong>s Fernverkehrs (BStrVermG) vom 2. März 1951, BGBl. I, S. 157; geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz<br />

vom 30. August 1971<br />

3


Im Übrigen tragen <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Län<strong>de</strong>r die bei ihren Behör<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n<br />

Verwaltungsausgaben. 13 Daher müssen die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r 14<br />

sowohl für das Personal <strong>und</strong> die Gebäu<strong>de</strong> 15 <strong>de</strong>r Straßenbaubehör<strong>de</strong>n als auch für<br />

Aufträge an freiberuflich Tätige aufkommen.<br />

13<br />

Art. 104 a Abs. 5 GG<br />

14<br />

Zur Organisation <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r – im Weiteren „Straßenbauverwaltungen“ ge-<br />

4<br />

nannt – siehe Anhang 2. Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die Straßenbaudienststellen <strong>de</strong>r Unteren Straßenbaubehör<strong>de</strong><br />

als „Straßenbauamt/-ämter“ <strong>und</strong> „Autobahnamt/-ämter“ bezeichnet.<br />

15 Allerdings teilen sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>de</strong>r die Bauausgaben für Straßenmeistereien nach bestimmten<br />

Schlüsseln.


2 Planungs- <strong>und</strong> Finanzierungsrahmen<br />

2.1 B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan <strong>und</strong> Bedarfsplan für<br />

die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

2.1.1 Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Verfahren<br />

Der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan ist <strong>de</strong>r Verkehrsträger übergreifen<strong>de</strong> Investitions-Rahmenplan<br />

für alle B<strong>und</strong>esverkehrswege. In ihm gibt die B<strong>und</strong>esregierung <strong>de</strong>n investitionspolitischen<br />

Rahmen im Verkehrssektor vor mit <strong>de</strong>m Ziel, <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Bevor die B<strong>und</strong>esregierung <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan für einen überschaubaren<br />

Zeitraum beschließt, stimmt das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

16 <strong>de</strong>ssen Entwurf mit <strong>de</strong>n Ressorts <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ab.<br />

Nach <strong>de</strong>m Kabinettsbeschluss zum B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan verabschie<strong>de</strong>t das Parlament<br />

<strong>de</strong>n darauf aufbauen<strong>de</strong>n Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> als Anlage<br />

zum Fernstraßenausbaugesetz. Damit sind <strong>de</strong>r Neubau <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ausbau von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

für einen überschaubaren Zeitraum gesetzlich festgelegt.<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1992 <strong>und</strong> Bedarfsplan 1992<br />

Der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1992 17 ordnete – abhängig von <strong>de</strong>n voraussichtlich<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Finanzmitteln – die Neubau- <strong>und</strong> Ausbauprojekte entsprechend<br />

ihrer gesamtwirtschaftlichen Bewertung einschließlich ökologischer Beurteilung<br />

in die Dringlichkeitsstufen „vordringlicher Bedarf“ <strong>und</strong> „weiterer Bedarf“ ein.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lage zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung <strong>de</strong>r Projekte bil<strong>de</strong>ten Nutzen-<br />

Kosten-Analysen, in <strong>de</strong>nen alle Vor- <strong>und</strong> Nachteile (Projektwirkungen) <strong>de</strong>n Kosten<br />

<strong>de</strong>r Verkehrswegeinvestition gegenüber gestellt wur<strong>de</strong>n.<br />

Eine positive Bewertung erfor<strong>de</strong>rte einen möglichst hohen Überschuss <strong>de</strong>r positiven<br />

über die negativen Wirkungen. Ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) über „1“ galt<br />

zwar bereits als wirtschaftlich; eine Maßnahme wur<strong>de</strong> jedoch erst bei einem NKV<br />

größer als „3“ in <strong>de</strong>n vordringlichen Bedarf <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans 1992<br />

eingestellt.<br />

16<br />

Im Weiteren „B<strong>und</strong>esministerium“ genannt.<br />

17<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1992 vom 15. Juli 1992<br />

5


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hatte <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

vorgeschlagen, eine Reihung<br />

von Maßnahmen <strong>de</strong>s vordringlichen<br />

Bedarfs innerhalb eines Lan<strong>de</strong>s vorzunehmen,<br />

um die Maßnahmen mit <strong>de</strong>m größten<br />

Nutzen-Kosten-Verhältnis zuerst zu verwirklichen.<br />

Der B<strong>und</strong> folgte dieser Empfehlung<br />

mit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

2003 insoweit, als er <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn nahe legte,<br />

so genannte Prädikatsprojekte vorrangig<br />

zu realisieren. 18<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 <strong>und</strong> Bedarfsplan 2004<br />

6<br />

Der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1992<br />

für <strong>de</strong>n Planungszeitraum von 1991<br />

bis 2012 sah ein Investitionsvolumen<br />

von rd. 107 Mrd. Euro für die<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> vor. Die im B<strong>und</strong>eshaushalt<br />

eingestellten <strong>und</strong> eingeplanten<br />

Mittel reichten nicht aus, alle<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s vordringlichen<br />

Bedarfs bis zum Jahr 2012 auszuführen.<br />

Deshalb galt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

1992 als „unterfinanziert“.<br />

Da B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1992 <strong>und</strong> Bedarfsplan 1992 inzwischen als „unrealistisch“<br />

angesehen wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> unterfinanziert sind, entschloss sich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> zu einem<br />

neuen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan mit mo<strong>de</strong>rnisierter Bewertungsmethodik. 19<br />

Der neue B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 – rückwirkend gültig ab <strong>de</strong>m Jahr 2001 bis<br />

zum Jahr 2015 – verzichtet im Unterschied zum B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1992 auf<br />

ein „Grenz-Nutzen-Kosten-Verhältnis“. Statt<strong>de</strong>ssen sieht er zur Priorisierung <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsprojekte drei Säulen vor: 20<br />

1. Die Nutzen-Kosten-Analyse (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung),<br />

2. die Raumwirksamkeitsanalyse (raumordnerische <strong>und</strong> städtebauliche Wirkungen)<br />

<strong>und</strong><br />

3. die Umweltrisikoeinschätzung.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Nutzen-Kosten-Analyse <strong>und</strong> die Effekte <strong>de</strong>r Raumwirksamkeitsanalyse<br />

können jeweils unterschiedliche Rang-Platzierungen <strong>de</strong>r Verkehrsprojekte<br />

ergeben. Daher wer<strong>de</strong>n die „Skalenbeiträge“ bei<strong>de</strong>r Ergebnisse verknüpft <strong>und</strong> haben<br />

gegebenenfalls eine neue Rangreihung <strong>de</strong>r Projekte zur Folge.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltrisikoeinschätzung lassen sich nicht quantifizieren. Bei<br />

hohem Umweltrisiko unterliegt ein Projekt einem beson<strong>de</strong>ren „naturschutzfachlichen<br />

Planungsauftrag“, <strong>de</strong>r jedoch nicht zwangsweise die Abstufung eines Vorhabens<br />

zur Folge haben muss.<br />

18 siehe Nr. 3.4.6.3 <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans 2003; Prädikatsprojekte sind Straßenbaumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Vordinglichen Bedarfs mit herausragen<strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Raumwirksamkeitsbewertung<br />

19<br />

siehe auch Anhang 5<br />

20<br />

siehe „B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 – Gr<strong>und</strong>züge <strong>de</strong>r gesamtwirtschaftlichen Bewertung“; B<strong>und</strong>esmi-<br />

nisterium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen, Juli 2002


Der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 unterschei<strong>de</strong>t die Dringlichkeitsstufen<br />

• Vordringlicher Bedarf (VB):<br />

o laufen<strong>de</strong> <strong>und</strong> fest disponierte Vorhaben,<br />

o neue Vorhaben,<br />

o neue Vorhaben mit beson<strong>de</strong>rem naturschutzfachlichen Planungsauftrag.<br />

• Weiterer Bedarf (WB):<br />

o neue Vorhaben mit Planungsrecht (WB*),<br />

o neue Vorhaben mit Planungsrecht <strong>und</strong> beson<strong>de</strong>rem naturschutzfachlichen<br />

Planungsauftrag für WB*,<br />

o neue Vorhaben,<br />

o neue Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko.<br />

Der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 sieht ein Finanzvolumen von rd. 86 Mrd. Euro<br />

für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> vor, davon über 34 Mrd. Euro für Erhaltungs- <strong>und</strong> über<br />

51 Mrd. Euro für Investitionsmaßnahmen (Ausbau <strong>und</strong> Neubau). Zusätzliche Mittel<br />

von knapp 1,5 Mrd. Euro sollen in strukturschwachen Regionen Vorhaben finanzieren,<br />

in <strong>de</strong>nen sonst Verkehrsprojekte aufgr<strong>und</strong> geringer Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong><br />

Raumwirksamkeit nicht verwirklicht wer<strong>de</strong>n könnten. 21<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung hat <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 am 2. Juli 2003 beschlossen,<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Deutsche B<strong>und</strong>estag hat <strong>de</strong>n darauf aufbauen<strong>de</strong>n Bedarfsplan am<br />

1. Juli 2004 als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz verabschie<strong>de</strong>t. 22<br />

2.1.2 Prioritäten bei <strong>de</strong>r Umsetzung von Bedarfsplanmaßnahmen<br />

Ein Ziel <strong>de</strong>r Bedarfsplanung ist, Engpässe auf <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esautobahnen zu beseitigen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte fest, dass die Län<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Verwirklichung von<br />

Bedarfsplanmaßnahmen mitunter an<strong>de</strong>re Prioritäten setzen, als es die Belange <strong>de</strong>s<br />

Fernverkehrs erfor<strong>de</strong>rn. So neigen die Län<strong>de</strong>r dazu, innerstädtischen Autobahnen<br />

mit möglichst zahlreichen Anschlussstellen <strong>de</strong>n Vorzug vor <strong>de</strong>m Ausbau <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />

Fernverkehr wichtigen Autobahnen zu geben, um innerstädtische Verkehrsprobleme<br />

zu lösen.<br />

21<br />

vergleiche Nr. 3.4.6.3 B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 – „RWA-Pool“<br />

22<br />

Artikel 1 Nr. 2 Fünftes Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fernstraßenausbaugesetzes (5. FStrAbÄndG); Gesetz<br />

verabschie<strong>de</strong>t nach dritter Lesung durch <strong>de</strong>n Deutschen B<strong>und</strong>estag am 1. Juli 2004<br />

7


Das B<strong>und</strong>esministerium stimmte <strong>de</strong>m<br />

Neubau <strong>de</strong>r Autobahneckverbindung<br />

A 281 zu Lasten <strong>de</strong>s sechsstreifigen Ausbaus<br />

<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn A 27 zu,<br />

obwohl die A 27 im seinerzeit gelten<strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1985 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis<br />

von 5,7 gegenüber<br />

<strong>de</strong>r A 281 mit einem Nutzen-Kosten-<br />

Verhältnis von 1,1 hatte. Damit verstieß es<br />

gegen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Bedarfsplanung, die<br />

auf volkswirtschaftlichen Bewertungen<br />

aufbauen. Hinzu kommt, dass <strong>de</strong>r Ausbau<br />

<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn nur ein Zwölftel<br />

<strong>de</strong>s Neubaues <strong>de</strong>r A 281 kostet <strong>und</strong><br />

wesentlich schneller verwirklicht wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Das B<strong>und</strong>esministerium nahm die<br />

Prüfung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes zum<br />

Anlass, ab <strong>de</strong>m Jahr 2002 auch Mittel für<br />

<strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r A 27 zur Verfügung zu<br />

stellen. 23<br />

8<br />

Die Straßenbauverwaltung sollte die<br />

Autobahn A 27 wegen Überlastung<br />

schon En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r achtziger Jahre zwischen<br />

<strong>de</strong>n Anschlussstellen Bremen-<br />

Freihafen <strong>und</strong> Bremen-Burglesum<br />

sechsstreifig ausbauen. Die vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Autobahn dient in ihrem gesamten<br />

Verlauf überwiegend <strong>de</strong>m weiträumigen<br />

Verkehr, <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Engpass<br />

bei Bremen empfindlich gestört wird.<br />

Die Straßenbauverwaltung hatte jedoch<br />

ein außeror<strong>de</strong>ntlich starkes Interesse<br />

am Neubau <strong>de</strong>r Autobahneckverbindung<br />

A 281. Diese wird in hohem<br />

Maße auch innerstädtischen Verkehr<br />

auf sich ziehen, die Innenstadt<br />

Bremens verkehrlich entlasten <strong>und</strong><br />

damit nur eingeschränkt die ihr als<br />

Autobahn obliegen<strong>de</strong> Funktion für<br />

<strong>de</strong>n Fernverkehr übernehmen.<br />

Der B<strong>und</strong> finanzierte <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Umgehung Fuhlsbüttel (B 433) im Stadtgebiet<br />

von Hamburg mit rd. 230 Mio. Euro. Infolge <strong>de</strong>ssen stan<strong>de</strong>n im Land Hamburg keine<br />

B<strong>und</strong>esmittel zum Ausbau überlasteter Autobahnabschnitte zur Verfügung. So hat<br />

die ansonsten sechsstreifige B<strong>und</strong>esautobahn A 1 im Bereich von Hamburg auf einer<br />

Länge von 5 km immer noch nur vier Fahrstreifen, obwohl <strong>de</strong>r sechsstreifige Lückenschluss<br />

nur 30 bis 40 Mio. Euro gekostet hätte. Auch <strong>de</strong>n weiteren Ausbau <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 7 stellte die Straßenbauverwaltung zurück, da auch in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n<br />

Jahren Finanzierungsengpässe beim Autobahnbau auftreten wer<strong>de</strong>n. 24<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat das B<strong>und</strong>esministerium aufgefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r<br />

Fernverkehrsmagistralen A 1 <strong>und</strong> A 7 voranzutreiben <strong>und</strong> konkurrieren<strong>de</strong>, <strong>de</strong>n innerstädtischen<br />

Verkehr entlasten<strong>de</strong> Maßnahmen zunächst zurück zu stellen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat gr<strong>und</strong>sätzlich nichts gegen <strong>de</strong>n Bau innerstädtischer<br />

Autobahnen einzuwen<strong>de</strong>n, zumal <strong>de</strong>r Ziel- <strong>und</strong> Quellverkehr auch Fernverkehrsanteile<br />

enthält. Dies darf aber nicht dazu führen, dass <strong>de</strong>r Ausbau von für <strong>de</strong>n Fernverkehr<br />

beson<strong>de</strong>rs wichtigen Autobahnen zurückgestellt wird. Welche Maßnahmen zuerst<br />

verwirklicht wer<strong>de</strong>n, hängt entschei<strong>de</strong>nd von ihrer volkswirtschaftlichen Bewertung<br />

ab. Das B<strong>und</strong>esministerium hat dies bei seinen Entscheidungen zu beachten.<br />

23<br />

siehe auch die Bemerkung Nr. 46 aus <strong>de</strong>m Jahr 2002 [im Anhang 6 ab Seite 252]<br />

24<br />

siehe auch die Bemerkung Nr. 36 aus <strong>de</strong>m Jahr 2001 [im Anhang 6 ab Seite 233]


2.1.3 Bedarfsplanung bei Ortsumgehungen<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hatte im Jahr 1995 ein Abstufungskonzept entwickelt, in<br />

<strong>de</strong>m die Län<strong>de</strong>r die Baulast <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraßen übernehmen, die in einem Abstand<br />

von weniger als fünf Kilometer parallel zu B<strong>und</strong>esautobahnen verlaufen, da diese<br />

B<strong>und</strong>esstraßen nicht mehr <strong>de</strong>m weiträumigen Verkehr dienen. Nach <strong>de</strong>m Abstufungskonzept<br />

1995 sollten rd. 2.800 km sofort in eine niedrigere Straßenklasse abgestuft<br />

wer<strong>de</strong>n. Weitere rd. 2.300 km sollten erst abgestuft wer<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m sie gemäß<br />

Bedarfsplan 1992 ausgebaut wor<strong>de</strong>n sind (siehe auch Nr. 9.1).<br />

Der Bedarfsplan 1992 sah noch <strong>de</strong>n<br />

Bau zahlreicher Ortsumgehungen im<br />

Verlaufe von autobahnparallelen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen vor. Der B<strong>und</strong> stellte<br />

die Mittel für <strong>de</strong>n Bau dieser autobahnparallelen<br />

Ortsumgehungen zur<br />

Verfügung, obwohl diese keine Be<strong>de</strong>utung<br />

mehr für <strong>de</strong>n weiträumigen<br />

Verkehr hatten. Deshalb bestand für<br />

<strong>de</strong>n B<strong>und</strong> auch keine gesetzliche<br />

Verpflichtung zur Finanzierung dieser<br />

Ortsumgehungen. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hatte mitgeteilt, dass es<br />

an seiner Absicht festhalte, die autobahnparallelen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen abstu-<br />

fen zu lassen. Dies wer<strong>de</strong> nur möglich sein, wenn zuvor mit <strong>de</strong>r Streichung im aktuellen<br />

Bedarfsplan signalisiert wer<strong>de</strong>, dass <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Straßenzug seine Be<strong>de</strong>utung<br />

für <strong>de</strong>n Fernverkehr verloren habe. Dem Gesetzgeber solle daher vorgeschlagen<br />

wer<strong>de</strong>n, als Voraussetzung für eine umgehen<strong>de</strong> Abstufung autobahnparalleler B<strong>und</strong>esstraßen<br />

alle Bedarfsplanprojekte auf diesen Strecken zu streichen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

begrüßte diese Absicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums. Damit wären die<br />

Voraussetzungen für eine sofortige Abstufung dieser Streckenabschnitte geschaffen.<br />

Der Haushaltsausschuss <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages for<strong>de</strong>rte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

im Juni 2002 auf, darauf hinzuwirken,<br />

dass bei <strong>de</strong>r anstehen<strong>de</strong>n Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsplans für die<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> alle Bedarfsplanprojekte<br />

auf abzustufen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraßen<br />

gestrichen wer<strong>de</strong>n. 26<br />

25 siehe auch die Bemerkung Nr. 33 aus <strong>de</strong>m Jahr 2001 [im Anhang 6 ab Seite 230]<br />

26 vergleiche B<strong>und</strong>estagsdrucksache 14/9460 vom 12.06.2002<br />

Der Bedarfsplan 1992 für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

enthielt auch <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehungen<br />

Jüchen <strong>de</strong>r B 265 <strong>und</strong> Hürth-<br />

Hermühlheim <strong>de</strong>r B 59n. Hierfür waren<br />

insgesamt etwa 50 Mio. Euro veranschlagt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hatte festgestellt,<br />

dass bei<strong>de</strong> Maßnahmen für <strong>de</strong>n weiträumigen<br />

Verkehr nicht erfor<strong>de</strong>rlich sind. Er<br />

hielt <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehungen Jüchen<br />

<strong>und</strong> Hürth-Hermühlheim zu Lasten <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es für unzulässig. Diese autobahnparallelen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen sollten möglichst<br />

umgehend abgestuft wer<strong>de</strong>n. 25<br />

Durch Verzicht auf <strong>de</strong>n Bau von Ortsumgehungen<br />

auf abzustufen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraßen<br />

lassen sich B<strong>und</strong>esmittel in dreistelliger<br />

Millionenhöhe einsparen <strong>und</strong> für an<strong>de</strong>re<br />

Maßnahmen verwen<strong>de</strong>n.<br />

9


Im neuen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 sind 93 Vorhaben auf autobahnparallelen,<br />

abzustufen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraßen nicht mehr enthalten, die bereits im Bedarfsplan 1992<br />

enthalten waren <strong>und</strong> von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erneut angemel<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind. Dagegen hat<br />

das B<strong>und</strong>esministerium 25 Maßnahmen auf autobahnparallelen B<strong>und</strong>esstraßen in<br />

<strong>de</strong>n neuen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan wie<strong>de</strong>r aufgenommen, davon 12 im Vordringlichen<br />

Bedarf <strong>und</strong> 13 im Weiteren Bedarf. Das B<strong>und</strong>esministerium begrün<strong>de</strong>te dies<br />

damit, dass es in <strong>de</strong>n bilateralen Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn nicht durchsetzen<br />

konnte, diese Vorhaben zu streichen, da sich zwischenzeitlich neue Gesichtspunkte<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Fernverkehrsrelevanz ergeben hätten.<br />

2.2 Finanzierung <strong>und</strong> Kostenmanagement<br />

2.2.1 Haushaltsfinanzierung<br />

Die für <strong>de</strong>n Neubau, Ausbau <strong>und</strong> Umbau sowie die Unterhaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

vorgesehenen Mittel wer<strong>de</strong>n hauptsächlich im B<strong>und</strong>eshaushalt, Kapitel 1210<br />

veranschlagt. Der Straßenbauplan für <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> ist <strong>de</strong>m Kapitel 1210 als<br />

Anlage beigefügt.<br />

Die Straßenbauhaushalte waren mit etwa 5,5 Mrd. Euro jährlich in <strong>de</strong>n letzten Jahren<br />

nahezu konstant. Im B<strong>und</strong>eshaushaltsplan 2004 sind im Einzelplan 12, Kapitel<br />

1210 nur noch rd. 4,7 Mrd. Euro für das Jahr 2004 veranschlagt, da weitere rd.<br />

1 Mrd. Euro aus Schifffahrtsabgaben <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Einnahmen aus <strong>de</strong>r „LKW-Maut“ im<br />

Kapitel 1202 für <strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n sollten. 27<br />

Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft 28 wird die Mauteinnahmen bewirtschaften.<br />

Zuschüsse <strong>de</strong>r Europäischen Union von insgesamt 320 Mio. Euro für<br />

alle Verkehrsträger sind in <strong>de</strong>n Fonds für Regionale Entwicklung <strong>und</strong> für transeuropäische<br />

Netze enthalten.<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus dürfen nur dann im Straßenbauplan veranschlagt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu müssen Pläne,<br />

Kostenberechnungen <strong>und</strong> Erläuterungen vorliegen, aus <strong>de</strong>nen die Art <strong>de</strong>r Ausführung,<br />

die Kosten <strong>de</strong>r Baumaßnahme <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>erwerbs sowie die vorgesehene<br />

Finanzierung <strong>und</strong> ein Zeitplan ersichtlich sind („Etatreife“). 29 Kriterien <strong>de</strong>r Etatreife<br />

27 B<strong>und</strong>eshaushaltsplan 2004, Einzelplan 12, Kapitel 1202, Titel 741 51; die in <strong>de</strong>r Vergangenheit erhobe-<br />

10<br />

ne zeitbezogene Autobahnbenutzungsgebühr für <strong>de</strong>utsche <strong>und</strong> ausländische LKW sollte im Jahr 2003<br />

durch eine streckenbezogene Gebühr ersetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

28 Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge <strong>und</strong> zur Errichtung einer<br />

Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesetz - VIFGG)<br />

vom 28. Juni 2003 (BGBl. I, S. 1050)<br />

29 § 24 BHO


sind u. a.: 30<br />

• Vollständigkeit, Klarheit, Schlüssigkeit<br />

<strong>und</strong> Aussagefähigkeit <strong>de</strong>r Unterlagen<br />

(Erläuterungsbericht, Pläne, Kostenberechnung,<br />

Zeitplan),<br />

• Notwendigkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit,<br />

• Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Ausgabemittel <strong>und</strong><br />

Verpflichtungsermächtigungen,<br />

• Zweckbestimmung,<br />

• Bedarfsplanrelevanz bei Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r Hauptbautitel,<br />

• Konzepte zur Abstufung von B<strong>und</strong>esstraßen,<br />

• Kreuzungsvereinbarungen <strong>und</strong><br />

• Vollständigkeit <strong>de</strong>r Prüf- <strong>und</strong> Gesehenvermerke<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Zuständigkeiten.<br />

Das Haushaltsrecht setzt voraus, dass die Ansätze im jeweiligen Haushalt richtig<br />

ermittelt wor<strong>de</strong>n sind <strong>und</strong> somit <strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>r Haushaltswahrheit <strong>und</strong> Haushaltsklarheit<br />

entsprechen. Die Kostenberechnungen sind daher regelmäßig zu überprüfen.<br />

Bei wesentlichen Än<strong>de</strong>rungen - in <strong>de</strong>r Regel mehr als 10 % - sind die Kosten<br />

fortzuschreiben.<br />

Die Straßenbaumittel wer<strong>de</strong>n jährlich im Voraus auf die B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r nach einem<br />

bestimmten Schlüssel aufgeteilt (jährlicher Verfügungsrahmen). 31 Die prozentualen<br />

Quoten haben sich in <strong>de</strong>n letzten Jahren nur unwesentlich geän<strong>de</strong>rt. Die Straßenbauverwaltungen<br />

bewirtschaften diese B<strong>und</strong>esmittel <strong>und</strong> gleichen sie – soweit erfor<strong>de</strong>rlich<br />

– während <strong>de</strong>s Haushaltsjahres zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Dienststellen aus. Können<br />

die Mittel nicht innerhalb einer Straßenbauverwaltung ausgeglichen wer<strong>de</strong>n,<br />

stellt das betreffen<strong>de</strong> Land die nicht mehr benötigten Mittel <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

zur Verfügung. Dieses weist dann die Mittel einem an<strong>de</strong>ren Land zu o<strong>de</strong>r gibt sie<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen zurück.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte regelmäßig fest, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

versuchten, die zu Beginn <strong>und</strong> während <strong>de</strong>s Haushaltsjahres vom B<strong>und</strong> zur Verfügung<br />

gestellten Mittel unter allen Umstän<strong>de</strong>n zu verausgaben. Die Straßenbauverwaltungen<br />

nahmen dabei auch Nachteile in Kauf, um zu vermei<strong>de</strong>n, dass<br />

nicht benötigte Mittel an <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> zurückfließen.<br />

30 Leitfa<strong>de</strong>n zur Veranschlagung <strong>und</strong> Kostenfortschreibung von Baumaßnahmen (Investitionen) <strong>de</strong>s Bun-<br />

<strong>de</strong>sfernstraßenbaus im Straßenbauplan, ARS-Nr. 15/1995 vom 22. Mai 1995<br />

31 Die prozentuale Schlüsselung berücksichtigt u. a. die Länge <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> <strong>und</strong> das Ver-<br />

kehrsaufkommen im jeweiligen B<strong>und</strong>esland.<br />

Gegen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Haushaltsjahres<br />

noch verfügbare B<strong>und</strong>esmittel zogen<br />

die Straßenbauverwaltungen für<br />

Baumaßnahmen heran, die sich<br />

kurzfristig vorbereiten <strong>und</strong> ausführen<br />

o<strong>de</strong>r erweitern ließen; das waren<br />

in erster Linie Erneuerungen o<strong>de</strong>r<br />

Ausbesserungen von bituminösen<br />

Fahrbahn<strong>de</strong>cken.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat das<br />

Vorgehen beanstan<strong>de</strong>t <strong>und</strong> die Straßenbauverwaltungen<br />

auf Probleme<br />

hingewiesen. So können witterungsempfindliche<br />

bituminöse<br />

Deckenbauarbeiten in <strong>de</strong>r kalten<br />

<strong>und</strong> nassen Jahreszeit zu min<strong>de</strong>rer<br />

Qualität <strong>und</strong> höherem Unterhaltungsaufwand<br />

führen.<br />

11


2.2.2 Private Finanzierung von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

Immer wie<strong>de</strong>r wird gefor<strong>de</strong>rt, auch Private zur Finanzierung von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

heranzuziehen. Begrün<strong>de</strong>t wird das mit „Effizienzvorteilen“ 32 bei Bau, Finanzierung,<br />

Betrieb <strong>und</strong> Unterhaltung <strong>de</strong>r Straßen, die nur von Privaten erreicht wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

Außer<strong>de</strong>m könnten gesamtwirtschaftlich vorteilhafte Maßnahmen früher verwirklicht<br />

wer<strong>de</strong>n, als es bei einer Finanzierung mit Haushaltsmitteln möglich wäre. Der<br />

B<strong>und</strong> hat die erfor<strong>de</strong>rlichen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen 33 geschaffen, verschie<strong>de</strong>ne Finanzierungsmo<strong>de</strong>lle<br />

entwickelt <strong>und</strong> diese teilweise in <strong>de</strong>r Praxis erprobt.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium ließ zunächst 12 <strong>und</strong> später weitere 15 Abschnitte von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

im Rahmen von Pilotprojekten durch private Unternehmen erstellen <strong>und</strong> vorfinanzieren.<br />

Für insgesamt 27 privat vorfinanzierte Projekte veranschlagte es rd. 4,6 Mrd. Euro. Davon<br />

entfallen rd. 2,2 Mrd. Euro auf die Finanzierungskosten. Die Belastung <strong>de</strong>s Straßenbauhaushaltes<br />

wird sich in <strong>de</strong>n nächsten Jahren, in <strong>de</strong>nen Ratenzahlungen für alle Maßnahmen gleichzeitig<br />

anfallen, auf rd. 330 Mio. Euro jährlich kumulieren.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes stellt die private Vorfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich keine wirksame Entlastung <strong>de</strong>r öffentlichen Haushalte dar. Der<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof hat mehrere <strong>de</strong>r Pilotprojekte geprüft <strong>und</strong> dabei u. a. festgestellt:<br />

• Die private Vorfinanzierung ist gegenüber einer Haushaltsfinanzierung unwirtschaftlich. 34<br />

• Der Hauptbautitel wird in <strong>de</strong>n Jahren <strong>de</strong>r Rückzahlung um bis zu 330 Mio. Euro gekürzt,<br />

32 Effizienzvorteile o<strong>de</strong>r Effizienzgewinne sollen dadurch entstehen, dass Private eine höhere Wirtschaft-<br />

12<br />

<strong>und</strong> es tritt ein Rückgang <strong>de</strong>r Bauleistungen in <strong>de</strong>r genannten Größenordnung ein.<br />

• General- <strong>und</strong> Totalunternehmer erhoben Zuschläge, die <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> zusätzlich belasteten.<br />

Bei einer Maßnahme betrug diese Zusatzbelastung allein aus <strong>de</strong>m so genannten Generalunternehmerzuschlag<br />

rd. 17 Mio. Euro.<br />

• Bei einigen Projekten wur<strong>de</strong>n die geplanten Bauzeiten <strong>und</strong> Baukosten erheblich über-<br />

schritten. So genannte Effizienzvorteile waren nicht nachweisbar.<br />

lichkeit als staatliche Stellen durch Optimierung <strong>de</strong>s Projektes in <strong>de</strong>n Bereichen Finanzierung, Planung,<br />

Bau, Betrieb <strong>und</strong> Unterhaltung erreichen.<br />

33 Beginnend im Jahr 1994 durch das Fernstraßenausbauprivatfinanzierungsgesetz, gefolgt vom Entwurf<br />

<strong>de</strong>s Gesetzes zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes <strong>und</strong> straßenverkehrsrechtlicher<br />

Vorschriften, 4. Dezember 2001 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Neufassung <strong>de</strong>s Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes<br />

vom 20. Januar 2003<br />

34 Durch betriebswirtschaftliche Vergleichsrechnungen hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof nachgewiesen, dass<br />

beispielsweise für die private Vorfinanzierung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 8 die Barwerte bei unterschiedlichen<br />

kalkulatorischen Zinssätzen um 3 bis 11 % höher liegen als bei einer Haushaltsfinanzierung. Ursache<br />

hierfür sind die etwas höheren Zinssätze, die ein privater Finanzier gegenüber <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> zu zahlen<br />

hat. Der B<strong>und</strong> genießt am Kapitalmarkt die höchste Bonität <strong>und</strong> kann sich <strong>de</strong>shalb zu <strong>de</strong>n besten Konditionen<br />

aller am Kapitalmarkt befindlichen Kreditnehmer verschul<strong>de</strong>n. Hinzu kommen Zuschläge <strong>de</strong>r privaten<br />

Finanziers für Wagnis <strong>und</strong> Gewinn.


Die Finanzierungsmo<strong>de</strong>lle unterschei<strong>de</strong>n sich gr<strong>und</strong>sätzlich durch <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r<br />

Aufgaben, die Dritten übertragenen wer<strong>de</strong>n. Zwei wesentliche Mo<strong>de</strong>lle sind<br />

hervorzuheben:<br />

• Private Vorfinanzierung 35 <strong>und</strong><br />

• Betreibermo<strong>de</strong>lle.<br />

Private Vorfinanzierung<br />

Bei <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung wer<strong>de</strong>n Bau- <strong>und</strong> Finanzierungsleistungen für<br />

bestimmte Streckenabschnitte von einem General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmer erbracht.<br />

Im Betreibermo<strong>de</strong>ll hat <strong>de</strong>r Dritte diese zusätzlich zu betreiben <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

zu erhalten. Bei <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung, die einem Ratenkauf entspricht, zahlt<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Herstellungskosten einschließlich Zinsen in jährlichen Raten an <strong>de</strong>n<br />

Finanzier zurück.<br />

Bisher sind 27 Pilotprojekte <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung verwirklicht, bei <strong>de</strong>nen<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die aufgelaufenen Verbindlichkeiten in 15 Jahresraten (Zins <strong>und</strong> Tilgung)<br />

zahlt. Die Zahlungen beginnen ein Jahr nach Fertigstellung <strong>de</strong>s Streckenabschnitts.<br />

Die Jahresraten setzen sich zusammen aus <strong>de</strong>n Baukosten, <strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Bauzeit<br />

aufgelaufenen Zinsen (Bauzinsen), <strong>de</strong>r Tilgung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>r<br />

Jahresraten anfallen<strong>de</strong>n Zinsen auf die Restschuld sowie <strong>de</strong>n Gewinn- <strong>und</strong> Verwaltungskostenzuschlägen<br />

(Marge).<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat sowohl in seinen Bemerkungen 36 als auch im Zusammenhang<br />

mit Prüfungsfeststellungen wie<strong>de</strong>rholt darauf hingewiesen, dass private<br />

Vorfinanzierungen in ihren Auswirkungen Kreditaufnahmen <strong>de</strong>s Staates gleichzusetzen<br />

sind. Die notwendige Bereitstellung von Mitteln für <strong>de</strong>n Straßenbau wird<br />

auf <strong>de</strong>n privaten Darlehensgeber verlagert, <strong>de</strong>r diese Mittel außerhalb <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushaltes<br />

auf <strong>de</strong>m freien Kapitalmarkt beschafft. Über die Ratenzahlungen wer<strong>de</strong>n<br />

diese Mittel aus <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt über mehrere Jahre verteilt zurückgezahlt. Diese<br />

Mittel wer<strong>de</strong>n so außerhalb <strong>de</strong>s vom Parlament vorgegebenen Kreditrahmens verausgabt,<br />

obwohl sie <strong>de</strong>n haushaltspolitischen Handlungsspielraum für die Zukunft in<br />

stärkerem Maße einengen als eine unmittelbare staatliche Kreditaufnahme. Die private<br />

Vorfinanzierung kann als Instrument missbraucht wer<strong>de</strong>n, um die im Haushaltsverfahren<br />

zu vollziehen<strong>de</strong>n Prioritätenentscheidungen zu umgehen <strong>und</strong> um die notwendige<br />

Selbstbeschränkung <strong>de</strong>r öffentlichen Haushalte zu unterlaufen.<br />

Bei allen privat vorfinanzierten Maßnahmen fallen neben <strong>de</strong>n Baukosten, die auch<br />

bei einer Haushaltsfinanzierung entstün<strong>de</strong>n, zusätzliche Finanzierungskosten (Zinsen<br />

<strong>und</strong> Marge) an. Diese Finanzierungskosten stehen somit innerhalb <strong>de</strong>s Rückzah-<br />

35<br />

Dieses Mo<strong>de</strong>ll wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Anfangsphase „Konzessionsmo<strong>de</strong>ll“ genannt.<br />

36<br />

Siehe auch die Bemerkung Nr. 46 aus <strong>de</strong>m Jahr 2000 [im Anhang 6 ab Seite 208]. Die Bemerkung<br />

Nr. 32 aus <strong>de</strong>m Jahr 1995 ist im Anhang nicht abgedruckt (erhältlich als B<strong>und</strong>estags-Drucksache<br />

13/2600 vom 09.10.1995)<br />

13


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat empfohlen,<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich von <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung<br />

abzusehen. Das Parlament hatte das<br />

B<strong>und</strong>esministerium bereits im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>n ersten 12 Pilotprojekten aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

mit <strong>de</strong>m Instrument <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung<br />

vorsichtig umzugehen. Nach<strong>de</strong>m<br />

das B<strong>und</strong>esministerium über seine Erfahrungen<br />

mit <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung<br />

berichtet <strong>und</strong> dargelegt hatte, in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n<br />

Jahren keine weiteren privat vorfinanzierten<br />

Straßenbaumaßnahmen zu planen,<br />

erwartete <strong>de</strong>r Rechnungsprüfungsausschuss<br />

vom B<strong>und</strong>esministerium, dass das Instrument<br />

<strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung auch wegen <strong>de</strong>r<br />

hohen zusätzlichen Vorbelastungen <strong>de</strong>s Straßenbauplanes<br />

durch die Refinanzierung nicht<br />

wie<strong>de</strong>r eingesetzt wird. 37<br />

14<br />

lungszeitraums nicht für an<strong>de</strong>re<br />

Projekte als Baukosten zur Verfügung.<br />

Daher können im Vergleich<br />

zur unmittelbaren Finanzierung aus<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt insgesamt<br />

weniger Projekte realisiert wer<strong>de</strong>n,<br />

Projekte im Werte eben dieser Finanzierungskosten.<br />

Die Straßenbauverwaltungen müssen<br />

laufen<strong>de</strong> Straßenbaumaßnahmen<br />

bereits heute aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Engpässe zeitlich strecken<br />

<strong>und</strong> neue Maßnahmen – trotz<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Baurechts – zurückstellen.<br />

Diese Situation hat sich mit<br />

Beginn <strong>de</strong>r Ratenzahlungen weiter<br />

verschärft. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

sieht die Gefahr, dass bestandskräftige<br />

Planungen nach Zeitablauf<br />

außer Kraft treten, wenn die Straßenbauverwaltungen nicht innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Frist 38 mit <strong>de</strong>m Bau beginnen. Die Zahlungsverpflichtungen aus<br />

<strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb weitere gesamtwirtschaftlich vorteilhafte<br />

Investitionen erheblich verzögern o<strong>de</strong>r gar gefähr<strong>de</strong>n.<br />

Betreibermo<strong>de</strong>lle<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium verfolgt zwei Betreibermo<strong>de</strong>lle. Mit <strong>de</strong>r Einführung einer<br />

streckenbezogenen Gebühr für schwere Lastkraftwagen auf Autobahnen (LKW-<br />

Maut) wird das A-Mo<strong>de</strong>ll mit folgen<strong>de</strong>n Merkmalen möglich:<br />

• Der Ausbau von Autobahnabschnitten mit zusätzlichen Fahrstreifen einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Erhaltung <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Betriebs aller Fahrstreifen sowie die Finanzierung<br />

wer<strong>de</strong>n einem Privaten übertragen.<br />

• Die Maut auf <strong>de</strong>m ausgebauten Streckenabschnitt wird vollständig an <strong>de</strong>n Privaten<br />

weitergeleitet.<br />

• Die durch Nutzung <strong>de</strong>r PKW <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rer nicht mautpflichtiger Fahrzeuge entstehen<strong>de</strong>n<br />

Infrastrukturkosten wer<strong>de</strong>n in Form einer Anschubfinanzierung (bis<br />

zu 50 % <strong>de</strong>r sonst üblichen Baukosten) aus <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt finanziert.<br />

37 vergleiche B<strong>und</strong>estagsdrucksache 14/243 vom 30.12.1998, Ergebnisbericht 2002 <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungs-<br />

hofes, Seite 53 f <strong>und</strong> Protokoll <strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>s Rechnungsprüfungsausschusses vom 19. April 2002<br />

38 Nach § 17 Abs. FStrG in <strong>de</strong>r Fassung vom 20. Februar 2003 beträgt die Frist fünf Jahre.


Das F-Mo<strong>de</strong>ll unterschei<strong>de</strong>t sich vom A-Mo<strong>de</strong>ll durch folgen<strong>de</strong> Punkte:<br />

• Es ist nur bei Investitionen für Brücken, Tunnel <strong>und</strong> Pässe rechtlich zulässig.<br />

• Der private Investor bzw. Betreiber erhebt eine Maut von allen nutzen<strong>de</strong>n Fahrzeugen<br />

zur Refinanzierung.<br />

In <strong>de</strong>r Neufassung <strong>de</strong>s Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes 39 sind weitere erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Konkretisierungen <strong>und</strong> Ergänzungen vor allem im Bereich <strong>de</strong>r Erhebung<br />

<strong>und</strong> Entrichtung <strong>de</strong>r Mautgebühr festgelegt wor<strong>de</strong>n.<br />

2.2.3 Finanzierungsprogramme<br />

Der B<strong>und</strong> stellt bzw. stellte in verschie<strong>de</strong>nen Programmen Mittel für <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>und</strong> Neubau <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> zur Verfügung:<br />

• Das Investitionsprogramm für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esschienenwege, <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

<strong>und</strong> B<strong>und</strong>eswasserstraßen von 1999 bis 2002 stellte eine Übergangslösung<br />

vom B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1992 zum B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003<br />

dar. Es war somit kein Programm mit zusätzlichen Finanzmitteln. Vielmehr wur<strong>de</strong>n<br />

mit <strong>de</strong>m Investitionsprogramm die Projekte <strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfes <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanes 1992 – unterteilt nach prioritären <strong>und</strong> hoch prioritären<br />

Maßnahmen – finanziell gesichert mit beson<strong>de</strong>rem Schwerpunkt auf <strong>de</strong>n<br />

Verkehrsprojekten Deutsche Einheit.<br />

• Das Anti-Stau-Programm von 2003 bis 2007 soll mit einem Finanzierungsvolumen<br />

von rd. 1,9 Mrd. Euro aus <strong>de</strong>r LKW-Maut nahtlos an das Investitionsprogramm<br />

anschließen. Kriterien für eine Zusatzfinanzierung aus diesem Programm<br />

sind:<br />

o Überwiegend vierstreifige Autobahnen mit durchschnittlichen Verkehrsstärken<br />

von über 65.000 Kraftfahrzeugen pro Tag (Kfz/24 Std.), die sechsstreifig<br />

erweitert wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

o Autobahnstrecken mit hohem LKW-Anteil, fehlen<strong>de</strong>n Standstreifen <strong>und</strong><br />

großen Steigungen o<strong>de</strong>r Gefälle,<br />

o das Schließen von Lücken im Netz, die bislang regelmäßig zu Staus im vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Netz geführt haben.<br />

39 siehe Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz <strong>und</strong> straßenrechtlicher Vor-<br />

schriften (FStrPrivFinÄndG) vom 1. September 2002<br />

15


• Das Zukunftsinvestitionsprogramms 2001 bis 2003 (ZIP) mit einem Finanzierungsvolumen<br />

von rd. 1,4 Mrd. Euro aus <strong>de</strong>n Zinsersparnissen <strong>de</strong>r UMTS 40 -Mobilfunklizenz-Versteigerungen<br />

legte <strong>de</strong>n Schwerpunkt auf <strong>de</strong>n Bau von 125 Ortsumgehungen.<br />

Mittel aus diesem Programm sollten nur für baureife Projekte fließen,<br />

die im Bedarfsplan 1992 enthalten waren.<br />

Die Europäische Union (EU) stellt im Rahmen <strong>de</strong>s Europäischen Fonds für Regionale<br />

Entwicklung (EFRE) ebenfalls Mittel für <strong>de</strong>n Verkehrswegebau <strong>und</strong> die Verkehrstelematik<br />

bereit, die <strong>de</strong>r Kofinanzierung durch die öffentliche Hand unterliegen.<br />

Im operationellen Programm „Verkehrsinfrastruktur“ sind im Zeitraum 2000 bis<br />

2006 rd. 1,6 Mrd. Euro EFRE-För<strong>de</strong>rmittel mit einer Kofinanzierung von<br />

rd. 1,2 Mrd. Euro eingeplant.<br />

Der B<strong>und</strong> hat im Bereich <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus ausschließlich För<strong>de</strong>rmittel für<br />

die neuen Län<strong>de</strong>r beantragt, die <strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>r Ziel-1-Regionen mit einem Brutto-<br />

Inlandsprodukt je Einwohner unter 75 % <strong>de</strong>s EU-Durchschnitts genügen. Bei einem<br />

geplanten Gesamtinvestitionsvolumen für <strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau von rd.<br />

1,75 Mrd. Euro beträgt <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r EFRE-Mittel rd. 880 Mio. Euro. Großprojekte<br />

über 50 Mio. Euro unterliegen <strong>de</strong>m Genehmigungsvorbehalt <strong>de</strong>r EU-Kommission.<br />

2.2.4 Kostenmanagement<br />

Baumaßnahmen sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu unterziehen, während sie<br />

geplant <strong>und</strong> gebaut wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> nach<strong>de</strong>m sie fertig gestellt sind. 41 Dabei ist in je<strong>de</strong>r<br />

Phase zu kontrollieren, ob die Planungsziele wirtschaftlich zu erreichen o<strong>de</strong>r die<br />

Planungen anzupassen sind, <strong>und</strong> zu entschei<strong>de</strong>n, ob die Maßnahmen weiterzuführen<br />

o<strong>de</strong>r einzustellen sind.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat für alle Bedarfsplanmaßnahmen ein Kostenmanagement<br />

eingeführt, das für die einzelnen Planungsphasen fünf Kostenprüfstationen mit jeweils<br />

drei Prüfkriterien vorsieht. 42 Die fünf Stationen stellen die einzelnen Prüfungszeitpunkte<br />

vor <strong>de</strong>m Raumordnungsverfahren, bei <strong>de</strong>r Linienbestimmung, vor <strong>de</strong>r<br />

Genehmigung <strong>de</strong>s Entwurfes, während <strong>de</strong>r Planfeststellung <strong>und</strong> vor <strong>de</strong>r Auftragsvergabe<br />

dar.<br />

Art <strong>und</strong> Anzahl <strong>de</strong>r Prüfkriterien hängen vom jeweiligen Stand <strong>de</strong>r Planung ab:<br />

• Für das Raumordnungsverfahren <strong>und</strong> die Linienbestimmung reichen aktuelle<br />

Kostenschätzungen aus.<br />

• Für <strong>de</strong>n Entwurf sind die Kosten <strong>de</strong>tailliert zu berechnen.<br />

40<br />

Universal Mobile Telecommunications System<br />

41<br />

Nr. 2 VV-BHO zu § 7 BHO<br />

42<br />

ARS-Nr. 17/1995 vom 31. Mai 1995<br />

16


• Während <strong>de</strong>r Planfeststellung ist nachzuweisen, dass die Entwurfskosten nicht<br />

überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

• Vor <strong>de</strong>r Vergabe sind <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium aktualisierte Kostenberechnungen<br />

vorzulegen. 43<br />

Ein Prüfungskriterium ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis, das ständig an die fortgeschriebenen<br />

Kosten <strong>und</strong> gegebenenfalls an die geän<strong>de</strong>rten Nutzen anzupassen ist.<br />

Unwirtschaftliche Maßnahmen, <strong>de</strong>ren Kosten z. B. durch Umplanen nicht mehr gesenkt<br />

wer<strong>de</strong>n können, sind ergänzend hinsichtlich <strong>de</strong>r Bau- <strong>und</strong> Finanzierungswürdigkeit<br />

zu prüfen. Je nach Stand <strong>de</strong>r Planung kann das B<strong>und</strong>esministerium bei negativ<br />

bewerteten Maßnahmen<br />

• die Einleitung <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens ablehnen,<br />

• die Linienbestimmung zurückstellen,<br />

• <strong>de</strong>n Gesehenvermerk verweigern,<br />

• das Einstellen in <strong>de</strong>n Haushalt ablehnen,<br />

• die Mittel sperren,<br />

• die Baufreigabe verweigern o<strong>de</strong>r<br />

• <strong>de</strong>n Auftrag zum Umplanen erteilen mit <strong>de</strong>m Ziel, die Kosten<br />

zu min<strong>de</strong>rn.<br />

Positiv bewertete Maßnahmen hingegen können von <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung weiter<br />

verfolgt wer<strong>de</strong>n.<br />

43 Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS 85)<br />

in <strong>de</strong>r Neufassung <strong>de</strong>s ARS-Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984<br />

17


3 <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> Entwerfen von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

Planung ersetzt <strong>de</strong>n Zufall durch <strong>de</strong>n Irrtum.<br />

3.1 Planungsverfahren <strong>und</strong> -ablauf<br />

18<br />

WINSTON CHURCHILL<br />

Bei <strong>de</strong>r Planung neuer o<strong>de</strong>r auszubauen<strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> sind insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Belange <strong>de</strong>s Verkehrs, <strong>de</strong>r Raumordnung, <strong>de</strong>s Natur- <strong>und</strong> Umweltschutzes sowie <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen <strong>und</strong> untereinan<strong>de</strong>r abzuwägen. Große raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

Maßnahmen, wie <strong>de</strong>r Neubau einer Autobahn, sind zu<strong>de</strong>m ressortübergreifend<br />

abzustimmen. Die Planungsphasen vom groben bis zum <strong>de</strong>taillierten Maßstab<br />

lassen sich insbeson<strong>de</strong>re beim Neubau unterglie<strong>de</strong>rn in<br />

Beim vorgesehenen Neubau einer Autobahn<br />

ließ ein Lan<strong>de</strong>sumweltministerium ein<br />

Vogelschutzgebiet nach <strong>de</strong>r Vogelschutzrichtlinie<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Union ausweisen,<br />

ohne dies ressortübergreifend abzustimmen.<br />

Das Vogelschutzgebiet streifte<br />

<strong>de</strong>n ursprünglich für die neue Autobahn<br />

vorgesehenen Korridor. Deshalb musste die<br />

Linienführung <strong>de</strong>r Autobahn geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dies führte neben an<strong>de</strong>ren Zwängen zu<br />

einer Verlängerung <strong>de</strong>r Autobahn, zu zusätzlichen<br />

Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> somit<br />

zu Kostenerhöhungen in Höhe von mehreren<br />

10 Mio. Euro. Hätte das Lan<strong>de</strong>sumweltministerium<br />

<strong>de</strong>n Zuschnitt <strong>de</strong>s Vogelschutzgebietes<br />

mit <strong>de</strong>m Verkehrsministerium<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s abgestimmt, dann hätte es<br />

aller Voraussicht nach durch eine geringfügige<br />

Verschiebung <strong>de</strong>r Grenze <strong>de</strong>s Vogelschutzgebietes<br />

<strong>de</strong>n Einfluss auf die Linienführung<br />

<strong>de</strong>r Autobahn vermei<strong>de</strong>n können.<br />

• Vorplanung (Linienentwurf),<br />

• Raumordnungsverfahren mit<br />

Korridorbestimmung,<br />

• Linienbestimmung durch das<br />

B<strong>und</strong>esministerium auf Vorschlag<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung,<br />

• Vorentwurfsplanung durch das<br />

Straßenbauamt <strong>und</strong> Genehmigung<br />

durch das B<strong>und</strong>esministerium<br />

bei Überschreiten <strong>de</strong>r<br />

Vorlagegrenzen,<br />

• Planfeststellungsentwurf,<br />

• Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

44 <strong>und</strong><br />

• Ausführungsentwurf durch das<br />

Straßenbauamt unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s Planfeststellungsbeschlusses.<br />

44 gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz –<br />

UVPG) i.d.F. <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 5. September 2001 (BGBl. I, S. 2350), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch<br />

Art. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 18. Juni 2002 (BGBl. I, S. 1914)


Die von <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen in je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Planungsphasen zu treffen<strong>de</strong>n<br />

Entscheidungen können sich erheblich auf <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Ingenieurbauwerke<br />

sowie <strong>de</strong>r Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen <strong>und</strong> damit auf die Kosten<br />

<strong>de</strong>r Maßnahmen auswirken. So kann ein umweltsensibler Korridor <strong>de</strong>n Bau von<br />

Umweltschutztunneln, Grünbrücken o<strong>de</strong>r aufgestän<strong>de</strong>rten Fahrbahnen erfor<strong>de</strong>rn. Die<br />

Linienführung nahe einem Wohngebiet kann <strong>de</strong>n Bau von Lärmschutzeinrichtungen<br />

bis hin zu einer Einhausung (Umbauung) <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esfernstraße auslösen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof befasst sich zunehmend mit <strong>de</strong>r Prüfung von Planungen.<br />

Beson<strong>de</strong>rs in diesem Stadium besteht noch die Möglichkeit, kostenintensive Fehlentscheidungen<br />

zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />

3.2 Netzgestaltung<br />

Die Wechselbeziehungen zwischen <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Lebensbereichen Wohnen,<br />

Arbeiten, Bil<strong>de</strong>n, Versorgen <strong>und</strong> Erholen sowie die vielschichtigen wirtschaftlichen<br />

Verflechtungen erfor<strong>de</strong>rn unterschiedliche, auf die jeweilige Aufgabe abgestimmte<br />

Verkehrssysteme. Diese sollen <strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>r Lebensbedingungen <strong>de</strong>r Menschen<br />

dienen.<br />

Aufgabe <strong>de</strong>r Verkehrsplanung ist es, Art <strong>und</strong> Umfang <strong>de</strong>r Verkehrsbedürfnisse zu<br />

ermitteln <strong>und</strong> Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen für die Gestaltung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Verkehrssysteme zu schaffen. Dabei ist davon auszugehen, dass sich Raum-,<br />

Siedlungs- <strong>und</strong> Verkehrsstruktur in gegenseitiger Abhängigkeit entwickelt haben<br />

<strong>und</strong> nur über längere Zeiträume in an<strong>de</strong>re Strukturen übergeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Das Straßennetz beeinflusst maßgeblich die räumliche Entwicklung sowie die regionale<br />

<strong>und</strong> örtliche Raumstruktur. Seine Gestaltung ist <strong>de</strong>shalb mit <strong>de</strong>r Raumplanung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Planungen an<strong>de</strong>rer Fachplanungsträger abzustimmen. Aufgabe <strong>de</strong>r Straßenplaner<br />

ist es, das Straßennetz im Rahmen <strong>de</strong>r Verkehrs- <strong>und</strong> Raumplanung entsprechend<br />

<strong>de</strong>n jeweiligen Funktionen <strong>de</strong>r einzelnen Straßenabschnitte zu glie<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> zu<br />

gestalten. Dabei ist das Netz unabhängig von <strong>de</strong>r Lage innerhalb o<strong>de</strong>r außerhalb bebauter<br />

Gebiete in seiner Gesamtheit zu sehen.<br />

Nach <strong>de</strong>m „Leitfa<strong>de</strong>n für die funktionale Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Straßennetzes“ 45 können<br />

Straßen folgen<strong>de</strong> Funktionen haben:<br />

• Straßen haben in einer arbeitsteiligen Wirtschaft eine Verbindungsfunktion für<br />

<strong>de</strong>n Transport von Personen <strong>und</strong> Gütern.<br />

• Mit ihrer Erschließungsfunktion dienen Straßen innerhalb bebauter Gebiete<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r „inneren Erschließung“. Die Erschließungsfunktion wird durch<br />

<strong>de</strong>n Durchgangsverkehr in <strong>de</strong>r Regel beeinträchtigt, ebenso wie <strong>de</strong>r Erschlie-<br />

45 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Leitfa<strong>de</strong>n für die funktionale Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Straßennetzes<br />

(RAS-N), ARS-Nr. 1/1988 vom 29. Januar 1988<br />

19


ßungsverkehr im Allgemeinen eine Beeinträchtigung für die Verbindungsfunktion<br />

be<strong>de</strong>utet.<br />

• Die Aufenthaltsfunktion (zugleich Kommunikationsfunktion) ist in erster Linie<br />

ein typisches Merkmal angebauter Straßen. Sie ergibt sich aus <strong>de</strong>n über die reine<br />

Erschließung hinausgehen<strong>de</strong>n Aktivitäten, die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Nutzung bzw. mit <strong>de</strong>r Bebauung <strong>de</strong>s Straßenraumes stehen. Hierzu<br />

zählen u. a. spielen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Aufenthalt im Straßenraum, in Vorgärten <strong>und</strong><br />

angrenzen<strong>de</strong>n Grünflächen o<strong>de</strong>r in Straßencafés <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Einkaufsbummel. Eine<br />

ausgeprägte Aufenthaltsfunktion löst innerhalb eines Straßenabschnittes vermehrt<br />

Überquerungen <strong>de</strong>r Fahrbahn aus.<br />

Zwischen Aufenthalts-, Erschließungs-, <strong>und</strong> Verbindungsfunktion bestehen in <strong>de</strong>r<br />

Regel Konflikte, <strong>de</strong>ren Lösung wesentlicher Inhalt <strong>de</strong>r Straßennetz- <strong>und</strong> Straßenraumgestaltung<br />

ist. Innerhalb bebauter Gebiete ist die Funktionsüberlagerung die<br />

Regel. Eine Überlagerung von Verbindung, Erschließung <strong>und</strong> Aufenthalt ist immer<br />

dann problematisch, wenn zwei o<strong>de</strong>r alle drei Funktionsbereiche mit hohen Qualitätsansprüchen<br />

zusammentreffen. In solchen Fällen können einzelne o<strong>de</strong>r sogar alle<br />

Funktionen wesentlich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Das Straßennetz sollte in diesen Fällen<br />

auf eine Trennung <strong>de</strong>r Funktionen „Verbindung“ <strong>und</strong> „Erschließung“ ausgerichtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Einen klassischen Fall hierzu stellt <strong>de</strong>r Bau einer Ortsumgehung zur Entlastung<br />

<strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt dar.<br />

Straßen außerhalb bebauter Gebiete nehmen überwiegend die Verbindungsfunktion<br />

wahr. Diese bestimmt die Gestaltung <strong>de</strong>r Streckenabschnitte.<br />

Zur planerischen <strong>und</strong> entwurfstechnischen Bewältigung <strong>de</strong>r Nutzungskonflikte muss<br />

die planerische Funktion im Rahmen einer Kategorisierung ermittelt o<strong>de</strong>r festgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Straßen wer<strong>de</strong>n daher nach folgen<strong>de</strong>n Kriterien eingeteilt:<br />

• Lage außerhalb o<strong>de</strong>r innerhalb bebauter Gebiete,<br />

• Nutzungsart <strong>de</strong>s Straßenumfel<strong>de</strong>s (anbaufrei, angebaut o<strong>de</strong>r anbaufähig) <strong>und</strong><br />

• planerisch maßgeben<strong>de</strong> Funktion (Ergebnis <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r Nutzungsansprüche<br />

aus <strong>de</strong>n drei Funktionsbereichen Verbindung, Erschließung <strong>und</strong> Aufenthalt).<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Kriterien wer<strong>de</strong>n die fünf Kategoriengruppen A bis E <strong>de</strong>finiert (siehe<br />

Abbildung 2).<br />

20


Lage Lage<br />

StraßenStraßenumfeldumfeld planerisch planerisch<br />

maßgeben<strong>de</strong><br />

maßgeben<strong>de</strong><br />

Funktion Funktion<br />

KategorienKategoriengruppegruppe<br />

außerhalb außerhalb<br />

bebauter bebauter<br />

Gebiete Gebiete<br />

anbaufrei anbaufrei<br />

Verbindung<br />

Verbindung<br />

innerhalb innerhalb bebauter bebauter Gebiete Gebiete<br />

(einschließlich (einschließlich Übergangsbereich)<br />

Übergangsbereich)<br />

angebaut angebaut<br />

Erschließung<br />

Erschließung<br />

Aufenthalt Aufenthalt<br />

AA BB CC DD EE<br />

Abbildung 2: Kategoriengruppen (Bild 1 RAS-N)<br />

So umfasst die Kategoriengruppe A anbaufreie Straßen außerhalb bebauter Gebiete,<br />

die vorwiegend <strong>de</strong>r Verbindung von Gemein<strong>de</strong>n dienen. Maßgebend für die Gestaltung<br />

dieser Straßen sind die Qualitätsansprüche <strong>de</strong>r Verbindungsfunktion. Demgegenüber<br />

steht die Kategoriengruppe E mit angebauten Straßen, die vorrangig <strong>de</strong>m<br />

Aufenthalt dienen. Maßgebend für die Gestaltung dieser Straßenabschnitte sind die<br />

Qualitätsansprüche <strong>de</strong>r Aufenthaltsfunktion. Der motorisierte Verkehr hat dagegen<br />

eine untergeordnete Be<strong>de</strong>utung.<br />

Die Ausbauqualitäten <strong>de</strong>r einzelnen Straßenabschnitte wer<strong>de</strong>n anhand von sechs<br />

Verbindungsfunktions-Stufen festgelegt. 46 Sie reichen von <strong>de</strong>r großräumigen Straßenverbindung<br />

zwischen Oberzentren (Stufe I) bis zur Wegeverbindung zur Anbindung<br />

von Gr<strong>und</strong>stücken (Stufe VI).<br />

Die Straßenkategorie bezieht sich auf einen Abschnitt im Straßennetz. Sie ergibt sich<br />

durch Verknüpfung<br />

• <strong>de</strong>r Kategoriengruppe (A bis E) mit<br />

• <strong>de</strong>r Verbindungsfunktions-Stufe (I bis VI)<br />

(siehe Abbildung 3). Die Kategoriengruppe kennzeichnet dabei die Ansprüche, die<br />

<strong>de</strong>r Straße aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Straßenumfel<strong>de</strong>s erwachsen. Die Verbindungsfunktions-Stufe<br />

zeigt dagegen die verkehrliche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Straße an.<br />

46 Nähere Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Verbindungsfunktions-Stufen enthalten die RAS-N.<br />

21


22<br />

Kategoriengruppe<br />

außerhalb<br />

bebauter<br />

Gebiete<br />

innerhalb bebauter Gebiete<br />

anbaufrei angebaut<br />

Verbindung<br />

Erschließung<br />

Aufenthalt<br />

Verbindungsfunktions-Stufe<br />

A B C D E<br />

großräumige Verbindung I A I B I C I<br />

überregionale/regionale<br />

Straßenverbindung II A II B II C II D II<br />

zwischengemeindliche<br />

Straßenverbindung III A III B III C III D III E III<br />

flächenerschließen<strong>de</strong><br />

Straßenverbindung IV A IV B IV C IV D IV E IV<br />

untergeordnete Straßenverbindung<br />

V A V – – D V E V<br />

Wegverbindung VI A VI – – – E VI<br />

in <strong>de</strong>r Regel<br />

nicht vorkommend<br />

problematisch<br />

beson<strong>de</strong>rs<br />

problematisch<br />

nicht vetretbar<br />

Abbildung 3: Verknüpfungsmatrix zur Ableitung <strong>de</strong>r Straßenkategorien<br />

(Bild 4 RAS-N)<br />

Wegen <strong>de</strong>s unterschiedlich großen Konfliktpotentials zwischen Ansprüchen aus <strong>de</strong>m<br />

Straßenumfeld <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Verbindungsbe<strong>de</strong>utung einer Straße sind nicht alle möglichen<br />

Kombinationen zwischen <strong>de</strong>n Kategoriengruppen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Verbindungsfunktions-Stufen<br />

planerisch erwünscht. In Tabelle 1 sind diejenigen Kombinationen bezeichnet,<br />

die aufgr<strong>und</strong> ihrer Funktionsmischung in <strong>de</strong>r Regel befriedigen<strong>de</strong> Lösungen<br />

in baulicher <strong>und</strong> betrieblicher Hinsicht erwarten lassen.<br />


Kategoriengruppe<br />

A<br />

B<br />

Straßen-<br />

Straßenbezeichnung<br />

kategorie<br />

A I Fernstraße<br />

A II überregionale/regionale Straße<br />

A III zwischengemeindliche Straße<br />

A IV flächenerschließen<strong>de</strong> Straße<br />

A V untergeordnete Straße<br />

A VI Wirtschaftsweg<br />

B II anbaufreie Schnellverkehrsstraße *)<br />

B III anbaufreie Hauptverkehrsstraße<br />

B IV anbaufreie Hauptsammelstraße<br />

C III Hauptverkehrsstraße<br />

C C IV Hauptsammelstraße<br />

D IV Sammelstraße<br />

D D V Anliegerstraße<br />

E V Anliegerstraße<br />

E E VI Anliegerweg<br />

*) Stadtautobahn, Zubringer<br />

Tabelle 1: Bezeichnung <strong>de</strong>r Straßenabschnitte in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r<br />

Straßenkategorie (Bild 5 RAS-N)<br />

In Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Straßenkategorie<br />

ist in <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>r Rahmen für<br />

die anzustreben<strong>de</strong> Reisegeschwindigkeit<br />

sowie für die Entwurfs- <strong>und</strong> Betriebsmerkmale<br />

vorgegeben. Zu diesen zählen<br />

• die zulässige Geschwindigkeit,<br />

• <strong>de</strong>r Querschnitt,<br />

• die Ausbildung <strong>de</strong>r Knotenpunkte<br />

<strong>und</strong><br />

• die Entwurfsgeschwindigkeit.<br />

Hieraus wird <strong>de</strong>utlich, in welch hohem<br />

Maße die Straßenkategorie die Entwurfselemente<br />

einer Straße bestimmt <strong>und</strong> somit<br />

auch <strong>de</strong>ren Kosten maßgeblich beeinflusst.<br />

Eine Straßenbauverwaltung stufte eine<br />

geplante B<strong>und</strong>esstraße in die höchste<br />

Straßenkategorie A I ein, obwohl gemäß<br />

Verbindungsfunktion allenfalls die Kategorie<br />

A II gerechtfertigt gewesen wäre.<br />

Deswegen mussten eine gestreckte Linienführung<br />

<strong>und</strong> eine planfreie Ausbildung<br />

<strong>de</strong>r Knotenpunkte gewählt sowie<br />

zwei Zusatzfahrstreifen in Steigungsstrecken<br />

gebaut wer<strong>de</strong>n. Damit war <strong>de</strong>r<br />

Bau dieser Straße wesentlich aufwendiger,<br />

als er bei einer sachgerechten Einstufung<br />

in die Kategorie A II gewesen<br />

wäre. Dem B<strong>und</strong> entstan<strong>de</strong>n dadurch<br />

Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe.<br />

23


3.3 Linienführung<br />

Die Linienführung einer Straße bestimmt die Verkehrsqualität, die Verkehrssicherheit<br />

sowie die Kosten für Bau <strong>und</strong> Unterhaltung. Die dazu eingeführten Richtlinien 47<br />

gelten für<br />

• anbaufreie Straßen außerhalb bebauter Gebiete mit maßgeben<strong>de</strong>r Verbindungsfunktion<br />

(Kategorien A I bis A VI) <strong>und</strong><br />

• anbaufreie Straßen im Vorfeld <strong>und</strong> innerhalb bebauter Gebiete mit maßgeblicher<br />

Verbindungsfunktion (Kategorien B I bis B IV, siehe auch Nr. 3.2, Tabelle 1).<br />

Für angebaute Straßen innerhalb bebauter Gebiete mit Erschließungs- o<strong>de</strong>r Aufenthaltfunktion<br />

gelten beson<strong>de</strong>re Empfehlungen 48 , auf die hier nicht näher eingegangen<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Maßgebend für die Bemessung <strong>de</strong>r Entwurfselemente sind die Entwurfsgeschwindigkeit<br />

Ve <strong>und</strong> die Geschwindigkeit V85, die 85 % <strong>de</strong>r unbehin<strong>de</strong>rt fahren<strong>de</strong>n PKW<br />

auf nasser Fahrbahn nicht überschreiten. 49<br />

Die Entwurfsgeschwindigkeit als wirtschaftliche <strong>und</strong> technische Leitgröße wird unter<br />

Beachten umfeldbezogener Belange anhand <strong>de</strong>r vorgesehenen Netzfunktion <strong>de</strong>r<br />

Straße festgelegt. Sie bestimmt Grenz- <strong>und</strong> Richtwerte für die wesentlichen Entwurfselemente<br />

wie die<br />

• Kurvenmin<strong>de</strong>stradien,<br />

• Klothoi<strong>de</strong>nmin<strong>de</strong>stparameter,<br />

• Höchstlängsneigungen <strong>und</strong><br />

• Kuppen- <strong>und</strong> Wannenmin<strong>de</strong>sthalbmesser.<br />

Die Entwurfsgeschwindigkeit beeinflusst die Streckencharakteristik <strong>und</strong> damit die<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Qualität <strong>de</strong>s Verkehrsablaufs sowie die Wirtschaftlichkeit. Für alle<br />

Straßenkategorien sind Richtwerte für die Entwurfsgeschwindigkeit in <strong>de</strong>n Richtlinien<br />

enthalten.<br />

Die Straßenplaner geben für die Linienführung nicht nur die Kurvenradien o<strong>de</strong>r die<br />

Steigung <strong>de</strong>r Straße vor. So müssen sie bei einem Querneigungswechsel zwischen<br />

einer Links- <strong>und</strong> Rechtskurve auch die Fahrbahnentwässerung auf <strong>de</strong>m Übergangsstück<br />

ohne Querneigung sicherstellen. Außer<strong>de</strong>m müssen sie die erfor<strong>de</strong>rliche Haltesichtweite<br />

<strong>und</strong> die notwendige Überholsichtweite berücksichtigen. Während die er-<br />

47 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Linienführung (RAS-L), Ausgabe 1995, ARS-Nr. 34/1995<br />

24<br />

vom 24. November 1995<br />

48 Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93) <strong>und</strong> Empfehlungen für die Anlage<br />

von Erschließungsstraßen (EAE 85/95)<br />

49 RAS-L


for<strong>de</strong>rliche Haltesichtweite bei allen Straßen auf <strong>de</strong>r gesamten Länge vorhan<strong>de</strong>n sein<br />

muss, gelten als Richtwert für <strong>de</strong>n Streckenanteil mit Überholmöglichkeit 20 bis<br />

25 %. Diese Größen wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Geschwindigkeit V 85 bestimmt. Anhand dieser<br />

Geschwindigkeit, die für das tatsächliche Fahrverhalten steht, sollen <strong>de</strong>r Entwurf<br />

<strong>und</strong> seine Vorgaben im Lage- <strong>und</strong> Höhenplan für die fahrdynamische Bemessung sicherheitsrelevanter<br />

Entwurfselemente kontrolliert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Straßenplaner müssen auch für eine ausgewogene Streckencharakteristik sorgen.<br />

Diese wäre z. B. nicht gegeben, wenn im Verlauf eines gestreckten Straßenzuges eine<br />

scharfe Kurve läge („kurvenunstetige Straße“). Dagegen wird die Sicherheit <strong>de</strong>s<br />

Verkehrsablaufes einer geschlängelten Trasse mit vielen Kurven durch eine kleinere<br />

Kurve nicht wesentlich beeinträchtigt. Um die Stetigkeit <strong>de</strong>r Streckencharakteristik<br />

zu gewährleisten, soll die Entwurfsgeschwindigkeit nach Möglichkeit auf längeren<br />

zusammenhängen<strong>de</strong>n Abschnitten innerhalb eines topografisch einheitlichen Landschaftsraumes<br />

konstant bleiben. Weiter sollen die Entwurfsgeschwindigkeit <strong>und</strong> die<br />

Geschwindigkeit V 85 in einem angemessenen Verhältnis zueinan<strong>de</strong>r stehen. Damit<br />

wird angestrebt, dass die Streckencharakteristik <strong>und</strong> das Fahrverhalten <strong>de</strong>r Kraftfahrer<br />

aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmt sind.<br />

Darüber hinaus müssen Straßenplaner<br />

auf die Gestaltung <strong>de</strong>s<br />

Fahrraumes achten. Dabei ist die<br />

Fahrerperspektive die einzig<br />

brauchbare perspektivische Darstellung<br />

zur verkehrlichen Beurteilung<br />

einer Straße. So sollte<br />

zwischen Gera<strong>de</strong>n auf kurze Bögen<br />

mit kleinen Tangentenlängen<br />

verzichten wer<strong>de</strong>n, da sie<br />

vom Kraftfahrer als Knick wahrgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Kuppen mit<br />

kleinen Halbmessern beschränken<br />

die Sichtweite.<br />

Eine gute optische Führung ist<br />

Voraussetzung für ausreichen<strong>de</strong><br />

Sicherheit <strong>und</strong> Verkehrsqualität<br />

eines Straßenzuges. Sie wird erreicht,<br />

wenn das Bild <strong>de</strong>r Straße<br />

„ruhig“ wirkt <strong>und</strong> ihr Verlauf<br />

ausreichend überschaubar ist.<br />

Kraftfahrer können somit die<br />

Straße rechtzeitig erfassen <strong>und</strong><br />

ein<strong>de</strong>utig begreifen.<br />

Eine geplante, von Nor<strong>de</strong>n nach Sü<strong>de</strong>n verlaufen<strong>de</strong><br />

B<strong>und</strong>esstraße schwenkt nach Westen ab,<br />

kreuzt hierbei eine Hauptstrecke <strong>de</strong>r DB, verläuft<br />

dann etwa 3 km in Nord-Süd-Richtung,<br />

um wie<strong>de</strong>r nach Osten zurückzuschwenken.<br />

Dabei kreuzt sie erneut die Bahnstrecke <strong>und</strong><br />

verläuft anschließend wie<strong>de</strong>r in Nord-Süd-<br />

Richtung.<br />

Die B<strong>und</strong>esstraße wäre bei durchgehen<strong>de</strong>m<br />

Verlauf von Nor<strong>de</strong>n nach Sü<strong>de</strong>n ohne Verschwenkungen<br />

etwa 5 km kürzer, <strong>und</strong> die bei<strong>de</strong>n<br />

Kreuzungsbauwerke wären entbehrlich.<br />

Die Straßenbauverwaltung hätte dadurch min<strong>de</strong>stens<br />

30 Mio. Euro einsparen können. Zu<strong>de</strong>m<br />

wäre die Linienführung gestreckter, die Verkehrsqualität<br />

besser <strong>und</strong> die Straße sicherer. Da<br />

die im Nor<strong>de</strong>n gelegene – in geringeren Dimensionen<br />

ohnehin erfor<strong>de</strong>rliche – Überführung<br />

bereits gebaut ist, min<strong>de</strong>rt sich das Einsparpotenzial<br />

entsprechend. Gleichwohl hat <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

empfohlen, die Linie <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße<br />

durchgängig von Nor<strong>de</strong>n nach Sü<strong>de</strong>n zu planen.<br />

25


3.4 Straßenquerschnitte<br />

Wie bei <strong>de</strong>r Linienführung sind für die Wahl <strong>de</strong>s Straßenquerschnittes die Verkehrssicherheit,<br />

die Qualität <strong>de</strong>s Verkehrsablaufs <strong>und</strong> die Kosten für Bau <strong>und</strong> Unterhaltung<br />

maßgebend. Die Querschnittswahl beeinflusst in hohem Maße die Leistungsfähigkeit<br />

einer Straße, da mit ihr die Anzahl <strong>de</strong>r Fahrstreifen festgelegt wird. Die für<br />

sie maßgeben<strong>de</strong>n Richtlinien 50 gelten für anbaufreie Straßen außerhalb <strong>und</strong> innerhalb<br />

bebauter Gebiete.<br />

Die Richtlinien enthalten mögliche Regelquerschnitte (RQ) in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsbelastung. B<strong>und</strong>esstraßen erhalten in <strong>de</strong>r Regel einen RQ 10,5. Diese Zahl<br />

ist die Kronenbreite in Metern gemessen zwischen <strong>de</strong>n Außenkanten <strong>de</strong>r Bankette.<br />

Sie setzt sich zusammen aus <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n 3,50 m breiten Fahrstreifen, zwei 0,25 m<br />

breiten Seitenstreifen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n 1,50 m breiten Banketten (siehe Abbildung 4).<br />

Dieser Querschnitt kann eine Verkehrsstärke von höchstens 20.000 Kfz/24 Std. verkraften.<br />

26<br />

Abbildung 4: Ausgewählte Regelquerschnitte einbahniger Straßen<br />

50 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte (RAS-Q), Ausgabe 1996, ARS-Nr. 28/1996<br />

vom 15. August 1996


Der RQ 15,5 ist ein Querschnitt für<br />

zweistreifige Straßen mit <strong>de</strong>r Bau- <strong>und</strong><br />

Betriebsform 2+1, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r dritte<br />

Fahrstreifen abwechselnd einer Fahrtrichtung<br />

als Überholstreifen dient. Weil<br />

nur zwei Fahrstreifen durchgängig befahren<br />

wer<strong>de</strong>n können, ist <strong>de</strong>ssen Kapazität<br />

nicht <strong>de</strong>utlich höher als die eines<br />

RQ 10,5. Der Vorteil <strong>de</strong>s RQ 15,5<br />

im Vergleich zum RQ 10,5 liegt in <strong>de</strong>r<br />

höheren Verkehrssicherheit <strong>und</strong> <strong>de</strong>mzufolge<br />

geringeren Unfall(folge-)kosten,<br />

die insbeson<strong>de</strong>re bei hohen Verkehrsbelastungen<br />

auch höhere Baukosten<br />

rechtfertigen können. Deshalb müssen<br />

die Planer diesen volkswirtschaftlichen<br />

Nutzen in die Überlegungen zur Querschnittsausbildung<br />

einfließen lassen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Kosten gegenüberstellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Prüfung von Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Zukunftsinvestitionsprogramms 2001 –<br />

2003 hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof festgestellt,<br />

dass eine Straßenbauverwaltung<br />

eine B<strong>und</strong>esstraße mit einem RQ 15,5<br />

plante, ohne <strong>de</strong>ssen volkswirtschaftlichen<br />

Nutzen nachzuweisen. Deshalb<br />

konnte sie auch nicht begrün<strong>de</strong>n, ob die<br />

zusätzlichen Kosten gegenüber einem<br />

RQ 10,5 gerechtfertigt sind. Aller Voraussicht<br />

nach wür<strong>de</strong> ein RQ 10,5 mit<br />

verbreiterten Randstreifen wegen <strong>de</strong>s relativ<br />

hohen Schwerverkehrsanteils ausreichen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat<br />

die Straßenbauverwaltung angehalten,<br />

die Bauwürdigkeit <strong>de</strong>s RQ 15,5 nachzuweisen<br />

o<strong>de</strong>r die B<strong>und</strong>esstraßen mit<br />

einem RQ 10,5 mit verstärktem Randstreifen<br />

zu bauen.<br />

Autobahnen <strong>de</strong>r Kategorie A 1 erhalten<br />

in <strong>de</strong>r Regel einen RQ 29,5, um bei Sperrung einer Fahrbahn einen so genannten<br />

4+0-Verkehr mit vier Fahrstreifen auf <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n Fahrbahn zu ermöglichen.<br />

Ab einer Verkehrsstärke von 60.000 Kfz/24 Std. wird ein sechsstreifiger Querschnitt<br />

RQ 35,5 erfor<strong>de</strong>rlich (siehe Abbildung 5).<br />

Abbildung 5: Ausgewählte Regelquerschnitte zweibahniger Straßen<br />

27


Außer <strong>de</strong>n beschriebenen enthalten die Richtlinien noch weitere Regelquerschnitte.<br />

Hinzu kommen noch Querschnitte neben Bauwerken <strong>und</strong> auf Brücken. Für Straßen<br />

in Tunneln hat das B<strong>und</strong>esministeriums beson<strong>de</strong>re Querschnitte festgelegt. 51<br />

Für die bereits erwähnte, von Nor<strong>de</strong>n nach Sü<strong>de</strong>n verlaufen<strong>de</strong> B<strong>und</strong>esstraße ist für<br />

das Jahr 2012 eine Verkehrsbelastung von bis zu 18.000 Kfz/24 Std. prognostiziert.<br />

In einer Variantenstudie mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermittelte ein Ingenieurbüro<br />

auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Verkehrsprognose als wirtschaftlichsten Querschnitt <strong>de</strong>n<br />

RQ 15,5, ohne dabei <strong>de</strong>n Querschnitt RQ 10,5 in die Untersuchung einzubeziehen.<br />

Nach Intervention <strong>de</strong>s Ministerpräsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s plante die Straßenbauverwaltung<br />

die B<strong>und</strong>esstraße mit einem vierstreifigen Querschnitt RQ 26,<br />

obwohl ein zweistreifiger Querschnitt eine Verkehrsbelastung von bis zu<br />

20.000 Kfz/24 Std. aufnehmen kann. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Straßenbauverwaltung<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, weitere Untersuchungen vorzunehmen <strong>und</strong> darauf aufbauend<br />

nach sachlichen Kriterien über <strong>de</strong>n Querschnitt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

3.5 Straßenaufbau<br />

Für Laien ist es oft unverständlich, dass <strong>de</strong>r Oberbau einer Straße bis zu 85 cm dick<br />

sein kann. Nach ihrem Verständnis müssten 20 bis 30 cm Asphalt<strong>de</strong>cke o<strong>de</strong>r Beton<br />

ausreichen, um eine ausreichen<strong>de</strong> Tragfähigkeit zu erlangen. Damit liegen sie eigentlich<br />

richtig, vorausgesetzt, <strong>de</strong>r anstehen<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>n (Untergr<strong>und</strong>) ist frostunempfindlich<br />

<strong>und</strong> lässt sich ausreichend verdichten. Da dies aber in <strong>de</strong>r Regel nicht <strong>de</strong>r<br />

Fall ist, müssen zusätzliche Schichten eingebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

28<br />

26 26<br />

10 10<br />

Beton Beton Asphalt Asphalt<br />

Beton<strong>de</strong>cke Beton<strong>de</strong>cke<br />

Asphalttragschicht<br />

Asphalttragschicht<br />

Frostschutzschicht<br />

Frostschutzschicht<br />

Untergr<strong>und</strong>/ Untergr<strong>und</strong>/<br />

Unterbau Unterbau<br />

44<br />

88<br />

18 18<br />

15 15<br />

Asphalt<strong>de</strong>ckschicht<br />

Asphalt<strong>de</strong>ckschicht<br />

Asphaltbin<strong>de</strong>rschicht<br />

Asphaltbin<strong>de</strong>rschicht<br />

Asphalttragschicht<br />

Asphalttragschicht<br />

Schottertragschicht<br />

Schottertragschicht<br />

Frostschutzschicht<br />

Frostschutzschicht<br />

Untergr<strong>und</strong>/ Untergr<strong>und</strong>/<br />

Unterbau Unterbau<br />

Abbildung 6: Beispielhafter Straßenaufbau in Beton- <strong>und</strong> Asphaltbauweise<br />

51 ARS-Nr. 6/2000 vom 22. Februar 2000


Abbildung 6 zeigt einen möglichen Straßenaufbau in Beton- <strong>und</strong> Asphaltbauweise<br />

für Schwerverkehr. Der Straßenaufbau könnte bei gleicher Tragfähigkeit variieren.<br />

Welche von <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n „Richtlinien für die Standardisierung <strong>de</strong>s Oberbaus von Verkehrsflächen“<br />

52 dargestellten Oberbauweisen letztlich <strong>de</strong>n Vorzug erhält, hängt von<br />

<strong>de</strong>r örtlichen Situation <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Marktpreisen ab.<br />

Beson<strong>de</strong>rs wichtig ist <strong>de</strong>r frostunempfindliche<br />

Aufbau einer Straße,<br />

damit eindringen<strong>de</strong>s Oberflächenwasser<br />

versickern kann, ohne vom<br />

Frost erfasst zu wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rnfalls<br />

kommt es zu Frosthebungen<br />

infolge Eislinsenbildung. In <strong>de</strong>r<br />

Tauperio<strong>de</strong> kommt es dann zu Setzungen<br />

<strong>de</strong>r Straße mit Rissbildungen.<br />

Die Risse wie<strong>de</strong>rum erleichtern<br />

das Eindringen von Oberflächenwasser<br />

<strong>und</strong> beschleunigen die<br />

Zerstörung <strong>de</strong>s Oberbaus. Die<br />

Schichten, in die Wasser eindringen<br />

kann, müssen <strong>de</strong>shalb wasser-<br />

durchlässig sein. Sie sollten keine feinkörnige o<strong>de</strong>r bindige Bö<strong>de</strong>n wie Lehm o<strong>de</strong>r<br />

Ton enthalten.<br />

Die Dicke <strong>de</strong>s gesamten Straßenaufbaus hängt auch von <strong>de</strong>r regional unterschiedlichen<br />

Frosteindringtiefe ab. Die Richtlinien teilen Deutschland in die Frosteinwirkungszonen<br />

I bis III ein. So ist in Schleswig-Holstein o<strong>de</strong>r im Weser-Ems-Land<br />

die Frosteindringtiefe geringer (Frosteinwirkungszone I) als in <strong>de</strong>n bayrischen Alpen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Mittelgebirgen (Frosteinwirkungszone II o<strong>de</strong>r III). In <strong>de</strong>r Zone II muss <strong>de</strong>r<br />

Straßenaufbau 5 cm <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r Zone III 15 cm dicker als in <strong>de</strong>r Zone I gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />

Maßgeblich für einen dauerhaften<br />

Straßenaufbau ist auch die Verdichtbarkeit<br />

von Untergr<strong>und</strong>, Unterbau<br />

<strong>und</strong> Oberbau (Frostschutzschicht).<br />

Ein Maß für <strong>de</strong>n Verdichtungsgrad<br />

ist <strong>de</strong>r Verformungsmodul<br />

E v2. Er sollte auf <strong>de</strong>m Planum,<br />

<strong>de</strong>r Oberfläche <strong>de</strong>s Untergr<strong>und</strong>es<br />

bzw. <strong>de</strong>s Unterbaus min<strong>de</strong>stens<br />

45 MN/m² <strong>und</strong> auf <strong>de</strong>r Frostschutzschicht<br />

min<strong>de</strong>stens 100 MN/m²<br />

betragen.<br />

52 Richtlinien für die Standardisierung <strong>de</strong>s Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001 (RStO 01), ARS-<br />

Nr. 34/2001 vom 25. September 2001<br />

Gelegentlich kommt es vor, dass Baufirmen<br />

durch unsachgemäße Arbeit das Material für<br />

die Schottertragschicht o<strong>de</strong>r Frostschutzschicht<br />

mit bindigem Bo<strong>de</strong>n vermischen.<br />

Die mit solch einem Gemisch hergestellten<br />

Schichten können die ihnen zugedachte<br />

Funktion nicht mehr erfüllen, da sie nicht<br />

mehr frostunempfindlich sind. An <strong>de</strong>n Straßen<br />

entstehen dadurch wesentlich früher<br />

Schä<strong>de</strong>n als bei einem ordnungsgemäßen<br />

Schichtenaufbau. Den Straßenbauämtern obliegt<br />

es, durch eine sachgerechte Bauüberwachung<br />

Sorge zu tragen, dass Mängel<br />

rechtzeitig erkannt <strong>und</strong> beseitigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Straßenbauamt berechnete aus <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />

von Lastplattendruckversuchen<br />

<strong>de</strong>n Verformungsmodul Ev2 auf <strong>de</strong>r Frostschutzschicht<br />

falsch. Es ermittelte doppelt so<br />

hohe Verformungsmodule als tatsächlich<br />

vorhan<strong>de</strong>n. Letztere lagen aber zum Teil unter<br />

<strong>de</strong>m gefor<strong>de</strong>rten Wert von 100 MN/m².<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfahl <strong>de</strong>m Straßenbauamt,<br />

die neue Straße intensiver zu inspizieren,<br />

um Gewährleistungsansprüche<br />

rechtzeitig geltend machen zu können.<br />

29


Eng gestufte, gleichförmige Bö<strong>de</strong>n lassen sich nur unzureichend verdichten. Deshalb<br />

wird für Frostschutz- <strong>und</strong> Tragschichten eine große Bandbreite an Korngrößen verwen<strong>de</strong>t.<br />

Die kleineren füllen die Hohlräume zwischen <strong>de</strong>n größeren Körnern aus <strong>und</strong><br />

verhelfen <strong>de</strong>m Korngerüst damit zu einer größeren Tragfähigkeit. Gebrochenes anstelle<br />

r<strong>und</strong>körnigen Materials erhöht die Tragfähigkeit einer Schicht weiter. Das gebrochene<br />

Material verkantet sich ineinan<strong>de</strong>r <strong>und</strong> gibt <strong>de</strong>m Korngerüst eine größere<br />

Stabilität. Bei gleicher Tragfähigkeit benötigt eine Schicht aus gebrochenem Material<br />

<strong>de</strong>shalb eine geringere Dicke als ein r<strong>und</strong>körniges Kies-Sand-Gemisch.<br />

Die Richtlinien unterschei<strong>de</strong>n sieben Bauklassen: SV 53 <strong>und</strong> I bis VI. Für welche<br />

Bauklasse <strong>de</strong>r Oberbau ausgelegt wer<strong>de</strong>n soll, hängt von <strong>de</strong>r Beanspruchung ab. Für<br />

die höchste Beanspruchung ist die Bauklasse SV <strong>und</strong> für die niedrigste die Bauklasse<br />

VI zu wählen.<br />

Asphaltoberbau <strong>und</strong> Betonoberbau stehen in direkter Konkurrenz zueinan<strong>de</strong>r. Dies<br />

wirkt sich positiv auf die Preise aus, da es zu je<strong>de</strong>r Bauweise eine Alternative gibt,<br />

die eine Monopolbildung erschwert. Welche Oberbauweise zweckmäßiger <strong>und</strong> wirtschaftlicher<br />

ist, müssen die Straßenbauverwaltungen im Einzelfall untersuchen. So<br />

hat sich im Land Bran<strong>de</strong>nburg die Betonbauweise bei Autobahnen durchgesetzt, da<br />

es nahe gelegene zahlreiche Kiesvorkommen zur Herstellung von Beton gibt. Dagegen<br />

fehlen Steinbrüche zur Gewinnung von gebrochenem Material, das zur Herstellung<br />

von Asphalt benötigt wird. Stärker belastete Autobahnen lassen alle Straßenbauverwaltungen<br />

überwiegend in Betonbauweise erstellen.<br />

Eine weitere Möglichkeit für eine Straßenbefestigung stellt die Pflaster<strong>de</strong>cke dar.<br />

Sie ist jedoch für die Bauklassen SV, I <strong>und</strong> II ungeeignet. Nach Auffassung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes sollte auch bei innerörtlichen Straßen mit angrenzen<strong>de</strong>r<br />

Wohnbebauung auf Pflaster verzichtet wer<strong>de</strong>n, da von Pflasterbelägen wesentlich<br />

höhere Lärmemissionen ausgehen als beispielsweise von bituminösen Belägen.<br />

3.6 Gestalten von Brücken <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren<br />

Ingenieurbauwerken<br />

Bei <strong>de</strong>r Planung sind die Straßenbauverwaltungen gehalten, nur die Baumaßnahmen,<br />

Lärmschutz-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen im Straßenentwurf <strong>und</strong> im landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan zu berücksichtigen, die sich allein aus <strong>de</strong>n rechtlichen<br />

Verpflichtungen ergeben; darüber hinaus gehen<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen dürfen sie<br />

nicht nachgeben (siehe auch Nr. 3.12, Punkt „B“). Dabei ist das Gebot <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit,<br />

das auch in <strong>de</strong>n Natur- <strong>und</strong> Umweltschutzgesetzen verankert ist, zu<br />

beachten. Manchmal vernachlässigen Straßenbauverwaltungen die Belange <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> messen an<strong>de</strong>ren Belangen eine höhere Be<strong>de</strong>utung bei. Dies<br />

trifft insbeson<strong>de</strong>re für so genannte Konsensplanungen zu, bei <strong>de</strong>nen die Straßenbau-<br />

53 SV steht für Schwerverkehr.<br />

30


verwaltungen versuchen, ungeachtet <strong>de</strong>r Kosten allen Belangen Rechnung zu tragen.<br />

Folgen<strong>de</strong> technische <strong>und</strong> wirtschaftliche Gr<strong>und</strong>sätze sollten bei <strong>de</strong>r Gestaltung von<br />

Brücken beachtet wer<strong>de</strong>n:<br />

• Robuste Konstruktion;<br />

• Geringe Ausführungsrisiken;<br />

• Funktionstüchtigkeit <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit;<br />

• Wirtschaftlichkeit;<br />

• Leichte Prüfbarkeit; 54<br />

• Erhaltungsfre<strong>und</strong>lichkeit <strong>und</strong><br />

• Verkehrssicherheit.<br />

Wer<strong>de</strong>n diese Gr<strong>und</strong>sätze missachtet, so führt dies zu negativen Folgen wie<br />

• überla<strong>de</strong>ne, disharmonische, nach <strong>de</strong>m Zeitgeist gestaltete modische Bauwerke,<br />

<strong>de</strong>rer man nach wenigen Jahren überdrüssig wird,<br />

• komplizierte Bauteilformen mit erhöhten Ausführungsrisiken,<br />

• hohe Instandsetzungskosten bei Konstruktionsmängeln (Bauwerk mit „Geburtsfehlern“)<br />

<strong>und</strong><br />

• hoher Aufwand bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>und</strong> Erhaltung.<br />

Die Missachtung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>sätze wirtschaftlicher Gestaltung beanstan<strong>de</strong>te <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

auch bei an<strong>de</strong>ren Ingenieurbauwerken.<br />

Bauwerke mit „Geburtsfehlern“ haben nur eine stark eingeschränkte Lebensdauer.<br />

So mussten die Straßenbauverwaltungen zahlreiche Spannbetonüberbauten aus <strong>de</strong>n<br />

sechziger Jahren schon nach etwa dreißig Jahren ersetzen, da die Spannbetontechnik<br />

noch nicht ausgereift <strong>und</strong> die Querschnitte zu knapp bemessen waren. Dazu zählt<br />

auch die Autobahnbrücke bei Markthei<strong>de</strong>nfeld über <strong>de</strong>m Main im Zuge <strong>de</strong>r Autobahn<br />

A 3. Diese Brückenüberbauten erreichten damit nicht einmal die Hälfte <strong>de</strong>r<br />

durchschnittlichen Lebensdauer, die für Überbauten bei achtzig Jahren liegt.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hatte schon im September 1993 die Straßenbauverwaltungen<br />

angehalten, auf eine beson<strong>de</strong>re Gestaltung von Brücken <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren Ingenieurbauwerken<br />

zu verzichten, wenn dadurch Mehrkosten entstehen. 55 Bei Gestaltungswünschen<br />

Dritter sollten diese die Mehrkosten tragen. Im Jahr 1994 gab das B<strong>und</strong>esministerium<br />

beson<strong>de</strong>re Hinweise zur Gestaltung von Brücken <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren Ingenieurbauwerken<br />

heraus. 56 Trotz<strong>de</strong>m stellte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof wie<strong>de</strong>rholt fest,<br />

dass die Straßenbauverwaltungen ihre Bauwerke zu großzügig gestalteten <strong>und</strong> dabei<br />

54 DIN 1076<br />

55 Schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums vom 08.09.1993, Gz.: StB 30/06.26.10/79 Va 93<br />

56 ARS-Nr. 8/1994 vom 17. Februar 1994<br />

31


einen Aufwand trieben, <strong>de</strong>r in keinem angemessenen Verhältnis zu <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />

<strong>de</strong>r örtlichen Situation stand.<br />

Ein Straßenbauamt errichtete beim Ausbau einer B<strong>und</strong>esstraße weitab je<strong>de</strong>r Bebauung<br />

eine 1,6 km lange, mit grauem Naturstein verklei<strong>de</strong>te Stützmauer. Als weiteres<br />

Gestaltungselement ließ das Straßenbauamt R<strong>und</strong>bögen im oberen Teil <strong>de</strong>r Stützmauer<br />

einarbeiten. Da die B<strong>und</strong>esstraße oberhalb <strong>de</strong>r Stützmauer verläuft, kann die<br />

Verkleidung von <strong>de</strong>n Verkehrsteilnehmern nicht gesehen wer<strong>de</strong>n. Wegen <strong>de</strong>s direkt<br />

vor <strong>de</strong>r Stützmauer angrenzen<strong>de</strong>n breiten Flusses gibt es auch für an<strong>de</strong>re Passanten<br />

keine Möglichkeit, sie aus <strong>de</strong>r Nähe zu betrachten. Die wenigen Spaziergänger o<strong>de</strong>r<br />

Radfahrer im entfernten Vorfeld <strong>de</strong>r Stützmauer nehmen diese lediglich als graues<br />

Band in <strong>de</strong>r Landschaft wahr <strong>und</strong> können die gestalterischen Elemente nicht erkennen.<br />

In an<strong>de</strong>ren Fällen, insbeson<strong>de</strong>re in innerstädtischen Bereichen, gestalteten die Stra-<br />

Ein Straßenbauamt ließ über eine innerörtliche<br />

B<strong>und</strong>esstraße eine Fußgängerbrücke<br />

errichten. Für Länge, Breite<br />

<strong>und</strong> sonstige aufwendige architektonische<br />

Gestaltungen <strong>de</strong>r Brücke waren<br />

städtebauliche Grün<strong>de</strong> maßgebend.<br />

Dadurch kostete die Brücke rd. 2,3<br />

statt 0,5 Mio. Euro.<br />

32<br />

ßenbauämter auf Wunsch Dritter ihre<br />

Bauwerke viel zu aufwendig. Aus verkehrlicher<br />

Sicht bestand dafür keine Veranlassung.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof teilt<br />

die Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums,<br />

wonach die Straßenbauämter <strong>de</strong>n Gestaltungswünschen<br />

Dritter nur folgen sollen,<br />

wenn diese die städtebaulich begrün<strong>de</strong>ten<br />

Mehrkosten übernehmen (siehe auch<br />

Nr. 3.12, Punkt „A“).<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium empfohlen, die von <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

geplanten Maßnahmen kritischer zu prüfen <strong>und</strong> zu aufwendigen<br />

Ausführungen nicht zuzustimmen, da die hierfür benötigten Mittel an<strong>de</strong>ren dringen<strong>de</strong>n<br />

Straßenprojekten entzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur Beseitigung eines Bahnübergangs baute eine Straßenbauverwaltung aus städtebaulichen<br />

Erwägungen eine über 300 m lange Brücke, obwohl die Straße nur eine<br />

knapp 20 m breite Bahnstrecke <strong>und</strong> einen schmalen Flusslauf zu überqueren hatte.<br />

Die lange Brücke führte zu einer unangemessenen Verlängerung <strong>de</strong>r Fußwege, so<br />

dass für Fußgänger zusätzlich eine Unterführung an <strong>de</strong>r Stelle <strong>de</strong>s alten Bahnübergangs<br />

gebaut wer<strong>de</strong>n musste. Die zu aufwendige Baumaßnahme verursachte vermeidbare<br />

Mehrkosten von min<strong>de</strong>stens 8 Mio. Euro. 57<br />

57 siehe auch die Bemerkung Nr. 23 aus <strong>de</strong>m Jahr 1994 [im Anhang 6 ab Seite 165]


3.7 Tunnelbauwerke<br />

Der Straßenbauhaushalt <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es wird in zunehmen<strong>de</strong>m Maße mit Ausgaben für<br />

<strong>de</strong>n Tunnelbau im Zuge von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> belastet. So hat sich die Zahl <strong>de</strong>r<br />

Tunnel in <strong>de</strong>n Jahren 1980 bis 1999 von 41 auf 162 fast vervierfacht. Während sich<br />

die durchschnittlichen Kosten für einen Kilometer oberirdisch geführter Autobahnen<br />

auf rd. 6 bis 10 Mio. Euro belaufen, betragen diese bei einem zweiröhrigen Autobahntunnel<br />

je nach Bauweise <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>n- o<strong>de</strong>r Gebirgsbeschaffenheit etwa das<br />

Fünf- bis Zehnfache.<br />

Hinzu kommen die wesentlich höheren Ausgaben für Betrieb <strong>und</strong> Instandhaltung <strong>de</strong>r<br />

Tunnelbauwerke. Lange Tunnel müssen beleuchtet <strong>und</strong> belüftet wer<strong>de</strong>n. Bei beson<strong>de</strong>rs<br />

langen Tunneln reicht eine einfache Längslüftung durch Deckenverdichter nicht<br />

mehr aus. Hier wird eine aufwendige Querlüftung über Lüftungskanäle erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Näheres über die Ausstattung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb von Straßentunneln kann <strong>de</strong>n „Richtlinien<br />

für die Ausstattung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb von Straßentunneln“ 58 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Beim Bau eines Autobahnabschnittes in einem ländlichen Raum mit überwiegend<br />

intensiv genutzten Ackerflächen sah die Straßenbauverwaltung statt eines preiswerteren<br />

Einschnitts einen Tunnel vor. Der B<strong>und</strong> musste dadurch rd. 20 Mio. Euro mehr<br />

aufwen<strong>de</strong>n. Wür<strong>de</strong>n die beim Bau dieser B<strong>und</strong>esautobahn angewandten Kriterien<br />

für <strong>de</strong>n Landschaftsschutz auch auf an<strong>de</strong>re Neubauten übertragen, so müssten neue<br />

Straßen überwiegend in Tunneln verlaufen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof nahm <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>s aus seiner Sicht nicht erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Tunnels zum Anlass, <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium vorzuschlagen, allgemein gültige Kriterien<br />

für <strong>de</strong>n Bau von Tunneln beim <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau aufzustellen. 59 Das<br />

B<strong>und</strong>esministerium folgte dieser Empfehlung <strong>und</strong> entwarf einen „Leitfa<strong>de</strong>n für die<br />

Planungsentscheidung Einschnitt o<strong>de</strong>r Tunnel“. Nach Abstimmung mit <strong>de</strong>n Obersten<br />

Straßenbaubehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r <strong>und</strong> <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esrechnungshof sowie <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

durch <strong>de</strong>n Rechnungsprüfungsausschuss führte es diesen Leitfa<strong>de</strong>n Mitte 1998<br />

für <strong>de</strong>n Geschäftsbereich <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> ein. 60<br />

Bei <strong>de</strong>r Planung langer Tunnel im Zuge von einbahnigen B<strong>und</strong>esstraßen sollten die<br />

Straßenbauämter zu<strong>de</strong>m be<strong>de</strong>nken, dass infolge <strong>de</strong>r katastrophalen Tunnelbrän<strong>de</strong> im<br />

Mont-Blanc-Tunnel, Tauerntunnel <strong>und</strong> Pfän<strong>de</strong>rtunnel <strong>de</strong>r Ruf nach mehr Sicherheit<br />

immer lauter wird. Um die Tunnel sicherer zu machen, erwägt man sogar, eine zweite<br />

Röhre zu bauen. Durch <strong>de</strong>n dann möglichen Richtungsverkehr könnten Frontalzusammenstöße<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Falls sich diese Auffassung, die eine Experten-<br />

58 Richtlinien für die Ausstattung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2003,<br />

ARS-Nr. 17/2003 vom 24. März 2003<br />

59 siehe auch die Bemerkung Nr. 57 aus <strong>de</strong>m Jahr 1995 [im Anhang 6 ab Seite 172]<br />

60 ARS-Nr. 25/1998 vom 28. Juni 1998<br />

33


gruppe <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums allerdings nicht mitträgt, durchsetzen sollte, müssten<br />

lange einröhrige Tunnel eine zweite Röhre erhalten.<br />

Tunnelbauwerke sollten nur geplant wer<strong>de</strong>n, wenn sie unumgänglich sind. Der Wahl<br />

<strong>de</strong>s Querschnitts ist beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung beizumessen, weil sie die Kosten eines<br />

Tunnels maßgeblich beeinflusst. So führt eine Verbreiterung eines kreisförmigen<br />

Tunnelquerschnittes für einen Standstreifen von 10 auf 12 m o<strong>de</strong>r um 20 % zu einer<br />

Zunahme <strong>de</strong>s Ausbruchquerschnittes um 44 %.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat ein Verfahren für die Auswahl von Straßenquerschnitten<br />

in Tunneln eingeführt. 61 Untersuchungen über die Verkehrssicherheit führten zu <strong>de</strong>m<br />

Ergebnis, dass in Tunneln die maßgeblichen Unfallkenngrößen bei zweibahnigen<br />

Straßen etwa nur die Hälfte <strong>und</strong> bei einbahnigen Straßen etwa ein Drittel <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Kenngrößen freier Strecken betragen. Deshalb ist es unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r erheblichen Tunnelbaukosten nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

vertretbar, die Abmessungen <strong>de</strong>r Querschnittselemente im Tunnel gegenüber <strong>de</strong>r<br />

freien Strecke geringfügig einzuschränken.<br />

Die neue vierte Elbtunnelröhre in Hamburg<br />

ermöglicht nun auch in <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Mittelröhre<br />

einen Richtungsverkehr anstelle <strong>de</strong>s<br />

verkehrlich problematischen Gegenverkehrs.<br />

Damit erhöht sich die Sicherheit im Elbtunnel.<br />

Trotz<strong>de</strong>m plante <strong>und</strong> baute die Straßenbauverwaltung<br />

einen Standstreifen <strong>und</strong> begrün<strong>de</strong>te<br />

dies mit Sicherheitsbe<strong>de</strong>nken. Nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes wäre <strong>de</strong>r<br />

Standstreifen nicht erfor<strong>de</strong>rlich gewesen.<br />

Durch ein Tunnelbauwerk ohne Standstreifen<br />

hätte ein dreistelliger Millionenbetrag eingespart<br />

wer<strong>de</strong>n können. 62<br />

34<br />

Die Regelbauweise bei Tunnelstrecken<br />

im Zuge mehrstreifiger<br />

Richtungsfahrbahnen ist <strong>de</strong>shalb<br />

zunächst ein abgemin<strong>de</strong>rter Regelquerschnitt<br />

ohne Standstreifen<br />

(RQ 26 t, RQ 33 t). Danach ist zu<br />

prüfen, ob die durch die zusätzlichen<br />

Standstreifen entstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzen größer sind als die Kosten<br />

für <strong>de</strong>n Standstreifen im Tunnel.<br />

Einige Straßenbauämter planen in<br />

Tunnelbauwerken Standstreifen,<br />

obwohl diese nur in begrün<strong>de</strong>ten<br />

Fällen vorzusehen sind. Sie be-<br />

grün<strong>de</strong>n ihr Vorgehen mit Sicherheitsaspekten o<strong>de</strong>r bei einer sechsstreifigen Autobahn<br />

mit <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer vierstreifigen 4+0-Verkehrsführung auf einer<br />

Richtungsfahrbahn im Störungsfall (Sperrung einer Tunnelröhre). Nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes reichen diese Argumente allein nicht aus, <strong>de</strong>n Bau teurer<br />

Standstreifen in Tunneln zu rechtfertigen, son<strong>de</strong>rn bedürfen einer <strong>de</strong>taillierten Abwägung.<br />

61<br />

vergleiche ARS-Nr. 6/2000 vom 22. Februar 2000<br />

62<br />

siehe auch die Bemerkung Nr. 24 aus <strong>de</strong>m Jahr 1997 [im Anhang 6 ab Seite 185]


3.8 Ortsumgehungen<br />

Der Bau von Ortsumgehungen hat hohe politische Be<strong>de</strong>utung, da er von <strong>de</strong>n Betroffenen<br />

überwiegend gewünscht wird. Ortsumgehungen entlasten die Ortsdurchfahrten<br />

vom Durchgangsverkehr <strong>und</strong> führen damit zu einer besseren Lebensqualität bei <strong>de</strong>n<br />

Einwohnern.<br />

Im neuen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 sind 740 Ortsumgehungen mit einer Gesamtlänge<br />

von 3.050 km <strong>und</strong> einem Finanzvolumen von rd. 10 Mrd. Euro im vordringlichen<br />

Bedarf vorgesehen. Damit entfallen etwa die Hälfte aller neuen Strecken<br />

<strong>und</strong> 20 % aller Investitionsmittel für Maßnahmen <strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfs auf <strong>de</strong>n<br />

Bau von Ortsumgehungen.<br />

Der Planung von Ortsumgehungen lassen sich – abhängig von <strong>de</strong>r Verkehrsbelastung,<br />

Topografie <strong>und</strong> Raumempfindlichkeit – verschie<strong>de</strong>ne Ausbaustandards<br />

zugr<strong>und</strong>e legen. Eine Ortsumgehung, die vor <strong>de</strong>m Ortseingang die Trasse <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

verlässt <strong>und</strong> nach <strong>de</strong>r Umfahrung am Ortsen<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>r auf die vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Trasse trifft, wäre im zweistreifigen Profil RQ 10,5 mit relativ geringem Aufwand<br />

herzustellen. Zu<strong>de</strong>m könnten die Einmündungen <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt höhengleich<br />

(ohne Überführungsbauwerke) hergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r B 64 plante ein Straßenbauamt <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r drei Ortsumgehungen Herzebrock-Clarholz,<br />

Beelen <strong>und</strong> Warendorf als neue „dreistreifige“ Kraftfahrstraße,<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r dritte Fahrstreifen jeweils abwechselnd einer Fahrtrichtung als Überholstreifen<br />

dient. Die Planung von höhenungleichen Knotenpunkten zog weitere Kosten<br />

im nachgeordneten Wegenetz für <strong>de</strong>ren An- <strong>und</strong> Verbindungen nach sich. Die Verkehrsbelastung<br />

war im Planungsbereich auf <strong>de</strong>r B 64 rückläufig <strong>und</strong> wies einen geringen<br />

Fernverkehrsanteil auf. Im Zuge <strong>de</strong>r Vorplanung im Jahr 1997 ermittelte das<br />

Straßenbauamt Baukosten in Höhe von etwa 94 Mio. Euro, die <strong>de</strong>n Ansatz <strong>de</strong>s Bedarfsplanes<br />

1992 um etwa 50 Mio. Euro überschritten. Obwohl die Kostensteigerung<br />

erheblich war, erwogen das B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> die Straßenbauverwaltung<br />

nicht, die vorgesehenen Ausbaustandards zu reduzieren. 63<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, dass das B<strong>und</strong>esministerium die Straßenbauverwaltung<br />

nicht veranlasst hat, <strong>de</strong>n Ausbaustandard <strong>de</strong>r B 64 bei <strong>de</strong>m sehr geringen<br />

Nutzen-Kosten-Verhältnis zu senken. Er hat empfohlen, die Neubaustrecke<br />

höhengleich <strong>und</strong> zweistreifig zu planen <strong>und</strong> sie unter weitgehen<strong>de</strong>r Beibehaltung<br />

<strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Ausbauquerschnittes <strong>de</strong>r B 64 zu verkürzen. Damit ließen sich gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>s Straßenbauamtes rd. 46 Mio. Euro einsparen.<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verkehrsqualität <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit kann auch <strong>de</strong>r Bau eines<br />

RQ 15,5 mit <strong>de</strong>r Bau- <strong>und</strong> Betriebsform 2+1 Fahrstreifen (siehe auch Nr. 3.4)<br />

sinnvoll sein. Da nur zwei Fahrstreifen durchgängig befahren wer<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>ssen Kapazität<br />

nicht <strong>de</strong>utlich höher als die eines RQ 10,5.<br />

63 siehe auch die Bemerkung Nr. 33 aus <strong>de</strong>m Jahr 2001 [im Anhang 6 ab Seite 230]<br />

35


Das B<strong>und</strong>esministerium hat eingeräumt, dass Straßenbauverwaltungen Ortsumgehungen<br />

oftmals zu aufwendig planen <strong>und</strong> bauen. Es hat ausgeführt, dass sich für die<br />

Planungen <strong>de</strong>r Ortsumgehungen Herzebrock-Clarholz, Beelen <strong>und</strong> Warendorf im<br />

Zuge <strong>de</strong>r B 64 sowie <strong>de</strong>r Ortsumgehung Salzkotten <strong>de</strong>r B 1 wesentliche Gr<strong>und</strong>daten<br />

gegenüber <strong>de</strong>n ursprünglichen Annahmen verän<strong>de</strong>rt hätten. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />

solle bei <strong>de</strong>r eingeleiteten Überarbeitung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans <strong>de</strong>r künftige<br />

Bedarf <strong>und</strong> auch <strong>de</strong>r bisherige Ausbaustandard auf Basis aktueller Kostenangaben,<br />

Verkehrsdaten <strong>und</strong> -prognosen geprüft wer<strong>de</strong>n. Neben <strong>de</strong>n bisher verfolgten Planungen<br />

sollen auch Varianten für die Ortsumgehungen bewertet wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes entsprächen.<br />

Der Haushaltsausschuss for<strong>de</strong>rte in seinem Beschluss vom 12. Juni 2002 das B<strong>und</strong>esministerium<br />

auf, die Straßenbauverwaltungen zu veranlassen, künftig Ortsumgehungen<br />

so zu planen, dass <strong>de</strong>r maßnahmenbezogene Ausbaustandard sich stärker<br />

nach <strong>de</strong>n verkehrlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Erfor<strong>de</strong>rnissen richtet. 64<br />

Auch die Ortsumgehung Salzkotten im Zuge <strong>de</strong>r B 1 plante ein Straßenbauamt zu<br />

aufwendig. Bei <strong>de</strong>r Linienabstimmung ermittelte es im Jahr 1998 Kosten von etwa<br />

35 Mio. Euro, die <strong>de</strong>n Ansatz <strong>de</strong>s Bedarfsplanes 1992 von 18 Mio. Euro erheblich<br />

überschritten. Die Kostensteigerung war zum Teil auf die Verbreiterung auf einen<br />

„dreistreifigen“ Querschnitt sowie <strong>de</strong>n Bau höhenungleicher Kreuzungen <strong>und</strong> Verknüpfungen<br />

mit <strong>de</strong>m nachgeordneten Straßennetz zurückzuführen. Eine von <strong>de</strong>r<br />

Straßenbauverwaltung veranlasste Nachbewertung für die Ortsumgehung ergab nur<br />

noch ein sehr geringes Nutzen-Kosten-Verhältnis <strong>und</strong> machte die Vordringlichkeit<br />

dieser Maßnahme fraglich. Trotz<strong>de</strong>m stimmte das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Planung<br />

zu. Das Straßenbauamt beabsichtigte, die Kosten durch Verzicht auf die Anbindung<br />

einer Lan<strong>de</strong>sstraße zu senken, um das Nutzen-Kosten-Verhältnis zu verbessern. Es<br />

hielt jedoch weiter an <strong>de</strong>m „dreistreifigen“ Querschnitt <strong>und</strong> <strong>de</strong>n höhenungleichen<br />

Verknüpfungen mit <strong>de</strong>m nachgeordneten Wegenetz fest. 65<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält <strong>de</strong>n geplanten „dreistreifigen“ <strong>und</strong> höhenungleichen<br />

Neubau <strong>de</strong>r Ortsumgehung Salzkotten <strong>de</strong>r B 1 für zu aufwendig. Er hat bei einer<br />

zweistreifigen, im Wesentlichen höhengleichen Trassenführung Einsparungen gegenüber<br />

<strong>de</strong>r ursprünglichen Planung <strong>de</strong>s Amtes von rd. 19 Mio. Euro aufgezeigt.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes sollte das B<strong>und</strong>esministerium künftig<br />

bereits bei <strong>de</strong>n Abstimmungsgesprächen über die Vorentwürfe darauf achten, dass<br />

die Straßenbauverwaltungen einen angemessenen Ausbaustandard zugr<strong>und</strong>e legen<br />

<strong>und</strong> somit wirtschaftlich planen.<br />

64<br />

siehe B<strong>und</strong>estags-Drucksache 14/9460 zur Bemerkung Nr. 33 aus <strong>de</strong>m Jahr 2001<br />

65<br />

siehe auch die Bemerkung Nr. 33 aus <strong>de</strong>m Jahr 2001 [im Anhang 6 ab Seite 230]<br />

36


Die Straßenbauverwaltung plant <strong>de</strong>n Bau einer Ortsumgehung Bad Bramstedt im<br />

Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 206. Das Vorhaben hat sich wegen <strong>de</strong>r aufwendigen Planung<br />

bis zum Jahr 2003 gegenüber <strong>de</strong>r Bedarfsplanung aus <strong>de</strong>m Jahr 1993 von rd.<br />

14 auf 29 Mio. Euro verteuert. Dadurch hat sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis so<br />

stark verringert, dass diese Maßnahme gera<strong>de</strong> noch als bauwürdig eingestuft wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Eine Einstufung als Maßnahme <strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfs ist daher nicht<br />

mehr gerechtfertigt. Ferner plant die Straßenbauverwaltung, die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 20 von Lübeck in Richtung Nie<strong>de</strong>rsachsen zu verlängern. Je nach Linienführung<br />

könnte die neue Autobahn als Ortsumgehung dienen <strong>und</strong> die geplante Ortsumgehung<br />

überflüssig machen. 66<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat das B<strong>und</strong>esministerium aufgefor<strong>de</strong>rt, die Notwendigkeit<br />

<strong>de</strong>r Ortsumgehung Bad Bramstedt wegen <strong>de</strong>s geplanten Neubaus <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 20 nochmals zu überprüfen. Zumin<strong>de</strong>st sollte es die Straßenbauverwaltung<br />

veranlassen, die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Maßnahme durch Einsparungen bei <strong>de</strong>n Baukosten<br />

<strong>de</strong>utlich zu verbessern.<br />

Der Haushaltsausschuss for<strong>de</strong>rte das B<strong>und</strong>esministerium auf, <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

so lange zurückzustellen, bis <strong>de</strong>r Verlauf <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 20 im<br />

Raum Bad Bramstedt geklärt ist.<br />

3.9 Lärmschutz<br />

Es gibt vielerlei Lärm. Aber es gibt nur eine Stille.<br />

KURT TUCHOLSKY<br />

Der in <strong>de</strong>n letzten Jahrzehnten stark angestiegene Straßenverkehr hat natürlich auch<br />

eine Zunahme <strong>de</strong>s von ihm ausgehen<strong>de</strong>n Lärms zur Folge. Deshalb wur<strong>de</strong> in Rechtsnormen<br />

<strong>und</strong> weiteren Bestimmungen geregelt, wie Betroffene vor möglicher Lärmbeeinträchtigung<br />

geschützt wer<strong>de</strong>n sollen. Dabei wird zwischen zwei „Programmen“<br />

unterschie<strong>de</strong>n:<br />

1. Beim Neubau o<strong>de</strong>r Ausbau von Straßen besteht <strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>e nach ein Anspruch<br />

auf Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r Lärmvorsorge, für die<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> in <strong>de</strong>n Jahren 1978 bis 2002 rd. 2,8 Mrd. Euro ausgegeben hat bei<br />

einem jährlichen Höchstwert von rd. 208 Mio. Euro im Jahr 1998 <strong>und</strong> einem<br />

aktuellen Jahreswert für 2002 von rd. 119 Mio. Euro.<br />

2. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge wird Lärmsanierung an bestehen<strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

betrieben. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es, <strong>und</strong> ihr Ausmaß richtet sich nach <strong>de</strong>r jeweiligen Haushaltslage. In<br />

66 siehe auch die Bemerkung Nr. 45 aus <strong>de</strong>m Jahr 2002 [im Anhang 6 ab Seite 254]<br />

37


38<br />

<strong>de</strong>n Jahren 1978 bis 2002 hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> hierfür rd. 705 Mio. Euro aufgewen<strong>de</strong>t.<br />

Die jährlichen Ausgaben für Lärmsanierung sanken seit <strong>de</strong>m „Spitzenjahr“<br />

1989 von rd. 56 Mio. Euro auf 16 Mio. Euro im Jahr 2002 mit einer<br />

Talsohle von rd. 13 Mio. Euro im Jahr 1999.<br />

3.9.1 Lärmvorsorge<br />

Beim Bau o<strong>de</strong>r bei einer wesentlichen Än<strong>de</strong>rung öffentlicher Straßen ist sicherzustellen,<br />

dass durch diese Maßnahmen keine schädlichen Umwelteinwirkungen in<br />

Form von Verkehrsgeräuschen hervorgerufen wer<strong>de</strong>n, die nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />

vermeidbar sind („Gebot <strong>de</strong>s aktiven Lärmschutzes“). 67 Voraussetzung ist, dass<br />

die Kosten <strong>de</strong>r Schutzmaßnahme nicht außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck<br />

stehen („Gebot <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit“). 68<br />

Diese Bestimmungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes wer<strong>de</strong>n durch die Verkehrslärmschutzverordnung<br />

69 <strong>und</strong> die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung<br />

70 konkretisiert. Die „Richtlinien für <strong>de</strong>n Lärmschutz an Straßen“ 71 ergänzen<br />

die Verkehrslärmschutzverordnung.<br />

Beim Bau o<strong>de</strong>r bei einer wesentlichen Än<strong>de</strong>rung öffentlicher Straßen ist zum Schutz<br />

<strong>de</strong>r Nachbarschaft vor Belästigungen durch Verkehrsgeräusche zu gewährleisten,<br />

dass die aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Prognoseverkehrsstärken 72 errechneten Beurteilungspegel 73<br />

die Immissionsgrenzwerte <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverordnung nicht überschreiten.<br />

Wer<strong>de</strong>n die Grenzwerte (siehe Tabelle 2) überschritten, besteht <strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>e nach<br />

ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz im Rahmen <strong>de</strong>r Lärmvorsorge.<br />

Bau im Sinne <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes ist <strong>de</strong>r Neubau von Straßen.<br />

Die Än<strong>de</strong>rung einer öffentlichen Straße ist nach <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverordnung<br />

67<br />

§ 41 <strong>de</strong>s Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen <strong>und</strong> ähnliche Vorgänge (B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom<br />

15. März 1974, BGBl I 1974, S. 721; i.d.F. d. Bekanntmachung vom 26.09.2002<br />

68<br />

§ 43 BImSchG<br />

69<br />

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung<br />

– 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, BGBl I 1990, S. 1036<br />

70<br />

Vier<strong>und</strong>zwanzigste Verordnung zur Durchführung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung<br />

– 24. BImSchV) vom 4. Februar 1997, BGBl I 1997, S. 172, zuletzt<br />

geän<strong>de</strong>rt am 23.09.1997<br />

71<br />

Richtlinien für <strong>de</strong>n Lärmschutz an Straßen (RLS-90), ARS-Nr. 8/1990 vom 10.04.1990<br />

72<br />

vergleiche § 3 <strong>de</strong>r 16. BImSchV<br />

73<br />

Vergleichswert mit <strong>de</strong>n Immissionsgrenzwerten nach § 2 Abs. 1 <strong>de</strong>r 16. BImSchV; er ist die Höhe <strong>de</strong>s<br />

Schallpegels am Immissionsort, erweitert um einen rechnerischen Zuschlag aus Anfahren <strong>und</strong> Bremsen<br />

für lichtzeichengeregelte Kreuzungen o<strong>de</strong>r Einmündungen (näher beschrieben in <strong>de</strong>n RLS-90).


dann wesentlich, 74 wenn<br />

1. eine Straße um einen o<strong>de</strong>r mehrere durchgehen<strong>de</strong> Fahrstreifen erweitert<br />

wird,<br />

2. <strong>de</strong>r bisher vorhan<strong>de</strong>ne Beurteilungspegel durch einen erheblichen baulichen<br />

Eingriff an einer Straße um min<strong>de</strong>stens 3 dB(A) o<strong>de</strong>r auf min<strong>de</strong>stens<br />

70 dB(A) am Tage o<strong>de</strong>r 60 dB(A) in <strong>de</strong>r Nacht am jeweiligen Immissionsort<br />

erhöht wird o<strong>de</strong>r<br />

3. ein vorhan<strong>de</strong>ner Beurteilungspegel von min<strong>de</strong>stens 70 dB(A) am Tage o<strong>de</strong>r<br />

60 dB(A) in <strong>de</strong>r Nacht weiter erhöht wird. Dies gilt nicht für Gewerbegebiete.<br />

Festlegung gemäß gültigem Immissionsgrenzwerte in dB(A)<br />

Bebauungsplan Tag Nacht<br />

Krankenhäuser, Schulen,<br />

Kur- <strong>und</strong> Altenheime<br />

reine <strong>und</strong> allgemeine Wohn- <strong>und</strong><br />

Kleinsiedlungsgebiete<br />

57 49<br />

59 49<br />

Kern-, Dorf- <strong>und</strong> Mischgebiete 64 54<br />

Gewerbegebiete 69 59<br />

Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte für Lärmvorsorge<br />

Kennzeichnend für einen „erheblichen baulichen Eingriff“ sind nach <strong>de</strong>n Verkehrslärmschutzrichtlinien<br />

1997 75 solche Maßnahmen, die in die bauliche Substanz <strong>und</strong> in<br />

die Funktion <strong>de</strong>r Straße eingreifen <strong>und</strong> auf eine Steigerung <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit<br />

abzielen. Verkehrsrechtliche Maßnahmen allein begrün<strong>de</strong>n keinen Anspruch auf<br />

Lärmschutz.<br />

Nach <strong>de</strong>n genannten Vorschriften gilt bei Lärmvorsorge die Rangfolge:<br />

1. Lärmreduzierung am Immissionsort durch geeignete Linienführung.<br />

2. Aktiver Lärmschutz: Schutzmaßnahmen am Emissionsort o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nähe,<br />

bestehend aus Lärmschutzwän<strong>de</strong>n <strong>und</strong> -wällen, Vollab<strong>de</strong>ckungen sowie Einhausungen<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r Straßenoberfläche.<br />

74<br />

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 <strong>de</strong>r 16. BImSchV<br />

75<br />

Richtlinien für <strong>de</strong>n Verkehrslärmschutz an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> in <strong>de</strong>r Baulast <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es – VLärmSchR<br />

97, ARS-Nr. 26/1997 vom 2. Juni 1997; sie fassen alle Richtlinien zum Lärmschutz außer <strong>de</strong>n RLS-90<br />

zusammen <strong>und</strong> konkretisieren die Bestimmungen <strong>de</strong>r 16. <strong>und</strong> 24. BImSchV hinsichtlich Lärmvorsorge,<br />

Lärmsanierung sowie Entschädigung nicht vermeidbarer Lärmbeeinträchtigungen<br />

39


3. Passiver Lärmschutz: Entschädigung nicht zu vermei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Lärmeinwirkung<br />

in Höhe <strong>de</strong>r erbrachten notwendigen Aufwendungen für bauliche Verbesserungen<br />

am Objekt, z. B. Einbau von Schallschutzfenstern im Haus (Schutzmaßnahmen<br />

am Immissionsort).<br />

Aktiver Lärmschutz hat somit unter Beachtung <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit Vorrang vor<br />

passiven Lärmschutzmaßnahmen.<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Lärmschutzes können zu<strong>de</strong>m Verkehrsbeschränkungen (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen)<br />

ausgesprochen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Vor- <strong>und</strong> Nachteile<br />

sorgfältig gegeneinan<strong>de</strong>r abzuwägen sind. 76<br />

3.9.2 Lärmsanierung<br />

An bestehen<strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> wird Lärmschutz (Lärmsanierung) als freiwillige<br />

Leistung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es nur im Rahmen vorhan<strong>de</strong>ner Haushaltsmittel – im Jahr 2002<br />

rd. 16 Mio. Euro – gewährt.<br />

Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r Lärmsanierung setzen voraus, dass <strong>de</strong>r aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Verkehrsbelastung errechnete Beurteilungspegel folgen<strong>de</strong> im<br />

B<strong>und</strong>eshaushaltsplan festgelegte Immissionsgrenzwerte übersteigt:<br />

40<br />

Festlegung gemäß gültigem Immissionsgrenzwerte in dB(A)<br />

Bebauungsplan Tag Nacht<br />

Krankenhäuser, Schulen, Kur-<br />

<strong>und</strong> Altenheime, reine <strong>und</strong> allgemeine<br />

Wohn- <strong>und</strong> Kleinsiedlungsgebiete<br />

70 60<br />

Kern-, Dorf- <strong>und</strong> Mischgebiete 72 62<br />

Gewerbegebiete 75 65<br />

Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte für Lärmsanierung<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>r Lärmsanierung können sowohl aktive als auch passive Maßnahmen<br />

sein. Ein Vorrang von aktiven Lärmschutzmaßnahmen besteht jedoch nicht. Wie<br />

auch bei <strong>de</strong>r Lärmvorsorge sind Schutzmaßnahmen an baulichen Anlagen vom Eigentümer<br />

vorzunehmen. Der Straßenbaulastträger erstattet auf Antrag bis zu 75 %<br />

<strong>de</strong>r Aufwendungen.<br />

76 § 45 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565; 1971 BGBl.<br />

I, S. 38), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 3 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 1. September 2002 (BGBl. I, S. 3444)


3.9.3 Passiver Lärmschutz<br />

In innerörtlichen Bereichen kann mit vertretbarem Aufwand oft kein aktiver Lärmschutz<br />

wie eine Lärmschutzwand hergestellt wer<strong>de</strong>n. Deshalb wer<strong>de</strong>n alternativ passive<br />

Lärmschutzmaßnahmen an schutzbedürftigen baulichen Anlagen vorgenommen,<br />

hauptsächlich in Form von Lärmschutzfenstern. Dabei wer<strong>de</strong>n nur<br />

Räume geschützt, die zum nicht nur vorübergehen<strong>de</strong>n Aufenthalt von Menschen bestimmt<br />

sind. 77 Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>re Wohn- <strong>und</strong> Schlafräume. Beispiele für<br />

nicht schutzbedürftige Räume sind Bä<strong>de</strong>r, Toiletten, Treppenhäuser <strong>und</strong> Flure, bei<br />

Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r Lärmsanierung zu<strong>de</strong>m auch gewerblich genutzte Räume<br />

wie Hotelzimmer, Büros, Praxis- <strong>und</strong> Laborräume.<br />

3.9.4 Feststellungen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte wie<strong>de</strong>rholt fest, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

ungerechtfertigt B<strong>und</strong>esmittel für Lärmschutzmaßnahmen an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> einsetzten,<br />

in<strong>de</strong>m sie<br />

• eine wesentliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Straße unterstellten, obwohl diese nach <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Vorgaben nicht vorlag <strong>und</strong> somit ein Anspruch auf Lärmschutz im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Lärmvorsorge nicht bestand,<br />

• die Nutzung <strong>de</strong>r betroffenen Gebiete falsch einstuften – z. B. ein Mischgebiet<br />

als Wohngebiet – <strong>und</strong> damit zu niedrige Immissionsgrenzwerte heranzogen, die<br />

zu teuren Lösungen führten,<br />

• die Beurteilungspegel nicht nach <strong>de</strong>n vorgeschriebenen Verfahren berechneten,<br />

• unzutreffen<strong>de</strong> Annahmen in die Berechnungen <strong>de</strong>r Pegel einfließen ließen,<br />

• fälschlich Lärmschutzmaßnahmen schon bei Erreichen <strong>und</strong> nicht wie vorgeschrieben<br />

erst bei Überschreiten <strong>de</strong>r Immissionsgrenzwerte zustan<strong>de</strong>n,<br />

• aktiven Lärmschutz (in <strong>de</strong>r Regel Lärmschutzwän<strong>de</strong>) zu aufwendig gestalteten<br />

<strong>und</strong><br />

• zwischen verschie<strong>de</strong>nen möglichen Ausführungsarten <strong>de</strong>s Lärmschutzes („Gebot<br />

<strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit“) nicht abwogen <strong>und</strong> wirtschaftlichere Maßnahmen<br />

nicht betrachteten.<br />

77 vergleiche VLärmSchR 97<br />

41


Auch wenn die Beurteilungspegel die<br />

Immissionsgrenzwerte tatsächlich überschritten<br />

hatten, führten die Straßenbauämter<br />

insbeson<strong>de</strong>re im Rahmen <strong>de</strong>r Lärmsanierung<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rliche Maßnahmen<br />

aus o<strong>de</strong>r erstatteten zu hohe Beträge <strong>und</strong><br />

nicht zuschussfähige Aufwendungen, in<strong>de</strong>m<br />

sie<br />

• in Kenntnis <strong>de</strong>s kurzfristig anstehen<strong>de</strong>n Baues einer Ortsumgehung eine Lärmsanierung<br />

an <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n, innerörtlichen <strong>und</strong> später abzustufen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraße<br />

ausführten,<br />

• bei <strong>de</strong>r Lärmsanierung 100 % anstelle <strong>de</strong>r vorgesehenen 75 % <strong>de</strong>r Aufwendungen<br />

erstatteten <strong>und</strong><br />

• Aufwendungen für nicht schutzbedürftige Räume wie Bä<strong>de</strong>r, Toiletten, Treppenhäuser<br />

o<strong>de</strong>r Büroräume anerkannten.<br />

Eine rd. 1 km lange Lärmschutzwand an<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 5 kostete über<br />

2,6 Mio. Euro <strong>und</strong> war damit – nicht nur<br />

wegen <strong>de</strong>r Kostensteigerungen, son<strong>de</strong>rn<br />

auch auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r aufwendigen Gestaltung<br />

– doppelt so teuer wie ursprünglich<br />

veranschlagt.<br />

42<br />

Ein Autobahnamt führte statt Lärmschutzwän<strong>de</strong>n<br />

in Kombination mit<br />

Lärm min<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Straßenoberfläche<br />

eine Lärmschutz-Einhausung aus. Die<br />

Mehrkosten zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es betrugen<br />

ca. 47 Mio. Euro.<br />

Dem B<strong>und</strong> entstehen jährlich vermeidbare<br />

Kosten in mehrfacher Millionenhöhe,<br />

wenn Lärmschutzanlagen<br />

unangemessen aufwendig gestaltet<br />

wer<strong>de</strong>n. 78 Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hatte <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

empfohlen, Lärmschutzwän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r örtlichen<br />

Situation angemessen zu gestal-<br />

ten <strong>und</strong> möglichst unauffällig in die Landschaft einzuglie<strong>de</strong>rn 79 sowie auf eine beson<strong>de</strong>re<br />

Gestaltung von Lärmschutzwän<strong>de</strong>n zu verzichten, wenn damit Mehrkosten<br />

verb<strong>und</strong>en seien. 80 Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte fest, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

die Vorgaben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums vielfach nicht eingehalten hatten, so<br />

dass in einigen Fällen die Mehrausgaben über ein Viertel <strong>de</strong>r Gesamtausgaben betrugen.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes sollten die Straßenbauverwaltungen<br />

die Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums zur Gestaltung von Lärmschutzwän<strong>de</strong>n<br />

in stärkerem Maße als bisher beachten. Die wesentliche Zielrichtung sollte dabei<br />

sein, Lärmschutzwän<strong>de</strong> weniger aufwendig zu gestalten, als dies <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

vielerorts festgestellt hat. Der Einsatz von teuren transparenten Lärmschutzwän<strong>de</strong>n<br />

sollte sich auf die vom B<strong>und</strong>esministerium empfohlenen Ausnahmen<br />

beschränken. Das B<strong>und</strong>esministerium wie<strong>de</strong>rum sollte die Straßenbauverwaltungen<br />

durch geeignete Maßnahmen dazu veranlassen, seine Empfehlungen <strong>und</strong> Weisungen<br />

besser zu beachten <strong>und</strong> unwirtschaftliche, überflüssige Maßnahmen zu Lasten <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>eshaushalts zu unterlassen.<br />

78<br />

siehe auch die Bemerkung Nr. 35 aus <strong>de</strong>m Jahr 1998 [im Anhang 6 ab Seite 194]<br />

79<br />

ARS-Nr. 19/1985 vom 2. Dezember 1985<br />

80<br />

Schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums vom 08.09.1993, Gz.: StB 30/06.26. 10/79 Va 93


3.10 Landschaftsbau<br />

Unkraut nennt man Pflanzen, <strong>de</strong>ren Vorzüge noch nicht erkannt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

EMERSON<br />

Nach<strong>de</strong>m eine Straße weitgehend hergerichtet ist, wer<strong>de</strong>n landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen notwendig, um die „Bauw<strong>und</strong>en“ zu heilen <strong>und</strong> gegebenenfalls erosionsgefähr<strong>de</strong>te<br />

Bö<strong>de</strong>n zu sichern. Größere Anpflanzungen können auch als Ersatz-<br />

o<strong>de</strong>r Ausgleichsmaßnahmen bei Planfeststellungsverfahren gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, die in<br />

landschaftspflegerischen Begleit- <strong>und</strong> Ausführungsplänen nie<strong>de</strong>rgelegt sein müssen.<br />

Weitere Anlässe für Ansaaten o<strong>de</strong>r Pflanzungen können die optische Einpassung einer<br />

Straße in die Landschaft o<strong>de</strong>r Blendschutz bei <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> mit getrennten<br />

Fahrbahnen (Mittelstreifenbepflanzung) sein.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, dass die Straßenbauämter häufig zu geringe<br />

Pflanzabstän<strong>de</strong> wählten, die nicht <strong>de</strong>n Richtlinien 81 <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

entsprachen. Außer<strong>de</strong>m sahen sie oft zu alte <strong>und</strong> zu große Gehölze vor, die nach<br />

kurzer Zeit hätten ausgelichtet wer<strong>de</strong>n müssen. Dadurch entstan<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> allein<br />

in <strong>de</strong>n Jahren 1992 bis 1998 rd. 11 Mio. Euro vermeidbare Kosten. 82 Die Pflanzflächen<br />

wur<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m oft vernachlässigt, so dass ihre ökologische Funktion gefähr<strong>de</strong>t<br />

war. Das B<strong>und</strong>esministerium hat die Beanstandungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

aufgegriffen <strong>und</strong> die Überarbeitung <strong>de</strong>r Richtlinien veranlasst.<br />

Weitere finanzielle Nachteile in Millionenhöhe<br />

entstan<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> durch mangelhafte<br />

Bauüberwachung <strong>und</strong> Überzahlungen<br />

durch die Straßenbauämter.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat empfohlen,<br />

die Pflanzabstän<strong>de</strong> entsprechend <strong>de</strong>n Richtlinien<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums zu gestalten<br />

<strong>und</strong> jüngere Gehölze zu verwen<strong>de</strong>n sowie<br />

die Bauüberwachung zu verbessern.<br />

81 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Landschaftsgestaltung, Abschnitt 2<br />

(RAS-LP 2), ARS-Nr. 11/2001 vom 2. Oktober 2001<br />

82 siehe auch die Bemerkung Nr. 47 aus <strong>de</strong>m Jahr 2000 [im Anhang 6 ab Seite 214]<br />

Ein Autobahnamt im Südosten<br />

Deutschlands führte im Zeitraum<br />

1992 bis 1998 Landschaftsbaumaßnahmen<br />

mit einem Kostenumfang<br />

von rd. 6,9 Mio. Euro durch. Allein<br />

durch zu geringe Pflanzabstän<strong>de</strong><br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> mit vermeidbaren<br />

Kosten in Höhe von rd.<br />

460.000 Euro belastet.<br />

43


3.11 Grünbrücken<br />

Grünbrücken erleichtern es Wildtieren, Straßen zu überqueren. Zu<strong>de</strong>m verbin<strong>de</strong>n sie<br />

Landschaftsräume. Grünbrücken sollen bei einem Straßenneubau die Folgen <strong>de</strong>s<br />

Eingriffs in Natur <strong>und</strong> Landschaft vermei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>rn.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hatte einheitliche<br />

Standards empfohlen, um möglichst wirtschaftlich<br />

<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Naturschutzes<br />

bei Straßenbauprojekten gerecht<br />

zu wer<strong>de</strong>n. 83<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium wird die Empfehlungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes berücksichtigen<br />

<strong>und</strong> die Planung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Bau<br />

von Grünbrücken vereinheitlichen. Es hat<br />

zugesagt, bis voraussichtlich En<strong>de</strong> 2003<br />

Regeln für <strong>de</strong>n Bau von Grünbrücken <strong>und</strong><br />

vergleichbaren Querungsbauwerken zu<br />

erstellen.<br />

44<br />

Obwohl die Straßenbauverwaltungen<br />

seit Anfang <strong>de</strong>r neunziger Jahre<br />

Grünbrücken planen <strong>und</strong> errichten,<br />

fehlt es bisher an einheitlichen Standards<br />

für <strong>de</strong>ren Bau. Es gibt keine<br />

Maßstäbe, die die ökologischen <strong>und</strong><br />

wirtschaftlichen Aspekte gleichermaßen<br />

berücksichtigen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat angeregt, die Planung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Bau von Grünbrücken<br />

einheitlich zu regeln, damit diese<br />

möglichst wirtschaftlich gebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Er hat u. a. empfohlen, für<br />

Grünbrücken eine nutzbare Breite<br />

von 30 bis 40 m als Richtwert festzu-<br />

legen. In <strong>de</strong>r Regel sollten Grünbrücken als kostengünstige Bogen- o<strong>de</strong>r Gewölbebauwerke<br />

ausgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.12 Einsparungsmöglichkeiten<br />

Das Suchen nach Einsparungsmöglichkeiten ist inzwischen eine Daueraufgabe im<br />

Planungsprozess gewor<strong>de</strong>n. Dabei ist allen Belangen – z. B. <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Umweltschutz – Rechnung zu tragen, ohne dass Einsparungen zu qualitativen<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Nachteilen führen. Zusätzliche Probleme entstehen, wenn am Planungsprozess<br />

Beteiligte o<strong>de</strong>r Dritte For<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Auflagen einbringen, die über<br />

rechtliche Verpflichtungen hinaus gehen.<br />

Die ständig größer wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Lücke zwischen Finanzbedarf <strong>und</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Wirtschaftsmitteln<br />

erhöhte <strong>de</strong>n Druck auf das B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> die Straßenbauverwaltungen,<br />

sämtliche Einsparungsmöglichkeiten zu nutzen. Überlegungen hierzu<br />

Anfang <strong>de</strong>r neunziger Jahre mün<strong>de</strong>ten in <strong>de</strong>n so genannten 30-Punkte-Katalog, <strong>de</strong>n<br />

das B<strong>und</strong>esministerium unter Mitwirkung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes erstellte. 84<br />

83 siehe auch die Bemerkung Nr. 73 aus <strong>de</strong>m Jahr 2003 [im Anhang 6 ab Seite 255]<br />

84 ARS-Nr. 17/1995 vom 31. Mai 1995


Der folgen<strong>de</strong> Auszug aus <strong>de</strong>m 30-Punkte-Katalog – unterglie<strong>de</strong>rt in vier Hauptgruppen<br />

– zeigt Möglichkeiten auf, wie das Gebot <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit<br />

85 bereits in <strong>de</strong>r Planung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n kann:<br />

A. Überprüfen <strong>de</strong>r Standards<br />

• Bei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s Querschnittes von Autobahnen sollten Spielräume <strong>und</strong><br />

Sparmaße genutzt wer<strong>de</strong>n; 86 allerdings müssen gegebenenfalls Beeinträchtigungen<br />

bei Behelfs-Verkehrsführungen in Baustellen in Kauf genommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

• Zwischenquerschnitte für <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> – z. B. (2+1)-Querschnitte anstelle<br />

vierstreifiger Straßen – stellen kostenmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Varianten dar.<br />

• Bei zweibahnigen Straßen kann für Verkehrsstärken unter<br />

25.000 Kfz/24 Std. – gegebenenfalls in Verbindung mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen<br />

– ein Standstreifen entfallen.<br />

• Bei einbahnigen B<strong>und</strong>esstraßen ist zu erwägen, ob höhengleiche Knoten höhenungleiche<br />

Kreuzungen ersetzen können.<br />

• Auf beson<strong>de</strong>re Gestaltung von Kunstbauwerken <strong>und</strong> Lärmschutzanlagen ist<br />

zu verzichten, wenn zusätzliche Kosten entstehen. Bei beson<strong>de</strong>ren Gestaltungswünschen<br />

Dritter sollten diese die Mehrkosten für Herstellung <strong>und</strong> Erhaltung<br />

tragen.<br />

• Die Standardisierung von Brückenbauwerken hilft, Kosten zu senken, z. B.<br />

durch Einbau von Spannbetonfertigteilträgern.<br />

• Typen-Bauwerksentwürfe für Brücken wie Fertigteilbrücken können zu<br />

wirtschaftlichen Bauweisen beitragen.<br />

B. Ausübung <strong>de</strong>s Ermessens bei Planungsentscheidungen<br />

• Bevor alle Varianten untereinan<strong>de</strong>r abgewogen <strong>und</strong> alle Belange zusammen<br />

gestellt sind, sollten keine kostenwirksamen Festlegungen getroffen o<strong>de</strong>r Zusagen<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

• Abgestimmte Planungen sind konsequent einzuhalten <strong>und</strong> Än<strong>de</strong>rungen genehmigter<br />

Planungen mit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> abzustimmen. Zwingend notwendige<br />

Mehrkosten sind nachzuweisen. Dadurch bedingte Verzögerungen sind in<br />

Kauf zu nehmen.<br />

• Lärmschutz sowie Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen dürfen nur im rechtlich<br />

verpflichten<strong>de</strong>n Umfang ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Das gilt ebenso für die For<strong>de</strong>rungen<br />

von Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzbehör<strong>de</strong>n. Im Einzelfall sind Not-<br />

85<br />

§ 6 HGrG <strong>und</strong> § 7 BHO<br />

86<br />

ARS-Nr. 25/1991 vom 30.09.1991 <strong>und</strong> ARS-Nr. 27/1982 vom 05.10.1982<br />

45


46<br />

wendigkeit, Umfang <strong>und</strong> Angemessenheit eingehend zu prüfen (siehe auch<br />

Nrn. 3.9.1 <strong>und</strong> 3.9.4).<br />

C. Konzentration <strong>de</strong>r Baulastaufgaben<br />

• Bei Lärmsanierungsmaßnahmen sind strenge Maßstäbe anzulegen. Wenn die<br />

Grenzwerte nur geringfügig überschritten wer<strong>de</strong>n, sind die Maßnahmen zurückzustellen<br />

(siehe auch Nr. 3.9.4).<br />

• In abzustufen<strong>de</strong>n Ortsdurchfahrten darf kein Rückbau zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

stattfin<strong>de</strong>n (siehe auch Nr. 9.2).<br />

• Wenn die Voraussetzungen vorliegen, sind B<strong>und</strong>esstraßen unverzüglich abzustufen<br />

(siehe auch Nr. 9.1).<br />

• For<strong>de</strong>rungen nach zusätzlichen Anschlussstellen an Autobahnen sind aus <strong>de</strong>r<br />

Sicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es zu prüfen.<br />

• For<strong>de</strong>rungen ohne rechtliche Gr<strong>und</strong>lage – z. B. nach Parkplätzen o<strong>de</strong>r Zubringern<br />

zu großen Verkehrserzeugern - sind zurückzuweisen.<br />

• Bei zeitgleichen Planungen mehrerer B<strong>und</strong>esprojekte ist nur das vorrangige<br />

voranzutreiben. In Zweifelsfällen sind Maßnahmen bis zur nächsten gesetzlichen<br />

Prüfung zurückzustellen.<br />

D. Sonstige Maßnahmen<br />

• Bei <strong>de</strong>r Organisation <strong>de</strong>s Betriebs- <strong>und</strong> Unterhaltungsdienstes sind alle notwendigen<br />

Rationalisierungsmaßnahmen zu ergreifen (siehe auch Nr. 8).<br />

• Eine qualitätsorientierte Aufsicht verringert die Kosten für spätere Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> Erneuerung.<br />

• Richtlinien-Spielräume sind konsequent auszunutzen. Grenzwerte <strong>und</strong> Ausnahmeregelungen<br />

sind voll auszuschöpfen, wenn Variationen <strong>de</strong>r Ausgangsparameter<br />

(z. B. Entwurfsgeschwindigkeit, Gradientenneigung, Ausr<strong>und</strong>ungs-<br />

<strong>und</strong> Kurvenradien) Einsparungen ermöglichen.<br />

• Wegen <strong>de</strong>s technischen Fortschritts <strong>und</strong> neuerer Erkenntnisse sind Regelwerke<br />

ständig darauf hin zu prüfen, ob neue o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rte Planungsparameter<br />

kostengünstig wirken können.<br />

• Ausländische Erfahrungen sind zu analysieren <strong>und</strong> gegebenenfalls zu nutzen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat wie<strong>de</strong>rholt darauf gedrungen, <strong>de</strong>n 30-Punkte-Katalog<br />

konsequent anzuwen<strong>de</strong>n. Er hat bei einigen Maßnahmen festgestellt, dass die Umsetzung<br />

einzelner o<strong>de</strong>r mehrerer Punkte <strong>de</strong>s Kataloges bereits Kosten in Millionenhöhe<br />

vermie<strong>de</strong>n hat.


4 Vorbereiten von Straßenbaumaßnahmen<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

Zum Vorbereiten von Straßenbaumaßnahmen gehören in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Größe<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Maßnahme im weiteren Sinne<br />

• die Vorentwurfsplanung (RE 87 -Entwurf) mit vorausgegangener Bo<strong>de</strong>nerk<strong>und</strong>ung<br />

<strong>und</strong><br />

• das Vorhaben durch die Linienbestimmung <strong>und</strong> die Planfeststellung baurechtlich<br />

abzusichern<br />

sowie im engeren Sinne<br />

• die Entwurfsplanung, gegebenenfalls mit erweiterter Bo<strong>de</strong>nerk<strong>und</strong>ung,<br />

• die erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungen gegebenenfalls mit einer Bestandsaufnahme zu erfassen<br />

<strong>und</strong> zu beschreiben,<br />

• das Ausschreiben <strong>und</strong> Vergeben <strong>de</strong>r Leistungen.<br />

Vorhaben zum Neubau, Ausbau<br />

o<strong>de</strong>r Umbau von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

mit einem Finanzvolumen<br />

von mehr als<br />

5 Mio. Euro veranschlagt das<br />

B<strong>und</strong>esministerium einzeln im<br />

Straßenbauhaushalt. Zu<strong>de</strong>m<br />

bedürfen größere Bauvorhaben<br />

– je nach Finanzvolumen<br />

<strong>und</strong> Art <strong>de</strong>s Projekts – <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

(„Gesehenvermerk“).<br />

So wirkt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

bei <strong>de</strong>r Vorentwurfsplanung<br />

mit.<br />

Zu einer soli<strong>de</strong>n Bauvorbereitung gehören zuerst eine sorgfältige Bestandsaufnahme<br />

<strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>nerk<strong>und</strong>ung sowie eine darauf aufbauen<strong>de</strong>, f<strong>und</strong>ierte Planung <strong>und</strong> Leistungsbeschreibung.<br />

Nach einer guten Bauvorbereitung müssen während <strong>de</strong>r Bauausführung<br />

– wenn überhaupt – nur noch geringfügige Än<strong>de</strong>rungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n,<br />

um ein nach <strong>de</strong>n allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik erstelltes Bauwerk<br />

zu erhalten.<br />

87 Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE),<br />

ARS-Nr. 1/1985 vom 11. Dezember 1984<br />

Eine Straßenbauverwaltung plante <strong>de</strong>n Bau einer<br />

Ortsumgehung mit einem rd. 2,4 km langen zweiröhrigen<br />

Tunnel nicht mit <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt.<br />

Dem auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage fehlerhafter Planungen<br />

<strong>und</strong> unzureichen<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nerk<strong>und</strong>ungen erarbeiteten<br />

Leistungsverzeichnis fehlten notwendige Positionen,<br />

an<strong>de</strong>re Leistungen beschrieb es häufig unzutreffend.<br />

Die Straßenbauverwaltung musste<br />

<strong>de</strong>shalb geän<strong>de</strong>rte o<strong>de</strong>r zusätzliche Leistungen<br />

mit über 238 Nachträgen beauftragen. Die insbeson<strong>de</strong>re<br />

mit <strong>de</strong>n Nachträgen verb<strong>und</strong>ene Baukostensteigerung<br />

betrug rd. 51 Mio. Euro o<strong>de</strong>r 50 %<br />

<strong>de</strong>r Hauptauftragssumme.<br />

47


Die Straßenbauverwaltungen haben für große Projekte umfangreiche Planungsunterlagen<br />

zu erstellen. Bei kleineren Maßnahmen bis zu 500.000 Euro – insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei Instandsetzungen von Fahrbahnbelägen <strong>und</strong> Entwässerungsanlagen, aber auch<br />

von Brücken, Tunneln <strong>und</strong> Stützbauwerken – sind dagegen in <strong>de</strong>n meisten Fällen<br />

weniger umfangreiche Pläne erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esministerium wird im Allgemeinen<br />

nicht beteiligt. Dennoch kommt es bei kleineren Maßnahmen – wie auch<br />

bei Großprojekten – auf eine genaue Bestands- <strong>und</strong> Scha<strong>de</strong>nerfassung an, um daraus<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungen für die Ausschreibung ableiten zu können.<br />

Die für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r o. g. Ortsumgehung zuständige Straßenbauverwaltung bemaß<br />

<strong>de</strong>n Tunnel zunächst mit einem zu geringen Wasserdruck. Erst während <strong>de</strong>s Tunnelvortriebes<br />

entschied sie sich, <strong>de</strong>n Wasserdruck anhand von Bohrungen genauer<br />

zu ermitteln. Daraufhin musste die Tunnelkonstruktion in weiten Bereichen geän<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n. So war <strong>de</strong>r Querschnitt an die aus statischer Sicht stabile Kreisform<br />

anzunähern. Dies bedingte u. a. <strong>de</strong>n Bau eines tiefen Sohlgewölbes. Zu<strong>de</strong>m musste<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer die Tunnelschale wesentlich dicker herstellen. Für die zusätzlichen<br />

<strong>und</strong> geän<strong>de</strong>rten Leistungen vergütete die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

über Nachtragsvereinbarungen rd. 6,7 Mio. Euro.<br />

Die Straßenbauverwaltung hätte vor <strong>de</strong>r Ausschreibung <strong>und</strong> nicht erst während <strong>de</strong>s<br />

Tunnelvortriebs <strong>de</strong>n Wasserdruck genauer untersuchen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Tunnel entsprechend<br />

planen müssen.<br />

Fehlerhafte Leistungsbeschreibungen führen zu Än<strong>de</strong>rungen, in <strong>de</strong>ren Folge die<br />

Straßenbauämter zahlreiche Nachtragsaufträge vergeben. Sie entziehen auf diese<br />

Ein Straßenbauamt erfasste beim Bau einer<br />

durch städtisches Gebiet führen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraße<br />

<strong>de</strong>n Bestand an Versorgungs- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

nur lückenhaft <strong>und</strong> schrieb<br />

darauf aufbauend die Leistungen für diese<br />

Leitungen aus. Der spätere Auftragnehmer<br />

bot diese Leistungen für rd. 5 Mio. Euro an.<br />

Wegen <strong>de</strong>r unvollständigen Bestandsaufnahme<br />

<strong>und</strong> infolge <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Bauausführung<br />

88 reichte <strong>de</strong>r Auftragnehmer dafür Nachtragsangebote<br />

über rd. 14 Mio. Euro ein, die<br />

das Amt überwiegend anerkennen <strong>und</strong> vergüten<br />

musste.<br />

48<br />

Weise umfangreiche Leistungen<br />

<strong>de</strong>m Wettbewerb. Dies führt in <strong>de</strong>r<br />

Regel zu höheren, teilweise zu unangemessen<br />

hohen Preisen. Die<br />

Straßenbauämter unterließen es<br />

häufig, niedrigere Preise bei Mengenmehrungen<br />

auszuhan<strong>de</strong>ln, die<br />

mit <strong>de</strong>n aus Öffentlichen Ausschreibungen<br />

hervorgegangenen<br />

Wettbewerbspreisen für größere<br />

Mengen vergleichbar waren.<br />

Wenn sie es versuchten, hatten sie<br />

meistens nicht <strong>de</strong>n gewünschten<br />

Erfolg. Den Auftragnehmern gelang<br />

es immer wie<strong>de</strong>r, ihre über-<br />

höhten Preise zu begrün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> nachzuweisen. Der B<strong>und</strong> wur<strong>de</strong> dadurch mit vermeidbaren<br />

Zusatzkosten belastet.<br />

88 grabenloses <strong>Bauen</strong> anstelle offener Bauweise


Ungenaue Mengenangaben <strong>und</strong> Leistungsbeschreibungen können auch zu Spekulationen<br />

bei einem Auftragnehmern führen. So setzt er einen höheren Einheitspreis bei<br />

vermuteten Mehrmengen ein <strong>und</strong> einen niedrigen Einheitspreis, wenn er auf Min<strong>de</strong>rmengen<br />

spekuliert. 89<br />

Beim Bau einer Ortsumgehung mit einem rd. 2,4 km langen Tunnel betrugen die<br />

vertraglichen Einheitspreise <strong>de</strong>r Position „Aufbereiten von Felsausbruch zum Wie<strong>de</strong>reinbau“<br />

0,17 Euro/m³ für 20.000 m³ Material <strong>de</strong>r Kantenlänge 300 mm (Pos. „a“)<br />

sowie 3,99 Euro/m³ für 2.500 m³ Material <strong>de</strong>r Kantenlänge 200 mm (Pos. „b“). Auf<br />

For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r DB AG, die <strong>de</strong>m Auftragnehmer vermutlich bekannt war, musste <strong>de</strong>r<br />

Bahndamm einer zu verlegen<strong>de</strong>n Eisenbahnlinie entgegen <strong>de</strong>r ursprünglichen Planung<br />

mit Material <strong>de</strong>r Kantenlänge 200 mm geschüttet wer<strong>de</strong>n. Dadurch ergab sich<br />

bei <strong>de</strong>r Position „b“ eine Mengenmehrung auf 75.000 m³.<br />

Die zuständige Straßenbauverwaltung vermutete in <strong>de</strong>m Preis von 3,99 Euro/m³ einen<br />

Spekulationspreis. Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich Straßenbauverwaltung<br />

<strong>und</strong> Auftragnehmer für die über 110 % hinausgehen<strong>de</strong> Überschreitung<br />

<strong>de</strong>s Mengenansatzes auf einen neuen Einheitspreis von 2,92 Euro/m³. Wird ein Preis<br />

von 0,42 Euro/m³ als realistisch unterstellt, so führte <strong>de</strong>r Spekulationspreis zu zusätzlichen<br />

Kosten von rd. 190.000 Euro.<br />

Über Nachträge vergüten die Straßenbauämter nicht nur zusätzliche, ohnehin erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Leistungen, son<strong>de</strong>rn auch solche, die bei einer einwandfreien Bauvorberei-<br />

tung gar nicht erfor<strong>de</strong>rlich gewesen<br />

wären. Erkennt <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

während <strong>de</strong>r Bauausführung,<br />

dass zusätzliche o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rte<br />

Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wer<strong>de</strong>n, muss er seinen Bauablauf<br />

anpassen. Dies führt im Allgemeinen<br />

zu einer Störung seines Bauablaufes.<br />

Dies kann so weit gehen,<br />

dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Baumaßnahme<br />

vorübergehend einstellen<br />

muss, weil für die zusätzlichen<br />

Leistungen weitere Planungen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zusätzliche<br />

Vorarbeiten die Ausführung <strong>de</strong>r<br />

eigentlichen Baumaßnahme blo-<br />

Umfangreiche zusätzliche <strong>und</strong> geän<strong>de</strong>rte<br />

Leistungen an <strong>de</strong>n Versorgungs- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

beeinträchtigten erheblich<br />

<strong>de</strong>n Tunnelvortrieb beim Bau einer innerstädtischen<br />

B<strong>und</strong>esstraße. Erst nach<strong>de</strong>m die Versorgungs-<br />

<strong>und</strong> Entsorgungsleitungen im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Tunneltrasse verlegt waren, konnte<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer seinen Vortrieb fortsetzen.<br />

Für Aufwendungen aus gestörtem Bauablauf<br />

stellte er rd. 16 Mio. Euro in Rechnung,<br />

die ihm die Straßenbauverwaltung voraussichtlich<br />

überwiegend vergüten muss. Für<br />

diese unnötigen Ausgaben erhält <strong>de</strong>r B<strong>und</strong><br />

keinen adäquaten Gegenwert.<br />

ckieren. Für <strong>de</strong>n damit verb<strong>und</strong>enen zusätzlichen Aufwand steht <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

eine geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu.<br />

89 Ein „Spekulationsangebot“ ist ein Angebot, bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bieter die Preise nicht an <strong>de</strong>n vor-<br />

aussichtlichen Kosten einer unverän<strong>de</strong>rten Leistungsbeschreibung orientiert, son<strong>de</strong>rn an <strong>de</strong>r<br />

Erwartung, dass aus von ihm angenommenen künftigen Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Leistungsinhaltes<br />

sich für ihn ein finanzieller Vorteil ergibt.<br />

49


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt, bei <strong>de</strong>r Bauvorbereitung größere Sorgfalt walten<br />

zu lassen. Er verkennt nicht, dass es wegen <strong>de</strong>r Vielschichtigkeit von Straßenbaumaßnahmen<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> unvorhersehbarer <strong>und</strong> nicht zu steuern<strong>de</strong>r äußerer Einflüsse<br />

immer wie<strong>de</strong>r zu Mengenän<strong>de</strong>rungen sowie zusätzlichen <strong>und</strong> geän<strong>de</strong>rten Leistungen<br />

kommen kann. Dennoch könnten nach seiner Auffassung bei verbesserter<br />

Bauvorbereitung nachträgliche Auftragserweiterungen <strong>und</strong> unnötige Ausgaben vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

4.2 <strong>Planen</strong> durch freiberuflich Tätige<br />

(Ingenieurbüros)<br />

Das Vorbereiten von Baumaßnahmen fällt gr<strong>und</strong>sätzlich in die Zuständigkeit <strong>de</strong>r<br />

Straßenbauverwaltungen. Die Straßenbauämter vergeben die notwendigen Planungsarbeiten<br />

bis zum Erstellen <strong>de</strong>r Ausschreibungsunterlagen zunehmend an Ingenieurbüros,<br />

nach Angaben <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen größtenteils wegen Personalmangels.<br />

Vom B<strong>und</strong>esrechnungshof befragte Straßenbauämter<br />

beurteilten die Qualität <strong>de</strong>r von Ingenieurbüros<br />

eingereichten Unterlagen als<br />

überwiegend verbesserungsbedürftig. So waren<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Leistungen für die Ausschreibung<br />

von Baumaßnahmen nicht genau<br />

genug beschrieben, überhaupt nicht erfasst<br />

o<strong>de</strong>r Mengenansätze unzutreffend ermittelt.<br />

Diese Feststellungen zur Qualität <strong>de</strong>r Leistungen<br />

von Ingenieurbüros bestätigten viele<br />

Obere <strong>und</strong> Oberste Straßenbaubehör<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>ren Erfahrungen sind fast alle vorgelegten<br />

Entwurfsunterlagen mit Mängeln behaftet.<br />

Trotz dieser Erkenntnis sei es jedoch<br />

wegen Personalmangels nicht möglich, alle<br />

Entwurfsunterlagen eingehend zu prüfen.<br />

50<br />

Unzureichen<strong>de</strong> Planungsleistungen<br />

von Ingenieurbüros betreffen<br />

nicht nur das jeweilige Land als<br />

Träger <strong>de</strong>r Planungskosten, son<strong>de</strong>rn<br />

haben auch für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> zum<br />

Teil erhebliche finanzielle Auswirkungen.<br />

Qualitätsmängel bei <strong>de</strong>r<br />

Planung haben häufig im Verlauf<br />

<strong>de</strong>r Bauausführung zusätzliche o<strong>de</strong>r<br />

geän<strong>de</strong>rte Leistungen <strong>und</strong><br />

Mengenmehrungen bei <strong>de</strong>n ausgeschriebenen<br />

Leistungspositionen<br />

zur Folge. In solchen Fällen müssen<br />

die Straßenbauämter entsprechen<strong>de</strong><br />

Nachtragsvereinbarungen<br />

schließen, die in <strong>de</strong>r Regel zu finanziellen<br />

Nachteilen für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

B<strong>und</strong> führen.<br />

Regressfor<strong>de</strong>rungen wegen Baukostensteigerungen infolge von Planungsmängeln<br />

<strong>de</strong>r Ingenieurbüros könnten problematisch sein, weil <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

eine unzureichen<strong>de</strong> Prüfung <strong>de</strong>r Leistung entgegengehalten wer<strong>de</strong>n könnte. Zu<strong>de</strong>m<br />

ist nicht auszuschließen, dass mangelhafte Ergebnisse freiberuflich Tätiger auf unscharfen<br />

Vorgaben, geringem Informationsfluss <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r ungenügen<strong>de</strong>r Überwachung<br />

seitens <strong>de</strong>r Straßenbauämter beruhen.


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof kann jedoch die Begründung von Straßenbauverwaltungen<br />

nicht hinnehmen, dass die von freiberuflich Tätigen aufgestellten Entwurfsunterlagen<br />

wegen personeller Unterbesetzung <strong>de</strong>r Straßenbauämter nicht geprüft wer<strong>de</strong>n<br />

könnten. Die Straßenbauverwaltungen haben aufgr<strong>und</strong> ihrer rechtlichen Verpflichtungen<br />

dafür zu sorgen, dass die Aufgaben aus <strong>de</strong>r Auftragsverwaltung ordnungsgemäß<br />

erfüllt wer<strong>de</strong>n. 90 Dazu gehört auch eine ausreichen<strong>de</strong> Personalausstattung <strong>de</strong>r<br />

damit befassten Straßenbauämter. Die „Ergänzen<strong>de</strong>n Vereinbarungen“ eines B<strong>und</strong>eslan<strong>de</strong>s<br />

zu Ingenieurverträgen sieht <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof als ersten Schritt,<br />

immer wie<strong>de</strong>r auftreten<strong>de</strong> Planungsfehler <strong>de</strong>r freiberuflich Tätigen zu vermin<strong>de</strong>rn.<br />

Gleichwohl sollten die Straßenbauverwaltungen weiter prüfen, ob <strong>und</strong> inwieweit Ingenieurbüros<br />

bei Baukostensteigerungen infolge von Planungsfehlern in Regress zu<br />

nehmen sind. Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes können Ingenieurbüros<br />

vor allem zu qualitätsgerechter Arbeit veranlasst wer<strong>de</strong>n, wenn sie für aus ihren Fehlern<br />

entstan<strong>de</strong>ne Schä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Kosten haften müssen. Eine beson<strong>de</strong>re Definition <strong>de</strong>r<br />

Prüfpflicht <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung ist dafür nicht Voraussetzung.<br />

Eine Oberste Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> hat die Problematik inzwischen aufgegriffen. Sie wies<br />

– auch wegen <strong>de</strong>r Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes – die ihr unterstellten<br />

Straßenbauämter an, in <strong>de</strong>n „Ergänzen<strong>de</strong>n Vereinbarungen“ <strong>de</strong>r Ingenieurverträge<br />

folgen<strong>de</strong>s aufzunehmen:<br />

„Entsteht aufgr<strong>und</strong> fehlerhafter o<strong>de</strong>r unvollständiger Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

beim Auftraggeber ein erhöhter Prüfaufwand, kann <strong>de</strong>r Auftraggeber vom Auftragnehmer<br />

die Erstattung <strong>de</strong>r Mehrkosten verlangen. Als üblicher Prüfaufwand gilt<br />

3 % <strong>de</strong>s Honorars.<br />

Sofern bei Überschreitung <strong>de</strong>r vertraglich festgelegten Termine eine Nachfrist für<br />

die Bearbeitung vereinbart wer<strong>de</strong>n muss, behält sich <strong>de</strong>r Auftraggeber vor, eine<br />

Vertragsstrafe zu for<strong>de</strong>rn. Die Vertragsstrafe wird für je<strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Nachfristüberschreitung<br />

mit 0,1 % <strong>de</strong>s Honorars festgesetzt; sie ist auf insgesamt 10 % <strong>de</strong>r Gesamtvergütung<br />

begrenzt <strong>und</strong> bezieht sich auf die von <strong>de</strong>r Fristsetzung betroffenen<br />

Teile <strong>de</strong>r Leistung.“<br />

Aufgabe <strong>und</strong> Verantwortung <strong>de</strong>s freiberuflich Tätigen (hier <strong>de</strong>s freischaffen<strong>de</strong>n Ingenieurs)<br />

wer<strong>de</strong>n durch einen Werkvertrag begrün<strong>de</strong>t. Dieser Vertrag verpflichtet<br />

<strong>de</strong>n freiberuflich Tätigen, ein <strong>de</strong>n Plänen, Berechnungen <strong>und</strong> Beschreibungen entsprechen<strong>de</strong>s<br />

mangelfreies Bauwerk entstehen zu lassen. Die Verantwortung <strong>de</strong>s mit<br />

<strong>de</strong>r Planung beauftragten freischaffen<strong>de</strong>n Ingenieurs besteht unabhängig von <strong>de</strong>r Gesamtverantwortung<br />

<strong>de</strong>r Bauverwaltung für das wirtschaftliche <strong>und</strong> mangelfreie öffentliche<br />

<strong>Bauen</strong>.<br />

Der freischaffen<strong>de</strong> Ingenieur trägt die Verantwortung für seine Leistungen <strong>und</strong> haftet<br />

unmittelbar für etwaige Fehler. Die Straßenbauämter haben unabhängig davon für<br />

ihre eigenen <strong>und</strong> für das Überwachen <strong>de</strong>r frem<strong>de</strong>n Leistungen einzustehen. Sie haben<br />

durch ihre Überwachung sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Freischaffen<strong>de</strong> seine Pflichten<br />

vertragsgemäß <strong>und</strong> umfassend erfüllt, <strong>und</strong> sind dafür verantwortlich, dass etwaige<br />

90 Art. 90 Abs. 2 <strong>und</strong> Art. 104 a Abs. 5 GG<br />

51


Mängel behoben wer<strong>de</strong>n. Dieses Han<strong>de</strong>ln ist Bauherrenaufgabe <strong>und</strong> begrün<strong>de</strong>t keine<br />

Teilhabe an <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>s Freischaffen<strong>de</strong>n. Diese wird durch die Überwachung<br />

nicht eingeschränkt.<br />

Wegen <strong>de</strong>r gr<strong>und</strong>sätzlichen Be<strong>de</strong>utung empfiehlt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong>esministerium, auf die Län<strong>de</strong>r einzuwirken, auch bei vermehrtem Einsatz von<br />

Ingenieurbüros genügend fachk<strong>und</strong>iges Personal in <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

vorzuhalten. Nur so ist gewährleistet, dass Ingenieurverträge ordnungsgemäß vergeben<br />

<strong>und</strong> abgewickelt sowie alle Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieurbüros auf vollständige Vertragserfüllung<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n können. Dies ist Voraussetzung dafür, Baumaßnahmen<br />

an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es wirtschaftlich auszuführen <strong>und</strong><br />

abzuwickeln.<br />

52


5 Ausschreiben <strong>und</strong> Vergeben von Bauleistungen<br />

5.1 Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für<br />

Bauleistungen<br />

Schon seit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 19. Jahrh<strong>und</strong>erts gibt es Verdingungsordnungen, die das Vergabegeschehen<br />

durch Vorgabe einheitlicher Regelungen rationalisierten. Sie verringern<br />

<strong>de</strong>n Aufwand beim Erstellen <strong>de</strong>r Ausschreibungsunterlagen für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

<strong>und</strong> für die beteiligten Bieter, die im Übrigen eine verlässliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

für ihre Kalkulation erhalten. Zu <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r vergaberechtlichen Regelungen gehören<br />

u. a. die sparsame <strong>und</strong> wirtschaftliche Verwendung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel, ein<br />

funktionieren<strong>de</strong>r Wettbewerb <strong>und</strong> die För<strong>de</strong>rung kleiner <strong>und</strong> mittelständischer Betriebe.<br />

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) wur<strong>de</strong> im Jahr 1926 <strong>de</strong>utschlandweit<br />

eingeführt. Ihr Gr<strong>und</strong>gerüst blieb trotz zahlreicher Än<strong>de</strong>rungen bis heute<br />

erhalten. Der Begriff „Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)“ wur<strong>de</strong> mit<br />

<strong>de</strong>r Ausgabe 2002 in „Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)“ geän<strong>de</strong>rt.<br />

Den öffentlichen Auftraggebern ist verbindlich vorgeschrieben, die Verdingungsordnungen<br />

91 anzuwen<strong>de</strong>n. Sie stellen auch ein wesentliches Element <strong>de</strong>r Korruptionsbekämpfung<br />

dar, weil das transparente <strong>und</strong> formalisierte Verfahren unzulässige<br />

Manipulationen erschwert <strong>und</strong> damit hilft, Unregelmäßigkeiten zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Der B<strong>und</strong>eshaushaltsordnung entsprechend sind Bauleistungen im Regelfall öffentlich<br />

auszuschreiben. 92 Ausnahmen sind nur unter eng begrenzten, einzeln aufgeführten<br />

Voraussetzungen zulässig.<br />

Verstöße gegen das Gebot <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung<br />

• führen zu einer Beschränkung <strong>de</strong>s Wettbewerbs mit einhergehen<strong>de</strong>m höheren<br />

Preisniveau, da sich nur wenige Bieter <strong>de</strong>n Markt teilen,<br />

• erleichtern Absprachen innerhalb <strong>de</strong>r Bieterschaft, wie Erkenntnisse <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eskartellamtes<br />

zeigen, <strong>und</strong><br />

• können zur Bestechung <strong>und</strong> Korruption von Bediensteten <strong>de</strong>r Straßenbauämter<br />

beitragen (siehe auch Nrn. 5.2.2 <strong>und</strong> 5.9).<br />

91 VOB, VOL <strong>und</strong> VOF gemäß BHO in Verbindung mit <strong>de</strong>n VV-BHO sowie <strong>de</strong>r Zweiten Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> (2. AVVFStr), hinzu kommen<br />

die beson<strong>de</strong>ren Regelungen für das Nachprüfungsverfahren gemäß GWB (vergleiche Nr. 5.2.1)<br />

92 § 55 Abs. 1 BHO <strong>und</strong> § 3 VOB/A<br />

53


Gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren hat die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r<br />

Kriminalpolizei – in einigen Fällen auch nach Hinweisen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

– zahlreiche Korruptions<strong>de</strong>likte <strong>und</strong> unzulässige Preisabsprachen aufge<strong>de</strong>ckt, in die<br />

auch Straßenbauämter, Straßen- <strong>und</strong> Autobahnmeistereien involviert waren. Über<br />

diese Verfahren ist in <strong>de</strong>r Presse ausführlich berichtet wor<strong>de</strong>n, so dass sich daher an<br />

dieser Stelle eine Darstellung erübrigt. Die Vielzahl <strong>und</strong> die Art <strong>de</strong>r Fälle zu diesem<br />

Thema dürfte jedoch unterstreichen, welche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>m regelgerecht angewandten<br />

Vergabeverfahren zukommt.<br />

5.2 Vergabeverfahren<br />

5.2.1 Wettbewerb<br />

Nach <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes haben sich die VOB <strong>und</strong> weitere<br />

Regelwerke wie das „Handbuch für die Vergabe <strong>und</strong> Ausführung von Bauleistungen<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau“ 93 als die wesentliche Instrumente zur wirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> sparsamen Verwendung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Straßenbau eingesetzten Haushaltsmittel<br />

erwiesen. Wirtschaftliche Nachteile, die im Einzelfall aufgr<strong>und</strong> einer konsequenten<br />

Handhabung <strong>de</strong>r Vergabebestimmungen entstehen mögen (z. B. durch Ausschluss<br />

eines preisgünstigen, aber unvollständigen Angebots), fallen <strong>de</strong>m gegenüber nicht<br />

ins Gewicht. Sie wer<strong>de</strong>n insgesamt durch <strong>de</strong>n Vorteil eines funktionieren<strong>de</strong>n Wettbewerbswesens<br />

<strong>und</strong> einer leistungsfähigen Bauwirtschaft mehr als aufgewogen. 94<br />

Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Wettbewerbs wird auch darin <strong>de</strong>utlich, dass mit Europäischen<br />

Richtlinien die Chancengleichheit von Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt<br />

beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen unabhängig von <strong>de</strong>r nationalen Herkunft gesichert<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Diese Bestimmungen greifen, wenn <strong>de</strong>r Gesamtauftragswert einer<br />

Baumaßnahme <strong>de</strong>n Schwellenwert von 5 Mio. Euro überschreitet. Seit <strong>de</strong>m<br />

1. Januar 1999 besteht mit <strong>de</strong>r Neufassung <strong>de</strong>s Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

95 eine rechtliche Gr<strong>und</strong>lage, die bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

oberhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes <strong>de</strong>n Bietern ein subjektives Recht auf Beachtung<br />

<strong>de</strong>r Vergabevorschriften einräumt. Der verbesserte Rechtsschutz greift bei <strong>de</strong>r<br />

Verletzung von Vergabevorschriften, die zum Schutz <strong>de</strong>r Bieterinteressen dienen,<br />

93 Handbuch für die Vergabe <strong>und</strong> Ausführung von Bauleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau“ (HVA B-<br />

54<br />

StB), ARS-Nr. 15/2003 vom 13. März 2003. Einen vergleichbaren Aufbau haben das „Handbuch für die<br />

Vergabe von Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau“ (HVA L-StB) <strong>und</strong> das „Handbuch<br />

für die Vergabe von Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten (HVA F-StB).<br />

94 Vergleiche hierzu Schriftenreihe <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in <strong>de</strong>r Verwaltung, Band<br />

7, „Hochbau <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es – Wirtschaftlichkeit bei Baumaßnahmen“, zweite Auflage 2002, Seite 53 ff.<br />

95 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), i.d.F vom 26. August 1998 (BGBl. I, S. 2546), ge-<br />

än<strong>de</strong>rt bis zum Jahr 2003 durch div. Gesetze


<strong>und</strong> kann mittels eines gerichtlichen Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Er verleiht <strong>de</strong>m Wettbewerbsaspekt bei öffentlichen Bauaufträgen ein erheblich<br />

größeres Gewicht als bisher. Die Vergabevorschriften zu beachten, liegt wegen <strong>de</strong>r<br />

mit einem Nachprüfungsverfahren verb<strong>und</strong>enen Gefahr <strong>de</strong>r Verzögerung <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Baumaßnahmen auch im Interesse <strong>de</strong>s öffentlichen Auftraggebers.<br />

Aus <strong>de</strong>n genannten Grün<strong>de</strong>n misst <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof einem Vergabeverfahren<br />

unter strikter Einhaltung <strong>de</strong>r Regelungen – einschließlich <strong>de</strong>r Formvorschriften,<br />

die im Einzelfall zwar keine unmittelbar erkennbaren wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

haben, aber <strong>de</strong>r Sicherung eines regelgerechten Verfahrens dienen – große<br />

Be<strong>de</strong>utung zu. Er macht dies immer wie<strong>de</strong>r zu einem Schwerpunkt seiner Prüfungen.<br />

Da die erheblichen wirtschaftlichen Interessen <strong>de</strong>r Beteiligten einen Anreiz darstellen,<br />

durch unlautere Mittel <strong>de</strong>n Wettbewerb bewusst zu unterlaufen <strong>und</strong> sich dadurch<br />

Vorteile zu verschaffen, achtet <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof bei <strong>de</strong>r Prüfung von Vergabeverfahren<br />

auch auf Anzeichen für Manipulationen <strong>und</strong> Korruption (siehe auch<br />

Nr. 5.9). 96<br />

5.2.2 Öffentliche Ausschreibung<br />

Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen <strong>de</strong>r Öffentlichen<br />

Hand muss eine Öffentliche Ausschreibung 97 vorausgehen, sofern nicht die Natur<br />

<strong>de</strong>s Geschäfts o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> eine Ausnahme rechtfertigen. 98<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof weist die Straßenbauverwaltung immer wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n<br />

Vorrang <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Vorteile hin:<br />

• Nur die Öffentliche Ausschreibung gewährleistet einen uneingeschränkten Wettbewerb<br />

<strong>und</strong> insoweit eine wirtschaftliche <strong>und</strong> sparsame Verwendung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel<br />

aufgr<strong>und</strong> günstiger Angebotsergebnisse.<br />

• Bei Öffentlichen Ausschreibungen liegen in <strong>de</strong>r Regel mehr Angebote vor als<br />

bei Beschränkten Ausschreibungen.<br />

• Bei Öffentlicher Ausschreibung sind in <strong>de</strong>r Regel günstigere Angebotsergebnisse<br />

zu erwarten als bei einer Beschränkten Ausschreibung.<br />

Die Öffentliche Ausschreibung ist am ehesten geeignet, Preisabsprachen <strong>und</strong> Manipulationen<br />

bei <strong>de</strong>r Vergabe von Bauleistungen entgegenzuwirken, da durch <strong>de</strong>n unbegrenzten<br />

Bieterkreis entsprechen<strong>de</strong> Versuche erheblich erschwert wer<strong>de</strong>n.<br />

96 Zu <strong>de</strong>n beispielhaft aufgeführten Gr<strong>und</strong>sätzen bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Bauaufträge siehe die § 2<br />

Nr. 1, §§ 3, 4 <strong>und</strong> 8 Nr. 1 VOB/A sowie § 55 Abs. 1 BHO. Diese Gr<strong>und</strong>sätze haben bei einer EU-weiten<br />

Vergabe oberhalb <strong>de</strong>s EU-Schwellenwertes Gesetzesqualität (siehe § 100 Abs. 1, § 97 Abs. 2 bis 5 <strong>und</strong><br />

§ 101 Abs. 5 GWB).<br />

97 bei EU-weiten Vergaben: Offenes Verfahren<br />

98 §§ 3 <strong>und</strong> 3a Nr. 2 VOB/A; vergleiche § 101 Abs. 5 GWB.<br />

55


5.2.3 Beschränkte Ausschreibung<br />

Eine Beschränkte Ausschreibung 99 ist u. a. nur dann zulässig, wenn<br />

• die Öffentliche Ausschreibung einen Aufwand verursachen wür<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>m<br />

erreichbaren Vorteil o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>r Leistung im Missverhältnis stehen wür<strong>de</strong>,<br />

o<strong>de</strong>r<br />

• die Öffentliche Ausschreibung aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n (z. B. Dringlichkeit, Gefahr<br />

im Verzug) unzweckmäßig ist.<br />

Straßenbauämter schrieben große Teile <strong>de</strong>r Leistungen<br />

für <strong>de</strong>n Straßenbau beschränkt aus o<strong>de</strong>r<br />

vergaben sie freihändig, obwohl die Voraussetzungen<br />

dafür nicht gegeben waren. Sie verstießen<br />

damit gegen das Gebot, öffentlich auszuschreiben.<br />

Beschränkt ausgeschrieben o<strong>de</strong>r freihändig vergeben<br />

wur<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Leistungen für die Unterhaltung,<br />

Straßenausstattung <strong>und</strong> Lichtzeichenanlagen<br />

(vergleiche Nrn. 5.6 <strong>und</strong> 5.7).<br />

56<br />

Nach Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

schrieben<br />

Straßenbauämter in vielen<br />

Fällen Bauleistungen beschränkt<br />

aus, ohne dies stichhaltig<br />

zu begrün<strong>de</strong>n. Einige<br />

Straßenbauämter rechtfertigten<br />

dies mit <strong>de</strong>m Hinweis, es<br />

seien Öffentliche Teilnahmewettbewerbe<br />

vorausgegangen.<br />

Die notwendige Begründung,<br />

warum sie von <strong>de</strong>r gebotenen Öffentlichen Ausschreibung abgesehen hatten, fehlte.<br />

In diesen Fällen ist nicht auszuschließen, dass die Straßenbauämter geeignete Bewerber<br />

unberücksichtigt ließen.<br />

5.2.4 Freihändige Vergabe<br />

Bei <strong>de</strong>r Freihändigen Vergabe 100 fin<strong>de</strong>t im Gegensatz zu <strong>de</strong>r Öffentlichen <strong>und</strong> Beschränkten<br />

Ausschreibung kein förmlicher Wettbewerb statt. Sie ist nur dann zulässig,<br />

wenn die Öffentliche <strong>und</strong> die Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig sind,<br />

z. B. weil<br />

• für die Leistung aus beson<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n (z. B. Patentschutz, beson<strong>de</strong>re Erfahrung<br />

o<strong>de</strong>r Geräte) nur ein bestimmter Unternehmer in Betracht kommt,<br />

• sich eine kleine Leistung von einer vergebenen größeren nicht ohne Nachteil<br />

trennen lässt o<strong>de</strong>r<br />

• nach Aufhebung einer Öffentlichen o<strong>de</strong>r Beschränkten Ausschreibung eine erneute<br />

Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht.<br />

99<br />

bei EU-weiten Vergaben: Nichtoffenes Verfahren<br />

100<br />

bei EU-weiten Vergaben: Verhandlungsverfahren


Die Einschränkungen für die Freihändige<br />

Vergabe gelten auch für<br />

Nachaufträge. Diese stellen eine<br />

<strong>de</strong>r am häufigsten angewen<strong>de</strong>ten<br />

Form <strong>de</strong>r Freihändigen Vergabe<br />

dar. Als Gr<strong>und</strong> wird hierbei meist<br />

angeführt, dass sich eine kleine von<br />

einer vergebenen größeren Leis-<br />

tung nicht ohne Nachteil trennen lasse. Dies ist nicht immer stichhaltig. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

stellt bei Nachaufträgen immer wie<strong>de</strong>r fest, dass die nicht <strong>de</strong>m Wettbewerb<br />

unterstellten Angebotspreise überhöht sind. Er sieht dies als Bestätigung dafür,<br />

dass <strong>de</strong>r Wettbewerb <strong>und</strong> die strikte Beachtung <strong>de</strong>r dafür gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

nicht nur im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes Verwaltungshan<strong>de</strong>ln, son<strong>de</strong>rn<br />

vor allem im Hinblick auf eine wirtschaftliche <strong>und</strong> sparsame Verwendung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel<br />

von großer Be<strong>de</strong>utung sind.<br />

5.2.5 Auswahl <strong>de</strong>s Teilnehmerkreises<br />

Ebenso wie die Beschränkten Ausschreibungen<br />

entsprachen auch die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

geprüften Freihändigen Vergaben<br />

nicht immer <strong>de</strong>n Zulässigkeitsvoraussetzungen.<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n Leistungen<br />

hätten <strong>de</strong>shalb einem förmlichen Wettbewerb<br />

unterstellt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Bei Beschränkter Ausschreibung <strong>und</strong> Freihändiger Vergabe ist im Gegensatz zur Öffentlichen<br />

Ausschreibung vor <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe eine Bewerberauswahl<br />

zu treffen. Dabei ist – an<strong>de</strong>rs als bei <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung – die<br />

Eignung <strong>de</strong>r Bewerber vor <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe zu prüfen. 101<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte immer wie<strong>de</strong>r fest, dass gegen diese Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>r VOB/A verstoßen wur<strong>de</strong> <strong>und</strong> dass dies weitere Regelverletzungen sowie<br />

Nachteile zur Folge hatte. Weil Straßenbauämter z. B. versäumt hatten, bei Beschränkten<br />

Ausschreibungen die Eignung von Bietern vor <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe<br />

zu prüfen, sahen sie sich vorschriftenwidrig bei <strong>de</strong>r Wertung <strong>de</strong>r Angebote<br />

gezwungen, ungeeignete Bieter auszuschließen. Auch hat sich mehrfach bestätigt,<br />

dass bei einem begrenzten Bewerberkreis die Gefahr von Preisabsprachen<br />

besteht. Dies trifft gr<strong>und</strong>sätzlich auf Beschränkte Ausschreibungen zu <strong>und</strong> gilt in beson<strong>de</strong>rem<br />

Maße dann, wenn unter <strong>de</strong>n Bewerbern nicht genügend gewechselt wird<br />

<strong>und</strong> eine vertrauliche Behandlung von so genannten Bieterlisten nicht gewährleistet<br />

ist.<br />

101 Zum Vorrang <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung <strong>und</strong> zur Zulässigkeit <strong>de</strong>r Beschränkten Ausschreibung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Freihändigen Vergabe siehe § 55 Abs. 1 BHO sowie § 3 Nrn. 2 bis 4 VOB/A. Zur Auswahl <strong>de</strong>s<br />

Teilnehmerkreises siehe § 8 VOB/A. Zu <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Vergabearten bei EU-weiten Vergaben siehe<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n a-Paragrafen <strong>de</strong>r VOB/A. Zur Bekanntmachung <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung<br />

siehe § 17 Nr. 1 VOB/A. Zur Dauer <strong>de</strong>r Angebots-/Bewerbungsfrist siehe § 18 o<strong>de</strong>r § 18a VOB/A.<br />

57


5.3 Verdingungsunterlagen<br />

5.3.1 Bestandteile <strong>und</strong> wesentliche Inhalte <strong>de</strong>r<br />

Verdingungsunterlagen<br />

In <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen wer<strong>de</strong>n die Bauleistungen auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage von<br />

Planungen beschrieben <strong>und</strong> die Anfor<strong>de</strong>rungen festgelegt, die die bauausführen<strong>de</strong>n<br />

Unternehmen zu erbringen <strong>und</strong> zu erfüllen haben. Die Verdingungsunterlagen bil<strong>de</strong>n<br />

die Gr<strong>und</strong>lage für<br />

• die Ausschreibung <strong>de</strong>r Bauleistungen <strong>und</strong> die Abgabe von Angeboten (als Ausschreibungsunterlagen),<br />

• die Vergabe <strong>de</strong>r Bauleistungen (als Vergabeunterlagen) sowie<br />

• die Ausführung <strong>und</strong> Abrechnung <strong>de</strong>r Bauleistungen (als Vertragsinhalt).<br />

Die Verdingungsunterlagen sind – aufbauend auf einer ausgereiften Planung – maßgebend<br />

für die wirtschaftliche <strong>und</strong> störungsfreie Ausführung einer Baumaßnahme.<br />

Bei Streitigkeiten zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern dienen sie als Maßstab für eine außergerichtliche<br />

Einigung o<strong>de</strong>r eine gerichtliche Klärung.<br />

Eine Verdingungsunterlage besteht in <strong>de</strong>r Regel aus<br />

• einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis für die jeweilige Bauaufgabe<br />

<strong>und</strong> die Leistungen, die im Einzelnen zu ihrer Realisierung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind, <strong>und</strong><br />

• <strong>de</strong>n Vertragsbedingungen, die die immer wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n allgemeinen rechtlichen<br />

<strong>und</strong> technischen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>finieren o<strong>de</strong>r die gr<strong>und</strong>sätzliche Fragen<br />

bei einer Baumaßnahme regeln. 102<br />

5.3.2 Vertragsbedingungen<br />

Die Straßenbauverwaltung als öffentlicher Auftraggeber legt ihren Verdingungsunterlagen<br />

folgen<strong>de</strong> Vertragsbedingungen zugr<strong>und</strong>e:<br />

102 Zu <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen <strong>und</strong> ihren Bestandteilen siehe § 9 <strong>und</strong> § 10 Nrn. 1 Abs. 1 bis 2 <strong>und</strong><br />

58<br />

Nrn. 2 bis 4 VOB/A sowie die Aufzählung in § 1 Nr. 1 VOB/B. Bei Wi<strong>de</strong>rsprüchen im Vertrag ist in <strong>de</strong>n<br />

Allgemeinen Vertragsbedingungen die Rangfolge <strong>de</strong>r Vertragsbestandteile dahingehend geregelt, dass<br />

<strong>de</strong>r konkretere <strong>und</strong> Einzelfall bezogene Vertragsbestandteil Vorrang vor <strong>de</strong>m allgemeineren Vertragsbestandteil<br />

hat (§ 1 VOB/B). Die Leistungsbeschreibung ist <strong>de</strong>m gemäß <strong>de</strong>r Vertragsbestandteil mit <strong>de</strong>m<br />

größten Gewicht.


• Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB)<br />

<strong>und</strong> Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Sie<br />

sind i<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>r VOB/B <strong>und</strong> Teilen <strong>de</strong>r VOB/C.<br />

• Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) <strong>und</strong> Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

(ZTV). Sie ergänzen die AVB <strong>und</strong> ATV durch beson<strong>de</strong>re technische<br />

Normen <strong>und</strong> Regelungen für Straßenbaumaßnahmen.<br />

• Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen (BVB). Diese regeln gr<strong>und</strong>sätzliche Fragen für<br />

die jeweilige Bauaufgabe – z. B. zu Ausführungsfristen <strong>und</strong> Rechnungsstellungen.<br />

103<br />

Dieses Gefüge aus Vertragsbedingungen<br />

bil<strong>de</strong>t zusammen mit <strong>de</strong>r<br />

Leistungsbeschreibung eine Verdingungsunterlage,<br />

in <strong>de</strong>r einerseits<br />

die einzelfallspezifische Bauleistung<br />

genau beschrieben <strong>und</strong><br />

an<strong>de</strong>rerseits bewährte auftraggeberspezifische<br />

<strong>und</strong> allgemeine Regelungen<br />

eingebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte<br />

immer wie<strong>de</strong>r fest, dass Regelungen<br />

in <strong>de</strong>n Leistungsbeschreibungen<br />

o<strong>de</strong>r ihren Vorbemerkungen<br />

wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r gar abgeän<strong>de</strong>rt<br />

wur<strong>de</strong>n, die bereits Gegenstand<br />

<strong>de</strong>r im HVA B-StB vorfor-<br />

Straßenbauämter trafen in <strong>de</strong>n Vorbemerkungen<br />

zur Leistungsbeschreibung <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n<br />

Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen Regelungen,<br />

die so wesentlich von <strong>de</strong>r VOB/B<br />

abwichen, dass sie gegen die Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s BGB zu <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

104 verstießen <strong>und</strong> daher unwirksam<br />

waren. Dies stört die Ausgewogenheit <strong>de</strong>r<br />

VOB/B hinsichtlich <strong>de</strong>r Interessen von Auftragnehmer<br />

<strong>und</strong> Auftraggeber so stark, dass<br />

je<strong>de</strong> einzelne Regelung <strong>de</strong>r VOB/B einer Inhaltskontrolle<br />

nach § 307 BGB (früher § 9<br />

AGB-Gesetz) unterliegt. Dies führt dann zur<br />

Unwirksamkeit von weiteren Teilen <strong>de</strong>s Vertrages. <br />

mulierten Vertragsmuster <strong>und</strong> Vertragsklauseln <strong>de</strong>r VOB/B sind. Dies stört die<br />

Klarheit <strong>de</strong>r Vertragsbedingungen. Bei <strong>de</strong>r Kalkulation <strong>de</strong>r Preise kann dies zu Unsicherheiten<br />

<strong>und</strong> damit erhöhten Risikozuschlägen führen.<br />

Wie<strong>de</strong>rholungen <strong>de</strong>r vorformulierten Vertragsklauseln o<strong>de</strong>r gar Abweichungen davon<br />

beruhen teilweise auf <strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>n Kenntnis <strong>de</strong>r vorformulierten Vertragsbedingungen<br />

<strong>und</strong> auf Unkenntnis <strong>de</strong>r Rechtsfolgen. Dies betrifft gera<strong>de</strong> auch<br />

freiberuflich Tätige, die mit <strong>de</strong>m Erstellen von Verdingungsunterlagen beauftragt<br />

sind, so dass die Bauverwaltung in diesem Bereich hinsichtlich ihrer Kontrolle <strong>de</strong>r<br />

freiberuflich Tätigen beson<strong>de</strong>rs gefor<strong>de</strong>rt ist. Diese Unkenntnis kann auch dazu führen,<br />

dass die Straßenbauämter während <strong>de</strong>r Bauausführung ihre vertraglichen Ansprüche<br />

nicht durchsetzen o<strong>de</strong>r Leistungen zusätzlich vergüten, zu <strong>de</strong>nen ein Auftragnehmer<br />

gemäß <strong>de</strong>n Allgemeinen Vertragsbedingungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Allgemeinen<br />

103 Die Einbeziehung <strong>de</strong>r VOB/B <strong>und</strong> VOB/C als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages ist in § 10 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A<br />

verbindlich vorgeschrieben. Die zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie die Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />

sind als vorformulierte Vertragsmuster im Vergabehandbuch enthalten.<br />

104 Die Bestimmungen zu <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) waren bis En<strong>de</strong> 2001 in einem<br />

eigenen Gesetz geregelt. Das AGB-Gesetz wur<strong>de</strong> mit Wirkung vom 01.01.2002 in das BGB integriert<br />

(§§ 305 bis 310 BGB).<br />

59


Technische Vertragsbedingungen bereits aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Hauptauftrags verpflichtet ist.<br />

Eine genaue Kenntnis <strong>de</strong>r vorformulierten Vertragsbestandteile ist <strong>de</strong>shalb sowohl<br />

für die Erstellung <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen als auch für die Bauausführung <strong>und</strong><br />

Bauabrechnung unerlässlich.<br />

5.3.3 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Leistungsbeschreibung<br />

Wegen <strong>de</strong>r umfassen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> Verbindlichkeit <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen<br />

sind an ihren wesentlichsten Bestandteil, die Leistungsbeschreibung, beson<strong>de</strong>rs hohe<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen zu stellen. Die Leistung ist ein<strong>de</strong>utig <strong>und</strong> so erschöpfend zu beschreiben,<br />

dass alle Bewerber<br />

• die Beschreibung im gleichen Sinn verstehen <strong>und</strong><br />

• ihre Preise sicher <strong>und</strong> ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. 105<br />

In <strong>de</strong>r Regel soll die Leistung in einem in die einzelnen Teilleistungen geglie<strong>de</strong>rten<br />

Leistungsverzeichnis beschrieben wer<strong>de</strong>n. Hierzu muss – im Gegensatz zu <strong>de</strong>r<br />

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – eine ausgereifte Planung vorliegen,<br />

um <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen nach Ein<strong>de</strong>utigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />

entsprechen zu können.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte immer wie<strong>de</strong>r fest, dass Leistungsverzeichnisse ungenau,<br />

unvollständig <strong>und</strong> die zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong>n Planungsvoraussetzungen nicht erfüllt<br />

waren.<br />

Ein Straßenbauamt vergab die Planungsarbeiten für zwei Straßenbaumaßnahmen<br />

einschließlich Ausschreibungsunterlagen wegen Personalmangels an Ingenieurbüros.<br />

Bei einer Maßnahme zur bituminösen Überbauung einer Anschlussstelle <strong>de</strong>r Autobahn<br />

A 4 ergaben sich wegen mangelhafter Planungsleistungen Nachträge über zusätzliche<br />

Bauarbeiten <strong>und</strong> Mengenmehrungen, die zu Kostenerhöhungen von rd.<br />

196.000 Euro (rd. 45 % <strong>de</strong>r Auftragssumme) führten.<br />

Bei einer an<strong>de</strong>ren Maßnahme zum Ausbau einer Anschlussstelle <strong>de</strong>r Autobahn A 9<br />

führten Auftragserweiterungen zu Kostenerhöhungen von rd. 108.000 Euro (rd.<br />

70 % <strong>de</strong>r Auftragssumme).<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, dass das Straßenbauamt die Ausschreibungsunterlagen<br />

nicht geprüft <strong>und</strong> Fehler <strong>de</strong>shalb nicht ent<strong>de</strong>ckt hatte.<br />

105 Zu <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen an eine Leistungsbeschreibung siehe § 9 VOB/A <strong>und</strong> Abschnitt 1.4 HVA B-StB.<br />

60


Ein Straßenbauamt vergab nach Öffentlicher Ausschreibung zunächst nur die Sanierung<br />

<strong>de</strong>r Betonfahrbahn (Auftragssumme rd. 619.000 Euro). Nach <strong>de</strong>r Auftragsvergabe<br />

erweiterte es die Maßnahme um weitere 60 m. Zu<strong>de</strong>m for<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer zur Übernahme <strong>de</strong>r Gewährleistung für seine Arbeiten, die Oberflächenentwässerung<br />

<strong>und</strong> die Bor<strong>de</strong> zu sanieren. Diese Arbeiten hatte das Straßenbauamt<br />

wegen fehlen<strong>de</strong>r Mittel zunächst zurückgestellt. Es erweiterte <strong>de</strong>n<br />

Auftrag <strong>und</strong> schloss drei Nachtragsvereinbarungen über rd. 1,47 Mio. Euro. Die<br />

Abrechnungssumme betrug rd. 1,53 Mio. Euro, also rd. das 2,5-fache <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

Vergabesumme.<br />

Das Straßenbauamt bearbeitete die Baumaßnahme nicht mit <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt.<br />

Eine Fahrbahnsanierung ohne Instandsetzung <strong>de</strong>r Oberflächenentwässerung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Bor<strong>de</strong> hätte zu Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r erneuerten Fahrbahn führen können. Spätestens<br />

bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ausschreibungsunterlagen hätte es erkennen müssen,<br />

dass es die Baumaßnahme ohne Instandsetzen <strong>de</strong>r Oberflächenentwässerung <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Bor<strong>de</strong> nicht sachgemäß ausführen konnte.<br />

Ein ungenaues Leistungsverzeichnis führt zu Auslegungsspielräumen. Dies ist häufig<br />

mit späteren Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen verb<strong>und</strong>en. Soweit Bieter die Risiken einer<br />

ungenauen Leistungsbeschreibung als Wagnis in ihre Preise einkalkulieren, ohne<br />

dass <strong>de</strong>r Auftraggeber dies bei <strong>de</strong>r Angebotsprüfung <strong>und</strong> -wertung erkennen kann,<br />

können sie zu Wettbewerbsverzerrungen <strong>und</strong> Mehrkosten führen. In beson<strong>de</strong>ren Fällen<br />

sind mangelhafte Bauleistungen die Folge.<br />

Mangelhafte Leistungsbeschreibungen führen in <strong>de</strong>r Regel dazu, dass während <strong>de</strong>r<br />

Bauausführung zusätzliche o<strong>de</strong>r vom Hauptvertrag abweichen<strong>de</strong> Leistungen vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Da diese Nachtragsangebote nicht <strong>de</strong>m Wettbewerb unterliegen,<br />

muss <strong>de</strong>r Auftraggeber mit vergleichsweise höheren Preisen rechnen. Nachträge<br />

sind insoweit unwirtschaftlich. Zu<strong>de</strong>m kann die Kosten- <strong>und</strong> Terminkontrolle<br />

erheblich erschwert wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bauherrn sogar entgleiten. Auch können mangelhafte<br />

Leistungsbeschreibungen Spielräume für Manipulationen bieten <strong>und</strong> Ansatzpunkte<br />

für Korruption eröffnen.<br />

5.4 Prüfen <strong>und</strong> Werten von Angeboten<br />

5.4.1 Eröffnungstermin, Zuschlags- <strong>und</strong> Bin<strong>de</strong>frist<br />

Die Vergabeunterlagen bestehen aus <strong>de</strong>m Anschreiben (Auffor<strong>de</strong>rung zur Angebotsabgabe),<br />

gegebenenfalls <strong>de</strong>n Bewerbungsbedingungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung. Das HVA B-StB enthält hierzu<br />

entsprechen<strong>de</strong> Muster.<br />

61


Sobald die Angebote vorliegen, obliegt es <strong>de</strong>m Auftraggeber, diese innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Zuschlagsfrist zu prüfen <strong>und</strong> zu werten sowie eine Vergabeentscheidung zu treffen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re beim Eröffnungstermin, aber auch bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Angebote<br />

während <strong>de</strong>r Zuschlags- <strong>und</strong> Bin<strong>de</strong>frist muss sich <strong>de</strong>r öffentliche Auftraggeber an<br />

Regeln halten, die – ungeachtet ihres teilweise formalen Charakters – für einen funktionieren<strong>de</strong>n<br />

Wettbewerb von großer Be<strong>de</strong>utung sind.<br />

Beim Öffnen <strong>und</strong> Verlesen (Eröffnung) <strong>de</strong>r Angebote 106 gilt u. a.:<br />

• Bis zum Eröffnungstermin sind die Angebote, die beim Eingang auf <strong>de</strong>m ungeöffneten<br />

Umschlag zu kennzeichnen sind, unter Verschluss zu halten.<br />

• Zur Eröffnung zuzulassen sind nur Angebote, die <strong>de</strong>m Verhandlungsleiter bei<br />

Öffnen <strong>de</strong>s ersten Angebotes vorliegen.<br />

• Die Angebote sind in allen wesentlichen Teilen zu kennzeichnen. Es wird bekannt<br />

gegeben, ob <strong>und</strong> wer Än<strong>de</strong>rungsvorschläge o<strong>de</strong>r Nebenangebote eingereicht<br />

hat.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte immer wie<strong>de</strong>r Regelverstöße <strong>und</strong> Mängel beim Eröffnungstermin<br />

fest, die wesentliche Ziele <strong>de</strong>s Vergabehan<strong>de</strong>lns in Frage stellen<br />

können wie<br />

• die Transparenz <strong>de</strong>s Verfahrens,<br />

• die Gleichbehandlung <strong>de</strong>r Bieter <strong>und</strong><br />

• <strong>de</strong>r Schutz vor Manipulationen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof betont insbeson<strong>de</strong>re unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>r Korruptionsabwehr<br />

die Be<strong>de</strong>utung eines regelgerechten Ablaufs bei <strong>de</strong>r Angebotseröffnung.<br />

Vor allem soll dabei verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass<br />

• Bieter sich durch vorzeitige Kenntnis <strong>de</strong>r Angebote von Mitbewerbern Vorteile<br />

verschaffen, in<strong>de</strong>m sie diese gezielt unterbieten, <strong>und</strong><br />

• nachträgliche Ergänzungen o<strong>de</strong>r ver<strong>de</strong>ckte Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Angebotsunterlagen<br />

(z. B. Austausch von Blättern <strong>und</strong> damit von Preisen) vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

106 Die Angebotseröffnung wird – obwohl nicht offiziell verwen<strong>de</strong>t – auch als „Submission“ bezeichnet.<br />

62


Regelverstöße <strong>und</strong> Mängel beim Eröffnungstermin betrafen vor allem:<br />

• Beim Eröffnungstermin wur<strong>de</strong> versäumt, eingereichte Angebote ordnungsgemäß<br />

zu kennzeichnen.<br />

• Räume, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Eröffnungstermin stattfand, waren unzureichend gekennzeichnet;<br />

dies kann dazu führen, dass sich Bieter zur Angebotsabgabe verspäten<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>ren möglicherweise günstigere Angebote nicht gewertet wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

• In Gebäu<strong>de</strong>n mit Publikumsverkehr waren Submissionsräume <strong>und</strong> Kennzeichnungsmaschinen<br />

<strong>und</strong> – in Abwesenheit von Bediensteten <strong>de</strong>r Bauverwaltung –<br />

unverschlossene Arbeitszimmer sowie Bieterunterlagen auf Tischen frei zugänglich.<br />

• Verspätet eingegangene Angebote wur<strong>de</strong>n nicht regelgerecht behan<strong>de</strong>lt.<br />

• Den Preis betreffen<strong>de</strong> Angaben (z. B. Nachlässe in Angebotsbegleitschreiben)<br />

wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>r Angebote nicht o<strong>de</strong>r nur unzureichend erkannt<br />

o<strong>de</strong>r verlesen <strong>und</strong> vermittelten dadurch <strong>de</strong>n Anwesen<strong>de</strong>n ein unzutreffen<strong>de</strong>s<br />

Bild über die Angebotspreise.<br />

• Leere Blätter <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Angebot zweimal – einmal<br />

mit Preisen <strong>und</strong> einmal leer o<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong> mit unterschiedlichen Preisen – beigefügte<br />

Seiten <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses blieben beim Eröffnungstermin unbemerkt<br />

<strong>und</strong> wur<strong>de</strong>n mit Paginierstempel gelocht.<br />

5.4.2 Anfor<strong>de</strong>rungen an die Prüfung <strong>und</strong> Wertung<br />

von Angeboten<br />

Angebote, die zur Prüfung <strong>und</strong> Wertung zugelassen wer<strong>de</strong>n, müssen insbeson<strong>de</strong>re<br />

folgen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllen:<br />

• Sie sollen nur die Preise <strong>und</strong> die gefor<strong>de</strong>rten Erklärungen enthalten.<br />

• Sie müssen schriftlich eingereicht <strong>und</strong> unterzeichnet sein. 107<br />

• Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.<br />

107 Falls digitale Angebote zugelassen sind, müssen sie verschlüsselt <strong>und</strong> mit digitaler Signatur versehen<br />

sein.<br />

63


Ein Straßenbauamt übergab nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Submission alle Verdingungsunterlagen<br />

an einen freiberuflich Tätigen zur rechnerischen<br />

<strong>und</strong> fachtechnischen Prüfung. Es überprüfte<br />

die eingereichten Leistungsverzeichnisse<br />

nicht auf fehlen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r fehlerhafte<br />

Bietereintragungen <strong>und</strong> überließ auch<br />

das Nachrechnen <strong>und</strong> das Erstellen <strong>de</strong>s Preisspiegels<br />

<strong>de</strong>m freiberuflich Tätigen.<br />

64<br />

Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen<br />

sind unzulässig. Angebote,<br />

die diese Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

nicht erfüllen, sind von <strong>de</strong>r Wertung<br />

auszuschließen. Die übrigen<br />

Angebote sind rechnerisch, technisch<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlich zu prüfen.<br />

Die rechnerische Prüfung <strong>de</strong>r Angebote<br />

hat allein das Straßenbauamt<br />

vorzunehmen, die Vergabe<br />

dieser Leistungen an freiberuflich Tätige ist nicht gestattet. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

sieht dies als Maßnahme zur Korruptionsvorbeugung. Die Regelung dient insbeson<strong>de</strong>re<br />

dazu, Auffälligkeiten (z. B. fehlen<strong>de</strong> Einheitspreise) durch das Straßenbauamt<br />

kenntlich zu machen <strong>und</strong> nachträgliche Manipulationen <strong>de</strong>r Leistungsverzeichnisse<br />

weitgehend auszuschließen.<br />

Ein Straßenbauamt än<strong>de</strong>rte während <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />

die Verdingungsunterlagen,<br />

in<strong>de</strong>m es <strong>de</strong>n Mengenansatz für Leistungen<br />

zur Verkehrssicherung erhöhte. Durch mangeln<strong>de</strong><br />

Sorgfalt bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Angebotssumme<br />

blieb <strong>de</strong>r Bieter mit <strong>de</strong>m wirtschaftlichsten<br />

Angebot bei <strong>de</strong>r Auftragsvergabe<br />

unberücksichtigt. Der Bieter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Zuschlag erhielt, hatte we<strong>de</strong>r ohne noch mit<br />

<strong>de</strong>r Mengenmehrung das wirtschaftlichste<br />

Angebot abgegeben.<br />

Bei <strong>de</strong>r Wertung <strong>de</strong>r Angebote<br />

sind insbeson<strong>de</strong>re die Angemessenheit<br />

<strong>de</strong>r Preise <strong>und</strong> – bei öffentlicher<br />

Ausschreibung – die Eignung<br />

<strong>de</strong>r Bieter (Fachk<strong>und</strong>e, Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Zuverlässigkeit)<br />

für die Auftragserfüllung zu<br />

beurteilen. Der Zuschlag soll auf<br />

das Angebot erteilt wer<strong>de</strong>n, das<br />

unter Berücksichtigung aller technischen<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlichen, gegebenenfalls<br />

auch gestalterischen<br />

<strong>und</strong> funktionsbedingten Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Der niedrigste<br />

Angebotspreis allein ist nicht entschei<strong>de</strong>nd. 108<br />

Eine mangelhafte Prüfung <strong>und</strong> Wertung von Angeboten kann zu erheblichen wirtschaftlichen<br />

Nachteilen führen. Beurteilt ein Straßenbauamt z. B. die Eignung von<br />

Bietern nicht richtig, kann dies im Fall einer Auftragsvergabe zu erheblichen Verzögerungen<br />

bei <strong>de</strong>r Bauausführung o<strong>de</strong>r zu Baumängeln führen. Täuscht sich die Bauverwaltung<br />

bei <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s preisgünstigsten Angebots <strong>und</strong> erteilt <strong>de</strong>n Zuschlag<br />

nicht an <strong>de</strong>n wirtschaftlichsten Bieter, verteuert sich die Bauleistung entsprechend.<br />

Wertet die Bauverwaltung die Qualitäten o<strong>de</strong>r Risiken einer angebotenen<br />

Ausführungsart o<strong>de</strong>r eines angebotenen Fabrikats nicht zutreffend, können ebenfalls<br />

erhebliche Mehrkosten o<strong>de</strong>r Baumängel entstehen.<br />

108 Zu <strong>de</strong>n Themen Billigstbieter, Bietereignung, angemessene Preise <strong>und</strong> Spekulationsangebote siehe auch:<br />

„Gutachten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in <strong>de</strong>r Verwaltung für <strong>de</strong>n Haushaltsausschuss<br />

<strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages zur Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Vergabe an Billigstbieter im Bereich <strong>de</strong>s<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baues <strong>und</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eshochbauten“ vom 18. Juni 2002, Bonn, <strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

als B<strong>und</strong>esbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in <strong>de</strong>r Verwaltung, Gz.: V 3 - 2002 -<br />

1195; das Gutachten steht auf <strong>de</strong>n Internet-Seiten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes unter<br />

www.b<strong>und</strong>esrechnungshof.<strong>de</strong>, Rubrik „Veröffentlichungen“, zur Verfügung.


Häufig sind Nachteile aufgr<strong>und</strong> von Mängeln beim Prüfen <strong>und</strong> Werten von Angeboten<br />

monetär nicht bezifferbar. Jedoch sind auch in <strong>de</strong>rartigen Fällen Verstöße gegen<br />

vergaberechtliche Bestimmungen be<strong>de</strong>nklich, da sie <strong>de</strong>n Wettbewerb beeinträchtigen.<br />

109<br />

5.4.3 Mängel bei <strong>de</strong>r Angebotswertung<br />

Mängel bei <strong>de</strong>r Angebotswertung traten nach Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

beson<strong>de</strong>rs häufig im Zusammenhang mit unvollständigen, unklaren o<strong>de</strong>r<br />

geän<strong>de</strong>rten Angeboten sowie in Form unzulässiger Verhandlungen mit Bietern auf.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof sieht als wesentliche Ursache dafür die bei <strong>de</strong>n Straßenbauämtern<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n freiberuflich Tätigen weit verbreitete Annahme, bei Mängeln in<br />

<strong>de</strong>n Angeboten Min<strong>de</strong>stbieten<strong>de</strong>r Abstriche an <strong>de</strong>r Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>s Vergabehan<strong>de</strong>lns<br />

aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit machen zu können.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat gegenüber <strong>de</strong>n Straßenbauämtern wie<strong>de</strong>rholt betont,<br />

dass Verstöße gegen die Ordnungsmäßigkeit nicht ohne Weiteres durch wirtschaftliche<br />

Überlegungen gerechtfertigt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Fabrikatsangaben <strong>und</strong> Einheitspreise sind in <strong>de</strong>r Regel maßgebliche Angebotsbestandteile,<br />

ohne die ein Angebot unvollständig <strong>und</strong> damit von <strong>de</strong>r Wertung auszuschließen<br />

ist. Das Gleiche gilt für das Fehlen von Angebotsseiten <strong>und</strong> rechtsverbindlichen<br />

Unterschriften. Letztere sind bei Ausschreibungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es auf beson<strong>de</strong>ren<br />

Formblättern zu leisten, dabei hat sich <strong>de</strong>r Bieter auch mit <strong>de</strong>n Vertragsbedingungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es einverstan<strong>de</strong>n zu erklären. Unterschriften auf Angebotsbegleitschreiben<br />

o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Deckblatt <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses reichen<br />

regelmäßig nicht aus, weil in diesen Fällen unklar bleibt, ob sich die Unterschrift auf<br />

alle Angebotsteile bezieht.<br />

Teilweise werteten die Straßenbauämter Angebote, bei <strong>de</strong>nen Bieter im Text von<br />

Leistungsverzeichnissen Än<strong>de</strong>rungen<br />

• zu Mengenansätzen,<br />

• zur technischen Ausführung,<br />

• zu <strong>de</strong>n Abmessungen <strong>und</strong><br />

• zum Leistungsumfang<br />

vorgenommen hatten. In <strong>de</strong>rartigen Fällen müssen die Straßenbauämter die Angebote<br />

daraufhin untersuchten, ob die Än<strong>de</strong>rungen ein Nebenangebot <strong>de</strong>s Bieters o<strong>de</strong>r eine<br />

unzulässige Än<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen darstellen. 110 Angebote, in<br />

<strong>de</strong>nen Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bieters an seinen Eintragungen – gegebenenfalls nach einem<br />

109<br />

Zur Prüfung <strong>und</strong> Wertung <strong>de</strong>r Angebote siehe §§ 23 <strong>und</strong> 25 VOB/A in Verbindung mit § 21 VOB/A.<br />

110<br />

§ 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A<br />

65


Aufklärungsgespräch – nicht zweifelsfrei sind (z. B. doppelte Preiseintragungen),<br />

müssen von <strong>de</strong>r Wertung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Sie dürfen nicht durch die Auftraggeberseite<br />

„korrigiert“ wer<strong>de</strong>n, da dies ebenfalls eine unzulässige Än<strong>de</strong>rung darstellt.<br />

Nicht bei allen Än<strong>de</strong>rungen in Verdingungsunterlagen war klar, von wem <strong>und</strong> zu<br />

welchen Zeitpunkten sie vorgenommen wur<strong>de</strong>n (z. B. Preiseintragungen durch Überlacken<br />

<strong>und</strong> Überschreiben). Die zuständigen Straßenbauämter hatten <strong>de</strong>rartige Än<strong>de</strong>rungen<br />

we<strong>de</strong>r gekennzeichnet noch bei <strong>de</strong>r Wertung Feststellungen dazu getroffen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass Auffälligkeiten an Angeboten<br />

möglichst früh (im Verlauf <strong>de</strong>s Eröffnungstermins o<strong>de</strong>r unmittelbar danach) aktenk<strong>und</strong>ig<br />

zu machen sind, um die Urheberschaft zu dokumentieren <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Verdacht<br />

zu vermei<strong>de</strong>n, die Än<strong>de</strong>rungen könnten von <strong>de</strong>n Straßenbauämtern vorgenommen<br />

wor<strong>de</strong>n sein.<br />

Unvollständige o<strong>de</strong>r unklare Angebote <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren nachträgliche Ergänzung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />

eröffnen Spielräume für Manipulationen <strong>und</strong> Ungleichbehandlungen von<br />

Bietern. In <strong>de</strong>rartigen Fällen könnten Bieter Angebotsmängel (z. B. fehlen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

doppelte Preiseintragungen, das Fehlen von Fabrikatsangaben o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Unterschrift)<br />

je nach Wettbewerbslage bewusst dazu benutzen, um ihre Angebote nachträglich in<br />

<strong>de</strong>r für sie günstigsten Weise zu än<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r zu interpretieren. Die Wertung von<br />

mangelhaften Angeboten kann zu einer unzutreffen<strong>de</strong>n Bieterreihenfolge <strong>und</strong> einer<br />

fehlerhaften Erteilung <strong>de</strong>s Zuschlages führen. 111<br />

5.5 Bauverträge mit vereinbarter Lohngleitung<br />

5.5.1 Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Dem Auftragnehmer darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebür<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n für Umstän<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Einwirkung auf die<br />

Preise <strong>und</strong> Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. 112 In <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen<br />

kann eine angemessene Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergütung vorgesehen wer<strong>de</strong>n, wenn wesentliche<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Preisermittlungsgr<strong>und</strong>lagen zu erwarten sind, <strong>de</strong>ren Eintritt<br />

o<strong>de</strong>r Ausmaß ungewiss ist. Die Einzelheiten <strong>de</strong>r Preisän<strong>de</strong>rungen sind festzulegen.<br />

113<br />

111 Zur Wertung von unvollständigen o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Angeboten siehe § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A.<br />

112 § 9 Abs. 2 VOB/A<br />

113 § 15 VOB/A<br />

66


Daher können zur Sicherung einer auskömmlichen Vergütung <strong>und</strong> eines sachgerechten<br />

Wettbewerbs für Baumaßnahmen, bei <strong>de</strong>nen wegen <strong>de</strong>r Länge <strong>de</strong>r Bauzeit eine<br />

wesentliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Preisermittlungsgr<strong>und</strong>lagen zu erwarten ist, Gleitklauseln<br />

zur Anpassung an steigen<strong>de</strong> Personal- <strong>und</strong> Sachkosten vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Preisän<strong>de</strong>rungsklauseln <strong>und</strong> damit auch die Lohngleitung dürfen bei öffentlichen<br />

Aufträgen nur im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen vereinbart wer<strong>de</strong>n. Diese<br />

Bestimmungen sind eingehalten, wenn die vereinbarten Klauseln <strong>de</strong>n „Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen vom 4. Mai 1972“<br />

<strong>de</strong>s damaligen B<strong>und</strong>esministers für Wirtschaft <strong>und</strong> Finanzen entsprechen. 114 Nach<br />

diesen Gr<strong>und</strong>sätzen sind Preisgleitklauseln so zu vereinbaren, dass sie sich nur auf<br />

<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Leistung beziehen, <strong>de</strong>r durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kostenfaktoren betroffen<br />

wird. Zu<strong>de</strong>m sind Bagatell- <strong>und</strong> Selbstbeteiligungsklauseln vorzusehen. 115<br />

Nach <strong>de</strong>n „Gr<strong>und</strong>sätzen“ sind Preisvorbehalte nicht zu vereinbaren, wenn <strong>de</strong>r Zeitraum<br />

zwischen <strong>de</strong>r Angebotsabgabe <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r vereinbarten Lieferung<br />

o<strong>de</strong>r Fertigstellung nicht min<strong>de</strong>stens zehn Monate beträgt. Ist das mit <strong>de</strong>r Vereinbarung<br />

von festen Preisen verb<strong>und</strong>ene Wagnis im Einzelfall beson<strong>de</strong>rs hoch, darf ausnahmsweise<br />

von dieser zeitlichen Begrenzung abgesehen wer<strong>de</strong>n, sofern <strong>de</strong>r Zeitraum<br />

zwischen <strong>de</strong>r Angebotsabgabe <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r vereinbarten Lieferung<br />

o<strong>de</strong>r Fertigstellung nicht weniger als sechs Monate beträgt. 116<br />

5.5.2 Verfahren <strong>de</strong>r Lohngleitung<br />

Vergabeunterlagen<br />

Soll eine Lohngleitklausel vereinbart wer<strong>de</strong>n, hat <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n Vordruck<br />

„Lohngleitklausel für Bauverträge im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau“ 117 <strong>und</strong> das Blatt<br />

„Aufwendungen für Lohnän<strong>de</strong>rung“ 118 <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen beizufügen. 119 Zu<strong>de</strong>m<br />

hat <strong>de</strong>r Auftraggeber bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Blattes festzulegen, ob ein einheitlicher<br />

Än<strong>de</strong>rungssatz für die gesamte Leistung o<strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rte Än<strong>de</strong>rungssätze für<br />

einzelne Abschnitte o<strong>de</strong>r Unterabschnitte <strong>de</strong>r Leistung vom Bieter anzugeben<br />

sind. 120 Der „maßgeben<strong>de</strong> Lohn“ wird vom Auftraggeber vorgegeben. Bis August<br />

2002 war dies <strong>de</strong>r Gesamttarifst<strong>und</strong>enlohn (Tarifst<strong>und</strong>enlohn <strong>und</strong> Bauzuschlag) <strong>de</strong>s<br />

Spezialbaufacharbeiters gemäß Berufsgruppe III 2, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber in <strong>de</strong>r<br />

114<br />

Abgedruckt im HVA B-StB, Anhang „Gr<strong>und</strong>sätze Preisvorbehalte“<br />

115<br />

Abschnitt 1.4 HVA B-StB: Muster 1.4 - 2.6 „Aufwendungen für Lohnän<strong>de</strong>rung“<br />

116 HVA B-StB, Anhang „Gr<strong>und</strong>sätze Preisvorbehalte“<br />

117<br />

Muster 1.3 - 2 HVA B-StB<br />

118<br />

Muster 1.4 - 2.6 HVA B-StB<br />

119<br />

Abschnitte 1.3 Nr. 4 <strong>und</strong> 1.4 Nr. 48 HVA B-StB<br />

120 Abschnitt 1.4 Nr. 48 HVA B-StB<br />

67


Leistungsbeschreibung nichts an<strong>de</strong>res angegeben hatte. 121 Dies galt ebenfalls für die<br />

neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r. 122 Seit September 2002 gilt als maßgeben<strong>de</strong>r Lohn <strong>de</strong>r Gesamttarifst<strong>und</strong>enlohn<br />

(Tarifst<strong>und</strong>enlohn <strong>und</strong> Bauzuschlag) <strong>de</strong>s Spezialfacharbeiters gemäß<br />

Lohngruppe 4 (West). 123 Wenn <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Lohngleitklausel festgelegte „maßgeben<strong>de</strong><br />

Lohn“ für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

nicht gelten soll, ist <strong>de</strong>r jeweils zutreffen<strong>de</strong>, gegebenenfalls regional gültige<br />

Lohn als maßgeben<strong>de</strong>r Lohn anzugeben.<br />

Weiter hat <strong>de</strong>r Auftraggeber außer <strong>de</strong>r Abschnittsbezeichnung die „fiktive Lohnän<strong>de</strong>rung“<br />

zur Erfassung <strong>de</strong>r geschätzten Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s maßgeben<strong>de</strong>n Lohns vorzugeben.<br />

124 Deren Größe hängt von <strong>de</strong>r Bauzeit, <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s vorgesehenen<br />

Eröffnungstermins sowie vom Zeitpunkt <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r erwarteten Lohnerhöhung<br />

ab. Die fiktive Lohnän<strong>de</strong>rung dient nur zum Vergleich <strong>de</strong>r Angebote.<br />

Berechnung <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungssatzes<br />

Der Än<strong>de</strong>rungssatz wird vom Bieter unter Berücksichtigung seiner Kalkulationsgrößen<br />

ermittelt. Dabei dürfen nur seine lohn- <strong>und</strong> gehaltsbezogenen Bestandteile berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>m Än<strong>de</strong>rungssatz berechnet <strong>de</strong>r Bieter die Mehrvergütung<br />

für gestiegene Lohnkosten.<br />

Der Än<strong>de</strong>rungssatz wird nach folgen<strong>de</strong>r Formel berechnet:<br />

68<br />

Än<strong>de</strong>rungssatz [‰] =<br />

Dabei gilt für <strong>de</strong>n Personalkostenanteil:<br />

Personalkostenanteil [%] =<br />

Prüfung <strong>und</strong> Wertung<br />

Personalkostenanteil an <strong>de</strong>r Angebotssumme [%] × 10<br />

maßgeben<strong>de</strong>r Lohn [in Cent/St<strong>und</strong>e]<br />

(Lohnkosten [EUR] + lohngeb<strong>und</strong>ene Kosten [EUR]) × 100<br />

Nettoangebotssumme [EUR] – Nachunternehmerleistungen [EUR]<br />

Der Auftraggeber hat die angebotenen Än<strong>de</strong>rungssätze beim wirtschaftlichsten Angebot<br />

geson<strong>de</strong>rt zu prüfen, da nach gesetzlichen Bestimmungen 125 nur die für Löhne<br />

121<br />

Muster 1.3 - 2 HVA B-StB<br />

122<br />

Schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums vom 25.06.1998, Gz.: StB 12/70.51.01-20/23 Ver 98<br />

123<br />

ARS-Nr. 29/2002 vom 29. November 2002<br />

124<br />

Abschnitt 1.4 Nr. 50 HVA B-StB<br />

125<br />

bis 31.12.1998: § 3 Währungsgesetz (WährG) vom 20.06.1948 seit 01.01.1999: § 2 Preisangaben- <strong>und</strong><br />

Preisklauselgesetz (PreisAngG) vom 09.06.1998


<strong>und</strong> Gehälter entstehen<strong>de</strong>n Mehraufwendungen erstattet wer<strong>de</strong>n dürfen. 126<br />

Ergibt die Prüfung bei <strong>de</strong>m wirtschaftlichsten Angebot, dass in <strong>de</strong>m Än<strong>de</strong>rungssatz<br />

auch an<strong>de</strong>re als lohn- <strong>und</strong> gehaltsbezogene Anteile enthalten sind, ist <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungssatz<br />

im Benehmen mit <strong>de</strong>m Bieter zu reduzieren <strong>und</strong> das Ergebnis <strong>de</strong>m Bieter<br />

rechtzeitig vor Zuschlagserteilung mitzuteilen. Än<strong>de</strong>rungssätze, die auch an<strong>de</strong>re<br />

Faktoren enthalten, sind nicht genehmigungsfähig <strong>und</strong> somit unwirksam. Deshalb<br />

darf auf überhöhte Än<strong>de</strong>rungssätze, d.h. solche, die nicht nur lohn- <strong>und</strong> gehaltsbezogene<br />

Mehrkosten enthalten, wegen <strong>de</strong>s unzulässigen Inhaltes ein Zuschlag nicht erteilt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein<strong>de</strong>utig überhöhte Än<strong>de</strong>rungssätze können schon durch eine einfache Abschätzung<br />

erkannt wer<strong>de</strong>n. Wird <strong>de</strong>r Personalkostenanteil mit 100 % angesetzt, so ergäbe<br />

sich bei einem maßgeben<strong>de</strong>n Lohn in Höhe von 14,43 Euro je St<strong>und</strong>e ein Än<strong>de</strong>rungssatz<br />

von 0,693 ‰. 127 Dieser Wert <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungssatzes wäre <strong>de</strong>r theoretisch<br />

höchstmögliche, da sich die Baukosten regelmäßig nicht nur aus Lohn- <strong>und</strong> Gehaltskosten,<br />

son<strong>de</strong>rn auch aus an<strong>de</strong>ren Kosten zusammensetzen. Noch höhere Än<strong>de</strong>rungssätze<br />

können schon rechnerisch nicht möglich sein <strong>und</strong> sind daher nicht zulässig.<br />

Angebotene Än<strong>de</strong>rungssätze unterliegen <strong>de</strong>m Wettbewerb <strong>und</strong> wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

<strong>und</strong> Wertung <strong>de</strong>r Angebote wie Einheitspreise berücksichtigt. Fehlt ein Än<strong>de</strong>rungssatz<br />

(kein Eintrag o<strong>de</strong>r Eintrag eines Striches o<strong>de</strong>r einer Null), ist das Angebot<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r angebotene Angebotsabschnitt ohne Lohngleitung zu werten. 128 Unter Annahme<br />

eines planmäßigen Bauablaufes <strong>und</strong> möglicher künftiger Lohnerhöhungen<br />

wird die Mehrvergütung mittels dieses Än<strong>de</strong>rungssatzes ermittelt. Die Höhe <strong>de</strong>s angebotenen<br />

Än<strong>de</strong>rungssatzes kann die Angebotsendsumme <strong>und</strong> damit die Rangfolge<br />

<strong>de</strong>r Angebote erheblich beeinflussen.<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r Mehrvergütung<br />

Die Mehrvergütung für gestiegene Lohnkosten wird dadurch berechnet, dass die<br />

nach <strong>de</strong>r Tariflohnerhöhung zu erbringen<strong>de</strong> Restleistung multipliziert wird mit <strong>de</strong>r<br />

Tariflohnerhöhung <strong>de</strong>s maßgeben<strong>de</strong>n Lohnes in Cent <strong>und</strong> <strong>de</strong>m vom Bieter im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Ausschreibung angegebenen Än<strong>de</strong>rungssatz:<br />

Mehrvergütung [EUR] =<br />

126<br />

siehe Abschnitt 2.4 Nr. 34 HVA B-StB<br />

127<br />

1000/1443 = 0,693<br />

128<br />

siehe Abschnitt 2.4 Nr. 32 HVA B-StB<br />

Restleistung [EUR] x Tariflohnerhöhung [Cent] x Än<strong>de</strong>rungssatz [‰]<br />

1000<br />

69


Der Wert <strong>de</strong>r bis zum Tage <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s maßgeben<strong>de</strong>n Lohnes erbrachten Leistungen<br />

(Leistungsstand) ist unverzüglich durch ein gemeinsames Aufmaß festzustellen.<br />

Vermeidbare Mehraufwendungen wer<strong>de</strong>n nicht erstattet. Vermeidbar sind insbeson<strong>de</strong>re<br />

Mehraufwendungen, die dadurch entstan<strong>de</strong>n sind, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

Vertragsfristen überschritten o<strong>de</strong>r die Bauausführung nicht angemessen geför<strong>de</strong>rt<br />

hat. 129<br />

Abrechnung, Bagatell- <strong>und</strong> Selbstbeteiligungsklausel<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r für die Lohngleitklausel maßgeben<strong>de</strong>n Abrechnungssumme<br />

sind die Beträge für<br />

• Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergütung,<br />

• Abzüge nach <strong>de</strong>n zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen,<br />

• Vertragsstrafen,<br />

• Scha<strong>de</strong>nsersatzbeträge,<br />

• die aufgr<strong>und</strong> einer Stoffpreisklausel zu erstatten<strong>de</strong>n Beträge <strong>und</strong><br />

• Umsatzsteuer<br />

nicht in Ansatz zu bringen. 130<br />

Von <strong>de</strong>n Mehrkosten aus Lohnerhöhungen wird nur <strong>de</strong>r über 0,5 % <strong>de</strong>r Abrechnungssumme<br />

(Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehen<strong>de</strong> Teilbetrag<br />

erstattet (Bagatell- o<strong>de</strong>r Selbstbeteiligungsklausel) 131 . In Abschlagszahlungen<br />

dürfen Mehrkosten erst geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Bagatell- o<strong>de</strong>r Selbstbeteiligungsbetrag<br />

überschritten ist. Solange die Abrechnungssumme nicht feststeht,<br />

wird die Auftragssumme zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Eine Abschlagszahlung kann nur dann als Leistungstand anerkannt wer<strong>de</strong>n, wenn sie<br />

alle bis zum Stichtag <strong>de</strong>r Lohnerhöhung erbrachten Leistungen enthält. 132 Wer<strong>de</strong>n<br />

vor <strong>de</strong>m Stichtag erbrachte Nachtragsleistungen ausnahmsweise später vertraglich<br />

vereinbart <strong>und</strong> vergütet, ist <strong>de</strong>r Leistungsstand gegebenenfalls zu berichtigen.<br />

Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten, so sind ihm nur die Mehraufwendungen<br />

zu erstatten, die auch bei Einhaltung <strong>de</strong>r vereinbarten Termine entstan<strong>de</strong>n<br />

wären. 133<br />

129<br />

Nr. 5 Muster 1.3 - 2 HVA B-StB<br />

130<br />

Abschnitt 3.2 Nr. 51 HVA B-StB<br />

131 Nr. 6 Muster 1.3 - 2 HVA B-StB<br />

132 Abschnitt 3.2 Nr. 49 HVA B-StB<br />

133 Abschnitt 3.2 Nr. 50 HVA B-StB<br />

70


Rückfor<strong>de</strong>rung<br />

Das Vereinbaren eines überhöhten Än<strong>de</strong>rungssatzes verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen<br />

<strong>und</strong> ist insoweit unwirksam. Der Än<strong>de</strong>rungssatz ist auf <strong>de</strong>n zulässigen<br />

Wert zu beschränken. Der wegen eines überhöhten Än<strong>de</strong>rungssatzes überzahlte Betrag<br />

für die Mehrvergütung ist zurückzufor<strong>de</strong>rn, da er auf einer gesetzwidrigen Vereinbarung<br />

beruht.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof prüfte b<strong>und</strong>esweit, wie die Straßenbauverwaltungen die<br />

Lohngleitklausel anwen<strong>de</strong>n. Er hat erhebliche Mängel beim Anbieten, Prüfen <strong>und</strong><br />

Werten sowie beim Abrechnen von Lohngleitklauseln festgestellt. Eine wesentliche<br />

Ursache sieht <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof darin, dass bei Beschäftigten <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen<br />

teilweise erhebliche Defizite in <strong>de</strong>r Handhabung <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

<strong>de</strong>r Lohngleitung <strong>und</strong> seiner Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen bestehen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

empfiehlt, diese Defizite durch geeignete Schulungsmaßnahmen auszuräumen.<br />

Zu Bauverträgen mit vereinbarter Lohngleitung stellte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof fest,<br />

dass Straßenbauämter<br />

• Än<strong>de</strong>rungssätze nicht prüften,<br />

• überhöhte o<strong>de</strong>r unzulässige Än<strong>de</strong>rungssätze – in Einzelfällen mit Personalkostenanteilen<br />

von mehr als 100 % – vereinbarten, weil z. B. auch an<strong>de</strong>re als lohn<strong>und</strong><br />

gehaltsbezogene Bestandteile enthalten waren,<br />

• eine Selbstbeteiligung von Auftragnehmern nicht vereinbarten,<br />

• hinnahmen, dass Auftragnehmer <strong>de</strong>r Lohngleitung einen an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />

Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen maßgeben<strong>de</strong>n Lohn zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />

hatten, <strong>und</strong><br />

• beim Abrechnen <strong>de</strong>r Mehrvergütung unzutreffen<strong>de</strong> Leistungsstän<strong>de</strong> anerkannten.<br />

Die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof festgestellten Mängel führten zu Überzahlungen von<br />

Auftragnehmern in mehrstelliger Millionenhöhe. Ein Straßenbauamt zahlte rd.<br />

0,8 Mio. Euro (etwa 60 % <strong>de</strong>r Mehrvergütung), ein an<strong>de</strong>res insgesamt rd.<br />

2,8 Mio. Euro zu Unrecht aus. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die betroffenen Straßenbauverwaltungen<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, die überzahlten Beträge von <strong>de</strong>n Auftragnehmern<br />

zurück zu for<strong>de</strong>rn.<br />

71


5.6 Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe <strong>de</strong>r Straßenausstattung<br />

Um ihren Bedarf an Verkehrszeichen, Schutzplanken, Leitpfosten <strong>und</strong> Straßenmarkierungen<br />

(Straßenausstattung) zu <strong>de</strong>cken, sollen die Straßenbauämter öffentlich<br />

ausschreiben (vergleiche Nr. 5.2.2). Lediglich in Ausnahmefällen dürfen sie beschränkt<br />

ausschreiben o<strong>de</strong>r freihändig vergeben. Mit <strong>de</strong>n Öffentlichen Ausschreibungen<br />

sollen die Straßenbauämter dazu beitragen, die Ausbreitung <strong>de</strong>r Korruption<br />

<strong>und</strong> auch die Bildung von Kartellen, Oligopolen o<strong>de</strong>r Monopolen zu verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />

zumin<strong>de</strong>st zu erschweren.<br />

Der Gesamtwert <strong>de</strong>r jährlich zu vergeben<strong>de</strong>n Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Straßenausstattung beträgt rd. 200 Mio. Euro. Die Straßenbauämter führen<br />

die dazu erfor<strong>de</strong>rlichen Planungen überwiegend in eigener Regie durch.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte sowohl bei<br />

einer großen b<strong>und</strong>esweiten Querschnittsprüfung<br />

als auch bei seinen laufen<strong>de</strong>n Prüfungen<br />

erhebliche Mängel bei <strong>de</strong>r Vergabe von Arbeiten<br />

für die Straßenausstattung fest. So verzichteten<br />

die Straßenbauämter in außergewöhnlich<br />

vielen Fällen auf eine Öffentliche<br />

Ausschreibung, ohne dass die Voraussetzungen<br />

gemäß VOB/A vorlagen. Hierdurch entwickelten<br />

sich die Märkte ungünstig, in<strong>de</strong>m<br />

sich die Leistungen auf nur wenige Anbieter<br />

verteilten.<br />

72<br />

Die Straßenausstattung für größere,<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

sollen die Straßenbauämter in<br />

geson<strong>de</strong>rten, nach Gewerken getrennten<br />

Einzelverträgen beauftragen.<br />

Für <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Bedarf<br />

können sie so genannte Jahresverträge<br />

schließen, <strong>de</strong>ren Mengenansätze<br />

die Erfahrungen vorangegangener<br />

Jahre wi<strong>de</strong>rspiegeln. Jahresverträge<br />

sollen zeitlich begrenzt<br />

nicht über die vorgesehene Laufzeit<br />

hinaus verlängert wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Vergaben bedürfen nach <strong>de</strong>rzeitiger Praxis nicht <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums.<br />

Straßenbauämter wickelten umfangreiche Baumaßnahmen über Jahresverträge ab.<br />

Diese Vertragsform brachte häufig wegen ihrer schlechten Kalkulierbarkeit – Ort<br />

<strong>und</strong> Zeit <strong>de</strong>r Teilleistung sind <strong>de</strong>m Bieter zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Kalkulation weitgehend<br />

unbekannt – ein beson<strong>de</strong>rs hohes Preisniveau mit sich. Zu<strong>de</strong>m schlossen die Straßenbauämter<br />

die Jahresverträge häufig ohne realistische Mengenangaben. Anstelle<br />

von zumin<strong>de</strong>st überschläglich, auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage von Vorjahresverträgen ermittelten<br />

Mengenangaben, setzten sie teilweise nur die Menge „1“ ein. Damit fehlte eine wesentliche<br />

Kalkulationsgr<strong>und</strong>lage; gleichzeitig erhöht sich die Unsicherheit <strong>de</strong>s Unternehmers<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungsumfanges. Unter diesen Voraussetzungen<br />

müssen die Anbieter zwangsläufig beson<strong>de</strong>rs hohe Preise kalkulieren,<br />

um ihre Angebote auskömmlich zu gestalten.


Einzelne Straßenbauämter verlängerten die Laufzeit <strong>de</strong>r Jahresverträge immer wie<strong>de</strong>r<br />

über mehrere Jahre hinweg. Ein Vertrag hatte sogar eine Gesamtlaufzeit von acht<br />

Jahren. Derartige Vertragsverlängerungen rechtfertigten die Straßenbauämter teilweise<br />

damit, dass es ihnen gelungen sei, auch über einen solch langen Zeitraum das<br />

ursprüngliche Preisniveau zu halten. Sie glaubten, dadurch beson<strong>de</strong>rs wirtschaftlich<br />

gehan<strong>de</strong>lt zu haben. Im Gegensatz dazu hält es <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof nach seiner<br />

Erfahrung vielmehr für wahrscheinlich, dass die Auftragnehmer die Preise bereits<br />

bei <strong>de</strong>r Auftragsvergabe zu hoch kalkulierten. Dies wie<strong>de</strong>rum war auf ungeeignete<br />

Beschränkte Ausschreibungen mit mangelhaft ermittelten Mengenansätzen zurückzuführen.<br />

Straßenbauämter ließen Planungsleistungen durch Firmen erbringen, die danach an<br />

<strong>de</strong>n Beschränkten Ausschreibungen dieser Leistungen teilnahmen. Hierdurch erwuchs<br />

<strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Firmen ein Wettbewerbsvorteil wegen beson<strong>de</strong>rer Kenntnis<br />

<strong>de</strong>r zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen.<br />

Der zu geringe Anteil an Öffentlichen Ausschreibungen bei <strong>de</strong>n Vergaben begünstigte<br />

Preisabsprachen <strong>und</strong> die Bildung von Kartellen. Das zeigten auch die Ermittlungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eskartellamtes. Allein wegen verbotener Absprachen bei Ausschreibungen<br />

von Straßenmarkierungen verhängte das B<strong>und</strong>eskartellamt gegen<br />

27 Unternehmen <strong>und</strong> 21 Einzelpersonen Geldbußen in Höhe von insgesamt rd.<br />

12 Mio. Euro. Die Mehrzahl <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Fahrbahnmarkierungsunternehmen<br />

stimmte seit vielen Jahren ihr Angebotsverhalten bei Ausschreibungen <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen<br />

ab. Dabei legten die <strong>de</strong>m Kartell angeschlossenen Firmen <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Min<strong>de</strong>stbieter fest <strong>und</strong> vereinbarten höhere Scheinangebote. Diese kriminellen<br />

Handlungen führten dazu, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> viele Jahre lang zusätzliche Ausgaben<br />

in Millionenhöhe zu tragen hatte.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>n Straßenbauämtern, <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r Öffentlichen<br />

Ausschreibungen bei <strong>de</strong>r Vergabe von Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen bei <strong>de</strong>r<br />

Straßenausstattung erheblich zu vergrößern. Beschränkte Ausschreibungen sollten<br />

sie nur in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen, Freihändige Vergaben möglichst gar nicht mehr<br />

durchführen. Jahresverträge sollten die Straßenbauämter nur zeitlich begrenzt <strong>und</strong><br />

mit realistischen Mengenansätzen schließen. Planungsleistungen sollten sie ausschließlich<br />

unter eigener Regie erbringen. Im Hinblick auf <strong>de</strong>n eingeschränkten Bewerberkreis<br />

bei <strong>de</strong>r Vergabe <strong>de</strong>r Straßenausstattung sollte die Leitung <strong>de</strong>r Straßenbauämter<br />

ein beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf die Vergaben in diesem Bereich legen. Das<br />

Einhalten <strong>de</strong>r obigen Empfehlungen sollten die Straßenbauverwaltungen durch verwaltungsinterne<br />

Kontrolle sicherstellen.<br />

73


5.7 Errichten <strong>und</strong> Warten von Lichtzeichenanlagen<br />

Auch Leistungen zum Errichten <strong>und</strong> Warten von Lichtzeichenanlagen sollten die<br />

Straßenbauverwaltungen gr<strong>und</strong>sätzlich öffentlich ausschreiben. Damit können sie<br />

vermei<strong>de</strong>n, dass sich Kartelle bil<strong>de</strong>n <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Wettbewerb eingeschränkt wird.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte immer wie<strong>de</strong>r fest, dass die von Straßenbauämtern<br />

vorgebrachten Grün<strong>de</strong> für Beschränkte Ausschreibungen o<strong>de</strong>r Freihändige Vergaben<br />

von Leistungen zum Errichten <strong>und</strong> Warten von Lichtzeichenanlagen nur scheinbar<br />

<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r VOB/A entsprachen. Tatsächlich hielten sie jedoch einer näheren<br />

Überprüfung nicht in je<strong>de</strong>m Fall stand.<br />

Straßenbauämter begrün<strong>de</strong>ten das Abweichen vom Gebot <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung<br />

am häufigsten damit, dass<br />

• die im Nahbereich beheimateten Unternehmen <strong>de</strong>m Straßenbauamt hinsichtlich<br />

Leistungsfähigkeit, Fachk<strong>und</strong>e, <strong>und</strong> Zuverlässigkeit bekannt seien,<br />

• im Nahbereich ansässige Unternehmen gr<strong>und</strong>sätzlich günstiger anböten,<br />

• die bereits vorhan<strong>de</strong>nen Lichtzeichenanlagen aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Kompatibilität<br />

<strong>de</strong>r Anlagen verschie<strong>de</strong>ner Hersteller zwingend einen bestimmten<br />

Auftragnehmer erfor<strong>de</strong>rn <strong>und</strong><br />

• eine Öffentliche Ausschreibung sinnlos sei, da ohnehin nur wenige, <strong>de</strong>n Straßenbauämtern<br />

bekannte Unternehmen am Wettbewerb teilnähmen.<br />

Regelmäßig erteilten Straßenbauämter ihnen bekannten <strong>und</strong> bereits früher beauftragten<br />

Unternehmen <strong>de</strong>n Zuschlag. Dieses Vorgehen bei <strong>de</strong>r Vergabe von Aufträgen<br />

begünstigt jedoch Fehlentwicklungen – z. B. Einschränkung <strong>de</strong>s Wettbewerbs durch<br />

Begrenzung <strong>de</strong>r Bieterzahl – <strong>und</strong> birgt die Gefahr finanzieller Nachteile zu Lasten<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es.<br />

Demgegenüber äußerten die Straßenbauämter vielfach Be<strong>de</strong>nken gegen die Öffentliche<br />

Ausschreibung von Leistungen zum Errichten <strong>und</strong> Warten von Lichtzeichenanlagen.<br />

Ihre häufigsten Be<strong>de</strong>nken waren:<br />

• Kurzfristig erfor<strong>de</strong>rliche Instandsetzungsarbeiten zur Gewährleistung einer zuverlässigen<br />

<strong>und</strong> sicheren Verkehrsregelung könnten wegen unzureichen<strong>de</strong>r örtlicher<br />

Präsenz von auswärtigen Firmen beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

• die künftigen Wartungskosten von auswärtigen Firmen könnten höher liegen <strong>und</strong><br />

die Preisvorteile aus <strong>de</strong>m öffentlichen Wettbewerb zunichte machen.<br />

Diese Be<strong>de</strong>nken sollen auch nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes nicht außer<br />

Acht gelassen wer<strong>de</strong>n. Die mit <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung angestrebte<br />

Chancengleichheit aller tatsächlich auf <strong>de</strong>m Markt vorhan<strong>de</strong>nen Fachfirmen darf die<br />

Zuverlässigkeit von Lichtzeichenanlagen <strong>und</strong> eine sichere Verkehrsführung nicht<br />

einschränken o<strong>de</strong>r beeinträchtigen.<br />

74


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>n Straßenbauämtern, die Leistungen zum Errichten<br />

<strong>und</strong> Warten von Lichtzeichenanlagen vermehrt im Wege <strong>de</strong>r Öffentlichen<br />

Ausschreibung zu vergeben. Neu hinzu kommen<strong>de</strong> Firmen sind hinsichtlich ihrer<br />

Leistung <strong>und</strong> Zuverlässigkeit im Instandsetzungs- <strong>und</strong> Wartungsdienst beson<strong>de</strong>rs zu<br />

beobachten. Die Straßenbauämter sollten die dabei gesammelten Erfahrungen bei<br />

späteren Angebotswertungen berücksichtigen.<br />

5.8 Einsatz von General- <strong>und</strong> Totalunternehmern<br />

Bauleistungen verschie<strong>de</strong>ner Handwerks- o<strong>de</strong>r Gewerbezweige sind in <strong>de</strong>r Regel<br />

nach Fachlosen getrennt zu vergeben. 134 Die zur Herstellung eines Bauwerks erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Bauleistungen sollen nur dann zusammengefasst <strong>und</strong> an einen Generalunternehmer<br />

vergeben wer<strong>de</strong>n, wenn dies aus wirtschaftlichen o<strong>de</strong>r technischen Grün<strong>de</strong>n<br />

geboten ist. Ein Generalunternehmer wird als Totalunternehmer bezeichnet,<br />

wenn er neben allen Fachlosen auch noch die Planungsarbeiten (Architekten- <strong>und</strong><br />

Ingenieurleistungen) übernimmt.<br />

Eine Vergabe an einen General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmer bietet sich auch an, wenn<br />

<strong>de</strong>r Bauherr fachunk<strong>und</strong>ig ist. Die Straßenbauverwaltungen besitzen allerdings in aller<br />

Regel die entsprechen<strong>de</strong> Fachk<strong>und</strong>e, so dass sie nicht <strong>de</strong>r fachlichen Unterstützung<br />

eines Generalunternehmers bedürfen.<br />

Die Vergabe nach Fachlosen in Verbindung mit <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung ermöglicht<br />

beim Straßenbau einen vielfältigen Wettbewerb, an <strong>de</strong>m sich kleine <strong>und</strong><br />

mittelständische Baufirmen sowie große Baukonzerne beteiligen. Bei Aufträgen mit<br />

einem Finanzvolumen von unter einer Million Euro bieten nach Erfahrungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes insbeson<strong>de</strong>re in ländlichen Räumen die ansässigen, kleinen<br />

<strong>und</strong> mittelständischen Baufirmen fast ausnahmslos günstiger an als die großen Baukonzerne,<br />

soweit sich diese überhaupt an einem solchen Wettbewerb beteiligen. Erst<br />

bei Aufträgen mit einem Finanzvolumen von mehreren Millionen Euro o<strong>de</strong>r technisch<br />

anspruchsvollen Leistungen treten die großen Baukonzerne in Ernst zu nehmen<strong>de</strong><br />

Konkurrenz zu <strong>de</strong>n mittelständischen Baufirmen <strong>und</strong> erhalten dann auch öfter<br />

<strong>de</strong>n Zuschlag auf ihre Angebote.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte in jüngster Zeit fest, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

vermehrt Aufträge an General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmer vergaben o<strong>de</strong>r dies beabsichtigten.<br />

Nach <strong>de</strong>m Konzessionsmo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums für die private<br />

Vorfinanzierung von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>abschnitten sind die Straßenbauverwaltungen<br />

gehalten, die Finanzierung <strong>und</strong> alle Bau- <strong>und</strong> Ausstattungsleistungen von einem<br />

Unternehmen o<strong>de</strong>r einer Bietergemeinschaft erbringen zu lassen (siehe auch<br />

Nr. 2.2.2). Teilweise schrieben die Straßenbauverwaltungen die Leistungen nach ei-<br />

134 § 97 Abs. 3 GWB, § 4 Nr. 3 VOB/A<br />

75


nem Leistungsprogramm funktional aus, 135 so dass auch ein großer Teil <strong>de</strong>r Planungen<br />

von <strong>de</strong>m dann als Totalunternehmer zu bezeichnen<strong>de</strong>n Unternehmer zu erbringen<br />

waren.<br />

Das Finanzvolumen für die von einem General-<br />

o<strong>de</strong>r Totalunternehmer zu erbringen<strong>de</strong>n<br />

Bauleistungen betrug bei <strong>de</strong>n ersten<br />

zwölf vorzufinanzieren<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

ausnahmslos über 50 Mio. Euro. In einem<br />

Fall lagen die Submissionsergebnisse für<br />

die reine Bauleistung über 300 Mio. Euro.<br />

Bei einer weiteren Maßnahme näherten sich<br />

die Submissionsergebnisse für die Bauleistung<br />

einer halben Milliar<strong>de</strong> Euro.<br />

76<br />

Ein Generalunternehmer kann insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei komplizierten Bauabläufen,<br />

die <strong>de</strong>n Einsatz verschie<strong>de</strong>ner<br />

Fachfirmen erfor<strong>de</strong>rn, die Baumaßnahme<br />

häufig zügiger ausführen, da<br />

er freier in seinem Han<strong>de</strong>ln <strong>und</strong><br />

nicht an verwaltungsinterne Vorschriften<br />

geb<strong>und</strong>en ist. So kann er<br />

Leistungen freihändig vergeben, anstatt<br />

öffentlich auszuschreiben. Voraussetzung<br />

für das zügigere <strong>Bauen</strong><br />

ist allerdings, dass die Straßenbauverwaltung für die betreffen<strong>de</strong> Baumaßnahme bereits<br />

das Baurecht erlangt hat. Dies ist vor allem dann von Be<strong>de</strong>utung, wenn sich die<br />

Maßnahme auf mehrere Planfeststellungsabschnitte erstreckt. An<strong>de</strong>rnfalls lässt sich<br />

ohne Generalunternehmer mitunter schneller bauen. Die Verwaltung kann mit <strong>de</strong>m<br />

Bau bereits beginnen, wenn für <strong>de</strong>n ersten Abschnitt Baurecht besteht.<br />

Der Einsatz von Generalunternehmern hat für die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>n Vorteil,<br />

dass sie in diesen Fällen von Ausschreibungs- <strong>und</strong> Vergabeverfahren sowie<br />

während <strong>de</strong>r Bauausführung von Koordinierungstätigkeiten entlastet wer<strong>de</strong>n. Der<br />

Totalunternehmer übernimmt darüber hinaus noch einen großen Teil <strong>de</strong>r Planung.<br />

Der General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmer verlangt für seine zusätzlichen Leistungen einen<br />

Zuschlag, <strong>de</strong>n er zumin<strong>de</strong>st auf die von ihm weiter zu vergeben<strong>de</strong>n Leistungen<br />

aufschlägt. Der Generalunternehmerzuschlag beträgt nach <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes im Mittel 10 bis 15 %. Der General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmer<br />

erbringt dafür auch Leistungen zur Bauvorbereitung <strong>und</strong> Bauüberwachung, die die<br />

Straßenbauverwaltungen sonst selbst übernehmen. Damit nimmt <strong>de</strong>r General- o<strong>de</strong>r<br />

Totalunternehmer Verwaltungsaufgaben wahr, für <strong>de</strong>ren Kosten nach <strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

das Land selbst aufzukommen hat (vergleiche Nr. 7.7). Der damit im direkten<br />

Zusammenhang stehen<strong>de</strong> Anteil <strong>de</strong>s Generalunternehmerzuschlages muss folglich<br />

auch von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn getragen wer<strong>de</strong>n; eine Auffassung, die auch das B<strong>und</strong>esministerium<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich teilt.<br />

Der oben dargestellte Fall ver<strong>de</strong>utlicht einerseits, dass sich Straßenbauverwaltungen<br />

mitunter weigern, <strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n Verwaltungskosten zählen<strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s Totalunternehmerzuschlages<br />

aus Lan<strong>de</strong>smitteln zu bestreiten. Unter Umstän<strong>de</strong>n verbleiben diese<br />

Kosten beim B<strong>und</strong>. An<strong>de</strong>rerseits ist festzustellen, dass im dargestellten Fall <strong>de</strong>r<br />

Totalunternehmer zumin<strong>de</strong>st nach Darstellung <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung einen zusätzlichen<br />

Aufwand verursachte, <strong>de</strong>r sich auf 5 Mio. Euro beziffern ließ.<br />

135 § 9 VOB/A


Bei einem Totalunternehmereinsatz zum Bau eines Großprojektes mit einem Finanzvolumen<br />

von etwa einer halben Milliar<strong>de</strong> Euro summierten sich die Totalunternehmerzuschläge<br />

auf rd. 26 Mio. Euro. Davon entfielen rd. 5 Mio. Euro auf Leistungen<br />

für die Bauvorbereitung <strong>und</strong> Bauüberwachung. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

for<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>shalb die Straßenbauverwaltung auf, <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Zuschlages für die<br />

Bauvorbereitung <strong>und</strong> für die Bauüberwachung in Höhe von rd. 5 Mio. Euro aus<br />

Lan<strong>de</strong>smitteln <strong>und</strong> nicht aus B<strong>und</strong>esmitteln zu bestreiten.<br />

Dem verschloss sich die Straßenbauverwaltung <strong>und</strong> entgegnete, dass ihr insbeson<strong>de</strong>re<br />

für die<br />

• Planung,<br />

• Ausschreibung für <strong>de</strong>n Totalunternehmereinsatz mit funktionaler Leistungsbeschreibung,<br />

• Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Weitervergabe an an<strong>de</strong>re Unternehmer <strong>und</strong><br />

• zusätzliche Bauüberwachung<br />

ein Aufwand entstan<strong>de</strong>n wäre, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m einer direkten Ausschreibung, Vergabe <strong>und</strong><br />

Bauausführung in eigener Zuständigkeit entspräche.<br />

Ein General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmer hat eine große Leistungsspanne vom Erd-, Decken-,<br />

Tunnel- <strong>und</strong> Brückenbau bis hin zur Straßen- <strong>und</strong> Tunnelausstattung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

dazugehörigen elektrotechnischen Betriebstechnik abzu<strong>de</strong>cken. Zu<strong>de</strong>m hat er ein<br />

umfangreiches Leistungsvolumen zu bewältigen. Deshalb ist nur ein beschränkter<br />

Kreis von Unternehmen in <strong>de</strong>r Lage, diese Leistungen anzubieten. Die Straßenbauverwaltung<br />

schreiben <strong>de</strong>shalb die Leistungen in <strong>de</strong>r Regel im Nichtoffenen Verfahren<br />

aus, das <strong>de</strong>r Beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb<br />

entspricht. Der Einsatz von General- <strong>und</strong> Totalunternehmern wirkt daher wettbewerbseinschränkend.<br />

Die große Leistungsspanne <strong>und</strong> das große Auftragsvolumen bei General- <strong>und</strong> Totalunternehmervergaben<br />

erfor<strong>de</strong>rn umfangreiche komplexe Planungen <strong>und</strong> darauf aufbauend<br />

entsprechend umfangreiche Leistungsbeschreibungen. Den Straßenbauverwaltungen<br />

bereiten diese komplexen Planungen <strong>und</strong> Leistungsbeschreibungen<br />

Schwierigkeiten. Das liegt zum einen an <strong>de</strong>m großen Arbeitsumfang, zum an<strong>de</strong>ren<br />

lassen sich bestimmte Leistungen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vergabe an einen General- o<strong>de</strong>r<br />

Totalunternehmer nicht genau beschreiben. So kommen bei Großprojekten verschie<strong>de</strong>ne<br />

Leistungen erst am En<strong>de</strong> einer mehrjährigen Bauzeit zur Ausführung <strong>und</strong> können<br />

zwischenzeitlich einer technischen Fortentwicklung unterliegen. Aus alle<strong>de</strong>m<br />

resultiert, dass Straßenbauverwaltungen die Baumaßnahmen unzureichend vorbereiten<br />

<strong>und</strong> daher umfangreiche Leistungen über Nachtragsvereinbarungen mit <strong>de</strong>n damit<br />

verb<strong>und</strong>enen erheblichen Nachteilen vergeben müssen (vergleiche Nr. 4.1).<br />

77


Aus einem EU-weiten Öffentlichen Teilnahmewettbewerb<br />

im Zuge eines Nichtoffenes<br />

Verfahrens gingen für <strong>de</strong>n Totalunternehmereinsatz<br />

zum Bau eines privat vorfinanzierten<br />

Großprojektes nur vier Bewerber hervor. Es<br />

han<strong>de</strong>lte sich dabei um<br />

• zwei ausländische Bietergemeinschaften,<br />

• eine Bietergemeinschaft mit einem ausländischen<br />

Großkonzern <strong>und</strong> einem <strong>de</strong>utschen<br />

mittelständischen Bauunternehmen sowie<br />

• eine <strong>de</strong>utsche Bietergemeinschaft.<br />

Die <strong>de</strong>utsche Bietergemeinschaft, die <strong>de</strong>n Zuschlag<br />

erhielt, bestand aus <strong>de</strong>n drei größten<br />

<strong>de</strong>utschen Baukonzernen sowie drei weiteren<br />

Großkonzernen. Durch die vorherige Einengung<br />

<strong>de</strong>s Bewerberkreises wur<strong>de</strong> hier <strong>de</strong>r<br />

Wettbewerb offensichtlich eingeschränkt.<br />

78<br />

Kleine, aber auch kleinere mittelständische<br />

Firmen haben in <strong>de</strong>r<br />

Regel nur im Zusammenwirken<br />

mit großen Baukonzernen die<br />

Möglichkeit, sich unmittelbar an<br />

<strong>de</strong>n Ausschreibungen für die General-<br />

o<strong>de</strong>r Totalunternehmerleistungen<br />

zu beteiligen. Ansonsten<br />

können sie bei <strong>de</strong>r Bauausführung<br />

als Nachunternehmer zu<br />

<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r großen<br />

Baufirmen tätig wer<strong>de</strong>n. Der Einsatz<br />

von General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmern<br />

wirkt sich daher ten<strong>de</strong>nziell<br />

mittelstandsunfre<strong>und</strong>lich<br />

aus. Auf die Nachteile, die sich<br />

aus einem beschränkten Wettbewerb<br />

ergeben können, wur<strong>de</strong> bereits<br />

hingewiesen (siehe auch<br />

Nrn. 5.2, 5.6 <strong>und</strong> 5.7).<br />

Der Totalunternehmer erbringt zusätzliche Planungsleistungen. Soll die Vergabe <strong>de</strong>r<br />

Leistungen unter Wettbewerbsbedingungen stattfin<strong>de</strong>n, so ist je<strong>de</strong>m Bieter <strong>de</strong>r mit<br />

Bei sieben Maßnahmen mit General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmereinsätzen<br />

kam es zu erheblichen<br />

Baukostensteigerungen bezogen auf die ursprüngliche<br />

Auftragssumme <strong>de</strong>s Hauptauftrags.<br />

Bei drei Maßnahmen betrug die Baukostensteigerung<br />

etwa 50 %, bei zwei weiteren Maßnahmen<br />

etwa 30 % <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />

zwei Maßnahmen etwa 25 %. Die Baukosten<br />

stiegen um insgesamt rd. 500 Mio. Euro, weil<br />

insbeson<strong>de</strong>re umfangreiche Nachtragsvereinbarungen<br />

zu schließen waren.<br />

<strong>de</strong>r Angebotserstellung einhergehen<strong>de</strong><br />

Planungsaufwand angemessen<br />

zu entschädigen. 136<br />

Bei einem Bauvolumen von<br />

mehreren 100 Mio. Euro ergeben<br />

sich dann zusätzlich zu vergüten<strong>de</strong>,<br />

nicht benötigte <strong>und</strong><br />

somit verlorene Planungsleistungen<br />

in einer Größenordnung<br />

von mehreren Mio. Euro. Zu<strong>de</strong>m<br />

kann <strong>de</strong>r verringerte Einfluss <strong>de</strong>r<br />

Straßenbauverwaltung nachteilig<br />

auf die Planung wirken.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof lehnt <strong>de</strong>n Einsatz von General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmern<br />

nicht gr<strong>und</strong>sätzlich ab; er kann sich durchaus Situationen vorstellen, bei <strong>de</strong>nen sich<br />

<strong>de</strong>r Einsatz eines General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmers anbietet. Die Vorteile eines Einsatzes<br />

müssen dabei jedoch die oben genannten Nachteile aufwiegen. Dies haben die<br />

Straßenbauämter vor einer Vergabe an einen General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmer nachzuweisen.<br />

Beim Einsatz eines General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmers sollte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

darauf hinwirken, dass die Straßenbauverwaltungen die Maßnahmen<br />

136 § 20 Nr. 2 VOB/A


mit <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt<br />

vorbereiten. Zu<strong>de</strong>m sollte<br />

es darauf bestehen, dass das<br />

jeweilige B<strong>und</strong>esland <strong>de</strong>n<br />

Aufschlag für die auf <strong>de</strong>n<br />

General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmer<br />

übertragenen Leistungen<br />

zur Planung <strong>und</strong><br />

Bauüberwachung trägt.<br />

5.9 Manipulation <strong>und</strong> Korruption<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof beschäftigt sich seit Langem auch mit <strong>de</strong>r Korruption, ihren<br />

Erscheinungsformen, ihren Auswirkungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Möglichkeiten, diese zu verhin<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r zu bekämpfen. Er <strong>de</strong>ckte vielfach Sachverhalte auf, die Korruption<br />

o<strong>de</strong>r Manipulation ermöglichen o<strong>de</strong>r begünstigen. Aufbauend auf diesen Prüfungserfahrungen<br />

hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung<br />

im Straßenbau erarbeitet <strong>und</strong> sie <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esministerien, Lan<strong>de</strong>srechnungshöfen<br />

<strong>und</strong> Straßenbauverwaltungen zur Verfügung gestellt (vergleiche<br />

Anhang 5). 137<br />

Weiter stellte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof fest, dass Vorgesetzte <strong>und</strong> Bedienstete <strong>de</strong>r<br />

Straßenbauverwaltungen bislang noch nicht ausreichend für die Themen Korruptionsbekämpfung<br />

<strong>und</strong> -verhin<strong>de</strong>rung sensibilisiert sind. Eine leichte Besserung <strong>de</strong>r<br />

bisher geübten Praxis ist <strong>de</strong>nnoch zu erkennen. Die abschrecken<strong>de</strong> Wirkung <strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>n letzten Jahren bekannt gewor<strong>de</strong>nen Korruptionsfälle hat sicherlich auch dazu<br />

beigetragen.<br />

Um Korruption, Bestechung <strong>und</strong> Preisabsprachen zu verhin<strong>de</strong>rn, empfiehlt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

<strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen insbeson<strong>de</strong>re,<br />

• die Vergaberegeln <strong>de</strong>r VOB/A, die die Öffentliche Ausschreibung als Regelfall<br />

vorsieht, strikt zu beachten,<br />

• das Instrument <strong>de</strong>r Beschränkten Ausschreibung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Freihändigen Vergabe<br />

wesentlich restriktiver einzusetzen,<br />

• die Dienstaufsicht durch die Amtsleitung <strong>und</strong> die vorgesetzte Dienststelle zu verstärken,<br />

• die Straßenbauämter jeweils unterschiedliches Personal für die Phasen<br />

o Planung einschließlich Leistungsbeschreibung,<br />

o Vergabe,<br />

o Bauüberwachung <strong>und</strong> Abrechnung<br />

137 B<strong>und</strong>esrechnungshof, Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung im Straßenbau, Frank-<br />

furt am Main, 12. November 1998, Gz.: V 3 - 1998 - 0011<br />

Bei <strong>de</strong>n sieben Maßnahmen mit General- o<strong>de</strong>r Totalunternehmereinsätzen<br />

erhielt nur eine mittelständische<br />

Bietergemeinschaft einen Teilauftrag mit einem<br />

Finanzvolumen von 49 Mio. Euro. Alle an<strong>de</strong>ren<br />

Aufträge gingen an Bietergemeinschaften, an <strong>de</strong>nen<br />

min<strong>de</strong>stens ein großer Baukonzern o<strong>de</strong>r ausschließlich<br />

große Baukonzerne beteiligt waren.<br />

79


einsetzen zu lassen,<br />

• das Vier-Augen-Prinzip anzuwen<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

• Firmen von <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge vorübergehend auszuschließen,<br />

wenn diesen Bestechungen o<strong>de</strong>r Preisabsprachen nachgewiesen wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Nach Expertenangaben ist auch <strong>de</strong>r regelmäßige Austausch <strong>de</strong>s mit Vergaben befassten<br />

Personals („Rotation“) geeignet, Korruption zu verhin<strong>de</strong>rn. Zweifellos ist<br />

dies ein sehr wirksames Mittel, kollusive 138 Absprachen zwischen Amtsträgern <strong>und</strong><br />

Wirtschaft zu erschweren. Die Rotation wird jedoch nicht durchgängig einzurichten<br />

sein, insbeson<strong>de</strong>re bei kleineren Dienststellen <strong>und</strong> angesichts <strong>de</strong>s weiteren Personalabbaus.<br />

Be<strong>de</strong>nken ergeben sich neben <strong>de</strong>n Problemen <strong>de</strong>r Personalgewinnung auch<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s zu befürchten<strong>de</strong>n Verlustes von beson<strong>de</strong>rer Sachkenntnis <strong>und</strong> Erfahrung.<br />

138 Abgeleitet vom lateinischen Verb „collu<strong>de</strong>re“ (zusammen spielen; „unter einer Decke stecken“); Kollu-<br />

80<br />

sion (lat. „collusio“): Geheime, betrügerische Verabredung.


6 Ausführen von Straßenbaumaßnahmen<br />

6.1 Bauüberwachung<br />

Allgemeine Aufgaben<br />

Die Straßenbauämter haben bei <strong>de</strong>r Abwicklung von Baumaßnahmen folgen<strong>de</strong> Aufgaben<br />

wahrzunehmen:<br />

• Bauüberwachung;<br />

• Baupolizeiliche Aufgaben als „Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong>“. 139 Diese zählen nicht zur<br />

eigentlichen Bauüberwachung;<br />

• Bauherrenaufgaben nach <strong>de</strong>r Verordnung über Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

auf Baustellen (Baustellenverordnung);<br />

• Aufgaben als Auftraggeber bei <strong>de</strong>r privat-rechtlichen Abwicklung von Verträgen.<br />

Wer<strong>de</strong>n die Aufgaben aus <strong>de</strong>r Baustellenverordnung<br />

nicht von <strong>de</strong>r<br />

Bauüberwachung wahrgenommen,<br />

müssen die Straßenbauämter einen<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinator<br />

einsetzen. In<br />

diesem Fall sollen sie eine vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>de</strong>r Bauüberwachung <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Sicherheits-<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz-<br />

koordinator gewährleisten. Die Kosten für <strong>de</strong>n Koordinator gehören wie die <strong>de</strong>r<br />

Bauüberwachung zu <strong>de</strong>n Verwaltungskosten, die von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu tragen sind<br />

(siehe Nr. 7.7).<br />

Die Straßenbauämter haben die vertragsgemäße Ausführung <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

zu überwachen. Sie können diese Aufgaben mit eigenem o<strong>de</strong>r mit Personal<br />

von Ingenieurbüros wahrnehmen. Zu beachten ist dabei, dass die Bauleitung<br />

<strong>de</strong>m Auftragnehmer obliegt. Die Bauüberwachung darf in die Arbeitsabläufe <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers nur bei Gefahr im Verzug eingreifen. Dies ist <strong>de</strong>r Fall, wenn von<br />

<strong>de</strong>n Bauarbeiten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bauwerk eine Gefahr für Leib o<strong>de</strong>r Leben ausgeht o<strong>de</strong>r<br />

wenn Gefahr für <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>s Bauwerkes droht. 140<br />

139<br />

§ 4 FStrG<br />

140<br />

Zu <strong>de</strong>n Einzelheiten siehe § 4 VOB/B.<br />

Wenn Straßenbauämter einen zusätzlichen<br />

externen Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinator<br />

einsetzten, berechnete dieser<br />

seine Leistungen üblicherweise geson<strong>de</strong>rt.<br />

In diesen Fällen stellte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

wie<strong>de</strong>rholt fest, dass die Straßenbauämter<br />

<strong>de</strong>n B<strong>und</strong> mit <strong>de</strong>n Kosten für <strong>de</strong>n<br />

Koordinator belasteten, obwohl diese vom<br />

Land zu tragen waren.<br />

81


Da die Län<strong>de</strong>r die Kosten für die Bauüberwachung tragen, sind sie bestrebt, hierfür<br />

möglichst wenig Personal einzusetzen. Bedarfsweise greifen sie auf externe Kräfte<br />

zurück. Einige Straßenbauverwaltungen gehen noch weiter <strong>und</strong> lassen die Baumaßnahmen<br />

überwiegend von Ingenieurbüros überwachen. Beim Einsatz von externen<br />

Kräften zur Bauüberwachung haben die Straßenbauämter <strong>de</strong>ren ordnungsgemäße<br />

Leistungserbringung zu überwachen <strong>und</strong> zu überprüfen. Dies ist mit einem nicht zu<br />

unterschätzen<strong>de</strong>n zusätzlichen Aufwand verb<strong>und</strong>en.<br />

Straßenbauämter überwachten Baumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es unzulänglich, weil sie<br />

o<strong>de</strong>r die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros zu wenig o<strong>de</strong>r unqualifiziertes Personal<br />

einsetzten. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat gr<strong>und</strong>sätzlich Verständnis für einen<br />

sparsamen Umgang mit Lan<strong>de</strong>smitteln bei <strong>de</strong>r Bauüberwachung. Das darf aber nicht<br />

dazu führen, dass <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> durch eine unzureichen<strong>de</strong> Bauüberwachung höhere<br />

Aufwendungen entstehen, wenn mit Mängeln behaftete Bauwerke in seine Baulast<br />

übergehen. Die Straßenbauverwaltungen sind <strong>de</strong>shalb gehalten, für eine ausreichen<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> qualifizierte Bauüberwachung zu sorgen. Die Straßenbauämter haben sich<br />

bei Einsatz von externen Kräften zu vergewissern, dass diese die vereinbarte Überwachungsleistung<br />

ordnungsgemäß erbringen.<br />

Führen von Bautagebüchern<br />

Die Bauüberwachung hat in <strong>de</strong>r Regel für je<strong>de</strong>n Bauvertrag ein Bautagebuch zu führen.<br />

Das Bautagebuch soll Stand <strong>und</strong> Fortschritt <strong>de</strong>r Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten<br />

Ereignisse <strong>de</strong>s Bauablaufes lückenlos festhalten. Es dient als Gr<strong>und</strong>lage<br />

für alle Meldungen <strong>und</strong> Berichte, die über die Bauausführung zu erstatten sind. Das<br />

ordnungsgemäß geführte Bautagebuch stellt ein wichtiges Dokument für <strong>de</strong>n Nachweis<br />

<strong>de</strong>r ständigen Überwachung <strong>de</strong>r Baustelle dar <strong>und</strong> dient als Urk<strong>und</strong>e bei etwaigen<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen mit Auftragnehmern, z. B. bei <strong>de</strong>r Abrechnung <strong>de</strong>r Bauleistungen.<br />

Die Straßenbauämter sollen das Bautagebuch gewissenhaft führen <strong>und</strong> in<br />

<strong>de</strong>n Unterlagen für die Rechnungslegung sorgfältig aufbewahren. 141 Aufzeichnungen<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers wie Bautagesberichte können das Bautagebuch nicht ersetzen.<br />

Für das Führen <strong>de</strong>s Bautagebuches soll die Bauüberwachung die vorgeschriebenen<br />

Vordrucke <strong>de</strong>s HVA B-StB verwen<strong>de</strong>n <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen „Richtlinien für das Führen <strong>de</strong>s<br />

Bautagebuches“ beachten. Danach muss z. B. das Deckblatt Angaben enthalten über<br />

• die Baudienststelle,<br />

• die Bezeichnung <strong>de</strong>r Bauleistungen,<br />

• <strong>de</strong>n Auftragnehmer,<br />

• Baubeginn <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><strong>de</strong>,<br />

• längere Unterbrechungen,<br />

141 Abschnitt 3.1 HVA B-StB<br />

82


• <strong>de</strong>n Verantwortlichen für das Führen <strong>de</strong>s Bautagebuches <strong>und</strong><br />

• die Seitenzahl <strong>de</strong>s Bautagebuches.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte immer wie<strong>de</strong>r fest, dass Bautagebücher in <strong>de</strong>n Unterlagen<br />

für die Rechnungslegung 142 bei zahlreichen Baumaßnahmen fehlten. Entwe<strong>de</strong>r<br />

hatten die Straßenbauämter die Bautagebücher diesen Unterlagen lediglich<br />

nicht zugeordnet o<strong>de</strong>r aber überhaupt nicht geführt. Häufig waren die Bautagebücher<br />

auch unvollständig <strong>und</strong> lückenhaft. Bei stichprobenweisen Überprüfungen ergab<br />

sich, dass die letzten Eintragungen oft mehrere Monate zurücklagen <strong>und</strong> dass<br />

Besuche, insbeson<strong>de</strong>re von Dienstvorgesetzten, nicht aufgeführt <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r durch<br />

diese nicht abgezeichnet waren. Den Straßenbauämtern war die Notwendigkeit,<br />

Bautagebücher zu führen, im Gr<strong>und</strong>e durchaus bekannt. Überwiegend wiesen die<br />

Bediensteten auf Arbeitsüberlastung hin. Sie gaben an, die Bautagebücher daher<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei kleineren Baumaßnahmen nicht o<strong>de</strong>r nur unzureichend geführt zu<br />

haben.<br />

Wird das Bautagebuch nicht o<strong>de</strong>r nur lückenhaft geführt, haben die Straßenbauämter<br />

möglicherweise Schwierigkeiten, Auftragnehmern etwaige Fehler o<strong>de</strong>r Unzulänglichkeiten<br />

bei <strong>de</strong>r Bauausführung nachzuweisen. Sie können somit berechtigte For<strong>de</strong>rungen<br />

gegenüber <strong>de</strong>n Auftragnehmern nicht o<strong>de</strong>r nur unzureichend geltend machen.<br />

Weiter können sie Art <strong>und</strong> Umfang späterer Instandsetzungsarbeiten nur unzulänglich<br />

bestimmen, da ihnen <strong>de</strong>r Bezug zur Bauwerksentstehung fehlt. Auch im<br />

Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung erlangen die Bautagebücher eine beson<strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung, da sie ein wichtiges Beweismittel sind. Im Übrigen ist das Bautagebuch<br />

in <strong>de</strong>r Regel für je<strong>de</strong> Baumaßnahme zu führen. Arbeitsüberlastung kann daher<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich keine Ausnahme von dieser Pflicht begrün<strong>de</strong>n.<br />

Die Straßenbauämter sollten <strong>de</strong>n Bautagebüchern mehr Be<strong>de</strong>utung beimessen <strong>und</strong><br />

diese sorgfältiger führen. Auch nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes müssen<br />

die Straßenbauämter nicht bei allen Baumaßnahmen ein Bautagebuch führen. Zumin<strong>de</strong>st<br />

aber bei größeren Baumaßnahmen – nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro – ist unverzichtbar, ein<br />

Bautagebuch zu führen. Dienstvorgesetzte sollten dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht<br />

stichprobenweise überwachen. Insbeson<strong>de</strong>re sollten sie sich bei ihren Besuchen<br />

auf <strong>de</strong>n Baustellen von <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r Bücher selbst überzeugen <strong>und</strong> diese<br />

auch abzeichnen.<br />

142 Muster 3.7 - 1 HVA B-StB<br />

83


6.2 Schä<strong>de</strong>n an Straßen durch überla<strong>de</strong>ne Baustofftransportfahrzeuge<br />

Die auf einer Straßenbaustelle benötigten Baustoffe wie Frostschutzmaterial, bituminöses<br />

Mischgut o<strong>de</strong>r Beton wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel mit Lastkraftwagen geliefert. Das<br />

Gesamtgewicht eines bela<strong>de</strong>nen Sattelschleppers darf nicht mehr als 38 t <strong>und</strong> das einer<br />

Fahrzeugkombination mit mehr als vier Achsen nicht mehr als 40 t, bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

von 40-Fuß-Containern im kombinierten Verkehr ausnahmsweise bis zu<br />

44 t betragen. 143<br />

Überla<strong>de</strong>ne Transportfahrzeuge verursachen nach kurzer Zeit Fahrbahnschä<strong>de</strong>n<br />

– wie Spurrinnen, abgebrochene Fahrbahnrän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Zerstörung <strong>de</strong>r Entwässerungsanlagen<br />

–, die umfassen<strong>de</strong> Fahrbahninstandsetzungen wesentlich früher als geplant<br />

erfor<strong>de</strong>rn. Dies betrifft nicht nur die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>, son<strong>de</strong>rn vor allem die<br />

Lan<strong>de</strong>s-, Kreis- <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>straßen, weil diese weniger tragfähig ausgebaut sind.<br />

Den Straßenbaulastträgern entstehen so in erheblichem Umfang vermeidbare Instandsetzungskosten.<br />

Zu<strong>de</strong>m stellt das Überschreiten <strong>de</strong>s zulässigen Fahrzeuggesamtgewichtes<br />

144 eine Ordnungswidrigkeit dar. 145 Diese kann mit einer Geldbuße<br />

geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Häufig hielten Baustofflieferanten das<br />

höchstzulässige Fahrzeuggesamtgewicht<br />

von 38 o<strong>de</strong>r 40 t nicht ein <strong>und</strong> überschritten<br />

es in einigen Fällen sogar beträchtlich.<br />

Liefer- o<strong>de</strong>r Wiegescheine wiesen Fahrzeuggesamtgewichte<br />

zwischen 41 <strong>und</strong> 45 t<br />

aus, in Einzelfällen sogar bis 58 t.<br />

84<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

muss es schon im eigenen<br />

Interesse <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen<br />

liegen, Straßenschä<strong>de</strong>n zu vermei<strong>de</strong>n,<br />

die durch Missachtung <strong>de</strong>r Straßenverkehrs-Zulassungsordnungverursacht<br />

wer<strong>de</strong>n. Dabei sollten sie gemeinsam<br />

mit <strong>de</strong>n zuständigen Stra-<br />

ßenverkehrsbehör<strong>de</strong>n Lösungen erarbeiten, die überla<strong>de</strong>ne Baustofftransporte vermei<strong>de</strong>n.<br />

Im Übrigen vertreten Experten <strong>de</strong>r Strafverfolgungsbehör<strong>de</strong>n die Meinung, dass die<br />

höheren Gewichte in <strong>de</strong>n Liefer- o<strong>de</strong>r Wiegescheinen häufig fingiert sind <strong>und</strong> nicht<br />

<strong>de</strong>m tatsächlichen, geringeren La<strong>de</strong>gewicht entsprechen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfahl <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen, überla<strong>de</strong>ne Baustofftransporte<br />

nicht nur als Ordnungswidrigkeit nachträglich verfolgen zu lassen,<br />

son<strong>de</strong>rn regte an,<br />

143<br />

§ 34 Abs. 4 StVZO<br />

144<br />

§ 69 a Abs. 3 StVZO<br />

145<br />

§ 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)


• durch entsprechen<strong>de</strong> Kontrollen gemeinsam mit <strong>de</strong>n zuständigen Straßenverkehrsbehör<strong>de</strong>n<br />

darauf hinzuwirken, das höchstzulässige Gesamtgewicht einzuhalten,<br />

• in <strong>de</strong>n Verdingungsunterlagen auf das strikte Einhalten <strong>de</strong>s zulässigen Gesamtgewichts<br />

<strong>de</strong>r Transportfahrzeuge hinzuweisen,<br />

• <strong>de</strong>n Straßenbauämtern die Möglichkeit einzuräumen, Unternehmen gegebenenfalls<br />

von künftigen Vergaben auszuschließen, <strong>de</strong>ren Fahrzeuge zuvor das zulässige<br />

Gesamtgewicht überschritten hatten, <strong>und</strong><br />

• Auftragnehmer über erstattete Anzeigen bei <strong>de</strong>n zuständigen Straßenverkehrsbehör<strong>de</strong>n<br />

146 in Kenntnis zu setzen.<br />

6.3 Behan<strong>de</strong>ln von Nachträgen<br />

Vor Beginn von Baumaßnahmen sind notwendige Leistungen mitunter nicht o<strong>de</strong>r<br />

nicht in ihrem vollen Umfang zu erkennen. Weiter können neue Erkenntnisse o<strong>de</strong>r<br />

äußere Einflüsse während <strong>de</strong>r Bauzeit Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rn. In<br />

einigen Fällen übersehen Straßenbauämter angesichts <strong>de</strong>r Komplexität umfangreicher<br />

Maßnahmen einzelne erfor<strong>de</strong>rliche Leistungen.<br />

Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wer<strong>de</strong>n, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers mit auszuführen.<br />

147 Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer haben in diesen Fällen einen o<strong>de</strong>r mehrere<br />

Nachtragsverträge zu schließen. Der jeweilige Nachtragsvertrag ist schriftlich<br />

<strong>und</strong> zeitnah, d. h. möglichst vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen zu vereinbaren. Das<br />

Verfahren zur Vertragsabwicklung ist ausführlich im HVA B-StB 148 geregelt.<br />

Die Preise <strong>de</strong>r Nachtragspositionen sollen auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Urkalkulation gebil<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im verschlossenen Umschlag beim Straßenbauamt<br />

zu hinterlegen hat. 149 In begrün<strong>de</strong>ten Fällen muss das Straßenbauamt diese<br />

Urkalkulation öffnen <strong>und</strong> zum Vergleich heranziehen. Zur Dokumentation kann es<br />

bei Bedarf entsprechen<strong>de</strong> Teile <strong>de</strong>r Urkalkulation kopieren <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Nachtragsunterlagen<br />

beifügen. Die pauschale Feststellung, dass Nachträge mit <strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>lagen <strong>de</strong>r<br />

Urkalkulation übereinstimmen, reicht wegen fehlen<strong>de</strong>r Nachvollziehbarkeit nicht<br />

aus.<br />

146<br />

§ 68 StVZO<br />

147<br />

§ 1 Nr. 4 VOB/B<br />

148<br />

Abschnitt 3.4 HVA B-StB – Nachträge<br />

149<br />

Nr. 3.1 <strong>de</strong>r Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau, Ausgabe 2002 (ZVB/E-StB 2002); ARS-Nr. 6/2003 vom 14. Februar 2003<br />

85


Alle Unterlagen wie Nachtragsverträge mit Angebotsschreiben <strong>de</strong>s Auftragnehmers,<br />

<strong>de</strong>taillierte Preisaufglie<strong>de</strong>rungen, Vergabevorschlag o<strong>de</strong>r -vermerk, gegebenenfalls<br />

auch Genehmigungsschreiben <strong>de</strong>r vorgesetzten Dienststelle gehören zu <strong>de</strong>n zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen. Sie sind daher <strong>de</strong>r Rechnung beizufügen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte fest, dass die Straßenbauämter in Einzelfällen Nachtragsverträge<br />

unter Verzicht auf die Schriftform schlossen. In <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r Fälle<br />

bearbeiteten sie die Nachträge nicht zeitnah. Häufig schlossen sie die Nachtragsverträge<br />

erst, nach<strong>de</strong>m die Leistungen bereits erbracht waren. In einer Vielzahl von Fällen<br />

hatten sie die Nachtragsunterlagen nur lückenhaft zusammengestellt o<strong>de</strong>r gänzlich<br />

darauf verzichtet. Teilweise hatten die Straßenbauämter auch die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Auszüge <strong>de</strong>r Urkalkulationen nicht verwahrt. Häufig konnten die Bearbeiter nicht<br />

überzeugend darlegen, dass die Einheitspreise für Nachtragsleistungen ihrer Höhe<br />

nach gerechtfertigt waren <strong>und</strong> sich aus <strong>de</strong>r Urkalkulation ergaben o<strong>de</strong>r ableiten ließen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof prüfte b<strong>und</strong>esweit stichprobenhaft das Nachtragsmanagement<br />

bei Baumaßnahmen an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>. 150 Die Auswertung umfasste insgesamt<br />

rd. 3.000 Bauverträge mit 7.300 Nachtragsvereinbarungen. Er stellte u. a. fest:<br />

• Die Straßenbauämter vereinbarten die Nachträge in 51 % <strong>de</strong>r Fälle erst, nach<strong>de</strong>m<br />

die Leistungen bereits erbracht waren.<br />

• In <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r untersuchten Fälle überschritten die Auftragnehmer die Frist<br />

für das Erstellen <strong>de</strong>r Schlussrechnung erheblich. Im Mittel erstellten sie die<br />

Schlussrechnung erst etwa 1 Jahr <strong>und</strong> 4 Monate nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Baumaßnahme.<br />

Lediglich bei etwa 2 % <strong>de</strong>r geprüften Verträge reichten die Auftragnehmer<br />

die Schlussrechnung innerhalb <strong>de</strong>r verbindlichen Fristen 151 ein.<br />

• Die Straßenbauämter bearbeiteten die Schlussrechnungen nicht innerhalb <strong>de</strong>r zulässigen<br />

Fristen. 152<br />

• Bei etwa 10 % <strong>de</strong>r untersuchten Baumaßnahmen machten Nachträge mehr als<br />

30 % <strong>de</strong>r ursprünglichen Auftragshöhe aus.<br />

• Bei <strong>de</strong>n von Ingenieurbüros geplanten <strong>und</strong> ausgeschriebenen Baumaßnahmen<br />

traten wesentlich häufiger hohe Nachtragsbeträge auf als bei Baumaßnahmen,<br />

die die Straßenbauämter bearbeitet hatten.<br />

Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, erleichtert dies Manipulation <strong>und</strong> Korruption.<br />

Ebenso nachteilig ist es, wenn die Straßenbauämter Nachträge erst nach erbrachter<br />

Leistung bearbeiten, womöglich zu einem viel späteren Zeitpunkt. Damit stärken sie<br />

die Verhandlungsposition <strong>de</strong>r Auftragnehmer beträchtlich. Zu<strong>de</strong>m können sie nicht<br />

mehr die Vorteile <strong>de</strong>s Wettbewerbs nutzen <strong>und</strong> auf einen günstigeren Bieter ausweichen.<br />

Außer<strong>de</strong>m sind die Vorgänge wegen <strong>de</strong>r verstrichenen Zeit häufig nur noch<br />

150 siehe auch Bemerkung Nr. 43 aus <strong>de</strong>m Jahr 2002 [im Anhang 6 ab Seite 242]<br />

151 § 14 Nr. 2 VOB/B<br />

152 § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B<br />

86


schwer nachvollziehbar.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt, nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s HVA B-StB zu verfahren<br />

<strong>und</strong> bei Nachtragsleistungen<br />

• keinesfalls auf die Schriftform zu verzichten,<br />

• Nachtragsverträge im Allgemeinen vor <strong>de</strong>m Erbringen <strong>de</strong>r Leistungen zu schließen,<br />

• gr<strong>und</strong>sätzlich die Urkalkulation vom Auftragnehmer anzufor<strong>de</strong>rn,<br />

• Nachträge zeitnah abzuwickeln,<br />

• alle Handlungen <strong>und</strong> Entscheidungen zu dokumentieren <strong>und</strong><br />

• die vollständigen Nachtragsunterlagen <strong>de</strong>r Rechnung beizufügen.<br />

6.4 Preisbildung bei Mengenmehrungen<br />

Wenn Straßenbaumaßnahmen mangelhaft vorbereitet wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r schwierig <strong>und</strong><br />

komplex sind, kann es während <strong>de</strong>r Bauausführung zu unvorhergesehenen Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r benötigten Mengen kommen. Für die über 10 % hinausgehen<strong>de</strong> Überschreitung<br />

<strong>de</strong>s vereinbarten Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rkosten zu vereinbaren. 153<br />

Auftragnehmer kalkulieren ihre Preise, in<strong>de</strong>m<br />

sie für die ausgeschriebene Menge die Lohn-<br />

<strong>und</strong> Geräteeinsatzkosten zugr<strong>und</strong>e legen <strong>und</strong><br />

daraus Einheitspreise ermitteln. Dabei planen<br />

sie, wie Kolonnen <strong>und</strong> Gerät am günstigsten<br />

einzusetzen sind, <strong>und</strong> berücksichtigen z. B.<br />

• Arbeitsunterbrechungen durch Umsetzen <strong>und</strong> erneutes Aufrüsten <strong>de</strong>r Geräte,<br />

• Dauer <strong>de</strong>s Einsatzes, da mit <strong>de</strong>r Zeit durch Wie<strong>de</strong>rholen <strong>de</strong>r Arbeitsgänge die<br />

Arbeitsleistung <strong>de</strong>r Kolonne steigt <strong>und</strong><br />

• Einsatz von Groß- o<strong>de</strong>r Kleingerät.<br />

Der Einheitspreis hängt damit bei <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r Leistungen maßgeblich von <strong>de</strong>r<br />

auszuführen<strong>de</strong>n Menge ab.<br />

Ein typisches Beispiel ist das Fräsen bituminöser Fahrbahn<strong>de</strong>cken. Straßenbauämter<br />

schrieben oft zu kleine Flächen – verteilt auf mehrere Stellen – aus, so dass die Auftragnehmer<br />

wegen zahlreicher Arbeitsunterbrechungen <strong>und</strong> kurzer Arbeitseinsätze<br />

einen hohen Einheitspreis kalkulierten <strong>und</strong> anboten. Beim Ausführen <strong>de</strong>r Baumaß-<br />

153 § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte<br />

regelmäßig fest, dass Straßenbauämter<br />

versäumten, neue Einheitspreise<br />

bei Mengenmehrungen<br />

über 10 % zu verhan<strong>de</strong>ln.<br />

87


nahme stellte sich heraus, dass weitaus größere zusammenhängen<strong>de</strong> Flächen zu fräsen<br />

waren. Die Straßenbauämter vereinbarten aber keinen neuen Einheitspreis, obwohl<br />

sich die Kalkulationsgr<strong>und</strong>lagen gr<strong>und</strong>legend geän<strong>de</strong>rt hatten.<br />

Die Straßenbauämter sollten Leistungen möglichst genau erfassen, bevor sie Aufträge<br />

erteilen. Dadurch könnten sie in vielen Fällen Mengenän<strong>de</strong>rungen vermei<strong>de</strong>n.<br />

Sollte es <strong>de</strong>nnoch zu Mengenmehrungen kommen, empfiehlt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof,<br />

neue, niedrigere (Einheits-)Preise zu vereinbaren.<br />

Ein Straßenbauamt schrieb 380 m² „bituminöse Schichten fräsen, Einzel- <strong>und</strong><br />

Kleinflächen“ aus. Dafür bot <strong>de</strong>r Auftragnehmer einen Einheitspreis von<br />

12,40 Euro/m² an. Dieser hohe Preis war nur wegen zahlreicher Einzel- <strong>und</strong> Kleinflächen<br />

gerechtfertigt. Der Auftragnehmer musste daher die Kosten für <strong>de</strong>n Transport<br />

<strong>de</strong>r Fräsmaschine zur Baustelle sowie für mehrfaches Umsetzen <strong>und</strong> erneutes<br />

Aufrüsten <strong>de</strong>r Maschine für nur 380 m² Fläche kalkulieren.<br />

Anstelle <strong>de</strong>r ausgeschriebenen 380 m² fräste <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine Fläche von rd.<br />

1.640 m². Das Straßenbauamt rechnete die über viermal so große Fläche mit <strong>de</strong>m<br />

angebotenen Einheitspreis von 12,40 Euro/m² ab. Es versäumte, mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

einen neuen, niedrigeren Einheitspreis zu vereinbaren. Wenn das Straßenbauamt<br />

einen für diese Menge üblichen Preis von rd. 5 Euro/m² für die über 110 %<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Menge durchgesetzt hätte, wären Ausgaben von rd. 10.000 Euro zu<br />

Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es vermie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n.<br />

88


7 Abrechnen von Straßenbaumaßnahmen<br />

7.1 Zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen<br />

Zweck <strong>und</strong> Anlass einer Zahlung müssen <strong>de</strong>utlich aus <strong>de</strong>n sie begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen<br />

hervorgehen, so dass die zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong> Maßnahme aus ihnen zweifelsfrei<br />

zu erkennen <strong>und</strong> nachzuvollziehen ist. In <strong>de</strong>r Vorschriftensammlung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es ist<br />

dargelegt, wie zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen zu behan<strong>de</strong>ln sind. 154 Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hat hierzu ergänzen<strong>de</strong> Regelungen erlassen. 155<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte wie<strong>de</strong>rholt fest, dass Straßenbauämter die zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen nicht <strong>de</strong>n Vorschriften entsprechend führten. Häufig fehlten<br />

• die Kennzeichnung eingegangener Rechnungen als Originalrechnung, als Rechnungsdoppel<br />

o<strong>de</strong>r Rechnungsabschrift;<br />

• die Nummer <strong>de</strong>s Ausgabeblattes <strong>und</strong> die Bezeichnung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esfernstraße in<br />

<strong>de</strong>n Zahlungsbelegen;<br />

• die <strong>de</strong>utliche Kennzeichnung als Abschlagszahlung, Teil- o<strong>de</strong>r Schlussrechnung;<br />

• beson<strong>de</strong>re Hinweise wie „Pfändung“, „Abtretung“, „Eilt – Skonto“ o<strong>de</strong>r „Eilt –<br />

Jahresabschluss“ in roter Schrift.<br />

In einigen Fällen verursachten überschrittene Fristen für Skontoabzüge vermeidbare<br />

Ausgaben von mehreren 10.000 Euro zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es.<br />

Wenn Straßenbauämter zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen unzureichend behan<strong>de</strong>ln,<br />

können finanzielle Nachteile die Folge sein, weil sie z. B. Fristen für Skontoabzüge<br />

versäumen o<strong>de</strong>r Rechnungen doppelt vergüten. Unzulänglich geführte zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Unterlagen lassen Fehler nicht erkennen <strong>und</strong> die erschweren die Arbeit<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen <strong>und</strong> Prüfungsinstanzen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>n Straßenbauämtern, die zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen sorgfältig <strong>und</strong> vollständig zu führen. Amtsleitung <strong>und</strong> vorgesetzte<br />

Dienststelle sollten dies regelmäßig überprüfen.<br />

154 Nr. 2.6 <strong>und</strong> Nr. 3 VV-BHO zu § 34 BHO; darin sind u. a. auch <strong>de</strong>r Einsatz automatisierter Verfahren, die<br />

Übernahme auf Speichermedien <strong>und</strong> Aufbewahrungszeiten geregelt.<br />

155 Abschnitt 3.7 Nr. 27 bis 32 HVA B StB<br />

89


7.2 Erstellen von Aufmaßen<br />

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. 156 Hierzu dienen<br />

Aufmaße, die Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber entsprechend <strong>de</strong>m Fortgang <strong>de</strong>r<br />

Leistung rechtzeitig aufnehmen <strong>und</strong> unterschreiben müssen. Die Angaben im Aufmaß<br />

sollen ein<strong>de</strong>utig sein <strong>und</strong> zu<strong>de</strong>m mit ein<strong>de</strong>utigen Ortsangaben (Stationen) versehen<br />

sein. Leere Flächen in <strong>de</strong>n Aufmaßblättern sind zu sperren. 157 Das Aufmaß<br />

muss alle Angaben enthalten, die zur Anweisung <strong>de</strong>r Rechnung <strong>und</strong> für eine spätere<br />

Prüfung notwendig sind (vergleiche Nr. 7.1).<br />

Straßenbauämter fügten <strong>de</strong>n zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen Aufmaße bei, die<br />

nicht alle für eine Prüfung erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben enthielten. In vielen Fällen waren<br />

weitere Informationen einzuholen. Dies verzögerte die Rechnungsprüfung <strong>und</strong><br />

band zusätzliches Personal.<br />

Oft fehlten Ortsangaben in <strong>de</strong>n Aufmaßblättern, um eine ausgeführte Leistung<br />

überprüfen zu können. Geliefertes <strong>und</strong> eingebautes Baumaterial konnte oft nicht<br />

zugeordnet wer<strong>de</strong>n, da die notwendigen Angaben über <strong>de</strong>n Einbauort fehlten. Bei<br />

nach Flächen abzurechnen<strong>de</strong>n Leistungen, die sich in <strong>de</strong>r Regel aus mehreren Teilflächen<br />

zusammensetzten, fehlten teilweise Angaben zu Längen <strong>und</strong> Breiten.<br />

Die Straßenbauämter erkannten die Rechnungen <strong>de</strong>nnoch an.<br />

Ohne genaue Ortsangaben wie Stationen mit Skizze o<strong>de</strong>r Lageplan können die ausgeführten<br />

Leistungen nicht nachgeprüft wer<strong>de</strong>n, we<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Bescheinigung <strong>de</strong>r<br />

sachlichen Richtigkeit, noch bei Kontrollen vor Ablauf <strong>de</strong>r Frist für Mängelansprüche.<br />

Nach Fortführung <strong>de</strong>r Arbeiten sind einige Leistungen nur schwer nachzuvollziehen<br />

o<strong>de</strong>r nicht mehr nachprüfbar. Die Straßenbauämter müssen <strong>de</strong>ren Aufmaße<br />

mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt erstellen. Unvollständige Aufmaße können Manipulationen<br />

o<strong>de</strong>r Unregelmäßigkeiten ver<strong>de</strong>cken <strong>und</strong> erschweren zu<strong>de</strong>m in erheblichem Maße<br />

die Rechnungsprüfung.<br />

Das für Baumaßnahmen mit Aufsichts- <strong>und</strong> Kontrollfunktionen beauftragte Personal<br />

sollte darauf hingewiesen wer<strong>de</strong>n, dass es bereits beim Erstellen von Aufmaßen<br />

wichtige Entscheidungen trifft, die später nur mit beson<strong>de</strong>rem Aufwand nachvollzogen<br />

wer<strong>de</strong>n können. Die Amtsleitung sollte das Beachten <strong>de</strong>r oben dargestellten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze durch systematische interne Kontrollen überprüfen.<br />

156<br />

§ 14 VOB/B<br />

157<br />

Abschnitt. 3.2 Nr. 15 HVA-StB<br />

90


7.3 Bituminöse Fahrbahnbefestigungen<br />

Die Straßenbauämter haben in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung vorzugeben, ob bituminöse<br />

Fahrbahn<strong>de</strong>cken nach Einbaugewicht o<strong>de</strong>r nach Einbaudicke abgerechnet wer<strong>de</strong>n<br />

sollen. Bei Einbauflächen unter 6.000 m 2 ist in <strong>de</strong>r Regel nach Einbaugewicht abzurechnen.<br />

Abrechnen nach Einbaugewicht<br />

Sieht <strong>de</strong>r Bauvertrag vor, nach flächenbezogenem Einbaugewicht abzurechnen, hat<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer für je<strong>de</strong> Schicht nachzuweisen, inwieweit das Einbaugewicht mit<br />

<strong>de</strong>m im Bauvertrag vorgeschriebenen übereinstimmt. 158 Das aus Wiegescheinen ermittelte<br />

Einbaugewicht <strong>de</strong>r jeweiligen Schicht ist <strong>de</strong>m im Bauvertrag vorgesehenen<br />

Einbaugewicht gegenüberzustellen. Der Auftraggeber kann einen Gewichtsnachweis<br />

für Teilabschnitte verlangen, die min<strong>de</strong>stens einer Tagesleistung entsprechen sollen.<br />

Ein Straßenbauamt ließ 100 kg/m² Asphaltbeton als bituminöse Fahrbahnbefestigung<br />

zu einem Einheitspreis von 8,67 Euro/m² abrechenen. Die durch Aufmaße<br />

nachgewiesene Einbaufläche betrug rd. 24.800 m². Das Straßenbauamt vergütete<br />

<strong>de</strong>m Auftragnehmer 215.000 Euro aus B<strong>und</strong>esmitteln.<br />

Der Auftragnehmer wies die von ihm eingebaute Materialmenge mit Wiegescheinen<br />

nach <strong>und</strong> ermittelte 2.428 t. Die vertraglich vereinbarte Materialeinbaumenge betrug<br />

jedoch 2.483 t. Der Auftragnehmer hatte somit 55 t Asphaltbeton weniger eingebaut,<br />

als im Bauvertrag vereinbart. Das Straßenbauamt hätte <strong>de</strong>mzufolge <strong>de</strong>n angebotenen<br />

Einheitspreis auf einen Abrechnungseinheitspreis von 8,48 Euro/m² verringern<br />

müssen. Das Straßenbauamt überzahlte <strong>de</strong>n Auftragnehmer um rd. 4.700 Euro.<br />

Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer weniger eingebaut als im Bauvertrag vorgesehen, wird <strong>de</strong>r<br />

vereinbarte Einheitspreis entsprechend <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>s zu vergüten<strong>de</strong>n Einbaugewichtes<br />

zu <strong>de</strong>m vorgeschriebenen Einbaugewicht geän<strong>de</strong>rt <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Abrechnung<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt (Abrechnungseinheitspreis). 159<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte wie<strong>de</strong>rholt fest, dass Straßenbauämter die vereinbarten<br />

Einheitspreise für das Mischgut bituminöser Fahrbahn<strong>de</strong>ckenbefestigungen<br />

bei Min<strong>de</strong>reinbau nicht verringerten. Er for<strong>de</strong>rte in <strong>de</strong>rartigen Fällen die Straßenbauämter<br />

auf, <strong>de</strong>n überzahlten Betrag zuzüglich Mehrwertsteuer <strong>und</strong> Zinsen vom<br />

Auftragnehmer zurückzuverlangen <strong>und</strong> <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt wie<strong>de</strong>r zuzuführen.<br />

Auch wenn es sich überwiegend um geringe Beträge han<strong>de</strong>lt, treten diese Fehler<br />

nach Erfahrung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes recht häufig auf. Da er nur stichproben-<br />

158 Nr. 1.9.3 Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien für <strong>de</strong>n Bau von Fahrbahn-<br />

<strong>de</strong>cken aus Asphalt, Ausgabe 2001, ZTV Asphalt-StB 01, ARS-Nr. 15/2001 vom 19. März 2001<br />

159 Nr. 113.2 ZVB/E-StB 2002<br />

91


artig prüft, ist davon auszugehen, dass eine große Anzahl dieser Fälle unerkannt<br />

bleibt <strong>und</strong> damit zu erheblichen finanziellen Verlusten für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> führt.<br />

Abrechnen nach Einbaudicken<br />

Wenn nach <strong>de</strong>m Bauvertrag Fahrbahn<strong>de</strong>cken aus Mischgut nach Einbaudicken abgerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für je<strong>de</strong> Schicht nachzuweisen, inwieweit<br />

die ausgeführte mit <strong>de</strong>r im Bauvertrag vorgeschriebenen Einbaudicke übereinstimmt.<br />

160 Als Einbaudicke gilt das arithmetische Mittel aller Messungen <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Schicht über das gesamte Baulos.<br />

Mehr-Einbaudicken einzelner Schichten wer<strong>de</strong>n zunächst zum Ausgleich von Min<strong>de</strong>r-Einbaudicken<br />

darunter liegen<strong>de</strong>r, nach <strong>de</strong>m Bauvertrag auszuführen<strong>de</strong>r Oberbauschichten<br />

herangezogen. Die dann verbleiben<strong>de</strong> Mehr-Einbaudicke <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m<br />

Bauvertrag auszuführen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r obersten Schicht (Fahrbahn<strong>de</strong>cke) wird nur bis zu<br />

5 % <strong>de</strong>r im Bauvertrag vorgeschriebenen Einbaudicke vergütet. Min<strong>de</strong>r-Einbaudicken<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Schichten wer<strong>de</strong>n abgezogen, soweit sie nicht durch Mehr-<br />

Einbaudicken darüber liegen<strong>de</strong>r Schichten ausgeglichen sind.<br />

Weicht die tatsächliche Einbaudicke von <strong>de</strong>r vereinbarten ab, ist <strong>de</strong>r Einheitspreis<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r zu vergüten<strong>de</strong>n zur vorgeschriebenen Einbaudicke<br />

zu än<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Abrechnung zugr<strong>und</strong>e zu legen (Abrechnungseinheitspreis).<br />

Ein Straßenbauamt ließ eine Asphaltbeton<strong>de</strong>ckschicht<br />

in einer Dicke von 4 cm zu einem<br />

Einheitspreis von 8,48 Euro/m² einzubauen<br />

war. Der Auftragnehmer stellte für eine Einbaufläche<br />

von über 33.000 m 2 knapp<br />

282.000 Euro in Rechnung. Laut Kontrollprüfung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers betrug die tatsächliche<br />

Schichtdicke nur 3,8 cm. Das Straßenbauamt<br />

hätte daher <strong>de</strong>n Einheitspreis auf<br />

8,06 Euro/m² min<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> eine Überzahlung<br />

von rd. 14.000 Euro vermei<strong>de</strong>n müssen.<br />

92<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte<br />

häufig fest, dass Straßenbauämter<br />

dies nicht beachteten. Vor allem<br />

bei Bin<strong>de</strong>r- <strong>und</strong> Deckschichten bituminöser<br />

Fahrbahnbefestigungen<br />

ließen sie außer Acht, dass Schichten<br />

<strong>de</strong>s Oberbaus geringere Dicken<br />

aufwiesen, als sie <strong>de</strong>r Vertrag vorsah.<br />

In einigen Fällen zahlten sie<br />

eine Vergütung für die dicker als<br />

vereinbart eingebaute Deckschicht,<br />

obwohl sie die Mehr-<br />

Einbaudicke <strong>de</strong>r Deckschicht zum Ausgleich für die Min<strong>de</strong>r-Einbaudicke <strong>de</strong>r darunter<br />

liegen<strong>de</strong>n Bin<strong>de</strong>rschicht hätten heranziehen müssen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

for<strong>de</strong>rte die Straßenbauverwaltungen auf, zu Unrecht gezahlte Beträge von Auftragnehmern<br />

zurück zu for<strong>de</strong>rn.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt, die Einbaudicken mithilfe <strong>de</strong>s IT-Programms<br />

„Dickenmessung“ 161 aus <strong>de</strong>n Messergebnissen <strong>de</strong>r Kontrollprüfungen zu bestimmen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Abrechnung zugr<strong>und</strong>e zu legen.<br />

160<br />

Nr. 1.9.4 ZTV Asphalt-StB 01.<br />

161<br />

IT-Programm <strong>de</strong>r Arbeitsgruppe <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>-Län<strong>de</strong>r-Ausschusses zur Koordinierung <strong>de</strong>r Datenverar-<br />

beitung


7.4 Abrechnen von vertraglich vereinbarten<br />

Fahrbahnbreiten<br />

Die Baubeschreibung mit <strong>de</strong>m Leistungsverzeichnis legt die Ausbaubreiten eines bituminösen<br />

Fahrbahnbelags vertraglich fest. Mehrbreiten dürfen nur dann vergütet<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber ihre Ausführung zuvor schriftlich angeordnet hat. 162<br />

Nach wie<strong>de</strong>rholten Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes erkannten Straßenbauämter<br />

beim Abrechnen von Bauleistungen auch Mehrbreiten für Fahrbahn<strong>de</strong>cken an,<br />

die über die vertraglich vereinbarten Breiten hinausgingen <strong>und</strong> zu unberechtigten<br />

Zahlungen – in Einzelfällen bis zu 50.000 Euro – führten.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof veranlasste<br />

die Straßenbauverwaltung, überzahlte<br />

Beträge vom Auftragnehmer zurückzufor<strong>de</strong>rn<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt<br />

wie<strong>de</strong>r zuzuführen.<br />

7.5 Abrechnen von Baustoffen über Wiegescheine<br />

Als zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen müssen Wiegescheine über gelieferte Baustoffe<br />

bestimmte Angaben enthalten, z. B. Lieferwerk, Name <strong>de</strong>r Baustelle, Nummer <strong>de</strong>s<br />

Wiegescheins, Kennzeichnung <strong>de</strong>s Fahrzeuges <strong>und</strong> Bezeichnung <strong>de</strong>s Wiegegutes. 163<br />

Die Straßenbauämter haben die Wiegescheine auf Vollständigkeit dieser Angaben,<br />

auf offensichtlich falsche Angaben <strong>und</strong> auf Wi<strong>de</strong>rsprüche, z. B. stets gleiches Taragewicht,<br />

zu prüfen. Außer<strong>de</strong>m haben die Beauftragten <strong>de</strong>r Straßenbauämter die Wiegescheine<br />

an <strong>de</strong>r Verwendungsstelle durch Unterschrift zu bestätigen. 164<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte fest, dass Straßenbauämter Wiegescheine nicht immer<br />

mit <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt prüften <strong>und</strong> auch solche als zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Unterlagen anerkannten, die nicht <strong>de</strong>n vertraglichen Bedingungen entsprachen. Bei<br />

Wiegescheinen stellte er insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Mängel fest:<br />

• Das Taragewicht <strong>und</strong> die Uhrzeit waren nur handschriftlich in <strong>de</strong>n Wiegeschei-<br />

nen vermerkt.<br />

• Die Fahrzeugnummer (polizeiliches Kennzeichen) war nicht eingetragen, so dass<br />

Wiegescheine nicht <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Fahrzeug zugeordnet wer<strong>de</strong>n konnten.<br />

162<br />

Nr. 1.9.1 ZTV Asphalt – StB 01<br />

163<br />

Nr. 112.1 ZVB/E-StB 2002; vergleiche: Abschnitt 3.2 Nr. 26 HVA B-StB<br />

164 vergleiche Teil 3, Abschnitt. 3.2, Nr. 27 HVA B-StB<br />

Ein Straßenbauamt vereinbarte eine Fahrbahnbreite<br />

von 7,00 m, rechnete aber Breiten<br />

bis zu 7,24 m ab, obwohl es die Mehrbreite<br />

nicht schriftlich angeordnet hatte.<br />

93


• Das Taragewicht für ein Fahrzeug wur<strong>de</strong> täglich nur beim ersten Wiegen festgestellt.<br />

Die Daten wur<strong>de</strong>n gespeichert <strong>und</strong> bei je<strong>de</strong>r darauffolgen<strong>de</strong>n Beladung<br />

<strong>de</strong>sselben Fahrzeuges wie<strong>de</strong>rverwandt. Dadurch war für ein bestimmtes Fahrzeug<br />

bei mehreren Einsätzen an mehreren Tagen dasselbe Taragewicht in <strong>de</strong>n<br />

Wiegescheinen ausgewiesen.<br />

• Das Fahrzeug wur<strong>de</strong> nicht gewogen, son<strong>de</strong>rn das Taragewicht wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren<br />

entnommen <strong>und</strong> blieb <strong>de</strong>shalb stets gleich.<br />

• Die Wiegescheine enthielten in nicht wenigen Fällen we<strong>de</strong>r Angaben über die<br />

Uhrzeit noch über Brutto- <strong>und</strong> Taragewicht. Damit konnte später nicht mehr<br />

festgestellt wer<strong>de</strong>n, wie das Nettogewicht bestimmt wor<strong>de</strong>n war.<br />

Stets i<strong>de</strong>ntische Angaben für das Taragewicht eines Fahrzeuges <strong>de</strong>uten mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit darauf hin, dass das leere Fahrzeug nicht vor je<strong>de</strong>m neuen Bela<strong>de</strong>n<br />

im Mischwerk gewogen wur<strong>de</strong>. Es liegt nahe, dass sich das Taragewicht eines<br />

Fahrzeuges im Laufe <strong>de</strong>s Tages durch Kraftstoffverbrauch, Verschmutzung o<strong>de</strong>r Ladungsrückstän<strong>de</strong><br />

än<strong>de</strong>rt. Wird ein Fahrzeug vor <strong>de</strong>m Bela<strong>de</strong>n nicht erneut gewogen,<br />

kann dies dazu führen, dass Baustoffmengen bezahlt wer<strong>de</strong>n, die nicht geliefert wur<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>n Straßenbauämtern, Wiegescheine als zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Unterlagen sorgfältiger zu prüfen.<br />

7.6 Vergüten von Nebenleistungen<br />

In <strong>de</strong>n Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen sind die<br />

Nebenleistungen aufgeführt, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen<br />

Leistung gehören. 165 Diese Nebenleistungen wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n vereinbarten Preis für<br />

die jeweilige Leistungsposition abgegolten. 166 Nebenleistungen wer<strong>de</strong>n nur dann<br />

selbständig vergütet, wenn sie unter einer eigenen Position im Leistungsverzeichnis<br />

aufgeführt sind.<br />

Zu <strong>de</strong>n Nebenleistungen zählen u. a.<br />

• Baustellen einzurichten, vorzuhalten <strong>und</strong> zu räumen,<br />

• Aufmaße zu erstellen,<br />

• Schutz- <strong>und</strong> Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen,<br />

• Wasser <strong>und</strong> Energie heranzubringen,<br />

• Betriebsstoffe zu liefern,<br />

165<br />

Abschnitte 4.1 VOB/C (ATV, DIN 18299 ff.)<br />

166<br />

§ 2 Nr. 1 VOB/B<br />

94


• alle Baustoffe <strong>und</strong> Bauteile innerhalb <strong>de</strong>r Baustelle zu beför<strong>de</strong>rn <strong>und</strong><br />

• die Arbeiten gegen Nie<strong>de</strong>rschlagswasser zu sichern.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte<br />

wie<strong>de</strong>rholt fest, dass Straßenbauämter<br />

Nebenleistungen vergüteten,<br />

obwohl die Voraussetzungen hierfür<br />

nicht vorlagen. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei Nachträgen erkannten die Straßenbauämter<br />

die darin aufgeführten<br />

Nebenleistungen an. Die Auftragnehmer<br />

machten hierbei oft zusätzliche<br />

Aufwendungen geltend, z. B.<br />

für die Beseitigung von Schä<strong>de</strong>n<br />

aus starken Nie<strong>de</strong>rschlägen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof veranlasste die Straßenbauämter,<br />

zu Unrecht gezahlte Vergütungen zurückzufor<strong>de</strong>rn.<br />

Die Straßenbauverwaltungen sollten dafür sorgen, dass Straßenbauämter sorgfältiger<br />

prüfen, ob Nebenleistungen geson<strong>de</strong>rt zu vergüten sind.<br />

7.7 Zuordnen von Verwaltungsausgaben<br />

Der B<strong>und</strong> trägt die Zweckausgaben aus <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>r Straßenbaulast <strong>und</strong><br />

die Zweckausgaben im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erhaltung <strong>und</strong> Bewirtschaftung <strong>de</strong>s<br />

b<strong>und</strong>eseigenen Vermögens. Die Län<strong>de</strong>r tragen die bei ihren Behör<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n<br />

Verwaltungsausgaben, zu <strong>de</strong>nen die Ausgaben gehören, die bei <strong>de</strong>r Entwurfsbearbeitung<br />

<strong>und</strong> Bauaufsicht (Bauüberwachung) entstehen. Diese gilt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> durch Zahlung<br />

einer Pauschale von insgesamt 3 % <strong>de</strong>r Baukosten ab (vergleiche Nr. 1.2).<br />

In <strong>de</strong>r Praxis bereitete es immer<br />

wie<strong>de</strong>r Probleme, die Zweckausgaben<br />

von <strong>de</strong>n Verwaltungsausgaben<br />

bei <strong>de</strong>r Entwurfsbearbeitung<br />

<strong>und</strong> Bauaufsicht zu trennen. Deshalb<br />

erarbeitete eine B<strong>und</strong>-<br />

Län<strong>de</strong>r-Arbeitsgruppe unter Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

schon im Jahr 1986 eine inzwischen<br />

aktualisierte Ausgabenzuordnung.<br />

167 Diese grenzt die<br />

Zweckausgaben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es, die nicht pauschal abgegolten wer<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>n Verwaltungsausgaben<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r ab. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

167 ARS-Nr. 10/2001 vom 01.03.2001<br />

Ein Straßenbauamt hat das La<strong>de</strong>n, Abtransportieren<br />

<strong>und</strong> Entsorgen von Betonstraßenplatten<br />

in einem Nachtragsvertrag als zusätzliche<br />

Leistung anerkannt, obwohl diese<br />

Arbeiten in die Kosten für die Baustelleneinrichtung<br />

einzukalkulieren waren. Der<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>n Nachtragsvertrag<br />

beanstan<strong>de</strong>t <strong>und</strong> das Straßenbauamt<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, die Zahlungen zurückzufor<strong>de</strong>rn.<br />

Straßenbauämter belasteten <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> mit<br />

Ausgaben, die nach <strong>de</strong>r Ausgabenzuordnung<br />

zweifelsfrei die Län<strong>de</strong>r zu tragen hatten <strong>und</strong><br />

somit bereits durch die Pauschale abgegolten<br />

waren. Typisch hierfür waren Ausgaben für<br />

Baubüros <strong>de</strong>r Bauüberwachung, für Kontrollprüfungen<br />

<strong>und</strong> für Entwurfsvermessungen.<br />

Einige Straßenbauämter mussten <strong>de</strong>m B<strong>und</strong><br />

mehrere 100.000 Euro, eines sogar<br />

1,1 Mio. Euro erstatten.<br />

95


Dem B<strong>und</strong> entstan<strong>de</strong>n durch fehlerhafte Zuordnung von Verwaltungsausgaben bisher<br />

jährlich finanzielle Nachteile von mehreren Millionen Euro. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

empfahl daher <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium, die Straßenbauverwaltungen zu<br />

veranlassen, Leistungen, die als Verwaltungsausgaben von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu tragen<br />

sind, getrennt zu vergeben <strong>und</strong> abzurechnen. Dadurch kann vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, dass<br />

Verwaltungsausgaben versehentlich zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es gebucht wer<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium setzte die Empfehlung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes um. 168 Es<br />

for<strong>de</strong>rte die Straßenbauverwaltungen auf, Leistungen, die als Verwaltungsausgaben<br />

von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu tragen sind, im Leistungsverzeichnis in einem geson<strong>de</strong>rten Titel<br />

(Abschnitt) zusammen mit <strong>de</strong>n Bauleistungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es auszuschreiben. In <strong>de</strong>n<br />

Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen soll daher ab sofort unter Nr. 7 „Rechnungen“<br />

folgen<strong>de</strong>r Hinweis zur getrennten Rechnungslegung aufgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />

„Für die Leistungen im Titel (Abschnitt) ‚Leistungen auf Rechnung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s’ <strong>de</strong>s<br />

Leistungsverzeichnisses sind wegen <strong>de</strong>r Vergütung aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>shaushalt getrennte<br />

Rechnungen zu stellen.“<br />

In diesem Falle ist im Zuschlagsschreiben aufzunehmen, dass <strong>de</strong>r Zuschlag im Namen<br />

<strong>und</strong> für Rechnung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Lan<strong>de</strong>s<br />

erfolgt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof erwartet, dass die vom B<strong>und</strong>esministerium vorgegebene<br />

Vorgehensweise dazu führen wird, Fehler bei <strong>de</strong>r Abrechnung von Verwaltungsausgaben<br />

<strong>de</strong>utlich zu verringern.<br />

7.8 Überzahlen von Auftragnehmern<br />

Das Abrechnen <strong>und</strong> Bezahlen von Bauleistungen ist in <strong>de</strong>r VOB geregelt. 169 Der<br />

Auftraggeber soll Abschlagszahlungen in Höhe <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r jeweils nachgewiesenen<br />

vertragsgemäßen Leistungen in möglichst kurzen Zeitabstän<strong>de</strong>n gewähren <strong>und</strong><br />

binnen 18 Werktagen nach Zugang <strong>de</strong>r Rechnung zahlen. 170 Die Schlusszahlung ist<br />

alsbald nach Prüfung <strong>und</strong> Feststellung <strong>de</strong>r vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung<br />

zu begleichen, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zugang.<br />

Die Straßenbauämter haben die Abschlags- <strong>und</strong> Schlussrechnungen zu prüfen, anzuerkennen<br />

<strong>und</strong> zu bezahlen. Der Auftragnehmer muss seine Leistungen prüfbar durch<br />

vom Auftraggeber anerkannte Unterlagen wie Ausführungszeichnungen, Stücklisten,<br />

Aufmaße, Wiegescheine, Lieferscheine, Frachtbriefe <strong>und</strong> St<strong>und</strong>enlohnzettel nachweisen.<br />

Die Straßenbauämter dürfen in Abschlags- <strong>und</strong> Schlussrechnungen nur die<br />

168 Schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums vom 01.02.2002, Gz.: S 12/38.06.20-01/3 Va 02<br />

169<br />

§§ 14, 15 <strong>und</strong> 16 VOB/B<br />

170<br />

vergleiche § 16 Abs. 1 S. 3 VOB/B<br />

96


vertraglich vereinbarten, tatsächlich erbrachten <strong>und</strong> mangelfreien Leistungen anerkennen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat wie<strong>de</strong>rholt festgestellt, dass Straßenbauämter dagegen<br />

verstießen <strong>und</strong> Auftragnehmer überzahlten. Die Überzahlungen bestan<strong>de</strong>n häufig<br />

über einen Zeitraum von mehreren Monaten o<strong>de</strong>r Jahren. Dies lag zum einen an verspäteter<br />

Rechnungslegung <strong>und</strong> zum an<strong>de</strong>ren an zögerlicher Bearbeitung durch die<br />

Straßenbauämter.<br />

Ein Straßenbauamt stellte eine Überzahlung erst nach vier Jahren fest. Die Überzahlung,<br />

ausgelöst durch drei Abschlagszahlungen, summierte sich auf rd. 1 Mio. Euro.<br />

Der Auftragnehmer weigerte sich, die Überzahlung zu erstatten, da <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r<br />

zu vergüten<strong>de</strong>n Leistung strittig war. Zu<strong>de</strong>m hatte <strong>de</strong>r Auftragnehmer noch zahlreiche<br />

Unterlagen für die Schlussrechnung nachzureichen. Erst nach weiteren zwei Jahren<br />

konnte das Straßenbauamt die Überzahlung einschließlich <strong>de</strong>r aufgelaufenen Zinsen<br />

vereinnahmen. Da <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> für Kredite zur Deckung seiner Ausgaben im Mittel<br />

rd. 8 % Zinsen zahlen musste, verursachte die Überzahlung einen finanziellen Scha<strong>de</strong>n<br />

von rd. einer viertel Mio. Euro.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>n Straßenbauämtern, Abschlagsrechnungen<br />

sorgfältiger zu prüfen. Sie sollten bei großen, mehrere Jahre dauern<strong>de</strong>n Baumaßnahmen<br />

in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n eine genaue Aufnahme <strong>de</strong>s Leistungsstan<strong>de</strong>s<br />

vornehmen, soweit dies Art <strong>und</strong> Umfang <strong>de</strong>r Maßnahme erfor<strong>de</strong>rn.<br />

Beson<strong>de</strong>re Vorsicht <strong>und</strong> Sorgfalt sind gegen En<strong>de</strong> einer Baumaßnahme geboten, da<br />

Auftragnehmer in diesem Stadium Überzahlungen nicht mehr innerhalb ihres Leistungsfortschritts<br />

ausgleichen können. Wenn Straßenbauämter in dieser Phase nur<br />

nachgewiesene, unstrittige <strong>und</strong> mangelfreie Leistungen vergüten, wird sich <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

bemühen, die erfor<strong>de</strong>rlichen Nachweise <strong>und</strong> die Schlussrechnung fristgemäß<br />

171 einzureichen. Die Straßenbauämter sollten die Schlussrechnung zügig prüfen<br />

<strong>und</strong> mögliche Überzahlungen unverzüglich zurückfor<strong>de</strong>rn, um <strong>de</strong>n finanziellen<br />

Scha<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> zu begrenzen.<br />

171 § 14 Nr. 3 VOB/B<br />

97


8 Betriebliche Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

Bei <strong>de</strong>r betrieblichen Unterhaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> entstehen im Wesentlichen<br />

Ausgaben für Betriebspersonal, Fahrzeuge, Geräte <strong>und</strong> Maschinen, für Baustoffe<br />

<strong>und</strong> Streustoffe <strong>de</strong>s Winterdienstes sowie für Unternehmerleistungen. Der<br />

Straßenbauhaushalt <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es wird in erheblichem Maß mit diesen Ausgaben belastet.<br />

Der B<strong>und</strong>eshaushaltsplan 1996 sah für die betriebliche Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

rd. 360 Mio. Euro <strong>und</strong> rd. 450 Mio. Euro für die B<strong>und</strong>esstraßen vor. Das<br />

waren mehr als 15 % <strong>de</strong>r Gesamtausgaben für <strong>de</strong>n Straßenbau. Angesichts dieser erheblichen<br />

Kosten untersuchte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof im Jahr 1995 die Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>de</strong>r betrieblichen Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen in vier B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn.<br />

Er erfasste ein Drittel aller Autobahnmeistereien, die das Autobahnnetz unterhalten.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfahl <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium, die betriebliche Unterhaltung<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen im Zusammenwirken mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn neu zu gestalten.<br />

Wenn seine Vorschläge umgesetzt wür<strong>de</strong>n, könnten diese Dienste erheblich<br />

wirtschaftlicher wer<strong>de</strong>n, ohne an Qualität zu verlieren. Er schätzte die jährlichen<br />

Einsparungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kosten einer verstärkten Auftragsvergabe<br />

an Unternehmen auf einen dreistelligen Millionenbetrag.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> die Län<strong>de</strong>r stimmten <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu <strong>und</strong> haben sie teilweise verwirklicht. So sah ein<br />

Land vom Neubau einer geplanten Autobahnmeisterei ab. Zu<strong>de</strong>m wollen die Län<strong>de</strong>r<br />

die Empfehlungen bei ihren eigenen Bestrebungen zur Rationalisierung <strong>de</strong>s Autobahnbetriebsdienstes<br />

berücksichtigen. 172<br />

Eine Nachuntersuchung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes im Jahr 2001 ergab, dass die geprüften<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r die Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Ergebnisbericht<br />

„Meisterei 2000“ sehr unterschiedlich umgesetzt haben. Zwar konnten die<br />

jährlichen Ausgaben für <strong>de</strong>n Autobahnbetriebsdienst seit <strong>de</strong>m Jahr 1996 von<br />

358 Mio. Euro auf 327 Mio. Euro im Jahr 2001 bei gleich bleiben<strong>de</strong>r Qualität gesenkt<br />

wer<strong>de</strong>n. Im Entwurf zum B<strong>und</strong>eshaushalt 2004 sind aber bereits wie<strong>de</strong>r<br />

358 Mio. Euro veranschlagt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält weitere Rationalisierungen <strong>und</strong> Einsparungen für<br />

möglich.<br />

172 siehe auch die Bemerkung Nr. 71 aus <strong>de</strong>m Jahr 1996 [im Anhang 6 ab Seite 180]<br />

98


Im Jahr 1995 stellte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof im Wesentlichen fest:<br />

• Nahezu alle untersuchten 62 Autobahnmeistereien betreuten mit rd. 3.700 km<br />

eine insgesamt zu geringe Streckenlänge. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof schlug vor,<br />

das Autobahnnetz neu aufzuteilen. In <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn könnten<br />

53 Autobahnmeistereien eine Strecke von rd. 4.200 km Autobahnen betreuen<br />

<strong>und</strong> somit je<strong>de</strong> Meisterei durchschnittlich etwa 20 km mehr als bisher unterhalten.<br />

Entsprechen<strong>de</strong> Neuordnungen hielt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof auch in <strong>de</strong>n<br />

übrigen B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn für möglich.<br />

• Die Meistereien verfügten über zuviel Personal. Im Durchschnitt setzten sie für<br />

2 km Autobahn einen Beschäftigten ein. Wür<strong>de</strong>n geeignete Arbeiten in größerem<br />

Umfang an Unternehmen vergeben <strong>und</strong> außer<strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>n überwiegend<br />

nicht notwendigen Einsatz eines Beifahrers in <strong>de</strong>n Fahrzeugen verzichtet, wäre<br />

nur die Hälfte <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Personals erfor<strong>de</strong>rlich. Damit könnte auch die<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte in <strong>de</strong>n Meistereien erheblich reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

99


9 Gr<strong>und</strong>satzfragen<br />

9.1 Abstufen von B<strong>und</strong>esstraßen<br />

Mit <strong>de</strong>m Ausbau <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esautobahnnetzes verlieren parallel zu neuen B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

verlaufen<strong>de</strong> B<strong>und</strong>esstraßen ihre Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof äußerte schon im Jahr 1986 Zweifel, ob rd. 3.500 km autobahnparalleler<br />

B<strong>und</strong>esstraßen noch <strong>de</strong>m weiträumigen Verkehr dienen, <strong>und</strong> for<strong>de</strong>rte<br />

das B<strong>und</strong>esministerium auf zu prüfen, ob die Einstufung dieser Strecken als <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

weiter gerechtfertigt ist. Er empfahl <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium, die Abstufung<br />

von B<strong>und</strong>esstraßen in die sich aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srecht ergeben<strong>de</strong> Straßenklassen<br />

173 gegebenenfalls mit Weisungen an die Län<strong>de</strong>r durchzusetzen.<br />

Im Jahr 1993 legte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof erneut dar, dass in <strong>de</strong>n alten B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn<br />

von <strong>de</strong>n 2.900 km autobahnparallelen B<strong>und</strong>esstraßen 2.050 km kurzfristig<br />

abzustufen sind. Er beanstan<strong>de</strong>te zu<strong>de</strong>m, dass rd. 360 km dieser B<strong>und</strong>esstraßen<br />

mit einem veranschlagten Bauvolumen von rd. 1,3 Mrd. Euro in <strong>de</strong>n Bedarfsplan<br />

1992 übernommen wur<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nach <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

kein Baulastträger mehr sein dürfte. 174<br />

Auch <strong>de</strong>r neue B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

2003 enthält nach Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

immer noch 25 Maßnahmen<br />

von autobahnparallelen B<strong>und</strong>esstraßen, die im<br />

Abstufungskonzept 1995 aufgeführt sind.<br />

100<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Hinweise <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

veranlasste das<br />

B<strong>und</strong>esministerium Untersuchungen,<br />

die in mehreren Zwischenschritten<br />

zum „Abstufungskonzept<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es (1995)“ führten <strong>und</strong> in<br />

einen Katalog von „sofort“ <strong>und</strong> „später“ abzustufen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraßen von insgesamt<br />

4.680 km mün<strong>de</strong>ten (Stand Januar 2000). 175 Die finanzielle Belastung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

schätzte das B<strong>und</strong>esministerium im Jahr 2000 auf rd. 100 Mio. Euro je Jahr, solange<br />

die abzustufen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraßen in <strong>de</strong>r Baulast <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es verbleiben. 176<br />

Darüber hinaus stellte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof im Jahr 1999 fest, dass Straßenbauverwaltungen<br />

nach <strong>de</strong>m Bau neuer Ortsumgehungen im Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen die<br />

bisherigen Ortsdurchfahrten nur zögerlich o<strong>de</strong>r noch nicht abgestuft hatten.<br />

173<br />

§ 2 Abs. 4 FStrG in <strong>de</strong>r bis zum 10. Oktober 2002 gelten<strong>de</strong>n Fassung <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

174<br />

siehe auch die Bemerkung Nr. 28 aus <strong>de</strong>m Jahr 1993 [im Anhang 6 ab Seite 163]<br />

175<br />

5.113 km nach Abstufungskonzept 1995, 4.719 km nach Fortschreibung 30.04.98 <strong>und</strong> 4.680 km nach<br />

Fortschreibung 01.01.2000<br />

176 Schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums vom 12.12.2000, Gz.: S 15/38.10.00/89 Va 00


Im Rechtsstreit <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es mit einem<br />

B<strong>und</strong>esland entschied das<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht im Juli<br />

2000, dass eine Weisung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

zur Abstufung einer B<strong>und</strong>esstraße<br />

in eine Straße nach Lan<strong>de</strong>srecht<br />

nicht im Einklang mit <strong>de</strong>n<br />

verfassungsrechtlichen Regelungen<br />

über die Auftragsverwaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> stehe. 178 Demnach kann das<br />

B<strong>und</strong>esministerium eine Weisung nicht erteilen. Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht stellte<br />

allerdings nicht in Frage, dass eine B<strong>und</strong>esfernstraße ihre Verkehrsbe<strong>de</strong>utung verlieren<br />

könne <strong>und</strong> daraus gr<strong>und</strong>sätzliche Konsequenzen zu ziehen seien. So könnte<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> in eigener Kompetenz über eine Entwidmung (Einziehung) einer B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

entschei<strong>de</strong>n. Eine Übernahme einer B<strong>und</strong>esfernstraße, die ihre Be<strong>de</strong>utung<br />

für <strong>de</strong>n Fernverkehr verloren hat, in eine Straße nach Lan<strong>de</strong>srecht kann jedoch nur<br />

durch Vereinbarung mit <strong>de</strong>m künftigen Baulastträger erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium nahm das Urteil <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts zum Anlass,<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn mitzuteilen: 179<br />

„Straßenbauvorhaben können zukünftig erst in <strong>de</strong>n Straßenbauplan aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn von <strong>de</strong>n Maßnahmen ausgelöste regionale Umstufungskonzepte <strong>und</strong><br />

Übernahmeerklärungen <strong>de</strong>r zukünftigen Straßenbaulastträger vorliegen. Dies trifft<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei autobahnparallel verlaufen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraßen <strong>und</strong> Ortsdurchfahrten<br />

zu, die durch Neubau <strong>und</strong> Erweiterung von B<strong>und</strong>esautobahnen bzw. durch <strong>de</strong>n<br />

Bau von Ortsumgehungen für <strong>de</strong>n Fernverkehr entbehrlich wer<strong>de</strong>n. Um zeitliche<br />

Verzögerungen zu vermei<strong>de</strong>n, sollten schon frühzeitig Abstimmungsgespräche geführt<br />

wer<strong>de</strong>n.“ 180<br />

Im Jahr 2002 wur<strong>de</strong> das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

dahin gehend geän<strong>de</strong>rt,<br />

dass eine B<strong>und</strong>esstraße, bei<br />

<strong>de</strong>r sich die Verkehrsbe<strong>de</strong>utung geän<strong>de</strong>rt<br />

hat <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r die Voraussetzungen<br />

<strong>de</strong>s § 1 Abs. 1 weggefallen<br />

sind, entwe<strong>de</strong>r unverzüglich<br />

einzuziehen (Entwidmung) o<strong>de</strong>r<br />

In <strong>de</strong>n Jahren 1995 bis 1998 verursachten<br />

bei etwa 200 neuen Ortsumgehungen von<br />

ca. 650 km Länge verspätet eingeleitete o<strong>de</strong>r<br />

noch nicht abgeschlossene Abstufungen <strong>de</strong>r<br />

verbliebenen Ortsdurchfahrten allein für die<br />

Unterhaltung vermeidbare Kosten von rd.<br />

1,5 Mio. Euro jährlich. 177<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium nahm eine Maßnahme<br />

zum Neubau einer B<strong>und</strong>esstraße in<br />

<strong>de</strong>n Straßenbauplan 2003 auf, obwohl B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Land Vereinbarungen zur Abstufung<br />

von B<strong>und</strong>esstraßenabschnitten, die durch<br />

<strong>de</strong>n Neubau entbehrlich wer<strong>de</strong>n, noch nicht<br />

geschlossen haben.<br />

unverzüglich <strong>de</strong>m Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast zu überlassen ist, <strong>de</strong>r sich nach Lan<strong>de</strong>s-<br />

177<br />

siehe auch die Bemerkung Nr. 48 aus <strong>de</strong>m Jahr 2000 [im Anhang 6 ab Seite 216]<br />

178<br />

Urteil <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 3. Juli 2000 - 2 BvG 1/96<br />

179<br />

Schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums vom 16.03.2001, Gz.: S 11/06.26.10/15 Va 01<br />

180<br />

Eine ähnliche Formulierung fin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>n Planfeststellungsrichtlinien <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums.<br />

(siehe Nr. I.8. Abs. 4 <strong>de</strong>r Richtlinien für die Planfeststellung nach <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz [Planfeststellungsrichtlinien<br />

2002 – PlafeR 02] vom 05.11.2002; B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong><br />

Wohnungswesen, Gz.: S 15/38.18.01/94 Va 02)<br />

101


echt bestimmt (Abstufung). 181 Auch kann nunmehr über Widmung, Umstufung <strong>und</strong><br />

Einziehung in einem Planfeststellungsbeschluss nach <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz entschie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n. 182<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium, die laufen<strong>de</strong>n Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zum Abstufen autobahnparalleler B<strong>und</strong>esstraßen zügig<br />

fortzusetzen <strong>und</strong> zum Abschluss zu bringen. Auch sollte es konsequent daran festhalten,<br />

neue Straßenbauvorhaben erst dann in <strong>de</strong>n Straßenbauplan aufzunehmen,<br />

wenn notwendige Übernahmeerklärungen an<strong>de</strong>rer Straßenbaulastträger verbindlich<br />

vorliegen.<br />

9.2 Ausbau von Ortsdurchfahrten während <strong>de</strong>s<br />

Baus <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

Ein Investitionsschwerpunkt ist <strong>de</strong>r Bau von Ortsumgehungen im Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen,<br />

für die <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> jährlich fast 500 Mio. Euro aufwen<strong>de</strong>t (vergleiche auch<br />

Nr. 3.8). Die neuen Ortsumgehungen ersetzen die bisherigen Ortsdurchfahrten <strong>und</strong><br />

entlasten sie wesentlich. Zu<strong>de</strong>m verbessern sich in <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n die Verkehrssicherheit<br />

<strong>und</strong> die Umweltbedingungen. Mit <strong>de</strong>r Verkehrsfreigabe von Ortsumgehungen<br />

haben die Län<strong>de</strong>r die Ortsdurchfahrten unverzüglich <strong>de</strong>m Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast<br />

zu überlassen, <strong>de</strong>r sich nach Lan<strong>de</strong>srecht bestimmt (Abstufung). 183 Damit<br />

fallen sie aus <strong>de</strong>r Baulast <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Bis zur Abstufung hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Ortsdurchfahrten<br />

in <strong>de</strong>m durch die Verkehrsbe<strong>de</strong>utung gebotenen Umfang ordnungsgemäß<br />

zu unterhalten.<br />

Straßenbauämter ließen auf For<strong>de</strong>rung von<br />

Städten o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n die Fahrbahnen abzustufen<strong>de</strong>r<br />

Ortsdurchfahrten noch zu Lasten<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es ganz o<strong>de</strong>r teilweise zurückbauen,<br />

Oberflächenentwässerungen vollständig ersetzen,<br />

Radwege, Bushaltebuchten <strong>und</strong> Grünstreifen<br />

neu anlegen. In zwei Fällen zahlten<br />

sie einmalige Ablösebeträge für die künftige<br />

Unterhaltung neuer Radwege <strong>und</strong> Oberflächenentwässerungen.<br />

102<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellt<br />

immer wie<strong>de</strong>r fest, dass Straßenbauämter<br />

kurz vor o<strong>de</strong>r während<br />

<strong>de</strong>s Baus neuer Ortsumgehungen<br />

abzustufen<strong>de</strong> Ortsdurchfahrten zu<br />

Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es um- <strong>und</strong> ausbauen<br />

o<strong>de</strong>r städtebaulich umgestalten.<br />

Die Baumaßnahmen gehen<br />

teilweise weit über die gesetzliche<br />

Verpflichtung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es hinaus,<br />

die Ortsdurchfahrten in einem <strong>de</strong>m<br />

regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen<strong>de</strong>n Zustand unterhalten zu müssen. Die<br />

Straßenbauämter lasten damit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> Ausgaben an, die dieser nicht zu tragen hat.<br />

181<br />

§ 2 Abs. 4 FStrG i.d.F. vom 11. Oktober 2002<br />

182<br />

§ 2 Abs. 6 FStrG i.d.F. vom 11. Oktober 2002<br />

183<br />

vergleiche § 2 Abs. 4 FStrG i.d.F. vom 11. Oktober 2002


Auch wenn <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> abzustufen<strong>de</strong><br />

Ortsdurchfahrten nicht im gebotenen<br />

Umfang unterhalten haben<br />

sollte, kann dies nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes nicht<br />

be<strong>de</strong>uten, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> zusätzlich<br />

zum Bau neuer Ortsumgehungen noch die bisherigen Ortsdurchfahrten nach <strong>de</strong>n<br />

Qualitätsmaßstäben für B<strong>und</strong>esstraßen instand setzt, erneuert o<strong>de</strong>r ausbaut. Damit<br />

wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> doppelt belastet wer<strong>de</strong>n. Allenfalls kann er nachweislich notwendige<br />

Aufwendungen tragen, die wegen nachzuholen<strong>de</strong>r Unterhaltungsmaßnahmen zur<br />

Gewährleistung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit erfor<strong>de</strong>rlich sind. Städtebaulich o<strong>de</strong>r verkehrlich<br />

veranlasstes Umgestalten abzustufen<strong>de</strong>r Ortsdurchfahrten <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen<br />

im nachgeordneten Straßennetz sind in keinem Fall Aufgaben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof for<strong>de</strong>rte die Län<strong>de</strong>r auf, die zweckwidrig verwen<strong>de</strong>ten<br />

Mittel <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> zu erstatten, <strong>und</strong> unterrichtete gleichzeitig das B<strong>und</strong>esministerium.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium nahm dies zum Anlass, <strong>de</strong>n Sachverhalt mit <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

zu erörtern. Es wies darauf hin, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> lediglich verpflichtet<br />

sei, abzustufen<strong>de</strong> Ortsdurchfahrten in einem ordnungsgemäßen <strong>und</strong> verkehrssicheren<br />

Zustand zu erhalten. Darüber hinaus gehen<strong>de</strong> Maßnahmen dürften <strong>de</strong>m B<strong>und</strong><br />

nicht angelastet wer<strong>de</strong>n.<br />

9.3 Ausbau von Umleitungsstrecken für vorübergehend<br />

gesperrte <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

Müssen <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> aus straßenbaulichen Grün<strong>de</strong>n gesperrt wer<strong>de</strong>n, sind die<br />

Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast an<strong>de</strong>rer öffentlicher Straßen verpflichtet, die Umleitung<br />

<strong>de</strong>s Verkehrs auf ihren Straßen zu dul<strong>de</strong>n. 184 Gr<strong>und</strong>sätzlich kann <strong>de</strong>r Straßenbaulastträger<br />

<strong>de</strong>r Umleitungsstrecke keine Entschädigungsansprüche geltend machen, weil<br />

er die Umleitungsstrecke in einem ihrem regelmäßigen Verkehr entsprechen<strong>de</strong>n Zustand<br />

– insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich Fahrbahnbreite <strong>und</strong> Belastungsfähigkeit – herzustellen<br />

<strong>und</strong> zu unterhalten hat.<br />

Für angeordnete Umleitungen <strong>de</strong>s Verkehrs aus straßenbaulichen Grün<strong>de</strong>n sind <strong>de</strong>m<br />

Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast <strong>de</strong>r Umleitungsstrecke die nötigen Mehraufwendungen zu<br />

erstatten, die erfor<strong>de</strong>rlich sind, um die Umleitungsstrecke für die Aufnahme <strong>de</strong>s zusätzlichen<br />

Verkehrs verkehrssicher zu gestalten. 185 Die Erstattung betrifft ausschließlich<br />

die Aufwendungen für die umleitungsbedingten baulichen Maßnahmen <strong>und</strong> für<br />

das Beseitigen wesentlicher durch die Umleitung verursachter Schä<strong>de</strong>n. In diesem<br />

184<br />

§ 14 Abs. 1 FStrG<br />

185<br />

§ 14 Abs. 3 FStrG<br />

Ein Straßenbauamt baute sowohl unmittelbar<br />

vor als auch während <strong>de</strong>s Baus <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

zwei Kreuzungen in <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

in einen Kreisverkehrsplatz unzulässig<br />

noch zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es um.<br />

103


Fall hat <strong>de</strong>r Baulastträger <strong>de</strong>r Umleitungsstrecke nachzuweisen, dass er seiner Unterhaltungspflicht<br />

ordnungsgemäß nachgekommen ist <strong>und</strong> die Schä<strong>de</strong>n nur von <strong>de</strong>r<br />

Umleitung herrühren.<br />

Welche Vorkehrungen im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlich sind, hängt insbeson<strong>de</strong>re von <strong>de</strong>r<br />

Art <strong>und</strong> Menge <strong>de</strong>s umzuleiten<strong>de</strong>n Verkehrs, <strong>de</strong>m Zustand <strong>de</strong>r Umleitungsstrecke<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Umleitung ab. Nach <strong>de</strong>n Verfahrensregelungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

zu Umleitungen 186 genügen solche Maßnahmen, die die gefahrlose, wenn<br />

auch behelfsmäßige Umleitung <strong>de</strong>s Verkehrs ermöglichen. An die Sorgfaltspflichten<br />

<strong>de</strong>r Verkehrsteilnehmer können bei <strong>de</strong>r Benutzung von Umleitungen erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n. So reicht es häufig aus, Warnzeichen aufzustellen<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r die Geschwindigkeit zu beschränken.<br />

Wird <strong>de</strong>nnoch ein Ausbau erfor<strong>de</strong>rlich, hat <strong>de</strong>r Baulastträger einer Umleitungsstrecke,<br />

die schon vor Aufnahme <strong>de</strong>s zusätzlichen Verkehrs schadhaft <strong>und</strong> verbesserungsbedürftig<br />

war, die Kosten für <strong>de</strong>n Ausbau in <strong>de</strong>m Umfang zu tragen, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

regelmäßige Verkehr ohnehin erfor<strong>de</strong>rt hätte. Wenn darüber hinaus die Umleitungsstrecke<br />

in einen für das nachgeordnete Netz gewünschten Zustand versetzt <strong>und</strong> erheblich<br />

verbessert wird, sind die dafür anfallen<strong>de</strong>n Kosten vom Baulastträger <strong>de</strong>r<br />

Umleitungsstrecke zu tragen.<br />

Bei vorübergehen<strong>de</strong>n Sperrungen von B<strong>und</strong>esstraßen wegen Bauarbeiten ließ ein<br />

Straßenbauamt <strong>de</strong>r neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verkehr über Lan<strong>de</strong>sstraßen umleiten.<br />

Wegen <strong>de</strong>s schlechten Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Umleitungsstrecken veranlasste es <strong>de</strong>n Ausbau<br />

zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Der Ausbau ging weit über die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s ursprünglichen<br />

Zustan<strong>de</strong>s hinaus, in<strong>de</strong>m die Lan<strong>de</strong>sstraßen entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s auf eine Min<strong>de</strong>stbreite von 6,00 m <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r Bauklasse III ausgebaut<br />

wur<strong>de</strong>n. Teilweise war diese Bauklasse nicht begrün<strong>de</strong>t, weil <strong>de</strong>r regelmäßige<br />

Verkehr einschließlich <strong>de</strong>s umgeleiteten Verkehrs <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraßen eine <strong>de</strong>rart hohe<br />

Belastungsfähigkeit nicht erfor<strong>de</strong>rte. Da <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nicht verpflichtet war, Kosten<br />

von rd. 5,2 Mio. Euro für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Umleitungsstrecken zu tragen, hat die<br />

Straßenbauverwaltung zugesagt, <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> rd. 4,9 Mio. Euro zu erstatten.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte immer wie<strong>de</strong>r fest, dass Straßenbauämter – insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r – Sperrungen von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> zum Anlass<br />

nehmen, die Umleitungsstrecken mit Mitteln <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es auszubauen. Dem B<strong>und</strong><br />

entstehen dadurch erhebliche vermeidbare Ausgaben, 187 die die Län<strong>de</strong>rhaushalte zu<br />

Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es entlasten, während <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> selbst an<strong>de</strong>re dringen<strong>de</strong> Projekte zurückstellen<br />

muss.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt, bei Baumaßnahmen an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> <strong>de</strong>n<br />

Zustand von notwendigen Umleitungsstrecken vor Beginn <strong>und</strong> nach Beendigung <strong>de</strong>r<br />

Umleitung nachweislich festzustellen. Über die Kosten für erfor<strong>de</strong>rliche Maßnah-<br />

186 siehe auch „Festlegung von Umleitungen bei <strong>de</strong>r Sperrung von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>“, ARS-Nr. 13/1963<br />

104<br />

vom 19. Dezember 1963<br />

187 siehe auch die Bemerkung Nr. 36 aus <strong>de</strong>m Jahr 1998 [im Anhang 6 ab Seite 197]


men an Umleitungsstrecken <strong>und</strong> zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s vorherigen Zustan<strong>de</strong>s<br />

dieser Strecken ist vor Beginn <strong>de</strong>r Umleitung zu entschei<strong>de</strong>n. Dabei ist zu beachten,<br />

dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nur die Mehrkosten, die bei ordnungsgemäß unterhaltenen Straßen<br />

zusätzlich für die sichere Aufnahme <strong>de</strong>s umgeleiteten Verkehrs erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

o<strong>de</strong>r die Kosten zur Beseitigung <strong>de</strong>r nachweislich durch <strong>de</strong>n zusätzlichen Verkehr<br />

verursachten Schä<strong>de</strong>n trägt.<br />

9.4 Kostenteilung bei Maßnahmen mit geteilter<br />

Baulast<br />

9.4.1 Kreuzungen von Straßen mit an<strong>de</strong>ren Verkehrswegen<br />

An <strong>de</strong>n Kreuzungen <strong>de</strong>s Lebens stehen keine Wegweiser!<br />

9.4.1.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

UNBEKANNTER AUTOR<br />

Das Kreuzungsrecht hat eine eigenständige wichtige Funktion erlangt. Verschie<strong>de</strong>ne<br />

Rechtsnormen <strong>und</strong> Bestimmungen regeln, welche Beteiligten welche Kosten beim<br />

Neubau, bei <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung einer Kreuzung <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Unterhaltung<br />

zu tragen haben. Einheitliche Kreuzungsbestimmungen bestehen nicht, son<strong>de</strong>rn sie<br />

sind abhängig von <strong>de</strong>n an einer Kreuzung beteiligten Verkehrswegen.<br />

So gelten für Kreuzungen von<br />

• B<strong>und</strong>eswasserstraßen mit öffentlichen Verkehrswegen das B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz<br />

188 ,<br />

• öffentlichen Straßen untereinan<strong>de</strong>r <strong>und</strong> von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> mit sonstigen<br />

Gewässern das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz <strong>und</strong><br />

• Eisenbahnen mit Straßen das Eisenbahnkreuzungsgesetz 189 .<br />

188 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz (WaStrG) i.d.F. vom 4. November 1998 (BGBl. I, S. 3294) zuletzt geän<strong>de</strong>rt<br />

durch Art. 2a <strong>de</strong>s Gesetzes vom 18. Juni 2002 (BGBl. I, S. 1914)<br />

189 Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen <strong>und</strong> Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz – EKrG) i.d.F. vom<br />

21. März 1971 (BGBl. I, S. 337) zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 236 <strong>de</strong>r Verordnung vom 29. Oktober 2001<br />

(BGBl. I, S. 2785)<br />

105


Hinzu kommen ergänzen<strong>de</strong> Rechtsverordnungen <strong>und</strong> Richtlinien, die weitere Einzelheiten<br />

regeln.<br />

9.4.1.2 Straßenkreuzungsmaßnahmen<br />

Für Kreuzungen von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> mit an<strong>de</strong>ren rechtlich öffentlichen Straßen<br />

gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetzes. § 12 FStrG regelt die Kostentragung<br />

<strong>de</strong>r Kreuzungsbeteiligten bei <strong>de</strong>r Herstellung, <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ergänzung<br />

von Kreuzungen. Die Bestimmungen gelten auch für Einmündungen. Ergänzend<br />

zu <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetzes erließ das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die Straßenkreuzungsrichtlinien 190 . Die Richtlinien wer<strong>de</strong>n gegenwärtig<br />

überarbeitet.<br />

Beim Bau einer neuen Kreuzung mehrerer öffentlicher Straßen hat <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r<br />

Straßenbaulast <strong>de</strong>r neu hinzugekommenen Straße die Kosten <strong>de</strong>r Kreuzung zu tragen.<br />

191 Wer<strong>de</strong>n mehrere Straßen gleichzeitig neu angelegt o<strong>de</strong>r höhengleiche Kreuzungen<br />

geän<strong>de</strong>rt, 192 so haben die Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast die Kosten <strong>de</strong>r Kreuzungsanlage<br />

nach einem festen Kostenteilungsschlüssel, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>m Verhältnis<br />

<strong>de</strong>r Fahrbahnbreiten <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Kreuzung beteiligten Straßenäste ergibt, zu tragen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>r Fahrbahnbreiten sind die Rad- <strong>und</strong> Gehwege, die Trennstreifen<br />

<strong>und</strong> die befestigten Seitenstreifen einzubeziehen. Maßgeblich sind die Fahrbahnbreiten<br />

<strong>de</strong>r Straßen außerhalb <strong>de</strong>r kreuzungsbedingten Aufweitungen. 193<br />

Wenn bei <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung einer höhengleichen Kreuzung <strong>de</strong>r durchschnittliche tägliche<br />

Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf einem <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Kreuzung beteiligten Straßenäste<br />

unter 20 % <strong>de</strong>s Verkehrs auf an<strong>de</strong>ren beteiligten Straßenästen liegt, ist <strong>de</strong>r<br />

Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast dieses Astes nicht an <strong>de</strong>n Kosten zu beteiligen (Bagatellklausel).<br />

In diesem Fall haben die Träger <strong>de</strong>r verkehrsstärkeren Straßenäste <strong>de</strong>n Anteil<br />

<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungskosten <strong>de</strong>s nicht zu beteiligen<strong>de</strong>n Straßenastes im Verhältnis <strong>de</strong>r<br />

Fahrbahnbreiten mit zu tragen. Ist die Verkehrsbelastung <strong>de</strong>r beteiligten Straßenäste<br />

nicht offensichtlich, muss sie durch Zählung festgestellt wer<strong>de</strong>n. Maßgebend ist dabei<br />

<strong>de</strong>r Verkehr vor <strong>de</strong>r Baumaßnahme, weil gera<strong>de</strong> dieser Anlass zur Än<strong>de</strong>rung<br />

gibt.<br />

190 Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen <strong>und</strong> Einmündungen von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> <strong>und</strong><br />

106<br />

an<strong>de</strong>ren öffentlichen Straßen (Straßenkreuzungsrichtlinien – StraKR), VkBl. 1975, S. 576<br />

191<br />

§ 12 Abs. 1 FStrG<br />

192<br />

§ 12 Abs. 2 FStrG <strong>und</strong> § 12 Abs. 3 a FStrG<br />

193 Nr. 5 Abs. 3 StraKR


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte immer wie<strong>de</strong>r fest, dass Straßenbauämter die Kosten<br />

zwischen <strong>de</strong>n beteiligten Straßenbaulastträgern entwe<strong>de</strong>r bereits falsch aufgeteilt<br />

hatten o<strong>de</strong>r aufteilen wollten. 194 Der B<strong>und</strong>esrechnungshof erkannte drei typische<br />

Fallgruppen als beson<strong>de</strong>rs fehlerbehaftet, wobei das Verwaltungshan<strong>de</strong>ln in<br />

einigen Fällen mehrfach fehlerhaft war:<br />

• Bei <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung vorhan<strong>de</strong>ner Kreuzungen sollte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die gesamten Kosten<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Maßnahme tragen, obwohl sie nach FStrG zu teilen waren.<br />

Zum Teil sahen die Straßenbauämter eine Kostenteilung <strong>de</strong>shalb nicht vor, weil<br />

sie Vorhaben als Unterhaltungsmaßnahmen (siehe Nr. 9.4.1.3) ansahen.<br />

• Die Straßenbauämter legten <strong>de</strong>r Kostenteilung einen unzutreffen<strong>de</strong>n Teilungsschlüssel<br />

zugr<strong>und</strong>e. So setzten sie bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Teilungsschlüssels<br />

unzutreffen<strong>de</strong> Fahrbahnbreiten an o<strong>de</strong>r klammerten Fahrbahnbestandteile wie<br />

Rad- <strong>und</strong> Gehwege aus.<br />

• Der Kostenteilung lag eine zu geringe o<strong>de</strong>r zu hohe Kostenmasse zugr<strong>und</strong>e. Ursache<br />

war, dass die Straßenbauverwaltungen die in <strong>de</strong>n Straßenkreuzungsrichtlinien<br />

enthaltenen Bestimmungen zur Kostenmasse unterschiedlich anwandten.<br />

So legten sie unzutreffen<strong>de</strong> räumliche Abmessungen <strong>de</strong>r Kreuzungsanlage fest<br />

o<strong>de</strong>r rechneten Aufwendungen für wesentliche Bestandteile <strong>de</strong>r Kreuzungsanlage,<br />

vor allem für die durchgehen<strong>de</strong>n Fahrstreifen, nicht <strong>de</strong>r Kostenmasse zu.<br />

So ermittelte ein Straßenbauamt eine zu hohe Kostenmasse, weil es auch Kosten für<br />

Maßnahmen an Straßenabschnitten außerhalb <strong>de</strong>s räumlichen Kreuzungsbereichs<br />

einbezog. Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes nahmen die Beteiligten die<br />

Kreuzungsmaßnahme in diesem Fall zum Anlass, das städtische Straßennetz zu<br />

Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> eines Landkreises neu zu ordnen.<br />

Zur Kostenmasse einer Kreuzungsmaßnahme (Kosten <strong>de</strong>r Kreuzung o<strong>de</strong>r Kreuzungsanlage)<br />

gehören die Aufwendungen für alle Maßnahmen, die infolge <strong>de</strong>s Überschnei<strong>de</strong>ns<br />

o<strong>de</strong>r Zusammenführens von Straßen in gleicher o<strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>ner Ebene<br />

nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r Straßenbau- <strong>und</strong> Verkehrstechnik notwendig sind, 195 damit<br />

die Kreuzungs- o<strong>de</strong>r Einmündungsanlage <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit<br />

196 , <strong>de</strong>r Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung 197 sowie <strong>de</strong>r Straßenbaugestaltung genügt. Erfasst<br />

wird <strong>de</strong>r Bereich, in <strong>de</strong>m sich die neue o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rte Kreuzung auf Dauer<br />

auswirkt (räumlicher Kreuzungsbereich). Dieser wird begrenzt durch <strong>de</strong>n Anfang<br />

<strong>und</strong> das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r kreuzungsbedingten Aufweitungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Eckausr<strong>und</strong>ungen <strong>de</strong>r<br />

an <strong>de</strong>r Kreuzung beteiligten Straßenäste. Somit gehören alle Kosten für Maßnahmen<br />

innerhalb <strong>de</strong>s räumlichen Kreuzungsbereiches – auch für Arbeiten an <strong>de</strong>n durchgehen<strong>de</strong>n<br />

Fahrstreifen – zur Kostenmasse, selbst wenn Baulastträger bereits einen<br />

Ausbau o<strong>de</strong>r Umbau ihrer Straße geplant hatten.<br />

194 siehe auch Bemerkung Nr. 37 aus <strong>de</strong>m Jahr 2001 [im Anhang 6 ab Seite 238]<br />

195 Nr. 12 Abs. 1 StraKR<br />

196 § 3 FStrG<br />

197 § 4 FStrG<br />

107


Aufwendungen an <strong>de</strong>n beteiligten Straßenästen außerhalb <strong>de</strong>s räumlichen Kreuzungsbereiches<br />

gehören nicht zur Kostenmasse, son<strong>de</strong>rn sind von <strong>de</strong>n für die jeweiligen<br />

Straßen zuständigen Baulastträgern zu tragen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium empfohlen, gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn darauf hinzuwirken, die gelten<strong>de</strong>n Vorschriften zum Straßenkreuzungsrecht<br />

einheitlich anzuwen<strong>de</strong>n. Die Straßenkreuzungsrichtlinien sollten in Abstimmung mit<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn so überarbeitet wer<strong>de</strong>n, dass strittige <strong>und</strong> missverständliche Auslegungen<br />

bei Straßenkreuzungsmaßnahmen künftig ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können. Das<br />

B<strong>und</strong>esministerium hat zugesagt, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetzes zum<br />

Kreuzungsrecht anregen zu wollen <strong>und</strong> danach die Straßenkreuzungsrichtlinien im<br />

Einvernehmen mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn anzupassen.<br />

9.4.1.3 Unterhaltung <strong>de</strong>r Straßenkreuzungen<br />

Bei höhengleichen Kreuzungen hat <strong>de</strong>r Baulastträger <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esfernstraße die Kreuzungsanlage<br />

zu unterhalten. 198 Bei Über- o<strong>de</strong>r Unterführungen erstreckt sich die Unterhaltungslast<br />

<strong>de</strong>s Baulastträgers <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> nur auf das Kreuzungsbauwerk,<br />

199 während die übrigen Teile <strong>de</strong>r Kreuzungsanlage wie Rampen <strong>und</strong> Böschungen<br />

vom Baulastträger <strong>de</strong>r Straße zu unterhalten sind, zu <strong>de</strong>r sie gehören. Dieser hat<br />

auch die Fahrbahn auf <strong>de</strong>m Kreuzungsbauwerk, die im Zuge seiner Straße liegt, zu<br />

unterhalten, es sei <strong>de</strong>nn, dass sie tragen<strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Kreuzungsbauwerks ist.<br />

Straßenbauverwaltungen lasteten alle Kosten für die Instandsetzung von Kreuzungsbauwerken<br />

im Zuge von Lan<strong>de</strong>s-, Kreis- o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>straßen <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> an.<br />

Oft begrün<strong>de</strong>ten sie ihr Vorgehen damit, dass Fahrbahn<strong>de</strong>cke, Gehwege <strong>und</strong> Straßeneinläufe<br />

nur wegen <strong>de</strong>r Sanierung <strong>de</strong>s Kreuzungsbauwerkes <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Isolierung<br />

hätten beseitigt <strong>und</strong> wie<strong>de</strong>r hergestellt wer<strong>de</strong>n müssen, obwohl diese Straßenbestandteile<br />

noch in einem ordnungsgemäßen Zustand gewesen wären.<br />

In <strong>de</strong>n vom B<strong>und</strong>esrechnungshof erhobenen Fällen belasteten die Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>n B<strong>und</strong> zu Unrecht im Durchschnitt mit etwa 25.000 bis 50.000 Euro.<br />

Er hat die betroffenen Straßenbauverwaltungen aufgefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> die zu Unrecht<br />

gezahlten Beträge zu erstatten.<br />

Je<strong>de</strong>r Baulastträger hat für die ihm zugeordneten Teile <strong>de</strong>r Straße einzustehen. 200<br />

Das Instandsetzen eines Kreuzungsbauwerkes betrifft in <strong>de</strong>r Regel auch die Fahrbahn<br />

o<strong>de</strong>r Teile davon. Jedoch entsteht hieraus nicht eine alles umfassen<strong>de</strong> einseitige<br />

Kostenfolge für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> als Unterhaltungspflichtigen <strong>de</strong>s Kreuzungsbauwerks. Unter<br />

„Fahrbahn“ ist die auf <strong>de</strong>m Bauwerk liegen<strong>de</strong> Straßen<strong>de</strong>cke einschließlich <strong>de</strong>r<br />

198<br />

§ 13 Abs. 1 FStrG<br />

199<br />

§ 13 Abs. 2 FStrG<br />

200<br />

§ 13 Abs. 2 FStrG<br />

108


Beläge von Geh- <strong>und</strong> Radwegen zu verstehen. Weiter gehören die oberirdischen<br />

Entwässerungsrinnen neben <strong>de</strong>r Fahrbahn <strong>und</strong> die Abläufe (Einlaufschächte) zu <strong>de</strong>r<br />

Straße, in <strong>de</strong>ren Verlauf sie liegen. Alle <strong>de</strong>r Fahrbahn zuzuordnen<strong>de</strong>n Ausgaben hat<br />

daher <strong>de</strong>r Baulastträger <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Kreuzungsbauwerk liegen<strong>de</strong>n Straße zu tragen.<br />

9.4.1.4 Än<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> Unterhaltung von Lichtzeichenanlagen<br />

Wird eine Lichtzeichenanlage an einer höhengleichen Kreuzung neu errichtet o<strong>de</strong>r<br />

geän<strong>de</strong>rt, so han<strong>de</strong>lt es sich um die Än<strong>de</strong>rung einer Kreuzung, 201 bei <strong>de</strong>r die Kosten<br />

zwischen <strong>de</strong>n beteiligten Straßenbaulastträgern im Verhältnis <strong>de</strong>r Breiten <strong>de</strong>r Fahrbahnäste<br />

zu teilen sind. 202 Für die Unterhaltung (Instandhaltung <strong>und</strong> Erneuerung)<br />

von Lichtzeichenanlagen ist dagegen <strong>de</strong>r Baulastträger <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esfernstraße zuständig.<br />

Zu <strong>de</strong>n Unterhaltungskosten von Lichtzeichenanlagen gehören vor allem die Kosten<br />

für Betriebsstrom <strong>und</strong> technische Wartung einschließlich Reinigen von Anlagentei-<br />

len, Erneuern von Verschleißteilen,<br />

Umrüsten <strong>de</strong>r Anlagen auf <strong>de</strong>n<br />

neuesten Stand <strong>de</strong>r Signaltechnik<br />

(z. B. auch Auswechseln <strong>de</strong>s Steuergerätes)<br />

<strong>und</strong> Installation neuer<br />

Signalprogramme ohne Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r äußeren Anordnung <strong>de</strong>r Anlage.<br />

Nicht mehr zu <strong>de</strong>n Unterhaltungsmaßnahmen,<br />

son<strong>de</strong>rn zu <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsmaßnahmen<br />

gehören z. B. die<br />

technische Umrüstung von Lichtzeichenanlagen,<br />

soweit damit auch<br />

wesentliche Leistungssteigerungen<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n (z. B. Erhöhung<br />

<strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Kreuzung),<br />

die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Signalprogramms<br />

mit Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r äußeren<br />

Anordnung <strong>de</strong>r Lichtzei-<br />

chenanlage (z. B. zusätzliche Signalgeber, Induktionsschleifen, Einrichtungen für<br />

Blin<strong>de</strong>), <strong>und</strong> das erstmalige Anschließen an einen zentralen Verkehrsrechner.<br />

Sofern eine Vorrangschaltung für <strong>de</strong>n öffentlichen Personennahverkehr installiert<br />

wird, ist diese nicht kreuzungsbedingt <strong>und</strong> dient allein <strong>de</strong>r Verbesserung dieses Ver-<br />

201<br />

§ 12 Abs. 3a FStrG<br />

202<br />

vergleiche StraKR Nrn. 6 c <strong>und</strong> 7 Abs. 3<br />

Straßenbauämter unterschie<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Erneuerung<br />

von Lichtzeichenanlagen nicht<br />

immer zwischen Unterhaltungs- <strong>und</strong> Än<strong>de</strong>rungsmaßnahmen.<br />

So ließ ein Straßenbauamt<br />

eine vorhan<strong>de</strong>ne Lichtzeichenanlage<br />

durch zusätzliche Maste <strong>und</strong> Signalgeber<br />

erweitern, ohne die Stadt als Träger <strong>de</strong>r<br />

Straßenbaulast <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Kreuzung beteiligten<br />

städtischen Straße an <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r<br />

Än<strong>de</strong>rung zu beteiligen. In einem weiteren<br />

Fall führten Erneuerungsmaßnahmen zu einer<br />

erheblichen Leistungssteigerung von<br />

Lichtzeichenanlagen, so dass es sich nicht<br />

mehr um Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r Unterhaltung<br />

han<strong>de</strong>lte. Auch hier beteiligte das<br />

Straßenbauamt die an <strong>de</strong>n Kreuzungen beteiligten<br />

Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast nicht an <strong>de</strong>n<br />

Kosten <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung.<br />

109


kehrs. In diesem Fall hat <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast Anspruch auf Erstattung <strong>de</strong>r<br />

Mehrkosten, wenn er die Straße aufwendiger herstellt o<strong>de</strong>r ausbaut, als es <strong>de</strong>m regelmäßigen<br />

Verkehrsbedürfnis entspricht. 203 Ausgenommen hiervon sind lediglich<br />

Haltestellenbuchten für <strong>de</strong>n Linienverkehr.<br />

9.4.1.5 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen<br />

Der B<strong>und</strong> beteiligt sich am Bau neuer <strong>und</strong> an <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung bestehen<strong>de</strong>r Kreuzungen<br />

zwischen Schienenwegen <strong>und</strong> Straßen mit jährlichen Aufwendungen in dreistelliger<br />

Millionenhöhe. Allein für Maßnahmen an vorhan<strong>de</strong>nen Kreuzungen weist <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eshaushaltsplan<br />

2003 rd. 110 Mio. Euro 204 aus. Hinzu kommen in ähnlicher Größenordnung<br />

die Aufwendungen für Maßnahmen <strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG (DB) <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s Straßenbaulastträgers B<strong>und</strong> als Veranlasser zum Bau neuer Kreuzungen mit <strong>de</strong>m<br />

jeweils an<strong>de</strong>ren Verkehrsträger. 205<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Für Kreuzungen von Eisenbahnen <strong>und</strong> Straßen gilt das Eisenbahnkreuzungsgesetz.<br />

Es unterschei<strong>de</strong>t zwischen neuen Kreuzungen 206 sowie <strong>de</strong>r Beseitigung <strong>und</strong> Än<strong>de</strong>rung<br />

bestehen<strong>de</strong>r Kreuzungen. 207<br />

Wird eine neue Kreuzung hergestellt, so hat <strong>de</strong>r Beteiligte, <strong>de</strong>ssen Verkehrsweg neu<br />

hinzukommt, die Kosten <strong>de</strong>r Kreuzungsanlage zu tragen. 208 Wer<strong>de</strong>n eine Eisenbahn<br />

<strong>und</strong> eine Straße gleichzeitig neu angelegt, so haben die Beteiligten die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Kreuzungsanlage je zur Hälfte zu tragen. Wird an einer Überführung eine Maßnahme<br />

durchgeführt, so fallen die dadurch entstehen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>mjenigen Beteiligten<br />

zur Last, <strong>de</strong>r die Än<strong>de</strong>rung verlangt o<strong>de</strong>r sie im Falle einer Anordnung hätte verlangen<br />

müssen. 209 Die Kosten fallen bei<strong>de</strong>n Beteiligten zur Last, wenn bei<strong>de</strong> die Än<strong>de</strong>rung<br />

verlangen o<strong>de</strong>r sie im Falle einer Anordnung hätten verlangen müssen, <strong>und</strong><br />

zwar in <strong>de</strong>m Verhältnis, in <strong>de</strong>m die Kosten bei getrennter Ausführung <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />

zueinan<strong>de</strong>r stehen wür<strong>de</strong>n („Fiktiventwürfe“).<br />

Wird an einem Bahnübergang eine Maßnahme durchgeführt, so tragen die Beteiligten<br />

je ein Drittel <strong>de</strong>r Kosten. 210 Das letzte Drittel <strong>de</strong>r Kosten, das so genannte Staats-<br />

203<br />

§ 7a FStrG<br />

204<br />

Kapitel 1210 (<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>) <strong>und</strong> Kapitel 1222 (Eisenbahnen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es)<br />

205<br />

Diese Aufwendungen wer<strong>de</strong>n im B<strong>und</strong>eshaushaltsplan nicht einzeln veranschlagt.<br />

206<br />

§§ 2 <strong>und</strong> 11 EKrG<br />

207<br />

§§ 3, 12 ff. EKrG<br />

208<br />

§ 11 EKrG<br />

209<br />

§ 12 EKrG<br />

210<br />

§ 13 EKrG<br />

110


drittel, trägt bei Kreuzungen mit einer Eisenbahn <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>, in allen<br />

sonstigen Fällen das Land.<br />

Die auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Eisenbahnkreuzungsgesetzes erlassene 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung<br />

211 regelt <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Kostenmasse. 212 Die Kostenmasse umfasst<br />

die Aufwendungen für alle Maßnahmen an <strong>de</strong>n sich kreuzen<strong>de</strong>n Verkehrswegen,<br />

die unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik notwendig<br />

sind, damit die Kreuzung <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Sicherheit <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s<br />

Verkehrs genügt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof untersuchte in ausgewählten B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn, wie die Straßenbauverwaltungen<br />

gesetzliche <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re Bestimmungen bei Maßnahmen an<br />

Kreuzungen zwischen Schienenwegen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Straßen anwen<strong>de</strong>n. Dabei<br />

stellte er typische, immer wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Mängel fest. So lasteten Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong> Kosten von rd. 0,8 Mio. Euro an, die von an<strong>de</strong>ren Straßenbaulastträgern<br />

als Kreuzungsbeteiligte zu tragen waren. Weiter stellte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

fest, dass Straßenbauverwaltungen<br />

• Kreuzungsbauwerke unzweckmäßig errichteten o<strong>de</strong>r zu aufwendig gestalteten.<br />

Allein bei drei Maßnahmen hätten Ausgaben von rd. 2,7 Mio. Euro vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n können,<br />

• nicht kreuzungsbedingte Aufwendungen – z. B. für das vollständige Erneuern<br />

einer Umleitungsstrecke für <strong>de</strong>n Straßenverkehr – <strong>de</strong>r Kostenmasse <strong>de</strong>r Kreuzungsmaßnahme<br />

zurechneten, so dass die Beteiligten überhöhte Kosten in Millionenhöhe<br />

trugen <strong>und</strong><br />

• <strong>de</strong>n Mehrwertsteueranteil <strong>de</strong>r DB als Teil <strong>de</strong>r Kostenmasse anerkannten, obwohl<br />

die DB als Unternehmen die Umsatzsteuer im Vorsteuerabzug wie<strong>de</strong>r absetzen<br />

kann <strong>und</strong> ihr Umsatzsteueranteil <strong>de</strong>shalb nicht zur Kostenmasse einer<br />

Kreuzungsmaßnahme gehörte.<br />

Wird eine Kreuzung durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Linienführung <strong>de</strong>s Verkehrsweges eines<br />

Beteiligten verlegt o<strong>de</strong>r beseitigt, obwohl an <strong>de</strong>r bisherigen Kreuzungsstelle eine<br />

Maßnahme mit geringeren Kosten verkehrsgerecht möglich wäre, ist die Kostenmasse<br />

auf die Höhe dieser Kosten beschränkt. 213 Die Kostenmasse ist in diesem Fall<br />

durch einen Fiktiventwurf zu ermitteln.<br />

Über Art, Umfang <strong>und</strong> Ausführung einer Kreuzungsmaßnahme sowie über die Verteilung<br />

<strong>de</strong>r Kosten sollen die Beteiligten eine Vereinbarung treffen, 214 für die das<br />

211 Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach <strong>de</strong>m Eisenbahnkreuzungsgesetz (1. Eisenbahn-<br />

kreuzungsverordnung – 1. EKrV) vom 2. September 1964 (BGBl. I, S. 711) i.d.F. vom 11. Februar 1983<br />

(BGBl. I, S. 85)<br />

212<br />

§ 1 <strong>de</strong>r 1. EKrV<br />

213<br />

§ 1 Abs. 3 <strong>de</strong>r 1. EKrV<br />

214<br />

§ 5 EKrG<br />

111


Die Straßenbauverwaltungen beschränkten kreuzungsbedingte<br />

Kosten bei Maßnahmen zur Beseitigung<br />

von Bahnübergängen nicht auf die geringeren<br />

Kosten eines Fiktiventwurfes für eine<br />

technisch mögliche <strong>und</strong> rechtlich durchsetzbare<br />

Maßnahme an <strong>de</strong>r bisherigen Kreuzungsstelle.<br />

Dadurch trugen die Kreuzungsbeteiligten zu hohe<br />

Kosten.<br />

Verwaltungskosten<br />

112<br />

B<strong>und</strong>esministerium entsprechen<strong>de</strong><br />

Muster herausgegeben<br />

hat. 215 Auch wenn die Beteiligten<br />

bei <strong>de</strong>r Vereinbarung über<br />

die Kostentragung von <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Bestimmungen 216 abweichen<br />

können, wer<strong>de</strong>n sie<br />

sich in <strong>de</strong>r Regel an die gesetzlich<br />

vorgesehenen Kostenfolgen<br />

halten. 217<br />

Bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen kann je<strong>de</strong>r Beteiligte Verwaltungskosten in<br />

Höhe von 10 % <strong>de</strong>r von ihm aufgewandten Gr<strong>und</strong>erwerbs- <strong>und</strong> Baukosten in Rechnung<br />

stellen. 218 Mit <strong>de</strong>n Verwaltungskosten sind – unabhängig von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s tatsächlichen<br />

Aufwands – insbeson<strong>de</strong>re die Aufwendungen für Vorarbeiten <strong>und</strong> Vorentwürfe<br />

bis hin zu <strong>de</strong>n vergabereifen <strong>Bauen</strong>twürfen, für die Vergabe, die örtliche<br />

Bauaufsicht (Bauüberwachung) <strong>und</strong> die Bauleitung (Baulenkung) abgegolten.<br />

Die Straßenbauverwaltungen lasteten <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> als Straßenbaulastträger Verwaltungskosten<br />

von mehreren h<strong>und</strong>erttausend Euro an, obwohl die Län<strong>de</strong>r diese Kosten<br />

zu tragen haben. Weiter rechneten sie Planungskosten <strong>de</strong>r Bahn <strong>und</strong> Gebühren <strong>de</strong>s<br />

Eisenbahnb<strong>und</strong>esamtes <strong>de</strong>n Baukosten zu, obwohl diese zu <strong>de</strong>n Verwaltungskosten<br />

zählen. Die Straßenbauverwaltungen vergüteten diese Leistungen damit doppelt <strong>und</strong><br />

belasteten <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> unzulässig.<br />

Insgesamt hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof in über 60 Fällen Mängel bei Maßnahmen<br />

zur Än<strong>de</strong>rung von Kreuzungen zwischen Schienenwegen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Straßen<br />

festgestellt. Dabei wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> unzulässig o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st vermeidbar mit Ausgaben<br />

von rd. 8 Mio. Euro belastet. Da <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof nur dreizehn von<br />

rd. 170 Straßenbauämtern prüfte, ist davon auszugehen, dass <strong>de</strong>r finanzielle Scha<strong>de</strong>n<br />

für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> weitaus höher liegt.<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>de</strong>r haben die bei ihren Behör<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Verwaltungsausgaben<br />

zu tragen (siehe Nr. 1.2). Bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im Zuge von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>,<br />

bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> als Straßenbaulastträger Kosten zu tragen hat, gehören<br />

die Verwaltungskosten nicht zum Kostenanteil <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Vielmehr muss das<br />

Land <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> als Straßenbaulastträger entfallen<strong>de</strong>n Anteil an <strong>de</strong>n Verwal-<br />

215<br />

ARS-Nr. 02/1974 vom 2. Januar 1974<br />

216<br />

§§ 11, 12 <strong>und</strong> 13 EKrG<br />

217<br />

siehe Marschall/Schweinsberg; Kommentar zum Eisenbahnkreuzungsgesetz, 5. Auflage,<br />

Teil C 1, Nr. 2.3 zu § 5 (S. 116)<br />

218 § 5 <strong>de</strong>r 1. EKrV


tungskosten übernehmen. 219 Das B<strong>und</strong>esministerium hat die Län<strong>de</strong>r auf diesen<br />

Sachverhalt im Jahr 1991 ausdrücklich hingewiesen. 220 Wird <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> jedoch als<br />

Träger <strong>de</strong>s Staatsdrittels beteiligt, muss er die Verwaltungskosten anteilig tragen. 221<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof for<strong>de</strong>rte die betroffenen Straßenbauverwaltungen auf, <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong> die unzulässig angelasteten Ausgaben zu erstatten, <strong>und</strong> unterrichtete gleichzeitig<br />

das B<strong>und</strong>esministerium. Darüber hinaus empfahl <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium, die Prüfungsergebnisse <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen aller<br />

Län<strong>de</strong>r zur Kenntnis zu geben, um die festgestellten typischen Mängel künftig<br />

vermei<strong>de</strong>n zu helfen. Das B<strong>und</strong>esministerium folgte <strong>de</strong>r Empfehlung.<br />

9.4.2 Baumaßnahmen in Ortsdurchfahrten<br />

Eine Ortsdurchfahrt ist <strong>de</strong>r Teil einer B<strong>und</strong>esstraße, <strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r geschlossenen<br />

Ortslage liegt <strong>und</strong> auch <strong>de</strong>r Erschließung <strong>de</strong>r anliegen<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>stücke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

mehrfachen Verknüpfung <strong>de</strong>s Ortsstraßennetzes dient. Zur Ortsdurchfahrt gehören<br />

nicht nur die Fahrbahn, son<strong>de</strong>rn unabhängig von <strong>de</strong>r Straßenbaulast alle Straßenbestandteile<br />

wie Brücken, Durchlässe, Gräben, Trenn- o<strong>de</strong>r Seitenstreifen. 222 Der Ortsdurchfahrt<br />

sind auch die Geh- <strong>und</strong> Radwege <strong>und</strong> – soweit nicht durch seitliche Begrenzung<br />

festgelegt – die öffentlichen Parkplätze <strong>und</strong> sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen<br />

zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>rseitigen Anliegergr<strong>und</strong>stücken zuzurechnen. Für<br />

die Ortsdurchfahrten gelten die Ortsdurchfahrtenrichtlinien. 223<br />

Die Ortsdurchfahrt wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. Ihre Grenzen sind durch<br />

Grenzsteine o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re geeignete Weise zu kennzeichnen. Die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Kennzeichnung trägt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>. Die Ortsdurchfahrt im Sinne <strong>de</strong>s Straßenbaurechts<br />

ist nicht gleichzusetzen mit <strong>de</strong>m straßenverkehrsrechtlichen Begriff <strong>de</strong>r geschlossenen<br />

Ortschaft. Die Grenzen <strong>de</strong>r geschlossenen Ortschaft im Sinne <strong>de</strong>r Straßenverkehrs-Ordnung<br />

wer<strong>de</strong>n durch Ortstafeln bestimmt <strong>und</strong> sind insbeson<strong>de</strong>re für die allgemeine<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb <strong>de</strong>r Ortschaften von Be<strong>de</strong>utung.<br />

Der B<strong>und</strong> trägt die Straßenbaulast für die Fahrbahn <strong>und</strong> die Radwege in <strong>de</strong>n Ortsdurchfahrten<br />

von B<strong>und</strong>esstraßen, soweit diese nicht an<strong>de</strong>ren Trägern obliegt (siehe<br />

Nr. 1.2). Die Baulast für die Gehwege <strong>und</strong> Parkplätze einschließlich Parkstreifen<br />

(nicht Mehrzweckstreifen) in <strong>de</strong>n Ortsdurchfahrten hat stets die Gemein<strong>de</strong>. Sie umfasst<br />

auch die nur <strong>de</strong>n Gehwegen <strong>und</strong> Parkplätzen dienen<strong>de</strong>n Straßenbestandteile<br />

219<br />

siehe Marschall/Schweinsberg a.a.O., Teil C 2; Nr.1 zu § 5 1. EKrV (S. 248 f)<br />

220<br />

Schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums vom 05.02.1991, Gz.: StB 24/06.26.10/3 Va 91<br />

221<br />

§ 13 Abs. 1 Satz 2 EKrG<br />

222<br />

§ 1 Abs. 4 FStrG<br />

223<br />

Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraßen (Ortsdurch-<br />

fahrtenrichtlinien – ODR), ARS-Nr. 1/1976 vom 2. Januar 1976, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch ARS-Nr.<br />

31/1996 vom 27. August 1996<br />

113


Maßnahmen an Ortsdurchfahrten rechneten<br />

Straßenbauämter häufig nur nach<br />

Ortsdurchfahrtenrecht ab, auch wenn sich<br />

in <strong>de</strong>ren Verlauf Kreuzungen o<strong>de</strong>r Einmündungen<br />

befan<strong>de</strong>n. Aufwendungen für<br />

Maßnahmen an Kreuzungen o<strong>de</strong>r Einmündungen<br />

hätten sie jedoch zunächst<br />

nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Straßenkreuzungsrechtes<br />

zwischen <strong>de</strong>n Straßenbaulastträgern<br />

<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Kreuzung beteiligten<br />

Straßenäste teilen müssen <strong>und</strong> erst<br />

danach die auf die Äste <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße<br />

entfallen<strong>de</strong>n Kosten nach Ortsdurchfahrtenrecht<br />

auf die Baulastträger dieser<br />

Straße aufteilen dürfen.<br />

114<br />

(z. B. Böschungen, Stützmauern), jedoch<br />

nicht die zwischen Fahrbahn <strong>und</strong><br />

Radweg liegen<strong>de</strong>n Trennstreifen. Für<br />

gemeinsame Geh- <strong>und</strong> Radwege trägt<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Herstellungskosten <strong>und</strong><br />

die Gemein<strong>de</strong> übernimmt die Baulast<br />

(Eigentum, Unterhaltung, Verkehrssicherung).<br />

In diesem Fall haben B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong> eine Vereinbarung zu<br />

schließen.<br />

Die beson<strong>de</strong>ren Verhältnisse <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrten<br />

lassen es in <strong>de</strong>r Regel<br />

nicht zu, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> o<strong>de</strong>r die Gemein<strong>de</strong>n<br />

in ihrem eigenen Aufgabenbereich<br />

bauen, erneuern <strong>und</strong> unterhalten<br />

können, ohne damit zugleich auch Auf-<br />

gaben <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Baulastträgers zu berühren. Maßnahmen in <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb in <strong>de</strong>r Regel als gemeinschaftliche Maßnahmen ausgeführt, bei <strong>de</strong>nen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich je<strong>de</strong>r Baulastträger die Kosten <strong>de</strong>s Umbaus o<strong>de</strong>r Ausbaus <strong>de</strong>r ihm<br />

zugeordneten Anlagen alleine zu tragen hat.<br />

Bei Maßnahmen an Ortsdurchfahrten<br />

teilten Straßenbauämter die Kosten nicht<br />

immer entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Regelungen, son<strong>de</strong>rn belasteten<br />

allein <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>. So unterließen<br />

sie es, <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n die Kosten für die<br />

in <strong>de</strong>ren Baulast stehen<strong>de</strong>n Straßenteile –<br />

z. B. für Parkstreifen – zu berechnen.<br />

Lassen sich die Kosten nicht ein<strong>de</strong>utig<br />

nach <strong>de</strong>n Baulastgrenzen teilen, kann<br />

auch eine Kostenteilung zwischen B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong> im Verhältnis <strong>de</strong>r Breiten<br />

ihrer Straßenanteile vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Maßgebend sind die Breiten nach<br />

Ausführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme. Planung<br />

<strong>und</strong> Bauausführung sollte möglichst<br />

von einem Beteiligten übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Wer<strong>de</strong>n aus Anlass eines Umbaus o<strong>de</strong>r Ausbaus <strong>de</strong>r Fahrbahn Maßnahmen an bereits<br />

angelegten Gehwegen o<strong>de</strong>r Parkplätzen erfor<strong>de</strong>rlich, so hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> als Veranlasser<br />

die Kosten zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r verdrängten Gehwege <strong>und</strong> Parkplätze zu<br />

tragen. Wünscht die Gemein<strong>de</strong> eine breitere o<strong>de</strong>r bessere Ausführung, so muss sie<br />

die Mehrkosten einschließlich <strong>de</strong>r zusätzlichen Gr<strong>und</strong>erwerbskosten übernehmen.<br />

Häufig berechneten die Straßenbauämter<br />

<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n nicht die Mehrkosten für<br />

breitere o<strong>de</strong>r bessere Ausführung <strong>de</strong>r<br />

Gehwege.<br />

Wer<strong>de</strong>n in einer Ortsdurchfahrt nur<br />

Gehwege o<strong>de</strong>r Parkplätze neu gebaut<br />

o<strong>de</strong>r ausgebaut, so trägt die Gemein<strong>de</strong><br />

die Kosten. Wird dadurch eine Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Fahrbahn notwendig, so trägt<br />

die Gemein<strong>de</strong> auch diese Kosten.<br />

Hochbor<strong>de</strong> gehören zu <strong>de</strong>n von diesen gestützten Teilen <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt (Radwege,<br />

Gehwege, Parkplätze, Parkstreifen, Grünstreifen). Hochbor<strong>de</strong> neben Fahrbahnen


o<strong>de</strong>r Radwegen sind jedoch für <strong>de</strong>n Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast <strong>de</strong>r Fahrbahn von Interesse,<br />

soweit sie auch <strong>de</strong>r Abgrenzung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fahrbahnentwässerung dienen. Der<br />

B<strong>und</strong> beteiligt sich <strong>de</strong>shalb bei <strong>de</strong>r erstmaligen Herstellung von Hochbor<strong>de</strong>n mit<br />

rd. 10 Euro/m.<br />

Die Oberflächenentwässerung <strong>de</strong>r Straße gehört zur Straßenbaulast. Dient die Oberflächenentwässerung<br />

allein <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Straßenbaulast <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es stehen<strong>de</strong>n Straßenflächen,<br />

trägt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Kosten für die Herstellung <strong>und</strong> Unterhaltung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Gräben, Durchlässe <strong>und</strong> sonstigen Entwässerungsanlagen. Soll die <strong>de</strong>n<br />

Straßenflächen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es dienen<strong>de</strong><br />

Entwässerungsanlage auch<br />

das gebün<strong>de</strong>lt zugeführte Oberflächenwasser<br />

von <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Straßenbaulast<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> stehen-<br />

<strong>de</strong>n Flächen o<strong>de</strong>r von gemeindlichen Verkehrsflächen aufnehmen, so hat die Gemein<strong>de</strong><br />

die Mehrkosten für die aufwendigere Herstellung <strong>und</strong> Unterhaltung zu zahlen.<br />

Richtet die Gemein<strong>de</strong> eine Mischkanalisation ein, so kann sich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> an <strong>de</strong>n<br />

Kosten bis zu <strong>de</strong>m Betrage beteiligen, <strong>de</strong>n er für <strong>de</strong>n Bau einer eigenen Oberflächenentwässerung<br />

hätte aufwen<strong>de</strong>n müssen, wenn sich die Gemein<strong>de</strong> unwi<strong>de</strong>rruflich<br />

bereit erklärt, das Oberflächenwasser unentgeltlich aufzunehmen <strong>und</strong> schadlos abzuführen.<br />

Das Gleiche gilt, wenn eine abgängige Mischkanalisation von Gr<strong>und</strong> auf erneuert<br />

wird. Die Kostenbeteiligung kann pauschaliert wer<strong>de</strong>n.<br />

9.4.3 Maßnahmen an Leitungen<br />

Allgemeines<br />

Oft entwässerten Gemein<strong>de</strong>n ihre Flächen<br />

über die Fahrbahnentwässerung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es,<br />

ohne die Mehrkosten für die dann aufwendigere<br />

Entwässerungsanlage zu tragen.<br />

Öffentliche Straßen <strong>und</strong> Wege dienen nicht nur <strong>de</strong>m Straßenverkehr, son<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n<br />

auch von Versorgungsunternehmen, <strong>de</strong>r Deutschen Telekom AG <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren<br />

Unternehmen o<strong>de</strong>r Privatpersonen benutzt, um Leitungen aller Art zu verlegen.<br />

Problematisch wer<strong>de</strong>n diese Straßenbenutzungen immer dann, wenn eine Versorgungsleitung<br />

o<strong>de</strong>r eine Telekommunikationslinie in ihrer Lage verän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r gesichert<br />

wer<strong>de</strong>n muss, weil sie in ihrer bisherigen Lage wegen einer Straßenbaumaßnahme<br />

nicht verbleiben kann. Dann stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Än<strong>de</strong>rung<br />

o<strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r Leitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kommunikationslinie zu tragen hat.<br />

Rechtlich sind drei Arten von Leitungen zu unterschei<strong>de</strong>n:<br />

1. Leitungen <strong>de</strong>r öffentlichen Versorgung <strong>und</strong> Entsorgung. Hierzu zählen Gasleitungen,<br />

Elektrizitätsleitungen, Wasserleitungen, Fernwärmeleitungen, Abwasserleitungen,<br />

Mineralölleitungen, Bahnstromleitungen <strong>und</strong> Leitungen zu Verteidigungszwecken;<br />

115


2. Telekommunikationslinien;<br />

3. private Leitungen wie Eigenversorgungsleitungen <strong>und</strong> innerbetriebliche Leitungen<br />

o<strong>de</strong>r Werksleitungen.<br />

Versorgungs- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

Die Benutzung <strong>de</strong>s Eigentums <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> durch Leitungen regelt das<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz, 224 soweit es sich nicht um Telekommunikationslinien han<strong>de</strong>lt.<br />

Danach richtet sich die Benutzung <strong>de</strong>s Eigentums <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> nach<br />

bürgerlichem Recht, wenn sie <strong>de</strong>n Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt, wobei eine<br />

Beeinträchtigung von nur kurzer Dauer für Zwecke <strong>de</strong>r öffentlichen Versorgung außer<br />

Betracht bleibt. Derartige Nutzungen sind privatrechtlich zu regeln, eine Son<strong>de</strong>rnutzungserlaubnis<br />

entfällt.<br />

Nicht zu <strong>de</strong>n Leitungen <strong>de</strong>r öffentlichen Versorgung zählen Leitungen zur Eigenversorgung<br />

mit Gas, Wasser o<strong>de</strong>r Strom <strong>und</strong> Werksleitungen, die Unternehmensteile<br />

miteinan<strong>de</strong>r verbin<strong>de</strong>n. Derartige Leitungen bedürfen einer Son<strong>de</strong>rnutzungserlaubnis.<br />

Es ist ein Nutzungsvertrag zu schließen <strong>und</strong> ein Entgelt zu erheben.<br />

Um Verträge über die Mitbenutzung von Straßen durch Versorgungsleitungen zu<br />

vereinheitlichen, führte das B<strong>und</strong>esministerium Musterverträge ein. So regelt <strong>de</strong>r<br />

Mustervertrag 87 die Rechtsbeziehungen zwischen Straßenbaulastträger <strong>und</strong> Versorgungsunternehmen,<br />

wenn eine Leitung auf eine vorhan<strong>de</strong>ne Straße trifft. Danach<br />

hat das Versorgungsunternehmen bis auf wenige Ausnahmen sowohl die Folgekosten,<br />

die durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> Sicherung <strong>de</strong>r Leitung entstehen, als auch die<br />

Mehrkosten (Erschwerniskosten) zu tragen, die sich lediglich aus <strong>de</strong>r Rücksichtnahme<br />

auf die Leitung ergeben.<br />

Der ebenfalls im Jahr 1987 eingeführte Gegenvertrag regelt die Rechtsbeziehungen<br />

zwischen Straßenbaulastträger <strong>und</strong> Versorgungsunternehmen, wenn eine Straße auf<br />

eine vorhan<strong>de</strong>ne Leitung trifft <strong>und</strong> eine Mitbenutzung <strong>de</strong>r Straße entsteht. Er regelt<br />

also <strong>de</strong>n umgekehrten Fall <strong>de</strong>s Mustervertrages 87. Zentrale Be<strong>de</strong>utung hat die Kostentragung<br />

bei straßenbaubedingten Leitungsän<strong>de</strong>rungen: 225<br />

• Die Straßenbauverwaltung hat die vollen Kosten zu übernehmen, wenn die Leitung<br />

durch eine Dienstbarkeit gesichert war.<br />

• Rahmenvertragliche Kostenregelung, wenn eine dingliche Absicherung nicht bestand.<br />

Der vom B<strong>und</strong>esministerium mit <strong>de</strong>m Verbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Versorgungswirtschaft im Jahr<br />

1974 geschlossene Rahmenvertrag regelt wie <strong>de</strong>r Mustervertrag 87 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Gegenvertrag<br />

die Rechtsbeziehungen zwischen Straßenbaulastträger <strong>und</strong> Versorgungsunternehmen.<br />

Der wesentliche Vorteil <strong>de</strong>s Rahmenvertrages ist, dass er alle an<strong>de</strong>ren<br />

Verträge <strong>und</strong> Regelungen ersetzt. Gemäß Rahmenvertrag trägt <strong>de</strong>rjenige die Herstel-<br />

224<br />

§ 8 Abs. 10 FStrG<br />

225<br />

§ 4 Abs. 2 Gegenvertrag<br />

116


lungskosten, <strong>de</strong>r mit einer neuen Leitung auf die vorhan<strong>de</strong>ne Straße o<strong>de</strong>r mit einer<br />

neuen Straße auf die vorhan<strong>de</strong>ne Leitung trifft. 226<br />

Telekommunikationslinien<br />

Die Mitbenutzung von Straßen durch Telekommunikationslinien regelt das Telekommunikationsgesetz<br />

227 auf öffentlich-rechtlicher Gr<strong>und</strong>lage. Der Gesetzgeber hat<br />

bei <strong>de</strong>r Ausgestaltung <strong>de</strong>s Mitnutzungsrechtes die Benutzung von Straßen durch Telekommunikationslinien<br />

als öffentlich-rechtliche Son<strong>de</strong>rnutzung angesehen. Telekommunikationslinien<br />

lizenzierter Telekommunikationsanbieter dürfen öffentliche<br />

Verkehrswege unentgeltlich in Anspruch nehmen, 228 wobei die Straßenbauverwaltung<br />

über die Mitnutzung entschei<strong>de</strong>t. 229<br />

Muss im Falle einer Straßenbaumaßnahme eine Telekommunikationslinie verän<strong>de</strong>rt,<br />

gesichert o<strong>de</strong>r beseitigt wer<strong>de</strong>n, so hat dies <strong>de</strong>r Nutzungsberechtigte auf seine Kosten<br />

auszuführen. 230 Daneben ist <strong>de</strong>r Nutzungsberechtigte verpflichtet, Erschwernisse<br />

<strong>de</strong>r Straßenunterhaltung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Widmungszweckes nach Möglichkeit zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

231 Sind <strong>de</strong>rartige Erschwernisse unvermeidbar, so hat <strong>de</strong>r Nutzungsberechtigte<br />

alle daraus folgen<strong>de</strong>n Kosten zu tragen. 232<br />

Leitungen an Brücken<br />

Bei Leitungen an Brücken gab es in <strong>de</strong>r Vergangenheit eine Vielzahl von technischen<br />

Problemen. Die „Richtlinien für das Verlegen <strong>und</strong> Anbringen von Leitungen<br />

an Brücken“ 233 regeln, ob <strong>und</strong> wie Leitungen an Brücken anzubringen sind. Weitere<br />

wichtige technische Bestimmungen für das Verlegen von Leitungen in o<strong>de</strong>r an<br />

Straßen sind die DIN 1998 für Leitungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen<br />

(Ortsdurchfahrten) <strong>und</strong> die „Allgemeinen Technischen Bestimmungen für die<br />

Benutzung von Straßen durch Telekommunikationslinien“. 234<br />

226 § 4 Rahmenvertrag<br />

227 Telekommunikationsgesetz (TKG) i.d.F. vom 25. Juli 1996 (BGBL. I, S. 1120), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch<br />

Art. 1 <strong>und</strong> 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 21.10.2002 (BGBl. I, S. 4186)<br />

228 § 50 Abs. 1 TKG<br />

229 § 50 TKG<br />

230 § 53 TKG<br />

231 § 52 Abs. 1 TKG<br />

232 § 52 Abs. 2 TKG<br />

233 Richtlinien für das Verlegen <strong>und</strong> Anbringen von Leitungen an Brücken – Ausgabe 1996 – (RI-LEI-<br />

BRÜ 96), ARS-Nr. 25/1996 vom 14. August 1996<br />

234 ARS-Nr. 38/1996 vom 12. November 1996<br />

117


Feststellungen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte fest, dass Straßenbauämter die Versorgungsunternehmen<br />

o<strong>de</strong>r Lizenznehmer von Telekommunikationslinien in zahlreichen Fällen<br />

nicht an <strong>de</strong>n Herstellungs- o<strong>de</strong>r Folgekosten für Maßnahmen an ihren Leitungen beteiligten.<br />

Gemäß <strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen sowie <strong>de</strong>n dazu erlassenen Richtlinien<br />

<strong>und</strong> getroffenen Vereinbarungen hätten die Straßenbauämter in <strong>de</strong>n beanstan<strong>de</strong>ten<br />

Fällen auf eine Kostenbeteiligung o<strong>de</strong>r die vollständige Übernahme <strong>de</strong>r Kosten<br />

dringen müssen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt, die Versorgungsunternehmen schon vor Baubeginn<br />

auf Ihre Folgekostenpflicht hinzuweisen <strong>und</strong> die zusätzlichen Leistungen für<br />

Maßnahmen an <strong>de</strong>n Leitungen während <strong>de</strong>r Bauausführung möglichst genau festzuhalten.<br />

Weiter hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof festgestellt, dass zahlreiche Straßenbauämter<br />

das Problem unterschätzen, das sich ergibt, wenn beim Verlegen von Leitungen Gräben<br />

verfüllt <strong>und</strong> verdichtet wer<strong>de</strong>n. Selbst wenn <strong>de</strong>r Bauunternehmer <strong>de</strong>n Graben<br />

Insbeson<strong>de</strong>re bei kleineren Maßnahmen<br />

wie beim Neubau o<strong>de</strong>r Umbau von Lichtzeichenanlagen<br />

<strong>und</strong> beim Anpassen von<br />

Schieberkappen o<strong>de</strong>r Kanal<strong>de</strong>ckeln verzichteten<br />

Straßenbauämter darauf, <strong>de</strong>n<br />

Versorgungsunternehmen o<strong>de</strong>r Telekommunikationsanbietern<br />

Folgekosten durch<br />

Erschwernisse o<strong>de</strong>r für Leitungssicherungen<br />

in Rechnung zu stellen. Offensichtlich<br />

scheuten die Straßenbauämter <strong>de</strong>n Aufwand,<br />

sich wegen einiger h<strong>und</strong>ert Euro<br />

mit <strong>de</strong>n Leitungsbetreibern in Verbindung<br />

zu setzen <strong>und</strong> die Folgekosten einzufor<strong>de</strong>rn.<br />

Der Scha<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> war im<br />

Einzelfall verhältnismäßig gering. Wegen<br />

<strong>de</strong>r regelmäßigen <strong>und</strong> häufigen Folgemaßnahmen<br />

summierten sich diese Einzelbeträge<br />

aber auf Millionenhöhe.<br />

118<br />

mit verdichtungsfähigem Material<br />

nach <strong>de</strong>n allgemein anerkannten Regeln<br />

<strong>de</strong>r Technik ordnungsgemäß<br />

verdichtet, wird es ihm nicht gelingen,<br />

die Straße in ihren ursprünglichen<br />

Zustand zu versetzen. Der Verdichtungsgrad<br />

im Graben wird nie<br />

<strong>de</strong>rselbe sein wie in <strong>de</strong>n anschließen<strong>de</strong>n<br />

ungestörten Bereichen <strong>de</strong>s Straßenkörpers.<br />

Deshalb wer<strong>de</strong>n sich früher<br />

o<strong>de</strong>r später Risse in <strong>de</strong>r Straßenoberfläche<br />

bil<strong>de</strong>n, die weitere Schä<strong>de</strong>n<br />

auslösen.<br />

Die Straßenbauämter sollten <strong>de</strong>shalb<br />

eine eingehen<strong>de</strong> Bestandsaufnahme<br />

vor Beginn <strong>de</strong>r Leitungsverlegung<br />

unter Beteiligung <strong>de</strong>s Versorgungsunternehmens<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Telekommunikationsbetreibers<br />

vornehmen, um<br />

die Ursachen bei später eintreten<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Leitungsbetreiber nachweisen<br />

<strong>und</strong> die Folgekosten geltend machen zu können.


Viel Geld lässt sich mitunter sparen, wenn vorhan<strong>de</strong>ne Leitungen bei <strong>de</strong>r Planung<br />

einer Straße berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Möglicherweise kann <strong>de</strong>r Verlauf <strong>de</strong>r Straße so<br />

gewählt wer<strong>de</strong>n, dass Leitungen von <strong>de</strong>r neuen Straße erst gar nicht berührt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wird eine Ölpipeline o<strong>de</strong>r Ferngasleitung verlegt, kann dies sechs- o<strong>de</strong>r siebenstellige<br />

Beträge kosten. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt daher <strong>de</strong>n Straßenbauämtern,<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Leitungen schon zu Beginn <strong>de</strong>r Straßenplanung zu berücksichtigen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

dann, wenn es sich um große, wichtige Leitungen han<strong>de</strong>lt, die aufwendig<br />

zu verlegen o<strong>de</strong>r zu schützen sind.<br />

119


10 Ausblicke<br />

Das Verkehrsaufkommen auf Deutschlands Straßen wird in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahrzehnten<br />

stetig steigen. Insbeson<strong>de</strong>re die EU-Osterweiterung wird einen beachtlichen<br />

Verkehrszuwachs auslösen. Im Herzen <strong>de</strong>r erweiterten Europäischen Union wird<br />

Deutschland vor allem eine starke Zunahme <strong>de</strong>s Transitverkehrs zu bewältigen haben.<br />

Auch wenn eine Verlagerung insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Güterverkehrs von <strong>de</strong>r Straße auf die<br />

Verkehrsträger Schiene <strong>und</strong> Wasserstraße – nicht zuletzt unter volkswirtschaftlichen<br />

235 o<strong>de</strong>r Umweltaspekten – wünschenswert ist, wird diese Verlagerung nur in<br />

engen Grenzen stattfin<strong>de</strong>n. Dies liegt in erster Linie daran, dass die Straße in ihrer<br />

Erschließungsfunktion <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Verkehrsträgern weit überlegen ist. Fast alle Beför<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>und</strong> Transporte müssen zu Beginn <strong>und</strong> am En<strong>de</strong> ihren Weg über die<br />

Straße nehmen. Was liegt näher, als <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungs- o<strong>de</strong>r Transportvorgang über<br />

die Straße abzuwickeln, ohne Güter zeitaufwendig <strong>und</strong> kostspielig auf einen an<strong>de</strong>ren<br />

Verkehrsträger umschlagen zu müssen. Hinzu kommt, dass Straßen preiswerter zu<br />

bauen sind als Schienenwege. So kosten die Neubaustrecken <strong>de</strong>r Bahn bezogen auf<br />

einen Kilometer mehr als das Doppelte einer neuen vierstreifigen Autobahn bei etwa<br />

gleicher Leistungsfähigkeit. Zu<strong>de</strong>m können auf <strong>de</strong>r Autobahn gleichzeitig Güter<strong>und</strong><br />

Personentransporte stattfin<strong>de</strong>n, während auf einer für <strong>de</strong>n Güter- <strong>und</strong> Personenverkehr<br />

trassierten Neubaustrecke <strong>de</strong>r Bahn aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n entwe<strong>de</strong>r nur<br />

Güterzüge o<strong>de</strong>r nur Personenzüge fahren dürfen. Die Hauptlast <strong>de</strong>s Verkehrszuwachses<br />

wird daher die Straße tragen müssen. Deshalb wird <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> auch in <strong>de</strong>n<br />

kommen<strong>de</strong>n Jahrzehnten sein Fernstraßennetz weiter ausbauen.<br />

Die noch fertig zu stellen<strong>de</strong>n Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, die Engpässe im<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Netz, <strong>de</strong>r Bau von zahlreichen Ortsumgehungen <strong>und</strong> nicht zuletzt die<br />

infolge <strong>de</strong>r EU-Osterweiterung zu erwarten<strong>de</strong> Verkehrszunahme wer<strong>de</strong>n auch künftig<br />

umfangreiche Investitionen in das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz erfor<strong>de</strong>rn. Dem trägt<br />

<strong>de</strong>r neue B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 Rechnung. Mit ihm gibt die B<strong>und</strong>esregierung<br />

ihre investitionspolitischen Ziele bis zum Jahr 2015 vor. Der Gesamtinvestitionsbedarf<br />

bis zu diesem Zeithorizont beträgt rd. 147 Mrd. Euro 236 , davon rd.<br />

76 Mrd. Euro für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>. Der B<strong>und</strong> wird daher seinen Fernstraßenbauhaushalt<br />

wie bisher mit fünf bis sechs Milliar<strong>de</strong>n Euro jährlich ausstatten müssen.<br />

Die Investitionen wer<strong>de</strong>n sich jedoch allmählich von Neubau o<strong>de</strong>r Ausbau auf<br />

die Instandsetzung <strong>und</strong> Erhaltung von Straßen verlagern. Große Teile <strong>de</strong>s insbeson<strong>de</strong>re<br />

in <strong>de</strong>n sechziger <strong>und</strong> siebziger Jahren gebauten west<strong>de</strong>utschen Autobahnnetzes<br />

sind in die Jahre gekommen <strong>und</strong> damit instandsetzungsbedürftig.<br />

235<br />

Die volkswirtschaftlichen Transportkosten je 100 Tonnen-Kilometer betragen im Güterverkehr für <strong>de</strong>n<br />

LKW 2,56 Euro, für die Bahn 0,51 Euro <strong>und</strong> für das Binnenschiff 0,18 Euro („Verkehr in Zahlen“, B<strong>und</strong>esministerium).<br />

236<br />

Nicht darin enthalten sind 2 Mrd. Euro B<strong>und</strong>esanteil für die Refinanzierung privat vorfinanzierter <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekte.<br />

120


Auch wird <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Finanzplanung zu berücksichtigen haben, dass sich<br />

Straßenbaumaßnahmen ebenso wie an<strong>de</strong>re Infrastrukturmaßnahmen wegen gestiegener<br />

Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzanfor<strong>de</strong>rungen überdurchschnittlich verteuern wer<strong>de</strong>n.<br />

Bauten die Straßenbauverwaltungen Anfang <strong>de</strong>r neunziger Jahre einen Kilometer<br />

vierstreifige Autobahn für durchschnittlich 5 Mio. Euro <strong>und</strong> einen Kilometer zweistreifige<br />

B<strong>und</strong>esstraße für durchschnittlich 2,5 Mio. Euro, so kosten ein Kilometer<br />

Autobahn zurzeit über 8 Mio. Euro <strong>und</strong> ein Kilometer B<strong>und</strong>esstraße rd. 4,5 Mio. Euro.<br />

Hier spiegeln sich die strengen Auflagen aus <strong>de</strong>r Vogelschutzrichtlinie 237 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 238 <strong>de</strong>r Europäischen Union wi<strong>de</strong>r. Der B<strong>und</strong> bekommt<br />

daher für das gleiche Geld weniger Straße als noch vor ein paar Jahren. Dafür<br />

sind die neuen Straßenbaumaßnahmen umfangreicher <strong>und</strong> enthalten zusätzliche<br />

Bauwerke wie Grünbrücken o<strong>de</strong>r Landschaftstunnel.<br />

Lohnenswert ist sicherlich auch eine „Entschlackung“ <strong>de</strong>rzeitiger gesetzlicher, technischer<br />

<strong>und</strong> verwaltungsinterner Regelwerke (siehe auch Anhang 1). Angesichts <strong>de</strong>r<br />

steigen<strong>de</strong>n Vorschriftenflut wird verständlich, dass es selbst „wohlmeinen<strong>de</strong>m“ Personal<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen zunehmend schwerer fällt, <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

ordnungsgemäß <strong>und</strong> wirtschaftlich zu bauen, zu unterhalten <strong>und</strong> zu betreiben.<br />

Um die fünf bis sechs Milliar<strong>de</strong>n Euro <strong>de</strong>s Straßenbauhaushaltes jährlich finanzieren<br />

zu können, sucht <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nach zusätzlichen Finanzierungsquellen. Hierzu dient<br />

auch die streckenbezogene Autobahnbenutzungsgebühr für schwere LKW (LKW-<br />

Maut), die <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> jährlich rd. 2,1 Milliar<strong>de</strong>n Euro Einnahmen sichern soll. Die<br />

Betreiberkosten von rd. 700 Millionen Euro im Jahr – dies entspricht einem Viertel<br />

<strong>de</strong>s Mautaufkommens von rd. 2,8 Milliar<strong>de</strong>n Euro jährlich – sind allerdings beträchtlich.<br />

Autofahrer sollten sich mittelfristig darauf einstellen, für ihren Pkw ebenfalls<br />

eine Autobahn-Nutzungsgebühr entrichten zu müssen.<br />

Als Weiterentwicklung <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

Betreibermo<strong>de</strong>lle (F-Mo<strong>de</strong>ll, A-Mo<strong>de</strong>ll) entwickelt, nach <strong>de</strong>nen Private Straßenabschnitte<br />

bauen, betreiben <strong>und</strong> finanzieren (vgl. auch Nr. 2.2.2). Bei bei<strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llen<br />

zahlt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Betreiber eine „Anschubfinanzierung“, die bis zu 50 % <strong>de</strong>r Baukosten<br />

betragen kann. Bei Vorhaben nach <strong>de</strong>n Betreibermo<strong>de</strong>llen müssen die Straßenbauverwaltungen<br />

umfangreiche Maßnahmen in einem Gesamtpaket an einen Totalunternehmer<br />

vergeben. Die Schwierigkeiten <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen dürften<br />

darin liegen, <strong>de</strong>n Auftrag für Bau, Betrieb <strong>und</strong> Finanzierung so ein<strong>de</strong>utig zu formulieren,<br />

dass Nachverhandlungen möglichst nicht erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Straßenbau wird auch künftig eine wichtige Rolle bei <strong>de</strong>n Investitionen in die<br />

Verkehrsinfrastruktur spielen, <strong>und</strong> es lohnt sich, angesichts <strong>de</strong>r beträchtlichen Investitionsmittel<br />

Einsparpotenziale zu erschließen.<br />

237 Richtlinie 79/409/EWG vom 02.04.1979, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch die Richtlinie 97/49/EG vom<br />

29.07.1997<br />

238 Richtlinie 92/43/EWG vom 25.05.1992, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Richtlinie 97/62/EG vom 27.10.1997<br />

121


122


1 Allgemeines<br />

Anhang 1<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Für <strong>de</strong>n (B<strong>und</strong>esfern-)Straßenbau sind in <strong>de</strong>n Bereichen Verwaltung, Haushalt, Verkehrsplanung,<br />

Straßenplanung, Straßenbautechnik <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik eine<br />

Fülle rechtlicher <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rer Regelungen zu beachten:<br />

• Nationale <strong>und</strong> internationale Rechtsnormen: Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen;<br />

• fachliche <strong>und</strong> haushaltsrechtliche Verwaltungsvorschriften, die keine Außenwirkung<br />

entfalten <strong>und</strong> nur intern die (Straßenbau-)Verwaltungen bin<strong>de</strong>n;<br />

• Schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

(B<strong>und</strong>esministerium), die ebenfalls die Straßenbauverwaltungen bin<strong>de</strong>n;<br />

• Planungs-, Naturschutz- sowie technische <strong>und</strong> vergaberechtliche Richtlinien,<br />

die nicht nur die Straßenbauverwaltungen son<strong>de</strong>rn teilweise auch die Ausführen<strong>de</strong>n<br />

wie Baufirmen <strong>und</strong> Ingenieurbüros anwen<strong>de</strong>n müssen;<br />

• internationale, europäische <strong>und</strong> nationale Normen (ISO, EN, DIN);<br />

• Allgemeine, Zusätzliche <strong>und</strong> Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

(AVB, ZVB <strong>und</strong> ZTV) in standardisierter Form;<br />

• Empfehlungen;<br />

• Merkblätter <strong>und</strong> Hinweise.<br />

123


2 Rechtsnormen<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

F<strong>und</strong>amentale Bestimmungen über <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> 239 sind in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n vier<br />

Artikeln <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>gesetzes (GG) enthalten:<br />

Art. 74 GG [Konkurrieren<strong>de</strong> Gesetzgebung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es, Katalog]<br />

(1) Die konkurrieren<strong>de</strong> Gesetzgebung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es erstreckt sich auf<br />

folgen<strong>de</strong> Gebiete:<br />

… <strong>de</strong>n Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, <strong>de</strong>n Bau <strong>und</strong> die Unterhaltung<br />

von Landstraßen für <strong>de</strong>n Fernverkehr sowie die Erhebung<br />

<strong>und</strong> Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher<br />

Straßen mit Fahrzeugen …<br />

Art. 85 GG [B<strong>und</strong>esauftragsverwaltung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r]<br />

(1) Führen die Län<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esgesetze im Auftrage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es aus, so<br />

bleibt die Einrichtung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n Angelegenheit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />

soweit nicht B<strong>und</strong>esgesetze mit Zustimmung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrates etwas<br />

an<strong>de</strong>res bestimmen.<br />

(2) Die B<strong>und</strong>esregierung kann mit Zustimmung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrates allgemeine<br />

Verwaltungsvorschriften erlassen. Sie kann die einheitliche<br />

Ausbildung <strong>de</strong>r Beamten <strong>und</strong> Angestellten regeln. Die Leiter<br />

<strong>de</strong>r Mittelbehör<strong>de</strong>n sind mit ihrem Einvernehmen zu bestellen.<br />

(3) Die Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n unterstehen <strong>de</strong>n Weisungen <strong>de</strong>r obersten<br />

B<strong>und</strong>esbehör<strong>de</strong>n. ... Der Vollzug <strong>de</strong>r Weisungen ist durch die obersten<br />

Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n sicherzustellen.<br />

(4) Die B<strong>und</strong>esaufsicht erstreckt sich auf Gesetzmäßigkeit <strong>und</strong> Zweckmäßigkeit<br />

<strong>de</strong>r Ausführung. Die B<strong>und</strong>esregierung kann zu diesem<br />

Zweck Bericht <strong>und</strong> Vorlage <strong>de</strong>r Akten verlangen <strong>und</strong> Beauftragte<br />

zu allen Behör<strong>de</strong>n entsen<strong>de</strong>n.<br />

239 Die im Folgen<strong>de</strong>n genannten Bestimmungen stellen nur einen Auszug aus <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Rechtsnormen,<br />

124<br />

Richtlinien, Vorschriften <strong>und</strong> Regelwerken dar. Mehr zum Straßenrecht enthalten z. B. Kodal/Krämer,<br />

„Straßenrecht“, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck <strong>und</strong> Marschall/Schroeter/Kastner, „<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

– Kommentar“, 5. Auflage (6. Auflage für das II. Quartal 2004 angekündigt), Carl Heymanns Verlag<br />

KG.


Art. 90 GG [B<strong>und</strong>esstraßen]<br />

(1) Der B<strong>und</strong> ist Eigentümer <strong>de</strong>r bisherigen Reichsautobahnen <strong>und</strong><br />

Reichsstraßen.<br />

(2) Die Län<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die nach Lan<strong>de</strong>srecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften<br />

verwalten die B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong> sonstigen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen <strong>de</strong>s Fernverkehrs im Auftrage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es.<br />

(3) Auf Antrag eines Lan<strong>de</strong>s kann <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong><br />

sonstige B<strong>und</strong>esstraßen <strong>de</strong>s Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet<br />

dieses Lan<strong>de</strong>s liegen, in b<strong>und</strong>eseigene Verwaltung übernehmen.<br />

Art. 104 a GG [Verteilung <strong>de</strong>r Ausgaben auf B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>de</strong>r]<br />

(1) Der B<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Län<strong>de</strong>r tragen geson<strong>de</strong>rt die Ausgaben, die sich<br />

aus <strong>de</strong>r Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, ...<br />

(2) Han<strong>de</strong>ln die Län<strong>de</strong>r im Auftrage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es, trägt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die<br />

sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Ausgaben.<br />

(5) Der B<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Län<strong>de</strong>r tragen die bei ihren Behör<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n<br />

Verwaltungsausgaben <strong>und</strong> haften im Verhältnis zueinan<strong>de</strong>r<br />

für eine ordnungsmäßige Verwaltung. …<br />

2.2 Fachgesetze<br />

Aufbauend auf <strong>de</strong>n vor genannten Artikeln <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>gesetzes enthält das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

(FStrG) konkrete Regelungen u. a. zu folgen<strong>de</strong>n Bereichen:<br />

• Begriffsbestimmungen,<br />

• Einteilung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>,<br />

• Widmung, Umstufung <strong>und</strong> Einziehung,<br />

• Straßenbaulast,<br />

• Gemeingebrauch <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rnutzungen,<br />

• Kreuzungen <strong>und</strong> Einmündungen öffentlicher Straßen,<br />

• Kreuzungen mit Gewässern,<br />

• Planungen einschließlich Linienbestimmung,<br />

• Planfeststellung,<br />

• Verwaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraßen in Ortsdurchfahrten.<br />

Der Bedarfsplan ist <strong>de</strong>m Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) als Anlage beigefügt.<br />

In ihm wird <strong>de</strong>r verkehrliche Bedarf für die darin bezeichneten Maßnahmen<br />

über Art <strong>und</strong> Anzahl <strong>de</strong>r künftigen Fahrstreifen <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> gesetzlich<br />

125


festgelegt.<br />

Das Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

<strong>und</strong> sonstigen B<strong>und</strong>esstraßen <strong>de</strong>s Fernverkehrs (BStrVermG) regelt im Einzelnen<br />

die Eigentumsverhältnisse <strong>und</strong> Ausgabenverpflichtungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>.<br />

Mit <strong>de</strong>m Gesetz über <strong>de</strong>n Bau <strong>und</strong> die Finanzierung von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

durch Private (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz – FStrPrivFinG) 240 hat <strong>de</strong>r<br />

Gesetzgeber <strong>de</strong>n rechtlichen Rahmen geschaffen, um Investitionen in das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz<br />

durch Beteiligung Privater auf Basis einer Gebührenfinanzierung zu<br />

ermöglichen.<br />

Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen <strong>und</strong> Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz<br />

– EKrG) regelt die Kostenteilung zwischen <strong>de</strong>n beteiligten Baulastträgern<br />

bei Neubau, Än<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Unterhaltung von Kreuzungen.<br />

2.3 Haushaltsrechtliche Bestimmungen<br />

Für die Straßenbauverwaltungen <strong>und</strong> die externe Finanzkontrolle sind die haushaltsrechtlichen<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s Haushaltsgr<strong>und</strong>sätzegesetzes (HGrG), die B<strong>und</strong>eshaushaltsordnung<br />

(BHO) <strong>und</strong> die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur BHO<br />

(VV-BHO) von Be<strong>de</strong>utung. Nach <strong>de</strong>m Straßenbaufinanzierungsgesetz (StrFinG)<br />

erhebt <strong>de</strong>r Staat die Mineralölsteuer, stellt die zu finanzieren<strong>de</strong>n Straßenbauprojekte<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Straßenbauplans zusammen <strong>und</strong> finanziert sie aus diesem Steueraufkommen.<br />

2.4 Sonstige Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen<br />

Auch Gesetze aus weiteren Rechtsbereichen bestimmen <strong>de</strong>n rechtlichen Rahmen für<br />

<strong>de</strong>n Straßenbau. Hierzu zählen:<br />

126<br />

• Straßenverkehrsgesetz (StVG),<br />

• Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG),<br />

• Baugesetzbuch (BauGB),<br />

• Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkWPlBeschlG),<br />

• Planungsvereinfachungsgesetz (PlVereinfG)<br />

240 Vergleiche hierzu auch: Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes <strong>und</strong> stra-<br />

ßenrechtlicher Vorschriften (FStrPrivFinÄndG) vom 1. September 2002, BGBl. I, S. 3442 ff.


• Raumordnungsgesetze (ROG) <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />

• Flurbereinigungsgesetz (FlurbG),<br />

• Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),<br />

• B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Sechzehnter <strong>und</strong> Vier<strong>und</strong>zwanzigster<br />

Verordnung zur Durchführung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes<br />

(16. <strong>und</strong> 24. BImSchV),<br />

• Wasserhaushaltsgesetz (WHG),<br />

• Naturschutz- <strong>und</strong> Umweltschutzgesetze <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (z. B.<br />

BNatschG),<br />

• Denkmalschutzgesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />

• Wegerecht an<strong>de</strong>rer Verkehrsträger (z. B. Wasserstraßengesetz).<br />

Für die Vertragsgestaltung <strong>und</strong> Abwicklung von Bauverträgen sind u. a. be<strong>de</strong>utsam:<br />

• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit <strong>de</strong>n Paragraphen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(AGB)<br />

• Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />

• Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)<br />

• Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)<br />

• Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)<br />

<strong>und</strong> Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)<br />

• Honorarordnung für Architekten <strong>und</strong> Ingenieure (HOAI).<br />

2.5 Europäisches Recht<br />

Bei <strong>de</strong>r nationalen Gesetzgebung wur<strong>de</strong>n <strong>und</strong> wer<strong>de</strong>n völkerrechtliche Verträge <strong>und</strong><br />

internationale Absprachen berücksichtigt. Hierzu gehört beispielsweise das Wiener<br />

(Welt-)Übereinkommen über Straßenverkehr <strong>und</strong> Straßenverkehrszeichen vom<br />

8. November 1968 <strong>und</strong> die Europäischen Zusatzübereinkommen. 241 In jüngster Zeit<br />

hat auch die Europäische Gesetzgebung durch Verordnungen <strong>und</strong> Richtlinien die nationale<br />

Rechtslage – z. B. im Bereich <strong>de</strong>s Wettbewerbs- <strong>und</strong> Vergaberechts sowie<br />

<strong>de</strong>s Umweltschutz- <strong>und</strong> Naturschutzrechts 242 – umfassend geän<strong>de</strong>rt <strong>und</strong> beeinflusst.<br />

241 Diese Übereinkommen wur<strong>de</strong>n nationales Recht durch Gesetz vom 21.09.1977, BGBl II, S. 809 ff.<br />

242 z. B. Vogelschutzrichtlinie <strong>und</strong> Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) <strong>de</strong>r EU<br />

127


3 Verwaltungsvorschriften, technische <strong>und</strong><br />

an<strong>de</strong>re Regelwerke<br />

Die Verwaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> durch die Län<strong>de</strong>r im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es erfor<strong>de</strong>rt<br />

ein Zusammenwirken von B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n, das sich auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage o. g. Gesetze, Normen, allgemeiner Verwaltungsvorschriften <strong>und</strong> technischer<br />

Regelwerke vollzieht.<br />

3.1 Verwaltungsvorschriften<br />

Zwei Allgemeine Verwaltungsvorschriften regeln<br />

• einerseits das Verfahren, in <strong>de</strong>m sich die Einwirkungsrechte <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n realisieren, 243 z. B. in <strong>de</strong>ren „Berichtspflicht“ bei Angelegenheiten<br />

von gr<strong>und</strong>sätzlicher Be<strong>de</strong>utung o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rer finanzieller<br />

Tragweite;<br />

• an<strong>de</strong>rerseits die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esmittel für <strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau<br />

durch die Län<strong>de</strong>r. 244<br />

3.2 Richtlinien <strong>und</strong> Schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

„Die Anwendung <strong>de</strong>r Richtlinien <strong>und</strong> Empfehlungen soll das <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> Entwerfen<br />

verkehrssicherer, leistungsfähiger, funktionstüchtiger <strong>und</strong> umweltverträglicher, gestalterisch<br />

befriedigen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> wirtschaftlicher Straßen sicherstellen.“ 245<br />

243 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

128<br />

(1. AVVFStr) vom 3. Juli 1951<br />

244 Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(2. AVVFStr) vom 11. Februar 1956<br />

245 R<strong>und</strong>schreiben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums RS-Nr. 26/1980


Richtlinien führt das B<strong>und</strong>esministerium über Allgemeine R<strong>und</strong>schreiben Straßenbau<br />

(ARS) 246 ein, die in erster Linie die Obersten Straßenbaubehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

bin<strong>de</strong>n. Sie sollen eine einheitliche Gesetzesauslegung sicherstellen sollen <strong>und</strong><br />

enthalten Anleitungen zum <strong>Planen</strong>, Entwerfen, Vorbereiten <strong>und</strong> Abwickeln von<br />

Baumaßnahmen sowie zum Betrieb <strong>und</strong> zum Unterhalten <strong>de</strong>r Straßen. Hierzu gehören<br />

z. B.:<br />

• Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau<br />

(RE 1985),<br />

• Richtlinien für die Planfeststellung nach <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz (PlafeR)<br />

<strong>und</strong><br />

• Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraßen<br />

(ODR)<br />

Darüber hinaus wen<strong>de</strong>t sich das B<strong>und</strong>esministerium in Einzelfällen mit Schreiben an<br />

die Obersten Straßenbaubehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />

3.2 Technische Regelwerke<br />

Technische Regelwerke, die das B<strong>und</strong>esministerium ebenfalls mit ARS einführt,<br />

enthalten Bestimmungen, die <strong>de</strong>r Planer o<strong>de</strong>r Unternehmer einzuhalten hat. Diese<br />

sind z. B.:<br />

• Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL),<br />

• Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) <strong>und</strong><br />

• Richtlinien für die Anlagen <strong>de</strong>s ruhen<strong>de</strong>n Verkehrs (RAR)<br />

Das „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ 247 ergänzt <strong>und</strong> ersetzt<br />

teilweise die vor genannten Richtlinien.<br />

Empfehlungen <strong>und</strong> Hinweise dienen als Planungs- <strong>und</strong> Entscheidungshilfen für die<br />

Planung, <strong>de</strong>n Straßenentwurf <strong>und</strong> die Straßenraumgestaltung. Sie wer<strong>de</strong>n z. B von<br />

<strong>de</strong>r FGSV veröffentlicht.<br />

Merkblätter sind Regelwerke mit Anleitungen, Beschreibungen, Erläuterungen o<strong>de</strong>r<br />

Hinweisen.<br />

246 Die ARS erscheinen im Verkehrsblatt <strong>und</strong> sind nach 21 Sachgebieten geordnet. Der Verkehrblatt-Verlag<br />

gibt in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n ein Verzeichnis <strong>de</strong>r gültigen R<strong>und</strong>schreiben heraus.<br />

247 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen – HBS 2001, Forschungsgesellschaft für<br />

Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen e.V. (FGSV); ARS-Nr. 10/2002 vom 28. Mai 2002<br />

129


3.3 Vergabe<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Vergabe von Bauleistungen <strong>und</strong> die Gestaltung <strong>de</strong>r Bauverträge<br />

ist die „Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB) mit ihren drei Teilen:<br />

A. Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen 248 ,<br />

B. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Ausführung von Bauleistungen<br />

249 <strong>und</strong><br />

C. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 250<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen durch die nationale Umsetzung <strong>de</strong>r EG-Baukoordinierungsrichtlinie<br />

(BKR). 251<br />

Das „Handbuch für die Vergabe <strong>und</strong> Ausführung von Bauleistungen im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau“ (HVA B-StB) ergänzt die VOB, ist aber nur für die Straßenbauverwaltungen<br />

verbindlich. Ein Auftragnehmer hat <strong>de</strong>ssen Regelungen einzuhalten, wenn sie<br />

über standardisierte Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) <strong>und</strong> Zusätzliche Technische<br />

Vertragsbedingungen (ZTV) Vertragsbestandteile sind.<br />

Weitere „allgemein anerkannte Regeln <strong>de</strong>r Technik“ wer<strong>de</strong>n ganz o<strong>de</strong>r teilweise als<br />

Vertragsgr<strong>und</strong>lage verwen<strong>de</strong>t:<br />

• Normen <strong>de</strong>s Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN), europäische Normen<br />

(EN) <strong>und</strong> internationale Normen (ISO),<br />

• Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) <strong>und</strong><br />

• Technische Lieferbedingungen, Technische Prüfvorschriften, Richtlinien für die<br />

Güteüberwachung aber auch Regelungen von Berufsverbän<strong>de</strong>n wie <strong>de</strong>s Vereins<br />

Deutscher Ingenieure e.V. (VDI)<br />

248<br />

DIN 1960 – Ausgabe 2002<br />

249<br />

DIN 1961 – Ausgabe 2002<br />

250<br />

Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten je<strong>de</strong>r Art – DIN 18299 ff. – Ausgabe Dezember 2002<br />

251<br />

Richtlinie <strong>de</strong>s Rates 93/37/EWG vom 14.Juni 1993, Amtsblatt Nummer L 199 vom August 1993, geän-<br />

130<br />

<strong>de</strong>rt durch die Richtlinie 97/52/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Rates vom 13. Oktober 1997,<br />

Amtsblatt Nummer L 328 vom 28. November 1997


1 Organisation<br />

1.1 B<strong>und</strong><br />

Anhang 2<br />

Organisation <strong>und</strong> Aufgaben<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

Im B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (B<strong>und</strong>esministerium)<br />

ist eine Abteilung mit zurzeit drei Unterabteilungen <strong>und</strong> insgesamt 25 Referaten<br />

für <strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau <strong>und</strong> -verkehr zuständig. Zusätzlich koordiniert<br />

<strong>und</strong> steuert die verkehrspolitische Gr<strong>und</strong>satzabteilung die internationalen sowie die<br />

ordnungs- <strong>und</strong> investitionspolitischen Aufgaben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums.<br />

Der Abteilung „Straßenbau, Straßenverkehr“ obliegen die B<strong>und</strong>esaufgaben für Bau,<br />

Erhaltung, Erweiterung <strong>und</strong> Verbesserung <strong>de</strong>s Netzes <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel <strong>und</strong> Stützwän<strong>de</strong>). Die B<strong>und</strong>esaufgaben<br />

umfassen vor allem die Finanzierung, die Netzgestaltung <strong>und</strong> die Erstellung<br />

<strong>de</strong>r Ausbauprogramme. Darüber hinaus übt das B<strong>und</strong>esministerium die<br />

Rechts- <strong>und</strong> Fachaufsicht aus <strong>und</strong> ist für seine Regelwerke verantwortlich.<br />

Dem B<strong>und</strong>esministerium sind keine Behör<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Straßenbau nachgeordnet.<br />

Statt<strong>de</strong>ssen verwalten die Län<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die nach Lan<strong>de</strong>srecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften<br />

die B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong> sonstigen B<strong>und</strong>esstraßen <strong>de</strong>s<br />

Fernverkehrs im Auftrage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es (Art. 90 Abs. 2 GG). „Verwalten“ steht hier<br />

für eine Vielzahl von Tätigkeiten wie <strong>Planen</strong>, Rechtfertigen <strong>de</strong>r Planung, planrechtliches<br />

Durchsetzen, Vorbereiten <strong>de</strong>s Baus, <strong>Bauen</strong>, Abrechnen, <strong>Betreiben</strong> <strong>und</strong> Unterhalten.<br />

Dem B<strong>und</strong> verbleiben dabei die gr<strong>und</strong>sätzlichen, übergeordneten Aufgaben.<br />

Die B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen (BASt) arbeitet <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium zu.<br />

Sie ist eine praxisorientierte, wissenschaftliche Einrichtung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es, die sich mit<br />

<strong>de</strong>n vielfältigen Problemen beschäftigt, die in <strong>de</strong>n Beziehungen zwischen Straße,<br />

Fahrzeug, Mensch <strong>und</strong> Umwelt auftreten. Sie gibt <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium in fachlichen<br />

<strong>und</strong> verkehrspolitischen Fragen wissenschaftlich gestützte Entscheidungshilfen<br />

<strong>und</strong> wirkt mit bei <strong>de</strong>r Ausarbeitung von Rechtsvorschriften <strong>und</strong> Normen. Große Teile<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse ihrer Arbeit macht sie <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen in Form von<br />

Forschungsberichten zu Themen <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit, <strong>de</strong>r Verkehrstechnik sowie<br />

<strong>de</strong>s Erdbaus, Brückenbaus, Tunnelbaus <strong>und</strong> Fahrbahn<strong>de</strong>ckenbaus zugänglich.<br />

131


1.2 Län<strong>de</strong>r<br />

Die Län<strong>de</strong>r bauen <strong>und</strong> verwalten die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>. In <strong>de</strong>n meisten Län<strong>de</strong>rn ist<br />

die Straßenbauverwaltung dreistufig aufgebaut <strong>und</strong> wie folgt geglie<strong>de</strong>rt:<br />

• Oberste Straßenbaubehör<strong>de</strong><br />

Oberste Straßenbaubehör<strong>de</strong> ist das jeweilige Lan<strong>de</strong>sministerium.<br />

• Obere bzw. Mittlere Straßenbaubehör<strong>de</strong><br />

Als Obere Straßenbaubehör<strong>de</strong> haben neun Län<strong>de</strong>r jeweils ein Lan<strong>de</strong>samt für<br />

Straßenbau o<strong>de</strong>r Straßenwesen eingerichtet, das teilweise auch die Aufgaben einer<br />

Planfeststellungsbehör<strong>de</strong> wahrnimmt. In an<strong>de</strong>ren B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn sind als<br />

Mittelinstanz Regierungspräsidien, Bezirksregierungen <strong>und</strong> Autobahndirektionen<br />

tätig.<br />

• Untere Straßenbaubehör<strong>de</strong><br />

Zur unteren, ausführen<strong>de</strong>n Ebene gehören die Straßenbauämter o<strong>de</strong>r Ämter für<br />

Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen mit <strong>de</strong>n Straßenmeistereien, die Autobahnämter<br />

o<strong>de</strong>r Autobahnbetriebsämter mit <strong>de</strong>n Autobahnmeistereien, die Straßenneubauämter,<br />

die Straßenprojektämter o<strong>de</strong>r die so genannten Bauleitungen.<br />

Straßenbaubehör<strong>de</strong>n<br />

Oberste<br />

Obere/<br />

Mittlere<br />

Untere<br />

Außenstelle<br />

132<br />

Lan<strong>de</strong>samt<br />

BB, HE, MV, NI,<br />

SH*, ST, TH<br />

B<strong>und</strong>esministerium<br />

Lan<strong>de</strong>sministerium<br />

(Bezirks-)Regierung<br />

Regierungspräsidium<br />

BW, SN;<br />

BY auch Autobahndirektion<br />

Autobahnamt Straßenbauamt<br />

Autobahnmeisterei Straßenmeisterei<br />

Lan<strong>de</strong>sbetrieb<br />

NW, RP, SL, SH**<br />

* bis 31.12.2004 ** ab 1.1.2005<br />

Nie<strong>de</strong>rlassung (NW)<br />

Reg. Dienststellen (RP)<br />

Betriebszentrale (SL)<br />

Straßen-/Autobahnmeisterei<br />

Die drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg <strong>und</strong> Berlin haben ihre Straßenbauverwaltung<br />

einstufig aufgebaut. Hier nimmt jeweils nur eine Behör<strong>de</strong> die Aufgaben wahr.<br />

Das Saarland hat diese Aufgaben in einem „Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Straßenbau“ mit einer<br />

Betriebszentrale vereint. In Nordrhein-Westfalen ist unterhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sministeri-


ums <strong>de</strong>r „Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Straßenbau Nordhein-Westfalen“ 252 mit zwei Betriebssitzen<br />

<strong>und</strong> 19 Nie<strong>de</strong>rlassungen angesie<strong>de</strong>lt. Rheinland-Pfalz hat einen „Lan<strong>de</strong>sbetrieb<br />

Straßen <strong>und</strong> Verkehr“ mit regionalen Dienstellen eingerichtet. Bran<strong>de</strong>nburg<br />

<strong>und</strong> Schleswig-Holstein planen für <strong>de</strong>n Januar 2005, ihre Straßenbau-Dienststellen<br />

in einem „Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Straßenwesen“ bzw. in einem „Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Straßenbau<br />

<strong>und</strong> Verkehr“ zusammenzuführen.<br />

1.3 Fachorgane<br />

In <strong>de</strong>r Forschungsgesellschaft für Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen e.V. (FGSV) haben<br />

sich Fachleute, Wissenschaftler <strong>und</strong> Wissenschaftlerinnen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es (B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>und</strong> BASt), <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Städte, wissenschaftlicher<br />

Hochschulen, Ingenieurbüros, Fachverbän<strong>de</strong>, Baustoffindustrie sowie<br />

verschie<strong>de</strong>ner Firmen <strong>de</strong>r Straßenbauwirtschaft zusammengeschlossen. Ihr Ziel<br />

ist insbeson<strong>de</strong>re die Fortentwicklung <strong>de</strong>r technischen Erkenntnisse im gesamten<br />

Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen durch das Zusammenwirken aller Mitglie<strong>de</strong>r. Die<br />

FGSV erstellt <strong>und</strong> veröffentlicht technische Vorschriften, technische Richtlinien <strong>und</strong><br />

Merkblätter für die Straßenbautechnik <strong>und</strong> für die Straßenverkehrstechnik mit <strong>de</strong>m<br />

Ziel, neueste Arbeits- <strong>und</strong> Forschungsergebnisse zu verbreiten <strong>und</strong> einheitlich anwen<strong>de</strong>n<br />

zu lassen.<br />

2 Aufgaben<br />

Der Gesetzgeber legt im Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> fest, welche <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

neu gebaut o<strong>de</strong>r ausgebaut wer<strong>de</strong>n. Größere Neubau- o<strong>de</strong>r Ausbaumaßnahmen<br />

erfor<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>n meisten Fällen ein Raumordnungsverfahren, das die Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>n<br />

durchführen. Anschließend bestimmt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

im Benehmen mit <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>n die Linienführung <strong>de</strong>r Straße. 253<br />

In <strong>de</strong>r Regel planen die Straßenbauämter die Straßenbaumaßnahmen. Die Planung<br />

größerer Maßnahmen müssen sich die Straßenbauämter von <strong>de</strong>n Oberen <strong>und</strong> teilweise<br />

von <strong>de</strong>n Obersten Straßenbaubehör<strong>de</strong>n genehmigen lassen. Für Neubau- <strong>und</strong><br />

Ausbaumaßnahmen von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> (Streckenentwürfe) mit veranschlagten<br />

Gesamtkosten ab 10 Mio. Euro ist bei <strong>de</strong>r Vorentwurfsplanung zusätzlich ein „Gesehenvermerk“<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums erfor<strong>de</strong>rlich. Mit diesem Gesehenvermerk<br />

dokumentiert das B<strong>und</strong>esministerium sein Einverständnis zur Planung. Auch bei an<strong>de</strong>ren<br />

Maßnahmen – wie <strong>de</strong>m Neubau von Brücken <strong>und</strong> Tunneln o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Instand-<br />

252 Der Lan<strong>de</strong>sbetrieb ist aus <strong>de</strong>n Straßenbauabteilungen bei<strong>de</strong>r Landschaftsverbän<strong>de</strong> hervorgegangen.<br />

253 § 16 FStrG regelt <strong>de</strong>n Ablauf <strong>de</strong>r Planungen <strong>und</strong> die Linienbestimmung.<br />

133


setzung, Erneuerung <strong>und</strong> Verstärkung von Fahrbahnbefestigungen – gibt es in Abhängigkeit<br />

vom Finanzvolumen Genehmigungsvorbehalte <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium beteiligt sich auf diese Weise an <strong>de</strong>r Planung größerer Straßenbaumaßnahmen.<br />

In einem weiteren Schritt erstellen die Straßenbauämter bei größeren Maßnahmen<br />

die Entwurfsunterlagen bis zur Etatreife gemäß § 24 BHO <strong>und</strong> mel<strong>de</strong>n sie beim<br />

B<strong>und</strong>esministerium zur Aufnahme in <strong>de</strong>n Straßenbauplan an. Straßenbaumaßnahmen<br />

ab 5 Mio. Euro wer<strong>de</strong>n einzeln im B<strong>und</strong>eshaushaltsplan veranschlagt. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

prüft, ob die Voraussetzungen für die Veranschlagung gegeben sind <strong>und</strong><br />

nimmt die Maßnahme in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Straßenbauplans auf. Es leitet <strong>de</strong>n Entwurf<br />

an das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen weiter, das <strong>de</strong>n Straßenbauplan prüft <strong>und</strong><br />

feststellt.<br />

Neubauten <strong>und</strong> größere Ausbaumaßnahmen müssen die Straßenbauverwaltungen<br />

durch ein Planfeststellungsverfahren rechtlich absichern lassen. Je nach B<strong>und</strong>esland<br />

sind dafür unterschiedliche Stellen zuständig:<br />

1. Die Obere Straßenbaubehör<strong>de</strong> (z. B. das Lan<strong>de</strong>samt) ist sowohl Anhörungsals<br />

auch Planfeststellungsbehör<strong>de</strong>.<br />

2. Die Obere Straßenbaubehör<strong>de</strong> führt lediglich das Anhörungsverfahren durch,<br />

während die Oberste Straßenbaubehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Plan feststellt.<br />

3. An<strong>de</strong>re Verwaltungen (z. B. Bezirksregierungen, Regierungspräsidien)<br />

betreiben Anhörung <strong>und</strong> Planfeststellung.<br />

Nach<strong>de</strong>m die Planungen abgeschlossen <strong>und</strong> bei größeren Bauvorhaben genehmigt,<br />

im B<strong>und</strong>eshaushaltsplan veranschlagt sowie rechtlich gesichert sind, erstellt die untere<br />

Straßenbaubehör<strong>de</strong> auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Entwurfsplanung die Verdingungsunterlagen.<br />

Anschließend schreibt sie die Arbeiten aus <strong>und</strong> vergibt die Leistungen, teilweise<br />

unter Beteiligung <strong>de</strong>r Oberen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Obersten Straßenbaubehör<strong>de</strong>. Fachlose<br />

<strong>und</strong> so genannte Mischlose mit Leistungen für mehrere Gewerke, <strong>de</strong>ren Finanzvolumen<br />

bestimmte, vom B<strong>und</strong>esministerium festgelegte Grenzen überschreitet, dürfen<br />

die Straßenbauverwaltungen erst nach <strong>de</strong>ssen Zustimmung vergeben. Die untere<br />

Straßenbaubehör<strong>de</strong> überwacht das Baugeschehen <strong>und</strong> rechnet die Maßnahmen ab.<br />

Sie weist die Rechnungen <strong>de</strong>r Auftragnehmer direkt bei <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>eskassen zur Auszahlung<br />

an. Die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r bewirtschaften somit die B<strong>und</strong>esmittel<br />

unmittelbar.<br />

Neben <strong>de</strong>r Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen betreibt die untere Straßenbaubehör<strong>de</strong><br />

das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz, in<strong>de</strong>m sie mit Hilfe ihrer nachgeordneten Meistereien<br />

die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> unterhält <strong>und</strong> überwacht. Hierzu gehören das Reinigen,<br />

Schneeräumen <strong>und</strong> Streuen <strong>de</strong>r Fahrbahn, Absichern von Bau- <strong>und</strong> Gefahrenstellen,<br />

Hin<strong>de</strong>rnisbeseitigung, kleinere Instandsetzungsmaßnahmen <strong>und</strong> Grünpflege.<br />

134


B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

Anhang 3<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Organisation<br />

<strong>de</strong>r externen Finanzkontrolle<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof prüft die Haushalts- <strong>und</strong> Wirtschaftsführung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es.<br />

254 Er ist eine oberste B<strong>und</strong>esbehör<strong>de</strong> <strong>und</strong> als unabhängiges Organ <strong>de</strong>r Finanzkontrolle<br />

nur <strong>de</strong>m Gesetz unterworfen. Der Sitz <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes ist Bonn.<br />

In Potsdam besteht eine Außenstelle.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof glie<strong>de</strong>rt sich in die Präsidialabteilung <strong>und</strong> neun Prüfungsabteilungen<br />

mit zusammen rd. 50 Prüfungsgebieten. Die Prüfungsabteilungen wer<strong>de</strong>n<br />

von Direktoren bzw. Direktorinnen, die Prüfungsgebiete von Ministerialräten<br />

bzw. Ministerialrätinnen geleitet, die alle richterliche Unabhängigkeit besitzen. Die<br />

Entscheidungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes wer<strong>de</strong>n weisungsfrei im Kollegialverfahren<br />

getroffen, <strong>und</strong> zwar in <strong>de</strong>r Regel im Zweierkollegium, das aus <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r zuständigen<br />

Abteilungsleiter/-in <strong>und</strong> <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r zuständigen Prüfungsgebietsleiter/-in besteht.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof nimmt die Prüfungen allein vor o<strong>de</strong>r überträgt sie <strong>de</strong>n<br />

nachgeordneten Prüfungsämtern <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Die Prüfungsämter unterliegen <strong>de</strong>r<br />

Dienst- <strong>und</strong> Fachaufsicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes (einstufige Finanzkontrolle).<br />

Die Tätigkeit <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes <strong>und</strong> seiner Prüfungsämter wird auch als externe<br />

Finanzkontrolle bezeichnet.<br />

Im B<strong>und</strong>esrechnungshof befassen sich insgesamt drei Prüfungsgebiete mit zurzeit<br />

etwa 15 Bediensteten mit Angelegenheiten <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus. Die Zuständigkeit<br />

für allgemeine <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Angelegenheiten <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus<br />

liegt in einem dieser Prüfungsgebiete.<br />

254 Gr<strong>und</strong>lage seiner Tätigkeit sind Artikel 114 Abs. 2 GG <strong>und</strong> das Gesetz über <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

(B<strong>und</strong>esrechnungshofgesetz – BRHG) vom 11. Juli 1985 (BGBl I, S. 1445) i.d.F. <strong>de</strong>r Gesetze vom<br />

26.04.1994 (BGBl. I, S. 918, 920) <strong>und</strong> vom 22.12.1997 (BGBl. I 1997, S. 3251).<br />

135


Prüfungsämter <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof kann zur Vorbereitung, Unterstützung <strong>und</strong> Ergänzung seiner<br />

Prüfungstätigkeit Prüfungsaufgaben durch Prüfungsämter <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es wahrnehmen<br />

lassen. 255 Die neun Prüfungsämter haben gegenüber <strong>de</strong>n geprüften Stellen dieselben<br />

Befugnisse wie <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof. Sie führen ihre Prüfungsaufgaben<br />

nach <strong>de</strong>n Weisungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes aus.<br />

Die Prüfungsämter unterglie<strong>de</strong>rn sich in Sachgebiete. Ein Sachgebiet unterstützt ein<br />

Kollegium o<strong>de</strong>r mehrere Kollegien einer Abteilung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes. In<br />

<strong>de</strong>n vier Prüfungsämtern Hamburg, Köln, Mag<strong>de</strong>burg <strong>und</strong> Stuttgart gibt es jeweils<br />

ein Sachgebiet „Straßenbau“.<br />

Mit <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben im Bereich <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus<br />

sind zurzeit 20 Bedienstete betraut. Somit prüfen insgesamt etwa 35 Bedienstete<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Prüfungsämter ein Finanzvolumen von zurzeit<br />

knapp 6 Mrd. Euro jährlich. 256<br />

Prüfungsverfahren<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof prüft zeitnah. Er kann alle Maßnahmen mit finanziellen<br />

Auswirkungen prüfen, über die entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n ist. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

bestimmt Zeit <strong>und</strong> Art seiner Prüfungen selbst. Er kann Erhebungen an Ort <strong>und</strong> Stelle<br />

vornehmen; Akten, Belege <strong>und</strong> Daten sind ihm offen zu legen, seine Fragen zu<br />

beantworten. Er kann Prüfungsschwerpunkte bestimmen, Prüfungen auf repräsentative<br />

Stichproben beschränken <strong>und</strong> Rechnungen ungeprüft lassen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

berücksichtigt Prüfungswünsche <strong>de</strong>s Parlaments <strong>und</strong> seiner Ausschüsse so<br />

weit wie möglich.<br />

Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ordnungsmäßigkeit achtet <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof darauf, ob<br />

die geprüften Stellen die Gesetze, <strong>de</strong>r Haushaltsplan <strong>und</strong> die Verwaltungsvorschriften<br />

einhalten. Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit untersucht er das Verhältnis<br />

von Nutzen zu Kosten.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof fasst die Ergebnisse seiner Prüfungen in Mitteilungen zusammen<br />

<strong>und</strong> teilt sie <strong>de</strong>n zuständigen Dienststellen mit. Diese können sich innerhalb<br />

einer bestimmten Frist äußern. 257<br />

255<br />

§ 100 BHO<br />

256<br />

Haushaltsansätze im Jahr 2003<br />

257<br />

Dieses Verfahren, <strong>de</strong>r geprüften Stelle eine Stellungnahme zu ermöglichen, wird kontradiktorisches Ver-<br />

136<br />

fahren genannt.


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof kann Prüfungsergebnisse auch an<strong>de</strong>ren Dienststellen <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m Haushaltsausschuss <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages mitteilen, so weit er dieses für<br />

erfor<strong>de</strong>rlich hält.<br />

Da <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof keine Exekutivgewalt hat, muss er durch seine Argumente<br />

überzeugen. Häufig folgt die Verwaltung <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes.<br />

Ansonsten sorgen <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>estag, insbeson<strong>de</strong>re sein Haushaltsausschuss<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Unterausschuss, <strong>de</strong>r Rechnungsprüfungsausschuss, bei <strong>de</strong>r Umsetzung<br />

<strong>de</strong>r Vorschläge <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes dafür, dass die notwendigen Folgerungen<br />

gezogen wer<strong>de</strong>n. Mehr als neunzig Prozent <strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong>esrechnungshof vorgelegten<br />

Bemerkungen haben diese Ausschüsse nach eingehen<strong>de</strong>r Beratung zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

137


Anhang 4<br />

Methodik <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung<br />

Mit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan verfolgt die B<strong>und</strong>esregierung die investitionspolitischen<br />

Ziele im Verkehrssektor. Die B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung dient <strong>de</strong>m übergeordneten<br />

Ziel, <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit Rechnung zu tragen.<br />

Das Bewertungsverfahren zur B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung für in Aussicht genommene<br />

Investitionsmaßnahmen baut im Wesentlichen auf Vorausschätzungen <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsnachfrage auf. Während bis zum B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1985 Trendprognosen<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Status-quo-Bedingungen üblich waren, liegen<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung 1992 <strong>und</strong> 2003 Prognosen unter ordnungspolitischen<br />

Rahmenbedingungen zu Gr<strong>und</strong>e. Bei <strong>de</strong>r aktuellen Planung verfolgt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (B<strong>und</strong>esministerium) das so<br />

genannte Integrationszenario, das sich sowohl auf das Verkehrsaufkommen als auch<br />

auf die Verkehrsaufteilung zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Verkehrsträgern auswirkt. Dieses<br />

Szenario enthält folgen<strong>de</strong> Prämissen:<br />

• Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Nutzerkosten in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Verkehrszweigen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Erhöhung <strong>de</strong>r Kfz-Nutzerkosten durch Kraftstoffverteuerung. Dazu zählt auch<br />

die streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Lastkraftwagen<br />

(LKW-Maut).<br />

• Stärkere Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>r Raumordnung.<br />

• Angebotsverbesserungen im Schienenverkehr.<br />

Auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r unter diesem Szenario erstellten Prognose ermittelt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

das voraussichtliche Verkehrsaufkommen zu einem Prognosezeitpunkt<br />

<strong>und</strong> legt diese Verkehre auf das zu diesem Zeitpunkt unterstellte Netz (Bezugsfallnetz)<br />

sowohl ohne erwogene Maßnahmen als auch mit erwogenen Maßnahmen<br />

um. Aus einem Vergleich kann das B<strong>und</strong>esministerium dann die projektbedingten<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachteile (Projektwirkungen) ermitteln.<br />

138<br />

Verkehrsgeschehen<br />

ohne<br />

Investition<br />

Vergleich<br />

Verkehrsgeschehen<br />

mit<br />

Investition<br />

Die Prognosen sind ein entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Faktor bei <strong>de</strong>r Bewertung von Verkehrsinfrastrukturen.<br />

Sie sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet. Deshalb sollten nach einigen<br />

Jahren die prognostizierten mit <strong>de</strong>n tatsächlichen Verkehrsmengen verglichen wer<strong>de</strong>n.<br />

Weichen die Verkehrsmengen erheblich von einan<strong>de</strong>r ab, hält <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

eine Neubewertung auf Gr<strong>und</strong>lage aktueller Prognosedaten für geboten.


Das aktuelle Bewertungsverfahren baut wie bisher auf einer Nutzen-Kosten-Analyse<br />

auf. Dazu wird <strong>de</strong>r Projektnutzen für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> in folgen<strong>de</strong> Bewertungskomponenten<br />

unterteilt <strong>und</strong> monetarisiert:<br />

• Beför<strong>de</strong>rungskosten;<br />

Einsparungen bei <strong>de</strong>r Betriebsführung einschließlich Kraftstoff <strong>und</strong> Fahrzeugvorhaltung<br />

• Erhaltung <strong>de</strong>r Verkehrswege;<br />

Im Falle zusätzlich zu erhalten<strong>de</strong>r Strecken: negatives Vorzeichen beim Nutzen<br />

• Beiträge zur Verkehrssicherheit;<br />

Kostensenkungen durch verringerte Unfallhäufigkeit <strong>und</strong> -schwere<br />

• Verbesserung <strong>de</strong>r Erreichbarkeit;<br />

Zeiteinsparungen <strong>de</strong>r Verkehrsteilnehmer beim Erreichen von zentralen Orten,<br />

Arbeitsstätten, Erholungsgebieten usw.<br />

• Räumliche Wirkungen;<br />

Gesamtwirtschaftlich be<strong>de</strong>utsame Erschließung von Arbeitskraftreserven <strong>und</strong><br />

sonstiger Produktionspotenziale<br />

• Umwelteffekte;<br />

Abbau von verkehrsbedingten Belastungen durch Lärm <strong>und</strong> Abgase sowie<br />

Trennwirkungen; im Falle von Mehrbelastungen: negatives Vorzeichen beim<br />

Nutzen<br />

• Induzierter Verkehr;<br />

Mehrverkehr, <strong>de</strong>r ohne <strong>de</strong>n Bau eines Verkehrsweges nicht entstan<strong>de</strong>n wäre: negatives<br />

Vorzeichen beim Nutzen<br />

• Anbindung von See- <strong>und</strong> Flughäfen<br />

Eine verbesserte Verkehrsanbindung stärkt die Position <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen See- <strong>und</strong><br />

Flughäfen im Wettbewerb <strong>de</strong>r Verkehrssysteme sowie auch im internationalen<br />

Vergleich.<br />

Weiter können zusätzliche Nutzenkomponenten wie Nachfrageverlagerungen (Inter<strong>de</strong>pen<strong>de</strong>nzen)<br />

zwischen <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Verkehrsträgern zur Bewertung herangezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Projektnutzenkomponenten wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Investitionskosten für die Infrastrukturmaßnahme<br />

gegenübergestellt <strong>und</strong> gehen in die Nutzen-Kosten-Analyse ein. Für eine<br />

positive Bewertung ist es erfor<strong>de</strong>rlich, einen möglichst hohen Überschuss <strong>de</strong>r positiven<br />

über die negativen Wirkungen zu erzielen. Ein Nutzen-Kosten-Verhältnis<br />

(NKV) größer „1“ gilt zwar bereits als wirtschaftlich; eine Maßnahme soll jedoch<br />

ein höheres NKV besitzen, um als Maßnahme in <strong>de</strong>n vordringlichen Bedarf <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans eingestellt zu wer<strong>de</strong>n.<br />

139


Das B<strong>und</strong>esministerium hat beim B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 auf die Festlegung<br />

eines Grenzwertes für das NKV verzichtet, da unabhängig von <strong>de</strong>r monetären Bewertung<br />

die erwogenen Infrastrukturmaßnahmen einer qualitativen Raumwirksamkeitsanalyse<br />

<strong>und</strong> einer Umweltrisikoeinschätzung unterzogen wer<strong>de</strong>n, die jeweils<br />

über monetäre Bewertungen hinausgehen<strong>de</strong> Belange behan<strong>de</strong>ln. Die monetäre Bewertung<br />

<strong>de</strong>r Nutzen-Kosten-Analyse <strong>und</strong> die qualitative Bewertung <strong>de</strong>r Raumwirksamkeitsanalyse<br />

wer<strong>de</strong>n über ein Punktesystem zusammengeführt. Erst danach wird<br />

über eine Einstufung <strong>de</strong>s Vorhabens in <strong>de</strong>n „vordringlichen“ o<strong>de</strong>r „weiteren“ Bedarf<br />

entschie<strong>de</strong>n. Die qualitative Bewertung <strong>de</strong>r Umweltrisikoeinschätzung bleibt dagegen<br />

als eigenständiges Kriterium erhalten <strong>und</strong> erfor<strong>de</strong>rt gegebenenfalls eine beson<strong>de</strong>re<br />

naturschutzfachliche Begleitplanung. 258<br />

Den Ablauf <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung veranschaulicht folgen<strong>de</strong>s Schema:<br />

1. Szenarien/Prognosen <strong>de</strong>r Verkehrsentwicklung<br />

2. Überprüfung <strong>de</strong>r Verkehrsnetze, Projektanmeldungen, Projekt<strong>de</strong>finitionen<br />

3. Bewertung <strong>de</strong>r Projekte, Nachweis <strong>de</strong>r Bauwürdigkeit<br />

4. Festlegung <strong>de</strong>r Dringlichkeit unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Finanzrahmens<br />

5. Abstimmung <strong>und</strong> Anhörung; Ressorts/Län<strong>de</strong>r/Verbän<strong>de</strong><br />

6. Kabinettbeschluss zum B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

7. Gesetzgebungsverfahren zu <strong>de</strong>n Ausbaugesetzen<br />

Langfristige Infrastrukturvorhaben wer<strong>de</strong>n maßgeblich mit Hilfe von Investitionsrechnungen<br />

beurteilt. Hierbei ist es erfor<strong>de</strong>rlich, die zu unterschiedlichen Zeiten anfallen<strong>de</strong>n<br />

Nutzen- <strong>und</strong> Kostenwerte mit einem festzulegen<strong>de</strong>n Zinssatz auf einen<br />

Bezugszeitpunkt abzuzinsen. Ein zu hoher Zins benachteiligt dabei Projekte mit sehr<br />

langen Nutzungsdauern gegenüber Pro-<br />

Um Unsicherheiten bei <strong>de</strong>r Bewertung<br />

besser beurteilen zu können, hat <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof vorgeschlagen,<br />

Sensitivitätsanalysen durchzuführen. Er<br />

hat auch betont, dass für die Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Verfahrens zur Nutzen-<br />

Kosten-Bewertung Erfolgskontrollen<br />

notwendig sind.<br />

140<br />

jekten mit kurzfristiger Bindung <strong>de</strong>s investiven<br />

Kapitals. Einer solchen Investitionspolitik<br />

kann unterstellt wer<strong>de</strong>n, dass<br />

sie in unzureichen<strong>de</strong>m Maße die Interessen<br />

künftiger Generationen wahrt. Ein<br />

zu niedriger Zins för<strong>de</strong>rt dagegen langfristige,<br />

öffentliche Infrastrukturprojekte,<br />

da er <strong>de</strong>n erst später einsetzen<strong>de</strong>n<br />

Nutzen <strong>de</strong>r Projekte höher gewichtet.<br />

258 vergleiche auch „B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 – Gr<strong>und</strong>züge <strong>de</strong>r gesamtwirtschaftlichen Bewertungs-<br />

methodik“, B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen, Februar 2002


Das B<strong>und</strong>esministerium legt bei <strong>de</strong>n Infrastrukturprojekten für die Bewertung Nutzungszeiträume<br />

zwischen 30 <strong>und</strong> 100 Jahren zugr<strong>und</strong>e. Es nimmt die Nutzen-<br />

Kosten-Analyse mit <strong>de</strong>r Kapitalwertmetho<strong>de</strong> vor, in<strong>de</strong>m es die Summe <strong>de</strong>r kapitalisierten<br />

Projektnutzen <strong>de</strong>n kapitalisierten Investitionskosten gegenüber stellt <strong>und</strong> daraus<br />

die Nutzen-Kosten-Differenz sowie das NKV bil<strong>de</strong>t. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

legt <strong>de</strong>rzeit einen Zinssatz von 3 % zugr<strong>und</strong>e, <strong>de</strong>r damit etwa <strong>de</strong>m langjährigen Mittel<br />

<strong>de</strong>s inflationsbereinigten Marktzinses (Realzins) in Höhe von 2,75 % entspricht.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat festgestellt, dass Gutachter bei <strong>de</strong>r Bewertung von<br />

Projekten einen Nutzen aus <strong>de</strong>n räumlichen Wirkungen ermittelten, <strong>de</strong>r fast die Höhe<br />

<strong>de</strong>r Investitionskosten erreichte. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält es für unrealistisch,<br />

wenn sich die Bauwürdigkeit schon fast allein aus <strong>de</strong>r verbesserten räumlichen<br />

Erschließung ergibt. Er hat daher eine eher vorsichtige Bewertung <strong>de</strong>r raumordnerischen<br />

Effekte empfohlen <strong>und</strong> sieht sich in seiner Auffassung durch verkehrswissenschaftliche<br />

Gutachten bestätigt. Das B<strong>und</strong>esministerium hat bei <strong>de</strong>r Methodik<br />

für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 die Anregung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

aufgegriffen <strong>und</strong> die räumlichen Wirkungen niedriger bewertet.<br />

Investive Maßnahmen an <strong>de</strong>r verkehrlichen Infrastruktur können die Standortattraktivität<br />

insbeson<strong>de</strong>re strukturell benachteiligter Regionen verbessern <strong>und</strong> dazu<br />

beitragen, dort Gewerbe anzusie<strong>de</strong>ln <strong>und</strong> Arbeitsplätze zu schaffen. Die Wirkung<br />

von Verkehrswegeinvestitionen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen kann aber unterschiedlich<br />

bewertet wer<strong>de</strong>n. Entsprechend än<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Nutzen <strong>de</strong>r Infrastrukturmaßnahme.<br />

Der aus Sicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes niedrige Kalkulationszins in Höhe von<br />

3 % bewirkt eine zu geringe Gewichtung <strong>de</strong>r Investitionskosten <strong>und</strong> ein zu hohes<br />

Gewicht <strong>de</strong>s erst später einsetzen<strong>de</strong>n Nutzens. Während sich die Investitionskosten<br />

relativ genau ermitteln lassen <strong>und</strong> gleich zu Beginn <strong>de</strong>s Betrachtungszeitraumes anfallen,<br />

ist <strong>de</strong>r erhoffte Nutzen mit größeren Unsicherheiten behaftet.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>shalb, einen etwas höheren Kalkulationszins<br />

von etwa 4 bis 5 % zu verwen<strong>de</strong>n, um damit <strong>de</strong>n Unsicherheiten <strong>de</strong>s prognostizierten<br />

Nutzens Rechnung zu tragen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof verkennt dabei nicht,<br />

dass sich in Anbetracht langfristiger investitionspolitischer Ziele auch niedrigere<br />

Kalkulationszinsen begrün<strong>de</strong>n lassen. Damit erhöht sich jedoch <strong>de</strong>r Anreiz für zusätzliche<br />

Ausgaben, die insbeson<strong>de</strong>re auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen hohen Verschuldung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es möglichst vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Zu<strong>de</strong>m regt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof an, <strong>de</strong>n Betrachtungszeitraum für die Lebensdauer<br />

<strong>de</strong>r Infrastrukturbauwerke zu begrenzen, z. B. auf 25 Jahre. Bei Bedarf kann<br />

das B<strong>und</strong>esministerium bei Bauwerken mit längeren Nutzungszeiträumen Restwerte<br />

bei <strong>de</strong>r Nutzen-Kosten-Analyse berücksichtigen.<br />

141


Bestimmte in die Bewertung eingehen<strong>de</strong> Faktoren – wie Verkehrsmengen, regionale<br />

Effekte o<strong>de</strong>r Kalkulationszins – sind mit Unsicherheiten behaftet. Diese wirken sich<br />

aber entschei<strong>de</strong>nd auf die Bewertung aus.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat die Bewertungsmethodik zur B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung<br />

mo<strong>de</strong>rnisiert <strong>und</strong> in diesem Rahmen Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

zum Teil berücksichtigt.<br />

142


Anhang 5<br />

Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

zur Korruptionsbekämpfung im Straßenbau<br />

Vorbemerkung<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat sich schon häufig mit <strong>de</strong>r Korruption, ihren Erscheinungsformen<br />

<strong>und</strong> Auswirkungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Möglichkeiten beschäftigt, diese zu bekämpfen<br />

o<strong>de</strong>r zu verhin<strong>de</strong>rn. Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen, die auf <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />

verschie<strong>de</strong>ner Prüfungen beruhen, betreffen nur <strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau, lassen<br />

sich aber sicher auch auf an<strong>de</strong>re Bereiche übertragen.<br />

Korruptions<strong>de</strong>likte fügen <strong>de</strong>r Volkswirtschaft große finanzielle Schä<strong>de</strong>n zu. Darüber<br />

hinaus führen sie zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die Integrität <strong>de</strong>s Öffentlichen<br />

Dienstes. Die Korruptionsbekämpfung <strong>und</strong> -verhin<strong>de</strong>rung hat daher einen<br />

hohen Stellenwert.<br />

Korruptions<strong>de</strong>likte sind Straftaten mit einer hohen Dunkelziffer, bei <strong>de</strong>nen sowohl<br />

<strong>de</strong>r Vorteilsgewähren<strong>de</strong> als auch <strong>de</strong>r Vorteilsnehmen<strong>de</strong> großes Interesse haben, unent<strong>de</strong>ckt<br />

zu bleiben. Ein personifizierter Geschädigter ist in <strong>de</strong>r Regel nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Inzwischen ist unstrittig, dass auch in Deutschland korruptes Verhalten seit Jahren<br />

gewohnheitsmäßig praktiziert wird <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich kein Bereich von Korruptionshandlungen<br />

ausgenommen wer<strong>de</strong>n kann. Häufig führen ein Anfangsverdacht <strong>und</strong><br />

kleine Anlässe im Wege eines Dominoeffektes dazu, umfangreiche Korruptionsgeflechte<br />

aufzu<strong>de</strong>cken.<br />

Als beson<strong>de</strong>rs korruptionsanfällig haben sich dabei die Dienststellen erwiesen, in <strong>de</strong>ren<br />

Aufgabenbereich im Vor<strong>de</strong>rgr<strong>und</strong> steht, Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen zu vergeben<br />

o<strong>de</strong>r zu bestellen. Je kostspieliger die einzelnen Aufträge sind, <strong>de</strong>sto größer sind<br />

die Risiken. Allgemein gilt für einen Korrumpierten: Desillusionierung am Arbeitsplatz,<br />

verpasste Aufstiegschancen, als ungerecht empf<strong>und</strong>ene Bezahlung, Überbewertung<br />

<strong>de</strong>r eigenen Person als „Ausgleich“ für <strong>de</strong>n erwähnten „Frust“, Demonstration<br />

<strong>de</strong>r „Macht“ bei Auftragsvergaben. Hinzu kommt oft ein unzureichen<strong>de</strong>s<br />

Rechts- <strong>und</strong> Problembewusstsein. Umfeldbedingungen spielen ebenfalls eine be<strong>de</strong>utsame<br />

Rolle. Betroffen <strong>und</strong> gefähr<strong>de</strong>t sind alle öffentlichen Bediensteten als<br />

Amtsträger, im Folgen<strong>de</strong>n „Beschäftigte“ genannt.<br />

143


Auf <strong>de</strong>r Seite <strong>de</strong>s Korrumpieren<strong>de</strong>n stehen geschäftliche <strong>und</strong> gewinnorientierte Gesichtspunkte<br />

an erster Stelle, auch wenn diese oft durch „übergeordnete“ Maximen,<br />

beispielsweise Arbeitsplätze in <strong>de</strong>r Region zu retten, kaschiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes haben über seine im<br />

März 1997 veröffentlichte Indikatorenliste 259 hinaus zum Ziel, verschie<strong>de</strong>ne häufige<br />

Auffälligkeiten insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus zu beschreiben,<br />

die darauf schließen lassen, dass möglicherweise Korruption vorliegt. Auch zeigen<br />

sie die Gefahren auf, die sich aus <strong>de</strong>n jeweiligen Situationen ergeben können. Anschließend<br />

gibt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof Anregungen <strong>und</strong> Empfehlungen, welche<br />

Gegenmaßnahmen nach seiner Erfahrung ergriffen wer<strong>de</strong>n könnten <strong>und</strong> sollten.<br />

Die Liste <strong>de</strong>r aufgeführten Auffälligkeiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Viele Varianten sind vorstellbar. Auch sollten Einzelerkenntnisse nicht zu vorschnellen<br />

Schlüssen führen. Vielmehr sollte überprüft wer<strong>de</strong>n, ob verschie<strong>de</strong>ne Auffälligkeiten<br />

bei einer Einzelperson zusammentreffen <strong>und</strong> dabei in einem logischen<br />

Zusammenhang stehen. In keinem Fall sollte die Liste so verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dass in<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Dienststelle ein Klima <strong>de</strong>s Misstrauens <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Denunziantentums<br />

entsteht.<br />

Die Liste soll als Anregung dienen, auf welche Auffälligkeiten Vorgesetzte im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r internen Kontrolle zu achten haben. Die Liste sollte ihnen die Gefahren vor<br />

Augen führen, die aus <strong>de</strong>n beschriebenen Auffälligkeiten erwachsen können. Und<br />

sie soll aufzeigen, welche Gegenmaßnahmen möglich <strong>und</strong> angezeigt sind, um mögliche<br />

Schä<strong>de</strong>n zu verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r gering zu halten.<br />

259 B<strong>und</strong>esrechnungshof, Dokumentation „Son<strong>de</strong>rtagung Korruption <strong>und</strong> Vergabemanipu-<br />

144<br />

lation“, Frankfurt, März 1997, S. 234 ff.


1 Auftraggeberbereich<br />

Auftragsbezogene Auffälligkeiten sind vor allem im Bereich <strong>de</strong>r Bauvorbereitung<br />

einschließlich Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe, <strong>de</strong>r Bauausführung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Prüfung von<br />

Abrechnungen anzutreffen.<br />

1.1 Kontakte zu Bietern<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Intensive, über das normale Maß <strong>de</strong>r Zusammenarbeit hinausgehen<strong>de</strong><br />

Kontakte eines o<strong>de</strong>r mehrerer Beschäftigter zu Bietern.<br />

Es können Informationen unzulässig weitergegeben, Absprachen<br />

getroffen, Dokumente manipuliert <strong>und</strong> Leistungen zu Unrecht<br />

bescheinigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Einführen <strong>und</strong> konsequentes Umsetzen <strong>de</strong>s „Vier-Augen“-<br />

Prinzips, Aufteilen von Zuständigkeiten, regelmäßige interne<br />

Kontrollen.<br />

1.2 Kompetenzkonzentration<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Konzentration umfassen<strong>de</strong>r Kompetenzen auf eine o<strong>de</strong>r mehrere<br />

Personen.<br />

Planung, Vergabe, Bauüberwachung <strong>und</strong> Abrechnung <strong>de</strong>r<br />

Maßnahmen durch nur einen Beschäftigten o<strong>de</strong>r ein sehr kleines<br />

Team vergrößert die Gefahr von Unregelmäßigkeiten.<br />

Umorganisation, Aufteilen von Zuständigkeiten <strong>und</strong> Verantwortlichkeiten,<br />

regelmäßige interne Kontrollen.<br />

145


1.3 Häufige Auftragsvergabe an bestimmte Bieter<br />

146<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Aufträge wer<strong>de</strong>n häufig an immer <strong>de</strong>nselben Bieter vergeben,<br />

wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>r Bieterkreis.<br />

Beschäftigte können Informationen über das Vorhaben an Auftragnehmer<br />

weitergeben o<strong>de</strong>r diese bei <strong>de</strong>r Vergabe bevorzugt<br />

haben. Kartellbildung o<strong>de</strong>r Preisabsprachen können vorliegen.<br />

Prüfung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Vergaben <strong>und</strong> Überprüfung verdächtiger<br />

Beschäftigter im Hinblick auf personenbezogene Auffälligkeiten.<br />

Bei Verdacht auf Preisabsprache o<strong>de</strong>r Kartellbildung<br />

sollte bei benachbarten Ämtern überprüft wer<strong>de</strong>n, ob entsprechen<strong>de</strong><br />

Entwicklungen vorhan<strong>de</strong>n sind. Regelmäßige interne<br />

Kontrollen.<br />

1.4 Verstöße gegen Bestimmungen<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Verstöße gegen verbindliche Bestimmungen zur Vergabe, Ausführung<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von Bauleistungen.<br />

Beschäftigte könnten bewusst Verstöße zugunsten eines bestimmten<br />

Bieters vorgenommen haben.<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Qualifikation <strong>de</strong>r verdächtigen Beschäftigten.<br />

Nachforschen im Hinblick auf personenbezogene Auffälligkeiten.<br />

Nachprüfen, ob <strong>de</strong>rselbe Verstoß schon mehrfach vorgekommen<br />

ist. Der Kreis <strong>de</strong>r betroffenen Bieter sollte analysiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Regelmäßige interne Kontrollen.


1.5 Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Auftragsvergabe<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Splitten von Aufträgen, Nachtrags- o<strong>de</strong>r Ergänzungsvergabe,<br />

Anschlussvergabe, Beauftragung mittels eines o<strong>de</strong>r mehrerer<br />

Bestellscheine ohne zwingen<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>.<br />

Auffälligkeiten dieser Art können Hinweis darauf sein, dass<br />

Kontrollinstanzen umgangen wer<strong>de</strong>n sollen, um bestimmten<br />

Bietern Vorteile zu verschaffen.<br />

Überprüfen, ob sich die Auffälligkeiten bei bestimmten Bietern<br />

wie<strong>de</strong>rholen; Prüfung im Hinblick auf personenbezogene Auffälligkeiten;<br />

regelmäßige interne Kontrollen.<br />

1.6 Beschränkte Ausschreibungen <strong>und</strong> Freihändige<br />

Vergaben<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Beschränkte Ausschreibung o<strong>de</strong>r Freihändige Vergabe ohne<br />

hinreichen<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>.<br />

Bestimmte Bieter o<strong>de</strong>r Bietergruppen können durch Insi<strong>de</strong>r-<br />

Informationen o<strong>de</strong>r Preisabsprachen Vorteile erlangen.<br />

Abweichungen vom Gebot <strong>de</strong>r Öffentlichen Ausschreibung<br />

sind ausführlich zu begrün<strong>de</strong>n; über die Begründung muss nach<br />

<strong>de</strong>m „Mehraugenprinzip“ bef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Vergaben sind durch regelmäßige interne Kontrollen zu überprüfen.<br />

147


1.7 Ungewöhnliche Vorgaben<br />

148<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

1.8 Nachtragshäufung<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Vorgabe beson<strong>de</strong>rs spezifischer Stoffe, Teile o<strong>de</strong>r Bauweisen.<br />

Bestimmte Bieter o<strong>de</strong>r Bietergruppen können Vorteile erlangen.<br />

Derartige Vorgaben sind ausführlich zu begrün<strong>de</strong>n; über die<br />

Begründung muss nach <strong>de</strong>m „Mehraugenprinzip“ bef<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Ausschreibungen sind regelmäßig intern<br />

zu kontrollieren.<br />

Häufung von Nachträgen bei Baumaßnahmen.<br />

Möglicherweise sind <strong>de</strong>m Bieter zu erwarten<strong>de</strong> Nachträge bekannt.<br />

In diesem Fall kann er die Urkalkulation so verfassen<br />

(Höhe <strong>de</strong>s Gemeinkostenanteils), dass er später scheinbar zu<br />

Recht außergewöhnlich hohe Einheitspreise aushan<strong>de</strong>ln kann.<br />

Ausschreibungen sollten zuvor von einer weiteren sachk<strong>und</strong>igen<br />

Person auf Ihre Plausibilität <strong>und</strong> Vollständigkeit überprüft<br />

wer<strong>de</strong>n. Nachträge sind generell ausführlich zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Ausschreibungen sind regelmäßig intern zu kontrollieren.


1.9 Auffällige Preise<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Nicht angemessene Einheitspreise <strong>und</strong> Spekulationspreise (so<br />

genannte Pfennig-Preise)<br />

Der Bieter kann Informationen über Mengenän<strong>de</strong>rungen haben,<br />

die ihm erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen <strong>und</strong> das<br />

Submissionsbild entschei<strong>de</strong>nd verzerren: Hoher Preis bei niedrigem<br />

Ansatz <strong>und</strong> Erhöhung <strong>de</strong>s tatsächlichen Ausführungsumfanges;<br />

entsprechend niedriger Preis bei Leistungen, <strong>de</strong>ren<br />

Ausführungsumfang erheblich gegenüber <strong>de</strong>m Ansatz gekürzt<br />

wer<strong>de</strong>n soll o<strong>de</strong>r wenn die Leistung ganz entfällt.<br />

Ausschreibungen sollten von einer weiteren sachk<strong>und</strong>igen Person<br />

auf Ihre Plausibilität <strong>und</strong> Vollständigkeit überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorgelegte Angebote sollen streng auf Auskömmlichkeit <strong>und</strong><br />

Angemessenheit geprüft wer<strong>de</strong>n; gegebenenfalls sind Aufklärungsgespräche<br />

zu führen.<br />

1.10 Insi<strong>de</strong>r-Informationen<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Bieter verfügt über Insi<strong>de</strong>r-Informationen, die er nicht haben<br />

dürfte.<br />

Der Bieter kann durch Kenntnis interner Informationen – z. B.<br />

Inhalt von Gutachten, Bauweisen, über <strong>de</strong>ren Anwendung noch<br />

nicht entschie<strong>de</strong>n ist – Vorteile bei <strong>de</strong>r Kalkulation <strong>de</strong>r anzubieten<strong>de</strong>n<br />

Leistungen haben.<br />

Vertrauliche Behandlung schützenswerter Daten <strong>und</strong> Informationen;<br />

regelmäßige interne Kontrollen <strong>de</strong>r Verfahrensweisen.<br />

149


1.11 Rechenfehler<br />

150<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

1.12 Nachlassschreiben<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Schwere <strong>und</strong> nicht nachzuvollziehen<strong>de</strong> Rechenfehler in Angeboten.<br />

Derartige Fehler können Hinweis auf nachträgliche Manipulationen<br />

durch Zufügen von Zahlen sein, z. B.: Erhöhung <strong>de</strong>s<br />

Einheitspreises von 50 Euro durch Ergänzen mit <strong>de</strong>r Zahl 1 auf<br />

150 Euro o<strong>de</strong>r z. B. Ergänzung <strong>de</strong>r Zahl „3“ durch zwei Halbbogen<br />

auf „8“.<br />

For<strong>de</strong>rn, Angebote maschinell auszufüllen <strong>und</strong> einen elektronischen<br />

Datenträger o<strong>de</strong>r ein Doppel <strong>de</strong>s Angebotes getrennt abzugeben.<br />

Nachlassschreiben außerhalb <strong>de</strong>r Submissionsprotokolle.<br />

Nicht in Submissionsprotokollen erwähnte Nachlassschreiben<br />

einzelner Bieter können – zumal wenn sie nicht gekennzeichnet<br />

(perforiert) wur<strong>de</strong>n – ein Indiz dafür sein, dass diese Schreiben<br />

nachträglich <strong>de</strong>n Unterlagen zugefügt wur<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>r Submission beauftragte Beschäftigte müssen mit Nachdruck<br />

angehalten wer<strong>de</strong>n, eingereichte Angebotsunterlagen sofort<br />

während <strong>de</strong>r Submission auf eventuell beigefügte lose Unterlagen<br />

hin zu untersuchen. Briefumschläge sind sorgfältig auf<br />

vollständige Entleerung hin zu untersuchen (eventuell Vier-<br />

Augen-Prinzip). Vorgef<strong>und</strong>ene Anlagen sind im Submissionsprotokoll<br />

zu vermerken <strong>und</strong> mechanisch zu kennzeichnen. Regelmäßige<br />

interne Kontrollen <strong>de</strong>r Verfahrensweisen.


1.13 Unabhängigkeit von Ingenieurbüros<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

<strong>Planen</strong><strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r ausschreiben<strong>de</strong>s Ingenieurbüro scheint wirtschaftlich<br />

abhängig zum Umkreis eines Bieters zu stehen.<br />

Es könnten Insi<strong>de</strong>r-Informationen aus Planung <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Ausschreibung<br />

unberechtigt in die Hän<strong>de</strong> eines Bieters gelangen<br />

<strong>und</strong> diesem Vorteile bei <strong>de</strong>r Kalkulation entstehen lassen.<br />

Vor Vergabe von Planungs- o<strong>de</strong>r Ausschreibungsleistungen an<br />

Ingenieurbüros ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu prüfen, ob diese in persönlichem<br />

o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Zusammenhang mit potentiellen<br />

Bietern stehen (eventuell Einblick ins Han<strong>de</strong>lsregister). Planungs-,<br />

Ausschreibungs- <strong>und</strong> Bauüberwachungsleistungen sollten<br />

möglichst an verschie<strong>de</strong>ne Büros vergeben wer<strong>de</strong>n. Es sollte<br />

weiter überprüft wer<strong>de</strong>n, ob beauftragte Büros beson<strong>de</strong>rs<br />

häufig Aufträge an bestimmte Bieter erteilen. Dies sollte durch<br />

regelmäßige interne Kontrollen überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

1.14 Transparenz <strong>de</strong>r Unterlagen<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Mangeln<strong>de</strong> Transparenz <strong>de</strong>r Rechnungsunterlagen o<strong>de</strong>r/<strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Bauakten; Unvollständigkeit <strong>de</strong>r Unterlagen.<br />

Mangelhafte Unterlagen können Indiz für die Absicht sein,<br />

Mängel in <strong>de</strong>r Ausschreibung, bei <strong>de</strong>r Vergabe, <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Abrechnung zu verbergen. Dies kann einen<br />

korruptiven o<strong>de</strong>r betrügerischen Hintergr<strong>und</strong> haben.<br />

Ordnungsgemäße Führung <strong>de</strong>r Bauakten konsequent durchsetzen.<br />

Drängen auf zeitnahe Aufmaße <strong>und</strong> zügige Prüfung <strong>de</strong>r<br />

Rechnungsunterlagen; or<strong>de</strong>ntliches <strong>und</strong> beweiskräftiges Führen<br />

<strong>de</strong>s Bautagebuches. Kontrolle <strong>de</strong>r Realisierung <strong>de</strong>r Vorgaben<br />

<strong>und</strong> Vorschriften. Dies ist durch regelmäßige interne Kontrollen<br />

sicherzustellen.<br />

151


1.15 Doppelabrechnungen<br />

152<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Scheinbar irrtümliche Doppelabrechnungen.<br />

Hinter scheinbar irrtümlicher Doppelabrechnung können sich<br />

Betrug <strong>und</strong> Korruption verbergen.<br />

Abrechnungen stichprobenweise auf Plausibilität prüfen. Liegt<br />

eine Doppelabrechnung vor, frühere Abrechnungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

überprüfen <strong>und</strong> feststellen, ob <strong>und</strong> inwieweit <strong>de</strong>rzeit<br />

tätige Beschäftigte seinerzeit involviert waren. Regelmäßige<br />

interne Kontrollen.<br />

1.16 Bürgschaften <strong>und</strong> Sicherheitsleistungen<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Bürgschaften wer<strong>de</strong>n nicht angefor<strong>de</strong>rt, Sicherheitsleistungen<br />

wer<strong>de</strong>n nicht angefor<strong>de</strong>rt <strong>und</strong> erbracht.<br />

Es kann eine Bevorzugung eines Auftragnehmers vorliegen, <strong>de</strong>r<br />

einen korruptiven Hintergr<strong>und</strong> hat.<br />

Bürgschaften <strong>und</strong> Sicherheitsleistungen sollten durch solche<br />

Beschäftigte <strong>de</strong>r Dienststelle überwacht wer<strong>de</strong>n, die we<strong>de</strong>r in<br />

Ausschreibungs-, Vergabe-, Bauüberwachungs- o<strong>de</strong>r Abrechnungsvorgänge<br />

involviert sind. Hierzu sind regelmäßige interne<br />

Kontrollen erfor<strong>de</strong>rlich.


1.17 Geschenke<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Annahme von Geschenken, auch so genannter branchenüblicher:<br />

z. B. aufwendige Kalen<strong>de</strong>r, Aktentaschen, Messgeräte;<br />

Annahme von Bewirtungen, die einen beschei<strong>de</strong>nen Rahmen<br />

überschreiten.<br />

Annahme aufwendiger Geschenke sind das typischste Anzeichen<br />

für Bestechlichkeit zu Gunsten <strong>de</strong>s Auftragnehmers. Korruption<br />

beginnt meist mit kleinen Geschenken <strong>und</strong> Gefälligkeiten.<br />

Strenge dienstliche Vorgaben, in welchem Umfang Geschenke<br />

<strong>und</strong> Bewirtungen angenommen wer<strong>de</strong>n dürfen. Strengste disziplinarische<br />

Maßnahmen bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen. Regelmäßige<br />

interne Kontrollen.<br />

153


2 Kontrollbereich<br />

Kontrollbezogene Auffälligkeiten beziehen sich auf Unzulänglichkeiten im Bereich<br />

<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen internen Kontrollen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienstaufsicht.<br />

2.1 Dienst- <strong>und</strong> Fachaufsicht<br />

154<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

2.2 Kontrollsystem<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Unzureichen<strong>de</strong> Dienst- <strong>und</strong> Fachaufsicht.<br />

Unzureichen<strong>de</strong> Dienst- <strong>und</strong> Fachaufsicht kann sowohl Indiz dafür<br />

sein, dass vorhan<strong>de</strong>ne Ordnungsinstrumente nicht ausreichen<br />

o<strong>de</strong>r aber dass bekannte Missstän<strong>de</strong> bewusst übersehen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Steuerungs- <strong>und</strong> Überwachungsmöglichkeiten sind zu überprüfen<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls zu erweitern; falls nicht bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>n, ist eine interne Revision einzurichten; das Dienst-<br />

<strong>und</strong> Fachaufsichtsverhalten ist insgesamt kritisch zu untersuchen<br />

mit <strong>de</strong>m Ziel, die interne Kontrolle zu verbessern.<br />

Durchschaubares Kontrollsystem.<br />

Durchschaubare Kontrollsysteme för<strong>de</strong>rn Betrug <strong>und</strong> Korruption,<br />

da die Abschreckungswirkung <strong>und</strong> die Furcht vor Ent<strong>de</strong>ckung<br />

fehlen.<br />

Kontrollsysteme dürfen nicht im Detail offen gelegt <strong>und</strong> sollten<br />

in unregelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n verän<strong>de</strong>rt <strong>und</strong> optimiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Auch für mit <strong>de</strong>r Umsetzung von Kontrollsystemen<br />

betraute Beschäftigte sollte ein Rotationssystem eingeführt<br />

wer<strong>de</strong>n, um langfristig <strong>de</strong>ren Involvierung in für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

schädliche Vorgänge zu verhin<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> um die zu<br />

Kontrollieren<strong>de</strong>n in einer gewissen Unsicherheit zu belassen.


2.3 Umgehung von Kontrollen<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Gezieltes Umgehen von Kontrollen.<br />

Gezieltes Umgehen von Kontrollen spricht dafür, dass <strong>de</strong>r<br />

Kontrollierte etwas zu verbergen hat.<br />

Effektive <strong>und</strong> personalintensive Ausstattung von Innenrevisionen,<br />

unregelmäßige Stichproben <strong>und</strong> verstärkte interne Kontrolle.<br />

2.4 Unzureichen<strong>de</strong> Kontrollstrukturen<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Unzureichen<strong>de</strong> Kontrollstrukturen nach <strong>de</strong>m Motto „Man<br />

muss vertrauen können“.<br />

Allzu großes Vertrauen in bestimmte Beschäftigte <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />

Arbeitsgruppen för<strong>de</strong>rt Nachlässigkeiten <strong>und</strong> kriminelle Machenschaften.<br />

Gleichbehandlung aller Beschäftigten <strong>und</strong> Arbeitsgruppen<br />

mit fre<strong>und</strong>licher Distanz, ohne Misstrauen aufkommen zu lassen;<br />

Verstärken <strong>de</strong>r internen Kontrolle.<br />

2.5 Nichtbeachtung von Prüfungsbeanstandungen<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Prüfungsbeanstandungen wer<strong>de</strong>n fortwährend nicht beachtet.<br />

Betroffene <strong>und</strong> anfällige Beschäftigte <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Arbeitsgruppen<br />

wiegen sich in Sicherheit.<br />

Konsequente Kontrolle <strong>de</strong>r möglichst zeitnahen korrekten<br />

<strong>und</strong> sachlichen Bearbeitung von Prüfungsbeanstandungen;<br />

regelmäßiges Überprüfen, ob Maßnahmen, die aufgr<strong>und</strong> erkannter<br />

Mängel angeordnet o<strong>de</strong>r zugesagt wur<strong>de</strong>n, umgesetzt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

155


3 Personenbezogener Bereich<br />

Unter „personenbezogenen Auffälligkeiten“ sind Beobachtungen im privaten Umfeld<br />

von Amtsträgern zu verstehen, die darauf schließen lassen könnten, dass sie<br />

Vorteile durch nicht rechtmäßige Zusammenarbeit mit Auftragnehmern erlangt haben<br />

o<strong>de</strong>r weiter erhalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass gera<strong>de</strong> in diesem Bereich<br />

die Gefahr falscher Verdächtigungen beson<strong>de</strong>rs groß ist, Stichwort „Denunziantentum“.<br />

3.1 Arbeitnehmerverhältnis von Familienangehörigen<br />

156<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Arbeitnehmerverhältnis eines Familienangehörigen von Beschäftigten<br />

bei einem Auftragnehmer.<br />

Beschäftigungsverhältnisse von Angehörigen bei tatsächlichen<br />

o<strong>de</strong>r potenziellen Auftragnehmern können ein Indiz dafür<br />

sein, dass vom entsprechen<strong>de</strong>n Amtsträger Gegenleistungen<br />

o<strong>de</strong>r Gefälligkeiten erwartet wer<strong>de</strong>n. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re<br />

in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit.<br />

Der Einsatz von Beschäftigten sollte so erfolgen, dass jeglicher<br />

dienstlicher Berührungspunkt mit <strong>de</strong>m Arbeitgeber <strong>de</strong>r<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Angehörigen unterb<strong>und</strong>en wird.


3.2 Nebentätigkeiten<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

3.3 Private Beziehungen<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Offensichtliche Nebentätigkeit von Beschäftigten bei tatsächlichen<br />

o<strong>de</strong>r potentiellen Auftragnehmern (Ingenieurleistungen,<br />

Fertigung von Abrechnungen u.s.w.).<br />

Derartige Nebentätigkeiten sind gr<strong>und</strong>sätzlich problematisch,<br />

da sie einen Interessenskonflikt darstellen. Nebentätigkeitsverhältnisse<br />

führen meist zu starker wirtschaftlicher <strong>und</strong> moralischer<br />

Abhängigkeit von <strong>de</strong>n Auftragnehmern, die diese<br />

ausnutzen. Häufig verlieren Beschäftigte ihr Unrechtsbewusstsein,<br />

weil sie glauben, eine echte Gegenleistung erbracht<br />

zu haben, für die Vergütung zustehe.<br />

Unterbin<strong>de</strong>n jeglicher Nebentätigkeiten, die <strong>de</strong>n dienstlichen<br />

Bereich berühren.<br />

Beschäftigte unterhalten private Beziehungen zu tatsächlichen<br />

o<strong>de</strong>r potentiellen Auftragnehmern.<br />

Derartige Beziehungen können Indiz dafür sein, dass Beschäftigte<br />

Leistungen erhalten, z. B. kostenloser gemeinsamer<br />

Urlaub, häufige Essenseinladungen etc. <strong>und</strong> dass sie im<br />

dienstlichen Bereich Gefälligkeiten erbringen, gegebenenfalls<br />

für Gegenleistungen.<br />

Beschäftigte sollten konkret angesprochen wer<strong>de</strong>n. Tätigkeiten,<br />

die in Zusammenhang mit Maßnahmen stehen, die <strong>de</strong>n<br />

Wirkungskreis <strong>de</strong>s Befre<strong>und</strong>eten berühren, müssen verstärkt<br />

überwacht wer<strong>de</strong>n; beson<strong>de</strong>rs intensive interne Kontrolle.<br />

157


3.4 Aufwendiger Lebensstil<br />

158<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

3.5 Unrechtsbewusstsein<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Beschäftigte zeigen einen beson<strong>de</strong>rs aufwendigen Lebensstil<br />

(z. B. große Autos, teure Reisen, aufwendige Hobbys), <strong>de</strong>r ihrem<br />

Einkommen nicht entspricht.<br />

Es besteht die Möglichkeit eines illegalen Zusatzeinkommens.<br />

Verstärkte Kontrolle <strong>de</strong>s dienstlichen Verhaltens von Beschäftigten;<br />

vorsorgliche Arbeitsplatzrotation.<br />

Beschäftigte zeigen bei dienstlichen Fehlern wie auch bei allgemeinen<br />

Dingen (steuerliche Angelegenheiten, kleinkriminelle<br />

Handlungen) im Gespräch fehlen<strong>de</strong>s Unrechtsbewusstsein.<br />

Unrechtes Denken kann ein Indiz dafür sein, dass die Hemmschwelle<br />

in Bezug auf Betrug <strong>und</strong> Korruption gesunken o<strong>de</strong>r<br />

verschw<strong>und</strong>en ist.<br />

Vorgesetzte müssen Beschäftigten im Rahmen von Schulungen<br />

durch Überzeugungsarbeit Unrechtsbewusstsein unter<br />

Hinweis auf mögliche Konsequenzen vermitteln. Bereits „infizierte“<br />

Beschäftigte müssen verstärkt kontrolliert wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls in nicht gefähr<strong>de</strong>te Bereiche versetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei ist das vorbildliche Verhalten <strong>de</strong>r Vorgesetzten<br />

beson<strong>de</strong>rs wichtig.


3.6 Überfor<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> Desinteresse<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Beschäftigte sind offensichtlich beruflich überfor<strong>de</strong>rt.<br />

Es kann vorkommen, dass Beschäftigte dienstliche Tätigkeiten<br />

(Planungsleistungen, Erstellung von Leistungsverzeichnissen,<br />

Prüfung von Abrechnungen) von Ingenieurbüros o<strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmern erstellen lassen, um sich selbst zu entlasten.<br />

Hierfür erwarten sie häufig Gegenleistungen.<br />

Vorgesetzte müssen prüfen, ob die zugemutete Arbeitsmenge<br />

unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n (familiäre Probleme, Krankheit<br />

u.s.w.) angemessen ist. Gegebenenfalls müssen sie diese<br />

<strong>de</strong>r gegenwärtigen o<strong>de</strong>r allgemeinen Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigten anpassen. Bei mangeln<strong>de</strong>r Qualifikation o<strong>de</strong>r<br />

Desinteresse am Aufgabenbereich ist über Umbesetzung<br />

nachzu<strong>de</strong>nken.<br />

3.7 Vereine <strong>und</strong> berufsständische Vereinigungen<br />

Auffälligkeit<br />

�<br />

Gefahr<br />

�<br />

Maßnahmen<br />

Enge außerdienstliche Kontakte zu Vereinen o<strong>de</strong>r berufsständischen<br />

Vereinigungen, wenn diese im Zusammenhang mit<br />

an<strong>de</strong>ren Erkenntnissen beachtet wer<strong>de</strong>n, die auf Unkorrektheiten<br />

im dienstlichen Han<strong>de</strong>ln schließen lassen könnten.<br />

In <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Vereinen o<strong>de</strong>r berufsständischen Vereinigungen<br />

werben potentielle Auftragnehmer oft Amtsträger<br />

für illegale Handlungen an. Absprachen können stattfin<strong>de</strong>n,<br />

ohne dass in <strong>de</strong>r Dienststelle Auffälligkeiten zu Tage treten<br />

wür<strong>de</strong>n.<br />

Berufsständischen Vereinigungen sollte in keinem Fall Gelegenheit<br />

gegeben wer<strong>de</strong>n, in Diensträumen Veranstaltungen<br />

jeglicher Art abzuhalten. Tätigkeiten für Vereine o<strong>de</strong>r berufsständige<br />

Vereinigung während <strong>de</strong>r Dienstzeiten <strong>und</strong> in<br />

Diensträumen sind strikt zu untersagen (z. B. Angabe <strong>de</strong>r Adresse<br />

einer Dienststelle als Geschäftsstelle einer berufsständigen<br />

Vereinigung).<br />

159


Anhang 6<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

zum Thema Straßenbau <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

<strong>de</strong>r Jahre 1993 bis 2003<br />

einschließlich <strong>de</strong>r dazu gefassten Beschlüsse<br />

<strong>de</strong>s Haushaltsausschusses <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages<br />

160<br />

Seite<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1993<br />

(BT-Drs. 12/5650 v. 17. September 1993) .......................................................... 163<br />

Nr. 28 Bemerkungen früherer Haushaltsjahre; Abstufung von B<strong>und</strong>esstraßen.... 163<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1994<br />

(BT-Drs. 12/8490 v. 24. Oktober 1994) .............................................................. 165<br />

Nr. 23 Beseitigung eines Bahnübergangs in Schwarzenbek<br />

(Kapitel 06 02 Titel 882 11)...................................................................... 165<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1995<br />

(BT-Drs. 13/2600 v. 6. Oktober 1995) ................................................................ 167<br />

Nr. 18 Private Vorfinanzierung von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> ...................................... 167<br />

Nr. 57 Abwägungskriterien für <strong>de</strong>n Bau von Straßentunneln .............................. 172<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1996<br />

(BT-Drs. 13/5700 v. 16. Oktober 1996) .............................................................. 174<br />

Nr. 32 Bau von Anschlussstellen an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> ...................................... 174<br />

Nr. 71 Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r betrieblichen Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen180<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1997<br />

(BT-Drs. 13/8550 v. 8. Oktober 1997) ................................................................ 181<br />

Nr. 23 Einsparungsmöglichkeiten beim Neubau von B<strong>und</strong>esautobahnen............ 181<br />

Nr. 24 Bau <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre ................................................................. 185<br />

Nr. 65 Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplanes für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>................... 192


Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1998<br />

(BT-Drs. 14/29 v. 23. November 1998)............................................................... 194<br />

Nr. 35 Lärmschutz an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> ............................................................ 194<br />

Nr. 36 Kosten <strong>de</strong>r Umleitung von B<strong>und</strong>esstraßen................................................ 197<br />

Nr. 93 Empfehlungen für die Straßenbaumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es ...................... 199<br />

Nr. 94 Ortsumgehung Celle ................................................................................. 200<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1999<br />

(BT-Drs. 14/1667 v. 11. Oktober 1999) .............................................................. 200<br />

Nr. 49 Überbauung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 7....................................................... 200<br />

Nr. 50 Maßnahmen an Ortsdurchfahrten beim Bau von Ortsumgehungen<br />

im Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen...................................................................... 203<br />

Nr. 51 Bau einer Ortsumgehung........................................................................... 204<br />

Nr. 94 Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen für die Korruptionsbekämpfung im<br />

Straßenbau ................................................................................................ 206<br />

Nr. 95 Empfehlungen für die Bauüberwachung im Straßenbau........................... 207<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 2000<br />

(BT-Drs. 14/4226 v. 23. Oktober 2000) .............................................................. 208<br />

Nr. 46 Privat vorfinanzierte Straßenbaumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es ........................ 208<br />

Nr. 47 Landschaftsbau an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> ...................................................... 214<br />

Nr. 48 Abstufung von Ortsdurchfahrten im Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen nach<br />

Fertigstellung von Ortsumgehungen ......................................................... 216<br />

Nr. 49 Neubau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 502 zwischen Kiel <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf ................ 220<br />

Nr. 50 Abrechnung von Baumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es .......................................... 223<br />

Nr. 94 Kreuzungsmaßnahmen zwischen Schienenwegen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> Straßen ............................................................................................... 225<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 2001<br />

(BT-Drs. 14/7018 v. 15. Oktober 2001) .............................................................. 226<br />

Nr. 32 Erhaltung von Brücken im Netz <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>........................... 226<br />

Nr. 33 Bedarf <strong>und</strong> Ausbaustandard von Ortsumgehungen................................... 230<br />

Nr. 36 Bau <strong>de</strong>r Umgehung Fuhlsbüttel in Hamburg <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

auf an<strong>de</strong>re Vorhaben ................................................................................. 233<br />

Nr. 37 Kostenteilung bei Neubau o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von Straßenkreuzungen.......... 238<br />

161


Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 2002<br />

(BT-Drs. 15/60 v. 18. November 2002)............................................................... 240<br />

Nr. 41 Kostenbeteiligung <strong>de</strong>r Stadt München am Bau <strong>und</strong> Betrieb <strong>de</strong>s<br />

Tunnels Aubing im Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 99 ................................ 240<br />

Nr. 43 Bearbeiten von Nachträgen <strong>und</strong> Schlussrechnungen bei Baumaß-<br />

nahmen an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> .................................................................. 242<br />

Nr. 44 Planung <strong>und</strong> Bau von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> im Raum<br />

Dessau–Halle–Leipzig .............................................................................. 246<br />

Nr. 45 Planung <strong>de</strong>r Ortsumgehung Bad Bramstedt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 206........... 250<br />

Nr. 46 Konkurrieren<strong>de</strong> Maßnahmen beim Bau von B<strong>und</strong>esautobahnen .............. 252<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 2003<br />

(BT-Drs. 15/2020 v. 24. November 2003) ........................................................... 255<br />

Nr. 73 Standards für Grünbrücken an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>.................................... 255<br />

Nr. 74 Unkoordinierter Ausbau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 246 a von Schönebeck<br />

bis Gommern............................................................................................. 256<br />

162


Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1993<br />

Nr. 28 Bemerkungen früherer<br />

Haushaltsjahre; Abstufung<br />

von B<strong>und</strong>esstraßen<br />

(Kapitel 12 10)<br />

28.0<br />

Aufgr<strong>und</strong> früherer Prüfungsfeststellungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

ermittelte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

2.900 km B<strong>und</strong>esstraßen, die in unmittelbarer<br />

Nähe parallel zu Autobahnen<br />

verlaufen <strong>und</strong> <strong>de</strong>shalb nicht<br />

mehr <strong>de</strong>m weiträumigen Verkehr<br />

dienten. Sie sollten in die sich aus<br />

<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srecht ergeben<strong>de</strong> Straßenklasse<br />

abgestuft wer<strong>de</strong>n. Bis zum<br />

31. Dezember 1992 war die Abstufung<br />

erst für 600 km vollzogen. Hingegen<br />

wur<strong>de</strong>n 360 km ohne nähere<br />

Prüfung in <strong>de</strong>n Bedarfsplan 1992<br />

übernommen <strong>und</strong> für einen Ausbau<br />

vorgesehen.<br />

28.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hatte in <strong>de</strong>n Bemerkungen<br />

1986 beanstan<strong>de</strong>t, dass 3.500 km<br />

B<strong>und</strong>esstraßen, die in unmittelbarer Nähe<br />

parallel zu Autobahnen verlaufen <strong>und</strong> <strong>de</strong>shalb<br />

die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 1 Abs. 1<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz, <strong>de</strong>m weiträumigen<br />

Verkehr zu dienen, nicht mehr erfüllten,<br />

nach Fertigstellung <strong>de</strong>r jeweiligen Autobahn<br />

nicht in die sich aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srecht ergeben<strong>de</strong><br />

Straßenklasse abgestuft wor<strong>de</strong>n waren.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hatte <strong>de</strong>n Ausführungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes im<br />

Gr<strong>und</strong>satz zugestimmt. Es hatte nach eigener<br />

Prüfung eine entbehrliche Gesamtstrecke<br />

von 2.900 km ermittelt <strong>und</strong> die Län<strong>de</strong>r am<br />

15. Mai 1987 aufgefor<strong>de</strong>rt, 1.500 km alsbald<br />

abzustufen.<br />

Im Übrigen hatte es mitgeteilt, dass davon<br />

1.400 km Straßen entwe<strong>de</strong>r im Bedarfsplan<br />

1986 als Neu- o<strong>de</strong>r Ausbaumaßnahmen enthalten<br />

seien o<strong>de</strong>r es sich um Straßen im Zonenrandgebiet<br />

(rd. 500 km) han<strong>de</strong>le. Das<br />

(BT-Drs. 12/5650 v. 17. September 1993)<br />

B<strong>und</strong>esministerium hatte vorgeschlagen,<br />

diese anlässlich <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanes<br />

1992 in die Überprüfung<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsplanes einzubeziehen.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />

<strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages<br />

hatte in seiner Sitzung am 21. Mai 1987 von<br />

<strong>de</strong>r Bemerkung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Erklärungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

zustimmend Kenntnis genommen. Er<br />

hatte das B<strong>und</strong>esministerium gleichzeitig<br />

<strong>und</strong> erneut am 3. Februar 1988 „ersucht, bis<br />

zur nächstjährigen Beratung <strong>de</strong>r Bemerkungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes über das Erreichte<br />

zu berichten" (Plenarprotokoll 11/31<br />

S. 2097 ff. i. V. m. Drucksache 11/831 zu<br />

Nr. 16).<br />

Das Bemühen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums zeigte<br />

in <strong>de</strong>n Folgejahren nicht <strong>de</strong>n angestrebten<br />

Erfolg. Bis zum 31. Dezember 1992 wur<strong>de</strong>n<br />

insgesamt nur 600 km abgestuft <strong>und</strong> für weitere<br />

140 km die Abstufungsverfahren eingeleitet.<br />

Damit war seine Erklärung vom<br />

15. Mai 1987, 1.500 km alsbald abzustufen,<br />

nur knapp zur Hälfte erfüllt. Darüber hinaus<br />

könnten rd. 500 km Straßen abgestuft wer<strong>de</strong>n,<br />

nach<strong>de</strong>m die Vorzugsstellung <strong>de</strong>s Zonenrandgebietes<br />

entfallen ist.<br />

Von <strong>de</strong>n weiteren rd. 900 km, die anlässlich<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanes 1992 in die<br />

Überprüfung einbezogen wer<strong>de</strong>n sollten, hat<br />

das B<strong>und</strong>esministerium rd. 360 km B<strong>und</strong>esstraßen<br />

mit einem veranschlagten Bauvolumen<br />

von rd. 2,6 Mrd. DM in <strong>de</strong>n Bedarfsplan<br />

1992 übernommen.<br />

28.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof vertritt die Auffassung,<br />

dass Straßen, die die Voraussetzungen<br />

<strong>de</strong>s § 1 Abs. 1 <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

nicht mehr erfüllen, nicht für einen Neuo<strong>de</strong>r<br />

Ausbau zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es vorgesehen<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hätte <strong>de</strong>m Parlament <strong>de</strong>n Aus- <strong>und</strong> Neubau<br />

dieser Abschnitte nicht vorschlagen dürfen.<br />

163


28.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat dazu mitgeteilt,<br />

dass nicht begonnene Projekte <strong>de</strong>s „vordringlichen<br />

Bedarfs" <strong>de</strong>s Bedarfsplanes 1986<br />

mit gleicher Bewertung in <strong>de</strong>n Bedarfsplan<br />

1992 übernommen wor<strong>de</strong>n seien. Über die<br />

Abstufung <strong>de</strong>r zugehörigen B<strong>und</strong>esstraßenabschnitte<br />

solle nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Projekte<br />

entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Projekte <strong>de</strong>r Stufe „Planungen" <strong>de</strong>s Bedarfsplanes<br />

1986 sowie Neuanmeldungen <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r seien in <strong>de</strong>n neuen Bedarfsplan ausnahmsweise<br />

übernommen wor<strong>de</strong>n, sofern<br />

das jeweilige Land <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Fernverkehrsrelevanz<br />

im Einzelfall erbringen<br />

konnte.<br />

Die im ehemaligen Zonenrandgebiet liegen<strong>de</strong>n<br />

Abschnitte sollten sofort abgestuft wer<strong>de</strong>n,<br />

sofern sie nicht parallel zu solchen Autobahnen<br />

verlaufen, <strong>de</strong>ren Ausbau im Bedarfsplan<br />

1992 als Maßnahme <strong>de</strong>s „vordringlichen<br />

Bedarfs" o<strong>de</strong>r als „Projekt Deutsche<br />

Einheit" vorgesehen sei. In diesen Fällen<br />

solle über die Abstufung <strong>de</strong>r Parallelb<strong>und</strong>esstraßen<br />

erst nach <strong>de</strong>m Ausbau <strong>de</strong>r<br />

Autobahnen entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Schließlich sei in zwei Fällen die Kapazität<br />

<strong>de</strong>r Autobahnen ungenügend, so dass die Parallelb<strong>und</strong>esstraßen<br />

noch weiträumigen Verkehr<br />

aufzunehmen hätten, so dass sie vorerst<br />

nicht abzustufen seien.<br />

28.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stimmt mit <strong>de</strong>n<br />

Vorstellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Vorgehensweise bei autobahnparallelen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen im ehemaligen Zonenrandgebiet<br />

überein. Von <strong>de</strong>m Vorbehalt<br />

einer späteren Abstufungsentscheidung sind<br />

rd. 250 km <strong>de</strong>r insgesamt 500 km betroffen.<br />

Die weiteren Ausführungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

überzeugen <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hingegen nicht.<br />

Die Übernahme von noch nicht begonnenen<br />

Projekten auf parallel zur Autobahn verlaufen<strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>esstraßen vom Bedarfsplan<br />

1986 in <strong>de</strong>n Bedarfsplan 1992 ist unbegrün<strong>de</strong>t.<br />

Streckenabschnitte, <strong>de</strong>ren Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n<br />

weiträumigen Verkehr im Jahre 1986 <strong>de</strong>m<br />

164<br />

Gr<strong>und</strong>e nach verneint wor<strong>de</strong>n war, dürften<br />

nicht ohne nähere Prüfung schon <strong>de</strong>shalb in<br />

<strong>de</strong>n Bedarfsplan 1992 übernommen wer<strong>de</strong>n,<br />

weil sie früher mit „vordringlich" bewertet<br />

waren o<strong>de</strong>r das betreffen<strong>de</strong> B<strong>und</strong>esland eine<br />

Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr<br />

anerkennt.<br />

Mangeln<strong>de</strong> Kapazität einer Autobahn rechtfertigt<br />

nicht das Vorhalten einer parallel verlaufen<strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>esstraße. Nach <strong>de</strong>n Erfahrungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes wer<strong>de</strong>n<br />

solche B<strong>und</strong>esstraßen vom weiträumigen<br />

Verkehr nicht angenommen, weil ihre Benutzung<br />

wegen <strong>de</strong>r zahlreichen Ortsdurchfahrten<br />

<strong>und</strong> höhengleichen Kreuzungen keine<br />

Fahrzeitgewinne gegenüber <strong>de</strong>r Autobahn<br />

erwarten lässt <strong>und</strong> einen geringeren Grad an<br />

Verkehrssicherheit gewährleistet.<br />

Nach allem wären unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r 250 km Vorbehaltstrecken im ehemaligen<br />

Zonenrandgebiet <strong>und</strong> <strong>de</strong>r bereits abgestuften<br />

600 km von <strong>de</strong>n vorgesehenen<br />

2.900 km noch 2.050 km alsbald abzustufen.<br />

Dadurch wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eshaushalt um rd.<br />

40 Mio. DM jährlich für ersparte Unterhaltungskosten<br />

entlastet. Außer<strong>de</strong>m könnten rd.<br />

2,6 Mrd. DM während <strong>de</strong>r Ausführungszeit<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsplanes 1992 eingespart wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn die in ihm enthaltenen 362 km autobahnparallelen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen nicht zu Lasten<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es ausgebaut wür<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium wird <strong>de</strong>m Vollzug<br />

<strong>de</strong>r Abstufungsmaßnahmen gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn weiteren Nachdruck verleihen müssen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof wird die weitere<br />

Entwicklung beobachten.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 28:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esminister auf, <strong>de</strong>m<br />

Vollzug <strong>de</strong>s Abstufungsplanes Nachdruck<br />

zu verleihen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 12/7951<br />

vom 16.06.1994 - Seite 24]


Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1994<br />

Nr. 23 Beseitigung eines<br />

Bahnübergangs in<br />

Schwarzenbek<br />

(Kapitel 12 10 <strong>und</strong> 12 20)<br />

23.0<br />

Zur Beseitigung eines Bahnübergangs<br />

erstellte eine Straßenbauverwaltung<br />

im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

eine unnötig lange Brücke,<br />

die zu<strong>de</strong>m so weit vom ursprünglichen<br />

Bahnübergang entfernt liegt,<br />

dass für Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer<br />

zusätzlich eine Unterführung an <strong>de</strong>r<br />

Stelle <strong>de</strong>s alten Bahnübergangs gebaut<br />

wer<strong>de</strong>n musste. Hierdurch entstan<strong>de</strong>n<br />

vermeidbare Mehrkosten von<br />

min<strong>de</strong>stens 17 Mio. DM.<br />

23.1<br />

Die B<strong>und</strong>esstraße 207 quert in Schwarzenbek<br />

die Eisenbahnstrecke Hamburg - Berlin.<br />

Um <strong>de</strong>n Bahnübergang zu beseitigen, sollte<br />

die B<strong>und</strong>esstraße verlegt wer<strong>de</strong>n. Hierzu erstellte<br />

die zuständige Straßenbauverwaltung<br />

einen Entwurf für eine 167 m lange, westlich<br />

<strong>de</strong>r Ortslage gelegene Brücke, <strong>de</strong>n sie im<br />

Jahre 1976 mit Gesamtkosten in Höhe von<br />

11,6 Mio. DM veranschlagte. Die Trasse<br />

führte, von <strong>de</strong>r Bebauung abgerückt, auf<br />

brachem Gelän<strong>de</strong> an einem 50 m x 80 m<br />

großen eingeschossigen Flachbau eines Supermarktes<br />

mit Betonfassa<strong>de</strong> <strong>und</strong> Parkplätzen<br />

sowie im weiteren Verlauf in rd.<br />

100 m Entfernung an mehrgeschossigen<br />

Wohn- <strong>und</strong> Bürogebäu<strong>de</strong>n vorbei.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium stimmte diesem<br />

Entwurf zunächst zu. Die Straßenbauverwaltung<br />

leitete auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage dieses Entwurfs<br />

ein Planfeststellungsverfahren ein, das<br />

bei <strong>de</strong>r Stadt Schwarzenbek zu erheblichen<br />

Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong>n gegen die vorgeschlagene Lösung<br />

führte. Daraufhin stellte die Straßenbauverwaltung<br />

das Planfeststellungsverfahren<br />

ein <strong>und</strong> erarbeitete mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums einen neuen Entwurf,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Stadt Schwarzen-<br />

(BT-Drs. 12/8490 v. 24. Oktober 1994)<br />

bek entgegenkam.<br />

Nunmehr wur<strong>de</strong> die Linienführung gestreckt,<br />

<strong>de</strong>r Abstand zum Ortskern vergrößert<br />

<strong>und</strong> die Brücke erheblich verlängert.<br />

Zum Überqueren <strong>de</strong>r knapp 20 m breiten<br />

Bahnstrecke <strong>und</strong> eines schmalen Flusslaufes<br />

sowie aus städtebaulichen Gestaltungsgrün<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> im Hinblick auf einen geplanten Erholungspark<br />

westlich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße war<br />

jetzt eine 318 m lange, aufwendig gestaltete,<br />

an <strong>de</strong>n Pfeilern verklinkerte Brücke mit einem<br />

zusätzlichen dritten Fahrstreifen für die<br />

Linksabbieger geplant. Da sich durch die<br />

lange Talbrücke in Verbindung mit <strong>de</strong>r Verlegung<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße die Wege für Fußgänger<br />

<strong>und</strong> Radfahrer wesentlich verlängert<br />

hätten, wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bau einer Fuß- <strong>und</strong> Radwegunterführung<br />

im Bereich <strong>de</strong>s ursprünglichen<br />

Bahnübergangs erfor<strong>de</strong>rlich. Außer<strong>de</strong>m<br />

sah <strong>de</strong>r neue Entwurf die Verlegung weiterer<br />

einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraßen vor.<br />

Die Gesamtkosten für die im Jahre 1993<br />

weitgehend abgeschlossene Beseitigung <strong>de</strong>s<br />

Bahnübergangs in Schwarzenbek betrugen<br />

statt <strong>de</strong>r ursprünglich veranschlagten<br />

11,6 Mio. DM nunmehr 52,1 Mio. DM, davon<br />

über 11 Mio. DM für die zusätzliche<br />

Fuß- <strong>und</strong> Radwegunterführung <strong>und</strong> über<br />

16 Mio. DM für die 318 m lange Talbrücke.<br />

Von <strong>de</strong>n 52,1 Mio. DM trugen <strong>de</strong>r B<strong>und</strong><br />

29,5 Mio. DM, die Deutsche B<strong>und</strong>esbahn<br />

15,5 Mio. DM, das Land Schleswig-Holstein<br />

für anteilige Verwaltungskosten<br />

1,3 Mio. DM <strong>und</strong> die Stadt Schwarzenbek<br />

für sonstige, nicht kreuzungsbedingte Maßnahmen<br />

5,8 Mio. DM.<br />

23.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat festgestellt,<br />

dass die Kosten für die Beseitigung <strong>de</strong>s<br />

Bahnübergangs zum großen Teil nicht kreuzungsbedingt,<br />

son<strong>de</strong>rn auf sonstige städtebauliche<br />

Maßnahmen zurückzuführen waren.<br />

Er hat dabei beanstan<strong>de</strong>t, dass die Kosten um<br />

insgesamt min<strong>de</strong>stens 17 Mio. DM geringer<br />

hätten ausfallen können, wenn die Straßenbauverwaltung<br />

bei <strong>de</strong>r Planung, <strong>de</strong>r Plan-<br />

165


feststellung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />

<strong>de</strong>n Schwerpunkt auf verkehrliche<br />

<strong>und</strong> nicht auf städtebauliche Belange gelegt<br />

hätte. Insofern wären die ausschließlich<br />

städtebaulich bedingten Mehrkosten von <strong>de</strong>r<br />

Stadt Schwarzenbek zu tragen gewesen.<br />

Für die Querung <strong>de</strong>r Talaue <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Bahnstrecke<br />

wäre eine wesentlich kürzere Brücke,<br />

wie im ursprünglichen Entwurf aus <strong>de</strong>m Jahre<br />

1976 geplant, ausreichend gewesen, die<br />

nicht mehr als 10 Mio. DM gekostet hätte.<br />

Gegenüber <strong>de</strong>r 16 Mio. DM teuren, 318 m<br />

langen Talbrücke hätten somit über<br />

6 Mio. DM eingespart wer<strong>de</strong>n können.<br />

Bei einer ortsnäheren Linienführung in Verbindung<br />

mit einer kürzeren Brücke hätte die<br />

Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>n Fuß- <strong>und</strong> Radweg<br />

in das Brückenbauwerk integrieren<br />

können. Auf diese Weise wäre die über<br />

11 Mio. DM teure Fuß- <strong>und</strong> Radwegunterführung<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich gewesen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat darüber hinaus<br />

die Auffassung vertreten, dass die städtebaulichen<br />

Vorteile <strong>de</strong>r ausgeführten Maßnahme<br />

in keinem vernünftigen Verhältnis zum finanziellen<br />

Aufwand stehen. Aus städtebaulicher<br />

Sicht sind we<strong>de</strong>r die neben <strong>de</strong>r Brücke<br />

liegen<strong>de</strong> Bausubstanz noch <strong>de</strong>ren Umgebung<br />

wertvoll o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs schützenswert. Die<br />

aufwendig gestaltete, an <strong>de</strong>n Pfeilern<br />

verklinkerte Brücke führt an <strong>de</strong>r unansehnlichen<br />

Betonfassa<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Supermarktes vorbei.<br />

Auch rechtfertigt ein Erholungspark in<br />

Randlage, außerhalb <strong>de</strong>r Bebauung <strong>und</strong> im<br />

Bereich einer stark befahrenen B<strong>und</strong>esstraße,<br />

diesen Aufwand zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es nicht.<br />

23.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> die zuständige<br />

Straßenbauverwaltung haben erklärt, dass<br />

neben <strong>de</strong>n verkehrlichen Belangen auch<br />

städtebauliche Aspekte sowie eine intensive<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Bürger <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n<br />

beim Planungsvollzug zu berücksichtigen<br />

seien.<br />

166<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat weiter darauf<br />

hingewiesen, dass aus umweltrelevanten <strong>und</strong><br />

ökologischen Belangen <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> nicht selten<br />

für Bauwerke, auch in nicht bebauten<br />

Gebieten, beträchtliche Mehrkosten auferlegt<br />

wür<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> als Veranlasser für die<br />

Eingriffe <strong>und</strong> Beeinträchtigungen zu tragen<br />

habe.<br />

23.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof erkennt an, dass<br />

bei <strong>de</strong>r Planung von B<strong>und</strong>esstraßen auch<br />

städtebauliche Belange zu berücksichtigen<br />

sind. Dies darf aber nicht dazu führen, dass<br />

- wie im vorliegen<strong>de</strong>n Fall - die städtebaulichen<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Entwicklungen <strong>de</strong>n Umfang<br />

<strong>de</strong>r Straßenbaumaßnahme in einem <strong>de</strong>rartigen<br />

Ausmaß zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es bestimmen.<br />

Wenn von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>de</strong>rartig kostenintensive,<br />

nicht Kreuzungsbedingte For<strong>de</strong>rungen<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n, so sind die Mehrkosten<br />

auch von ihr zu tragen. Dies ist bereits beim<br />

Entwurf, an <strong>de</strong>m das B<strong>und</strong>esministerium beteiligt<br />

ist, zu berücksichtigen. Dabei sollte<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> auf eine Festschreibung seines<br />

Kostenanteils hinwirken. Kommt es im<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Planfeststellungsverfahren<br />

auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s vom B<strong>und</strong> genehmigten<br />

Entwurfs zu keiner Einigung, so hat die<br />

zuständige Straßenbauverwaltung als Planfeststellungsbehör<strong>de</strong><br />

nach Abwägung <strong>de</strong>r<br />

Belange aller Betroffenen im Planfeststellungsbeschluss<br />

notfalls gegen <strong>de</strong>n Einspruch<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> zu entschei<strong>de</strong>n. Dem B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

ist vorzuwerfen, bei <strong>de</strong>r Planung <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Planfeststellung im Hinblick auf die erheblichen<br />

Mehrkosten nicht sachgerecht abgewogen<br />

zu haben.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium wird dafür Sorge<br />

tragen müssen, dass künftig <strong>de</strong>rartig aufwendige,<br />

nicht Kreuzungsbedingte, städtebauliche<br />

Maßnahmen von <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong> getragen wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unterbleiben.


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat an diesem Fall,<br />

<strong>de</strong>r typisch ist für eine Vielzahl vergleichbarer<br />

Maßnahmen, beispielhaft dargestellt, wie überzogene<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen realisiert wer<strong>de</strong>n, weil<br />

sie zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es gehen. Um einen effizienten<br />

Einsatz <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esmittel zukünftig zu<br />

gewährleisten, sollte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

seine Zielvorgaben anpassen <strong>und</strong> prüfen, ob<br />

darüber hinaus Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Richtlinien erfor<strong>de</strong>rlich sind. Dabei sollten<br />

die vom B<strong>und</strong> zu tragen<strong>de</strong>n Kosten ein<strong>de</strong>utiger<br />

festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 23:<br />

Der Ausschuss hat die Bemerkungen zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/3167<br />

vom 30.11.1995 - Seite 24]<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1995<br />

Nr. 18 Private Vorfinanzierung<br />

von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(Kapitel 12 10 Titel 822 12)<br />

18.0<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat im Jahre<br />

1994 zwei <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekte<br />

mit privater Vorfinanzierung nach<br />

<strong>de</strong>m so genannten Konzessionsmo<strong>de</strong>ll<br />

vergeben. Die Vergabe weiterer zehn<br />

Projekte nach im Wesentlichen gleicher<br />

Finanzierungsart ist beabsichtigt.<br />

Die gewählte Finanzierung ist gegenüber<br />

einer unmittelbaren Finanzierung<br />

aus <strong>de</strong>m Haushalt unwirtschaftlich.<br />

Die Finanzierung <strong>de</strong>r im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

vorgesehenen<br />

Maßnahmen wird dadurch weiter erschwert.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>shalb<br />

empfohlen, bei künftigen Entscheidungen<br />

über die Vergabe von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekten<br />

seine Prüfungserkenntnisse<br />

zu berücksichtigen.<br />

18.1<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium lässt Abschnitte von<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> als Pilotprojekte nach<br />

<strong>de</strong>m so genannten Konzessionsmo<strong>de</strong>ll durch<br />

private Unternehmen erstellen. Danach wer<strong>de</strong>n<br />

die Verkehrswege durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

gebaut <strong>und</strong> vorfinanziert. Nach Erklärungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums sollen<br />

(BT-Drs. 13/2600 v. 6. Oktober 1995)<br />

dadurch gesamtwirtschaftlich vorteilhafte<br />

Maßnahmen früher verwirklicht wer<strong>de</strong>n, als<br />

es mit Haushaltsmitteln (Haushaltsfinanzierung)<br />

möglich wäre.<br />

Im Unterschied zur herkömmlichen Maßnahmeabwicklung<br />

wird beim Konzessionsmo<strong>de</strong>ll<br />

anstelle einer Aufteilung nach Baulosen<br />

die gesamte Leistung einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Finanzierung ausgeschrieben. Somit kommt<br />

als Auftragnehmer nur ein Generalunternehmer<br />

in Frage. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

gibt bei <strong>de</strong>r Ausschreibung zwei unterschiedliche<br />

Zinssätze für die Bauzeit <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>n Zeitraum nach <strong>de</strong>r Bauabnahme vor (Referenzzinssätze).<br />

Auftragnehmer waren bisher stets Bietergemeinschaften,<br />

zu <strong>de</strong>nen sich jeweils Bauunternehmen<br />

<strong>und</strong> ein Kreditinstitut für die Finanzierung<br />

zusammengeschlossen hatten.<br />

Nach <strong>de</strong>r Fertigstellung <strong>de</strong>s Streckenabschnitts<br />

wer<strong>de</strong>n die aufgelaufenen Verbindlichkeiten<br />

in regelmäßig 15 Jahresraten bezahlt.<br />

Die Jahresraten setzen sich zusammen<br />

aus <strong>de</strong>n Baukosten, <strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Bauzeit<br />

aufgelaufenen Zinsen (Bauzinsen), <strong>de</strong>n während<br />

<strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>r Jahresraten anfallen<strong>de</strong>n<br />

Zinsen sowie einer Gewinn- <strong>und</strong> Verwaltungskostenspanne<br />

(Marge), die von <strong>de</strong>n<br />

Bietern im Angebot zu benennen ist. Nach<br />

<strong>de</strong>r Fertigstellung <strong>de</strong>r Straßenbaumaßnahme<br />

tritt die Bietergemeinschaft in <strong>de</strong>r Regel ihre<br />

For<strong>de</strong>rung gegen <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> einre<strong>de</strong>frei an<br />

das Kreditinstitut ab. Die Verträge ermöglichen<br />

eine vorzeitige Ablösung <strong>de</strong>r Restschuld,<br />

vor allem für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Einführung<br />

von Straßenbenutzungsgebühren.<br />

167


Die Jahresraten für diese Baumaßnahmen<br />

wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Haushaltsjahr <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Baubeginns im Kapitel <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushaltes unter "Sonstige Ausgaben<br />

für Investitionen" als Verpflichtungsermächtigungen<br />

mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

"Erwerb Privatfinanzierter Autobahnabschnitte"<br />

veranschlagt. Eine darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

haushaltsgesetzliche Ermächtigung<br />

besteht nicht.<br />

Nach<strong>de</strong>m das B<strong>und</strong>esministerium zunächst<br />

sechs Straßenbau-Pilotprojekte nach <strong>de</strong>m<br />

Konzessionsmo<strong>de</strong>ll geplant hatte, erteilte das<br />

Parlament die Ermächtigung für insgesamt<br />

zwölf Maßnahmen mit einem Finanzvolumen<br />

von rd. 8,5 Mrd. DM; davon entfallen<br />

rd. 4,1 Mrd. DM auf die Finanzierungskosten.<br />

18.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>n Bau <strong>und</strong><br />

die Finanzierung von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

nach <strong>de</strong>m Konzessionsmo<strong>de</strong>ll unter wirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten<br />

geprüft. Er hat hierzu Erhebungen<br />

zur Planung <strong>und</strong> Vergabe <strong>de</strong>s Baus<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn (BAB) A 8 - Abschnitt<br />

Merzig - Perl -, zur Vergabe <strong>de</strong>s Baus <strong>de</strong>r<br />

BAB A 60 - Abschnitt Bitburg - Ba<strong>de</strong>m -,<br />

zur Ausschreibung <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

im Zuge <strong>de</strong>r BAB A 7 sowie zu <strong>de</strong>n<br />

Planungen weiterer <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>abschnitte<br />

angestellt, die nach <strong>de</strong>m Konzessionsmo<strong>de</strong>ll<br />

verwirklicht wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat seine Feststellungen<br />

auch <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />

mitgeteilt.<br />

Dem B<strong>und</strong>esrechnungshof ist bewusst, dass<br />

die Entscheidung für eine private Vorfinanzierung<br />

von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> politisch geprägt<br />

ist. Er hält es aber für seine Pflicht,<br />

über Voraussetzungen <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

solcher Entscheidungen zu berichten, insbeson<strong>de</strong>re<br />

wenn - wie hier - weitere Entscheidungen<br />

dieser Art anstehen.<br />

18.2.1<br />

18.2.1.1<br />

Im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums vergab<br />

die saarländische Straßenbauverwaltung im<br />

Mai 1994 <strong>de</strong>n Bau <strong>und</strong> die Finanzierung <strong>de</strong>s<br />

Streckenabschnitts Merzig - Perl <strong>de</strong>r BAB<br />

A 8 an eine Bietergemeinschaft.<br />

Nach <strong>de</strong>m Zinsstand zum Ausschreibungs-<br />

168<br />

zeitpunkt belief sich das Angebot auf rd.<br />

293 Mio. DM. Der Anteil <strong>de</strong>r Finanzierungskosten<br />

betrug rd. 127 Mio. DM <strong>de</strong>r Gesamtsumme<br />

(rd. 43 v. H.). Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hatte zur Beurteilung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />

eine Vergleichsrechnung erstellt, in<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Jahresraten beim Konzessionsmo<strong>de</strong>ll<br />

ein hypothetisches Darlehen für die Haushaltsfinanzierung<br />

mit einer Tilgung in<br />

15 Jahresraten gegenübergestellt wur<strong>de</strong>. Für<br />

das Konzessionsmo<strong>de</strong>ll stellte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die zum Stichtag <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />

gültigen Referenzzinssätze zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r angebotenen Marge, für die Haushaltsfinanzierung<br />

einen vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>de</strong>r Finanzen veröffentlichten "Zinssatz für<br />

Kredite <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es zur Deckung von Ausgaben",<br />

einen Mischzinssatz aus Anleihen<br />

mit verschie<strong>de</strong>nen Laufzeiten, in die Rechnung<br />

ein. Nach <strong>de</strong>m Ergebnis dieser Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

soll die Privatfinanzierung<br />

insgesamt rd. 7,6 Mio. DM günstiger<br />

als eine Haushaltsfinanzierung sein.<br />

18.2.1.2<br />

Die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung<br />

vergab im September 1994 im Auftrag<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums <strong>de</strong>n Bau <strong>und</strong> die<br />

Finanzierung <strong>de</strong>s Streckenabschnitts Bitburg<br />

- Ba<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r BAB A 60 an eine Bietergemeinschaft.<br />

Nach <strong>de</strong>m Zinsstand zum Tage<br />

<strong>de</strong>r Ausschreibung belief sich das Angebot<br />

auch auf rd. 293 Mio. DM. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

längeren Bauzeit müssen hier rd. 45,3 v. H.<br />

<strong>de</strong>r Gesamtsumme für die Finanzierung aufgebracht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

18.2.1.3<br />

Nach <strong>de</strong>m Ausschreibungsergebnis für <strong>de</strong>n<br />

Bau <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre als Teil <strong>de</strong>r<br />

BAB A 7 vom Juli 1994 ist von Gesamtkosten<br />

von über 1,6 Mrd. DM, davon rd.<br />

50 v. H. Finanzierungskosten, auszugehen.<br />

18.2.1.4<br />

Nach <strong>de</strong>n Planungen für <strong>de</strong>n ebenfalls privat<br />

Vorzufinanzieren<strong>de</strong>n Engelbergtunnel <strong>de</strong>r<br />

BAB A 81 einschließlich <strong>de</strong>s Ausbaus <strong>de</strong>s<br />

Autobahndreieckes Leonberg ist mit über<br />

600 Mio. DM Baukosten <strong>und</strong> über<br />

1,2 Mrd. DM Gesamtkosten zu rechnen.<br />

Auch hier wer<strong>de</strong>n die Finanzierungskosten<br />

etwa 50 v. H. betragen.<br />

18.2.2<br />

Nach <strong>de</strong>n Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

ist die Vergabe nach <strong>de</strong>m Kon-


zessionsmo<strong>de</strong>ll gegenüber einer Haushaltsfinanzierung<br />

unwirtschaftlich.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat in <strong>de</strong>r Vergleichsrechnung<br />

für die BAB A 8 unterstellt,<br />

dass bei <strong>de</strong>r Haushaltsfinanzierung die gesamte<br />

Bausumme aus Kreditmitteln bestritten<br />

wird <strong>und</strong> diese Kredite in 15 Jahren getilgt<br />

wer<strong>de</strong>n. Beim Konzessionsmo<strong>de</strong>ll wird<br />

dagegen davon ausgegangen, dass die Jahresraten<br />

ausschließlich aus Eigenmitteln <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es finanziert wer<strong>de</strong>n. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

sieht darin eine unzutreffen<strong>de</strong> Annahme.<br />

In bei<strong>de</strong>n Fällen müssen die Zahlungen<br />

aus <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt geleistet wer<strong>de</strong>n,<br />

so dass <strong>de</strong>r Vergleichsrechnung keine<br />

unterschiedlichen Annahmen zur Finanzierung<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Vergleichsrechnung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

enthält darüber hinaus einen zu hohen<br />

Ansatz beim Zinssatz für die Haushaltsfinanzierung.<br />

Der B<strong>und</strong> hätte bezogen auf <strong>de</strong>n<br />

Stichtag <strong>de</strong>r Ausschreibung günstigere Kreditzinsen<br />

erhalten können als <strong>de</strong>n Misch-<br />

Zinssatz für Kredite <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es zur Deckung<br />

von Ausgaben”.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat daher eigene<br />

betriebswirtschaftliche Vergleichsrechnungen<br />

je nach Finanzierungsart mit verschie<strong>de</strong>nen<br />

kalkulatorischen Zinssätzen angestellt<br />

<strong>und</strong> dabei die unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte<br />

<strong>und</strong> -beträge im Straßenbauhaushalt<br />

berücksichtigt. Er hat außer<strong>de</strong>m die tatsächlichen<br />

(nominalen) Belastungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>eshaushaltes bei bei<strong>de</strong>n Finanzierungsvarianten<br />

dargestellt <strong>und</strong> die hypothetischen<br />

Rechnungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums mit<br />

zeitnahen Zinssätzen gerechnet.<br />

Alle Betrachtungsweisen haben die Unwirtschaftlichkeit<br />

<strong>de</strong>r Vergabe von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekten<br />

nach <strong>de</strong>m Konzessionsmo<strong>de</strong>ll<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Haushaltsfinanzierung<br />

ergeben. So liegen die nominalen Zahlungen<br />

für die private Vorfinanzierung <strong>de</strong>r BAB A 8<br />

um rd. 125 Mio. DM (rd. 43 v. H.) <strong>und</strong> die<br />

Barwerte bei unterschiedlichen kalkulatorischen<br />

Zinssätzen zwischen 3 <strong>und</strong> 11 v. H.<br />

höher als bei einer Haushaltsfinanzierung.<br />

Die jährlichen Zahlungen nach <strong>de</strong>m rechnerischen<br />

Ansatz <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums sind<br />

bei genau ermittelten Zinssätzen zum Ausschreibungszeitpunkt<br />

für das Konzessionsmo<strong>de</strong>ll<br />

um rd. 3,8 v. H. ungünstiger als bei<br />

einer Haushaltsfinanzierung.<br />

Die nominale jährliche Belastung <strong>de</strong>s Straßenbauhaushaltes<br />

wür<strong>de</strong> sich in <strong>de</strong>n Jahren,<br />

in <strong>de</strong>nen Ratenzahlungen für alle zwölf geplanten<br />

Maßnahmen gleichzeitig anfallen,<br />

auf rd. 600 Mio. DM belaufen. Knapp die<br />

Hälfte <strong>de</strong>r Ausgaben entfiele davon auf die<br />

Finanzierungskosten. Bei <strong>de</strong>n teureren Finanzierungen<br />

nach <strong>de</strong>m Konzessionsmo<strong>de</strong>ll<br />

können daher innerhalb <strong>de</strong>s Betrachtungszeitraums<br />

insgesamt weniger Projekte realisiert<br />

wer<strong>de</strong>n als bei einer unmittelbaren Finanzierung<br />

aus <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt. Dies<br />

wäre nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

nicht sinnvoll, da dann die Zahlungsverpflichtungen<br />

aus <strong>de</strong>n Konzessionsmo<strong>de</strong>llen<br />

weitere gesamtwirtschaftlich vorteilhafte<br />

Investitionen gefähr<strong>de</strong>n können.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof lässt dahingestellt,<br />

ob <strong>de</strong>r Einsatz von Generalunternehmern<br />

Zeit- <strong>und</strong> damit Kostenersparnisse ermöglicht.<br />

Falls dies zuträfe, könnten Generalunternehmer<br />

auch ohne private Vorfinanzierung<br />

beauftragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat zu be<strong>de</strong>nken<br />

gegeben, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nach <strong>de</strong>r Abtretung<br />

<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung auf Zahlung <strong>de</strong>r Jahresraten<br />

an ein Kreditinstitut rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />

nicht an<strong>de</strong>rs dasteht als bei einem getrennten<br />

Abschluss eines Kreditvertrages mit<br />

<strong>de</strong>m Kreditinstitut selbst. Es hätte daher bei<br />

sinngemäßer Anwendung <strong>de</strong>s in Artikel 115<br />

Abs. 1 Satz 1 GG verankerten Gesetzesvorbehaltes<br />

für die Aufnahme von Krediten für<br />

<strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r Verträge für die BAB A 8<br />

<strong>und</strong> die BAB A 60 einer gesetzlichen Ermächtigung<br />

bedurft.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat ferner erhebliche<br />

Zweifel geäußert, ob die gewählte Form<br />

<strong>de</strong>r Veranschlagung <strong>de</strong>r Jahresraten nach<br />

<strong>de</strong>m Konzessionsmo<strong>de</strong>ll die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

verfassungsrechtlichen Kreditobergrenze gewährleistet.<br />

Nach Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 GG dürfen<br />

die Einnahmen aus Krediten die Summe <strong>de</strong>r<br />

im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben<br />

für Investitionen nicht überschreiten. Durch<br />

diese Regelung soll <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>nstand <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es begrenzt wer<strong>de</strong>n. Da beim Konzessionsmo<strong>de</strong>ll<br />

die im Haushaltsplan als Investitionen<br />

veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen<br />

auch die bis dahin aufgelaufenen<br />

Bauzinsen <strong>und</strong> die Zinsen für die Dauer<br />

<strong>de</strong>r Projektfinanzierung enthalten, kann<br />

169


sich die B<strong>und</strong>esschuld bei Ausschöpfung <strong>de</strong>r<br />

verfassungsrechtlichen Kreditobergrenze<br />

über <strong>de</strong>n Realwert <strong>de</strong>r Investition hinaus<br />

weiter erhöhen. In Anbetracht <strong>de</strong>r hohen Finanzierungsanteile<br />

in <strong>de</strong>n Baupreisjahresraten<br />

für die bereits vergebenen <strong>und</strong> die geplanten<br />

Streckenabschnitte (zwischen 43 <strong>und</strong><br />

50 v. H.) hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof die<br />

gewählte Veranschlagungsform daher für<br />

nicht sachgerecht gehalten <strong>und</strong> vorgeschlagen,<br />

Baukosten <strong>und</strong> Finanzierungskosten<br />

- einschließlich <strong>de</strong>r Marge - in einer Titelgruppe<br />

in geson<strong>de</strong>rten Titeln auszuweisen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat weiter darauf<br />

hingewiesen, dass auch gesamtwirtschaftlich<br />

vorteilhafte Projekte in <strong>de</strong>r wirtschaftlichsten<br />

Form zu erstellen sind. Nach § 6 BHO<br />

dürfen nur für die Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es notwendige Ausgaben o<strong>de</strong>r Verpflichtungsermächtigungen<br />

in <strong>de</strong>n Haushalt<br />

eingestellt wer<strong>de</strong>n. Die Entscheidung für eine<br />

bestimmte Finanzierungsart darf daher<br />

nicht wie hier zu Mehrkosten gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Haushaltsfinanzierung führen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten ist<br />

es daher unumgänglich, strenge Prioritäten<br />

bei <strong>de</strong>r Haushaltsplanung zu setzen.<br />

18.3<br />

18.3.1<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat ausgeführt,<br />

durch die private Vorfinanzierung wichtiger<br />

Maßnahmen in <strong>de</strong>n alten B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn<br />

wür<strong>de</strong>n Mittel für <strong>de</strong>n Aufschwung Ost freigemacht.<br />

Ziel sei es, "Zeit einzukaufen".<br />

Auch sollten für künftige Betreibermo<strong>de</strong>lle<br />

Erfahrungen gesammelt wer<strong>de</strong>n. Die Alternative<br />

habe für das B<strong>und</strong>esministerium nicht<br />

"Private Vorfinanzierung o<strong>de</strong>r Haushaltsfinanzierung",<br />

son<strong>de</strong>rn "Realisierung jetzt mit<br />

privater Vorfinanzierung o<strong>de</strong>r wesentlich<br />

später mit Haushaltsfinanzierung" gelautet.<br />

Der rein fiskalische Vergleich, wie ihn <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof angestellt habe, könne<br />

<strong>de</strong>shalb nur eine Hilfsgröße sein. Eine wirtschaftliche<br />

Gesamtrechnung müsse vielmehr<br />

alle unterschiedlichen Randbedingungen,<br />

wie die Bauzeitverkürzung aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Generalunternehmervergabe<br />

<strong>und</strong> die frühere<br />

Fertigstellung wichtiger Straßenbaumaßnahmen,<br />

berücksichtigen. Die Generalunternehmervergabe<br />

habe nur mühsam unter<br />

Hinweis auf <strong>de</strong>n Pilotcharakter <strong>de</strong>r Projekte<br />

durchgesetzt wer<strong>de</strong>n können. Die Auffas-<br />

170<br />

sung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes, dass eine<br />

Generalunternehmervergabe auch mit Haushaltsfinanzierung<br />

möglich gewesen wäre,<br />

gehe an <strong>de</strong>n politischen Realitäten vorbei.<br />

Die endgültige Entscheidung über die Art<br />

<strong>de</strong>r Rückzahlung falle in je<strong>de</strong>m Einzelfall<br />

frühestens erst bei <strong>de</strong>ren Beginn auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r dann für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> gegebenen<br />

Finanzierungsmöglichkeiten. Es müsse daher<br />

<strong>de</strong>rzeit nicht beantwortet wer<strong>de</strong>n, ob die<br />

Jahressraten aus Eigen- o<strong>de</strong>r Kreditmitteln<br />

bezahlt wür<strong>de</strong>n. Die Vergleichsrechnung sei<br />

allerdings nur bei einem Eigenmittelansatz<br />

realistisch <strong>und</strong> rechenbar. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

habe dagegen unterstellt, dass die<br />

Schuld nur aus Krediten getilgt wer<strong>de</strong>. Im<br />

Hinblick auf die angestrebte Haushaltskonsolidierung<br />

halte man diese Annahme für<br />

nicht realistisch. Außer<strong>de</strong>m habe <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

in die Ausgangssumme bei<br />

<strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung die Tilgung<br />

einbezogen, obwohl gar nicht getilgt wer<strong>de</strong>.<br />

Mit <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>de</strong>r Finanzen veröffentlichten Zinssatzes für<br />

Kredite <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es zur Deckung von Ausgaben<br />

sei hinreichend berücksichtigt, dass<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong> am Kreditmarkt günstige Bedingungen<br />

eingeräumt wür<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat zugestan<strong>de</strong>n,<br />

dass die Ausweisung <strong>de</strong>r Zinsbelastung im<br />

Planfond <strong>de</strong>s Straßenbauhaushaltes später<br />

- ohne einen entsprechen<strong>de</strong>n Ausgleich -<br />

zwangsläufig zu Verschiebungen von Straßenbau-Investitionsmaßnahmen<br />

führen wer<strong>de</strong>,<br />

weil ausnahmsweise <strong>und</strong> ohne Erhöhung<br />

<strong>de</strong>s Gesamtplafonds für <strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau<br />

auch die Kreditkosten aus <strong>de</strong>m Fernstraßenhaushalt<br />

bezahlt wer<strong>de</strong>n müssten. Es<br />

sei <strong>de</strong>shalb stets das Bestreben <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esregierung<br />

gewesen, die Anzahl <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

zu begrenzen. Bezüglich <strong>de</strong>s Gesamthaushaltes<br />

wür<strong>de</strong>n sich allerdings trotz<br />

einer wesentlich früheren Realisierung <strong>de</strong>r<br />

Pilotprojekte keine Mehrausgaben ergeben;<br />

somit gäbe es auch keine Auswirkungen auf<br />

die Höhe zukünftiger Kreditaufnahmen.<br />

Der Gesetzesvorbehalt in Artikel 115 Abs. 1<br />

Satz 1 GG wer<strong>de</strong> nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

nicht berührt. Ein Kreditgeschäft<br />

liege <strong>de</strong>m Privatfinanzierungsmo<strong>de</strong>ll<br />

zumin<strong>de</strong>st während <strong>de</strong>r Bauzeit nicht zugr<strong>und</strong>e,<br />

da keine Deckungsmittel zur Finanzierung<br />

<strong>de</strong>s Haushaltes aufgenommen wür-


<strong>de</strong>n. Das Bewilligungsrecht <strong>de</strong>s Parlamentes<br />

für Kredite wer<strong>de</strong> nicht verletzt, da es je<strong>de</strong>r<br />

Einzelmaßnahme zustimmen müsse. Auch<br />

gehe <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nur mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer,<br />

nicht jedoch mit <strong>de</strong>m Finanzier ein vertragliches<br />

Verhältnis ein; die Abtretung än<strong>de</strong>re<br />

daran nichts. Beim Konzessionsmo<strong>de</strong>ll wür<strong>de</strong><br />

folglich die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen<br />

genügen.<br />

Die Staatsverschuldung wer<strong>de</strong> nicht über die<br />

durch Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 GG gezogene<br />

Grenze hinaus erweitert. Es wür<strong>de</strong>n<br />

nur Verpflichtungsermächtigungen eingegangen,<br />

aber keine Kredite beansprucht.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat eingeräumt, dass<br />

bei <strong>de</strong>r Realisierung von Maßnahmen Prioritäten<br />

gesetzt wer<strong>de</strong>n müssten. Der Haushaltsrahmen<br />

reiche aber bei weitem nicht<br />

aus, um alle dringlichen Projekte kurzfristig<br />

bedarfsgerecht zu bauen. So sei es unerheblich,<br />

welche Einzelprojekte in die Privatfinanzierung<br />

einbezogen wür<strong>de</strong>n, die Maßnahmen<br />

seien austauschbar.<br />

18.3.2<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen hat in<br />

seiner Stellungnahme die Auffassung vertreten,<br />

dass die Feststellung <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Zahlungszeitpunkte <strong>und</strong> -beträge für <strong>de</strong>n<br />

Vergleich <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Finanzierungsalternativen<br />

auf unüberwindliche Schwierigkeiten<br />

stoße.<br />

Die Annahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums in<br />

<strong>de</strong>r Vergleichsrechnung, die jährlichen Zahlungen<br />

für die Konzessionsraten wür<strong>de</strong>n<br />

vollständig aus Eigenmitteln <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es finanziert<br />

<strong>und</strong> im Falle einer Haushaltsfinanzierung<br />

wür<strong>de</strong> ein aufzunehmen<strong>de</strong>r Kredit<br />

im Laufe von 15 Jahren getilgt, seien unrealistisch.<br />

Dem B<strong>und</strong>esrechnungshof sei auch<br />

darin zuzustimmen, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> günstigere<br />

Kreditzinsen erhalten könne als <strong>de</strong>n<br />

"Zinssatz für Kredite <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es zur Deckung<br />

von Ausgaben".<br />

Bei <strong>de</strong>r haushaltsrechtlichen Bewertung sei<br />

das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen zunächst<br />

von einem Ratenkauf ausgegangen.<br />

Die spätere Ausgestaltung habe dann eine<br />

For<strong>de</strong>rungsabtretung an <strong>de</strong>n Finanzier vorgesehen.<br />

Die Auswirkungen <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsabtretung<br />

auf die Bewertung <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>llversuche<br />

seien noch zu prüfen. Wegen <strong>de</strong>r Belastung<br />

späterer Haushaltsjahre <strong>und</strong> <strong>de</strong>r da-<br />

mit verb<strong>und</strong>enen Einschränkung <strong>de</strong>r Haushaltsgestaltung<br />

habe sich das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>de</strong>r Finanzen stets für eine enge Begrenzung<br />

<strong>de</strong>r Pilotprojekte eingesetzt.<br />

18.4<br />

Die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof vertretene<br />

Auffassung wird durch die Einlassungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums nicht entkräftet. Ein<br />

"Einkauf von Zeit" ist dann nicht sinnvoll,<br />

wenn dadurch an<strong>de</strong>re dringliche Projekte gefähr<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Auch das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hat eingeräumt, dass ohne eine Erhöhung<br />

<strong>de</strong>s Plafonds <strong>de</strong>s Straßenbauhaushaltes aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r späteren Finanzierungskosten für<br />

die nach <strong>de</strong>m Konzessionsmo<strong>de</strong>ll verwirklichten<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekte zwangsläufig<br />

an<strong>de</strong>re Straßenbaumaßnahmen verschoben<br />

wer<strong>de</strong>n müssten. Daraus folgt nach<br />

Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

zwingend, dass eine sinnvolle Investitionspolitik<br />

nur über strenge Prioritäten im<br />

Gesamthaushalt finanziell abgesichert wer<strong>de</strong>n<br />

kann. In diesem Zusammenhang ist zu<br />

be<strong>de</strong>nken, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

mehr Maßnahmen enthält, als selbst ohne<br />

zusätzliche Finanzierungsbelastungen im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Haushaltsplafonds<br />

finanziert wer<strong>de</strong>n können. Insofern ist die<br />

vom B<strong>und</strong>esministerium behauptete Entscheidungsalternative<br />

"Realisierung jetzt mit<br />

privater Vorfinanzierung o<strong>de</strong>r wesentlich<br />

später mit Haushaltsfinanzierung" unvollständig.<br />

Sie lässt unerwähnt, dass durch die<br />

später zu leisten<strong>de</strong>n Jahresraten an<strong>de</strong>re gesamtwirtschaftlich<br />

vorteilhafte Projekte gefähr<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Das Finanzierungsproblem<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanes wird durch<br />

das Konzessionsmo<strong>de</strong>ll lediglich vertagt,<br />

gleichzeitig in <strong>de</strong>r Zukunft aber verschärft.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt auch bei<br />

seiner Auffassung, dass die Ansätze <strong>de</strong>r<br />

Vergleichsrechnung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

für die BAB A 8 die Realität nicht wie<strong>de</strong>rgeben.<br />

Es ist nicht einzusehen, warum die<br />

Konzessionsraten als eigenmittelfinanziert,<br />

die unmittelbare Bezahlung <strong>de</strong>r Baupreisraten<br />

aus <strong>de</strong>m Haushalt als fremdmittelfinanziert<br />

gerechnet wer<strong>de</strong>n. Auch wenn die<br />

Haushaltskonsolidierung erklärtes politisches<br />

Ziel <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esregierung ist, muss<br />

nach heutigem Kenntnisstand davon ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass bei Fälligkeit <strong>de</strong>r Jahresraten<br />

noch Kreditmittel zur Deckung <strong>de</strong>r<br />

171


Ausgaben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es aufgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

müssen. Die Höhe <strong>de</strong>r Kreditaufnahmen<br />

wird dann auch durch die Jahresraten beeinflusst<br />

wer<strong>de</strong>n. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

sieht sich hierin durch die Stellungnahme<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums <strong>de</strong>r Finanzen bestätigt.<br />

Das wird auch durch die Veranschlagung<br />

<strong>de</strong>r jährlichen Zahlungen als Investitionsausgaben<br />

im Haushalt <strong>de</strong>utlich.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof kann auch die Behauptung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums, es sei in<br />

seinen Rechnungen von einer vollständigen<br />

Finanzierung <strong>de</strong>r Schuld durch Kredite ausgegangen,<br />

nicht nachvollziehen. Vielmehr ist<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof nur von <strong>de</strong>n konkreten<br />

Zahlungszeitpunkten <strong>und</strong> -beträgen<br />

im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bauhaushalt ausgegangen<br />

<strong>und</strong> hat diese alternativ mit verschie<strong>de</strong>nen<br />

kalkulatorischen Zinssätzen gerechnet.<br />

Er bleibt auch bei seiner Auffassung, dass<br />

<strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong>esministerium gewählte<br />

Mischzinssatz aus Anleihen mit verschie<strong>de</strong>nen<br />

Laufzeiten <strong>de</strong>n Möglichkeiten bei <strong>de</strong>r<br />

Haushaltsfinanzierung nicht entspricht. Bezogen<br />

auf <strong>de</strong>n Stichtag <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />

hätte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> zu günstigeren Bedingungen<br />

Kredite aufnehmen können. Auch hierin<br />

sieht sich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof durch die<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums <strong>de</strong>r<br />

Finanzen bestätigt.<br />

Die vom B<strong>und</strong>esministerium geäußerte Auffassung,<br />

die - möglicherweise vorteilhafte -<br />

Generalunternehmervergabe habe nur über<br />

das Konzessionsmo<strong>de</strong>ll politisch durchgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n können, ist für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

nicht nachvollziehbar. So ist<br />

unklar, gegen wen diese Vergabeform<br />

durchgesetzt wer<strong>de</strong>n musste. Nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes hat das<br />

B<strong>und</strong>esministerium in je<strong>de</strong>m Fall zu prüfen,<br />

ob eine Generalunternehmervergabe wirtschaftlich<br />

<strong>und</strong> aus wirtschaftspolitischen<br />

Grün<strong>de</strong>n verantwortbar ist.<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

zu <strong>de</strong>r verfassungs- <strong>und</strong> haushaltsrechtlichen<br />

Bewertung <strong>de</strong>s Konzessionsmo<strong>de</strong>lls überzeugt<br />

nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

nicht. So geht das B<strong>und</strong>esministerium<br />

nicht auf die Feststellung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

ein, dass nach <strong>de</strong>r Abtretung<br />

<strong>de</strong>r Ansprüche auf Zahlung <strong>de</strong>r Jahresraten<br />

eine kreditvertragähnliche Beziehung mit<br />

<strong>de</strong>m Kreditinstitut besteht. Auch <strong>de</strong>r Fest-<br />

172<br />

stellung, dass die Finanzierungsanteile in<br />

<strong>de</strong>n jährlichen Raten als Investitionen im<br />

Haushalt ausgewiesen sind <strong>und</strong> <strong>de</strong>shalb über<br />

die Bauausgaben hinaus weitere Ausgaben<br />

als "kreditfähig" eingestuft wer<strong>de</strong>n, hat das<br />

B<strong>und</strong>esministerium nicht wi<strong>de</strong>rsprochen.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

führt die private Vorfinanzierung zu insgesamt<br />

höheren Ausgaben <strong>und</strong> zu zusätzlichen<br />

Belastungen <strong>de</strong>s Straßenbauhaushaltes. Der<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt daher, seine<br />

Erkenntnisse bei künftigen Entscheidungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 18:<br />

Die Bemerkung wur<strong>de</strong> zur Kenntnis genommen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/7215<br />

vom 14.03.1997 – Seite 20]<br />

Nr. 57 Abwägungskriterien<br />

für <strong>de</strong>n Bau von<br />

Straßentunneln<br />

(Kapitel 12 10)<br />

57.1<br />

Der Straßenbauhaushalt <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es wird in<br />

zunehmen<strong>de</strong>m Maße mit Ausgaben für <strong>de</strong>n<br />

Bau von Tunneln für <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> belastet.<br />

So hat sich die Anzahl dieser Tunnel<br />

zwischen <strong>de</strong>n Jahren 1984 <strong>und</strong> 1994 von 47<br />

auf 111 mehr als verdoppelt. Die Ten<strong>de</strong>nz ist<br />

steigend. Während die durchschnittlichen<br />

Kosten für einen Kilometer oberirdisch geführte<br />

B<strong>und</strong>esautobahn rd. 10 bis<br />

15 Mio. DM betragen, kostet dieser bei einem<br />

zweiröhrigen Autobahntunnel je nach<br />

Bauweise <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>n- o<strong>de</strong>r Gebirgsbeschaffenheit<br />

rd. das Fünf- bis Zehnfache. Hinzu<br />

kommen die höheren laufen<strong>de</strong>n Ausgaben<br />

für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>und</strong> die Instandhaltung <strong>de</strong>r<br />

Tunnelbauwerke.<br />

Die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es tätigen Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r planen für die<br />

im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan für die Jahre<br />

1992 bis 2012 ausgewiesenen Straßenbaumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s "vordringlichen Bedarfs"<br />

zusätzliche, in <strong>de</strong>r Kostenschätzung<br />

für diesen Plan nicht berücksichtigte Tun-


nelbauwerke. Der Bau dieser Tunnel wür<strong>de</strong><br />

zu erheblichen Mehrkosten führen, so dass<br />

bei weitem nicht alle geplanten Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfs in <strong>de</strong>m dafür<br />

vorgesehenen Zeitraum verwirklicht wer<strong>de</strong>n<br />

könnten.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hatte in seinen<br />

Bemerkungen 1994 (Drucksache 12/8490<br />

Nr. 76) die hohen Instandhaltungskosten für<br />

Straßentunnel am Beispiel <strong>de</strong>s Elbtunnels,<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 7, dargestellt <strong>und</strong> angeregt,<br />

strenge Maßstäbe für die Genehmigung<br />

weiterer Straßentunnel durch das B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Verkehr (B<strong>und</strong>esministerium)<br />

anzulegen. Das B<strong>und</strong>esministerium begrüßte<br />

ausdrücklich diese Anregung, <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Rechnungsprüfungsausschuss<br />

<strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />

<strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages nahm<br />

<strong>de</strong>n Bemerkungsbeitrag in seiner Sitzung am<br />

22. Juni 1995 zustimmend zur Kenntnis.<br />

57.2<br />

Entgegen <strong>de</strong>r Empfehlung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

beim Bau eines Teilstücks <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 8 nach Luxemburg <strong>de</strong>m Vorschlag<br />

<strong>de</strong>r zuständigen Straßenbauverwaltung zugestimmt,<br />

statt <strong>de</strong>s ursprünglich vorgesehenen<br />

schneisenförmigen Einschnittes einen 600 m<br />

langen Tunnel zu bauen. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hält <strong>de</strong>n Tunnel insbeson<strong>de</strong>re aus<br />

ökologischen Grün<strong>de</strong>n für erfor<strong>de</strong>rlich, da er<br />

nachteilige Folgen für die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />

sowie das Landschaftsbild weitgehend<br />

vermei<strong>de</strong> bzw. auf ein zulässiges Maß<br />

mil<strong>de</strong>re. Demgegenüber war <strong>de</strong>r Bau <strong>de</strong>s<br />

vorgesehenen Einschnittes nach Ansicht <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes vertretbar, da er weit<br />

überwiegend Ackerfläche beansprucht <strong>und</strong><br />

eine zusätzlich geplante so genannte Grünbrücke<br />

ökologische Nachteile angemessen<br />

ausgeglichen hätte. Auf je<strong>de</strong>n Fall hätte <strong>de</strong>n<br />

Belangen von Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

auch durch einen erheblich kürzeren Tunnel<br />

ausreichend entsprochen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Nach Meinung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

hat <strong>de</strong>r Bau <strong>de</strong>s Tunnels Mehrkosten in<br />

zweistelliger Millionenhöhe verursacht.<br />

57.3<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof verkennt nicht die<br />

Bemühungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums, stets<br />

sachgerechte Entscheidungen zu treffen.<br />

Diese setzen ein sorgfältiges Abwägen <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen ökologischen <strong>und</strong> sonstigen Um-<br />

stän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalles voraus; insbeson<strong>de</strong>re<br />

muss ein angemessenes Verhältnis zwischen<br />

<strong>de</strong>n Kosten <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Vorteilen eines Tunnels<br />

bestehen. Die Hauptschwierigkeiten liegen<br />

dabei nach Ansicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

darin, dass allgemeingültige Maßstäbe<br />

für die gebotene Abwägung fehlen. Die<br />

Meinungsunterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

über die Notwendigkeit <strong>de</strong>s Tunnels<br />

beim Teilstück <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 8<br />

nach Luxemburg belegen dies anschaulich.<br />

Während dort ein nach Ansicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

geringfügiger Eingriff in ein<br />

Landschaftsbild mit hohem Kostenaufwand<br />

durch einen Tunnel verringert wur<strong>de</strong>, ließ<br />

man in an<strong>de</strong>ren Fällen, beispielsweise bei<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 8 zwischen Stuttgart<br />

<strong>und</strong> Ulm am Aichelberg, schwerwiegen<strong>de</strong><br />

Einschnitte zu.<br />

Es ist daher geboten, zur Beurteilung <strong>de</strong>r<br />

Notwendigkeit von Tunnelbauwerken allgemeingültige<br />

Abwägungsmaßstäbe <strong>und</strong><br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>sätze - ähnlich wie für die<br />

Dringlichkeit von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> - aufzustellen.<br />

Nur dadurch kann erreicht wer<strong>de</strong>n,<br />

dass diese beson<strong>de</strong>rs teuren Bauwerke angesichts<br />

<strong>de</strong>r angespannten Finanzlage auch tatsächlich<br />

nur im gebotenen Umfang genehmigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

57.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat daher <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong>esministerium empfohlen, in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r allgemeingültige Kriterien zu<br />

schaffen, nach <strong>de</strong>nen die ökologische o<strong>de</strong>r<br />

sonstige Notwendigkeit <strong>und</strong> Dringlichkeit<br />

von Straßentunneln zu bewerten ist.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat diese Anregung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes aufgegriffen <strong>und</strong><br />

angekündigt, in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n<br />

Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r allgemeine<br />

Kriterien für die Planungsentscheidungen<br />

"Einschnitt o<strong>de</strong>r Über<strong>de</strong>ckung/Tunnel"<br />

aufzustellen. Es wer<strong>de</strong> dafür eine Arbeitsgruppe<br />

mit Fachleuten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />

einiger Län<strong>de</strong>r einrichten, die sich mit <strong>de</strong>n<br />

dafür maßgeben<strong>de</strong>n Fragen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />

befassen wer<strong>de</strong>. Auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe<br />

wer<strong>de</strong> sich das B<strong>und</strong>esministerium<br />

bemühen, für die entsprechen<strong>de</strong>n Planungsentscheidungen<br />

praktikable Regelungen zu<br />

173


erstellen <strong>und</strong> einzuführen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

in absehbarer Zeit darüber zu<br />

informieren.<br />

174<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 57:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Kriterienkataloges<br />

sind die beson<strong>de</strong>ren Verhältnisse in Frem<strong>de</strong>nverkehrsorten<br />

zu berücksichtigen.<br />

c) Der B<strong>und</strong>esminister für Verkehr wird aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

bis zum 31. Dezember 1996<br />

über <strong>de</strong>n Kriterienkatalog zu berichten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/7215<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1996<br />

Nr. 32 Bau von Anschlussstellen<br />

an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(Kapitel 12 10)<br />

32.0<br />

Zwei Straßenbauverwaltungen haben in<br />

Abstimmung mit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

zusätzliche, nicht erfor<strong>de</strong>rliche Anschlussstellen<br />

an B<strong>und</strong>esautobahnen geplant:<br />

Für eine Autobahnquerung <strong>de</strong>s Rheins<br />

dienen zwei Tunnelbauwerke <strong>und</strong> ein<br />

Brückenabschnitt fast ausschließlich <strong>de</strong>m<br />

Schutz <strong>de</strong>r Natur <strong>und</strong> Landschaft. Bei<br />

Gesamtkosten in Höhe von rd.<br />

600 Mio. DM betragen die Mehrkosten<br />

für diese Bauwerke rd. 300 Mio. DM. Im<br />

Bereich eines Tunnelbauwerks plant die<br />

zuständige Straßenbauverwaltung, eine<br />

teilweise verkehrsberuhigte Straße an die<br />

B<strong>und</strong>esautobahn für 20 bis 25 Mio. DM<br />

anzuschließen. Die Anschlussstelle wür<strong>de</strong><br />

das durch <strong>de</strong>n Tunnel geschonte, als ökologisch<br />

hochwertig eingestufte Feuchtgebiet<br />

durchschnei<strong>de</strong>n <strong>und</strong> die <strong>de</strong>m Tunnel<br />

zugedachte ökologische Funktion unterlaufen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat<br />

empfohlen, auf <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

zu verzichten o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rnfalls <strong>de</strong>n<br />

Tunnel erheblich zu verkürzen.<br />

Der sechsstreifige Ausbau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esau-<br />

(BT-Drs. 13/5700 v. 16. Oktober 1996)<br />

vom 14.03.1997 - Seite 36]<br />

tobahn A 3 zwischen zwei nur 4 km auseinan<strong>de</strong>r<br />

liegen<strong>de</strong>n Anschlussstellen erfor<strong>de</strong>rt<br />

aufwendige Lärmschutzmaßnahmen,<br />

so dass <strong>de</strong>r Autobahnbenutzer<br />

künftig teilweise durch einen Tunnel fahren<br />

wird. In diesem Bereich plant die zuständige<br />

Straßenbauverwaltung eine weitere<br />

Anschlussstelle. Die Anschlussstelle<br />

ist entbehrlich <strong>und</strong> durch die Einbindung<br />

in die Lärmschutzmaßnahmen mit<br />

rd. 10 Mio. DM zu<strong>de</strong>m unverhältnismäßig<br />

teuer.<br />

32.1 Vorbemerkung<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium genehmigt zunehmend<br />

Planungen <strong>de</strong>r im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es tätigen<br />

Straßenbauverwaltungen zum Bau zusätzlicher,<br />

dicht aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>r Anschlussstellen an<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>, die überwiegend <strong>de</strong>m Nah-<br />

<strong>und</strong> Regionalverkehr dienen. Dadurch erhöht<br />

sich punktuell die Verkehrsdichte <strong>und</strong> führt auf<br />

stark belasteten Streckenabschnitten zu Behin<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Fernverkehrs <strong>und</strong> erhöhter Unfallgefahr.<br />

Die erheblichen Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />

Verkehrsqualität <strong>und</strong> die hohen Geschwindigkeiten<br />

erfor<strong>de</strong>rn für <strong>de</strong>rartige Autobahnanschlüsse<br />

sehr aufwendige Baumaßnahmen, während<br />

alternative kommunale o<strong>de</strong>r regionale Verkehrswege<br />

einfacher <strong>und</strong> kostengünstiger herzustellen<br />

sind. Zu<strong>de</strong>m stoßen die stark befahrenen<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> infolge <strong>de</strong>s zusätzlichen Nah-<br />

<strong>und</strong> Regionalverkehrs an ihre Kapazitätsgren-


zen. Dadurch erhöht sich <strong>de</strong>r Druck, diese Straßen<br />

zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es auszubauen.<br />

Im Zuge <strong>de</strong>s Neu- <strong>und</strong> Ausbaus von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

dienen immer mehr Bauwerke <strong>und</strong><br />

an<strong>de</strong>re Maßnahmen vordringlich <strong>de</strong>m Schutz<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r<br />

Anwohner vor Verkehrslärm. Der Bau nicht<br />

notwendiger Anschlussstellen kann solche Umweltschutzinvestitionen<br />

in ihrer ökologischen<br />

Funktion unterlaufen. Eine Schutzmaßnahme<br />

wird damit leicht zu einer unwirtschaftlichen, da<br />

nutzlosen Investition.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium sollte <strong>de</strong>shalb im Interesse<br />

<strong>de</strong>r Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit <strong>de</strong>s Fernverkehrs<br />

nur dann <strong>de</strong>m Bau neuer Anschlussstellen<br />

zustimmen, wenn diese überwiegend <strong>de</strong>m<br />

weiträumigen Verkehr dienen. Dabei sollte es<br />

auch die Wirtschaftlichkeit Straßenbegleiten<strong>de</strong>r<br />

Umweltschutzmaßnahmen beachten.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof zeigt an zwei Fällen<br />

beispielhaft auf, wie die Planung nicht erfor<strong>de</strong>rlicher<br />

Autobahnanschlussstellen zu unwirtschaftlichen<br />

Investitionen führt.<br />

32.2 Die Rheinquerung Ilverich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 44<br />

32.2.1<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium beabsichtigt, mit <strong>de</strong>m<br />

Bau eines 6 km langen Abschnittes <strong>de</strong>n Rhein<br />

bei Ilverich zu queren <strong>und</strong> damit die noch bestehen<strong>de</strong><br />

Lücke <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 44 zwischen<br />

<strong>de</strong>m Autobahnkreuz Strümp <strong>und</strong> Düsseldorf<br />

zu schließen.<br />

Die Baukosten einschließlich Gr<strong>und</strong>erwerb für<br />

<strong>de</strong>n sechsstreifigen Autobahnabschnitt veranschlagte<br />

die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es tätige Straßenbauverwaltung<br />

auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s vom<br />

B<strong>und</strong>esministerium genehmigten Vorentwurfes<br />

auf rd. 600 Mio. DM. Die Baukosten betragen<br />

damit mehr als das Fünffache <strong>de</strong>s durchschnittlichen<br />

Kilometerpreises einer sechsstreifigen<br />

B<strong>und</strong>esautobahn. Dies liegt zum einen an <strong>de</strong>n<br />

hohen Kosten für die Rheinbrücke, überwiegend<br />

aber an <strong>de</strong>n geplanten Maßnahmen zum Schutze<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft, die Mehrkosten in<br />

Höhe von rd. 300 Mio. DM verursachen. Sie<br />

sollen die Zerschneidung ökologisch hochwertig<br />

eingestufter Landschaftsschutzgebiete durch die<br />

B<strong>und</strong>esautobahn mil<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> die Durchlässigkeit<br />

für die Tierwelt gewährleisten, um weiterhin<br />

einen genetischen Austausch zu ermöglichen.<br />

Zu <strong>de</strong>n geplanten Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzmaßnahmen<br />

gehört auch ein 640 m langer<br />

Tunnel unter einem Landschaftsschutzgebiet<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 222 mit <strong>de</strong>n dafür erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Trogbauwerken <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Betriebsgebäu<strong>de</strong>.<br />

Der Tunnel ersetzt bereichsweise die<br />

schon bis zur B<strong>und</strong>esstraße 222 in <strong>de</strong>n 70er-<br />

Jahren fertig gestellte <strong>und</strong> seither befahrene<br />

B<strong>und</strong>esautobahn. Allein dieser Umwelttunnel,<br />

<strong>de</strong>r gleichzeitig die in einem Abschnitt vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Wohnbebauung vor Lärmimmissionen<br />

schützt, verursacht Mehrkosten in Höhe von<br />

über 100 Mio. DM.<br />

Im Bereich dieses Tunnels ist eine Anschlussstelle<br />

vorgesehen, um die B<strong>und</strong>esstraße 222 mit<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn zu verknüpfen. Den nach<br />

Nor<strong>de</strong>n führen<strong>de</strong>n Ast <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße hat die<br />

zuständige Bezirksregierung auf Antrag <strong>de</strong>r<br />

Straßenbauverwaltung inzwischen zu einer Gemein<strong>de</strong>straße<br />

abgestuft. Die Gemein<strong>de</strong> nahm an<br />

dieser Straße verschie<strong>de</strong>ne Verkehrsberuhigen<strong>de</strong><br />

Maßnahmen vor, in<strong>de</strong>m sie Parkflächen auf <strong>de</strong>r<br />

Fahrbahn markierte, die zulässige Geschwindigkeit<br />

auf 30 km/h beschränkte <strong>und</strong> die Straße für<br />

<strong>de</strong>n Schwerverkehr sperrte. Sie beabsichtigt, bei<br />

<strong>de</strong>m künftig ebenfalls in ihre Baulast übergehen<strong>de</strong>n,<br />

nach Sü<strong>de</strong>n führen<strong>de</strong>n Ast <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße<br />

in gleicher Weise zu verfahren.<br />

Die Anschlussstelle mit ihren teils ober-, teils<br />

unterirdisch geplanten Armen wür<strong>de</strong> Baukosten<br />

in Höhe von 20 bis 25 Mio. DM verursachen.<br />

Überdies wür<strong>de</strong>n ihre oberirdisch geführten Arme<br />

das durch <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>s Tunnels zu schützen<strong>de</strong><br />

Landschaftsschutzgebiet durchschnei<strong>de</strong>n. Das<br />

B<strong>und</strong>esministerium hatte <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r<br />

Anschlussstelle nur unter Vorbehalt genehmigt<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung aufgetragen, die<br />

Notwendigkeit <strong>und</strong> Zweckmäßigkeit <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Planfeststellungsverfahrens<br />

zu erörtern.<br />

175


176<br />

Mönchengladbach<br />

N<br />

AK<br />

Strümp<br />

A 57<br />

Neuss<br />

A 57<br />

Krefeld<br />

A 44<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

(bis zur B 222 unter Verkehr)<br />

1,5 km<br />

Wohngebiet<br />

geplante<br />

Anschlußstelle<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Tunnel, 640 m (gepl.)<br />

Bild 1: Neubau Anschlußstelle Meerbusch-Strümp<br />

32.2.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

vorgehalten, dass die geplante Anschlussstelle<br />

die <strong>de</strong>m Tunnel zugedachte ökologische<br />

Funktion, die Durchlässigkeit für Flora<br />

<strong>und</strong> Fauna zu gewährleisten <strong>und</strong> weiterhin einen<br />

genetischen Austausch zu ermöglichen, unterlaufen<br />

wür<strong>de</strong>. Er hat weiter darauf hingewiesen,<br />

dass es einer solchen Anschlussstelle auch nicht<br />

bedürfe. Da die betroffene Gemein<strong>de</strong> anstrebe,<br />

die B<strong>und</strong>esstraße 222 auch im südlichen Abschnitt<br />

abzustufen <strong>und</strong> zu beruhigen, sei von einer<br />

untergeordneten Verkehrsbe<strong>de</strong>utung auszugehen.<br />

Auch lägen drei weitere Anschlussstellen<br />

so nahe, dass es <strong>de</strong>n betroffenen Verkehrsteilnehmern<br />

möglich sei, in zumutbarer Zeit eine<br />

B<strong>und</strong>esautobahn zu erreichen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

empfohlen, auf <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r fraglichen Anschlussstelle<br />

gänzlich zu verzichten. Auf diese<br />

Weise könnte das B<strong>und</strong>esministerium die ökologische<br />

Funktion <strong>de</strong>s kostspieligen Tunnels<br />

zum Schutze <strong>de</strong>r Natur <strong>und</strong> Landschaft erhalten<br />

<strong>und</strong> überdies B<strong>und</strong>esmittel in Höhe von 20 bis<br />

25 Mio. DM einsparen.<br />

Falls jedoch an <strong>de</strong>r Anschlussstelle festgehalten<br />

wird, hat er angeregt, <strong>de</strong>n Tunnel auf rd. 200 m<br />

zu verkürzen <strong>und</strong> bereichsweise durch eine<br />

Lärmschutzwand zu ersetzen. Da die ökologische<br />

Funktion <strong>de</strong>s Tunnels durch <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r<br />

Anschlussstelle ohnehin weitgehend aufgehoben<br />

wür<strong>de</strong>, könnte es so die Baukosten um min<strong>de</strong>s-<br />

B 222<br />

ehem. B 222<br />

(abgestuft)<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

A 44<br />

(geplant)<br />

Düsseldorf<br />

tens 40 Mio. DM senken. Dabei wür<strong>de</strong>n allerdings<br />

die Belange <strong>de</strong>s Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes<br />

weniger berücksichtigt als beim Verzicht<br />

auf die Anschlussstelle.<br />

32.2.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, es habe<br />

die Prüfungsmitteilung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

zum Anlass genommen, das betroffene B<strong>und</strong>esland<br />

erneut darauf hinzuweisen, dass es <strong>de</strong>n<br />

Bau <strong>de</strong>r Anschlussstelle mit veranschlagten<br />

Baukosten zwischen 20 bis 25 Mio. DM für<br />

nicht vertretbar halte. Das B<strong>und</strong>esland habe dagegen<br />

die Auffassung vertreten, dass ein vom<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof gefor<strong>de</strong>rter Verzicht auf<br />

diese Anschlussstelle we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n heutigen Verkehrsbedürfnissen<br />

noch <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>splanung<br />

abgestimmten Konzeption für die Verkehrsinfrastruktur<br />

im fraglichen Raum gerecht<br />

wer<strong>de</strong>. Die zuständigen B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>sminister<br />

seien jedoch übereingekommen, eine <strong>de</strong>utlich<br />

billigere Lösung für die Anschlussstelle zu<br />

entwickeln. Die neue Planung sehe nun vor, zunächst<br />

nur die Anschlussarme in <strong>und</strong> aus Richtung<br />

Düsseldorf zu verwirklichen. Der Bau <strong>de</strong>r<br />

Anschlussarme in Richtung <strong>de</strong>s Autobahnkreuzes<br />

Strümp wer<strong>de</strong> zeitlich verschoben <strong>und</strong> einer<br />

neuen Baustufe vorbehalten, die <strong>de</strong>r Abstimmung<br />

mit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium bedürfe. Dadurch<br />

wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> rd. 6 Mio. DM einsparen.<br />

32.2.4<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> die Straßenbauverwaltung<br />

haben <strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

nur teilweise Rechnung getragen,<br />

in<strong>de</strong>m sie <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Anschlussarme in


Richtung <strong>de</strong>s Autobahnkreuzes Strümp zurückstellten<br />

<strong>und</strong> damit zunächst rd. 6 Mio. DM nicht<br />

ausgeben. Dagegen bleiben die Einwän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes im Hinblick auf die fehlen<strong>de</strong><br />

Notwendigkeit <strong>de</strong>r Anschlussstelle <strong>und</strong> die<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Umwelt bestehen.<br />

Der Einwand <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eslan<strong>de</strong>s, dass die Anschlussstelle<br />

<strong>de</strong>n heutigen Verkehrsbedürfnissen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur<br />

gerecht wer<strong>de</strong>, kann nicht entkräften, dass durch<br />

diese Anschlussstelle eine zunächst teilweise<br />

<strong>und</strong> künftig gänzlich verkehrsberuhigte Straße<br />

angeb<strong>und</strong>en wür<strong>de</strong>, die nur von eingeschränkter<br />

Verkehrsbe<strong>de</strong>utung ist <strong>und</strong> zu<strong>de</strong>m nicht mehr<br />

<strong>de</strong>m weiträumigen Verkehr dient.<br />

Auch nach <strong>de</strong>r neuen Planung verlaufen die vorgesehenen<br />

Anschlussarme - ebenso wie die zeitlich<br />

zurückgestellten - überwiegend oberirdisch.<br />

Dadurch heben sie die Umweltschutzfunktion<br />

<strong>de</strong>s Tunnels weitgehend auf, da sie das zu schützen<strong>de</strong><br />

Landschaftsschutzgebiet durchschnei<strong>de</strong>n.<br />

32.2.5<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt <strong>de</strong>shalb bei seiner<br />

Empfehlung, auf die Anschlussstelle zu verzichten,<br />

da sonst die Investitionen in die ökologischen<br />

Schutzmaßnahmen in Höhe von mehr<br />

als 100 Mio. DM in diesem Bereich weitgehend<br />

wirkungslos wer<strong>de</strong>n.<br />

Falls an ihr jedoch festgehalten wird, hält <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof es für geboten, zumin<strong>de</strong>st<br />

<strong>de</strong>n Tunnel erheblich zu verkürzen, da die<br />

Mehrkosten für diesen Tunnelabschnitt in Höhe<br />

von rd. 40 Mio. DM außer Verhältnis zu <strong>de</strong>ssen<br />

Frankfurt<br />

N<br />

Rhein-Main-Gebiet<br />

B 26<br />

AS Aschaffenburg-Ost<br />

Ortskern Goldbach<br />

Südspange (gepl.)<br />

A 3<br />

Wirkung für die Umwelt stün<strong>de</strong>n. Die angestrebte<br />

ökologische Vernetzung <strong>de</strong>r Feuchtgebiete<br />

könnte die Straßenbauverwaltung durch<br />

eine rd. 50 m breite Landschaftsbrücke bewirken.<br />

32.3 Bau einer Autobahnanschlussstelle<br />

bei Goldbach<br />

32.3.1<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium beabsichtigt, die bis<br />

Aschaffenburg bereits sechsstreifig ausgebaute<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 3 auch im weiteren Verlauf<br />

nach Osten von vier auf sechs Fahrstreifen erweitern<br />

zu lassen. Dieser Maßnahme liegen<br />

Verkehrsuntersuchungen einer Technischen<br />

Universität zugr<strong>und</strong>e, <strong>de</strong>ren Ergebnis die zuständige<br />

Straßenbauverwaltung in eine Verkehrskonzeption<br />

umsetzte. Zu <strong>de</strong>m erarbeiteten<br />

Maßnahmenpaket gehörten<br />

- <strong>de</strong>r sechsstreifige Ausbau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 3,<br />

- die so genannte Südspange Goldbach,<br />

- <strong>de</strong>r Neubau einer Anschlussstelle an <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>grenze<br />

Goldbach/ Hösbach,<br />

- das Abhängen <strong>de</strong>r Kreisstraße AB 24 von <strong>de</strong>r<br />

Staatsstraße St 2307,<br />

- <strong>de</strong>r Umbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Anschlussstelle<br />

Hösbach mit <strong>de</strong>m Ziel, durch eine neue Verkehrsleitung<br />

eine Entlastung <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

im Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 26 zu erreichen.<br />

B 26<br />

geplante Anschlußstelle<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Einhausung<br />

4 km<br />

Ortskern Hösbach<br />

Fluß Aschaff<br />

A 3<br />

AB 24 St 2307<br />

B 26<br />

3oo m<br />

AS Hösbach<br />

Bild 2: Neubau einer Anschlußstelle an die B<strong>und</strong>esautobahn A3<br />

Würzburg<br />

Nürnberg<br />

St 2307<br />

177


Um die Immissionsgrenzwerte <strong>de</strong>r Sechzehnten<br />

Verordnung zur Durchführung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es-<br />

Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung)<br />

einzuhalten, sieht die Planung <strong>de</strong>r<br />

im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es tätigen Straßenbauverwaltung<br />

vor, rd. die Hälfte <strong>de</strong>s 4 km langen Abschnittes<br />

zwischen <strong>de</strong>n Anschlussstellen Aschaffenburg-Ost<br />

<strong>und</strong> Hösbach einzuhausen, d. h. die<br />

Fahrbahnen vollständig zu umbauen, so dass <strong>de</strong>r<br />

Autobahnbenutzer künftig durch einen Tunnel<br />

fahren wird.Im Zuge <strong>de</strong>s Ausbaues <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

plant die Straßenbauverwaltung, die<br />

B<strong>und</strong>esstraße 26, die bisher in einem Abstand<br />

von rd. 300 m nördlich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

durch die Gemein<strong>de</strong>n Goldbach <strong>und</strong> Hösbach<br />

führt <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Anschlussstelle Hösbach<br />

nochmals an die B<strong>und</strong>esautobahn A 3 anschließt,<br />

zu verlegen. Sie soll ab <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

Aschaffenburg-Ost auf einer Länge von<br />

rd. 2 km im Sü<strong>de</strong>n von Goldbach neben <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn verlaufen, zwischen <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n<br />

Goldbach <strong>und</strong> Hösbach im Bereich <strong>de</strong>r<br />

vorgesehenen Einhausung an die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

anschließen, um im weiteren Verlauf wie<strong>de</strong>r<br />

auf <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Fahrbahn durch Hösbach<br />

zu führen. Der für bei<strong>de</strong> Maßnahmen ergangene<br />

Planfeststellungsbeschluss hat inzwischen<br />

Bestandskraft erlangt.<br />

Die Straßenbauverwaltung begrün<strong>de</strong>te die neue<br />

Anschlussstelle damit, dass die Verlegung <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esstraße aus <strong>de</strong>r Ortslage von Hösbach in<br />

die Talaue <strong>de</strong>r Aschaff aus ökologischen Grün<strong>de</strong>n<br />

nicht möglich sei. Die im Bereich von<br />

Goldbach verlegte B<strong>und</strong>esstraße führe in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>r neuen Anschlussstelle zu einer<br />

starken Entlastung <strong>de</strong>r Ortsmitte von Goldbach<br />

bei gleichzeitiger Verlagerung nennenswerter<br />

Anteile <strong>de</strong>s Durchgangs-, Ziel- <strong>und</strong> Quellverkehrs<br />

von Goldbach <strong>und</strong> Hösbach auf die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 3 ab <strong>de</strong>r Ortsgrenze Goldbach/Hösbach.<br />

Die Straßenbauverwaltung muss beim Bau <strong>de</strong>r<br />

neuen Anschlussstelle große Bereiche <strong>de</strong>r Verbindungsarme<br />

in die vorgesehene Einhausung<br />

einbin<strong>de</strong>n. Die Baukosten betragen daher rd.<br />

10 Mio. DM. Nach <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>r Ausbaumaßnahmen<br />

beabsichtigt die Straßenbauverwaltung,<br />

die B<strong>und</strong>esstraße 26 zwischen <strong>de</strong>n Anschlussstellen<br />

Aschaffenburg-Ost <strong>und</strong> Hösbach<br />

in eine niedrigere Straßenklasse abzustufen.<br />

178<br />

32.3.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat dargelegt, dass er<br />

die neue Anschlussstelle für <strong>de</strong>n weiträumigen<br />

Verkehr nicht <strong>und</strong> für <strong>de</strong>n sonstigen Verkehr nur<br />

bedingt für erfor<strong>de</strong>rlich hält <strong>und</strong> dass <strong>de</strong>ren<br />

Baukosten wegen <strong>de</strong>r Einbindung in die künftige<br />

Einhausung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn mit<br />

rd. 10 Mio. DM mehr als das Doppelte einer<br />

sonst üblichen, oberirdisch geführten Anschlussstelle<br />

betragen.<br />

Die Gemein<strong>de</strong>n Goldbach <strong>und</strong> Hösbach richten<br />

sich verkehrlich nach Westen auf Aschaffenburg<br />

<strong>und</strong> das Rhein-Main-Gebiet aus. Verkehrsteilnehmer<br />

können auch ohne die neue Anschlussstelle<br />

zügig ihre Ziele erreichen, die Bewohner<br />

von Hösbach können zu<strong>de</strong>m künftig über die<br />

verlegte B<strong>und</strong>esstraße <strong>de</strong>n Ortskern von Goldbach<br />

umfahren <strong>und</strong> über die Anschlussstelle<br />

Aschaffenburg-Ost auf die B<strong>und</strong>esautobahn gelangen.<br />

Der Bau <strong>de</strong>r neuen Anschlussstelle wür<strong>de</strong> sich<br />

allenfalls auf <strong>de</strong>n innerörtlichen o<strong>de</strong>r regional<br />

eng begrenzten Verkehr auswirken, <strong>de</strong>ssen Bewältigung<br />

aber nicht <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> obliegt. Die<br />

Auswirkungen sind so unerheblich, dass sie<br />

- unabhängig vom Baulastträger - Investitionen<br />

in Höhe von rd. 10 Mio. DM keinesfalls rechtfertigen.<br />

Hinzu kommt, dass die B<strong>und</strong>esstraße<br />

26 seit <strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

im Jahre 1957 ohnehin nicht mehr <strong>de</strong>m<br />

weiträumigen Verkehr diente <strong>und</strong> gemäß <strong>de</strong>m<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz längst abzustufen war.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat daher <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

empfohlen, auf <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Anschlussstelle zu<br />

verzichten <strong>und</strong> damit B<strong>und</strong>esmittel in Höhe von<br />

rd. 10 Mio. DM einzusparen.<br />

32.3.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat erklärt, dass die<br />

Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes zur<br />

Nahverkehrsfunktion <strong>de</strong>r Anschlussstelle Goldbach<br />

im Gegensatz zu <strong>de</strong>n durchgeführten umfangreichen<br />

Verkehrsuntersuchungen stehe.<br />

Auch nach <strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 3 läge weiterhin starker weiträumiger<br />

Verkehr auf <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 26, die zu<strong>de</strong>m eine<br />

Überlauffunktion für die überdurchschnittlich<br />

stark belastete B<strong>und</strong>esautobahn zu übernehmen<br />

hätte. Die Abstufung wäre daher nicht gerechtfertigt<br />

gewesen <strong>und</strong> wür<strong>de</strong> erst nach <strong>de</strong>m sechsstreifigen<br />

Ausbau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn vorgenommen.


Die zuständige Straßenbauverwaltung hat ergänzend<br />

ausgeführt, dass bei Verzicht auf die geplante<br />

Anschlussstelle keine durchgreifen<strong>de</strong><br />

Verkehrsentlastung zu erreichen sei. In Hösbach<br />

wür<strong>de</strong> sich überhaupt keine Verkehrsreduzierung<br />

ergeben <strong>und</strong> in Goldbach wür<strong>de</strong> sich <strong>de</strong>r<br />

Verkehr auf die Südspange nur verlagern, wenn<br />

die vorhan<strong>de</strong>ne Ortsdurchfahrt unterbrochen<br />

wür<strong>de</strong>. Dann wür<strong>de</strong>n sich aber die Verkehrsbelastungen<br />

auf <strong>de</strong>r Südspange gegenüber <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Planung nahezu verdoppeln. Dies hätte<br />

zur Folge, dass aus Immissionsschutzgrün<strong>de</strong>n<br />

die Südspange von <strong>de</strong>r Bebauung weg an die<br />

B<strong>und</strong>esautobahn herangerückt wer<strong>de</strong>n müsse,<br />

was eine mehrmalige Kreuzung <strong>de</strong>r Aschaff erfor<strong>de</strong>re.<br />

Da durch <strong>de</strong>n Verzicht auf die Anschlussstelle<br />

die Ortsdurchfahrt von Hösbach<br />

nicht entlastet wür<strong>de</strong>, müsse Hösbach auch eine<br />

Südumgehung erhalten. Diese bereits untersuchten<br />

Maßnahmen kosteten rd. 40 Mio. DM gegenüber<br />

<strong>de</strong>n rd. 23 Mio. DM <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

einschließlich Zubringer <strong>und</strong> Südspange. Der<br />

Bau <strong>de</strong>r Anschlussstelle sei daher auch wirtschaftlicher.<br />

32.3.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof erkennt an, dass ohne<br />

die vorgesehene Anschlussstelle die Südspange<br />

um Goldbach stärker belastet wür<strong>de</strong>. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

bezweifelt allerdings die von<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung erwartete Verkehrsbelastung.<br />

Bei <strong>de</strong>m von ihr prognostizierten<br />

Verkehr han<strong>de</strong>lt es sich weit überwiegend<br />

um Nah- <strong>und</strong> Regionalverkehr. Das Verkehrsgutachten<br />

<strong>de</strong>r Technischen Universität berücksichtigte<br />

bereits, dass die Straßenbauverwaltung<br />

durch Verkehrslenken<strong>de</strong> Maßnahmen eine<br />

Entlastung <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt Hösbach erreichen<br />

wird. Allein durch das Abhängen <strong>de</strong>r<br />

Kreisstraße AB 24 wird ein Verkehrsstrom zur<br />

Ortsmitte von Hösbach <strong>und</strong> in <strong>de</strong>ren Verlängerung<br />

auch <strong>de</strong>r Südspange unterb<strong>und</strong>en, <strong>de</strong>n das<br />

Verkehrsgutachten auf rd. 4.000 Kfz/24 h beziffert.<br />

Insofern kann die Aussage <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung,<br />

dass ohne die Anschlussstelle bei<br />

Goldbach keinerlei Verkehrsreduzierung in <strong>de</strong>r<br />

Ortsdurchfahrt von Hösbach erreicht wür<strong>de</strong>,<br />

nicht überzeugen.<br />

Eine Entlastung <strong>de</strong>r innerörtlichen Verkehrsströme<br />

durch die neue Anschlussstelle ergäbe<br />

sich allerdings für <strong>de</strong>n Verkehr aus Goldbach in<br />

Richtung Würzburg. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei aber<br />

nach <strong>de</strong>m Verkehrsgutachten überwiegend um<br />

Nah- o<strong>de</strong>r Regionalverkehr, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bau einer<br />

solch aufwendigen Anschlussstelle nicht rechtfertigen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n die Straßenbauverwaltung<br />

durch Verkehrslenken<strong>de</strong> Maßnahmen weiter<br />

verringern könnte.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält auch <strong>de</strong>n Einwand,<br />

bei Verzicht auf die neue Anschlussstelle<br />

müsse die geplante Trasse <strong>de</strong>r Südspange aus<br />

Immissionsschutzgrün<strong>de</strong>n verlegt wer<strong>de</strong>n, nicht<br />

für stichhaltig. Eine überschlägige Berechnung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes zeigt, dass <strong>de</strong>r Verkehrslärm<br />

von <strong>de</strong>r Südspange bei <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h<br />

beim weitaus überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Bebauung<br />

die Grenzwerte <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverordnung<br />

voraussichtlich nicht überschreiten wird.<br />

In <strong>de</strong>n wenigen Fällen, wo dies <strong>de</strong>nnoch geschieht,<br />

könnte die Straßenbauverwaltung durch<br />

<strong>de</strong>n Bau einfacher Lärmschutzwän<strong>de</strong> ausreichen<strong>de</strong>n<br />

Schutz herstellen.<br />

Darüber hinaus hält <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof an<br />

seiner in <strong>de</strong>n Bemerkungen 1993 (Drucksache<br />

12/5650 Nr. 28) dargelegten Auffassung fest,<br />

dass mangeln<strong>de</strong> Kapazität einer B<strong>und</strong>esautobahn<br />

nicht das Vorhalten einer parallel verlaufen<strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>esstraße rechtfertige. Nach <strong>de</strong>n Erfahrungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes nimmt <strong>de</strong>r weiträumige<br />

Verkehr solche B<strong>und</strong>esstraßen nicht an.<br />

Der Deutsche B<strong>und</strong>estag hat die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen (vgl. Plenarprotokoll<br />

12/237 S. 20880 ff. i. V. m. Drucksache<br />

12/7951 zu Nr. 28).<br />

32.3.5<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält nach wie vor <strong>de</strong>n<br />

Bau <strong>de</strong>r Anschlussstelle bei Goldbach für entbehrlich.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium könnte durch<br />

Verzicht auf die Anschlussstelle B<strong>und</strong>esmittel in<br />

Höhe von rd. 10 Mio. DM einsparen. Es sollte<br />

darauf dringen, dass die Straßenbauverwaltung<br />

durch eine ergänzen<strong>de</strong> Planfeststellung <strong>de</strong>n Bau<br />

<strong>de</strong>r Anschlussstelle doch noch aufgibt.<br />

179


Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 32:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung<br />

Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, Anschlussstellen<br />

an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> in <strong>de</strong>r<br />

Regel nur dann zu genehmigen, wenn sie<br />

überwiegend <strong>de</strong>m weiträumigen Verkehr dienen.<br />

Dabei sollte darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass<br />

zusätzliche Anschlussstellen <strong>und</strong> Umweltschutzinvestitionen<br />

soweit wie möglich nicht<br />

im Gegensatz zueinan<strong>de</strong>r stehen.<br />

180<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />

vom 05.02.1998 - Seite 25]<br />

Nr. 71 Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r<br />

betrieblichen Unterhaltung<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

(Kapitel 12 10 Titel 521 11)<br />

Die B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r verwalten die B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

<strong>und</strong> sonstigen B<strong>und</strong>esstraßen <strong>de</strong>s Fernverkehrs<br />

im Auftrage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Im Jahre 1995<br />

führten die B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r die betriebliche Unterhaltung<br />

<strong>de</strong>r 11 143 km B<strong>und</strong>esautobahn mit 187<br />

Autobahnmeistereien durch. Die genaue Zahl<br />

<strong>de</strong>r Beschäftigten in <strong>de</strong>n Autobahnmeistereien<br />

war <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr (B<strong>und</strong>esministerium)<br />

nicht bekannt; sie beträgt schätzungsweise<br />

5.500 Personen.<br />

Der B<strong>und</strong> trägt die Aufwendungen für die Unterhaltung<br />

<strong>de</strong>r in seiner Unterhaltungslast stehen<strong>de</strong>n<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>. Diese umfassen im<br />

Wesentlichen die Ausgaben für das eingesetzte<br />

Betriebspersonal <strong>de</strong>r Auftragsverwaltung, für<br />

Fahrzeuge, Geräte <strong>und</strong> Maschinen, für Baustoffe<br />

<strong>und</strong> Streustoffe für <strong>de</strong>n Winterdienst sowie für<br />

betriebliche Leistungen von Unternehmern. Der<br />

Straßenbauhaushalt <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es wird in erheblichem<br />

Maße mit diesen Ausgaben belastet. Im<br />

Jahre 1994 wandte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> für die betriebliche<br />

Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen (ohne Investitionen)<br />

688 Mio. DM auf. Für das Jahr<br />

1996 sind Ausgaben in Höhe von 701 Mio. DM<br />

vorgesehen, d. s. fast 7 v. H. <strong>de</strong>r Gesamtausgaben<br />

für <strong>de</strong>n Straßenbau. Der Anteil <strong>de</strong>r Personalkosten<br />

betrug im Jahre 1994 rd.<br />

405 Mio. DM; für das Jahr 1996 sind<br />

412 Mio. DM vorgesehen. Das sind jeweils<br />

fast 60 v. H. <strong>de</strong>r Ausgaben für die betriebliche<br />

Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r erheblichen Kosten in diesem<br />

Bereich hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof im Jahre<br />

1995 die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r betrieblichen<br />

Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen in vier<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn untersucht <strong>und</strong> dabei ein Drittel<br />

aller Autobahnmeistereien, die das B<strong>und</strong>esautobahnnetz<br />

unterhalten, erfasst.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat festgestellt, dass<br />

die Autobahnmeistereien für eine zu geringe<br />

Streckenlänge zuständig waren. Je<strong>de</strong> unterhielt<br />

durchschnittlich eine Strecke von 60 km. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>n Jahren verbesserten<br />

Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Fahrzeuge, Maschinen<br />

<strong>und</strong> Geräte könnte eine Autobahnmeisterei<br />

jedoch durchschnittlich 20 km mehr<br />

Strecke unterhalten. B<strong>und</strong>esweit wäre es dadurch<br />

bei geeigneter Neuverteilung <strong>de</strong>r Zuständigkeiten<br />

möglich, das Autobahnnetz mit wesentlich<br />

weniger Autobahnmeistereien zu betreiben.<br />

Die nicht betriebsnotwendigen Standorte<br />

wären schrittweise aufzugeben. Dadurch wären<br />

Einsparungen beim Personal <strong>und</strong> bei Fahrzeugen<br />

<strong>und</strong> Geräten möglich.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat weiter festgestellt,<br />

dass alle Autobahnmeistereien über zuviel Personal<br />

verfügten. Wür<strong>de</strong>n die Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n überwiegend<br />

nicht notwendigen Einsatz eines Beifahrers auf<br />

<strong>de</strong>n Fahrzeugen verzichten <strong>und</strong> geeignete Arbeiten<br />

in größerem Umfang an Unternehmer vergeben,<br />

so wäre auch hier eine <strong>de</strong>utliche Reduzierung<br />

<strong>de</strong>s Personals möglich. Bezieht man die<br />

Einsparungsmöglichkeit durch <strong>de</strong>n Wegfall<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlicher Standorte mit ein, so hält <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof insgesamt eine Reduzierung<br />

<strong>de</strong>s Personals auf die Hälfte für möglich.<br />

Die Ausstattung <strong>de</strong>r Autobahnmeistereien mit<br />

Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten steht im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Personalbestand <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Vergabe<br />

von Arbeiten an Unternehmer. Mit weniger<br />

Standorten <strong>und</strong> einem verringerten Personaleinsatz<br />

könnte die Anzahl <strong>de</strong>r Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte<br />

erheblich reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

empfohlen, die betriebliche Unterhaltung<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen im Zusammenwirken mit<br />

<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn neu zu gestalten. Wenn die<br />

Vorschläge <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes umgesetzt<br />

wür<strong>de</strong>n, könnte diese kostengünstiger


durchgeführt wer<strong>de</strong>n, ohne an Qualität zu verlieren.<br />

Insgesamt schätzt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

die langfristig möglichen jährlichen Einsparungen<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kosten einer<br />

verstärkten Auftragsvergabe an Unternehmer auf<br />

einen dreistelligen Millionenbetrag.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> die B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r<br />

haben <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zugestimmt <strong>und</strong> sie<br />

bereits teilweise, beispielsweise durch <strong>de</strong>n Verzicht<br />

auf <strong>de</strong>n Neubau einer geplanten Autobahnmeisterei,<br />

verwirklicht. Die B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r<br />

wollen in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

die Empfehlungen zur Größe künftiger<br />

Autobahnmeistereien, zur Personalbemessung<br />

<strong>und</strong> zur Ausstattung mit Fahrzeugen bei ihren<br />

eigenen Bestrebungen zur Rationalisierung <strong>de</strong>s<br />

Autobahnbetriebsdienstes weiter berücksichtigen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof begrüßt diese Rationalisierungsbemühungen.<br />

Er geht davon aus, dass<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r die beträchtlichen Einsparmöglichkeiten<br />

bei <strong>de</strong>r künftigen Ausgestaltung<br />

<strong>de</strong>s Autobahnbetriebsdienstes konsequent<br />

nutzen. Er wird die Angelegenheit weiter beobachten.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 71:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

b) Er erwartet einen jährlichen Bericht über die<br />

erzielten Fortschritte.<br />

c) Er bittet das B<strong>und</strong>esministerium zu prüfen,<br />

inwieweit auch bei <strong>de</strong>r Unterhaltung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraßen<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>r Kriterien <strong>de</strong>r<br />

Sozialverträglichkeit vergleichbare Einsparungen<br />

zu erzielen sind.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/9799<br />

vom 05.02.1998 - Seite 41]<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1997<br />

(BT-Drs. 13/8550 v. 8. Oktober 1997)<br />

Nr. 23 Einsparungsmöglichkeiten<br />

beim Neubau von<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

(Kapitel 12 10)<br />

23.0<br />

Der B<strong>und</strong> plant <strong>und</strong> finanziert <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netzes. Der im<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 1992 festgelegte<br />

Investitionsrahmen reicht aufgr<strong>und</strong><br />

von Kostensteigerungen nicht aus, um alle<br />

Maßnahmen wie vorgesehen zu realisieren.<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

können jedoch erhebliche<br />

Mittel eingespart o<strong>de</strong>r für sonst zurückzustellen<strong>de</strong><br />

Projekte verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn die Querschnitte neuer B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

stärker nach verkehrlichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

gestaltet <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re<br />

für schwach belastete Strecken kleinere<br />

Querschnitte gewählt wür<strong>de</strong>n. Allein bei<br />

drei untersuchten Vorhaben hält er Einsparungen<br />

von nahezu 1 Mrd. DM für<br />

möglich.<br />

23.1<br />

23.1.1<br />

Der B<strong>und</strong> plant <strong>und</strong> finanziert <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegenetzes. Im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

1992 sieht er für Neubau- <strong>und</strong><br />

Erweiterungsmaßnahmen <strong>de</strong>s „Vordringlichen<br />

Bedarfs“ im Netz <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> (B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraßen) Investitionen<br />

von fast 110 Mrd. DM im Zeitraum von<br />

1991 bis 2012 vor. Davon sind rd. 10 Mrd. DM<br />

für <strong>de</strong>n Neubau von insgesamt 924 km B<strong>und</strong>esautobahn<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Verkehrsprojekte<br />

Deutsche Einheit vorgesehen. Rd. 740 km dieser<br />

Neubaustrecken wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn<br />

gebaut, für die ein bedarfsgerechter<br />

Ausbau <strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur Voraussetzung<br />

vor allem für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

ist.<br />

Bereits seit längerem zeichnet sich ab, dass sich<br />

diese - wie auch an<strong>de</strong>re - Projekte nicht innerhalb<br />

<strong>de</strong>s im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans 1992<br />

festgelegten Investitionsrahmens verwirklichen<br />

lassen. Allein die Neubauvorhaben im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Verkehrsprojekte Deutsche Einheit wer<strong>de</strong>n<br />

181


nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Planungs- <strong>und</strong> Kostenstand<br />

Mehraufwendungen von über 4 Mrd. DM<br />

gegenüber <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

1992 eingegangenen Kostenschätzung erfor<strong>de</strong>rn.<br />

Diesen absehbaren Kostensteigerungen steht die<br />

angespannte Haushaltslage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es gegenüber,<br />

die bereits seit <strong>de</strong>m Haushaltsjahr 1996 zu<br />

einer Plafondierung <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>haushaltes<br />

auf einem Niveau von rd. 10 Mrd. DM<br />

jährlich führte. Bei steigen<strong>de</strong>m Mittelbedarf für<br />

die Unterhaltung, die Instandsetzung <strong>und</strong> für Ersatzinvestitionen<br />

im bestehen<strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz<br />

verbleiben für <strong>de</strong>n vordringlichen<br />

Neu- <strong>und</strong> Ausbau von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> immer<br />

geringere Finanzierungsspielräume.<br />

Dem versucht das B<strong>und</strong>esministerium durch<br />

verschie<strong>de</strong>ne Finanzierungsmöglichkeiten zu<br />

begegnen. So sollen laufen<strong>de</strong> Vorhaben durch<br />

Stufenweisen Ausbau zeitlich gestreckt <strong>und</strong> geeignete<br />

neue Maßnahmen privat finanziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Schon Anfang 1992 hatte das B<strong>und</strong>eskabinett<br />

beschlossen, die private Vorfinanzierung (so<br />

genanntes Konzessionsmo<strong>de</strong>ll) von 12 Projekten<br />

im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz mit einem Investitionsvolumen<br />

von rd. 4,6 Mrd. DM in <strong>de</strong>r Praxis<br />

zu erproben. Anfang dieses Jahres schlug das<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>n beteiligten B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn<br />

weitere 17 <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekte mit<br />

geschätzten Baukosten in Höhe von nahezu<br />

7 Mrd. DM vor, die es für geeignet hält, nach<br />

<strong>de</strong>m Gesetz über <strong>de</strong>n Bau <strong>und</strong> die Finanzierung<br />

von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> durch Private (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz)<br />

privat finanzieren<br />

<strong>und</strong> betreiben zu lassen (so genanntes<br />

Betreibermo<strong>de</strong>ll).<br />

23.1.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat im Jahre 1995<br />

zwei ausgewählte Verkehrsprojekte Deutsche<br />

182<br />

Einheit <strong>und</strong> ein weiteres Neubauprojekt im B<strong>und</strong>esautobahnnetz<br />

mit zusammen rd. 580 km<br />

Länge auf mögliche Einsparungen untersucht.<br />

Einer <strong>de</strong>r Schwerpunkte seiner Untersuchungen<br />

waren die Querschnittsbreiten <strong>de</strong>r geplanten<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen zwischen ihren Außenkanten<br />

(Kronenbreite), die maßgeblichen Einfluss auf<br />

<strong>de</strong>n Flächenbedarf <strong>und</strong> damit auf die Bau- <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>erwerbskosten haben.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat die Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

<strong>und</strong> Ausbauparameter für Straßen in Richtlinien<br />

vorgegeben. Darin hat es für die Querschnittsgestaltung<br />

so genannte Regelquerschnitte<br />

entwickelt, nach <strong>de</strong>nen Straßen - vor allem<br />

abhängig von ihrer Verkehrsbelastung <strong>und</strong><br />

Funktion - geplant <strong>und</strong> gebaut wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Für B<strong>und</strong>esautobahnen mit vier Fahrstreifen sehen<br />

die Richtlinien <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

Kronenbreiten von 29,5 m (RQ 29,5) - bis zum<br />

Jahre 1995 von 29 m (RQ 29) - <strong>und</strong> 26 m<br />

(RQ 26) vor. Bei<strong>de</strong> Regelquerschnitte verfügen<br />

an <strong>de</strong>n Außenseiten <strong>de</strong>r Fahrbahnen über 2,50 m<br />

bzw. 2,00 m breite Standstreifen, die konstruktiv<br />

zur Fahrbahn gehören <strong>und</strong> Kraftfahrzeugen in<br />

Notfällen die Möglichkeit bieten, seitlich auszuweichen<br />

o<strong>de</strong>r anzuhalten. Auch können sie bei<br />

Unfällen o<strong>de</strong>r Arbeitsstellen als Fahrstreifen genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Inzwischen leitete das B<strong>und</strong>esministerium<br />

Untersuchungen ein, Standstreifen<br />

überlasteter Autobahnabschnitte auch für Zwecke<br />

<strong>de</strong>s fließen<strong>de</strong>n Verkehrs zu nutzen.<br />

Der ebenfalls für zweibahnige Straßen entwickelte<br />

Querschnitt mit einer Kronenbreite von<br />

20 m (RQ 20) soll nach <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums wegen fehlen<strong>de</strong>r Standstreifen<br />

nicht für B<strong>und</strong>esautobahnen, son<strong>de</strong>rn<br />

nur für sonstige Kraftfahrstraßen - z. B. B<strong>und</strong>esstraßen<br />

- eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Verschie<strong>de</strong>ne Regelquerschnitte zweibahniger Straßen (Maße in Meter)


Die Regelquerschnitte RQ 29,5 <strong>und</strong> RQ 26 sind<br />

für Verkehrsbelastungen von mehr als 60.000<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Regelquerschnitt RQ 20 für Verkehrsbelastungen<br />

bis zu 30.000 Kraftfahrzeugen je<br />

24 St<strong>und</strong>en geeignet.<br />

Für die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof untersuchten<br />

Neubauprojekte im B<strong>und</strong>esautobahnnetz hatte<br />

das B<strong>und</strong>esministerium folgen<strong>de</strong> Querschnitte<br />

festgelegt:<br />

• A 20, Lübeck - Stettin (324 km): Regelquerschnitt<br />

RQ 29;<br />

• A 241, Schwerin - Wismar (31 km): Regelquerschnitt<br />

RQ 29,5;<br />

• A 71/A 73, Erfurt - Schweinfurt/ Lichtenfels<br />

(223 km): Regelquerschnitt RQ 26 für die freie<br />

Strecke, Regelquerschnitt RQ 29 für Brückenbauwerke.<br />

Für Teile dieser Strecken wer<strong>de</strong>n die zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Verkehrsbelastungen teilweise weit unter<br />

30.000 Kraftfahrzeugen je 24 St<strong>und</strong>en liegen.<br />

23.2<br />

23.2.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass das B<strong>und</strong>esministerium die<br />

schwierige Haushaltslage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> die<br />

absehbaren Kostenerhöhungen vor allem beim<br />

Neubau von B<strong>und</strong>esautobahnen zum Anlass hätte<br />

nehmen müssen, zunächst <strong>und</strong> vor allem geeignete<br />

<strong>de</strong>utliche Einsparungsmöglichkeiten bei<br />

<strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>r Projekte zu suchen <strong>und</strong><br />

umzusetzen, damit an<strong>de</strong>re vordringliche Maßnahmen<br />

im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz nicht verzögert<br />

o<strong>de</strong>r gar verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Nach Ansicht<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes reicht es nicht aus,<br />

nur neue Finanzierungswege aufzuzeigen o<strong>de</strong>r<br />

Vorhaben zu strecken.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat es für erfor<strong>de</strong>rlich<br />

gehalten, neue B<strong>und</strong>esautobahnen nicht automatisch<br />

mit einer Kronenbreite von min<strong>de</strong>stens<br />

26 m zu planen, son<strong>de</strong>rn die Querschnitte nach<br />

<strong>de</strong>n Kriterien „Verkehrsbelastung“ <strong>und</strong> „Verkehrsqualität“<br />

unter Beachtung von Kostengesichtspunkten<br />

zu gestalten. Er hat daher empfohlen<br />

zu prüfen, ob eine B<strong>und</strong>esautobahn, <strong>de</strong>ren<br />

Verkehrsbelastung auch von einer zweibahnigen<br />

B<strong>und</strong>esstraße bewältigt wer<strong>de</strong>n könnte, nach <strong>de</strong>ren<br />

Standards <strong>und</strong> damit auch mit geringerer<br />

Breite konzipiert wer<strong>de</strong>n kann. Nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes ist für die Wahl <strong>de</strong>s<br />

Querschnitts nicht die Widmung <strong>de</strong>r Straßen als<br />

„B<strong>und</strong>esautobahn“ o<strong>de</strong>r „B<strong>und</strong>esstraße“ ent-<br />

schei<strong>de</strong>nd, son<strong>de</strong>rn ob das zusammenhängen<strong>de</strong><br />

Netz <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen <strong>und</strong> geplanten <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

geeignet ist, vorhan<strong>de</strong>ne o<strong>de</strong>r künftige<br />

Verkehrsbedürfnisse bei ausreichen<strong>de</strong>r Verkehrsqualität<br />

zu erfüllen. Das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

lässt für <strong>de</strong>rartige Überlegungen erheblichen<br />

Spielraum, weil es keine beson<strong>de</strong>ren<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an Querschnitte, Breite <strong>de</strong>r<br />

Fahrbahnen <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Mittelstreifens o<strong>de</strong>r an das<br />

Vorhan<strong>de</strong>nsein von Standstreifen stellt.<br />

23.2.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat festgestellt, dass<br />

erhebliche Haushaltsmittel eingespart wer<strong>de</strong>n<br />

könnten, wenn die Querschnitte <strong>de</strong>r neu zu bauen<strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen stärker nach <strong>de</strong>n zu<br />

erwarten<strong>de</strong>n Verkehrsbelastungen gestaltet wür<strong>de</strong>n.<br />

Er hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium empfohlen,<br />

für <strong>de</strong>n etwa 200 km langen Abschnitt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 20 zwischen Rostock <strong>und</strong> <strong>de</strong>m<br />

Autobahnkreuz Uckermark (A 11) bei Prenzlau<br />

sowie für die B<strong>und</strong>esautobahn A 241 (31 km)<br />

<strong>de</strong>n um 3 m bzw. 3,5 m schmaleren Regelquerschnitt<br />

RQ 26 vorzusehen. Dieser Querschnitt<br />

kann die für diese Strecken zu erwarten<strong>de</strong>n Verkehrsmengen<br />

von teilweise weit unter 30.000<br />

Kraftfahrzeugen je 24 St<strong>und</strong>en ohne Qualitätsverlust<br />

aufnehmen.<br />

Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof angeregt<br />

zu prüfen, ob auf beson<strong>de</strong>rs schwach belasteten<br />

Autobahnabschnitten auf Standstreifen<br />

verzichtet <strong>und</strong> <strong>de</strong>r für Verkehrsstärken bis zu<br />

30.000 Kraftfahrzeuge je 24 St<strong>und</strong>en geeignete<br />

Regelquerschnitt RQ 20 - ggf. mit regelmäßigen<br />

Nothaltebuchten - eingesetzt wer<strong>de</strong>n kann. Angesichts<br />

<strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n, weit unter diesem<br />

Wert liegen<strong>de</strong>n Verkehrsbelastungen hat <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof folgen<strong>de</strong>, insgesamt<br />

274 km lange Teilstrecken von B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

für eine solche Überprüfung vorgeschlagen:<br />

• A 20 von Gützkow (rd. 90 km östlich von<br />

Rostock) bis zum Autobahnkreuz Uckermark<br />

(A 11) bei Prenzlau (111 km);<br />

• A 241 von Schwerin nach Wismar (31 km);<br />

• A 71 zwischen Rohr <strong>und</strong> Schweinfurt (76 km);<br />

• A 73 zwischen Schleusingen <strong>und</strong> Lichtenfels<br />

(56 km).<br />

Ein Umsetzen dieser Vorschläge <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

wür<strong>de</strong> nach seiner überschlägigen<br />

Berechnung zu Baukosteneinsparungen von<br />

annähernd 1 Mrd. DM führen.<br />

183


23.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, es wer<strong>de</strong><br />

für die B<strong>und</strong>esautobahn A 20 zwischen Rostock<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Autobahnkreuz Uckermark (A 11) bei<br />

Prenzlau (rd. 200 km) überwiegend <strong>de</strong>n Regelquerschnitt<br />

RQ 26 vorsehen, <strong>und</strong> zugesagt, weitergehen<strong>de</strong><br />

Einsparungsmöglichkeiten für die<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 20 im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Entwurfsplanung zu gegebener Zeit zu prüfen.<br />

Auch für die B<strong>und</strong>esautobahn A 241 wer<strong>de</strong><br />

das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>n Regelquerschnitt<br />

RQ 26 einsetzen. Für die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 71/A 73 habe das B<strong>und</strong>esministerium entschie<strong>de</strong>n,<br />

die Querschnitte von Brückenbauwerken<br />

auf <strong>de</strong>n Regelquerschnitt RQ 26 zu reduzieren.<br />

Insgesamt wür<strong>de</strong>n diese Maßnahmen zu<br />

Baukosteneinsparungen von rd. 300 Mio. DM<br />

führen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat weiter mitgeteilt, es<br />

habe mit <strong>de</strong>n beteiligten Län<strong>de</strong>rn wegen <strong>de</strong>r<br />

beim Bau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 71/A 73 absehbaren<br />

Kostensteigerungen ein abgestuftes<br />

Vorgehen zur Inbetriebnahme von Teilabschnitten<br />

vereinbart. Damit wer<strong>de</strong> das Projekt erst weit<br />

nach <strong>de</strong>m ursprünglich vorgesehenen Jahr 2005<br />

fertig gestellt wer<strong>de</strong>n. Eine Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kosten<br />

ist mit <strong>de</strong>r zeitlichen Streckung nicht verb<strong>und</strong>en.<br />

Im übrigen hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

zugesagt, in diesem Zusammenhang alle möglichen<br />

Einsparungen auszuschöpfen, ohne die überregionale<br />

Autobahnverbindung insgesamt in<br />

Frage zu stellen.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r weitergehen<strong>de</strong>n Vorschläge <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

dargelegt, dass B<strong>und</strong>esautobahnen die am<br />

höchsten belasteten Straßen in Europa seien. Sie<br />

dienten <strong>de</strong>m schnellen Verkehr; nur auf einem<br />

Drittel <strong>de</strong>r Streckenlänge seien die Geschwindigkeiten<br />

durch Verkehrsregelungen begrenzt.<br />

Da sie <strong>de</strong>m schnellen Verkehr dienten, nähmen<br />

infolge <strong>de</strong>r hohen Belastungen sowohl die Unfallzahlen<br />

als auch die Störungen <strong>de</strong>r sehr sensiblen<br />

Verkehrsabläufe zu.<br />

Gleichwohl habe das B<strong>und</strong>esministerium unter<br />

<strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>ren Druck von Einsparungen schon<br />

zu Beginn <strong>de</strong>r 90er Jahre Überlegungen zur<br />

Querschnittsneugestaltung angestellt, die im<br />

Jahre 1996 zu einer Neufassung seiner Richtlinien<br />

für die Querschnittsgestaltung geführt hätten.<br />

Nach diesen seien für B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich Querschnitte mit Standstreifen zu<br />

wählen. Für vierstreifige B<strong>und</strong>esautobahnen sei<br />

als Standardquerschnitt ein Regelquerschnitt<br />

184<br />

RQ 29,5 vorzusehen, um <strong>de</strong>n Verkehr im Fall<br />

<strong>de</strong>r Sperrung einer Richtungsfahrbahn für Bauarbeiten<br />

auf vier Behelfsfahrstreifen über die<br />

an<strong>de</strong>re Richtungsfahrbahn führen zu können.<br />

Lediglich bei B<strong>und</strong>esautobahnen mit nur regionaler<br />

Verbindungsfunktion <strong>und</strong> mit Verkehrsstärken<br />

unter 30.000 Kraftfahrzeugen je<br />

24 St<strong>und</strong>en lasse das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>n<br />

Einsatz eines Regelquerschnitts RQ 26 zu. Ein<br />

Regelquerschnitt RQ 20 komme wegen fehlen<strong>de</strong>r<br />

Standstreifen als Autobahnquerschnitt generell<br />

nicht in Betracht. Standstreifen gehörten<br />

weltweit zum festen Bestandteil von Autobahnquerschnitten.<br />

Sie dienten<br />

• <strong>de</strong>m sicheren Abstellen liegen gebliebener<br />

Fahrzeuge außerhalb <strong>de</strong>s Verkehrsraumes,<br />

• als seitlicher Ausweichraum bei unerwarteten<br />

Hin<strong>de</strong>rnissen auf <strong>de</strong>r Fahrbahn,<br />

• <strong>de</strong>r einseitigen mehrstreifigen Behelfsverkehrsführung<br />

neben Unfall- o<strong>de</strong>r Arbeitsstellen,<br />

• <strong>de</strong>r Streckenkontrolle, <strong>de</strong>n Unterhaltungsarbeiten<br />

<strong>und</strong> Winterdiensteinsätzen,<br />

• <strong>de</strong>m Befahren durch Notfallfahrzeuge <strong>und</strong><br />

• <strong>de</strong>m Pannendienst.<br />

Standstreifen seien <strong>de</strong>shalb für einen störungsfreien<br />

Betrieb <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahnen unverzichtbar.<br />

Zu<strong>de</strong>m hätten sie erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Verkehrssicherheit. Dem Vorschlag<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes, für bestimmte<br />

Teilabschnitte <strong>de</strong>r von ihm untersuchten Autobahnneubauprojekte<br />

zu prüfen, einen Regelquerschnitt<br />

RQ 20 vorzusehen, könne das B<strong>und</strong>esministerium<br />

daher nicht folgen.<br />

23.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof begrüßt, dass das<br />

B<strong>und</strong>esministerium Einsparungen in Höhe von<br />

rd. 300 Mio. DM zugesagt hat. Ihm ist jedoch<br />

vorzuhalten, dass es sich mit <strong>de</strong>n Vorschlägen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes, auf bestimmten<br />

schwach belasteten Autobahnabschnitten auf<br />

Standstreifen zu verzichten <strong>und</strong> weitere<br />

700 Mio. DM einzusparen, nicht im einzelnen<br />

auseinan<strong>de</strong>rgesetzt hat, son<strong>de</strong>rn allein aus<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Erwägungen ablehnt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt bei seiner Auffassung,<br />

dass die Funktion einer B<strong>und</strong>esautobahn<br />

Standstreifen nicht zwingend voraussetzt,<br />

zumal es hierfür keine rechtsverbindliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage, son<strong>de</strong>rn lediglich Richtlinien <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums gibt. Der B<strong>und</strong>esrech-


nungshof verkennt gleichwohl nicht, dass <strong>de</strong>r<br />

Verkehrssicherheit <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Verkehrsablauf auf<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen eine hohe Be<strong>de</strong>utung zukommt.<br />

Dies gilt aber auch für zweibahnige<br />

B<strong>und</strong>esstraßen, für die wie bei B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

keine gesetzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

gelten. Insofern ist es für <strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof nicht plausibel, warum unter<br />

vergleichbaren Randbedingungen bei zweibahnigen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen auf Standstreifen verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n kann, auf B<strong>und</strong>esautobahnen jedoch<br />

nicht.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellt die Notwendigkeit<br />

von Standstreifen an B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

keineswegs gr<strong>und</strong>sätzlich in Frage. Dies gilt beson<strong>de</strong>rs<br />

für hochbelastete B<strong>und</strong>esautobahnen. Er<br />

erwartet jedoch, dass das B<strong>und</strong>esministerium bei<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekten in je<strong>de</strong>m Einzelfall<br />

mit <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt prüft, welche Ausbaustandards<br />

<strong>de</strong>n absehbaren verkehrlichen <strong>und</strong><br />

sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen genügen wer<strong>de</strong>n. Ein<br />

beharrliches Festhalten an einmal gefassten<br />

Beschlüssen <strong>und</strong> selbst auferlegten Restriktionen<br />

hält <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof in diesem Zusammenhang<br />

für nicht sachgerecht. Auch in Anbetracht<br />

<strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong>esministerium selbst eingeleiteten<br />

Betriebsversuche, bei hochbelasteten<br />

Autobahnabschnitten <strong>de</strong>n Standstreifen für <strong>de</strong>n<br />

fließen<strong>de</strong>n Verkehr zu nutzen, sollte auch <strong>de</strong>r<br />

Regelquerschnitt RQ 20 für die Anwendung bei<br />

schwach belasteten B<strong>und</strong>esautobahnen nicht<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r hohen Einsparungspotentiale von<br />

weiteren bis zu 700 Mio. DM bei <strong>de</strong>n vorgeschlagenen<br />

Autobahnabschnitten mit zu erwarten<strong>de</strong>r<br />

geringer Verkehrsbelastung von weit unter<br />

30.000 Kraftfahrzeugen in 24 St<strong>und</strong>en hält es<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof unverän<strong>de</strong>rt verkehrstechnisch<br />

für möglich <strong>und</strong> wegen <strong>de</strong>r knappen<br />

Mittel für notwendig, diese entsprechend <strong>de</strong>n<br />

Standards zweibahniger B<strong>und</strong>esstraßen zu verwirklichen<br />

<strong>und</strong> ggf. auch als solche auszuweisen.<br />

23.5<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält es für erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

bei <strong>de</strong>n genannten <strong>und</strong> <strong>de</strong>n noch ausstehen<strong>de</strong>n<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekten massive Kosteneinsparungen<br />

durchzusetzen, damit trotz <strong>de</strong>r<br />

anhaltend kritischen Haushaltslage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

möglichst viele verkehrspolitische Ziele <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans 1992 erreicht wer<strong>de</strong>n<br />

können. Hierzu bedarf es auch unkonventionel-<br />

ler Lösungsansätze. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

empfiehlt <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium daher nachdrücklich,<br />

seine <strong>de</strong>rzeitigen Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

entsprechend <strong>de</strong>n Anregungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

zu über<strong>de</strong>nken.<br />

In Anbetracht <strong>de</strong>r begrenzten Mittel hält es <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof für geboten abzuwägen, ob<br />

im Einzelfall <strong>de</strong>r Bau eines Standstreifens o<strong>de</strong>r<br />

die Investition in ein an<strong>de</strong>res, ansonsten <strong>de</strong>rzeit<br />

nicht finanzierbares vordringliches Projekt - insbeson<strong>de</strong>re<br />

in <strong>de</strong>n neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn - wichtiger<br />

ist.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 23:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung<br />

Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, alle<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r Kosteneinsparung im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau<br />

zu nutzen <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Ausschuss<br />

über die erreichten Ergebnisse bis zum<br />

31. Mai 1998 zu berichten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />

vom 03.06.1998 - Seite 18]<br />

Nr. 24 Bau <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

(Kapitel 12 10 Titel 822 12)<br />

24.0<br />

Die B<strong>und</strong>esautobahn A 7 ist ab <strong>de</strong>m Elbtunnel<br />

bis zur Anschlussstelle Hamburg-<br />

Schnelsen-Nord überlastet. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hat die Erweiterung <strong>de</strong>s Elbtunnels<br />

um eine vierte Röhre genehmigt,<br />

die Beseitigung <strong>de</strong>r ebenso gravieren<strong>de</strong>n<br />

Verkehrsengpässe auf <strong>de</strong>n anschließen<strong>de</strong>n<br />

oberirdischen Strecken jedoch aufgeschoben.<br />

Damit erweitert es die Kapazität<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 7 zuerst in<br />

einem Abschnitt, in <strong>de</strong>m die Kosten gemessen<br />

am Nutzen beson<strong>de</strong>rs hoch sind.<br />

Im Übrigen ist die vierte Elbtunnelröhre<br />

für <strong>de</strong>n Fernverkehr weitgehend nutzlos,<br />

solange die an <strong>de</strong>n Tunnel anschließen<strong>de</strong>n<br />

oberirdischen Verkehrsengpässe<br />

nicht beseitigt sind. Davon unabhängig<br />

hätte das B<strong>und</strong>esministerium durch ein<br />

weniger aufwendiges Tunnelbauwerk einen<br />

dreistelligen Millionenbetrag einsparen<br />

können.<br />

185


24.1<br />

24.1.1<br />

Für die Unterquerung <strong>de</strong>r Elbe im Zuge <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 7 stehen <strong>de</strong>rzeit drei Tunnelröhren<br />

mit insgesamt sechs Fahrstreifen zur Verfügung.<br />

Seit <strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>s Elbtunnels<br />

im Jahre 1975 verdoppelte sich die „Durchschnittliche<br />

Tägliche Verkehrsstärke“ auf<br />

112.000 Kraftfahrzeuge je 24 St<strong>und</strong>en im Jahre<br />

1995. Dabei war die „Durchschnittliche Tägliche<br />

Verkehrsstärke“ im Autobahnabschnitt südlich<br />

<strong>de</strong>s Elbtunnels geringer <strong>und</strong> nördlich <strong>de</strong>s<br />

Elbtunnels, vor <strong>und</strong> nach <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

Hamburg-Stellingen, mit bis zu 134.000 Kraftfahrzeugen<br />

je 24 St<strong>und</strong>en höher als im Elbtunnel<br />

(s. im einzelnen Bild 1).Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

beschloss, <strong>de</strong>n Engpass im Bereich <strong>de</strong>s Elbtunnels<br />

durch <strong>de</strong>n Bau einer vierten Röhre zu beseitigen.<br />

Dadurch wer<strong>de</strong>n für die Unterquerung <strong>de</strong>r<br />

186<br />

Vorgesehene Maßnahmen<br />

[Einstufung <strong>und</strong> Kosten<br />

im Bedarfsplan '92]<br />

Sechsstreifiger Ausbau <strong>de</strong>r<br />

A7<br />

[Vordringlicher Bedarf, 34 Mio. DM]<br />

Achtstreifiger Ausbau <strong>de</strong>r A7<br />

[Vordringlicher Bedarf, 41 Mio. DM]<br />

Achtstreifiger Ausbau <strong>de</strong>r A7<br />

[Weiterer Bedarf]<br />

Vierte Elbtunnelröhre<br />

im Zuge <strong>de</strong>r A7<br />

[Vordringlicher Bedarf, 480 Mio. DM]<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A7<br />

A23<br />

Fahrstreifen im Bereich<br />

Hamburg<br />

A7<br />

A7<br />

A7<br />

Elbe künftig acht Fahrstreifen zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Der Gesetzgeber stimmte <strong>de</strong>r Einstufung <strong>de</strong>s<br />

Elbtunnels in <strong>de</strong>n „Vordringlichen Bedarf“ <strong>de</strong>s<br />

Bedarfsplanes für <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> bereits im<br />

Jahre 1985 zu. Der <strong>de</strong>rzeit maßgebliche Bedarfsplan<br />

1992 weist <strong>de</strong>n achtstreifigen Ausbau<br />

<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n Tunnel anschließen<strong>de</strong>n nördlichen<br />

Abschnittes bis zum Anschluss Hamburg-<br />

Stellingen als „Weiteren Bedarf“ aus. Nur <strong>de</strong>n<br />

Ausbau <strong>de</strong>s darauf folgen<strong>de</strong>n Abschnittes bis<br />

zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest sowie<br />

<strong>de</strong>s daran anschließen<strong>de</strong>n vierstreifigen Abschnittes<br />

bis Hamburg-Schnelsen-Nord sieht er<br />

als „Vordringlichen Bedarf“ vor, wobei die Planungen<br />

für diese Abschnitte <strong>de</strong>rzeit ruhen<br />

(s. Bild 1).<br />

Hmb.-Schnelsen<br />

Autobahndreieck Hmb.-Nordwest<br />

Hmb-Stellingen<br />

Hmb.-Volkspark<br />

Hmb.-Bahrenfeld<br />

Hmb.-Othmarschen<br />

Elbtunnel<br />

Hmb.-Schnelsen-Nord<br />

Hmb.-Waltershof<br />

Durchschnittliche Tägliche<br />

Verkehrsstärke (DTV) 1995<br />

E l b e<br />

Bild 1: Schematische Darstellung <strong>de</strong>s Verlaufs <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A7 im Bereich Hamburg<br />

(Kfz/24h)<br />

65.000<br />

84.000<br />

88.000<br />

134.000<br />

115.000<br />

103.000<br />

111.000<br />

112.000<br />

90.000


Gemäß <strong>de</strong>m Bedarfsplan 1992 sollen alle Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>s „Vordringlichen Bedarfs“ bis zum<br />

Jahre 2012 verwirklicht wer<strong>de</strong>n. Dem liegt eine<br />

Finanzplanung von jährlich fast 12 Mrd. DM für<br />

<strong>de</strong>n gesamten <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau zugr<strong>und</strong>e.<br />

Das <strong>de</strong>rzeitige tatsächliche jährliche Ausgabevolumen<br />

beträgt hingegen nur rd. 10 Mrd. DM.<br />

Schutzstreifen Standstreifen<br />

0,50 m 2,00 m<br />

Strahl-Ventilatoren<br />

Rauchabzugskanal<br />

Hauptfahrstreifen<br />

3,75 m<br />

Überholfahrstreifen<br />

3,75 m<br />

24.1.2<br />

Die Straßenbauverwaltung entschied sich bei <strong>de</strong>r<br />

Planung <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre für <strong>de</strong>n Bau<br />

zweier 3,75 m breiter Fahrstreifen, eines 2 m<br />

breiten Standstreifens <strong>und</strong> zweier 0,5 m bzw.<br />

0,63 m breiter Schutzstreifen (s. Bild 2). Dadurch<br />

ergibt sich ein Tunneldurchmesser von<br />

12,35 m innen <strong>und</strong> über 13,75 m außen.<br />

Geplante vierte Elbtunnelröhre Vorhan<strong>de</strong>ne dritte Elbtunnelröhre<br />

Schutzstreifen<br />

0,63 m<br />

Schutzstreifen<br />

1,00 m<br />

Hauptfahrstreifen<br />

3,75 m<br />

Bild 2: Querschnitte <strong>de</strong>r geplanten <strong>und</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Elbtunnelröhren<br />

Zum Zwecke <strong>de</strong>r Selbstrettung von Personen<br />

sind drei Fluchttunnel mit Baukosten von rd.<br />

26 Mio. DM geplant. Zu<strong>de</strong>m sollen eine automatische<br />

Brandmel<strong>de</strong>anlage in Verbindung mit einem<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Lüftungssystem für <strong>de</strong>n<br />

Brandfall sowie Notrufnischen einen ausreichen<strong>de</strong>n<br />

Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz gewährleisten.<br />

Die drei bereits vorhan<strong>de</strong>nen Tunnelröhren verfügen<br />

nicht über Standstreifen. Nach einer Statistik<br />

<strong>de</strong>r Baubehör<strong>de</strong> ereigneten sich in <strong>de</strong>n<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Röhren bis einschließlich 1993<br />

insgesamt 178 Fahrzeugbrän<strong>de</strong>, die nach Angaben<br />

<strong>de</strong>r Hamburger Feuerwehr kaum Probleme<br />

bereiteten.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium genehmigte im Jahre<br />

1987 <strong>de</strong>n Vorentwurf für die vierte Tunnelröhre<br />

mit veranschlagten Baukosten in Höhe von<br />

480 Mio. DM. Das Ausschreibungsergebnis offenbarte<br />

jedoch eine Kostensteigerung von fast<br />

70 v. H. Deshalb wandte sich das B<strong>und</strong>esministerium<br />

im Januar 1995 an die Straßenbauverwaltung.<br />

Es wies darauf hin, dass es keine zwingen-<br />

(Die an<strong>de</strong>ren bei<strong>de</strong>n Röhren haben <strong>de</strong>n gleichen Querschnitt)<br />

Abluft<br />

Zuluft<br />

Überholfahrstreifen<br />

3,75 m<br />

Schutzstreifen<br />

0,50 m<br />

<strong>de</strong>n Vorschriften gäbe, nach <strong>de</strong>nen aus tunnelspezifischen<br />

Grün<strong>de</strong>n Standstreifen vorzusehen<br />

wären. Hierfür wären nur verkehrliche Grün<strong>de</strong><br />

maßgebend. Daher könnte man auf <strong>de</strong>n Standstreifen<br />

ohne aufwendige bauliche Alternativen<br />

wie Pannenbuchten <strong>und</strong> zusätzliche Fluchtwege<br />

verzichten; dieses gelte insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick<br />

auf die ständig besetzte Tunnelbetriebszentrale<br />

<strong>und</strong> die umfangreichen Verkehrsleiteinrichtungen,<br />

die ein kurzfristiges Eingreifen im<br />

Störungsfall ermöglichten. Vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s aufwendigen Brandlüftungssystems <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

ständig einsatzbereiten, straßenbaueigenen Feuerwehr<br />

könnten möglicherweise sogar die geplanten<br />

Fluchttunnel entfallen.<br />

Die Straßenbauverwaltung legte <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

daraufhin dar, dass <strong>de</strong>r Wegfall <strong>de</strong>s<br />

Standstreifens für sich betrachtet Einsparungen<br />

von nur rd. 31 Mio. DM erbrächte <strong>und</strong> die Gesamteinsparungen<br />

durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Sicherheitskonzeptes<br />

rd. 34 Mio. DM betrügen. In Anbetracht<br />

<strong>de</strong>r Projektreife müsse aber mit einem<br />

neuen Planfeststellungsverfahren, Scha<strong>de</strong>nsersatzklagen<br />

<strong>de</strong>r Bieter, Verzögerung <strong>de</strong>s Baube-<br />

187


ginns um min<strong>de</strong>stens fünf Jahre, zusätzlichen<br />

Planungskosten in Höhe von rd. 25 Mio. DM<br />

<strong>und</strong> möglichen Mehrkosten für eine gefor<strong>de</strong>rte,<br />

zusätzliche Über<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

außerhalb <strong>de</strong>s eigentlichen Tunnels gerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium stimmte, gestützt auf<br />

die Angaben <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung, schließlich<br />

<strong>de</strong>r vorgesehenen Vergabe einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Standstreifens <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Fluchttunnel zu.<br />

Daraufhin vergab die Straßenbauverwaltung En<strong>de</strong><br />

1995 <strong>de</strong>n Auftrag für die insgesamt rd. 4 km<br />

lange Baustrecke mit einer Auftragssumme in<br />

Höhe von rd. 800 Mio. DM. Die Gesamtkosten<br />

(einschließlich Gr<strong>und</strong>erwerbskosten) für die<br />

vierte Elbtunnelröhre wer<strong>de</strong>n voraussichtlich<br />

rd. 880 Mio. DM betragen. Hinzuzurechnen sind<br />

noch die Finanzierungskosten für die private<br />

Vorfinanzierung in etwa gleicher Höhe, so dass<br />

sich <strong>de</strong>r Gesamtbetrag auf rd. 1,8 Mrd. DM erhöht.<br />

Nach Angaben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

betragen die durchschnittlichen Baukosten eines<br />

mit zwei Fahrstreifen ausgestatteten Tunnels etwa<br />

30 Mio. DM bis 70 Mio. DM je Kilometer.<br />

Die Kosten für <strong>de</strong>n etwa 4 km langen <strong>und</strong> ohne<br />

Standstreifen geplanten zweistreifigen Wesertunnel<br />

wer<strong>de</strong>n nach Schätzungen <strong>de</strong>r Bauverwaltung<br />

rd. 300 Mio. DM betragen.<br />

24.2<br />

24.2.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, dass<br />

das B<strong>und</strong>esministerium durch <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r vierten<br />

Elbtunnelröhre mit <strong>de</strong>r Kapazitätserweiterung<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 7 in einem Abschnitt<br />

begonnen hat, in <strong>de</strong>m die Kosten gemessen<br />

am Nutzen beson<strong>de</strong>rs hoch sind <strong>und</strong> <strong>de</strong>r darüber<br />

hinaus mit rd. 880 Mio. DM Gesamtkosten<br />

außergewöhnlich aufwendig ist. Solange die an<br />

<strong>de</strong>n Tunnel anschließen<strong>de</strong>n oberirdisch geführten<br />

<strong>und</strong> gleichermaßen stark überlasteten Strecken<br />

nicht ausgebaut sind, ist die vierte Elbtunnelröhre<br />

für <strong>de</strong>n Fernverkehr weitgehend nutzlos.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hätte <strong>de</strong>n Engpass<br />

bei <strong>de</strong>r Elbunterquerung bis zum Ausbau <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n,<br />

wesentlich preiswerteren nördlichen<br />

Streckenabschnitte hinnehmen o<strong>de</strong>r aber<br />

auf eine zeitnahe Beseitigung <strong>de</strong>r oberirdischen<br />

Engpässe in Ergänzung zur vierten Röhre <strong>de</strong>s<br />

Elbtunnels hinwirken müssen. Nunmehr wer<strong>de</strong>n<br />

die als vordringlich eingestuften Maßnahmen im<br />

Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 7 im Bereich von<br />

Hamburg aufgr<strong>und</strong> fehlen<strong>de</strong>r Planungen <strong>und</strong><br />

knapper finanzieller Mittel voraussichtlich nicht<br />

188<br />

im vom B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan vorgesehenen<br />

Zeitrahmen bis zum Jahre 2012 verwirklicht<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

24.2.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat weiter beanstan<strong>de</strong>t,<br />

dass die vierte Elbtunnelröhre im Vergleich<br />

mit an<strong>de</strong>ren Tunneln <strong>und</strong> gemessen an <strong>de</strong>n Vorgaben<br />

in <strong>de</strong>n einschlägigen Vorschriften zu aufwendig<br />

geplant wur<strong>de</strong>. In Anbetracht <strong>de</strong>r gegenüber<br />

einem gewöhnlichen Tunnel bis zu achtfach<br />

höheren Kosten hätte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

alle vertretbaren Möglichkeiten zur Kostenminimierung<br />

ausschöpfen <strong>und</strong> beispielsweise<br />

auf Standstreifen o<strong>de</strong>r Fluchttunnel verzichten<br />

o<strong>de</strong>r anstatt 3,75 m nur 3,50 m breite Fahrstreifen<br />

vorsehen sollen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat insbeson<strong>de</strong>re auf die vorhan<strong>de</strong>nen stark belasteten<br />

Elbtunnelröhren hingewiesen, die im<br />

Gegensatz zu <strong>de</strong>r geplanten vierten Röhre nicht<br />

mit Standstreifen ausgestattet sind.<br />

Allein <strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>s Standstreifens vergrößerte<br />

Tunneldurchmesser verursacht schon nach <strong>de</strong>n<br />

Berechnungen <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung zusätzliche<br />

Kosten in Höhe von rd. 31 Mio. DM.<br />

Die Baubehör<strong>de</strong> hat dabei allerdings die möglichen<br />

Einsparungen nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

zu niedrig angesetzt. Der mit<br />

<strong>de</strong>m Standstreifen einhergehen<strong>de</strong> größere Tunneldurchmesser<br />

bewirkt<br />

• eine überproportionale Vergrößerung <strong>de</strong>s Aushubvolumens<br />

beim Schildvortrieb,<br />

• stärkere <strong>und</strong> damit teurere Segmente für die<br />

Tunnelschale mit einhergehen<strong>de</strong>r zusätzlicher<br />

Vergrößerung <strong>de</strong>s Aushubvolumens <strong>und</strong><br />

• eine Tieferlegung <strong>de</strong>s Tunnels, um die erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Über<strong>de</strong>ckung mit Erdreich einzuhalten.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die möglichen<br />

Einsparungen bei Verzicht auf <strong>de</strong>n Standstreifen<br />

in Anlehnung an die Kosten <strong>de</strong>r ohne Standstreifen<br />

<strong>und</strong> mit einem Außendurchmesser von<br />

11,30 m für rd. 300 Mio. DM geplanten Weserunterquerung<br />

auf einen dreistelligen Millionenbetrag<br />

geschätzt.<br />

Bei Verzicht auf <strong>de</strong>n Standstreifen hätte anstelle<br />

eines neuen Planfeststellungsverfahrens nur ein<br />

ergänzen<strong>de</strong>s Verfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen, die gefor<strong>de</strong>rte zusätzliche Über<strong>de</strong>ckung<br />

hätte abgelehnt <strong>und</strong> die angegebenen zusätzlichen<br />

Planungskosten begrenzt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Ob es zu Scha<strong>de</strong>nsersatzklagen <strong>de</strong>r Bieter ge-


kommen wäre, ist fraglich. Auch wäre eine mögliche<br />

Verzögerung <strong>de</strong>s Baubeginns angesichts<br />

<strong>de</strong>s zweifelhaften Nutzens <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

für <strong>de</strong>n Fernverkehr durchaus hinnehmbar<br />

gewesen.<br />

Im Übrigen wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Tunnel auch dann über<br />

einen ungewöhnlich hohen Leistungs- <strong>und</strong> Sicherheitsstandard<br />

verfügen, wenn man auf <strong>de</strong>n<br />

Standstreifen wie bei <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen drei<br />

Tunnelröhren o<strong>de</strong>r auf die Fluchttunnel verzichtet<br />

hätte. Der Elbtunnel verfügt über eine Tunnelbetriebszentrale,<br />

die ständig <strong>de</strong>n gesamten<br />

Tunnelbereich überwacht <strong>und</strong> bei Bedarf <strong>de</strong>n<br />

Tunnel mittels Lichtzeichen sofort sperren kann.<br />

Auch kann die ständig einsatzbereite straßenbaueigene<br />

Tunnelfeuerwehr in Verbindung mit<br />

<strong>de</strong>r vorgesehenen Rauchabzugseinrichtung<br />

durch ihr schnelles Eingreifen Brän<strong>de</strong> wirksam<br />

bekämpfen.<br />

24.3<br />

24.3.1<br />

Die zuständige Straßenbauverwaltung hat dargelegt,<br />

dass sich <strong>de</strong>r Elbtunnel durch die Verkehrszunahme<br />

zu einem entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Engpass im<br />

Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 7 entwickelt habe.<br />

Eine Richtungsbezogene Analyse <strong>de</strong>s Verkehrsaufkommens<br />

nördlich <strong>de</strong>s Elbtunnels bis<br />

hin zur Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-<br />

Nord ver<strong>de</strong>utliche die Überlastung <strong>de</strong>s Elbtunnels.<br />

Es zeige sich dabei, dass die Verkehrsstärken<br />

in Richtung Nor<strong>de</strong>n gegenüber <strong>de</strong>r Fahrt<br />

Richtung Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utlich stärker ausgeprägt seien.<br />

Dieses Verhalten sei darauf zurückzuführen,<br />

dass <strong>de</strong>r von Hamburg nach Nor<strong>de</strong>n gerichtete<br />

Quellverkehr nördlich <strong>de</strong>s Elbtunnels möglichst<br />

rasch die B<strong>und</strong>esautobahn zu erreichen suche,<br />

während <strong>de</strong>r Zielverkehr in Richtung Hamburg,<br />

soweit er ortsk<strong>und</strong>ig sei, bei Stauungen vor <strong>de</strong>m<br />

Elbtunnel frühzeitig die B<strong>und</strong>esautobahn verlasse<br />

<strong>und</strong> auf das Stadtstraßennetz ausweiche. Deshalb<br />

sei die unzureichen<strong>de</strong> Kapazität <strong>de</strong>r Elbquerung<br />

das entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Problem <strong>de</strong>r Verkehrsabwicklung<br />

auf <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 7.<br />

Durch die vierte Elbtunnelröhre wür<strong>de</strong> es möglich,<br />

die vorhan<strong>de</strong>ne Kapazität <strong>de</strong>r Anschlussstrecken<br />

besser zu nutzen.<br />

24.3.2<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat sich <strong>de</strong>r Auffassung<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung angeschlossen. Es hat<br />

zu <strong>de</strong>m vom B<strong>und</strong>esrechnungshof aufgezeigten<br />

Einsparvolumen ausgeführt, dass die Kosten für<br />

die Schildvortriebsstrecke <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Wesertunnels nicht direkt ver-<br />

gleichbar seien. So seien beim Wesertunnel u. a.<br />

• die örtlichen Randbedingungen für die Baustelle<br />

in <strong>de</strong>r freien Strecke wesentlich einfacher,<br />

• weniger Auflagen im Baurechtsverfahren ergangen,<br />

• die geologischen Verhältnisse günstiger; auch<br />

sei<br />

• ein geringerer Wasserdruck zu berücksichtigen<br />

<strong>und</strong><br />

• keine Unterfahrung von Bebauung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die pauschale Einschätzung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes,<br />

dass ein Verzicht auf <strong>de</strong>n Standstreifen<br />

Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe<br />

ergeben hätte, sei daher sachlich nicht richtig.<br />

Weiter hat das B<strong>und</strong>esministerium erläutert,<br />

dass sich die Verkehrssicherheit in einem Straßentunnel<br />

mit einem Standstreifen zwar erheblich<br />

verbessere, <strong>de</strong>m Rettungskonzept im Brandfall<br />

aber nicht in vollem Umfange genügen wür<strong>de</strong>.<br />

Fluchtwege stellten darauf ab, <strong>de</strong>m Tunnelnutzer,<br />

<strong>de</strong>r bis zum Eintreffen <strong>de</strong>r Feuerwehr einer<br />

starken Temperatur- <strong>und</strong> Rauchgasentwicklung<br />

allein ausgesetzt sei, in <strong>de</strong>n für die Personenrettung<br />

ersten wichtigen Minuten nach<br />

Brandausbruch eine Rettung ohne frem<strong>de</strong> Hilfe<br />

zu ermöglichen. Die vierte Elbtunnelröhre solle<br />

künftig <strong>de</strong>n gesamten Güterverkehr in Nord-<br />

Süd-Richtung aufnehmen. Deshalb müsse, bedingt<br />

durch <strong>de</strong>n hohen LKW-Anteil von<br />

30 v. H., mit Brandlasten gerechnet wer<strong>de</strong>n, die<br />

<strong>de</strong>n für <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> üblichen Rahmen<br />

weit überschreiten. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

könne <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Empfehlung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes,<br />

für die geplante vierte Elbtunnelröhre<br />

auf Standstreifen o<strong>de</strong>r Fluchtwege zu verzichten,<br />

im Hinblick auf die Sicherheit <strong>de</strong>r Tunnelnutzer<br />

<strong>und</strong> die Leichtigkeit <strong>de</strong>s Verkehrs<br />

nicht folgen.<br />

24.4<br />

24.4.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof verkennt nicht, dass<br />

<strong>de</strong>r Elbtunnel einen Engpass im Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 7 darstellt. Dies gilt allerdings<br />

auch für <strong>de</strong>n sechsstreifigen noch höher belasteten<br />

Abschnitt Hamburg-Stellingen bis zum Autobahndreieck<br />

Hamburg-Nordwest sowie für <strong>de</strong>n<br />

daran anschließen<strong>de</strong>n vierstreifigen Abschnitt<br />

bis zur Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-<br />

Nord. Der Ausbau <strong>de</strong>s Elbtunnels auf acht Fahr-<br />

189


streifen wird für <strong>de</strong>n Fernverkehr in absehbarer<br />

Zeit kaum Vorteile bringen, da die nördlich an<br />

<strong>de</strong>n Tunnel anschließen<strong>de</strong>n hoch belasteten Autobahnabschnitte<br />

erst zu einem wesentlich späteren<br />

Zeitpunkt ausgebaut wer<strong>de</strong>n. Die vierte Elbtunnelröhre<br />

wird bis dahin in erster Linie für <strong>de</strong>n<br />

innerstädtischen Verkehr von Hamburg von<br />

Nutzen sein.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r Tatsache, dass für die Beseitigung<br />

<strong>de</strong>r nördlichen Engpässe auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>de</strong>r Kostenschätzung <strong>de</strong>s Bedarfsplanes 1992<br />

weniger als ein Sechstel <strong>de</strong>r Kosten für die vierte<br />

Elbtunnelröhre aufzuwen<strong>de</strong>n wären, hätte das<br />

B<strong>und</strong>esministerium zunächst die oberirdisch geführten<br />

Strecken allein o<strong>de</strong>r aber zeitgleich mit<br />

<strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre ausbauen<br />

lassen müssen. Die jetzt gewählte Reihenfolge<br />

ist aus Sicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes nicht<br />

sinnvoll. Das B<strong>und</strong>esministerium hätte insofern<br />

die zeitliche Reihenfolge <strong>de</strong>r Teilprojekte <strong>de</strong>r<br />

gesamten Baumaßnahme im Hinblick auf die erheblichen<br />

finanziellen <strong>und</strong> verkehrlichen Auswirkungen<br />

besser koordinieren müssen.<br />

24.4.2<br />

Der Darstellung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums, dass<br />

ein direkter Kostenvergleich <strong>de</strong>r Schildvortriebsstrecke<br />

zwischen <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Wesertunnel nicht möglich sei, kann<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof nicht folgen. Die beim<br />

Wesertunnel einfacheren örtlichen Randbedingungen<br />

für die Baustelle in <strong>de</strong>r freien Strecke<br />

<strong>und</strong> weniger Auflagen im Baurechtsverfahren<br />

können für die Elbtunnelröhre keine Mehrkosten<br />

in dreistelliger Millionenhöhe begrün<strong>de</strong>n.<br />

Dies gilt auch für die geologischen Verhältnisse,<br />

die beim Wesertunnel zwar etwas günstiger sein<br />

mögen, aber im Wesentlichen mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s<br />

Elbtunnels vergleichbar sind. Auch die vom<br />

Wasserdruck abhängigen Baukosten sind beim<br />

Wesertunnel <strong>und</strong> <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre annähernd<br />

vergleichbar, wenn man bei <strong>de</strong>r vierten<br />

Elbtunnelröhre - wie in <strong>de</strong>r Vergleichsrechnung<br />

unterstellt - auf einen Standstreifen verzichtet<br />

<strong>und</strong> damit einen um rd. 3 m geringeren Außendurchmesser<br />

<strong>de</strong>s Tunnels bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s<br />

Wasserdrucks berücksichtigt. Die zusätzlichen<br />

Kosten für die Unterfahrung <strong>de</strong>r Bebauung hat<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof beim Kostenvergleich<br />

schon beachtet <strong>und</strong> vor <strong>de</strong>r Gegenüberstellung<br />

abgezogen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt <strong>de</strong>shalb bei seiner<br />

Einschätzung, dass ein Verzicht auf <strong>de</strong>n<br />

Standstreifen Einsparungen in dreistelliger Mil-<br />

190<br />

lionenhöhe bewirkt hätte. Dabei verkennt er<br />

nicht, dass ein Standstreifen die Verkehrssicherheit<br />

in einem Straßentunnel verbessert. Allerdings<br />

hat er nicht nachvollziehen können, warum<br />

das B<strong>und</strong>esministerium bei <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

einen Standstreifen vorsieht, aber<br />

bei <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n drei Röhren darauf verzichtet<br />

hat <strong>und</strong> auch <strong>de</strong>n Wesertunnel ohne Standstreifen<br />

plant. Auch ist es nach Auffassung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes nicht plausibel, dass die<br />

künftig in Nord-Süd-Richtung befahrene vierte<br />

Elbtunnelröhre über einen höheren Sicherheitsstandard<br />

verfügen müsse als die zumin<strong>de</strong>st<br />

gleich stark belastete vorhan<strong>de</strong>ne östliche Tunnelröhre<br />

für <strong>de</strong>n Süd-Nord-Güterverkehr.<br />

24.5<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof sieht das Festhalten<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums am Bau <strong>de</strong>s Standstreifens<br />

insbeson<strong>de</strong>re darin begrün<strong>de</strong>t, dass die zuständige<br />

Straßenbauverwaltung ihn zunächst<br />

plante, ohne die damit einhergehen<strong>de</strong>n erheblichen<br />

zusätzlichen Kosten korrekt zu erfassen.<br />

Als dann das<br />

Submissionsergebnis eine erhebliche Kostensteigerung<br />

offenbarte, veranlassten vermeintliche<br />

Sachzwänge wie Bauverzögerung, neues<br />

Planfeststellungsverfahren, drohen<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatzklagen<br />

<strong>de</strong>r Bieter <strong>und</strong> zusätzliche Planungskosten<br />

das B<strong>und</strong>esministerium, <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Form zuzustimmen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof wen<strong>de</strong>t sich mit seiner<br />

kritischen Würdigung <strong>de</strong>s Standstreifens keineswegs<br />

gegen Investitionen in die Sicherheit<br />

<strong>de</strong>s Straßenverkehrs, son<strong>de</strong>rn versucht, auf einen<br />

wirkungsvolleren Einsatz <strong>de</strong>r knappen Mittel<br />

hinzuwirken. Hätte das B<strong>und</strong>esministerium auf<br />

<strong>de</strong>n Standstreifen verzichtet, so hätte es mit <strong>de</strong>n<br />

freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Mitteln beispielsweise die genannten<br />

oberirdischen Verkehrsengpässe <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 7 beseitigen o<strong>de</strong>r zahlreiche<br />

unfallträchtige Ortsdurchfahrten im Zuge von<br />

B<strong>und</strong>esstraßen durch verkehrssichere Umgehungen<br />

ersetzen können.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium wird künftig die Maßnahmen<br />

für <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> mit hoher verkehrlicher<br />

<strong>und</strong> finanzieller Be<strong>de</strong>utung bereits in<br />

<strong>de</strong>r Planungsphase intensiver begleiten <strong>und</strong> die<br />

im Vorentwurf veranschlagten Kosten kritischer<br />

prüfen müssen, um rechtzeitig auf Art <strong>und</strong> Umfang<br />

<strong>de</strong>r Maßnahmen Einfluss nehmen zu können.


Es sollte nunmehr darauf hinwirken, dass die zuständige<br />

Straßenbauverwaltung die an <strong>de</strong>n Elbtunnel<br />

anschließen<strong>de</strong>n oberirdischen Strecken<br />

<strong>de</strong>s „Vordringlichen Bedarfs“ baldmöglichst<br />

ausbaut, da die vierte Elbtunnelröhre nur in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>m Ausbau dieser Strecken eine<br />

nachhaltige Verbesserung für <strong>de</strong>n Fernverkehr<br />

bewirkt. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof weist in diesem<br />

Zusammenhang auf seine Einsparvorschläge<br />

beim Neubau von B<strong>und</strong>esautobahnen hin<br />

(s. Nr. 23).<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 24:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, künftig<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Ausbaumaßnahmen an<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> zeitlich besser aufeinan<strong>de</strong>r<br />

abzustimmen <strong>und</strong> Maßnahmen mit einem<br />

günstigen Nutzen-Kosten-Verhältnis vorzuziehen.<br />

Zu<strong>de</strong>m sollte es große Maßnahmen<br />

bereits in <strong>de</strong>r Planungsphase intensiver begleiten,<br />

um rechtzeitig auf Art <strong>und</strong> Umfang <strong>de</strong>r<br />

Maßnahmen Einfluss nehmen zu können.<br />

c) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium weiter auf,<br />

darauf hinzuwirken, dass die zuständige Straßenbauverwaltung<br />

die an <strong>de</strong>n Elbtunnel anschließen<strong>de</strong>n<br />

oberirdischen Strecken <strong>de</strong>s<br />

„Vordringlichen Bedarfs“ baldmöglichst ausbaut.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />

vom 03.06.1998 - Seite 18]<br />

Nr. 25 Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen<br />

(Kapitel 12 10)<br />

25.0<br />

Überzahlungen <strong>und</strong> Doppelzahlungen<br />

sowie nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig eingefor<strong>de</strong>rte<br />

Zins- o<strong>de</strong>r Rückzahlungen bei<br />

<strong>de</strong>r Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen<br />

führen zu Verlusten für <strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>eshaushalt in jährlich zweistelliger<br />

Millionenhöhe. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Empfehlungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Vorprüfungsstellen konnten allein im<br />

Jahre 1995 weit über 30 Mio. DM von<br />

Auftragnehmern zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

25.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof prüft regelmäßig die<br />

Ausgaben für <strong>de</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau, die die<br />

Län<strong>de</strong>r zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Auftragsverwaltung tätigen. Dabei unterstützen<br />

ihn die Vorprüfungsstellen, Rechnungsprüfungsämter<br />

<strong>und</strong> Rechnungsprüfungsstellen <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Landschaftsverbän<strong>de</strong> (Vorprüfungsstellen).<br />

Bei seinen Prüfungen stellt <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof immer wie<strong>de</strong>r eine Vielzahl<br />

von Mängeln beim <strong>Planen</strong>, Vorbereiten,<br />

Durchführen <strong>und</strong> Abrechnen sowie bei <strong>de</strong>r<br />

Überwachung von Straßenbaumaßnahmen fest.<br />

So bezahlten die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r entgegen gelten<strong>de</strong>n Abrechnungsbestimmungen<br />

überhöhte Rechnungen von Auftragnehmern<br />

<strong>und</strong> ließen bei zusätzlichen o<strong>de</strong>r<br />

nachträglichen Bauleistungen die Möglichkeit<br />

ungenutzt, über Preisnachlässe zu verhan<strong>de</strong>ln.<br />

Bei Straßenbaumaßnahmen mit geteilter Baulast,<br />

z. B. bei Kreuzungen o<strong>de</strong>r Ortsdurchfahrten, beachteten<br />

sie die Regelungen zur Kostenteilung<br />

zwischen <strong>de</strong>n Baulastträgern häufig nicht o<strong>de</strong>r<br />

nur ungenügend. Diese <strong>und</strong> viele an<strong>de</strong>re wie<strong>de</strong>rholt<br />

beanstan<strong>de</strong>te Mängel führten zu erheblichen<br />

Überzahlungen, Doppelzahlungen sowie nicht<br />

o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig eingefor<strong>de</strong>rten Zins- o<strong>de</strong>r<br />

Rückzahlungen zum Nachteil <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushaltes.<br />

25.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

wie<strong>de</strong>rholt darauf hingewiesen, dass die<br />

im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r die<br />

Straßenbaumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es nicht immer<br />

mit <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt abrechnen.<br />

Die Straßenbauverwaltungen haben eine Vielzahl<br />

<strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong>esrechnungshof <strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />

Vorprüfungsstellen aufgezeigten Mängel bei <strong>de</strong>r<br />

Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen aufgegriffen<br />

<strong>und</strong> daraufhin in <strong>de</strong>n letzten Jahren jeweils<br />

Beträge in zweistelliger Millionenhöhe erfolgreich<br />

von Auftragnehmern zurückgefor<strong>de</strong>rt.<br />

So flossen aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Beanstandungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes im Jahre 1995 rd.<br />

8 Mio. DM <strong>und</strong> im Jahre 1996 rd. 11 Mio. DM<br />

an Rückzahlungen <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt zu. Hinzu<br />

kamen noch Rückzahlungen, die aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Empfehlungen <strong>de</strong>r Vorprüfungsstellen eingefor<strong>de</strong>rt<br />

wor<strong>de</strong>n sind. Von <strong>de</strong>n insgesamt 24 Vorprüfungsstellen<br />

bewirkten im Jahre 1995 allein<br />

knapp die Hälfte Rückzahlungen in Höhe von<br />

weiteren rd. 21 Mio. DM zugunsten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushaltes.<br />

Die an<strong>de</strong>re Hälfte <strong>de</strong>r Vorprü-<br />

191


fungsstellen führte keine Aufzeichnungen über<br />

die auf ihre Feststellungen hin von <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

zurückgefor<strong>de</strong>rten Zahlungen.<br />

Da <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof <strong>und</strong> die Vorprüfungsstellen<br />

ihre Prüfungen auf Stichproben beschränken<br />

<strong>und</strong> damit nur einen geringen Teil <strong>de</strong>r<br />

gesamten Straßenbaumaßnahmen erfassen, ist<br />

davon auszugehen, dass die Zahl <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Über- <strong>und</strong> Doppelzahlungen erheblich höher<br />

liegt. Bei einer sorgfältigeren Abrechnung<br />

von Straßenbaumaßnahmen könnten erhebliche<br />

B<strong>und</strong>esmittel eingespart o<strong>de</strong>r für an<strong>de</strong>re vordringliche<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekte verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

empfohlen, die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r anzuhalten, Straßenbaumaßnahmen<br />

sorgfältiger abzurechnen.<br />

25.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat keine Einwän<strong>de</strong> gegen<br />

die Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

erhoben. Es hat allerdings mangels eigener<br />

Erkenntnisse nicht nachvollziehen können, ob<br />

die tatsächlichen Über- <strong>und</strong> Doppelzahlungen<br />

erheblich höher liegen.<br />

25.4<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium bleibt aufgefor<strong>de</strong>rt, bei<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn eine sorgfältigere Abrechnung von<br />

Straßenbaumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es anzumahnen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof wird die Angelegenheit<br />

weiter beobachten.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 25:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Verkehr auf die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>r einwirkt, die Straßenbaumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es sorgfältiger abzurechnen<br />

<strong>und</strong> verstärkt unberechtigte Zahlungen zurückzufor<strong>de</strong>rn.<br />

192<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />

vom 03.06.1998 - Seite 18]<br />

Nr. 65 Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

Bedarfsplanes für die<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(Kapitel 12 10)<br />

65.1<br />

Der Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> (Bedarfsplan),<br />

eine Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz,<br />

legt fest, welche Teile <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netzes<br />

neu- o<strong>de</strong>r auszubauen sind. Dabei<br />

wer<strong>de</strong>n die Maßnahmen entsprechend ihrer<br />

Dringlichkeitsstufe entwe<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m „Vordringlichen<br />

Bedarf“ o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m „Weiteren Bedarf“ zugeordnet.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr (B<strong>und</strong>esministerium)<br />

hat <strong>de</strong>n gesetzlichen Auftrag, in<br />

Abstän<strong>de</strong>n von fünf Jahren zu prüfen, ob <strong>de</strong>r<br />

Bedarfsplan <strong>de</strong>r Verkehrsentwicklung anzupassen<br />

ist. Bei <strong>de</strong>r Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplanes<br />

im Jahre 1992 übernahm es gr<strong>und</strong>sätzlich alle<br />

noch nicht realisierten Maßnahmen <strong>de</strong>s „Vordringlichen<br />

Bedarfs“ aus <strong>de</strong>m vorhergehen<strong>de</strong>n<br />

Bedarfsplan <strong>de</strong>s Jahres 1986, ohne diese erneut<br />

zu bewerten. Das B<strong>und</strong>esministerium begrün<strong>de</strong>te<br />

sein Vorgehen mit <strong>de</strong>m Vertrauensschutz gegenüber<br />

Beschlüssen <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages,<br />

mit <strong>de</strong>r allgemeinen Verkehrszunahme <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r zu wahren<strong>de</strong>n Planungskontinuität. Der<br />

Deutsche B<strong>und</strong>estag beschloss im Jahre 1993<br />

die Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplanes im Wesentlichen<br />

in <strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong>esministerium vorgelegten<br />

Form.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat eine <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahmen, die nördliche Ortsumgehung <strong>de</strong>r<br />

Stadt Mettmann (B<strong>und</strong>esstraße 7 neu), mit Baukosten<br />

in Höhe von voraussichtlich mehr als<br />

100 Mio. DM geprüft. Dabei stellte er fest, dass<br />

<strong>de</strong>r geplante Neubau entgegen <strong>de</strong>n ursprünglichen<br />

Planungen aus <strong>de</strong>m Jahre 1986 für <strong>de</strong>n<br />

weiträumigen Verkehr heute nicht mehr notwendig<br />

ist, weil in <strong>de</strong>r Zwischenzeit zwei neue<br />

Verkehrswege zur Verfügung stehen, die faktisch<br />

als Ortsumgehung genutzt wer<strong>de</strong>n. Zum<br />

einen ist dies die parallel zur B<strong>und</strong>esstraße 7<br />

verlaufen<strong>de</strong> B<strong>und</strong>esautobahn A 46 <strong>und</strong> zum an<strong>de</strong>ren<br />

eine südliche Ortsumgehung in Form einer<br />

leistungsfähigen Kreisstraße mit hohem Ausbaustandard.<br />

Die Planungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s sahen aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r nunmehr<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn <strong>und</strong> Kreisstraße<br />

vor, die B<strong>und</strong>esstraße 7 neu nach ihrer Fertigstellung<br />

in eine nachrangige Straßenklasse abzustufen.


65.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

gebeten, Planung <strong>und</strong> Bau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße<br />

7 neu nicht weiter zu verfolgen. Darüber<br />

hinaus hat er ihm empfohlen, <strong>de</strong>n Bau von vor<br />

vielen Jahren geplanten <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> künftig<br />

nur dann zu genehmigen, wenn sie tatsächlich<br />

noch erfor<strong>de</strong>rlich sind. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat angeregt, bei <strong>de</strong>r jeweils nach fünf<br />

Jahren anstehen<strong>de</strong>n Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplanes<br />

alle noch nicht realisierten Maßnahmen<br />

auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s aktuellen Verkehrsnetzes<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r aktuellen Verkehrsentwicklung neu zu<br />

bewerten <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Bedarf einzelfallbezogen zu<br />

prüfen.<br />

65.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat erwi<strong>de</strong>rt, es habe bei<br />

<strong>de</strong>r Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplanes geprüft,<br />

ob bei Vorhaben <strong>de</strong>s „Vordringlichen Bedarfs“<br />

in Einzelfällen beson<strong>de</strong>re Grün<strong>de</strong> für eine Rückstufung<br />

bestehen. Auch habe es <strong>de</strong>m Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estag vorgeschlagen, die bisherige Dringlichkeit<br />

einzelner Maßnahmen herabzustufen.<br />

Damals sei ihm aber Näheres über <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>de</strong>r Kreisstraße, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 7<br />

neu entbehrlich machen könnte, nicht bekannt<br />

gewesen. Angesichts <strong>de</strong>s aktuellen Kenntnisstan<strong>de</strong>s<br />

bestün<strong>de</strong>n im B<strong>und</strong>esministerium allerdings<br />

Zweifel an <strong>de</strong>r Notwendigkeit <strong>und</strong> Dringlichkeit<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 7 neu. Es habe daher<br />

veranlasst, die Maßnahme nachzubewerten <strong>und</strong><br />

dabei auch die zu erwarten<strong>de</strong> erhebliche Kostensteigerung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Dies könne unter Umstän<strong>de</strong>n zu einer Zurückstellung<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme bis zur erneuten Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsplanes führen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat weiter darauf hingewiesen,<br />

dass die Prüfung o<strong>de</strong>r Rückstellung<br />

von Straßenbaumaßnahmen dort an Grenzen<br />

stoße, wo <strong>de</strong>r Auftrag zum Ausbau <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netzes<br />

nach <strong>de</strong>m Fernstraßenausbaugesetz<br />

ausgehöhlt wer<strong>de</strong>. Daher konzentrierten<br />

sich die Prüf- <strong>und</strong> Rückstellmöglichkeiten auf<br />

Maßnahmen, bei <strong>de</strong>nen die aktuellen Investitionskosten<br />

die ursprünglichen Kostenschätzun-<br />

gen (zuzüglich <strong>de</strong>r Baupreisentwicklung) merklich<br />

überstiegen.<br />

Im Übrigen erwäge das B<strong>und</strong>esministerium, bei<br />

<strong>de</strong>r nächsten Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplanes<br />

die noch nicht realisierten Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

„Vordringlichen Bedarfs“ wie<strong>de</strong>r stärker in die<br />

Bewertung einzubeziehen, als dies bei <strong>de</strong>r letzten<br />

Fortschreibung geschehen sei.<br />

65.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof sieht seine Zweifel an<br />

<strong>de</strong>r verkehrlichen Notwendigkeit <strong>und</strong> Dringlichkeit<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 7 neu bestätigt. Dabei erkennt<br />

er an, dass die Möglichkeiten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums,<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s Bedarfsplanes<br />

zurückzustellen, wegen <strong>de</strong>s gesetzlichen Auftrags<br />

zum Ausbau <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netzes<br />

begrenzt sind. Jene sollte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

jedoch voll ausschöpfen, um <strong>de</strong>n Bau unwirtschaftlicher<br />

Strecken zu verhin<strong>de</strong>rn. Das gilt<br />

insbeson<strong>de</strong>re, wenn vorgesehen ist, im Bedarfsplan<br />

enthaltene Strecken abzustufen. Im übrigen<br />

hält es <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof gera<strong>de</strong> wegen<br />

<strong>de</strong>s die Verwaltung bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n gesetzlichen Auftrags<br />

für notwendig, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>de</strong>m Deutschen B<strong>und</strong>estag bei <strong>de</strong>r Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsplanes nur solche Maßnahmen<br />

zur Beschlussfassung vorschlägt, <strong>de</strong>ren<br />

aktueller verkehrlicher Bedarf nachgewiesen ist.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 65:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>m<br />

Deutschen B<strong>und</strong>estag bei <strong>de</strong>r Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsplanes für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

nur solche Maßnahmen zur Beschlussfassung<br />

vorschlägt, <strong>de</strong>ren aktueller verkehrlicher Bedarf<br />

nachgewiesen ist.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 13/10904<br />

vom 03.06.1998 - Seite 32]<br />

193


194<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1998<br />

Nr. 35 Lärmschutz an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(Kapitel 12 10)<br />

35.0<br />

Lärmschutzanlagen an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

waren häufig zu teuer. Sie wur<strong>de</strong>n<br />

vielfach unangemessen aufwendig gestaltet<br />

<strong>und</strong> großenteils höher <strong>und</strong> standsicherer<br />

ausgeführt als notwendig.<br />

35.1<br />

Die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r planen<br />

<strong>und</strong> bauen im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>s aktiven Lärmschutzes zur Lärmvorsorge <strong>und</strong><br />

Lärmsanierung an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>. Ein wesentlicher<br />

Teil <strong>de</strong>r Maßnahmen sind Lärmschutzwän<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> -wälle, für <strong>de</strong>ren Errichtung<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> rd. 255 Mio. DM jährlich aufwen<strong>de</strong>t.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof prüfte querschnittlich,<br />

wie die Straßenbauverwaltungen die Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums für eine wirtschaftliche<br />

<strong>und</strong> sparsame Gestaltung <strong>und</strong> Konstruktion für<br />

Lärmschutzanlagen an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> beachtet<br />

<strong>und</strong> umgesetzt hatten.<br />

35.2<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hatte seit <strong>de</strong>m Jahre<br />

1985 empfohlen, Lärmschutzwän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r örtlichen<br />

Situation angemessen zu gestalten <strong>und</strong><br />

(BT-Drs. 14/29 v. 23. November 1998)<br />

möglichst unauffällig in die Landschaft einzuglie<strong>de</strong>rn.<br />

Die Bepflanzung habe größte Be<strong>de</strong>utung.<br />

Nur in Ausnahmefällen sei in markanten<br />

Bereichen eine künstlerische Farbgestaltung vertretbar.<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 1993 wies das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die Straßenbauverwaltungen an, auf<br />

eine beson<strong>de</strong>re Gestaltung von Lärmschutzwän<strong>de</strong>n<br />

zu verzichten, wenn damit Mehrkosten verb<strong>und</strong>en<br />

seien.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte fest, dass die<br />

Straßenbauverwaltungen in vielen Fällen - darunter<br />

die nachfolgen<strong>de</strong>n Beispiele - die Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums nicht eingehalten<br />

hatten. In einigen Fällen betrugen die dadurch<br />

verursachten Mehrausgaben über ein Viertel <strong>de</strong>r<br />

Gesamtausgaben.<br />

- Ein rd. 1 km langes Teilstück einer Lärmschutzwand<br />

an <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 5 bei<br />

Karlsruhe/ Durlach bestand straßenseitig aus<br />

stark profilierten, farblich gestalteten Betonfertigteilen,<br />

die <strong>de</strong>n Eindruck vermittelten, als<br />

wären sie schräg gestellt (vgl. Bild 1). Die<br />

Lärmschutzwand kostete über 5 Mio. DM <strong>und</strong><br />

war damit rd. doppelt so teuer wie ursprünglich<br />

veranschlagt. Dies war nicht nur auf Kostensteigerungen<br />

<strong>und</strong> unerwartet aufgetretene<br />

Probleme, son<strong>de</strong>rn auch auf die außeror<strong>de</strong>ntlich<br />

komplizierte <strong>und</strong> aufwendige Gestaltung<br />

zurückzuführen.<br />

Bild 1: Lärmschutzwand an <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 5 bei<br />

Karlsruhe/Durlach


- Eine Lärmschutzwand an <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 1 bei Lübeck bestand aus einer kostspieligen<br />

Konstruktion aus Beton <strong>und</strong> Ziegelmauerwerk<br />

mit plastisch herausgearbeiteten Türmen <strong>und</strong><br />

Zinnen, die an die Silhouette <strong>de</strong>r Stadt erinnern<br />

sollten (vgl. Bild 2). Die Ausgaben für die Gestaltung<br />

<strong>de</strong>r Wand betrugen rd. 1,4 Mio. DM lind<br />

damit fast 30 v. H. <strong>de</strong>r Gesamtausgaben.<br />

- Eine Lärmschutzwand an <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 66 im Bereich Gründau/Rothenbergen war<br />

ebenfalls mit Zinnen <strong>und</strong> Türmen in Form einer<br />

Stadtsilhouette gestaltet. Auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage<br />

einer Farb<strong>de</strong>signstudie war, die Lärmschutzwand<br />

auf <strong>de</strong>r Straßen- <strong>und</strong> Anwohnerseite<br />

in Anlehnung an Hausfassa<strong>de</strong>n bemalt<br />

(vgl. Bild 3). Die Ausgaben für die farbliche<br />

Gestaltung betrugen rd. 500.000 DM. Inzwischen<br />

ver<strong>de</strong>cken die von Anfang an vorgesehenen<br />

Grünpflanzen die gestalterischen Einzelheiten<br />

<strong>de</strong>r Wand.<br />

Bild 2: Lärmschutzwand an <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 2 bei Lübeck<br />

(im Bauzustand)<br />

Bild 3: Lärmschutzwand an <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 66 bei<br />

Gründau/Rothenbergen<br />

195


- Im Stadtbereich von Köln war ein an <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 4 über einem Brückenbauwerk<br />

gelegenes Teilstück einer Lärmschutzwand<br />

künstlerisch gestaltet (vgl.<br />

196<br />

Bild 4). Die Ausgaben für die Stahl-Glas-<br />

Konstruktion überstiegen daraufhin <strong>de</strong>n Voranschlag<br />

um mehr als das Zehnfache.<br />

Bild 4: Lärmschutzwand an <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 45 bei Köln/Poll<br />

35.2.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat zu <strong>de</strong>n ersten drei<br />

Beispielen die Auffassung vertreten, dass die<br />

kostspielige Gestaltung im Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>n<br />

Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums steht,<br />

nach <strong>de</strong>nen Lärmschutzwän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r örtlichen Situation<br />

angemessen, möglichst unauffällig in die<br />

Landschaft einzuglie<strong>de</strong>rn sind. Im Beispiel drei<br />

kommt hinzu, dass durch die von Anfang an<br />

vorgesehene Begrünung die Wirkung <strong>de</strong>r aufwendigen<br />

Gestaltung wie<strong>de</strong>r verloren ging. Im<br />

vierten Beispiel geht das Gestaltungselement<br />

weit über eine farbliche Akzentuierung hinaus.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>n - auch häufig<br />

in an<strong>de</strong>ren Fällen angetroffenen - gestalterischen<br />

Aufwand für übertrieben angesehen <strong>und</strong> zum<br />

Teil als Risiko für die Verkehrssicherheit gewertet.<br />

Die darauf entfallen<strong>de</strong>n Ausgaben, oft ein<br />

erheblicher Anteil <strong>de</strong>r Gesamtausgaben, sind<br />

nicht vertretbar.<br />

35.2.2<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat die Kritik <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

im Gr<strong>und</strong>satz geteilt. Es hat<br />

jedoch darauf verwiesen, dass seine durchschnittlichen<br />

Ausgaben für 1 m 2 Lärmschutzwand<br />

in <strong>de</strong>n letzten Jahren gesunken seien, was<br />

sein Bemühen um eine sparsame Gestaltung<br />

ver<strong>de</strong>utliche. Im Übrigen beabsichtige es, als-<br />

bald eine überarbeitete Fassung seiner Vorgaben<br />

zur Gestaltung von Lärmschutzwän<strong>de</strong>n an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

bei <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

einzuführen.<br />

35.2.3<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

sicherzustellen, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

seine Vorgaben in stärkerem<br />

Maße als bisher beachten. Die wesentliche<br />

Zielrichtung sollte sein, Lärmschutzwän<strong>de</strong> möglichst<br />

zweckentsprechend <strong>und</strong> preiswert zu errichten.<br />

Durch eine weniger aufwendige Gestaltung<br />

können Ausgaben in Millionenhöhe vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n, ohne dass ästhetische Gesichtspunkte<br />

beeinträchtigt wür<strong>de</strong>n. Überdies wür<strong>de</strong><br />

die Verkehrssicherheit sogar noch erhöht.<br />

35.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hatte <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

für die einheitliche Ermittlung<br />

notwendiger Höhen <strong>und</strong> Längen von Lärmschutzwän<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> -wallen (Lärmschirme) ein<br />

Berechnungsverfahren vorgegeben. Bei <strong>de</strong>r<br />

Fortschreibung <strong>de</strong>r Richtlinie wur<strong>de</strong> das Berechnungsverfahren<br />

im Jahre 1990 durch ein an<strong>de</strong>res<br />

ersetzt. Das heute angewen<strong>de</strong>te Verfahren<br />

führt - im Gegensatz zum früheren – zur Vernachlässigung<br />

eines Bo<strong>de</strong>ndämpfungseffekts bei<br />

<strong>de</strong>r Schallausbreitung. Dieser lässt niedrigere


Lärmschutzwän<strong>de</strong> zu.<br />

Weil das B<strong>und</strong>esministerium selbst davon ausging,<br />

dass die Schallausbreitung mit <strong>de</strong>m neuen<br />

Berechnungsverfahren unzutreffend erfasst wird,<br />

veranlasste es Untersuchungen zur tatsächlichen<br />

Schutzwirkung von Lärmschirmen. Die seit <strong>de</strong>m<br />

Jahresen<strong>de</strong> 1993 vorliegen<strong>de</strong>n Messergebnisse<br />

zeigen, dass bei Anwendung <strong>de</strong>s neuen Berechnungsverfahrens<br />

die Schutzwirkung von Lärmschirmen<br />

im Hinblick auf die vernachlässigte<br />

Bo<strong>de</strong>ndämpfung unterschätzt wird.<br />

35.3.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat darauf hingewiesen,<br />

dass bei zutreffen<strong>de</strong>r Berechnung Lärmschirme<br />

ohne Beeinträchtigung ihres Zwecks bis<br />

zu 1 m niedriger hätten ausgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Er hat die Auffassung vertreten, dass hierdurch<br />

seit <strong>de</strong>m Jahre 1990 Min<strong>de</strong>rausgaben in<br />

dreistelliger Millionenhöhe möglich gewesen<br />

wären.<br />

Er hat beanstan<strong>de</strong>t, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

das zweifelhafte Berechnungsverfahren trotz<br />

Kenntnis <strong>de</strong>r Unzulänglichkeit hinnahm <strong>und</strong><br />

sich seit <strong>de</strong>m Vorliegen <strong>de</strong>r Messergebnisse<br />

nicht ernsthaft bemühte, <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

ein zutreffen<strong>de</strong>s Berechnungsverfahren<br />

an die Hand zu geben.<br />

35.3.2<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat darauf hingewiesen,<br />

dass bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>s neuen Berechnungsverfahrens<br />

die Ansätze zur Bo<strong>de</strong>ndämpfung unklar<br />

<strong>und</strong> streitig gewesen seien. Messungen hätten<br />

keine ein<strong>de</strong>utigen Aussagen zugunsten einer<br />

Bo<strong>de</strong>ndämpfung hinter Lärmschirmen ergeben.<br />

Gleichwohl beabsichtige es, <strong>de</strong>n Dämpfungseffekt<br />

durch die B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen<br />

weiter zu untersuchen.<br />

35.3.3<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium,<br />

die Richtlinie wegen <strong>de</strong>r hohen<br />

Investitionskosten im Lärmschutz mit Nachdruck<br />

so zu überarbeiten, dass ihre Anwendung<br />

zur Ausführung ausreichen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> preiswerter<br />

Lärmschirme beiträgt.<br />

35.4<br />

Die tragen<strong>de</strong>n Teile je<strong>de</strong>r Lärmschutzwand waren<br />

zu bemessen <strong>und</strong> zu prüfen. Anfang <strong>de</strong>r 90er<br />

Jahre führten zwei B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r Bemessungshilfen<br />

ein, <strong>de</strong>nen vermin<strong>de</strong>rte, für das Binnenland<br />

vertretbare Windlasten zugr<strong>und</strong>e lagen. Mit<br />

ihrer Hilfe konnten die Lärmschutzwän<strong>de</strong>, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ihre tragen<strong>de</strong>n Teile, einfacher <strong>und</strong><br />

preiswerter gebaut wer<strong>de</strong>n. Sie zeigten auch<br />

nach schweren Stürmen keine Schä<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat darauf hingewiesen,<br />

dass er bei allgemeiner Anwendung <strong>de</strong>r<br />

Bemessungshilfen im Binnenland eine Senkung<br />

<strong>de</strong>r durchschnittlichen Ausgaben für eine Lärmschutzwand<br />

um rd. 10 v. H. für möglich hält.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium führte die Bemessungshilfen<br />

für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> im<br />

Jahre 1997 ein.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof wird die Ausgaben <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums für <strong>de</strong>n aktiven Lärmschutz<br />

weiter beobachten.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 35:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

b) Er erwartet vom B<strong>und</strong>esministerium einen Bericht<br />

bis zum 29. Februar 2000,<br />

- wie es durch über Empfehlungen hinausgehen<strong>de</strong><br />

Maßnahmen eine angemessene <strong>und</strong><br />

sparsame Gestaltung von Lärmschutzanlagen<br />

sicherstellen will, <strong>und</strong><br />

- über seine Pläne zur Einführung eines<br />

zutreffen<strong>de</strong>n Berechnungsverfahrens für die<br />

Bemessung <strong>de</strong>r notwendigen Höhen von<br />

Lärmschutzanlagen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />

vom 23.06.1999 - Seite 24]<br />

Nr. 36 Kosten <strong>de</strong>r Umleitung<br />

von B<strong>und</strong>esstraßen<br />

(Kapitel 12 10)<br />

36.0<br />

Im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r nahmen<br />

bei <strong>de</strong>r Sperrung von B<strong>und</strong>esstraßen<br />

notwendige Umleitungen über Lan<strong>de</strong>s-<br />

o<strong>de</strong>r Kreisstraßen zum Anlass, diese<br />

nicht in <strong>de</strong>r Baulast <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es stehen<strong>de</strong>n<br />

Straßen zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushalts<br />

auszubauen o<strong>de</strong>r zu sanieren. Bei<br />

25 geprüften Maßnahmen dieser Art lasteten<br />

die Straßenbauverwaltungen mehr<br />

als 60 v. H. <strong>de</strong>r Baukosten zu Unrecht<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong> an, da diese Aufwendungen<br />

nicht durch Umleitungen bedingt waren.<br />

197


36.1<br />

36.1.1<br />

Der B<strong>und</strong> ist Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast für die<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> (B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esstraßen), soweit nicht nach gesetzlichen<br />

Vorschriften o<strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen<br />

die Baulast an<strong>de</strong>ren Gebietskörperschaften<br />

obliegt. Der B<strong>und</strong> trägt die aus <strong>de</strong>r<br />

Wahrnehmung seiner Straßenbaulast entstehen<strong>de</strong>n<br />

Zweckausgaben für <strong>de</strong>n Bau, die Erhaltung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> von jährlich<br />

rd. 10 Mrd. DM.<br />

Die Län<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die nach Lan<strong>de</strong>srecht zuständigen<br />

Selbstverwaltungskörperschaften verwalten<br />

nach Artikel 90 Abs. 2 GG die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Dabei nehmen die<br />

Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die Aufgaben<br />

aus <strong>de</strong>r Straßenbaulast für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> wahr<br />

<strong>und</strong> bewirtschaften die B<strong>und</strong>esmittel unmittelbar.<br />

Zu<strong>de</strong>m bauen <strong>und</strong> unterhalten sie für die<br />

jeweiligen Straßenbaulastträger auch die Lan<strong>de</strong>s-<br />

<strong>und</strong> Kreisstraßen.<br />

Wenn eine B<strong>und</strong>esstraße - z. B. für die Dauer<br />

von Straßenbauarbeiten - vorübergehend gesperrt<br />

wer<strong>de</strong>n muss, haben die Baulastträger an<strong>de</strong>rer<br />

öffentlicher Straßen die notwendige Umleitung<br />

<strong>de</strong>s Verkehrs auf ihren Straßen zu dul<strong>de</strong>n.<br />

Sollten auf <strong>de</strong>r Umleitungsstrecke für die<br />

Aufnahme <strong>de</strong>s zusätzlichen Verkehrs Maßnahmen<br />

zur Herstellung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sein, sind <strong>de</strong>m Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast<br />

<strong>de</strong>r Umleitungsstrecke die hierfür nötigen<br />

Mehraufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch<br />

für Aufwendungen zur Beseitigung wesentlicher<br />

durch die Umleitung verursachter Schä<strong>de</strong>n. Da<br />

die Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast gesetzlich verpflichtet<br />

sind, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit<br />

ihre Straßen in einem <strong>de</strong>m regelmäßigen<br />

Verkehrsbedürfnis genügen<strong>de</strong>n Zustand zu unterhalten,<br />

wird vorübergehen<strong>de</strong>r Umleitungsverkehr<br />

in aller Regel keine o<strong>de</strong>r keine wesentlichen<br />

Schä<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Umleitungsstrecke verursachen.<br />

36.1.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat 25 aus <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt<br />

finanzierte Baumaßnahmen an Lan<strong>de</strong>s-<br />

<strong>und</strong> Kreisstraßen im Zusammenhang mit<br />

Umleitungen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Bran<strong>de</strong>nburg, Thüringen <strong>und</strong><br />

Sachsen mit Baukosten von rd. 52 Mio. DM näher<br />

untersucht. In allen 25 Fällen wiesen die<br />

Lan<strong>de</strong>s- <strong>und</strong> Kreisstraßen vor <strong>de</strong>r Umleitung einen<br />

Erhaltungszustand auf, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m regelmäßi-<br />

198<br />

gen Verkehrsbedürfnis nicht genügte. In sechs<br />

Fällen ließen die Straßenbauverwaltungen Lan<strong>de</strong>s-<br />

o<strong>de</strong>r Kreisstraßen „vorsorglich" ausbauen,<br />

ohne dass jemals Umleitungsverkehr über diese<br />

Straßen geleitet wur<strong>de</strong>. So baute ein Straßenbauamt<br />

im Jahre 1993 eine Kreisstraße auf einer<br />

Länge von 3.415 m mit einem Aufwand von nahezu<br />

1 Mio. DM aus. Diese Straße war nie als<br />

Umleitungsstrecke für eine B<strong>und</strong>esstraße vorgesehen<br />

<strong>und</strong> hat auch bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 1997<br />

keinen Umleitungsverkehr aufgenommen.<br />

Nach <strong>de</strong>n Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

waren bei <strong>de</strong>n von ihm untersuchten Maßnahmen<br />

an Lan<strong>de</strong>s- <strong>und</strong> Kreisstraßen Aufwendungen<br />

von min<strong>de</strong>stens 32 Mio. DM, d. s. mehr<br />

als 60 v. H. <strong>de</strong>r gesamten Aufwendungen, nicht<br />

durch umgeleiteten Verkehr von B<strong>und</strong>esstraßen<br />

verursacht.<br />

36.2<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

haben die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>n von ihm untersuchten Fällen Lan<strong>de</strong>s- <strong>und</strong><br />

Kreisstraßen zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es ausgebaut<br />

o<strong>de</strong>r saniert, obwohl Verkehrsumleitungen von<br />

B<strong>und</strong>esstraßen nur zum Teil o<strong>de</strong>r gar nicht Anlass<br />

dazu waren. Die von <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

ausgeführten Baumaßnahmen gehen weit<br />

über die gesetzliche Verpflichtung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

zum Herrichten einer Umleitungsstrecke o<strong>de</strong>r<br />

zum Beseitigen von Schä<strong>de</strong>n aus umgeleitetem<br />

Verkehr hinaus, weil sich die Straßen aufgr<strong>und</strong><br />

jahrelang unterlassener Instandhaltung nicht in<br />

einem <strong>de</strong>m Verkehrsbedürfnis genügen<strong>de</strong>n Zustand<br />

befan<strong>de</strong>n. Da <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof nur<br />

stichprobenhaft geprüft hat, ist davon auszugehen,<br />

dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> auch in weiteren Fällen <strong>und</strong><br />

in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn mit Kosten belastet wur<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> wird, die er nicht zu tragen hat.<br />

Zu<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof <strong>de</strong>n Eindruck<br />

gewonnen, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

Bauarbeiten auf B<strong>und</strong>esstraßen auch dann<br />

unter Vollsperrung dieser Straßen planen <strong>und</strong><br />

ausführen, wenn eine solche Maßnahme nicht<br />

notwendig ist. In <strong>de</strong>n meisten Fällen können<br />

nämlich Bauarbeiten bei halbseitiger Sperrung<br />

einer B<strong>und</strong>esstraße mit durch Lichtzeichenanlagen<br />

geregelter Wechselweiser Verkehrsführung<br />

ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Auf B<strong>und</strong>esstraßen mit mehr<br />

als zwei Fahrstreifen kann <strong>de</strong>r Verkehr auch behelfsmäßig<br />

über weniger Fahrstreifen <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />

mit verringerter Fahrstreifenbreite an <strong>de</strong>r Baustelle<br />

vorbeigeführt wer<strong>de</strong>n.


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Län<strong>de</strong>r aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

die zweckwidrig verwen<strong>de</strong>ten Mittel<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong> zu erstatten, <strong>und</strong> gleichzeitig das<br />

B<strong>und</strong>esministerium unterrichtet. Inzwischen haben<br />

die .Län<strong>de</strong>r mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten<br />

Mittel entwe<strong>de</strong>r bereits zurückgezahlt o<strong>de</strong>r<br />

die Rückzahlung zugesagt.<br />

36.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat keine Einwän<strong>de</strong> gegen<br />

die Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

erhoben.<br />

In<strong>de</strong>m die Straßenbauverwaltungen in nicht unerheblichem<br />

Maße B<strong>und</strong>eshaushaltsmittel für<br />

Baumaßnahmen an Lan<strong>de</strong>s- <strong>und</strong> Kreisstraßen<br />

einsetzen, entziehen sie diese Mittel an<strong>de</strong>ren<br />

vordringlichen <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekten. Der<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

eindringlich, bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn auf einen<br />

sparsamen Einsatz <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eshaushaltsmittel<br />

ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es hinzuwirken. Auch<br />

sollte das B<strong>und</strong>esministerium in diesem Zusammenhang<br />

geeignete Maßnahmen ergreifen,<br />

die eine missbräuchliche Verwendung von B<strong>und</strong>eshaushaltsmitteln<br />

ausschließen.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 36:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das B<strong>und</strong>esministerium auf<br />

die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r<br />

einwirkt, die bei Umleitung von B<strong>und</strong>esstraßenverkehr<br />

auf Kreis- <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>sstraßen einzusetzen<strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>eshaushaltsmittel sparsam<br />

<strong>und</strong> ausschließlich im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Verpflichtungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

c) Er bittet das B<strong>und</strong>esministerium, bis zum<br />

31. Dezember 1999 über das Veranlasste zu<br />

berichten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/1257<br />

vom 23.06.1999 - Seite 25]<br />

Nr. 93 Empfehlungen für die<br />

Straßenbaumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

(Kapitel 12 10)<br />

93.1<br />

Die Präsi<strong>de</strong>ntin <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes hat<br />

als B<strong>und</strong>esbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung (B<strong>und</strong>esbeauftragte) auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r bisherigen Prüfungsergebnisse<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes Empfehlungen herausgegeben,<br />

die zu wirtschaftlichem Verwaltungshan<strong>de</strong>ln<br />

im Bereich <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus<br />

beitragen sollen.<br />

93.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte fest, dass sich<br />

bestimmte Fehler <strong>und</strong> Mängel beim <strong>Planen</strong>,<br />

Vorbereiten, Durchführen <strong>und</strong> Abrechnen von<br />

Straßenbaumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es wie<strong>de</strong>rholten.<br />

Zusammen mit seinen Beanstandungen gab<br />

er <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>ssen<br />

Auftrag tätigen Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r immer wie<strong>de</strong>r Empfehlungen <strong>und</strong> Hinweise<br />

zur Fehlervermeidung. Seine Beanstandungen<br />

<strong>und</strong> Empfehlungen beruhten im Wesentlichen<br />

auf folgen<strong>de</strong>n typischen Sachverhalten:<br />

• Zu aufwendige Planung <strong>und</strong> Ausführung von<br />

Straßenbaumaßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re bei<br />

Tunnels, zusätzlichen Anschlussstellen an<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen sowie bei Brücken, Lärmschutzwän<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren Ingenieurbauwerken,<br />

• Unzureichen<strong>de</strong> Bauvorbereitung mit <strong>de</strong>r Folge<br />

umfangreicher Auftragserweiterungen,<br />

• Neu- o<strong>de</strong>r Ausbau von Kreuzungen <strong>und</strong> Ortsdurchfahrten<br />

ohne Kostenvereinbarung mit<br />

<strong>de</strong>n Beteiligten <strong>und</strong> ohne vollständige Aufwandsermittlung,<br />

• Abnahme mangelhafter Leistungen von Ingenieurbüros<br />

<strong>und</strong> unzureichen<strong>de</strong> Verfolgung von<br />

Gewährleistungsansprüchen,<br />

• Fehlerhafte Vertragsgestaltung <strong>und</strong> Preisverhandlung<br />

bei Nachtragsaufträgen (Mengenerhöhungen),<br />

199


• Ungerechtfertigte Verwendung von B<strong>und</strong>esmitteln<br />

für <strong>de</strong>n Ausbau von Umleitungsstrecken<br />

bei Sperrung von B<strong>und</strong>esstraßen,<br />

• Versäumte Abstufung von B<strong>und</strong>esstraßen, die<br />

nicht mehr <strong>de</strong>m weiträumigen Verkehr dienen,<br />

• Überzahlung von Leistungen infolge fehlerhafter<br />

Abrechnung in <strong>de</strong>n Straßenbauämtern;<br />

Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es in Höhe mehrerer Millionen DM bei<br />

Zahlungspflicht <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />

• Mehrausgaben in Millionenhöhe <strong>und</strong> Korruptionsmöglichkeiten<br />

infolge fehlerhafter Auftragsvergabe,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Verletzung <strong>de</strong>s<br />

Gebots öffentlicher Ausschreibung.<br />

93.3<br />

Die B<strong>und</strong>esbeauftragte hat im September 1997<br />

Empfehlungen zum besseren <strong>Planen</strong>, Vorbereiten,<br />

Durchführen <strong>und</strong> Abrechnen von Straßenbaumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es herausgegeben. Mit<br />

<strong>de</strong>n Erkenntnissen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

wer<strong>de</strong>n konkrete Anregungen zu wirtschaftlichem<br />

Verwaltungshan<strong>de</strong>ln im Bereich <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus<br />

gegeben. Der Haushaltsausschuss<br />

<strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages hat im Dezember<br />

1997 die Empfehlungen zur Kenntnis<br />

genommen <strong>und</strong> einen Bericht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

über die Umsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r „zu aufwendigen Bauten" <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r „fehlen<strong>de</strong>n Abstufungen" erbeten.<br />

93.4<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium, <strong>de</strong>ssen Bericht <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esbeauftragten noch nicht vorliegt, hat gegen<br />

<strong>de</strong>ren Empfehlungen keine Einwän<strong>de</strong> erhoben.<br />

93.5<br />

Die B<strong>und</strong>esbeauftragte erwartet, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>und</strong> die Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die Empfehlungen beachten <strong>und</strong> die<br />

200<br />

Gel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es im Bereich <strong>de</strong>s Straßenbaus<br />

künftig sparsamer verwen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Nr. 94 Ortsumgehung Celle<br />

(Kapitel 12 10)<br />

Die zuständige Lan<strong>de</strong>sverwaltung plante, die<br />

B<strong>und</strong>esstraße 3 um die Stadt Celle zu leiten. Sie<br />

schlug <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium eine östliche<br />

Umgehung mit einem Tunnel zu geschätzten<br />

Ausführungskosten von 237 Mio. DM vor.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof prüfte die geplante<br />

Ortsumgehung. Er hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

bei verän<strong>de</strong>rter Linienführung eine Brücke statt<br />

eines Tunnels empfohlen <strong>und</strong> die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Verwirklichung auf rd. 200 Mio. DM geschätzt.<br />

Den Verzicht auf <strong>de</strong>n teuren Tunnel hat er auch<br />

mit <strong>de</strong>m Hinweis darauf gefor<strong>de</strong>rt, dass lediglich<br />

etwa 10 bis 15 v. H. <strong>de</strong>s Verkehrsaufkommens<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße auf überregionalen Durchgangsverkehr<br />

entfällt, <strong>de</strong>r in die Zuständigkeit<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es fällt.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

empfohlene Linienführung nicht<br />

weiter verfolgt. Es hat jedoch auf <strong>de</strong>n Tunnel<br />

verzichtet <strong>und</strong> sich für die Ortsumgehung mit<br />

einer Brücke bei einem geschätzten Kostenaufwand<br />

von rd. 205 Mio. DM entschie<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof begrüßt, vor allem<br />

wegen <strong>de</strong>s verhältnismäßig geringen Interesses<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es an <strong>de</strong>m Vorhaben, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die kostengünstigere Ortsumgehung<br />

bevorzugt hat. Er empfiehlt <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium,<br />

in Zukunft bei <strong>de</strong>r Genehmigung<br />

<strong>und</strong> Gestaltung von Straßenbaumaßnahmen das<br />

B<strong>und</strong>esinteresse stärker zu berücksichtigen.<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 1999<br />

Nr. 49 Überbauung <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 7<br />

(Kapitel 12 10 Titel 822 12)<br />

49.0<br />

Die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong><br />

Straßenbauverwaltung sieht beim Bau<br />

<strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre eine Über-<br />

(BT-Drs. 14/1667 v. 11. Oktober 1999)<br />

bauung aller nördlich an <strong>de</strong>n Elbtunnel<br />

anschließen<strong>de</strong>n Fahrbahnen <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 7 auf einer Länge von 160 m<br />

vor. Nach Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

hätten eine nur 40 m<br />

lange Überbauung ausgereicht <strong>und</strong> Kosten<br />

von etwa 20 Mio. DM vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n können.


Zu<strong>de</strong>m plant die Straßenbauverwaltung<br />

seit mehreren Jahren eine weitere rd.<br />

2,5 km lange Überbauung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />

B<strong>und</strong>esautobahn mit Kosten in einer<br />

Größenordnung von 500 Mio. DM <strong>und</strong><br />

strebt eine Finanzierung dieses Projekts<br />

durch <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> an. Da es sich hierbei<br />

nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

um eine städtebauliche Maßnahme<br />

han<strong>de</strong>lt, kommt eine Kostenbeteiligung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es nur insoweit in Betracht, als<br />

sich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> durch dieses Projekt Aufwendungen<br />

für an<strong>de</strong>rnfalls erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Lärmschutzmaßnahmen erspart.<br />

49.1<br />

49.1.1<br />

Die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Straßenbauverwaltung<br />

<strong>de</strong>r Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg<br />

(Land) sieht beim Bau <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

auch eine Überbauung aller nördlich an<br />

<strong>de</strong>n Elbtunnel anschließen<strong>de</strong>n Fahrbahnen <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 7 (Nordrampe) vor, um zusätzlich<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Betriebsräume unterbringen<br />

zu können. Da eine ursprünglich beabsichtigte<br />

Erweiterung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Hochbauten<br />

städtebaulichen <strong>und</strong> landschaftspflegerischen<br />

Zielen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s entgegenstand, hatte sie zunächst<br />

geplant, die Nordrampe auf 145 m Länge<br />

zu überbauen <strong>und</strong> die benötigten Betriebsräume<br />

in einem Zwischengeschoß über allen vier Fahrbahnen<br />

<strong>de</strong>r Nordrampe unterzubringen. Das<br />

Zwischengeschoß sollte eine Erdüber<strong>de</strong>ckung<br />

erhalten.<br />

Die Straßenbauverwaltung legte <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

dar, dass mit dieser Lösung insbeson<strong>de</strong>re<br />

das städtebauliche Umfeld <strong>und</strong> die<br />

Lärmsituation wesentlich verbessert <strong>und</strong> sich die<br />

landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorwiegend auf diesen Bereich erstrecken wür<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium stimmte dieser Planung<br />

zu.<br />

Während <strong>de</strong>s Planfeststellungsverfahrens entsprach<br />

die Straßenbauverwaltung For<strong>de</strong>rungen<br />

hinsichtlich einer Verlängerung <strong>de</strong>r Überbauung<br />

auf insgesamt 160 m. Weiter plante sie nun aus<br />

arbeitsrechtlichen Grün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Sicherheitserwägungen<br />

eine mit insgesamt 50 Mitarbeitern zu<br />

besetzen<strong>de</strong> Tunnelbetriebszentrale mit zwei aufgehen<strong>de</strong>n<br />

rd. 10 m hohen Geschossen. Die Kosten<br />

dieser Überbauung betragen rd. 52 Mio. DM.<br />

49.1.2<br />

Die Straßenbauverwaltung entwickelt seit mehreren<br />

Jahren Investorenmo<strong>de</strong>lle für eine direkt<br />

an die Überbauung <strong>de</strong>r Nordrampe anschließen<strong>de</strong><br />

rd. 2,5 km lange weitere Überbauung <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 7 im Bereich <strong>de</strong>r Stadtteile<br />

Bahrenfeld <strong>und</strong> Othmarschen. Sie rechnet bei<br />

diesem Projekt „Überbauung Bahrenfeld“ mit<br />

Kosten für Bau, Erschließung <strong>und</strong> Finanzierung<br />

in einer Größenordnung von rd. 500 Mio. DM,<br />

<strong>de</strong>nen eine Wertschöpfung aus freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Flächen von etwa 210 Mio. DM sowie B<strong>und</strong>esmittel<br />

für zugesagte, bei einer Überbauung nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Lärmschutzmaßnahmen in Höhe<br />

von rd. 40 Mio. DM gegenüberstehen. Daraus<br />

ergibt sich eine Kostenunter<strong>de</strong>ckung von rd.<br />

250 Mio. DM. Hinzu kommen nach Angaben<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung jährliche Betriebs<strong>und</strong><br />

Instandhaltungskosten in Höhe von<br />

7,7 Mio. DM.<br />

Bereits im Jahre 1996 hatte die Straßenbauverwaltung<br />

beim B<strong>und</strong>esministerium beantragt, das<br />

Projekt aus <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt zu finanzieren.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium erklärte sich vorbehaltlich<br />

<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

<strong>de</strong>r Finanzen bereit, die schon zugesagten Finanzmittel<br />

für Lärmschutzmaßnahmen einzubringen.<br />

Eine weitere Beteiligung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es an<br />

<strong>de</strong>n Kosten einer geplanten Überbauung <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen B<strong>und</strong>esautobahn läge jedoch außerhalb<br />

<strong>de</strong>s rechtlichen Aufgabenbereichs <strong>de</strong>s<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus <strong>und</strong> sei Bestandteil städtebaulicher<br />

Planungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s.<br />

49.2<br />

49.2.1<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

lässt sich die Überbauung <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Elbtunnel<br />

anschließen<strong>de</strong>n Nordrampe nicht auf ganzer<br />

Länge mit <strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

begrün<strong>de</strong>n. Der B<strong>und</strong> hat nur die Kosten für<br />

Immissionsschutz <strong>und</strong> landschaftspflegerische<br />

Ausgleichsmaßnahmen sowie für Aufwendungen<br />

zur Berücksichtigung <strong>de</strong>s städtebaulichen<br />

Umfel<strong>de</strong>s zu tragen.<br />

Insofern kann allenfalls die Integration <strong>de</strong>s neuen<br />

Betriebsgebäu<strong>de</strong>s in die Überbauung noch<br />

auf <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r vierten Röhre zurückgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Dafür hätte jedoch eine rd. 40 m lange<br />

anstelle einer 160 m langen Überbauung ausgereicht.<br />

Den in diesem Fall notwendigen Lärmschutz<br />

hätte die Straßenbauverwaltung durch<br />

Lärmschutzwän<strong>de</strong> <strong>und</strong> -wälle o<strong>de</strong>r passive Einrichtungen<br />

sicherstellen <strong>und</strong> die landschaftspflegerischen<br />

Ausgleichsmaßnahmen durch Erwerb<br />

von zusätzlichen Flächen erreichen können.<br />

In <strong>de</strong>r über 40 m hinausgehen<strong>de</strong>n Überbauung<br />

201


sieht <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof vor allem eine<br />

Verbesserung <strong>de</strong>s städtebaulichen Umfel<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>ren<br />

Durchführung nicht <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> als Baulastträger<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 7 obliegt. Bei Verzicht<br />

auf 120 m Überbauung hätten die Baukosten<br />

um fast drei Viertel <strong>de</strong>r insgesamt rd.<br />

52 Mio. DM, nämlich um rd. 39 Mio. DM verringert<br />

wer<strong>de</strong>n können. Demgegenüber wären<br />

nach Berechnungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

zusätzliche Kosten für Lärmschutz- <strong>und</strong> Stützwän<strong>de</strong>,<br />

eine Fußgängerbrücke sowie für <strong>de</strong>n Erwerb<br />

zusätzlicher Ausgleichsflächen von rd.<br />

18 Mio. DM entstan<strong>de</strong>n. Bei einer nur 40 m langen<br />

Überbauung hätte die Straßenbauverwaltung<br />

somit Kosten in einer Größenordnung von<br />

20 Mio. DM vermei<strong>de</strong>n können. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hätte <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Überbauung nicht<br />

in <strong>de</strong>r vorgesehenen Länge zustimmen dürfen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof verkennt nicht, dass<br />

eine 160 m lange Überbauung aus städtebaulicher<br />

Sicht vorteilhafter ist. Die Straßenbauverwaltung<br />

hätte <strong>de</strong>shalb abwägen müssen, ob die<br />

städtebaulichen Vorteile Mehrkosten in Höhe<br />

von rd. 20 Mio. DM rechtfertigen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat erhebliche Zweifel, ob das<br />

Land auch dann zu einem positiven Ergebnis<br />

dieser Abwägung gekommen wäre, wenn nicht<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Mittel zur Verfügung gestellt hätte.<br />

49.2.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof teilt die Auffassung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums, nach <strong>de</strong>r das Projekt<br />

„Überbauung Bahrenfeld“ eine städtebauliche<br />

Maßnahme darstellt, für die <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nicht zuständig<br />

ist, <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Kosten <strong>de</strong>mzufolge das<br />

Land zu tragen hat. Der B<strong>und</strong> kann sich nur in<br />

<strong>de</strong>m Maße an <strong>de</strong>n Baukosten beteiligen, wie er<br />

Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen<br />

spart, die ohne Überbauung erfor<strong>de</strong>rlich wären.<br />

Vorsorglich hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof zu<strong>de</strong>m<br />

darauf hingewiesen, dass <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> die Kosten<br />

für Betrieb <strong>und</strong> Instandhaltung in Höhe von insgesamt<br />

7,7 Mio. DM je Jahr für einen auf Veranlassung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s errichteten „Tunnel“ abzulösen<br />

wären.<br />

49.3<br />

49.3.1<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat dargelegt, dass neben<br />

städtebaulichen Aspekten auch an<strong>de</strong>re, wie<br />

Immissionsschutz <strong>und</strong> Durchsetzbarkeit sowie<br />

planerische Erwägungen zur Entscheidung über<br />

eine Überbauung <strong>de</strong>r Nordrampe beigetragen<br />

hätten. Ob durch <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

eine Verbesserung <strong>de</strong>s städtebaulichen<br />

202<br />

Umfel<strong>de</strong>s insgesamt o<strong>de</strong>r partiell stattgef<strong>und</strong>en<br />

habe, sei von ihm nicht zu beurteilen.<br />

In diesem Zusammenhang hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

darauf hingewiesen, dass es Planungen<br />

nicht genehmige. Dies sei eine Aufgabe, die die<br />

zuständige Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Lan<strong>de</strong>s in eigener Kompetenz <strong>und</strong> Verantwortung<br />

wahrnähme.<br />

Die vom B<strong>und</strong>esministerium vorzunehmen<strong>de</strong><br />

Sichtung betreffe nicht die Prüfung technischer<br />

Parameter im Einzelnen, son<strong>de</strong>rn erfolge vielmehr<br />

im Hinblick auf die Sinnfälligkeit <strong>de</strong>r Planung.<br />

49.3.2<br />

Zur Realisierung <strong>de</strong>s Projekts „Überbauung<br />

Bahrenfeld“ hat die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong> gebeten, Partner eines Konsortialvertrags<br />

zu wer<strong>de</strong>n. Dies hat das B<strong>und</strong>esministerium im<br />

Februar 1999 unter Hinweis auf die Prüfungsmitteilung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes abgelehnt,<br />

da das Projekt keine <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>maßnahme<br />

darstelle, son<strong>de</strong>rn ein städtebauliches<br />

Konzept verfolge.<br />

49.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt bei seiner Auffassung,<br />

nach <strong>de</strong>r die 160 m lange Überbauung<br />

<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Elbtunnel anschließen<strong>de</strong>n Nordrampe<br />

nicht auf voller Länge mit <strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r vierten<br />

Elbtunnelröhre zu begrün<strong>de</strong>n ist. Alle für eine<br />

Planung maßgeben<strong>de</strong>n Kriterien - so auch <strong>de</strong>s<br />

Immissionsschutzes - hätte die Straßenbauverwaltung<br />

auch mit einer wesentlich kürzeren<br />

Überbauung erfüllen können. Die darüber hinausgehen<strong>de</strong>n<br />

städtebaulich bedingten Mehraufwendungen<br />

hätte daher das Land tragen müssen.<br />

Auch wenn das B<strong>und</strong>esministerium bei seiner<br />

Sichtung <strong>de</strong>r Planung auf Sinnfälligkeit technische<br />

Parameter nicht <strong>de</strong>tailliert prüft, hat es nach<br />

seinen eigenen Richtlinien Entwurfsunterlagen<br />

für <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>maßnahmen gleichwohl<br />

insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf Zweckmäßigkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> sparsame Verwendung<br />

von B<strong>und</strong>esmitteln zu beurteilen. Insofern hätte<br />

das B<strong>und</strong>esministerium das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>und</strong> die<br />

Länge <strong>de</strong>r Überbauung <strong>de</strong>r Nordrampe vor Erteilen<br />

seiner Zustimmung zumin<strong>de</strong>st klären müssen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium wird seiner Verpflichtung,<br />

Planungen <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen<br />

auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong><br />

Sparsamkeit zu überprüfen, stärker nachkommen


müssen, um aufwendige Planungen so weit wie<br />

möglich zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r „Überbauung Bahrenfeld“ erwartet<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

auch gegenüber etwaigen weiteren<br />

Versuchen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> in die Finanzierung<br />

<strong>de</strong>s geplanten Projekts stärker einzubeziehen,<br />

seinen Standpunkt beibehält <strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong> allenfalls in <strong>de</strong>m Maße an <strong>de</strong>n Baukosten<br />

beteiligt, wie dieser Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen<br />

spart, die ohne Überbauung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich wären. Darüber hinaus erwartet er,<br />

dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> bei Realisierung <strong>de</strong>s Projekts die<br />

Kosten für Betrieb <strong>und</strong> Instandhaltung <strong>de</strong>m<br />

Land anlastet.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 49:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, Planungen<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen eingehen<strong>de</strong>r<br />

auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>und</strong> sparsame Verwendung von B<strong>und</strong>esmitteln<br />

zu Prüfen, um aufwendige Planung so<br />

weit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

c) Bei <strong>de</strong>m geplanten Projekt „Überbauung Bahrenfeld“<br />

erwartet er, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

seine Auffassung durchsetzt <strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong> allenfalls in <strong>de</strong>m Maße an <strong>de</strong>n Kosten<br />

beteiligt, wie dieser Aufwendungen spart, die<br />

ohne Überbauung erfor<strong>de</strong>rlich wären.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 07.07.2000 - Seite 32]<br />

Nr. 50 Maßnahmen an Ortsdurchfahrten<br />

beim Bau<br />

von Ortsumgehungen im<br />

Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen<br />

(Kapitel 12 10)<br />

50.0<br />

Im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r nahmen<br />

<strong>de</strong>n Bau von Ortsumgehungen im<br />

Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen zum Anlass, die<br />

aus <strong>de</strong>r Baulast <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es entfallen<strong>de</strong>n<br />

bisherigen Ortsdurchfahrten noch zu<br />

Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushalts um- o<strong>de</strong>r<br />

auszubauen. Bei zehn untersuchten<br />

Ortsdurchfahrten lasteten die Län<strong>de</strong>r rd.<br />

5 Mio. DM <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> an, die dieser nicht<br />

zu tragen hatte.<br />

50.1<br />

50.1.1<br />

Der B<strong>und</strong> trägt die Zweckausgaben für <strong>de</strong>n Bau<br />

<strong>und</strong> die Unterhaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraßen), soweit<br />

die Baulast nicht an<strong>de</strong>ren Gebietskörperschaften<br />

obliegt. Ein Schwerpunkt bei <strong>de</strong>n Investitionen<br />

ist <strong>de</strong>r Bau von Ortsumgehungen im Zuge von<br />

B<strong>und</strong>esstraßen, für die <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> jährlich etwa<br />

1 Mrd. DM aufwen<strong>de</strong>t.<br />

Die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r planen<br />

<strong>und</strong> bauen im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es neue Ortsumgehungen,<br />

die die bisherigen Ortsdurchfahrten<br />

ersetzen <strong>und</strong> wesentlich entlasten. Dadurch<br />

verbessern sich in <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n auch die Verkehrssicherheit<br />

<strong>und</strong> die Umweltbedingungen.<br />

Mit <strong>de</strong>r Verkehrsfreigabe von Ortsumgehungen<br />

haben die Län<strong>de</strong>r die ersetzten Ortsdurchfahrten<br />

nach <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz in die sich<br />

aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srecht ergeben<strong>de</strong> Straßenklasse<br />

abzustufen. Mit <strong>de</strong>r Abstufung en<strong>de</strong>t die Baulast<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Bis zur Abstufung hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die<br />

Ortsdurchfahrten in <strong>de</strong>m durch die Verkehrsbe<strong>de</strong>utung<br />

gebotenen Umfang ordnungsgemäß zu<br />

unterhalten.<br />

50.1.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat in vier Län<strong>de</strong>rn<br />

zehn Baumaßnahmen von Ortsumgehungen mit<br />

einer Gesamtlänge von rd. 50 km näher untersucht.<br />

Dabei hat er festgestellt, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

dieser Län<strong>de</strong>r noch unmittelbar<br />

vor <strong>de</strong>m Bau von Ortsumgehungen o<strong>de</strong>r vor<br />

<strong>de</strong>r Abstufung umfangreiche Um- o<strong>de</strong>r Ausbauten<br />

bisheriger Ortsdurchfahrten vornahmen, die<br />

teilweise weit über notwendige Unterhaltungsmaßnahmen<br />

hinausgingen. Dadurch rechneten<br />

die Län<strong>de</strong>r Ausgaben in Höhe von rd.<br />

5 Mio. DM zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es ab, die dieser<br />

nicht zu tragen hat.<br />

So ließen Straßenbauämter auf For<strong>de</strong>rung von<br />

Gemein<strong>de</strong>n Fahrbahnen ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

rückbauen, Oberflächenentwässerungen vollständig<br />

ersetzen, Radwege, Bushaltebuchten <strong>und</strong><br />

Grünstreifen neu anlegen o<strong>de</strong>r sie trugen die<br />

Kosten für <strong>de</strong>n Neubau verdrängter Gehwege. In<br />

zwei Fällen zahlten sie einmalige Ablösebeträge<br />

für die künftige Unterhaltung neuer Radwege<br />

<strong>und</strong> Oberflächenentwässerungen. Ein Straßenbauamt<br />

nahm <strong>de</strong>n Bau von Ortsumgehungen<br />

zum Anlass, zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es im Nachgeordneten<br />

Netz eine Lan<strong>de</strong>s- <strong>und</strong> eine Gemein<strong>de</strong>-<br />

203


straße zu bauen sowie eine Überführung eines<br />

Wirtschaftsweges zu errichten, <strong>de</strong>ren verkehrliche<br />

Notwendigkeit nicht nachgewiesen war.<br />

50.2<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

haben die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>n vom ihm untersuchten Fällen <strong>de</strong>n Bau<br />

neuer Ortsumgehungen im Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen<br />

zum Anlass genommen, die abzustufen<strong>de</strong>n<br />

Ortsdurchfahrten noch zu Lasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

um- <strong>und</strong> auszubauen o<strong>de</strong>r städtebaulich umzugestalten.<br />

Die Baumaßnahmen gingen teilweise<br />

weit über die bis zur Abstufung bestehen<strong>de</strong><br />

gesetzliche Verpflichtung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es hinaus,<br />

die bisherigen Ortsdurchfahrten in einem <strong>de</strong>m<br />

regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen<strong>de</strong>n<br />

Zustand zu unterhalten. Da <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

nur stichprobenweise geprüft hat, ist<br />

davon auszugehen, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> auch in weiteren<br />

Fällen <strong>und</strong> in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn mit Kosten<br />

belastet wur<strong>de</strong> <strong>und</strong> wird, die er nicht zu tragen<br />

hat.<br />

Auch falls <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> abzustufen<strong>de</strong> Ortsdurchfahrten<br />

nicht im gebotenen Umfang unterhalten<br />

haben sollte, darf dies nach Auffassung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes nicht dazu führen, dass<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> neben <strong>de</strong>m Bau neuer Ortsumgehungen<br />

zusätzlich für das Instandsetzen <strong>de</strong>r ersetzten<br />

Ortsdurchfahrten nach <strong>de</strong>n Qualitätsmaßstäben<br />

für B<strong>und</strong>esstraßen o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>ren Erneuerung<br />

<strong>und</strong> Ausbau herangezogen wird. Damit<br />

wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> doppelt belastet wer<strong>de</strong>n. Allenfalls<br />

können ihm nachweislich notwendige<br />

Aufwendungen angelastet wer<strong>de</strong>n, die wegen<br />

nachzuholen<strong>de</strong>r Unterhaltungsmaßnahmen zur<br />

Gewährleistung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind.<br />

Städtebaulich o<strong>de</strong>r verkehrlich veranlasstes Umgestalten<br />

abzustufen<strong>de</strong>r Ortsdurchfahrten <strong>und</strong><br />

Ausbaumaßnahmen im nachgeordneten Straßennetz<br />

sind in keinem Fall Aufgaben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Län<strong>de</strong>r aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

die von ihnen im Rahmen <strong>de</strong>r Auftragsverwaltung<br />

zweckwidrig verwen<strong>de</strong>ten Mittel<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong> zu erstatten, <strong>und</strong> gleichzeitig das<br />

B<strong>und</strong>esministerium unterrichtet. Die Län<strong>de</strong>r prüfen<br />

<strong>de</strong>rzeit die Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

<strong>und</strong> haben in einigen Fällen bereits<br />

Rückerstattungen an <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>eshaushalt vorgenommen.<br />

50.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat gegen die Feststel-<br />

204<br />

lungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes keine Einwän<strong>de</strong><br />

erhoben.<br />

50.4<br />

Die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r setzen<br />

B<strong>und</strong>eshaushaltsmittel zweckwidrig ein. Dadurch<br />

entziehen sie diese Mittel <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium eindringlich, bei<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn auf einen sparsamen Einsatz <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>eshaushaltsmittel im Rahmen gesetzlicher<br />

Verpflichtungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es hinzuwirken. Zu<strong>de</strong>m<br />

sollte es geeignete Maßnahmen ergreifen,<br />

die eine missbräuchliche Verwendung von B<strong>und</strong>eshaushaltsmitteln<br />

ausschließen.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 50:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von <strong>de</strong>r Bemerkung zustimmend<br />

Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das B<strong>und</strong>esministerium auf<br />

die im Auftrage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r<br />

einwirkt, die beim Bau von Ortsumgehungen<br />

einzusetzen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>eshaushaltsmittel<br />

sparsam <strong>und</strong> ausschließlich im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Verpflichtungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es zu<br />

verwen<strong>de</strong>n.<br />

c) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, bis<br />

zum 31. Dezember 2000 über das Veranlasste<br />

zu berichten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 07.07.2000 - Seite 33]<br />

Nr. 51 Bau einer Ortsumgehung<br />

(Kapitel 12 10)<br />

51.0<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium weist seit <strong>de</strong>r<br />

letzten Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplans<br />

für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> <strong>de</strong>n Bau einer<br />

Ortsumgehung Ratzeburg im Zuge <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esstraße 208 als Maßnahme <strong>de</strong>s<br />

„Vordringlichen Bedarfs“ aus. Wegen<br />

<strong>de</strong>s geringen Verkehrswertes <strong>und</strong> fehlen<strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlichkeit hält <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

einen Verzicht auf das<br />

min<strong>de</strong>stens 21 Mio. DM teure Projekt für<br />

geboten.<br />

51.1<br />

51.1.1<br />

Das Netz <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> wird nach <strong>de</strong>m<br />

Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> (Be-


darfsplan) ausgebaut, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Fernstraßenausbaugesetz<br />

als Anlage beigefügt ist. Der Ausbau<br />

erfolgt nach <strong>de</strong>n Dringlichkeitsstufen „Vordringlicher<br />

Bedarf“ o<strong>de</strong>r „Weiterer Bedarf“ <strong>und</strong><br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Haushaltsmittel. Das B<strong>und</strong>esministerium hat <strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Auftrag, in Abstän<strong>de</strong>n von fünf<br />

Jahren zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Bedarfsplan <strong>de</strong>r Verkehrsentwicklung<br />

anzupassen ist. Die Anpassung<br />

erfolgt durch Gesetz.<br />

51.1.2<br />

Wegen <strong>de</strong>s nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung sprunghaft<br />

angestiegenen Straßenverkehrsaufkommens<br />

im Raum Ratzeburg for<strong>de</strong>rten Anwohner <strong>de</strong>n<br />

Bau einer Ortsumgehung Ratzeburg im Zuge <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esstraße 208, um die Innenstadt von Ratzeburg<br />

verkehrlich zu entlasten. Anfang <strong>de</strong>s Jahres<br />

1992 beschloss die Lan<strong>de</strong>sregierung Schleswig-<br />

Holstein (Lan<strong>de</strong>sregierung), die geplante B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 20 südlich um Lübeck herumzuführen<br />

<strong>und</strong> auf <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehung Ratzeburg<br />

zu verzichten. Daraufhin stufte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

dieses Vorhaben im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

1992 in <strong>de</strong>n „Weiteren Bedarf“<br />

ein.<br />

Der Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> wur<strong>de</strong><br />

zuletzt im November 1993 fortgeschrieben.<br />

Einer Initiative von B<strong>und</strong>estagsabgeordneten<br />

von En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 1992 folgend, stufte <strong>de</strong>r<br />

Gesetzgeber die rd. 6 km lange Ortsumgehung<br />

Ratzeburg in <strong>de</strong>n „Vordringlichen Bedarf“ ein.<br />

Die Gesamtkosten schätzte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

auf insgesamt 35 Mio. DM.<br />

Bereits En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 1992 hatte die Lan<strong>de</strong>sregierung<br />

die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

beauftragt, auch Alternativen zum Bau einer<br />

Ortsumgehung durch Ausbau vorhan<strong>de</strong>ner Straßen<br />

mit geringeren Eingriffen in Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft zu entwickeln. Die Straßenbauverwaltung<br />

untersuchte mehrere Varianten für Bau<strong>und</strong><br />

Ausbaumaßnahmen mit <strong>de</strong>m Ergebnis, dass<br />

die verkehrliche Entlastung <strong>de</strong>r Stadt Ratzeburg<br />

bei einer Ortsumgehung relativ gering sein wird.<br />

So haben Verkehrsuntersuchungen für alle Planfälle<br />

gezeigt, dass höchstens 20 v. H. <strong>de</strong>s innerstädtischen<br />

Verkehrs auf eine Ortsumgehung<br />

verlagert wer<strong>de</strong>n könnten, da dieser hauptsächlich<br />

aus Quell-, Ziel- <strong>und</strong> Binnenverkehren besteht.<br />

Darüber hinaus wird die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 20 nach ihrer Fertigstellung <strong>de</strong>n Raum Ratzeburg<br />

vom überregionalen Verkehr nicht unerheblich<br />

entlasten. Wegen <strong>de</strong>s geringen Verkehrswertes<br />

<strong>und</strong> eines für <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>-<br />

projekte nicht ausreichen<strong>de</strong>n Nutzen-Kosten-<br />

Verhältnisses bei geschätzten Gesamtkosten je<br />

nach Variante zwischen rd. 21 <strong>und</strong> rd.<br />

95 Mio. DM sah die Straßenbauverwaltung seit<br />

Mitte <strong>de</strong>s Jahres 1995 von weiteren Planungen<br />

zur Linienführung ab.<br />

Im Vorfeld erneuter Planungsabstimmungen mit<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium fasste die Straßenbauverwaltung<br />

im Mai 1997 ihre bis dahin vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Erkenntnisse zum Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

dahingehend zusammen, dass die Notwendigkeit<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme aus rein fachlicher <strong>und</strong><br />

wirtschaftlicher Betrachtungsweise schwer begründbar<br />

sei. Auch sei die Aufnahme in <strong>de</strong>n<br />

„Vordringlichen Bedarf“ <strong>de</strong>s Bedarfsplans für<br />

die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> seinerzeit nicht anlässlich<br />

einer entsprechen<strong>de</strong>n positiven verkehrswirtschaftlichen<br />

Bewertung, son<strong>de</strong>rn aufgr<strong>und</strong> eines<br />

interfraktionellen Antrags erfolgt. Zu<strong>de</strong>m stün<strong>de</strong>n<br />

die zu erwarten<strong>de</strong>n Kosten angesichts <strong>de</strong>r<br />

angespannten Haushaltslage einer Realisierung<br />

entgegen. Sollte es jedoch bei <strong>de</strong>r politischen<br />

Absicht bleiben, die Maßnahme zu realisieren,<br />

sollte das B<strong>und</strong>esministerium eine Trassenführung<br />

für die weitere Bearbeitung bestimmen. Eine<br />

Entscheidung hierüber wur<strong>de</strong> bisher nicht getroffen.<br />

51.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof teilt die Zweifel <strong>de</strong>r<br />

Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Schleswig-<br />

Holstein, eine Ortsumgehung Ratzeburg im Zuge<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 208 zu bauen. Diese wird<br />

auch nach seiner Auffassung die verkehrlichen<br />

Probleme <strong>de</strong>r Stadt nach bisher vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Erkenntnissen nicht o<strong>de</strong>r nur unzureichend lösen.<br />

Er sieht daher keine Veranlassung, das Vorhaben<br />

weiter im „Vordringlichen Bedarf“ <strong>de</strong>s<br />

Bedarfsplans für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> zu belassen.<br />

Sofern das Projekt <strong>de</strong>nnoch weiterverfolgt<br />

wer<strong>de</strong>n sollte, hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium empfohlen, dieses auf<br />

<strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen <strong>und</strong> geplanten<br />

Verkehrsnetzes sowie <strong>de</strong>r absehbaren Verkehrsentwicklung<br />

zu überprüfen <strong>und</strong> neu zu bewerten.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof geht hierbei davon<br />

aus, dass das B<strong>und</strong>esministerium bei <strong>de</strong>r anstehen<strong>de</strong>n<br />

Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplans für die<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> das Vorhaben nur dann zur<br />

Beschlussfassung durch <strong>de</strong>n Deutschen B<strong>und</strong>estag<br />

vorschlägt, wenn sein aktueller verkehrlicher<br />

Bedarf nachgewiesen ist. Einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Beschluss hatte <strong>de</strong>r Rechnungsprüfungsausschuss<br />

<strong>de</strong>s Haushaltsausschusses <strong>de</strong>s Deutschen<br />

205


B<strong>und</strong>estages bereits im Jahre 1998 gefasst (vgl.<br />

Protokoll Nr. 41 vom 4. Februar 1998 i. V. m.<br />

Drucksache 13/8550 Nr. 65).<br />

51.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, dass es<br />

die Maßnahme in die anstehen<strong>de</strong> Überarbeitung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans <strong>und</strong> die darin<br />

eingebettete Novellierung <strong>de</strong>s Fernstraßenausbaugesetzes<br />

sowie die Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplans<br />

für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> einbeziehen<br />

wer<strong>de</strong>. Es habe das Ziel, das Projekt als<br />

B<strong>und</strong>esmaßnahme aus <strong>de</strong>m Bedarfsplan zu streichen,<br />

sofern die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

für die Untersuchung zur Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

Bedarfsplans keine kostengünstigeren Alternativen<br />

mit einem <strong>de</strong>utlich besseren Nutzen-Kosten-<br />

Verhältnis vorlegt.<br />

51.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof sieht sich mit <strong>de</strong>r Stellungnahme<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums in seiner<br />

Auffassung bestätigt, wonach <strong>de</strong>r Bau einer<br />

Ortsumgehung Ratzeburg im Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße<br />

208 keine vordringliche Maßnahme im<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz ist. Seit <strong>de</strong>m Jahre 1995<br />

steht fest, dass für das Projekt we<strong>de</strong>r ein ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Verkehrswert noch eine für Bedarfsplanmaßnahmen<br />

gefor<strong>de</strong>rte Wirtschaftlichkeit<br />

vorliegt. Da <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof keine Anhaltspunkte<br />

für eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verbesserung<br />

dieser Kriterien sieht, hält er es für geboten, auf<br />

die Maßnahme endgültig zu verzichten <strong>und</strong> diese<br />

aus <strong>de</strong>m Bedarfsplan zu streichen. Damit<br />

könnten B<strong>und</strong>eshaushaltsmittel von min<strong>de</strong>stens<br />

21 Mio. DM eingespart o<strong>de</strong>r für an<strong>de</strong>re vordringliche<br />

Maßnahmen im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

206<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 51:<br />

Die Beschlussfassung wur<strong>de</strong> vertagt.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 07.07.2000 – Seite 33]<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am<br />

28. Juni 2002 beschlossen:<br />

a) Sollten die vorliegen<strong>de</strong>n vorläufigen Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung zu <strong>de</strong>r<br />

neuen Variante zutreffen, sieht <strong>de</strong>r Ausschuss<br />

seine Vorbehalte zur Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r<br />

Ortsumgehung Ratzeburg als ausgeräumt an.<br />

Insofern sieht er seine Be<strong>de</strong>nken gegen alle<br />

früheren Varianten bestätigt.<br />

b) Im Übrigen geht <strong>de</strong>r Ausschuss davon aus,<br />

dass das Vorhaben „Ortsumgehung Ratzeburg“<br />

im vorgesehenen Verfahren zur B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r parlamentarischen<br />

Beschlussfassung zum Bedarfsplan<br />

behan<strong>de</strong>lt wird <strong>und</strong> die Planungen unverzüglich<br />

wie<strong>de</strong>r aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Nr. 94 Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

für die Korruptionsbekämpfung<br />

im<br />

Straßenbau<br />

(Kapitel 12 10)<br />

94.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof beschäftigt sich im<br />

Rahmen seiner Prüfungstätigkeit seit langem<br />

auch mit <strong>de</strong>r Korruption, ihren Erscheinungsformen,<br />

Auswirkungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Möglichkeiten<br />

ihrer Verhin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Bekämpfung. Die Verhin<strong>de</strong>rung<br />

<strong>und</strong> Bekämpfung von Korruption bil<strong>de</strong>t<br />

zwar nicht <strong>de</strong>n Schwerpunkt <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes, bei seinen örtlichen<br />

Erhebungen <strong>de</strong>ckt er aber vielfach Sachverhalte<br />

auf, die Korruption o<strong>de</strong>r Manipulationen ermöglichen<br />

o<strong>de</strong>r begünstigen. Korruptions<strong>de</strong>likte fügen<br />

<strong>de</strong>r Volkswirtschaft große finanzielle Schä<strong>de</strong>n<br />

zu. Korruptionsverhin<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> -bekämpfung<br />

haben daher einen hohen Stellenwert.


94.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat festgestellt, dass<br />

bislang Vorgesetzte <strong>und</strong> Mitarbeiter in <strong>de</strong>n<br />

Dienststellen nur wenig mit <strong>de</strong>r Problematik <strong>de</strong>r<br />

Verhin<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> Bekämpfung von Korruption<br />

vertraut sind. Er hält es daher für sinnvoll <strong>und</strong><br />

notwendig, <strong>de</strong>n im öffentlichen Dienst Beschäftigten<br />

in <strong>de</strong>r Praxis anwendbare Kriterien zur<br />

Erkennung, Verhin<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> Bekämpfung <strong>de</strong>r<br />

Korruption an die Hand zu geben.<br />

Zu diesem Zweck hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung<br />

im Straßenbau erarbeitet 260 <strong>und</strong> sie<br />

B<strong>und</strong>esministerien, Lan<strong>de</strong>srechnungshöfen <strong>und</strong><br />

im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es tätigen Straßenbauverwaltungen<br />

zur Verfügung gestellt. Die Hinweise<br />

<strong>und</strong> Empfehlungen beruhen auf <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />

verschie<strong>de</strong>ner Prüfungen im Bereich <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus.<br />

Sie sollen die B<strong>und</strong>esministerien<br />

<strong>und</strong> die sonstigen Dienststellen über die<br />

Möglichkeiten beraten, wie sie Korruption erkennen,<br />

verhin<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> bekämpfen können.<br />

Diese Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong>esrechnungshof bereits<br />

veröffentlichten „Indikatorenliste“ 261 hinaus.<br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>n darin beschriebenen Auffälligkeiten,<br />

die einen Korruptionsverdacht begrün<strong>de</strong>n<br />

können, zeigt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

nunmehr Gefahren auf, die aus <strong>de</strong>n jeweils beschriebenen<br />

Situationen erwachsen können. Anschließend<br />

gibt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof aufgr<strong>und</strong><br />

seiner Prüfungserfahrung Anregungen<br />

<strong>und</strong> Empfehlungen, welche Maßnahmen die<br />

Verwaltung ergreifen könnte <strong>und</strong> sollte, um<br />

Scha<strong>de</strong>n zu verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r gering zu halten.<br />

Die Darstellung glie<strong>de</strong>rt sich entsprechend <strong>de</strong>n<br />

Bereichen, in <strong>de</strong>nen Korruption üblicherweise<br />

auftritt: <strong>de</strong>n Auftragsbereich, <strong>de</strong>n Kontrollbereich<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n personenbezogenen Bereich. Zu<br />

je<strong>de</strong>m Bereich sind die jeweils typischen Erscheinungsformen<br />

beschrieben.<br />

Die Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen beschränken<br />

sich zwar auf wesentliche Auffälligkeiten, Gefahren<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen im Bereich <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus.<br />

Die darin enthaltenen Kriterien<br />

260 B<strong>und</strong>esrechnungshof, Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen zur<br />

Korruptionsbekämpfung im Straßenbau, Frankfurt am<br />

Main, 12. November 1998 - Az. V 3 - 1998 - 0011 -<br />

261 B<strong>und</strong>esrechnungshof, Dokumentation „Son<strong>de</strong>rtagung<br />

Korruption <strong>und</strong> Vergabemanipulation im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau“,<br />

Frankfurt am Main, März 1997, S. 234 ff.<br />

sind aber unmittelbar o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st entsprechend<br />

auch auf an<strong>de</strong>re Bereiche <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Haushalte übertragbar. Überall, wo Aufträge<br />

vergeben, Beschaffungen ausgeführt <strong>und</strong> Leistungen<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>n Anfängen <strong>de</strong>r<br />

Korruption mit erhöhter Aufmerksamkeit zu begegnen.<br />

94.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

herausgegebenen Hinweise <strong>und</strong><br />

Empfehlungen begrüßt <strong>und</strong> sieht darin einen<br />

wichtigen Beitrag zur Verhin<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> Bekämpfung<br />

<strong>de</strong>r Korruption im Bereich <strong>de</strong>s Straßenbaus.<br />

Nr. 95 Empfehlungen für die<br />

Bauüberwachung im<br />

Straßenbau<br />

(Kapitel 12 10)<br />

95.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat bei seinen Prüfungen<br />

immer wie<strong>de</strong>r Defizite bei <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

im Straßenbau festgestellt. Die Bauüberwachung<br />

für Straßenbaumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

obliegt <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

im Wege <strong>de</strong>r Auftragsverwaltung. Sie beinhaltet<br />

die Überwachung <strong>de</strong>r von Auftragnehmern auszuführen<strong>de</strong>n<br />

vertraglichen Leistungen sowie die<br />

Kontrolle über die dafür zu verausgaben<strong>de</strong>n Mittel.<br />

Dem B<strong>und</strong> entsteht durch mangelhafte Bauüberwachung<br />

fortwährend finanzieller Scha<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>ssen Umfang sich nicht näher bestimmen<br />

lässt.<br />

95.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat querschnittlich in<br />

verschie<strong>de</strong>nen Straßenbaudienststellen erhoben,<br />

wie die Verwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bau von<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> überwachen. Dabei hat er<br />

Erkenntnisse <strong>de</strong>r früheren Vorprüfungsstellen<br />

sowie bereits vorliegen<strong>de</strong> eigene Prüfungsergebnisse<br />

einbezogen.<br />

Die Prüfung hat die bereits bekannten Mängel in<br />

<strong>de</strong>r Bauüberwachung bestätigt. Hauptursache für<br />

die stetig abnehmen<strong>de</strong> Qualität <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

sind <strong>de</strong>r ständige Personalabbau in <strong>de</strong>n<br />

Straßenbauverwaltungen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Vergabe <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Tätigkeiten an<br />

Ingenieurbüros, ohne diese ausreichend zu kontrollieren.<br />

Eine weitere Ursache ist die unzureichen<strong>de</strong><br />

verwaltungsinterne fach- <strong>und</strong> dienstauf-<br />

207


sichtliche Kontrolle <strong>de</strong>r Mitarbeiter durch die<br />

jeweiligen Vorgesetzten in <strong>de</strong>n Straßenbaudienststellen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr,<br />

Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (B<strong>und</strong>esministerium)<br />

<strong>und</strong> die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r haben die Mängel <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

erkannt <strong>und</strong> suchen nach Möglichkeiten zur Abhilfe.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat in seiner an das<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> die Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r übersandten Prüfungsmitteilung<br />

die beson<strong>de</strong>rs häufigen Mängel <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

zusammengestellt <strong>und</strong> die zuständigen<br />

Dienststellen über Möglichkeiten beraten,<br />

die Bauüberwachung zu verbessern. Gleichzeitig<br />

hat er <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium empfohlen, sich<br />

über die unterschiedlichen Vorgaben <strong>und</strong> die<br />

Lösungsansätze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Bauüberwachung <strong>und</strong> zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r<br />

Dienst- <strong>und</strong> Fachaufsicht zu informieren <strong>und</strong><br />

208<br />

diese auszuwerten.<br />

Ohne angemessene fach- <strong>und</strong> dienstaufsichtliche<br />

Begleitung ist keine ausreichen<strong>de</strong> Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

Bauüberwachungsfunktion zu erwarten. Der<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

daher empfohlen, die Län<strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Auftragsverwaltung zur besseren Bauüberwachung<br />

anzuhalten. Hierzu sollte es einheitliche<br />

Vorgaben <strong>und</strong> Checklisten über die generellen<br />

Bauüberwachungsaufgaben erarbeiten, Empfehlungen<br />

zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r verwaltungsinternen<br />

Bauüberwachung im Rahmen <strong>de</strong>r Dienst<strong>und</strong><br />

Fachaufsicht entwerfen sowie auf eine fachaufsichtliche<br />

Kontrolle <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

durch Ingenieurbüros hinwirken.<br />

95.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

herausgegebenen Anregungen <strong>und</strong><br />

Empfehlungen begrüßt <strong>und</strong> zugesagt, für ihre<br />

Umsetzung zu sorgen.<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 2000<br />

Nr. 46 Privat vorfinanzierte<br />

Straßenbaumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

(Kapitel 12 10 Titel 822 22)<br />

46.0<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium verwirklicht<br />

15 weitere Straßenbauprojekte im<br />

Wege <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung.<br />

Zu Beginn <strong>de</strong>s Jahres 1999 rechnete<br />

es mit Baukosten in Höhe von rd.<br />

452 Mio. DM. Für die private Vorfinanzierung<br />

waren zusätzlich Finanzierungskosten<br />

in Höhe von rd.<br />

270 Mio. DM eingeplant.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat das Parlament<br />

nicht umfassend über die<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Vorhaben in<br />

ihrer beson<strong>de</strong>ren Finanzierungsform<br />

<strong>und</strong> über die Arbeitsmarkteffekte informiert.<br />

Es hat die bisherigen Erfahrungen<br />

mit <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung<br />

nicht ausgewertet <strong>und</strong> keine<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage aktueller Daten<br />

durchgeführt. Die Darstellung im<br />

(BT-Drs. 14/4226 v. 23. Oktober 2000)<br />

Haushaltsplan wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>m<br />

Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Haushaltsklarheit.<br />

46.1 Vorbemerkung<br />

Im Gegensatz zur konventionellen Finanzierung<br />

von Straßenbauprojekten aus <strong>de</strong>m Verkehrshaushalt<br />

wird <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eshaushalt bei<br />

<strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung erst ein Jahr<br />

nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Projekte durch Zins<br />

<strong>und</strong> Tilgung über einen Zeitraum von<br />

15 Jahren belastet.<br />

Der Deutsche B<strong>und</strong>estag hatte im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Beschlussfassung zu <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>eshaushalten<br />

<strong>de</strong>r Jahre 1994 bis 1996 <strong>de</strong>r privaten<br />

Vorfinanzierung von insgesamt 12 Pilotprojekten<br />

im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau zugestimmt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hatte in seinen<br />

Bemerkungen 1995 (Drucksache 13/2600<br />

Nr. 18) u. a. darauf hingewiesen, dass die<br />

private Vorfinanzierung gegenüber einer<br />

unmittelbaren Haushaltsfinanzierung unwirtschaftlich<br />

ist. Er hatte <strong>de</strong>shalb empfohlen,<br />

bei künftigen Entscheidungen über die Vergabe<br />

von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>projekten seine<br />

Prüfungserkenntnisse zu berücksichtigen.<br />

Auch das Parlament hatte angemahnt, dass<br />

mit <strong>de</strong>m Instrument <strong>de</strong>r privaten Vorfinan-


zierung vorsichtig umgegangen wer<strong>de</strong>n müsse.<br />

Zwar könnten durch die private Vorfinanzierung<br />

einzelne Projekte im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bau<br />

frühzeitig realisiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Verkehrshaushalt wer<strong>de</strong> dann jedoch in<br />

späteren Jahren durch <strong>de</strong>n Schul<strong>de</strong>ndienst<br />

für die Bau- <strong>und</strong> Finanzierungskosten dieser<br />

Projekte belastet. Dies verringere die Mittel<br />

für investive Maßnahmen. Die Anzahl <strong>de</strong>r in<br />

dieser Finanzierungsform zu verwirklichen<strong>de</strong>n<br />

Vorhaben war daher begrenzt wor<strong>de</strong>n.<br />

Im Jahre 1998 stan<strong>de</strong>n frei gewor<strong>de</strong>ne Verpflichtungsermächtigungen<br />

bei <strong>de</strong>n 12 Pilotprojekten<br />

in Höhe von 926 Mio. DM zur<br />

Verfügung, die für weitere privat vorfinanzierte<br />

Straßenbauprojekte mit Bauinvestitionen<br />

in Höhe von etwa 550 Mio. DM verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n sollten, um damit schnell zusätzliche<br />

Arbeitsplätze zu schaffen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium schlug <strong>de</strong>m Haushaltsausschuss<br />

<strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages<br />

15 Projekte vor, die sowohl in <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esverkehrswegeplänen<br />

1985 <strong>und</strong> 1992 als auch<br />

in <strong>de</strong>n Vorjahren im Straßenbauplan aufgelistet<br />

bzw. im Bedarfsplan enthalten waren.<br />

Nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Planungen zu Beginn<br />

<strong>de</strong>s Jahres 1999 veranschlagte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die Baukosten mit rd.<br />

452 Mio. DM <strong>und</strong> die Finanzierungskosten<br />

mit rd. 270 Mio. DM. Der Haushaltsausschuss<br />

nahm <strong>de</strong>n Vorschlag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

zur Ausweitung <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung<br />

um 15 Projekte auf nunmehr<br />

insgesamt 27 privat vorfinanzierte Maßnahmen<br />

zur Kenntnis.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof erstreckte seine<br />

Prüfung auf diese weiteren 15 vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

verfolgten Straßenbauprojekte.<br />

46.2 Auswertung <strong>de</strong>r Pilotprojekte<br />

46. 2.1<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hatte die 12 Pilotprojekte<br />

zur privaten Vorfinanzierung mit<br />

<strong>de</strong>m erklärten Ziel ausgewiesen, wertvolle<br />

Erfahrungen für die künftige Anwendung<br />

neuer privatwirtschaftlicher Finanzierungsformen<br />

zu sammeln. Es legte bislang keinen<br />

Erfahrungsbericht hierzu vor.<br />

46.2.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium die private Vorfinanzierung<br />

fortsetzt, ohne zuvor die Erfah-<br />

rungen aus <strong>de</strong>n 12 Pilotprojekten ausgewertet<br />

zu haben.<br />

46.2.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat erklärt, für einen<br />

Erfahrungsbericht hätten zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Projektauswahl noch keine ausreichen<strong>de</strong>n<br />

Erkenntnisse vorgelegen. Zwar seien einzelne<br />

Baumaßnahmen o<strong>de</strong>r Teile davon bereits<br />

<strong>de</strong>m Verkehr übergeben wor<strong>de</strong>n. Es sei aber<br />

noch keine <strong>de</strong>r bisher begonnenen Maßnahmen<br />

abgeschlossen gewesen. Auch habe<br />

noch keine Maßnahme die Phase <strong>de</strong>r Refinanzierung<br />

erreicht. Somit hätten seinerzeit<br />

nur Erfahrungen mit <strong>de</strong>r Vergabe <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r für einige Maßnahmen bereits<br />

angefallenen Finanzierungskosten für Teilzeiträume<br />

<strong>de</strong>r Bauphase vorgelegen. Dagegen<br />

habe es an einer genügen<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Bewertung <strong>de</strong>r finanziellen Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung noch<br />

gefehlt.<br />

46.2.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt, solange<br />

keine weiteren Straßenbauprojekte im Wege<br />

<strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung zu verwirklichen,<br />

bis hinreichen<strong>de</strong> Erkenntnisse aus <strong>de</strong>n<br />

Pilotprojekten vorliegen <strong>und</strong> ausgewertet<br />

sind.<br />

46.3 Nachweise über Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>und</strong> Einfluss auf <strong>de</strong>n<br />

Arbeitsmarkt<br />

46.3.1<br />

Die 15 Straßenbauprojekte trugen die gleichen<br />

Bezeichnungen wie die in <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esverkehrswegeplänen<br />

1985 <strong>und</strong> 1992 <strong>und</strong> die<br />

in <strong>de</strong>n Bedarfsplänen aufgeführten Maßnahmen,<br />

wichen aber hinsichtlich Streckenlängen<br />

<strong>und</strong> Baukosten erheblich von <strong>de</strong>n ursprünglich<br />

geplanten Straßenbaumaßnahmen<br />

ab. Das B<strong>und</strong>esministerium passte die teilweise<br />

über 15 Jahre alten Daten zur Bewertung<br />

<strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Dringlichkeit<br />

nicht <strong>de</strong>n verän<strong>de</strong>rten Bedingungen an.<br />

Es verzichtete auch auf eine Aktualisierung<br />

<strong>de</strong>r Nutzen-Kosten- o<strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

für diese 15 Projekte.<br />

Aus <strong>de</strong>n Unterlagen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

ging hervor, dass bei fünf Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />

privaten Vorfinanzierung das Nutzen-<br />

Kosten-Verhältnis die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />

für die Einstufung <strong>de</strong>r Maßnahmen als<br />

„bauwürdig“ unterschritt.<br />

209


Das B<strong>und</strong>esministerium begrün<strong>de</strong>te die 15<br />

weiteren Projekte mit <strong>de</strong>r schnellen Schaffung<br />

zusätzlicher Arbeitsplätze. Dabei ging<br />

es davon aus, dass mit einer zusätzlichen<br />

Bauinvestition von einer Milliar<strong>de</strong> DM ca.<br />

10.000 bis 16.000 Arbeitsplätze in <strong>de</strong>r Bauwirtschaft<br />

<strong>und</strong> ca. 12.500 bis 20.000 Arbeitsplätze<br />

insgesamt geschaffen o<strong>de</strong>r gesichert<br />

wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

46.3.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass das B<strong>und</strong>esministerium es<br />

versäumt hat, die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r privaten<br />

Vorfinanzierung für die 15 Projekte<br />

nachzuweisen. Nach<strong>de</strong>m sich die früheren<br />

Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen für die Aufnahme<br />

<strong>de</strong>r Vorhaben in die B<strong>und</strong>esverkehrswegepläne<br />

1985 <strong>und</strong> 1992 <strong>und</strong> in die Bedarfspläne<br />

bei einigen Projekten – etwa im Hinblick<br />

auf die geplanten Streckenlängen bzw. die<br />

Baukosten – wesentlich geän<strong>de</strong>rt hatten, war<br />

aus Sicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes eine<br />

Neubewertung anhand <strong>de</strong>s aktuellen Datenmaterials<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat darauf hingewiesen, dass die<br />

Aktualisierung <strong>de</strong>r Planungsdaten auch Voraussetzung<br />

für eine umfassen<strong>de</strong> Information<br />

<strong>de</strong>s Parlamentes – insbeson<strong>de</strong>re über die<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Vorhaben – war. Er<br />

hat ferner beanstan<strong>de</strong>t, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

sich bei fünf Projekten nicht an die<br />

eigenen Vorgaben hinsichtlich <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />

an das Nutzen-Kosten-Verhältnis<br />

hielt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

unterstellten Arbeitsplatzeffekte<br />

<strong>de</strong>r 15 Straßenbauprojekte wesentlich<br />

geringer veranschlagt. Er hat darauf hingewiesen,<br />

dass <strong>de</strong>r Jahresumsatz pro Arbeitsplatz<br />

im Straßenbau nach <strong>de</strong>m Statistischen<br />

Jahrbuch für das Jahr 1997 rd. 185.600 DM<br />

beträgt. Danach können mit einer Investition<br />

in Höhe von rd. 452 Mio. DM knapp 2.300<br />

(Jahres-)Arbeitsplätze in <strong>de</strong>r Bauwirtschaft<br />

geschaffen o<strong>de</strong>r gesichert wer<strong>de</strong>n. Wer<strong>de</strong>n<br />

die Investitionen auf drei Jahre verteilt, so<br />

könnten in diesem begrenzten Zeitraum etwa<br />

800 Arbeitsplätze in <strong>de</strong>r Bauwirtschaft entstehen<br />

bzw. gesichert wer<strong>de</strong>n. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat zu be<strong>de</strong>nken gegeben, dass<br />

die 15 Projekte wegen <strong>de</strong>r vergleichsweise<br />

kleinen Jahresraten keinen nachweisbaren<br />

Einfluss auf <strong>de</strong>n Arbeitsmarkt haben.<br />

210<br />

46.3.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat erklärt, es habe<br />

die Beschlüsse <strong>de</strong>s Parlamentes auszuführen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Haushaltsausschuss <strong>de</strong>s Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estages habe die Ausweitung <strong>de</strong>r privaten<br />

Vorfinanzierung zur Kenntnis genommen.<br />

Dabei müsse davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass das Parlament die Position <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes zur privaten Vorfinanzierung<br />

kenne. Im Übrigen habe das<br />

B<strong>und</strong>esministerium in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

wie<strong>de</strong>rholt zur Wirtschaftlichkeit Stellung<br />

genommen. Eine erneute Diskussion führe<br />

zu keinen neuen Erkenntnissen.<br />

Die Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Streckenlängen <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Baukosten bei <strong>de</strong>n Nutzen-Kosten-<br />

Verhältnis-Berechnungen seien nicht an<strong>de</strong>rs<br />

zu bewerten als bei <strong>de</strong>r konventionellen Finanzierung,<br />

wenn Veranschlagungseinheiten<br />

in Verkehrseinheiten, Bauabschnitte o<strong>de</strong>r<br />

Baulose getrennt wür<strong>de</strong>n. Da alle Maßnahmen<br />

zum vordringlichen Bedarf gehörten,<br />

seien zu verschie<strong>de</strong>nen Zeiten Berechnungen<br />

zum Nutzen-Kosten-Verhältnis durchgeführt<br />

wor<strong>de</strong>n. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Entscheidung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Vergabe seien alle Maßnahmen mit<br />

einem positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis<br />

<strong>und</strong> damit als bauwürdig eingestuft gewesen.<br />

Gleichzeitig wer<strong>de</strong> zum Nachweis <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ein so genanntes<br />

Kostenmanagement durchgeführt. Dieses basiere<br />

auf <strong>de</strong>n Daten <strong>de</strong>r letzten Berechnung<br />

<strong>und</strong> setze u. a. die ursprünglichen Kosten zu<br />

<strong>de</strong>n aktuellen Kosten unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Straßenlängen ins Verhältnis.<br />

Durch das auch bei <strong>de</strong>r konventionellen Finanzierung<br />

praktizierte Kostenmanagement<br />

seien die aktuellen Nachweise <strong>de</strong>r Bauwürdigkeit<br />

erbracht.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat die Auffassung<br />

vertreten, mit <strong>de</strong>n 15 privat vorfinanzierten<br />

Straßenbauprojekten sei ein zusätzliches<br />

konjunkturell sofort wirksames Bauvolumen<br />

in Höhe von rd. 550 Mio. DM initiiert wor<strong>de</strong>n.<br />

Dazu kämen noch Sek<strong>und</strong>äreffekte in<br />

<strong>de</strong>r Größenordnung von etwa 25 % <strong>de</strong>r primären<br />

Wirkungen, sodass eine Investition<br />

von einer Milliar<strong>de</strong> DM etwa 12.500 bis<br />

20.000 Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

46.3.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof befasst sich nicht<br />

mit <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Maßnahmen im


Haushaltsausschuss <strong>und</strong> im Parlament, son<strong>de</strong>rn<br />

beanstan<strong>de</strong>t die geringe Aussagekraft<br />

<strong>und</strong> Aktualität <strong>de</strong>r diesen Gremien vorgelegten<br />

Unterlagen <strong>und</strong> Begründungen. Das Parlament<br />

hatte das B<strong>und</strong>esministerium bereits<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n 12 Pilotprojekten<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, mit <strong>de</strong>m Instrument <strong>de</strong>r privaten<br />

Vorfinanzierung vorsichtig umzugehen.<br />

Deshalb war bei einer Erweiterung auf<br />

27 Projekte eine Dokumentation erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

die die Vor- <strong>und</strong> Nachteile <strong>und</strong> die<br />

Auswirkungen auf künftige Haushaltsjahre<br />

<strong>de</strong>tailliert aufzeigt <strong>und</strong> belegt. Der bloße<br />

Hinweis auf die Gleichartigkeit mit <strong>de</strong>r konventionellen<br />

Finanzierung reicht hierfür wegen<br />

<strong>de</strong>r sich weit in die Zukunft erstrecken<strong>de</strong>n<br />

Belastung <strong>de</strong>s Verkehrshaushaltes nicht<br />

aus. Der Einsatz frei gewor<strong>de</strong>ner Verpflichtungsermächtigungen<br />

für eine Erweiterung<br />

eines begrenzten Maßnahmenumfangs<br />

weicht auch <strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Haushaltstransparenz<br />

auf, in<strong>de</strong>m er die konkrete maßnahmenbezogene<br />

Veranschlagung von Ausgaben<br />

<strong>und</strong> Verpflichtungsermächtigungen<br />

umgeht.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält es nach wie<br />

vor für unklar, aus welchem Gr<strong>und</strong>e das<br />

B<strong>und</strong>esministerium bei fünf Maßnahmen –<br />

abweichend von <strong>de</strong>n sonst gelten<strong>de</strong>n höheren<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen – ein gera<strong>de</strong> noch im positiven<br />

Bereich liegen<strong>de</strong>s Nutzen-Kosten-<br />

Verhältnis als ausreichend ansah, um die<br />

Maßnahmen als „bauwürdig“ einzustufen.<br />

Für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esrechnungshof ist nicht plausibel,<br />

wie mit geplanten Baukosten von rd.<br />

452 Mio. DM für Maßnahmen, die über einen<br />

Zeitraum von rd. drei Jahren verwirklicht<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, ein „konjunkturell sofort<br />

wirksames Bauvolumen in Höhe von rd.<br />

550 Mio. DM initiiert“ wer<strong>de</strong>n kann. Selbst<br />

wenn man <strong>de</strong>r Schätzung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

bezüglich <strong>de</strong>r sek<strong>und</strong>ären Wirkung<br />

in Höhe von 25 % <strong>de</strong>r primären Effekte<br />

folgt, wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Berechnungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes für einen Zeitraum<br />

von drei Jahren insgesamt höchstens ca.<br />

1.000 Arbeitsplätze geschaffen o<strong>de</strong>r gesichert.<br />

Die darüber hinausgehen<strong>de</strong>n Annahmen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums sind nicht belegt.<br />

46.4 Darstellung von Bau- <strong>und</strong> Finanzierungskosten<br />

im Haushaltsplan<br />

1999<br />

46.4.1<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium wies die Bau- <strong>und</strong><br />

Finanzierungskosten <strong>de</strong>r 15 privat vorfinanzierten<br />

Straßenbauprojekte im Haushaltsplan<br />

für das Jahr 1999 in einer Gesamtsumme<br />

aus.<br />

46.4.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass die Darstellung <strong>de</strong>r 15 Projekte<br />

im Haushaltsplan nicht <strong>de</strong>n Haushaltsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

<strong>de</strong>r Wahrheit <strong>und</strong> Klarheit entspricht.<br />

Die Ausweisung <strong>de</strong>r Bau- <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Finanzierungskosten in einem Gesamtbetrag<br />

lässt keine Rückschlüsse auf die jeweilige<br />

Entwicklung dieser bei<strong>de</strong>n Kostenarten zu.<br />

Beispielsweise können steigen<strong>de</strong> Finanzierungskosten<br />

<strong>und</strong> fallen<strong>de</strong> Baukosten nicht<br />

erkennbar dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

46.4.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat darauf verwiesen,<br />

dass es im Jahre 1993 einen Vorschlag<br />

zur Darstellung <strong>de</strong>s Kapitaldienstes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Investitionskosten <strong>de</strong>r privat vorfinanzierten<br />

Maßnahmen in zwei verschie<strong>de</strong>nen Titeln<br />

unterbreitet habe, <strong>de</strong>m das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>de</strong>r Finanzen jedoch nicht gefolgt sei.<br />

Auch <strong>de</strong>r Haushalts- <strong>und</strong> Verkehrsauschuss<br />

hätten sich wie<strong>de</strong>rholt mit <strong>de</strong>r Darstellung<br />

<strong>und</strong> Veranschlagung <strong>de</strong>r Refinanzierungskosten<br />

befasst <strong>und</strong> eine getrennte Veranschlagung<br />

<strong>de</strong>r Baubedingten Kosten im Einzelplan<br />

12 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Refinanzierungsbedingten<br />

Kosten im Einzelplan 32 mehrheitlich<br />

abgelehnt.<br />

46.4.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält an seiner Auffassung<br />

fest, dass die Darstellung <strong>de</strong>r privat<br />

vorfinanzierten Maßnahmen verbessert wer<strong>de</strong>n<br />

sollte. Die Ablehnung <strong>de</strong>r getrennten<br />

Veranschlagung <strong>de</strong>r Investitionskosten <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s Schul<strong>de</strong>ndienstes in verschie<strong>de</strong>nen Einzelplänen<br />

wi<strong>de</strong>rspricht nicht <strong>de</strong>r Empfehlung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes, auch die Finanzierungskosten<br />

im Straßenbauplan auszuweisen.<br />

Sollte das B<strong>und</strong>esministerium dieser<br />

Empfehlung nicht folgen, bleibt unklar, auf<br />

welche Weise Baukostenän<strong>de</strong>rungen bzw.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Finanzierungskosten im<br />

Haushaltsplan zum Ausdruck kommen sollen.<br />

211


46.5 Darstellung <strong>de</strong>r Gesamtkosten<br />

im Haushaltsplan<br />

46.5.1<br />

Bei <strong>de</strong>r jetzt verwirklichten Form <strong>de</strong>r privaten<br />

Vorfinanzierung beginnt ein Jahr nach<br />

<strong>de</strong>r Fertigstellung <strong>de</strong>s Bauobjektes die Tilgung<br />

aus <strong>de</strong>m Verkehrshaushalt in 15 Jahresraten.<br />

Die zu tilgen<strong>de</strong> Gesamtsumme setzt<br />

sich aus <strong>de</strong>n Baukosten, <strong>de</strong>n vom Auftragnehmer<br />

übernommenen Bauzinsen von <strong>de</strong>r<br />

ersten Auszahlung bis zum Tilgungsbeginn<br />

nebst einem prozentualen Zuschlag für <strong>de</strong>n<br />

Finanzierungsgeber (Marge) sowie <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

zusammen. Die Jahresraten wer<strong>de</strong>n<br />

berechnet aus dieser Gesamtsumme, einer<br />

gleich bleiben<strong>de</strong>n Marge <strong>und</strong> einem variablen<br />

Zinssatz, <strong>de</strong>r einem Zinssatz <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Zentralbank entspricht. Eine vorzeitige<br />

Ablösung <strong>de</strong>r Restschuld ist möglich.<br />

46.5.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat es für erfor<strong>de</strong>rlich<br />

gehalten, dass die Gesamtkosten jährlich<br />

entsprechend <strong>de</strong>r Zinsentwicklung neu berechnet<br />

<strong>und</strong> im Haushaltsplan dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die beson<strong>de</strong>ren Finanzierungsgegebenheiten<br />

sollten im Haushaltsplan <strong>de</strong>utlich<br />

zum Ausdruck gebracht wer<strong>de</strong>n. Darüber<br />

hinaus sollte das B<strong>und</strong>esministerium eine<br />

vorzeitige Ablösung <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten<br />

prüfen.<br />

46.5.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat die Auffassung<br />

vertreten, eine jährliche Anpassung <strong>de</strong>r Kosten<br />

im Haushalt entsprechend <strong>de</strong>r Zinsentwicklung<br />

komme nicht in Betracht, da die<br />

zukünftige Zinsentwicklung nicht bekannt<br />

sei <strong>und</strong> u. a. ein nicht abschätzbarer Verwaltungsaufwand<br />

entstün<strong>de</strong>. Zurzeit seien die<br />

Zinsen ausreichend veranschlagt. Künftig<br />

wür<strong>de</strong>n auch Verpflichtungsermächtigungen<br />

für Kostenerhöhungen dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine vorzeitige Rückzahlung <strong>de</strong>s privat vorfinanzierten<br />

Maßnahmenvolumens wür<strong>de</strong> die<br />

angespannte Haushaltssituation im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>bereich<br />

noch verschärfen.<br />

46.5.4<br />

Für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esrechnungshof ist es unverständlich,<br />

dass auf die jährliche Anpassung<br />

212<br />

<strong>de</strong>r Kosten im Haushalt entsprechend <strong>de</strong>r<br />

Zinsentwicklung aus Grün<strong>de</strong>n eines damit<br />

angeblich verb<strong>und</strong>enen „unabschätzbaren<br />

Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s“ verzichtet wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Die verfügbare mo<strong>de</strong>rne Informationstechnik<br />

erlaubt solche Anpassungen ohne<br />

größeren Verwaltungsaufwand. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hält es außer<strong>de</strong>m für geboten,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium unverzüglich<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage aktueller Daten vornimmt <strong>und</strong><br />

dabei auch eine vorzeitige Ablösung <strong>de</strong>r<br />

Kredite berücksichtigt. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

bleibt aufgefor<strong>de</strong>rt zu prüfen, ob durch<br />

vorzeitige Kreditrückzahlungen mittelfristig<br />

Zinsausgaben eingespart <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Verkehrshaushalt<br />

dadurch zusätzliche Mittel für<br />

dringliche Investitionen zur Verfügung gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

46.6 Schlüssigkeit <strong>de</strong>r Darstellung<br />

im Haushaltsplan für das Jahr<br />

1999<br />

46.6.1<br />

Der B<strong>und</strong>eshaushaltsplan 1999 enthielt zu<br />

<strong>de</strong>n 15 Projekten an verschie<strong>de</strong>nen Stellen<br />

Angaben, die voneinan<strong>de</strong>r abhingen.<br />

• Im Hauptteil <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushaltsplanes<br />

im Kapitel 12 10 Titel 822 22 „Erwerb<br />

Privatfinanzierter B<strong>und</strong>esstraßenabschnitte“,<br />

wur<strong>de</strong>n für das jeweilige Haushaltsjahr<br />

die Ausgabeermächtigungen als Gesamtsumme<br />

sowie die erfor<strong>de</strong>rlichen Verpflichtungsermächtigungen<br />

als Gesamtsumme<br />

<strong>und</strong> in Jahresraten für <strong>de</strong>n Rückzahlungszeitraum<br />

aufgelistet (Jahresbetrachtungszeitraum).<br />

• In <strong>de</strong>r Übersicht 1 „Verpflichtungsermächtigungen<br />

(VE) im Einzelplan 12“ wur<strong>de</strong>n<br />

auch die zum o. g. Titel bereits eingegangenen<br />

<strong>und</strong> die für das Vorjahr <strong>und</strong> das laufen<strong>de</strong><br />

Haushaltsjahr genehmigten Verpflichtungsermächtigungen<br />

aufgeführt,<br />

wobei die Jahresraten für bis zu drei Jahre<br />

im Voraus einzeln, für die restlichen Jahre<br />

in einer Summe angegeben waren (zukünftiger<br />

fester Finanzmittelbedarf aufgr<strong>und</strong><br />

eingegangener bzw. beabsichtigter Verträge).


• In Tabelle 29 <strong>de</strong>r Anlage zu Kapitel 12 10<br />

– Straßenbauplan – waren die 15 Projekte<br />

einzeln aufgelistet <strong>und</strong> die jeweiligen Gesamtkosten<br />

(Baukosten <strong>und</strong> Finanzierungskosten<br />

in einer Gesamtsumme) dargestellt.<br />

Ferner waren dort die bis ins Vorjahr<br />

ausgegebenen, die im laufen<strong>de</strong>n Haushaltsjahr<br />

vorgesehenen <strong>und</strong> die für künftige<br />

Haushaltsjahre vorbehaltenen Ausgaben<br />

aufgeführt. Bei je<strong>de</strong>r Maßnahme waren die<br />

Höhe <strong>de</strong>r geplanten jährlichen ersten Ratenzahlung<br />

<strong>und</strong> das Jahr <strong>de</strong>r Fälligkeit angegeben.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r ersten Ratenzahlung<br />

war hier gr<strong>und</strong>sätzlich aus <strong>de</strong>n angegebenen<br />

Kosten, geteilt durch die Laufzeit<br />

von 15 Jahren, berechnet (Kostenabwicklung<br />

<strong>und</strong> zukünftig geplante Kosten).<br />

Aus <strong>de</strong>n Angaben in Tabelle 29 (Betrag <strong>de</strong>r<br />

ersten Ratenzahlung bzw. Jahresbetrag <strong>de</strong>r<br />

Verpflichtungsermächtigungen als konstante<br />

Beträge, Zahlungsbeginn <strong>und</strong> 15-Jahres-<br />

Zeitraum) ließen sich die Zahlungsströme in<br />

<strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahren <strong>und</strong> die ab einem<br />

bestimmten Zeitpunkt noch erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Mittel für <strong>de</strong>n gesamten Titel berechnen.<br />

46.6.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat anhand von<br />

Plausibilitätsrechnungen beispielhaft gezeigt,<br />

dass die Darstellung <strong>de</strong>r Projekte im<br />

Haushaltsplan <strong>und</strong> <strong>de</strong>n dazu gehören<strong>de</strong>n Anlagen<br />

nicht schlüssig ist. Die Angaben an<br />

verschie<strong>de</strong>nen Stellen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushaltsplans<br />

sind zum Teil wi<strong>de</strong>rsprüchlich <strong>und</strong><br />

vermitteln kein klares Bild über die zeitliche<br />

<strong>und</strong> finanzielle Abwicklung <strong>de</strong>r Projekte.<br />

46.6.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat Fehler <strong>und</strong> Darstellungsprobleme<br />

im Straßenbauplan eingeräumt<br />

<strong>und</strong> erklärt, dass diese bereinigt wür<strong>de</strong>n.<br />

Ungereimtheiten seien u. a. auch <strong>de</strong>shalb<br />

entstan<strong>de</strong>n, weil zwischen <strong>de</strong>m Aufstellungsentwurf<br />

im B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

elektronischen Auswertung von Buchungsvorgängen<br />

bei an<strong>de</strong>ren Dienststellen eine<br />

Zeit- o<strong>de</strong>r Buchungsdifferenz bestehe. Diese<br />

Differenzen seien vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

we<strong>de</strong>r zu vertreten noch zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

46.6.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält es für notwendig,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium alle<br />

Tabellen <strong>und</strong> Erläuterungen im Haushaltsplan<br />

<strong>und</strong> in <strong>de</strong>n dazu gehören<strong>de</strong>n Anlagen<br />

auf Richtigkeit <strong>und</strong> Plausibilität prüft. Durch<br />

organisatorische Vereinbarungen wie z. B.<br />

die Festlegung von Stichtagen können die<br />

aufgetretenen Differenzen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

46.7 Zusammenfassung <strong>de</strong>r Empfehlungen<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof rät <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium,<br />

keine weiteren privat vorfinanzierten<br />

Straßenbauprojekte durchzuführen,<br />

bis genügend Erfahrungen mit diesem Finanzierungsmo<strong>de</strong>ll<br />

vorliegen <strong>und</strong> ausgewertet<br />

sind. Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

auf, <strong>de</strong>n Haushaltsgesetzgeber auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage aktueller Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

umfassend über die Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung auf<br />

künftige Haushaltsjahre zu informieren.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfiehlt <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong>esministerium, die Darstellung <strong>de</strong>r privat<br />

vorfinanzierten Straßenbaumaßnahmen<br />

im Haushaltsplan gr<strong>und</strong>legend zu verbessern.<br />

Im Interesse <strong>de</strong>r Transparenz hält er es<br />

für erfor<strong>de</strong>rlich, dass die jährlichen Bauinvestitionen<br />

<strong>und</strong> Finanzierungskosten je geson<strong>de</strong>rt<br />

erkennbar wer<strong>de</strong>n. Auch sollten die<br />

Gesamtkosten entsprechend <strong>de</strong>r Zinsentwicklung<br />

jährlich neu berechnet <strong>und</strong> im<br />

Haushaltsplan dargestellt wer<strong>de</strong>n. In diesem<br />

Zusammenhang sollte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

prüfen, ob durch vorzeitige Rückzahlung<br />

<strong>de</strong>r Kredite unnötige Zinsausgaben eingespart<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium sollte – auch durch<br />

organisatorische Maßnahmen bei <strong>de</strong>r Datenerhebung<br />

– sicherstellen, dass <strong>de</strong>r Haushaltsplan<br />

einschließlich <strong>de</strong>r verbindlich eingeführten<br />

Anlagen insgesamt ein klares Bild<br />

von <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Gegebenheiten <strong>de</strong>r privaten<br />

Vorfinanzierung vermittelt.<br />

213


Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 46:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, für<br />

Transparenz im jeweiligen Haushaltsplan<br />

zu sorgen durch<br />

- getrennte Ausweisung <strong>de</strong>r jährlichen<br />

Bau- <strong>und</strong> Finanzierungskosten,<br />

- jährliche Ausweisung <strong>de</strong>r Gesamtkosten<br />

entsprechend <strong>de</strong>r Zinsentwicklung,<br />

- Vermeidung von Zahlendifferenzen im<br />

Aufstellungsentwurf (Haushaltsplan<br />

selbst) <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Anlagen.<br />

c) Er erwartet vom B<strong>und</strong>esministerium einen<br />

Bericht bis zum 1.März 2002 darüber,<br />

- welche Erfahrungen aus <strong>de</strong>r privaten<br />

Vorfinanzierung bei <strong>de</strong>r Realisierung<br />

von Straßenbauprojekten gewonnen<br />

wer<strong>de</strong>n können <strong>und</strong><br />

- zu welchen Ergebnissen die Wirtschaft<br />

lichkeitsuntersuchungen zur vorzeitigen<br />

Rückzahlung <strong>de</strong>r Kredite zwecks Vermeidung<br />

unnötiger Zinsausgaben bei<br />

<strong>de</strong>n 15 Straßenbauprojekten geführt haben.<br />

214<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/6521<br />

vom 02.07.2001 – Seite 32]<br />

Nr. 47 Landschaftsbau an<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(Kapitel 12 10)<br />

47.0<br />

Die Straßenbauverwaltungen sahen<br />

bei <strong>de</strong>r Ausführung von Landschaftsbaumaßnahmen<br />

an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

häufig zu geringe Pflanzabstän<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> zu alte <strong>und</strong> große Gehölze<br />

vor, die nicht <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums entsprachen. Allein<br />

in <strong>de</strong>n Jahren 1992 bis 1998<br />

wur<strong>de</strong>n auf diese Weise min<strong>de</strong>stens<br />

21 Mio. DM zu viel ausgegeben.<br />

Die Straßenbauverwaltungen verzichteten<br />

größtenteils auf die Pflege<br />

<strong>de</strong>r Pflanzflächen, da nach ihren Angaben<br />

für diese Arbeiten keine Haushaltsmittel<br />

zur Verfügung stan<strong>de</strong>n.<br />

Dadurch war die ökologische Funktion<br />

dieser Landschaftsbaumaßnah-<br />

men gefähr<strong>de</strong>t.<br />

Aufgr<strong>und</strong> mangelhafter Bauüberwachungen<br />

überzahlten die Straßenbauverwaltungen<br />

die Auftragnehmer<br />

in Millionenhöhe.<br />

47.1<br />

Im Auftrag <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-<br />

<strong>und</strong> –bau GmbH (Straßenbauverwaltungen)<br />

erstellten Ingenieurbüros<br />

landschaftspflegerische Ausführungspläne,<br />

in <strong>de</strong>nen die Art <strong>und</strong> Größe <strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gehölze <strong>und</strong> die Pflanzabstän<strong>de</strong> bei<br />

Flächenpflanzungen festgelegt waren. Die<br />

Planungen <strong>und</strong> Ausführungen <strong>de</strong>r Landschaftsbaumaßnahmen<br />

sahen häufig geringere<br />

Pflanzabstän<strong>de</strong> vor als die entsprechen<strong>de</strong><br />

Richtlinie <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums. Zur raschen<br />

optischen Einpassung <strong>de</strong>r Straße in<br />

das Landschaftsbild pflanzten die Straßenbauverwaltungen<br />

häufig ältere <strong>und</strong> größere<br />

Gehölze.<br />

In <strong>de</strong>n Jahren 1992 bis 1998 führten die<br />

Straßenbauverwaltungen Landschaftsbaumaßnahmen<br />

an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> mit Ausgaben<br />

für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> in dreistelliger Millionenhöhe<br />

aus. Danach nahmen die Straßenbauverwaltungen<br />

größtenteils keine Pflegearbeiten<br />

vor. Infolge <strong>de</strong>r zu dichten Bepflanzung<br />

hätten die Gehölzflächen bereits nach<br />

kurzer Zeit ausgelichtet wer<strong>de</strong>n müssen. An<strong>de</strong>re<br />

Flächen, die Freiflächen sein sollten,<br />

waren von wildwüchsigen Pflanzen mannshoch<br />

überwuchert. Das Unterlassen von<br />

Pflegearbeiten in diesen Pflanzungen begrün<strong>de</strong>ten<br />

die Bauverwaltungen damit, dass<br />

hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung<br />

stan<strong>de</strong>n.<br />

Weiterhin nahmen die Straßenbauverwaltungen<br />

die Bauüberwachung – insbeson<strong>de</strong>re<br />

wenn sie an Ingenieurbüros vergeben war –<br />

unzureichend wahr. Die Zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen wie Aufmasse <strong>und</strong> Lieferscheine<br />

entsprachen in Form <strong>und</strong> Inhalt<br />

häufig nicht <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen. Die Abrechnungsunterlagen<br />

enthielten in vielen<br />

Fällen keine Aufmasse nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />

Pflanzarbeiten <strong>und</strong> keine Nachweise über die<br />

Anwuchsergebnisse, die nach <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n<br />

Richtlinie für eine ordnungsgemäße Bauüberwachung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich waren.


47.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t,<br />

dass die Abstän<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>n Pflanzungen häufig<br />

zu gering waren <strong>und</strong> nicht <strong>de</strong>m Regelabstand<br />

entsprachen. Wäre <strong>de</strong>r Regelabstand<br />

eingehalten wor<strong>de</strong>n, hätte dies allein in <strong>de</strong>n<br />

Jahren 1992 bis 1998 zu Einsparungen in<br />

Höhe von min<strong>de</strong>stens 20 Mio. DM geführt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass aus wirtschaftlichen <strong>und</strong> ökologischen<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

festgelegte Regelabstand künftig als<br />

Min<strong>de</strong>stabstand gelten sollte. Dies verringerte<br />

auch <strong>de</strong>n Umfang von Auslichtungsarbeiten.<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

hätten die Straßenbauverwaltungen bei <strong>de</strong>n<br />

Pflanzarbeiten entsprechend <strong>de</strong>r Richtlinie<br />

jüngere Pflanzen verwen<strong>de</strong>n müssen. Optische<br />

<strong>und</strong> gestalterische Grün<strong>de</strong> allein rechtfertigen<br />

das Pflanzen älterer <strong>und</strong> größerer<br />

Gehölze nicht. Bereits nach ein bis zwei Jahren<br />

gewährleisten auch jüngere Pflanzen,<br />

dass sich die Straße in das Landschaftsbild<br />

einfügt. Durch die Verwendung jüngerer<br />

Gehölze hätte in <strong>de</strong>n Jahren 1992 bis 1998<br />

b<strong>und</strong>esweit schätzungsweise min<strong>de</strong>stens eine<br />

Million DM eingespart wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat es für erfor<strong>de</strong>rlich<br />

gehalten, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

in geeigneter Form auf die Verwendung<br />

jüngerer Gehölze verwiesen wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> sich<br />

das B<strong>und</strong>esministerium stichprobenartig von<br />

<strong>de</strong>r Planung <strong>und</strong> Ausführung <strong>de</strong>r Landschaftsbaumaßnahmen<br />

ein eigenes Bild verschafft.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat ferner bemängelt,<br />

dass oft die Pflege <strong>de</strong>r Landschaftsbaumaßnahmen<br />

unterlassen wor<strong>de</strong>n ist. Dadurch<br />

wer<strong>de</strong>n die ökologischen Ziele <strong>de</strong>r mit<br />

hohem finanziellem Aufwand ausgeführten<br />

Pflanzungen gefähr<strong>de</strong>t. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat die Ansicht vertreten, dass das<br />

B<strong>und</strong>esministerium Regelungen einführen<br />

sollte, die die Län<strong>de</strong>r im Rahmen ihrer<br />

Pflicht für die dauerhafte Pflege <strong>de</strong>r Pflanzungen<br />

bin<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat schließlich die<br />

mangelhafte Bauüberwachung – insbeson<strong>de</strong>re<br />

wenn sie von Ingenieurbüros durchgeführt<br />

wur<strong>de</strong> – beanstan<strong>de</strong>t. Aufgr<strong>und</strong> dieser Versäumnisse<br />

sind die Auftragnehmer in Millionenhöhe<br />

überzahlt wor<strong>de</strong>n. Das B<strong>und</strong>esmi-<br />

nisterium sollte die Straßenbauverwaltungen<br />

zu einer angemessenen fach- <strong>und</strong> dienstaufsichtlichen<br />

Kontrolle <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

anhalten <strong>und</strong> sich auch selbst stichprobenartig<br />

ein Bild von <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

verschaffen.<br />

47.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, dass<br />

die Ausführung <strong>de</strong>r Landschaftsbaumaßnahmen<br />

<strong>und</strong> die Bauüberwachung ausschließlich<br />

in <strong>de</strong>r Zuständigkeit <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen<br />

lägen. Die Straßenbauverwaltungen<br />

seien gehalten, sich nach <strong>de</strong>m<br />

technischen Regelwerk zu richten. Ob dies<br />

geschehe, entziehe sich gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>de</strong>r<br />

Kontrolle <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums. Die<br />

Straßenbauverwaltungen sollten auf <strong>de</strong>r<br />

nächsten Sitzung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>/Län<strong>de</strong>r-Ausschusses<br />

Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz<br />

im Straßenwesen eingehend auf ihre Pflichten<br />

zur Einhaltung <strong>de</strong>s Regelwerkes hingewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Auf dieser Ausschusssitzung solle über eine<br />

eventuelle Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Regelwerkes hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Pflanzabstän<strong>de</strong> diskutiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

schließt die Mittelzuweisung für die betriebliche<br />

Unterhaltung <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

gr<strong>und</strong>sätzlich die Pflege von Landschaftsbaumaßnahmen<br />

ein. Die Län<strong>de</strong>r hätten im<br />

Rahmen ihrer Mittelbewirtschaftung die<br />

Pflicht, unabhängig von <strong>de</strong>r Veranschlagung<br />

im Haushalt zunächst die ordnungsgemäße<br />

Pflege <strong>de</strong>r Flächen sicherzustellen. Fehlen<strong>de</strong><br />

Mittel müssten die Län<strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Deckungsfähigkeit <strong>de</strong>r Haushaltstitel erwirtschaften.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat in<br />

Aussicht gestellt, weitere Bestimmungen für<br />

die Pflege von Landschaftsbaumaßnahmen<br />

einzuführen. Mit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>de</strong>r Finanzen prüfe es zurzeit weitere finanzielle<br />

Regelungen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat <strong>de</strong>r Kritik <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes an <strong>de</strong>r Praxis <strong>de</strong>r<br />

Bauüberwachung bei <strong>de</strong>n Auftragsverwaltungen<br />

zugestimmt. Es verweist in diesem<br />

Zusammenhang auf die Empfehlungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes in <strong>de</strong>n Bemerkungen<br />

1999 (Drucksache 14/1667 Nr. 95). Diese<br />

sehen die Erarbeitung von einheitlichen<br />

Vorgaben <strong>und</strong> Checklisten über die generellen<br />

Bauüberwachungsaufgaben <strong>und</strong> Empfeh-<br />

215


lungen zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r verwaltungsinternen<br />

Bauüberwachung im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Dienst- <strong>und</strong> Fachaufsicht vor.<br />

Die Kritik, dass es die Ausführung von<br />

Landschaftsbauarbeiten <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Bauüberwachung<br />

nicht ausreichend kontrolliert habe<br />

<strong>und</strong> seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen<br />

sei, hält das B<strong>und</strong>esministerium für<br />

nicht berechtigt. Ein wesentlicher Gr<strong>und</strong> für<br />

das Fehlen einer kontinuierlichen Überwachung<br />

sei die mangeln<strong>de</strong> Unterrichtung. Ein<br />

permanenter Informationsaustausch wür<strong>de</strong><br />

zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand<br />

führen.<br />

47.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof begrüßt die vorgesehene<br />

Initiative zur Weiterentwicklung <strong>de</strong>r<br />

Richtlinien <strong>und</strong> empfiehlt, darin die Regelabstän<strong>de</strong><br />

bei Flächenpflanzungen als<br />

Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> aufzunehmen. Darüber hinaus<br />

sollten – wie vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

angekündigt – alsbald finanzielle Regelungen<br />

über die Pflege <strong>de</strong>r Landschaftsbaumaßnahmen<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält daran fest,<br />

dass aus wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n die Planung<br />

<strong>und</strong> Ausführung von Landschaftsbauarbeiten<br />

wirksam zu kontrollieren ist. Er for<strong>de</strong>rt<br />

das B<strong>und</strong>esministerium auf, die Ausführung<br />

<strong>de</strong>r Landschaftsbaumaßnahmen <strong>und</strong> die<br />

Bauüberwachung stichprobenartig zu überprüfen.<br />

Darüber hinaus hält er es für erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

dass in das in Aussicht gestellte System<br />

von Überwachungsmechanismen auch<br />

das B<strong>und</strong>esministerium einbezogen wird.<br />

Die dienst- <strong>und</strong> fachaufsichtliche Kontrolle<br />

<strong>de</strong>r Bauüberwachung durch die Straßenbauverwaltungen<br />

sollte durch geeignete Maßnahmen<br />

verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

216<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 47:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Das B<strong>und</strong>esministerium wird aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

die bestehen<strong>de</strong> Richtlinie hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Pflanzabstän<strong>de</strong> zu än<strong>de</strong>rn, Regelungen für<br />

die Pflege <strong>de</strong>r Flächen für Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen einzuführen <strong>und</strong> dienst-<br />

<strong>und</strong> fachaufsichtliche Kontrolle <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

durch geeignete Maßnahmen<br />

zu verbessern.<br />

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über<br />

das Veranlasste bis zum 1. März 2002.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/6521<br />

vom 02.07.2001 – Seite 32]<br />

Nr. 48 Abstufung von Ortsdurchfahrten<br />

im Zuge<br />

von B<strong>und</strong>esstraßen<br />

nach Fertigstellung<br />

von Ortsumgehungen<br />

(Kapitel 12 10)<br />

48.0<br />

Nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen<br />

sind Ortsdurchfahrten im Zuge von<br />

B<strong>und</strong>esstraßen in eine neue Straßenklasse<br />

abzustufen, sobald sie durch<br />

die Verkehrsfreigabe einer Ortsumgehung<br />

für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr<br />

entbehrlich gewor<strong>de</strong>n sind. Mit<br />

<strong>de</strong>r Abstufung entfällt die Straßenbaulast<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Die Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r beließen in<br />

<strong>de</strong>n Jahren 1994 bis 1998 jedoch 120<br />

von 200 Ortsdurchfahrten auch noch<br />

nach <strong>de</strong>m Bau von Umgehungen in<br />

<strong>de</strong>r Baulast <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Die betriebliche<br />

Unterhaltung <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrten<br />

verursachte für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> vermeidbare<br />

Kosten in Höhe von über<br />

3 Mio. DM jährlich.


48.1<br />

Die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

planen <strong>und</strong> bauen im Auftrage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

neue Ortsumgehungen im Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen,<br />

die die Ortsdurchfahrten vom weiträumigen<br />

Verkehr entlasten sollen. Nach<br />

<strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz obliegt es <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn, die für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr<br />

entbehrlichen Ortsdurchfahrten in die sich<br />

aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srecht ergeben<strong>de</strong> Straßenklasse<br />

abzustufen, sobald die Umgehungen für<br />

<strong>de</strong>n Verkehr freigegeben sind. Bis zur Abstufung<br />

trägt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Kosten für die<br />

Unterhaltung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb dieser Straßen.<br />

48.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte fest, dass im<br />

Zeitraum von 1995 bis 1998 etwa 200 Ortsdurchfahrten<br />

mit einer Länge von ca. 650 km<br />

nach <strong>de</strong>r Verkehrsfreigabe von Ortsumgehungen<br />

abzustufen waren. Die Straßenbauverwaltungen<br />

nahmen etwa 40 % <strong>de</strong>r Abstufungen<br />

zeitgerecht vor. Etwa ein Drittel <strong>de</strong>r<br />

Verfahren wur<strong>de</strong> erst verzögert abgeschlossen;<br />

die restlichen Abstufungen waren bis<br />

Mai 1999 noch nicht vollzogen.<br />

Die verspätet eingeleiteten o<strong>de</strong>r noch nicht<br />

abgeschlossenen Abstufungen hatten im<br />

Zeitraum von 1995 bis 1998 für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong><br />

vermeidbare Kosten für die betriebliche Unterhaltung<br />

in einer Größenordnung von jährlich<br />

min<strong>de</strong>stens 3 Mio. DM zur Folge.<br />

In <strong>de</strong>n Planfeststellungsunterlagen zu <strong>de</strong>n<br />

Ortsumgehungen fehlten Aussagen zum<br />

Umstufungskonzept <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrten<br />

<strong>und</strong> damit zum künftigen Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast.<br />

Teilweise erarbeiteten die Straßenbauverwaltungen<br />

Umstufungskonzepte<br />

erst nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Ortsumgehung.<br />

Fehlen<strong>de</strong> Vereinbarungen über <strong>de</strong>n Wechsel<br />

<strong>de</strong>r Straßenbaulast führten zu Verzögerungen<br />

bei <strong>de</strong>r Abstufung, da kein Einvernehmen<br />

mit <strong>de</strong>n künftigen Trägern <strong>de</strong>r Straßenbaulast<br />

über die Straßenklassifizierung o<strong>de</strong>r<br />

die Abgeltung <strong>de</strong>r unterlassenen Unterhaltungsarbeiten<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

We<strong>de</strong>r das B<strong>und</strong>esministerium noch die nach<br />

Lan<strong>de</strong>srecht für die Abstufung zuständigen<br />

Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r überwachten<br />

die Abwicklung <strong>de</strong>r Abstufungsverfahren<br />

kontinuierlich <strong>und</strong> hatten Kenntnis<br />

über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Verfahren. Zwischen <strong>de</strong>n<br />

mit <strong>de</strong>r Bauausführung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Einleitung<br />

<strong>de</strong>s Abstufungsverfahrens befassten Straßenbauämtern<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n die Abstufung verfügen<strong>de</strong>n<br />

Straßenbauverwaltungen gab es keinen<br />

geregelten Informationsaustausch über<br />

<strong>de</strong>n Projektstand <strong>de</strong>r Ortsumgehung. Bei <strong>de</strong>n<br />

Straßenbauverwaltungen fehlten <strong>de</strong>shalb Informationen<br />

über <strong>de</strong>n Baubeginn, die Verkehrsfreigabe<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Einleitung<br />

<strong>de</strong>s Abstufungsverfahrens.<br />

48.3<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t,<br />

dass die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

nach Fertigstellung von Ortsumgehungen in<br />

vielen Fällen die für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr<br />

entbehrlichen Ortsdurchfahrten zu spät<br />

abstufen. Damit verstoßen die Län<strong>de</strong>r gegen<br />

ihre Abstufungsverpflichtung aus <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

<strong>und</strong> gegen eine Weisung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums, wonach die<br />

Abstufung so rechtzeitig in die Wege zu leiten<br />

ist, dass sie im zeitlichen Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Verkehrsfreigabe <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

vollzogen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Ursache<br />

unter an<strong>de</strong>rem darin erkannt, dass Umstufungskonzepte,<br />

aus <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r künftige Träger<br />

<strong>de</strong>r Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten<br />

hervorgeht, oftmals zu spät erarbeitet<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Verhandlungen mit <strong>de</strong>n künftigen<br />

Straßenbaulastträgern wer<strong>de</strong>n dann erst<br />

zu einem Zeitpunkt geführt, <strong>de</strong>r einen zügigen<br />

Abschluss <strong>de</strong>r Abstufungen im zeitlichen<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verkehrsfreigabe<br />

<strong>de</strong>r Ortsumgehung nicht mehr gewährleisten<br />

kann.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat bemängelt,<br />

dass <strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>r Abstufungsverfahren<br />

nicht kontinuierlich überwacht wird. Das<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> die Straßenbauverwaltungen<br />

wirken nicht genügend darauf<br />

hin, dass Abstufungen von Ortsdurchfahrten<br />

zügig abgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Damit verletzen<br />

die Län<strong>de</strong>r ihre Pflichten im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Auftragsverwaltung; auch genügt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

nicht seiner Aufsichtsfunktion.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium sollte in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Verfahrensregeln<br />

erarbeiten, die eine rechtzeitige gegenseitige<br />

Unterrichtung <strong>de</strong>r Projektbeteiligten über<br />

<strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Bauabwicklung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Abstufung<br />

sicherstellen.<br />

217


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat darauf hingewiesen,<br />

dass durch eine Beschleunigung<br />

<strong>de</strong>r Abstufungen jährliche Ausgaben in Millionenhöhe<br />

zulasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Er hat empfohlen, die Planfeststellungsrichtlinien<br />

<strong>und</strong> wegen einer verstärken<strong>de</strong>n Wirkung<br />

auch das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz dahin<br />

gehend zu ergänzen, dass bereits zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Planfeststellung <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

das Umstufungskonzept für die<br />

Ortsdurchfahrt vorzulegen ist. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat die Auffassung vertreten,<br />

dass eine Regelung mit <strong>de</strong>n künftigen Straßenbaulastträgern<br />

über <strong>de</strong>n anstehen<strong>de</strong>n<br />

Straßenbaulastwechsel erheblich leichter bereits<br />

im Planfeststellungsverfahren zu treffen<br />

<strong>und</strong> durchzusetzen ist als zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Baus o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fertigstellung <strong>de</strong>r Ortsumgehung.<br />

Im Hinblick auf eine Verfahrensvereinfachung<br />

<strong>und</strong> Beschleunigung <strong>de</strong>r Abstufung<br />

hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof vorgeschlagen,<br />

bereits im Planfeststellungsbeschluss <strong>de</strong>r<br />

Ortsumgehung die Abstufung <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

verbindlich zu regeln <strong>und</strong> damit auch<br />

ein separates Abstufungsverfahren entbehrlich<br />

zu machen. Hierfür ist eine Ergänzung<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraßenbaugesetze nach <strong>de</strong>m Beispiel<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sstraßengesetzes Rheinland-<br />

Pfalz hilfreich.<br />

48.4<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, dass<br />

es <strong>de</strong>n Feststellungen <strong>und</strong> Empfehlungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes inhaltlich weitestgehend<br />

zustimme. Die Län<strong>de</strong>r hätten in ihren<br />

Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass<br />

die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof dargelegten<br />

Fälle verspäteter Abstufungen vielfach auf<br />

Uneinigkeiten mit <strong>de</strong>n zukünftigen Trägern<br />

<strong>de</strong>r Straßenbaulast zurückzuführen seien.<br />

Auch wer<strong>de</strong> eine abschließen<strong>de</strong> Einigung<br />

zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten vor Beginn <strong>de</strong>r<br />

baulichen Maßnahmen durch beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong><br />

im Einzelfall erschwert. Dies gelte<br />

insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn mit <strong>de</strong>r Fertigstellung<br />

<strong>de</strong>r gebauten Ortsumgehung eine Neuordnung<br />

<strong>de</strong>s Nachgeordneten Straßennetzes<br />

erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>r neue Träger <strong>de</strong>r<br />

Straßenbaulast erst zu diesem Zeitpunkt ermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n könne.<br />

Die beteiligten Straßenbaulastträger seien<br />

gehalten, gr<strong>und</strong>sätzlich eine einvernehmliche<br />

218<br />

Lösung bei <strong>de</strong>r Umstufung von Ortsdurchfahrten<br />

zu erzielen, um zeitaufwendige gerichtliche<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium könne <strong>de</strong>r Auffassung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes, wonach<br />

<strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>r Abstufungsverfahren nicht<br />

kontinuierlich überwacht wer<strong>de</strong> <strong>und</strong> das<br />

B<strong>und</strong>esministerium damit seiner Aufsichtsfunktion<br />

nicht genüge, so nicht zustimmen.<br />

Es hat aber eingeräumt, dass eine kontinuierliche<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Abstufungsverfahren<br />

nicht stattfin<strong>de</strong>. Dies sei auf die mangeln<strong>de</strong><br />

Unterrichtung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums über<br />

<strong>de</strong>n jeweiligen Projektstand <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

zurückzuführen. Ein solcher permanenter<br />

Informationsaustausch bedinge einen zusätzlichen<br />

Verwaltungsaufwand, <strong>de</strong>r angesichts<br />

personeller Engpässe zu einer weiteren<br />

Arbeitsüberlastung in <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r <strong>und</strong> im<br />

B<strong>und</strong>esministerium führen wür<strong>de</strong>.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat weiter mitgeteilt,<br />

dass es die Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

mit <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r in einem Arbeitskreis erörtert<br />

habe. Es beabsichtige, <strong>de</strong>ssen Stellungnahme<br />

mit einer Beschlussempfehlung<br />

<strong>de</strong>m Län<strong>de</strong>r-Fachausschuss „Straßenbaurecht“<br />

für <strong>de</strong>ssen Sitzung En<strong>de</strong> Juni 2000<br />

zuzuleiten.<br />

Danach gebe es keine Be<strong>de</strong>nken, <strong>de</strong>m Vorschlag<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes zu folgen<br />

<strong>und</strong> die Planfeststellungsrichtlinien dahin<br />

gehend zu ergänzen, dass die Planaufstellen<strong>de</strong><br />

Behör<strong>de</strong> möglichst schon zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Einleitung <strong>de</strong>s Planfeststellungsverfahrens<br />

ein Umstufungskonzept für die Ortsdurchfahrt<br />

in die Planunterlagen aufnehme.<br />

Ein darüber hinausgehen<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>r Zusatz<br />

im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz, <strong>de</strong>r die<br />

Län<strong>de</strong>r verpflichte, das Umstufungskonzept<br />

für die abzustufen<strong>de</strong> Ortsdurchfahrt bereits<br />

im Planfeststellungsverfahren darzulegen,<br />

wer<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Arbeitskreis <strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esministerium<br />

als nicht erfor<strong>de</strong>rlich angesehen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Arbeitskreis<br />

haben auch die Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

geteilt, wonach eine Regelung<br />

zur Abstufung einer Ortsdurchfahrt im Planfeststellungsbeschluss<br />

<strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Praktikabilität <strong>und</strong> <strong>de</strong>r


Verwaltungsvereinfachung sinnvoll sein<br />

könne. Deshalb solle – insoweit abweichend<br />

von <strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong>esrechnungshof vorgeschlagenen<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraßengesetze<br />

– nur eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetzes<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n, für<br />

die ein Vorschlag zur Neufassung formuliert<br />

wor<strong>de</strong>n sei. Möglicherweise könne eine Än<strong>de</strong>rung<br />

verschie<strong>de</strong>ner Lan<strong>de</strong>sstraßengesetze<br />

erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, um auch eine Neuordnung<br />

<strong>de</strong>s Nachgeordneten Straßennetzes in<br />

<strong>de</strong>m Planfeststellungsverfahren vornehmen<br />

zu können.<br />

Die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof angestrebte<br />

Verfahrensbeschleunigung könne allerdings<br />

nur dann eintreten, wenn es gelinge, ein einvernehmliches<br />

Umstufungskonzept zu entwickeln,<br />

das in <strong>de</strong>r Planfeststellung nicht<br />

mehr geson<strong>de</strong>rt angefochten wer<strong>de</strong>. Daher<br />

müsse die gesetzliche Regelung zur Abstufung<br />

<strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt im Planfeststellungsbeschluss<br />

als Kannbestimmung formuliert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat weiter mitgeteilt,<br />

<strong>de</strong>r Arbeitskreis habe in seiner Stellungnahme<br />

keine Be<strong>de</strong>nken zu <strong>de</strong>m Vorschlag<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes geäußert,<br />

das Mitteilungsformular für Verkehrsfreigaben<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums um eine Abfrage<br />

zum Verfahrensstand <strong>de</strong>r Abstufungen zu<br />

ergänzen.<br />

48.5<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof erkennt an, dass<br />

das B<strong>und</strong>esministerium mit <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r zwischenzeitlich<br />

die Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

erörtert hat. Es ist erfreulich, dass sich<br />

ein Einvernehmen mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn abzeichnet,<br />

die Planfeststellungsrichtlinien dahin<br />

gehend zu ergänzen, dass ein Umstufungskonzept<br />

in die Planfeststellungsunterlagen<br />

aufzunehmen ist.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof begrüßt ferner,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium durch eine Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetzes die<br />

Möglichkeit vorsehen will, bereits im Planfeststellungsbeschluss<br />

einer Ortsumgehung<br />

die Abstufung <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt verbindlich<br />

festzulegen, sodass ein beson<strong>de</strong>res Abstufungsverfahren<br />

entfallen kann.<br />

Mit <strong>de</strong>r vom Arbeitskreis vorgeschlagenen<br />

Neufassung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Vorschrift<br />

<strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetzes ist <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

einverstan<strong>de</strong>n. Er weist ergänzend<br />

darauf hin, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> berechtigt<br />

ist, eine Straße, die die Eigenschaft einer<br />

Fernstraße verloren hat, zu entwidmen (vgl.<br />

Urteil <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom<br />

3. Juli 2000 – 2 BvG 1/96). Auf diese Weise<br />

kann sich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> von <strong>de</strong>r Verpflichtung<br />

befreien, die Straße weiterhin für <strong>de</strong>n öffentlichen<br />

Gebrauch zu unterhalten. Die Entwidmung<br />

ist als ultima ratio je<strong>de</strong>nfalls dann<br />

in Betracht zu ziehen, wenn eine Entscheidung<br />

über die Abstufung <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

in vertretbarem zeitlichem Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Verkehrsfreigabe <strong>de</strong>r Umgehungsstraße<br />

nicht getroffen wird.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält daran fest,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium gemeinsam mit<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Überwachungsmechanismen<br />

für das Abstufungsverfahren einrichten sollte,<br />

um seine Aufsichtsbefugnisse wirksam<br />

wahrnehmen zu können. Der Verwaltungsaufwand<br />

dürfte sich in vertretbaren Grenzen<br />

bewegen, wenn die Informationen über <strong>de</strong>n<br />

Verfahrensstand in die ohnehin erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Mitteilungen – etwa über die Verkehrsfreigabe<br />

– aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, die<br />

Ergänzungen <strong>de</strong>r Planfeststellungsrichtlinien<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetzes möglichst<br />

bald zu regeln <strong>und</strong> das Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />

mitzuteilen. Weiter sollte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

kurzfristig über die eingeleiteten<br />

Maßnahmen zur kontinuierlichen Überwachung<br />

<strong>de</strong>s Abstufungsverfahrens berichten.<br />

219


Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 48:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf,<br />

darauf hinzuwirken, dass die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen für eine frühzeitige<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Abstufungsverfahrens<br />

bereits im Rahmen <strong>de</strong>r Planfeststellung<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ein wirksames System<br />

zur kontinuierlichen Überwachung<br />

<strong>de</strong>r Abstufungsverfahren zu erarbeiten.<br />

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis<br />

zum 1. März 2002.<br />

220<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/6521<br />

vom 02.07.2001 – Seite 33]<br />

Nr. 49 Neubau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße<br />

502 zwischen<br />

Kiel <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf<br />

(Kapitel 12 10 Titel 741 22)<br />

49.0<br />

Die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong><br />

Straßenbauverwaltung sieht mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

beim Neubau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 502<br />

zwischen Kiel <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf einen<br />

teilweise vierstreifigen Straßenquerschnitt<br />

<strong>und</strong> ausschließlich höhenungleiche<br />

Knotenpunkte vor. Nach<br />

Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

hätte bei einer weniger aufwendigen<br />

Planung ein erheblicher Teil <strong>de</strong>r<br />

Baukosten von rd. 70 Mio. DM eingespart<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Im Übrigen hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

erhebliche Zweifel, ob<br />

es gesetzliche Aufgabe <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es ist,<br />

eine nur 19 km lange Straße vorzuhalten,<br />

die überwiegend <strong>de</strong>m Vorortverkehr<br />

dient.<br />

49.1<br />

49.1.1<br />

Die zweistreifige B<strong>und</strong>esstraße 502 (B 502),<br />

die im Jahre 1966 zur B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

hochgestuft wur<strong>de</strong>, verläuft von Kiel in<br />

nordöstlicher Richtung entlang <strong>de</strong>m Ostufer<br />

<strong>de</strong>r Kieler För<strong>de</strong> <strong>und</strong> en<strong>de</strong>t nach rd. 19 km<br />

bei Schönberg. Von dort wird sie als Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

in Richtung Lütjenburg weiter geführt.<br />

Seit mehr als 30 Jahren plant die im Auftrag<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Straßenbauverwaltung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Schleswig-Holstein, die<br />

B 502 zwischen Kiel <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf auf<br />

eine rd. 10 km lange neue Trasse zu verlegen,<br />

um die Ortsdurchfahrten Mönkeberg,<br />

Heikendorf <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf zu beseitigen.<br />

Mit Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplanes für<br />

die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> im Jahre 1993 wur<strong>de</strong><br />

das Vorhaben ohne erneute Prüfung in <strong>de</strong>n<br />

zurzeit gelten<strong>de</strong>n Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

als Maßnahme <strong>de</strong>s vordringlichen<br />

Bedarfs übernommen. Die Baukosten<br />

waren mit rd. 50 Mio. DM veranschlagt.<br />

Die Straßenbauverwaltung <strong>und</strong> die Stadt<br />

Kiel bauen seit <strong>de</strong>m Jahre 1995 die B 502<br />

(neu) zwischen Kiel <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf in drei<br />

Abschnitten. Davon stehen die ersten 900 m<br />

in <strong>de</strong>r Baulast <strong>de</strong>r Stadt <strong>und</strong> die weiteren<br />

insgesamt 9,2 km langen Abschnitte in <strong>de</strong>r<br />

Baulast <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Die Neubaustrecke wird<br />

teilweise bereits benutzt <strong>und</strong> soll En<strong>de</strong> 2001<br />

fertig gestellt sein.<br />

49.1.2<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lage für <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r<br />

B 502 war eine Verkehrsprognose aus <strong>de</strong>m<br />

Jahre 1986. Eine ergänzen<strong>de</strong> Untersuchung<br />

aus <strong>de</strong>m Jahre 1989 für die Neubaustrecke<br />

ging von Abschnittsweisen Verkehrsbelastungen<br />

im Jahre 2010 von 21.000, 12.500<br />

<strong>und</strong> 10.000 Kraftfahrzeugen in 24 St<strong>und</strong>en<br />

aus.<br />

Die Straßenbauverwaltung hielt daher für die<br />

am höchsten belastete 3,3 km lange Strecke<br />

zwischen Kiel <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

Schrevenborn bei Heikendorf einen zweibahnigen<br />

Querschnitt mit vier Fahrstreifen<br />

<strong>und</strong> 23 m Kronenbreite für notwendig. Die<br />

daran anschließen<strong>de</strong> 5,9 km lange Strecke<br />

erhielt einen zweistreifigen Querschnitt mit<br />

10,5 m Kronenbreite. Für bei<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Baulast<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es stehen<strong>de</strong>n Neubauabschnitte<br />

zwischen Kiel <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf sah die Straßenbauverwaltung<br />

für alle fünf Kreuzungen<br />

mit Nachgeordneten Straßen ausschließlich<br />

höhenungleiche Lösungen vor. Hinzu kommen<br />

noch 10 Brückenbauwerke wie Überführungen<br />

für Fuß- <strong>und</strong> Wirtschaftswege<br />

sowie mehrere Wild- <strong>und</strong> Amphibientunnel.


49.1.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium stellte die in <strong>de</strong>r<br />

Baulast <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es stehen<strong>de</strong>n Abschnitte<br />

erstmals in <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>eshaushaltsplan 1991<br />

mit <strong>de</strong>n im Bedarfsplan ausgewiesenen Kosten<br />

von rd. 50 Mio. DM ein. Die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>taillierte<br />

Planungsunterlagen mit Kostenberechnungen<br />

lagen zum damaligen Zeitpunkt noch<br />

nicht vor. Mit Konkretisierung <strong>de</strong>r Planung<br />

im Hinblick auf <strong>de</strong>n Baubeginn im Jahre<br />

1995 veranschlagte die Straßenbauverwaltung<br />

dann Baukosten von rd. 87 Mio. DM.<br />

Diese senkte sie zum Haushaltsjahr 1999<br />

aufgr<strong>und</strong> inzwischen abgerechneter Bauleistungen<br />

auf rd. 70 Mio. DM ab. Davon entfallen<br />

auf <strong>de</strong>n 3,3 km langen vierstreifigen Abschnitt<br />

zwischen Kiel <strong>und</strong> Schrevenborn<br />

Baukosten von insgesamt rd. 44 Mio. DM<br />

o<strong>de</strong>r rd. 13 Mio. DM je Kilometer Straße.<br />

Die spezifischen Kosten dieses Abschnittes<br />

liegen damit um rd. 2 Mio. DM über <strong>de</strong>nen<br />

<strong>de</strong>r 6 m breiteren Südumfahrung Wismar im<br />

Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 20.<br />

49.2<br />

49.2.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält <strong>de</strong>n Neubau<br />

<strong>de</strong>r B 502 für zu aufwendig <strong>und</strong> in Teilen für<br />

unnötig. Nach seiner Auffassung hätte die<br />

Straßenbauverwaltung schon die erhebliche<br />

Steigerung <strong>de</strong>r im Bedarfsplan veranschlagten<br />

Kosten von rd. 50 Mio. DM auf rd.<br />

87 Mio. DM zum Anlass nehmen müssen,<br />

die Planung <strong>und</strong> ihre Gr<strong>und</strong>lagen mit <strong>de</strong>m<br />

Ziel einer Kostensenkung zu überprüfen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>s vierstreifigen Abschnittes <strong>de</strong>r<br />

B 502 zwischen Kiel <strong>und</strong> Schrevenborn mit<br />

<strong>de</strong>utlich höheren Kosten als für vergleichbare<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen für überteuert. Auch<br />

hält er die ausschließlich höhenungleiche<br />

Gestaltung aller fünf Straßenkreuzungen <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>n Bau von insgesamt 15 Überführungsbauwerken<br />

für zu aufwendig. Für <strong>de</strong>n seinerzeit<br />

noch nicht Planfestgestellten Abschnitt<br />

zwischen Schrevenborn <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf<br />

for<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

das B<strong>und</strong>esministerium daher auf zu prüfen,<br />

ob die bei<strong>de</strong>n geplanten Kreuzungen höhengleich<br />

statt höhenungleich ausgeführt wer<strong>de</strong>n<br />

können. Damit hätten die Baukosten<br />

verringert <strong>und</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> von künftigen Unterhaltungskosten<br />

für die Überführungsbau-<br />

werke entlastet wer<strong>de</strong>n können.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

hätte das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />

Straßenbauverwaltung vorgelegten Planung<br />

für <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r B 502 so nicht zustimmen<br />

dürfen.<br />

49.2.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat erhebliche<br />

Zweifel, ob die nur rd. 19 km lange B 502<br />

die Voraussetzungen für die Einstufung als<br />

B<strong>und</strong>esfernstraße erfüllt.<br />

Nach <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz sind<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> öffentliche Straßen, die<br />

ein zusammenhängen<strong>de</strong>s Verkehrsnetz bil<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> einem weiträumigen Verkehr dienen<br />

o<strong>de</strong>r zu dienen bestimmt sind. Netzzusammenhang<br />

be<strong>de</strong>utet in aller Regel, dass eine<br />

B<strong>und</strong>esfernstraße zur Vermaschung <strong>de</strong>s Netzes<br />

beitragen soll. Sie müssen daher an einer<br />

B<strong>und</strong>esfernstraße beginnen <strong>und</strong> an einer solchen<br />

en<strong>de</strong>n. Dies ist bei <strong>de</strong>r B 502 nicht <strong>de</strong>r<br />

Fall.<br />

Ein anschlussfreies En<strong>de</strong> einer B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

wäre zwar aus topographischen Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>nkbar, wird aber im Hinblick auf das<br />

weitere Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Verkehrserschließung<br />

nur selten – z. B. in Häfen – in Betracht<br />

kommen. Wenn eine B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

in <strong>de</strong>r Nähe einer Gemein<strong>de</strong> en<strong>de</strong>t, erschließt<br />

sie in <strong>de</strong>r Regel nicht einen größeren Raum<br />

für einen weiträumigen Verkehr, son<strong>de</strong>rn<br />

schließt diese Gemein<strong>de</strong> an das überörtliche<br />

Verkehrsnetz an. Genau dies ist nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes bei <strong>de</strong>r<br />

B 502 <strong>de</strong>r Fall, weil sie bei Schönberg en<strong>de</strong>t<br />

<strong>und</strong> „nahtlos“ in eine Lan<strong>de</strong>sstraße übergeht.<br />

Ein weiteres Einstufungsmerkmal als B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

ist die Verkehrsbe<strong>de</strong>utung. Sie<br />

beruht darauf, welche Funktion <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Straße tatsächlich zugedacht ist.<br />

Nach herrschen<strong>de</strong>r Rechtsauffassung wird<br />

die Verkehrsbe<strong>de</strong>utung einer Straße nach<br />

<strong>de</strong>n Entfernungen im Raum beurteilt, wobei<br />

das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz nicht festlegt,<br />

in welchem Umfang die B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

<strong>de</strong>m weiträumigen Verkehr dienen muss. Je<strong>de</strong>nfalls<br />

muss <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>s weiträumigen<br />

Verkehrs in <strong>de</strong>r Regel größer sein als <strong>de</strong>r<br />

Anteil je<strong>de</strong>r sonstigen Art von Verkehr mit<br />

bestimmter – überörtlicher o<strong>de</strong>r örtlicher –<br />

Reichweite. Allenfalls im Einzugsbereich<br />

von Großstädten <strong>und</strong> in Verdichtungsräumen<br />

221


kann <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>s örtlichen Verkehrs auch<br />

auf <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> <strong>de</strong>n <strong>de</strong>s weiträumigen<br />

Verkehrs abschnittsweise überschreiten.<br />

Gleichwohl kann eine solche Teilstrecke nur<br />

dann B<strong>und</strong>esfernstraße sein, wenn sie zur<br />

Netzbildung erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof ist <strong>de</strong>r Auffassung,<br />

dass die B 502 nicht <strong>de</strong>m weiträumigen Verkehr,<br />

son<strong>de</strong>rn ganz überwiegend <strong>de</strong>r Anbindung<br />

Kieler Vororte an die Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />

dient. Dies belegen vor allem die im Verlauf<br />

<strong>de</strong>r Straße in kurzen Abstän<strong>de</strong>n extrem abnehmen<strong>de</strong>n<br />

Verkehrsmengen sowohl im Istals<br />

auch im Prognosezustand, weil weit mehr<br />

als zwei Drittel <strong>de</strong>s Verkehrs aus <strong>de</strong>m Erschließen<br />

<strong>de</strong>r Vororte entstehen <strong>und</strong> das freie<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße nicht berühren.<br />

Die überwiegen<strong>de</strong> Funktion <strong>de</strong>r bisherigen<br />

<strong>und</strong> auch <strong>de</strong>r neuen B 502, die anliegen<strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>n an die Lan<strong>de</strong>shauptstadt Kiel anzubin<strong>de</strong>n,<br />

ist nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

nicht gesetzliche Aufgabe<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Er hat daher <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

empfohlen, darauf hinzuwirken, dass<br />

die Straßenbauverwaltung die B 502 in eine<br />

sich aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srecht ergeben<strong>de</strong> Straßenklasse<br />

abstuft.<br />

49.3<br />

49.3.1<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Kostenentwicklung dargelegt, dass im Jahre<br />

1995 das Nutzen-Kosten-Verhältnis trotz erhöhter<br />

Kosten durch einen überdurchschnittlichen<br />

Nutzenzuwachs besser ausgefallen<br />

sei. Darüber hinaus führe die Verringerung<br />

<strong>de</strong>r Baukosten um 17 Mio. DM auf nunmehr<br />

70 Mio. DM zu einer weiteren Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Nutzen-Kosten-Verhältnisses. Im Übrigen<br />

sei die Aussagekraft <strong>de</strong>s vom B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

angestellten Kostenvergleiches<br />

mit <strong>de</strong>r Südumfahrung Wismar <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 20 zweifelhaft, weil hier<br />

die Kosten eines relativ teuren Teilabschnittes<br />

einer B<strong>und</strong>esstraße <strong>de</strong>n mittleren Kosten<br />

einer größeren Autobahnmaßnahme gegenübergestellt<br />

wür<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat weiter hervorgehoben,<br />

dass die zuständige Straßenbauverwaltung<br />

durch die Wahl eines vierstreifigen<br />

Querschnittes mit 23 m Breite an Stelle<br />

eines für zweibahnige B<strong>und</strong>esstraßen mit<br />

überregionaler Verbindungsfunktion sonst<br />

üblichen 26 m breiten Querschnittes bereits<br />

222<br />

Einsparungen erzielt habe.<br />

49.3.2<br />

Zum Bau ausschließlich höhenungleicher<br />

Kreuzungen hat das B<strong>und</strong>esministerium darauf<br />

hingewiesen, dass sich für <strong>de</strong>n vierstreifigen<br />

Abschnitt die Frage höhengleicher<br />

Kreuzungen bei <strong>de</strong>r hier angestrebten Verkehrsqualität<br />

nicht gestellt habe. Für <strong>de</strong>n<br />

zweistreifigen Neubauabschnitt hat es jedoch<br />

eingeräumt, dass unter Sicherheitsaspekten<br />

Lichtzeichengeregelte höhengleiche Kreuzungen<br />

als etwa gleichwertig eingestuft wer<strong>de</strong>n<br />

könnten. Im Einzelfall seien jedoch unerwünschte<br />

Effekte wie Fahrtunterbrechungen,<br />

erhöhte Emissionen <strong>und</strong> Reisezeitverlängerungen<br />

abzuwägen sowie hohe Betriebs-<br />

<strong>und</strong> Unterhaltungskosten zu berücksichtigen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Beanstandungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

habe die zuständige Straßenbauverwaltung<br />

einen Verzicht auf die<br />

höhenungleichen Kreuzungen Heikendorf-<br />

Nord <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf geprüft <strong>und</strong> als Alternative<br />

Lichtzeichengeregelte Kreuzungen<br />

untersucht. Diese seien in bei<strong>de</strong>n Fällen<br />

technisch möglich. Aus verkehrlichen Grün<strong>de</strong>n<br />

seien jedoch höhenungleiche Kreuzungen<br />

zu bevorzugen, weil die Küstenregion<br />

insgesamt stärker belastet wer<strong>de</strong>, als dies in<br />

die Prognosezahlen für das Jahr 2010 Eingang<br />

fin<strong>de</strong>n konnte. Eine höhengleiche<br />

Kreuzung „Heikendorf-Nord“ sei <strong>de</strong>shalb<br />

ohne wesentlichen Qualitätsverlust auf <strong>de</strong>r<br />

B 502 nicht möglich. Da es sich bei <strong>de</strong>r<br />

Kreuzung „Bro<strong>de</strong>rsdorf“ um die letzte <strong>de</strong>r<br />

fünf höhenungleichen Kreuzungen han<strong>de</strong>le,<br />

sei die Wahl dieser Kreuzungsform auch bei<br />

insgesamt geringerer Verkehrsbelastung<br />

- insbeson<strong>de</strong>re auch aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Wahrung<br />

<strong>de</strong>r Streckencharakteristik - begrün<strong>de</strong>t.<br />

Zu<strong>de</strong>m beteilige sich <strong>de</strong>r Kreis Plön an <strong>de</strong>n<br />

Kosten <strong>de</strong>s Bauwerkes <strong>und</strong> für die Verlegung<br />

Nachgeordneter Straßen.<br />

49.3.3<br />

Zur Einstufung <strong>de</strong>r B 502 hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

entgegnet, dass diese <strong>de</strong>n Fernverkehr<br />

<strong>de</strong>r gesamten Küstenregion<br />

„Probstei“ aufnehme. Der Fernverkehrsanteil<br />

betrage im Bereich Kiel 6 % bis 8 % <strong>und</strong> im<br />

übrigen Bereich bis Schönberg unter 6 %,<br />

während <strong>de</strong>r Fernverkehrsanteil auf allen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen Deutschlands im Mittel bei<br />

12,6 % liege. Demnach diene die B 502 zu


Recht <strong>de</strong>m Fernverkehr o<strong>de</strong>r sei diesem zu<br />

dienen bestimmt. Dem stehe auch nicht entgegen,<br />

dass sie ausschließlich eine Küstengemein<strong>de</strong><br />

an das überörtliche Netz <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

anbin<strong>de</strong>. Nach <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

sei <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> frei – unabhängig<br />

von tatsächlichen Belastungen <strong>und</strong><br />

Verkehrsanteilen – festzulegen, dass eine bestimmte<br />

Straße <strong>de</strong>m Fernverkehr dient.<br />

49.4<br />

Die Ausführungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

haben die Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes,<br />

dass <strong>de</strong>r Neubau <strong>de</strong>s rd. 10 km<br />

langen Abschnittes <strong>de</strong>r B 502 zu aufwendig,<br />

in Teilen unnötig <strong>und</strong> überteuert ist, nicht<br />

wi<strong>de</strong>rlegen können.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt dabei, dass<br />

Indiz hierfür allein schon die im Vergleich<br />

zur B<strong>und</strong>esautobahn A 20 <strong>de</strong>utlich höheren<br />

Baukosten im vierstreifigen Abschnitt sind.<br />

So hätte das B<strong>und</strong>esministerium für diesen<br />

Abschnitt <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

geplanten 23 m breiten Querschnitt aus<br />

Kostengrün<strong>de</strong>n nicht genehmigen dürfen. Es<br />

hätte vielmehr auf eine Verringerung auf einen<br />

nach seinen Richtlinien möglichen Regelquerschnitt<br />

mit 20 m Kronenbreite dringen<br />

müssen, um weitere <strong>de</strong>utliche Kosteneinsparungen<br />

zu erzielen.<br />

Zu<strong>de</strong>m hat das B<strong>und</strong>esministerium die vom<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof angeregten Einsparungsmöglichkeiten<br />

durch Wegfall höhenungleicher<br />

Kreuzungen im zweistreifigen<br />

Streckenabschnitt nicht mit Nachdruck verfolgt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof teilt insbeson<strong>de</strong>re<br />

nicht die Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums,<br />

nach <strong>de</strong>r geringe Vorteile bei <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsqualität <strong>und</strong> das Beibehalten einer<br />

bestimmten Streckencharakteristik die<br />

Mehrkosten für zwei höhenungleiche Kreuzungen<br />

zwischen Schrevenborn <strong>und</strong> Bro<strong>de</strong>rsdorf<br />

rechtfertigen. Dies wiegt um so<br />

schwerer, als im vorliegen<strong>de</strong>n Fall kostengünstigere<br />

höhengleiche Kreuzungen mit<br />

Lichtzeichenanlagen möglich waren.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt bei seiner<br />

Auffassung, dass die B 502 die Voraussetzungen<br />

für die Einstufung als B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

nicht erfüllt. Die Darlegungen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums zum unterdurchschnittlich<br />

geringen Fernverkehrsanteil auf <strong>de</strong>r<br />

B 502 haben <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esrechnungshof vielmehr<br />

in seiner Auffassung bestärkt, dass die-<br />

se Straße nicht <strong>de</strong>m Fernverkehr dient. Nach<br />

gelten<strong>de</strong>r Rechtsauffassung wird die Straßenklasse<br />

nämlich maßgeblich vom Verkehrsaufkommen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsart bestimmt.<br />

Daher teilt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

auch nicht die Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums,<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> sei frei, unabhängig von<br />

tatsächlichen Belastungen <strong>und</strong> Verkehrsanteilen<br />

festzulegen, dass eine bestimmte Straße<br />

<strong>de</strong>m Fernverkehr dient.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 49:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf darauf<br />

hinzuwirken, dass die Straßenbauverwaltung<br />

die B<strong>und</strong>estrasse 502 in eine sich<br />

aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srecht ergeben<strong>de</strong> Straßenklasse<br />

abstuft.<br />

c) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, bis<br />

zum 31. Oktober 2001 über das Veranlasste<br />

zu berichten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/6521<br />

vom 02.07.2001 – Seite 33]<br />

Nr. 50 Abrechnung von Baumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es<br />

(verschie<strong>de</strong>ne Kapitel <strong>und</strong> Investitionstitel<br />

im B<strong>und</strong>eshaushalt)<br />

50.0<br />

Mängel bei <strong>de</strong>r Abrechnung von<br />

Baumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es durch<br />

die Bauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

führten zu Rückzahlungen in Höhe<br />

von über 20 Mio. DM. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

begann erst verspätet,<br />

Maßnahmen zu ergreifen, um die<br />

Mängel künftig zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

50.1<br />

Die Finanzbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

nehmen die Bauaufgaben <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es in ihren<br />

jeweiligen Geschäftsbereichen wahr. Die<br />

Gesamtverantwortung für das Bauwesen <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>es obliegt <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium. Der<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof prüft, unterstützt von<br />

<strong>de</strong>n so genannten Fachtechnischen Prüfstellen<br />

bei <strong>de</strong>n Finanzbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />

regelmäßig die Ausgaben für Baumaß-<br />

223


nahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Bereits in <strong>de</strong>n Bemerkungen<br />

1997 (Drucksache 13/8550 Nr. 83)<br />

wies <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof auf zahlreiche<br />

Mängel bei <strong>de</strong>r Abrechnung von Bauleistungen<br />

hin, die damals zu Rückzahlungen in<br />

Höhe von mehr als 20 Mio. DM geführt hatten.<br />

50.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof <strong>und</strong> die Fachtechnischen<br />

Prüfstellen untersuchten in <strong>de</strong>n Jahren<br />

1997 bis 1999 erneut, wie die Ämter <strong>de</strong>r<br />

Finanzbauverwaltungen (Bauämter) Baumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es abrechneten.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof stellte fest, dass<br />

die Bauämter nach wie vor häufig unzulängliche<br />

Rechnungsbelege, insbeson<strong>de</strong>re solche<br />

mit unzureichen<strong>de</strong>n Nachweisen <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n<br />

Auftragnehmern erbrachten Leistungsumfanges<br />

annahmen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Leistungsumfang<br />

unzutreffend feststellten. Außer<strong>de</strong>m missachteten<br />

die Bauämter oft die Abrechnungsregelungen<br />

<strong>de</strong>r Verdingungsordnung für<br />

Bauleistungen o<strong>de</strong>r entsprechend vereinbarte<br />

vertragliche Regelungen. In an<strong>de</strong>ren Fällen<br />

vergüteten die Bauämter nicht erbrachte<br />

Leistungen, dieselben Leistungen doppelt<br />

o<strong>de</strong>r St<strong>und</strong>enlohnarbeiten ohne zutreffen<strong>de</strong>n<br />

Nachweis. Schließlich erkannten sie in mehreren<br />

Fällen überhöhte For<strong>de</strong>rungen an.<br />

Diese <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re Abrechnungsfehler hatten<br />

erneut erhebliche Überzahlungen zur Folge.<br />

Die von <strong>de</strong>n Fachtechnischen Prüfstellen<br />

veranlassten finanziellen Rückfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Finanzbauverwaltungen führten zu weiteren<br />

Rückzahlungen in Höhe von mehr als<br />

20 Mio. DM zugunsten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushalts.<br />

50.3<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t,<br />

dass die Bauämter Baumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

unverän<strong>de</strong>rt häufig fehlerhaft abrechnen,<br />

obwohl <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof bereits vor<br />

Jahren hierauf hingewiesen hatte. Er hat kritisiert,<br />

dass es das B<strong>und</strong>esministerium unterließ,<br />

die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,<br />

um die Mängel zu beseitigen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat insbeson<strong>de</strong>re beanstan<strong>de</strong>t,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium die Oberfinanzdirektionen<br />

nicht auffor<strong>de</strong>rte, <strong>de</strong>n Mängeln<br />

bei <strong>de</strong>r Abrechnung von Baumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es entgegenzuwirken.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die festgestell-<br />

224<br />

ten Mängel auf Unkenntnis o<strong>de</strong>r Missachtung<br />

<strong>de</strong>r einschlägigen Abrechnungsbestimmungen<br />

sowie auf unzureichen<strong>de</strong> Sorgfalt<br />

bei <strong>de</strong>r Bearbeitung <strong>de</strong>r Rechnungsbelege<br />

zurückgeführt. Er hat eine wesentliche Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Abrechnungsverfahrens <strong>de</strong>r<br />

Bauämter angemahnt <strong>und</strong> eine verstärkte<br />

Fachaufsicht durch das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>und</strong> eine intensivere Schulung <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

bei <strong>de</strong>n Bauämtern gefor<strong>de</strong>rt.<br />

50.4<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, es<br />

habe nunmehr gemeinsam mit <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>de</strong>r Verteidigung die Fachaufsicht<br />

über die Bauämter für die Abrechnung<br />

einzelner Baumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

auf die Technische Aufsichtsbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Mittelinstanz übertragen. Außer<strong>de</strong>m habe es<br />

die Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n inzwischen aufgefor<strong>de</strong>rt<br />

mitzuteilen, durch welche konkreten<br />

Maßnahmen die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

aufgezeigten Mängel nachhaltig abgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Das B<strong>und</strong>esministerium erwarte<br />

einen entsprechen<strong>de</strong>n Bericht. Im Übrigen<br />

habe wegen beabsichtigter Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Organisationsformen <strong>de</strong>r Bauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r bisher keine Möglichkeit bestan<strong>de</strong>n,<br />

die Mängel mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu erörtern.<br />

50.5<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

trägt das B<strong>und</strong>esministerium unverän<strong>de</strong>rt die<br />

Gesamtverantwortung für fehlerfreie Abrechnungen<br />

von Baumaßnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es.<br />

Dieser Gesamtverantwortung kann sich<br />

das B<strong>und</strong>esministerium auch nicht dadurch<br />

entziehen, dass es Teile seiner Fachaufsicht<br />

auf Nachgeordnete Behör<strong>de</strong>n überträgt.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium ist seiner Verantwortung<br />

nicht gerecht gewor<strong>de</strong>n. Es hätte<br />

bereits vor Jahren Maßnahmen ergreifen<br />

müssen, die festgestellten Mängel zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof erwartet, dass das<br />

B<strong>und</strong>esministerium nunmehr zügig <strong>und</strong> mit<br />

Nachdruck die Voraussetzungen für fehlerfreie<br />

Abrechnungen seiner Bauvorhaben<br />

schafft. Weitere Verzögerungen sind nicht<br />

hinnehmbar <strong>und</strong> lassen sich auch nicht durch<br />

beabsichtigte organisatorische Än<strong>de</strong>rungen<br />

in <strong>de</strong>n Bauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r rechtfertigen.


Der B<strong>und</strong>esrechnungshof wird die Angelegenheit<br />

weiter beobachten.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 50:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

im Rahmen seiner eigenen Fachaufsicht<br />

verfolgt, inwieweit die veranlassten Maßnahmen<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> zu verbesserter<br />

Abrechnung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es führen.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/6521<br />

vom 02.07.2001 – Seite 33]<br />

Nr. 94 Kreuzungsmaßnahmen<br />

zwischen Schienenwegen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />

Straßen<br />

(Kapitel 12 10 <strong>und</strong> 12 22)<br />

94.1<br />

Der B<strong>und</strong> beteiligt sich am Bau neuer <strong>und</strong> an<br />

<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung bestehen<strong>de</strong>r Kreuzungen zwischen<br />

Schienenwegen <strong>und</strong> Straßen mit jährlichen<br />

Aufwendungen in dreistelliger Millionenhöhe.<br />

Allein für Maßnahmen an vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Kreuzungen weist <strong>de</strong>r Straßenbauplan<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushaltsplanes 2000 (Kapitel<br />

12 10) rd. 225 Mio. DM aus. Hinzu<br />

kommen in vergleichbarer Größenordnung<br />

die Aufwendungen <strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG<br />

(Bahn), die im Wesentlichen ebenfalls aus<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt (Kapitel 12 22) finanziert<br />

wer<strong>de</strong>n. Diese sind jedoch, wie auch alle<br />

Aufwendungen für neue Kreuzungen,<br />

nicht geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hatte sich in <strong>de</strong>r<br />

Vergangenheit schon mehrfach mit Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen<br />

befasst <strong>und</strong> über<br />

die Ergebnisse berichtet, zuletzt in seinen<br />

Bemerkungen 1997 (Drucksache 13/8550<br />

Nr. 26) zu Maßnahmen auf einzelnen Abschnitten<br />

<strong>de</strong>r Verkehrsprojekte Deutsche<br />

Einheit im Bereich <strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG.<br />

In <strong>de</strong>n Jahren 1998 <strong>und</strong> 1999 untersuchte er,<br />

wie Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, die<br />

im Auftrage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln, gesetzliche<br />

<strong>und</strong> an<strong>de</strong>re Bestimmungen bei Maßnahmen<br />

zur Än<strong>de</strong>rung vorhan<strong>de</strong>ner Kreuzungen zwischen<br />

Schienenwegen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Straßen<br />

anwen<strong>de</strong>n.<br />

94.2<br />

Gr<strong>und</strong>lage für das Ermitteln <strong>de</strong>r Kostenanteile<br />

<strong>de</strong>r an einer Eisenbahnkreuzung beteiligten<br />

Baulastträger von Schiene <strong>und</strong> Straße<br />

ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Beim<br />

Än<strong>de</strong>rn vorhan<strong>de</strong>ner Kreuzungen wird bei<br />

<strong>de</strong>r Kostenteilung nach Maßnahmen an höhengleichen<br />

Kreuzungen (Bahnübergängen)<br />

<strong>und</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Überführungen unterschie<strong>de</strong>n.<br />

Bei Maßnahmen an Bahnübergängen tragen<br />

die Beteiligten je ein Drittel <strong>de</strong>r Kosten. Das<br />

letzte Drittel (Staatsdrittel) trägt bei Kreuzungen<br />

mit einer Eisenbahn <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>, in allen sonstigen Fällen das zuständige<br />

Land.<br />

Wird an einer vorhan<strong>de</strong>nen Überführung eine<br />

Än<strong>de</strong>rung vorgenommen, so fallen die<br />

Kosten <strong>de</strong>r Maßnahme <strong>de</strong>mjenigen Beteiligten<br />

zur Last, <strong>de</strong>r die Än<strong>de</strong>rung verlangt. Die<br />

Kosten fallen bei<strong>de</strong>n Beteiligten zur Last,<br />

wenn bei<strong>de</strong> die Än<strong>de</strong>rung verlangen, <strong>und</strong><br />

zwar in <strong>de</strong>m Verhältnis, in <strong>de</strong>m die Kosten<br />

bei getrennter Durchführung <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />

zueinan<strong>de</strong>r stün<strong>de</strong>n.<br />

Der Umfang <strong>de</strong>r Kreuzungsbedingten Kosten<br />

(Kostenmasse) ist in einer Rechtsverordnung<br />

geregelt.<br />

94.3<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof prüfte stichprobenweise<br />

bei sechs Straßenbauämtern in drei<br />

Län<strong>de</strong>rn Maßnahmen an vorhan<strong>de</strong>nen Kreuzungen<br />

zwischen Schienenwegen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> Straßen aus <strong>de</strong>n Jahren 1994 bis<br />

1998.<br />

Dabei stellte er in über 50 Fällen typische,<br />

wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Mängel bei Maßnahmen zur<br />

Än<strong>de</strong>rung von Kreuzungen zwischen Schienenwegen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Straßen fest. Der<br />

B<strong>und</strong> wur<strong>de</strong> dadurch mit Ausgaben von<br />

mehr als 14 Mio. DM zuviel belastet. Da <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof nur stichprobenweise<br />

in sechs von rd. 170 Straßenbaudienststellen<br />

geprüft hat, ist davon auszugehen, dass <strong>de</strong>r<br />

finanzielle Scha<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> weitaus<br />

höher liegt.<br />

94.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die betroffenen<br />

225


Straßenbauverwaltungen aufgefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong> die unzulässig angelasteten Ausgaben<br />

zu erstatten, <strong>und</strong> gleichzeitig das B<strong>und</strong>esministerium<br />

unterrichtet. Die Straßenbauverwaltungen<br />

prüfen <strong>de</strong>rzeit die Feststellungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes. Sie haben inzwischen<br />

Rückerstattungen von über<br />

3 Mio. DM vorgenommen <strong>und</strong> weitere bereits<br />

angekündigt.<br />

Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium empfohlen, die Prüfungsergebnisse<br />

<strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

aller Län<strong>de</strong>r zur Kenntnis zu geben, um<br />

die festgestellten typischen Mängel künftig<br />

vermei<strong>de</strong>n zu helfen.<br />

94.5<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat dargelegt, dass<br />

die Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

weitgehend das Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltungen<br />

betreffen. Diese hätten in Fragen<br />

<strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gestaltung<br />

von Bauwerken einen Ermessensspielraum.<br />

Weiter gebe es zu be<strong>de</strong>nken, dass wesentliche<br />

Entscheidungskriterien nach <strong>de</strong>m Eisen-<br />

226<br />

bahnkreuzungsgesetz bei <strong>de</strong>n Baulastträgern<br />

<strong>de</strong>r beteiligten Verkehrswege – dies sei in<br />

<strong>de</strong>n selteneren Fällen <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> – liegen, die<br />

sowohl für die Sicherheit als auch für die<br />

Dauerhaftigkeit ihrer Bauwerke einzustehen<br />

hätten. Der vom B<strong>und</strong>esrechnungshof empfohlenen<br />

Weitergabe <strong>de</strong>r Prüfungsergebnisse<br />

an die Län<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong> es folgen.<br />

94.6<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof verkennt nicht, dass<br />

<strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren beteiligten<br />

Baulastträgern bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen<br />

Ermessensspielräume hinsichtlich<br />

Zweckmäßigkeit <strong>und</strong> Gestaltung von<br />

Bauwerken einzuräumen sind. Dem setzt jedoch<br />

das Gebot <strong>de</strong>r wirtschaftlichen <strong>und</strong> sparsamen<br />

Verwendung von Haushaltsmitteln Grenzen, die<br />

die betroffenen Straßenbauverwaltungen in <strong>de</strong>n<br />

vom B<strong>und</strong>esrechnungshof untersuchten Fällen<br />

überschritten haben. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

begrüßt <strong>de</strong>shalb die Absicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums,<br />

die zusammengefassten Prüfungserkenntnisse<br />

zum Vermei<strong>de</strong>n typischer Mängel an<br />

die Straßenbauverwaltungen aller Län<strong>de</strong>r weiterzugeben.<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 2001<br />

Nr. 32 Erhaltung von Brücken<br />

im Netz <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(Kapitel 12 10 Titel 741 33<br />

<strong>und</strong> 741 43)<br />

32.0<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium erfüllt seine<br />

Aufgaben bei <strong>de</strong>r Brückenerhaltung nur<br />

unzureichend. Derzeit fehlen wichtige<br />

Steuerungsdaten für die Erhaltungs- <strong>und</strong><br />

Finanzplanung. Der jährliche Bedarf für<br />

Erhaltungsleistungen dürfte <strong>de</strong>utlich über<br />

<strong>de</strong>n tatsächlichen Ausgaben liegen.<br />

Wegen <strong>de</strong>r nicht durchgeführten Erhaltungsleistungen<br />

verschlechtert sich <strong>de</strong>r<br />

Erhaltungszustand <strong>de</strong>r Brücken. Das<br />

könnte langfristig die Verfügbarkeit <strong>de</strong>s<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netzes einschränken.<br />

32.1<br />

(1) Der B<strong>und</strong> ist verpflichtet, die Ausgaben für<br />

(BT-Drs. 14/7018 v. 15. Oktober 2001)<br />

die Erhaltung <strong>de</strong>r Brücken im Netz <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

zu finanzieren. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 1999<br />

waren über 35 000 Brücken mit einer Brückenfläche<br />

von rd. 25 Mio. m² in seiner Baulast. Etwa<br />

die Hälfte <strong>de</strong>r Brückenfläche ist älter als<br />

25 Jahre. Das B<strong>und</strong>esministerium schätzte Mitte<br />

<strong>de</strong>s Jahres 1999 <strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswert<br />

<strong>de</strong>r Brücken auf rd. 70 Mrd. DM. Die B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Straßenwesen (B<strong>und</strong>esanstalt) bewertete<br />

im Mai 2000 bei gleicher Brückenfläche <strong>de</strong>n<br />

Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswert mit rd. 90 Mrd. DM.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat <strong>de</strong>n notwendigen<br />

jährlichen Erhaltungsaufwand für Brücken mit<br />

1 % <strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswertes angegeben.<br />

Danach müsste <strong>de</strong>r jährliche Erhaltungsaufwand<br />

je nach Schätzung 700 Mio. DM o<strong>de</strong>r<br />

900 Mio. DM betragen. Die tatsächlichen Ausgaben<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es für die Erhaltung von Brücken<br />

haben dagegen in <strong>de</strong>n letzten Jahren kontinuierlich<br />

abgenommen. Sie betrugen im Jahre<br />

1992 rd. 499 Mio. DM, im Jahre 1998 rd.<br />

380 Mio. DM.


Nach <strong>de</strong>n letzten <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esrechnungshof bekannten<br />

Prognosen <strong>de</strong>s Finanzbedarfs für die<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r Brücken sollten die b<strong>und</strong>esweit<br />

notwendigen jährlichen Erhaltungsaufwendungen<br />

von rd. 800 Mio. DM im Jahre 1998 auf<br />

1.100 Mio. DM bis zum Jahre 2008 ansteigen.<br />

(2) Das B<strong>und</strong>esministerium formuliert für die<br />

Brückenerhaltung die wirtschaftlichen <strong>und</strong> technischen<br />

Vorgaben, wie die „Richtlinie zur einheitlichen<br />

Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung<br />

<strong>und</strong> Auswertung von Ergebnissen <strong>de</strong>r Bauwerksprüfungen<br />

nach DIN 1076“. Die Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (Auftragsverwaltung)<br />

erfassen auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Richtlinie<br />

die Bestands- <strong>und</strong> Zustandsdaten <strong>de</strong>r Brücken<br />

<strong>und</strong> bil<strong>de</strong>n kurz- <strong>und</strong> mittelfristige Erhaltungsprogramme<br />

auf Län<strong>de</strong>rebene.<br />

Der B<strong>und</strong> lässt sich von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn die Anzahl<br />

<strong>de</strong>r geplanten Erhaltungsmaßnahmen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren<br />

Gesamtkosten mitteilen. Einige Län<strong>de</strong>r nehmen<br />

in ihre Erhaltungsprogramme nur die Maßnahmen<br />

auf, für die aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Erfahrungen <strong>de</strong>r<br />

letzten Jahre <strong>und</strong> <strong>de</strong>r mittelfristigen Finanzplanung<br />

B<strong>und</strong>esmittel zu erwarten sind. An<strong>de</strong>re<br />

Län<strong>de</strong>r nehmen alle die auf, für die aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Ergebnisse <strong>de</strong>r Brückenprüfung aus technischer<br />

Notwendigkeit alsbaldige Erhaltungsmaßnahmen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind. In einem Land wird die<br />

Höhe <strong>de</strong>r Bedarfsmeldungen danach bestimmt,<br />

was das vorhan<strong>de</strong>ne Personal tatsächlich bearbeiten<br />

kann.<br />

Mit diesen Bedarfsmeldungen <strong>und</strong> mit Mo<strong>de</strong>llrechnungen<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esanstalt erstellt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

Prognosen <strong>de</strong>s mittel- <strong>und</strong> langfristigen<br />

Erhaltungsbedarfs <strong>und</strong> darauf aufbauend<br />

die Finanzplanung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

weist jährlich nach einem Quotenschlüssel<br />

die im B<strong>und</strong>eshaushalt veranschlagten<br />

Mittel <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />

führt die Auftragsverwaltung die Erhaltungsmaßnahmen<br />

durch.<br />

Die Angaben <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n nicht übergreifend<br />

verdichtet, so dass auf B<strong>und</strong>esebene Daten<br />

fehlen für:<br />

- Erhaltungsprogramme mit Dringlichkeitsreihung<br />

(über Län<strong>de</strong>rgrenzen hinweg) nach objektivierten<br />

gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahren<br />

<strong>und</strong><br />

- langfristige Finanzplanungen <strong>und</strong> entsprechen<strong>de</strong><br />

Planungen für die Mittelverteilungen<br />

auf die Län<strong>de</strong>r, die sich am technisch notwendigen<br />

Bedarf ausrichten.<br />

Außer<strong>de</strong>m fehlen Erfolgskontrollen durch<br />

Soll/Ist-Vergleiche hinsichtlich finanzieller <strong>und</strong><br />

terminlicher Vorgaben <strong>und</strong> periodische Bilanzierungen<br />

(z. B. <strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswertes <strong>de</strong>s<br />

in <strong>de</strong>n Brücken geb<strong>und</strong>enen Vermögens).<br />

(3) Voraussetzung für die Erhaltungs- <strong>und</strong> Finanzplanung<br />

ist die Zustandserfassung <strong>de</strong>r Brücken<br />

durch regelmäßige Prüfungen. Bei <strong>de</strong>n alle<br />

sechs Jahre durchgeführten Brückenhauptprüfungen<br />

wer<strong>de</strong>n festgestellte Schä<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Mängel<br />

in standardisierten Prüfberichten festgehalten,<br />

Zustandsbewertungen vorgenommen <strong>und</strong><br />

daraus automatisiert Zustandsnoten gebil<strong>de</strong>t;<br />

diese seit <strong>de</strong>m Jahre 1999 so ermittelten Daten<br />

sind zur Reihung <strong>de</strong>r Erhaltungsmaßnahmen<br />

nach Dringlichkeit geeignet. Eine Aussage über<br />

die Scha<strong>de</strong>nsentwicklung wird erst durch Vergleich<br />

von zwei o<strong>de</strong>r mehr Zustandsnoten möglich.<br />

Die Prüfberichte sehen keine Prognosen <strong>de</strong>s<br />

Prüfingenieurs vor, die <strong>de</strong>n weiteren Scha<strong>de</strong>nsverlauf<br />

am Brückenbauwerk unter <strong>de</strong>r Annahme<br />

bewerten, dass Maßnahmen zur Mängel- <strong>und</strong><br />

Scha<strong>de</strong>nsbeseitigung unterbleiben. Die Zeit, in<br />

<strong>de</strong>r ein Bauwerksscha<strong>de</strong>n zu beseitigen ist, <strong>und</strong><br />

Empfehlungen zum Umfang <strong>de</strong>r Instandsetzung<br />

<strong>de</strong>s Bauwerks wer<strong>de</strong>n nur allgemein angegeben<br />

(z. B. umgehend, mittelfristig, das gesamte<br />

Bauwerk). Weil die Prüfberichte nur in Ausnahmefällen<br />

Bauwerksbezogene Instandsetzungskosten<br />

enthalten, können die Gesamtkosten<br />

für die Instandsetzung aller Brückenbauwerke<br />

<strong>de</strong>rzeit nicht durch Aufsummierung Objektbezogener<br />

Kosten ermittelt wer<strong>de</strong>n. Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums zur Reihung <strong>de</strong>r Erhaltungsmaßnahmen<br />

nach Dringlichkeit <strong>und</strong> Hinweise<br />

zur Ermittlung <strong>de</strong>s optimalen Zeitpunkts<br />

zur Durchführung <strong>de</strong>r Erhaltungsmaßnahmen<br />

hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof nicht vorgef<strong>und</strong>en.<br />

Aus <strong>de</strong>n reinen Zustandsnoten, ohne zusätzliche<br />

Angaben, lässt sich <strong>de</strong>r Erhaltungsaufwand nicht<br />

ermitteln.<br />

(4) Die B<strong>und</strong>esanstalt unterstützt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

durch Auswertung <strong>de</strong>r Zustandsnoten.<br />

Zu<strong>de</strong>m hat sie auf Veranlassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

ein „Managementsystem <strong>de</strong>r Erhaltungsplanung<br />

für Brücken- <strong>und</strong> Ingenieurbauwerke<br />

im Fernstraßennetz <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es“ (BMS)<br />

entwickelt, das ab <strong>de</strong>m Jahre 2005 eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Dieses System setzt die flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong><br />

Erfassung bzw. repräsentative Stichproben<br />

über die Scha<strong>de</strong>ns- <strong>und</strong> Zustandsbewertung<br />

<strong>de</strong>r Brücken voraus.<br />

227


In einer nachfolgen<strong>de</strong>n Stufe soll das BMS<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für die Bedarfsermittlung <strong>und</strong> Finanzplanung<br />

schaffen. Hierzu sind zusätzlich<br />

Mo<strong>de</strong>lle für Scha<strong>de</strong>ns- <strong>und</strong> Zustandsentwicklungen,<br />

Objektbezogene Kostenermittlungen<br />

<strong>und</strong> Dringlichkeitsreihungen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Derzeit wer<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r Objektbezogene Kostendaten<br />

noch Abschätzungen über mögliche Scha<strong>de</strong>nsentwicklungen<br />

bei Bauwerksprüfungen erfasst.<br />

32.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat bemängelt, dass<br />

das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswert<br />

<strong>de</strong>r Brücken nicht ein<strong>de</strong>utig angeben<br />

konnte.<br />

Wenn man <strong>de</strong>n vom B<strong>und</strong>esministerium angegebenen<br />

notwendigen jährlichen Erhaltungsaufwand<br />

in Höhe von 1 % <strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswertes<br />

<strong>de</strong>r Brücken o<strong>de</strong>r die Prognosewerte<br />

bis in das Jahr 2008 als näherungsweise<br />

brauchbare Rechengröße ansieht, dann ist unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Altersstruktur <strong>de</strong>r Brücken<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r tatsächlichen Erhaltungsausgaben von<br />

einem erheblichen Reparaturstau auszugehen.<br />

Dieser Reparaturstau könnte mittelfristig eine<br />

Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustands <strong>de</strong>r<br />

Brücken <strong>und</strong> langfristig eine Einschränkung <strong>de</strong>r<br />

Verfügbarkeit <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netzes bewirken.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat weiterhin beanstan<strong>de</strong>t,<br />

dass <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> ausreichend gesicherte<br />

Daten für eine mittel- bis langfristige, an technischen<br />

Erfor<strong>de</strong>rnissen ausgerichtete Finanz- <strong>und</strong><br />

Erhaltungsplanung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es fehlen. Die Bedarfsmeldungen<br />

<strong>de</strong>r Auftragsverwaltung, die<br />

von unterschiedlichen Annahmen ausgehen, liefern<br />

für eine überregionale Steuerung auf B<strong>und</strong>esebene<br />

keine einheitliche Ausgangsbasis. Um<br />

<strong>de</strong>n Bestandswert <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Brücken vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Anlagevermögens zu sichern, hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

empfohlen, ergänzen<strong>de</strong> Daten<br />

zu erfassen <strong>und</strong> für Steuerungszwecke zu nutzen.<br />

Unverzichtbar sind beispielsweise neben<br />

nachvollziehbaren Kriterien zur Reihung <strong>de</strong>r Erhaltungsmaßnahmen<br />

nach Dringlichkeit auch<br />

Hinweise zur Ermittlung <strong>de</strong>s optimalen Zeitpunkts<br />

zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat<br />

Soll/Ist-Vergleiche <strong>und</strong> eine periodische Bilanzierung<br />

vermisst, die für eine Zielorietierte Steuerung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält es für eine<br />

228<br />

Schwäche <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Regelwerks, dass<br />

Objektbezogene Kostenschätzungen für Erhaltungsmaßnahmen<br />

zur Beseitigung <strong>de</strong>r bei Brückenprüfungen<br />

erkannten Mängel <strong>und</strong> Schä<strong>de</strong>n<br />

fehlen. Er sieht erhebliche Unsicherheiten darin,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium die benötigten Finanzmittel<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Prüfberichte, <strong>de</strong>r<br />

Zustandsnoten <strong>und</strong> <strong>de</strong>r uneinheitlichen Bedarfsmeldungen<br />

<strong>de</strong>r Auftragsverwaltung schätzt.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat so bisher das Ziel,<br />

Haushaltsmittel, die sich an <strong>de</strong>n technisch erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Erhaltungsmaßnahmen ausrichten, bedarfsgerecht<br />

zu veranschlagen <strong>und</strong> zu steuern,<br />

nicht erreicht.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat auch festgestellt,<br />

dass die zuvor genannten Mängel kurzfristig<br />

nicht durch das BMS beseitigt wer<strong>de</strong>n. Zwei<br />

nach <strong>de</strong>m neuen Verfahren ermittelte Zustandsnoten<br />

können danach für je<strong>de</strong> Brücke frühestens<br />

ab <strong>de</strong>m Jahre 2010 vorliegen. Die Datenbasis für<br />

die Prognose <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsentwicklung bleibt<br />

unzureichend <strong>und</strong> die mittelfristige Finanzplanung<br />

erreicht nicht die Genauigkeit, die eigentlich<br />

heute schon mit <strong>de</strong>n Planungsdaten <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r möglich wäre.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass die ersten Ergebnisse <strong>de</strong>s BMS<br />

viel zu spät kommen wer<strong>de</strong>n.<br />

32.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esanstalt<br />

angegebenen Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswert<br />

von 90 Mrd. DM bezweifelt <strong>und</strong> behauptet,<br />

dieser Wert bezöge sich auf sämtliche Ingenieurbauwerke<br />

<strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netzes. Die<br />

unterschiedlichen Zahlenwerte für <strong>de</strong>n notwendigen<br />

Erhaltungsaufwand entstammten verschie<strong>de</strong>nen<br />

Verfahrensansätzen. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hat sich zur Vernachlässigung <strong>de</strong>r Erhaltung<br />

<strong>und</strong> zur Größenordnung <strong>de</strong>s prognostizierten<br />

Finanzbedarfs von rd. 1 % <strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswertes<br />

nicht geäußert.<br />

Es hat darauf hingewiesen, dass die „Prognose<br />

<strong>de</strong>s Finanzbedarfs 1992“ die Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Finanzplanung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es ist <strong>und</strong> die Mittel seit<br />

<strong>de</strong>m Jahre 1999 nach einem neuen Bedarfsorientierten<br />

Verteilungsschlüssel auf die einzelnen<br />

Län<strong>de</strong>r verteilt wür<strong>de</strong>n. Diese Prognose bil<strong>de</strong><br />

die Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s aktuellen Finanzbedarfs für<br />

die Erhaltung <strong>de</strong>r Brücken bis zum Jahre 2010.<br />

Eine verbesserte, regional <strong>und</strong> sektoral differenzierte<br />

Erhaltungsbedarfsprognose für alle Anlagenteile<br />

<strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> sei in Arbeit.


Es hat auch eingeräumt, dass noch Daten fehlen.<br />

Diese wür<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit mit finanzieller Unterstützung<br />

durch <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn nacherhoben.<br />

Bis zum Jahre 2003 lägen sämtliche Informationen<br />

über <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>r Bauwerke,<br />

Bestands- <strong>und</strong> Erhaltungsdaten sowie Erhaltungsprogramme<br />

vor.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat die Auffassung vertreten,<br />

es habe einen Gesamtüberblick über die<br />

Objektbezogenen Maßnahmen, weil die Län<strong>de</strong>r<br />

ein mittelfristiges Bedarfsprogramm für fünf<br />

Jahre <strong>und</strong> eine jährliche Programmplanung (für<br />

Maßnahmen kleiner als 2 Mio. DM pauschal<br />

<strong>und</strong> Einzelmaßnahmen größer 2 Mio. DM mit<br />

Angabe <strong>de</strong>r Zustandsnote) mel<strong>de</strong>ten. Zustandsnoten<br />

sowie Bestands- <strong>und</strong> Verkehrsdaten wür<strong>de</strong>n<br />

vom B<strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Län<strong>de</strong>rschlüssels<br />

für die Aufteilung <strong>de</strong>r Erhaltungsmittel<br />

berücksichtigt. Für die Erstellung von Prognosen<br />

seien Objektbezogene Informationen über<br />

technische Zustandsentwicklungen <strong>de</strong>r Brücken<br />

<strong>und</strong> Kosten <strong>de</strong>r Mängel- <strong>und</strong> Scha<strong>de</strong>nsbeseitigung<br />

nicht notwendig. Zustandsnoten seien<br />

nicht dazu vorgesehen, Dringlichkeitsreihungen<br />

im Rahmen von Erhaltungsprogrammen zu<br />

erstellen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat erkannt, dass durch<br />

die steigen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen an die Erhaltung<br />

<strong>de</strong>s Straßennetzes auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r sich verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />

Altersstruktur <strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s weiter zunehmen<strong>de</strong>n Verkehrs ein Bauwerks-Management-System<br />

benötigt wird. Es<br />

befasse sich bereits seit einem sehr frühen Zeitpunkt<br />

Anfang <strong>de</strong>r 80er-Jahre systematisch mit<br />

<strong>de</strong>r Brückenerhaltung <strong>und</strong> habe <strong>de</strong>shalb im Jahre<br />

1997 die B<strong>und</strong>esanstalt mit <strong>de</strong>r Erarbeitung eines<br />

umfassen<strong>de</strong>n Systems beauftragt. Es habe<br />

hierzu inzwischen eine große Zahl von Forschungs-<br />

<strong>und</strong> Entwicklungsvorhaben durchführen<br />

lassen, weitere seien in Bearbeitung o<strong>de</strong>r in<br />

Vorbereitung. Noch bestehen<strong>de</strong> Defizite seien<br />

bekannt <strong>und</strong> wür<strong>de</strong>n schrittweise beseitigt.<br />

Das BMS wer<strong>de</strong> mit allen Modulen im Jahre<br />

2005 einsatzfähig sein <strong>und</strong> gewissermaßen die<br />

Aufstellung eines Bedarfsplanes für die Erhaltung<br />

<strong>de</strong>r Brücken ermöglichen. Bereits jetzt seien<br />

wesentliche Module, insbeson<strong>de</strong>re für die Bestandserfassung,<br />

die Zustandserfassung, die<br />

Scha<strong>de</strong>nsbewertung <strong>und</strong> -analyse, die Maßnahmenkataloge<br />

<strong>und</strong> -kosten entwickelt <strong>und</strong> Einsatzreif.<br />

Das BMS wer<strong>de</strong> als Ergebnis u. a. Zielführen<strong>de</strong><br />

Maßnahmen, <strong>de</strong>ren Kosten sowie Angaben<br />

zum Eingreifzeitpunkt <strong>und</strong> zur Dringlich-<br />

keit liefern. Verfahren für Soll/Ist - Vergleiche<br />

<strong>und</strong> periodische Bilanzierungen wür<strong>de</strong>n noch<br />

entwickelt.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat bestätigt, dass bei<br />

<strong>de</strong>r Auftragsverwaltung Objektbezogene Informationen<br />

über Schä<strong>de</strong>n <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>r<br />

Brücken vorliegen <strong>und</strong> dort Dringlichkeitsreihungen<br />

vorgenommen wür<strong>de</strong>n. Objektbezogene<br />

Planungen für die Bauwerkserhaltung wür<strong>de</strong>n<br />

auch weiterhin nur dort durchgeführt.<br />

Zum Vorwurf, dass die Ergebnisse <strong>de</strong>s BMS zu<br />

spät kommen, hat es sich nicht geäußert. Es hat<br />

vielmehr die Auffassung vertreten, dass die <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Aktivitäten zur Realisierung <strong>de</strong>s BMS<br />

ausreichend sind, da Bestands-, Zustands-,<br />

Erhaltungs- <strong>und</strong> Planungsdaten entwe<strong>de</strong>r bereits<br />

vorlägen o<strong>de</strong>r bis zum Jahre 2003 bereitgestellt<br />

wür<strong>de</strong>n.<br />

32.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esanstalt<br />

angegebenen Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswert<br />

für die Brücken von 90 Mrd. DM durchaus<br />

für angemessen. Dass sämtliche Ingenieurbauwerke,<br />

also Brücken, Durchlässe, Stützwän<strong>de</strong>,<br />

Schil<strong>de</strong>rbrücken, Schallschutzwän<strong>de</strong> <strong>und</strong> Tunnel,<br />

insgesamt nur einen Wie<strong>de</strong>rbeschaffungswert<br />

von 90 Mrd. DM haben sollen, ist für <strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof dagegen nicht plausibel.<br />

Die Absicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums, die wenig<br />

genauen Prognosen <strong>de</strong>r Vergangenheit durch eine<br />

neue zu ersetzen, zeigt die bisher kaum überzeugen<strong>de</strong>n<br />

Planungs- <strong>und</strong> Steuerungsansätze.<br />

Deshalb bleibt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof bei seiner<br />

Auffassung, dass die bis in die 80er-Jahre<br />

zurückreichen<strong>de</strong>n Aktivitäten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

<strong>und</strong> die <strong>de</strong>rzeit vorliegen<strong>de</strong>n Ergebnisse<br />

we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>s Anlagevermögens angemessen<br />

sind, noch als ausreichend angesehen<br />

wer<strong>de</strong>n können, um hinreichend genaue Planungsdaten<br />

erheben <strong>und</strong> zur verlässlichen Finanzplanung<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n zu können.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat nicht bezweifelt,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium „einen Gesamtüberblick<br />

über die Objektbezogenen Maßnahmen“<br />

hat. Er hat aber weiterhin erhebliche Zweifel<br />

an <strong>de</strong>r Qualität dieses Überblicks, weil die<br />

unterschiedlichen Kriterien für die Bedarfsanmeldungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r - die aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes unverzüglich vereinheitlicht<br />

wer<strong>de</strong>n sollten - die <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> gemel<strong>de</strong>ten<br />

Daten so beeinflussen, dass sie keine soli<strong>de</strong><br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Finanzplanung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

229


il<strong>de</strong>n können. Zu<strong>de</strong>m kann <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> mit <strong>de</strong>n<br />

pauschalen Meldungen kleiner Maßnahmen keine<br />

Län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Dringlichkeitsreihung<br />

erstellen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält Objektbezogene<br />

Kenntnisse, wie z. B. die Ergebnisse zweier aufeinan<strong>de</strong>r<br />

folgen<strong>de</strong>r Bauwerksprüfungen, für die<br />

Planung <strong>de</strong>r Mängel- <strong>und</strong> Scha<strong>de</strong>nsbeseitigung<br />

<strong>und</strong> damit für die Mittelbedarfsplanung für unerlässlich.<br />

Gera<strong>de</strong> die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Zustandsnote<br />

ist für die Zustandsentwicklung eines Bauwerks<br />

ein wichtiger Indikator. Die vielen Absichtserklärungen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r geplante Zeithorizont bis zur<br />

Einführung <strong>de</strong>s vollständigen BMS sind nicht<br />

zufrie<strong>de</strong>n stellend.<br />

Im Übrigen kann <strong>de</strong>r Genauigkeitsgrad <strong>de</strong>r<br />

Prognosewerte wesentlich erhöht wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

das bei <strong>de</strong>r Auftragsverwaltung tatsächlich vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Wissen über <strong>de</strong>n technisch notwendigen<br />

Erhaltungsbedarf genutzt wird. Auch über<br />

die Scha<strong>de</strong>nsentwicklung bei <strong>de</strong>n gefähr<strong>de</strong>ten<br />

Bauwerken sind vor Ort bessere Kenntnisse vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Durch Zusammenfassung <strong>und</strong> Nutzung<br />

dieser Informationen ist eine wesentlich genauere<br />

Bedarfsplanung möglich.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt bei seiner Auffassung,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium seine Anstrengungen<br />

erhöhen <strong>und</strong> dabei auch die Auftragsverwaltung<br />

stärker bin<strong>de</strong>n muss. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

sollte im Rahmen <strong>de</strong>r Brückenprüfungen<br />

auch Objektbezogene Kostenschätzungen<br />

für die Brückenerhaltung vorsehen <strong>und</strong><br />

diese Schätzwerte bei <strong>de</strong>n Prognosen <strong>de</strong>s Finanzbedarfs<br />

stärker berücksichtigen, um sobald<br />

wie möglich <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rspruch zwischen <strong>de</strong>n<br />

Prognosen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Veranschlagungen aufzulösen<br />

<strong>und</strong> die Substanzerhaltung <strong>und</strong> die Verfügbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Brücken zu gewährleisten.<br />

230<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 32:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, über<br />

- <strong>de</strong>n tatsächlichen Erhaltungszustand <strong>de</strong>r<br />

Brücken <strong>und</strong><br />

- <strong>de</strong>n mittel- <strong>und</strong> langfristigen Finanzbedarf<br />

für die Erhaltung sowie<br />

- die Entwicklung <strong>de</strong>s Bauwerks-Management-Systems<br />

bis zum 1. Januar 2003 zu<br />

berichten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/9460<br />

vom 12.06.2002 – Seite 19]<br />

Nr. 33 Bedarf <strong>und</strong> Ausbaustandard<br />

von Ortsumgehungen<br />

(Kapitel 12 10)<br />

33.0<br />

Der Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

aus <strong>de</strong>m Jahre 1992 sieht <strong>de</strong>n Bau<br />

von Ortsumgehungen im Zuge von autobahnparallelen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen vor, die<br />

für <strong>de</strong>n Fernverkehr nicht mehr be<strong>de</strong>utsam<br />

sind. Diese B<strong>und</strong>esstraßen sollen erst<br />

nach <strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehungen in<br />

eine sich nach Lan<strong>de</strong>srecht ergeben<strong>de</strong><br />

Straßenklasse abgestuft wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

Verzicht auf einen Neu- o<strong>de</strong>r Ausbau zulasten<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> bei einer sofortigen<br />

Abstufung lassen sich Beträge in bis<br />

zu dreistelliger Millionenhöhe für an<strong>de</strong>re<br />

Maßnahmen verwen<strong>de</strong>n.<br />

Den Planungen von Ortsumgehungen<br />

wird häufig ein zu hoher Ausbaustandard,<br />

zum Beispiel bei <strong>de</strong>r Querschnittswahl<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Trassenführung, zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt.


33.1<br />

Der Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>, eine<br />

Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz, legt fest,<br />

welche Teile <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netzes neuo<strong>de</strong>r<br />

auszubauen sind. Die Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r planen <strong>und</strong> bauen im Auftrage<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es auf dieser Gr<strong>und</strong>lage neue Ortsumgehungen<br />

im Zuge von B<strong>und</strong>esstraßen, um<br />

die Ortsdurchfahrten von weiträumigem Verkehr<br />

zu entlasten.<br />

Der gültige Bedarfsplan 1992 sieht <strong>de</strong>n Bau<br />

zahlreicher Ortsumgehungen im Verlaufe von<br />

autobahnparallelen B<strong>und</strong>esstraßen vor. Hierzu<br />

hatte das B<strong>und</strong>esministerium bereits im Jahre<br />

1987 ein Abstufungskonzept (Abstufen von<br />

B<strong>und</strong>esstraßen in an<strong>de</strong>re Straßenklassen) entwickelt.<br />

Gr<strong>und</strong>lage war die Überlegung, dass B<strong>und</strong>esstraßen,<br />

die in einem Abstand von weniger<br />

als fünf Kilometern parallel zu B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

verlaufen, nicht <strong>de</strong>m in § 1 <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

gefor<strong>de</strong>rten weiträumigen Verkehr<br />

dienen. Im Jahre 1995 hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

ein weitergehen<strong>de</strong>s Abstufungskonzept vorgelegt,<br />

das <strong>de</strong>rzeit umgesetzt wird. Hiernach<br />

sollten 2795 km sofort, weitere 2258 km erst<br />

dann abgestuft wer<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m sie gemäß gelten<strong>de</strong>m<br />

Bedarfsplan ausgebaut wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Der B<strong>und</strong> stellt Mittel für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehungen<br />

sowie für die betriebliche Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> Erhaltung <strong>de</strong>r autobahnparallelen B<strong>und</strong>esstraßen<br />

zur Verfügung, obwohl wegen <strong>de</strong>r<br />

mangeln<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n weiträumigen<br />

Verkehr hierfür keine gesetzliche Verpflichtung<br />

besteht.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

<strong>und</strong> Ausbauparameter für <strong>de</strong>n Straßenentwurf in<br />

Regelwerken vorgegeben. Darin hat es u. a. für<br />

die Querschnittsgestaltung so genannte Regelquerschnitte<br />

entwickelt, nach <strong>de</strong>nen Straßen unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r Gesichtspunkte Verkehrsbelastung,<br />

Funktion, Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf<br />

<strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit geplant <strong>und</strong><br />

gebaut wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

33.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Planungen von<br />

mehreren Ortsumgehungen geprüft.<br />

33.2.1<br />

Der Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> enthält<br />

<strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehungen Jüchen <strong>und</strong><br />

Hürth-Hermühlheim im Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraßen<br />

B 59n <strong>und</strong> B 265n. Hierfür sind insgesamt etwa<br />

100 Mio. DM veranschlagt.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat festgestellt, dass<br />

bei<strong>de</strong> Maßnahmen für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich sind. Die Kriterien nach<br />

<strong>de</strong>m Abstufungskonzept lagen für diese B<strong>und</strong>esstraßen<br />

vor. Durch die Aufnahme in <strong>de</strong>n Bedarfsplan<br />

verzögert sich die Abstufung auf unbestimmte<br />

Zeit.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehungen<br />

Jüchen <strong>und</strong> Hürth-Hermühlheim<br />

zulasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es für nicht geboten. Diese autobahnparallelen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen sollten möglichst<br />

umgehend abgestuft wer<strong>de</strong>n.<br />

Für <strong>de</strong>n Betrieb, die Unterhaltung <strong>und</strong> die Erhaltung<br />

<strong>de</strong>r ebenfalls abzustufen<strong>de</strong>n Streckenabschnitte<br />

<strong>de</strong>r B 59 <strong>und</strong> B 265 stellt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> jährlich<br />

durchschnittlich etwa 2,9 Mio. DM bereit.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat überschlägig ermittelt,<br />

dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> für Betrieb, Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> Erhaltung aller abzustufen<strong>de</strong>n Streckenabschnitte,<br />

auf <strong>de</strong>nen Bedarfsplanmaßnahmen vorgesehen<br />

sind, jährlich einen Betrag in zweistelliger<br />

Millionenhöhe aufzubringen hat.<br />

33.2.2<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r B 64 plante das zuständige Straßenbauamt<br />

(Amt) <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r drei Ortsumgehungen<br />

Herzebrock-Clarholz, Beelen <strong>und</strong> Warendorf<br />

als neue „dreistreifige“ Kraftfahrstraße,<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r dritte Fahrstreifen jeweils abwechselnd<br />

einer Fahrtrichtung als Überholstreifen<br />

dient. Die Planung von höhenungleichen Knotenpunkten<br />

zog weitere Kosten bei <strong>de</strong>m nachgeordneten<br />

Wegenetz für <strong>de</strong>ren An- <strong>und</strong> Verbindungen<br />

nach sich. Die Verkehrsbelastung war<br />

im Planungsbereich auf <strong>de</strong>r B 64 rückläufig <strong>und</strong><br />

wies einen geringen Fernverkehrsanteil auf.<br />

Beim Aufstellen <strong>de</strong>r Vorplanung im Jahre 1997<br />

ermittelte das Amt Baukosten in Höhe von etwa<br />

184 Mio. DM, die <strong>de</strong>n Ansatz <strong>de</strong>s Bedarfsplanes<br />

1992 um etwa 100 Mio. DM überschritten. Obwohl<br />

die Kostensteigerung erheblich war, erwogen<br />

das B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> die Straßenbauverwaltung<br />

nicht, die vorgesehenen Ausbaustandards<br />

zu reduzieren.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält <strong>de</strong>n geplanten<br />

„dreistreifigen“ <strong>und</strong> höhenungleichen Ausbau<br />

<strong>de</strong>r Ortsumgehungen Herzebrock-Clarholz, Beelen<br />

<strong>und</strong> Warendorf aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r rückläufigen<br />

Verkehrsentwicklung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r geringen Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>s Straßenzuges für <strong>de</strong>n großräumigen<br />

<strong>und</strong> überregionalen Verkehr für zu aufwendig.<br />

Er hält auch <strong>de</strong>n „dreistreifigen“ Ausbau <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen B 64 zwischen <strong>de</strong>n Orten für nicht<br />

231


erfor<strong>de</strong>rlich, da <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong> Querschnitt ausreichend<br />

ist, um <strong>de</strong>n künftigen Verkehr sicher<br />

<strong>und</strong> mit angemessener Qualität aufzunehmen.<br />

Ein zweistreifiger Neubau <strong>de</strong>r Ortsumgehungen<br />

wäre ausreichend.<br />

Er hat beanstan<strong>de</strong>t, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s nicht veranlasst<br />

hat, <strong>de</strong>n Ausbaustandard bei <strong>de</strong>m sehr<br />

geringen Nutzen-/Kostenverhältnis zu senken.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat empfohlen, die<br />

Neubaustrecke höhengleich <strong>und</strong> zweistreifig zu<br />

planen <strong>und</strong> unter weitgehen<strong>de</strong>r Beibehaltung <strong>de</strong>s<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Ausbauquerschnittes <strong>de</strong>r B 64 zu<br />

verkürzen. Damit ließen sich gegenüber <strong>de</strong>r Planung<br />

<strong>de</strong>s Amtes rd. 90 Mio. DM einsparen.<br />

33.2.3<br />

Auch die Ortsumgehung B 1n Salzkotten wur<strong>de</strong><br />

zu aufwendig geplant. Bei <strong>de</strong>r Linienabstimmung<br />

ermittelte das zuständige Amt im Jahre<br />

1998 Kosten in Höhe von etwa 69,3 Mio. DM,<br />

die <strong>de</strong>n Ansatz <strong>de</strong>s Bedarfsplanes 1992 in Höhe<br />

von 36 Mio. DM erheblich überschritten. Die<br />

Kostensteigerung war zum Teil auf die Verbreiterung<br />

auf einen „dreistreifigen“ Querschnitt,<br />

die Verlängerung <strong>de</strong>r Baustrecke <strong>und</strong> einer beabsichtigten<br />

höhenungleichen Anbindung an eine<br />

Lan<strong>de</strong>sstraße zurückzuführen. Im Streckenverlauf<br />

<strong>de</strong>r Ortsumgehung waren 9 Brückenbauwerke<br />

für die höhenungleichen Kreuzungen<br />

<strong>und</strong> Verknüpfungen <strong>de</strong>s nachgeordneten Straßennetzes,<br />

die Überführung von Wirtschaftswegen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r kreuzen<strong>de</strong>n Bahnstrecke vorgesehen.<br />

Das Amt untersuchte nicht, ob auch ein<br />

zweistreifiger Querschnitt <strong>und</strong> höhengleiche<br />

Verknüpfungen ausreichend wären.<br />

Eine von <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung veranlasste<br />

Nachbewertung für die Ortsumgehung ergab nur<br />

noch ein sehr ungünstiges Nutzen-/Kostenverhältnis<br />

<strong>und</strong> machte die Vordringlichkeit dieser<br />

Maßnahme fraglich. Trotz<strong>de</strong>m stimmte das<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Planung bei <strong>de</strong>r Linienabstimmung<br />

zu. Das Amt beabsichtigte, die Kosten<br />

durch Verzicht auf die Anbindung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

zu senken, um die Vordringlichkeit zu<br />

erhöhen. Es hielt jedoch weiter an <strong>de</strong>m „dreistreifigen“<br />

Querschnitt <strong>und</strong> <strong>de</strong>n höhenungleichen<br />

Verknüpfungen <strong>de</strong>s Wegenetzes fest. Die<br />

Kosten wur<strong>de</strong>n zwar auf 51 Mio. DM gesenkt,<br />

aber das Nutzen-/Kostenverhältnis verbesserte<br />

sich dadurch nur unwesentlich.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält <strong>de</strong>n geplanten<br />

„dreistreifigen“ <strong>und</strong> höhenungleichen Neubau<br />

232<br />

<strong>de</strong>r Ortsumgehung B 1n Salzkotten für zu aufwendig.<br />

Er hält einen zweistreifigen Neubau <strong>de</strong>r<br />

Ortsumgehung für ausreichend.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechungshof hat bei einer zweistreifigen<br />

im Wesentlichen höhengleichen Trassenführung<br />

Einsparungen gegenüber <strong>de</strong>r überarbeiteten<br />

Planung <strong>de</strong>s Amtes von rd. 20 Mio. DM<br />

aufgezeigt.<br />

33.3<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof vertritt die Auffassung,<br />

dass Straßen, die nicht mehr die Voraussetzung<br />

als B<strong>und</strong>esfernstraße erfüllen, für einen<br />

Neu- o<strong>de</strong>r Ausbau zulasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es nicht<br />

vorgesehen wer<strong>de</strong>n sollten. Er hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

daher empfohlen, bei <strong>de</strong>r anstehen<strong>de</strong>n<br />

Fortschreibung <strong>de</strong>s Bedarfsplans für die<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> alle noch nicht realisierten<br />

Maßnahmen auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s aktuellen<br />

überregionalen Verkehrsnetzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Abstufungskonzept o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung<br />

für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr zu prüfen. Durch<br />

<strong>de</strong>n Verzicht auf <strong>de</strong>n Bau von Ortsumgehungen<br />

auf abzustufen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraßen lassen sich<br />

Beträge in dreistelliger Millionenhöhe einsparen<br />

<strong>und</strong> für an<strong>de</strong>re Maßnahmen verwen<strong>de</strong>n.<br />

Die dargelegten Beispiele belegen, dass die<br />

Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Ortsumgehungen<br />

oftmals zu aufwendig planen <strong>und</strong> damit<br />

die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit<br />

nach § 7 BHO nicht ausreichend beachten.<br />

Den Planungen von Ortsumgehungen wird<br />

häufig ein zu hoher Ausbaustandard bei <strong>de</strong>r<br />

Querschnittswahl, <strong>de</strong>m Trassenverlauf, <strong>de</strong>r Knotenpunktsausbildung<br />

(höhenungleich statt höhengleich)<br />

zur Anbindung <strong>de</strong>s nachgeordneten<br />

Straßen- <strong>und</strong> Wegenetzes zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

könnten weitere B<strong>und</strong>esmittel in bis zu dreistelliger<br />

Millionenhöhe für an<strong>de</strong>re dringend erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Projekte verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r<br />

Ausbaustandard bei Ortsumgehungen verringert<br />

wird <strong>und</strong> die in <strong>de</strong>n Regelwerken enthaltenen<br />

Spielräume stärker unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium sollte dafür sorgen, dass<br />

Ortsumgehungen künftig weniger aufwendig<br />

geplant wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> sich <strong>de</strong>r Ausbaustandard<br />

stärker nach verkehrlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Erfor<strong>de</strong>rnissen ausrichtet. Insbeson<strong>de</strong>re bei Kostensteigerungen<br />

im Planungsverlauf <strong>und</strong> bei<br />

mangeln<strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit sollte es veranlassen,<br />

dass die Straßenbauverwaltungen eine


Senkung <strong>de</strong>s Ausbaustandards prüfen.<br />

33.4<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, dass es<br />

an seiner Absicht festhalte, die autobahnparallelen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r seit<br />

1987 gelten<strong>de</strong>n Kriterien <strong>und</strong> unter <strong>de</strong>r Voraussetzung,<br />

dass eine Relevanz für <strong>de</strong>n Fernverkehr<br />

nicht bestehe, abstufen zu lassen. Dies wer<strong>de</strong> nur<br />

möglich sein, wenn zuvor mit <strong>de</strong>r Streichung im<br />

aktuellen Bedarfsplan signalisiert wer<strong>de</strong>, dass<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Straßenzug seine Be<strong>de</strong>utung für<br />

die Abwicklung <strong>de</strong>s Fernverkehrs verloren habe.<br />

Dem Gesetzgeber solle durch das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>und</strong> das B<strong>und</strong>eskabinett <strong>de</strong>shalb zusammen<br />

mit <strong>de</strong>r Entscheidung über <strong>de</strong>n künftigen<br />

Bedarfsplan vorgeschlagen wer<strong>de</strong>n, als Voraussetzung<br />

für eine umgehen<strong>de</strong> Abstufung autobahnparalleler<br />

B<strong>und</strong>esstraßen alle Bedarfsplanprojekte<br />

auf diesen Strecken zu streichen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat weiterhin mitgeteilt,<br />

dass die Ortsumgehungen B 59n Jüchen <strong>und</strong><br />

B 265n Hürth-Hermühlheim in das beabsichtigte<br />

Verfahren bei <strong>de</strong>r Fortschreibung einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> damit nicht mehr in <strong>de</strong>n künftigen<br />

Bedarfsplan aufgenommen wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat eingeräumt, dass<br />

Ortsumgehungen oftmals zu aufwendig geplant<br />

<strong>und</strong> gebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Es hat ausgeführt, dass sich für die Planungen<br />

<strong>de</strong>r Ortsumgehungen Herzebrock-Clarholz, Beelen<br />

<strong>und</strong> Warendorf im Zuge <strong>de</strong>r B 64 sowie <strong>de</strong>r<br />

Ortsumgehung Salzkotten im Zuge <strong>de</strong>r B 1 wesentliche<br />

Gr<strong>und</strong>daten gegenüber <strong>de</strong>n Annahmen,<br />

die <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>s noch gelten<strong>de</strong>n Bedarfsplanes<br />

zugr<strong>und</strong>e lagen, verän<strong>de</strong>rt hätten.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> solle bei <strong>de</strong>r eingeleiteten<br />

Überarbeitung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans<br />

<strong>de</strong>r künftige Bedarf <strong>und</strong> auch <strong>de</strong>r bisherige<br />

Ausbaustandard auf Basis aktueller Kostenangaben,<br />

Verkehrsdaten <strong>und</strong> -prognosen geprüft<br />

wer<strong>de</strong>n. Neben <strong>de</strong>n bisher verfolgten Planungen<br />

sollen auch Varianten für die Ortsumgehungen<br />

bewertet wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

entsprächen.<br />

33.5<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof begrüßt die Aussage<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums, <strong>de</strong>m Gesetzgeber bei<br />

<strong>de</strong>r Fortschreibung <strong>de</strong>s künftigen Bedarfsplans<br />

vorzuschlagen, alle Bedarfsplanprojekte auf autobahnparallelen<br />

B<strong>und</strong>esstraßen zu streichen.<br />

Damit wären die Voraussetzungen für eine so-<br />

fortige Abstufung dieser Streckenabschnitte geschaffen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium sollte künftig bereits bei<br />

<strong>de</strong>n Abstimmungsgesprächen über die Vorentwürfe<br />

darauf achten, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

einen angemessenen Ausbaustandard<br />

zugr<strong>und</strong>e legen <strong>und</strong> damit wirtschaftlich planen.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 33:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf darauf<br />

hinzuwirken, dass bei <strong>de</strong>r anstehen<strong>de</strong>n Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsplans für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

alle Bedarfsplanprojekte auf abzustufen<strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong>esstraßen gestrichen wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Das B<strong>und</strong>esministerium wird weiter aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

die Straßenbauverwaltung zu veranlassen,<br />

künftig Ortsumgehungen so zu planen,<br />

dass <strong>de</strong>r maßnahmenbezogene Ausbaustandard<br />

sich stärker nach <strong>de</strong>n verkehrlichen <strong>und</strong><br />

wirtschaftlichen Erfor<strong>de</strong>rnissen ausrichtet.<br />

d) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum<br />

31. Dezember 2003.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/9460<br />

vom 12.06.2002 – Seite 19]<br />

Nr. 36 Bau <strong>de</strong>r Umgehung<br />

Fuhlsbüttel in Hamburg<br />

<strong>und</strong> Auswirkungen auf<br />

an<strong>de</strong>re Vorhaben<br />

(Kapitel 12 10 Titel 741 22)<br />

36.0<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium übernahm die<br />

Straßenbaulast für die Umgehung<br />

Fuhlsbüttel in Hamburg <strong>und</strong> finanzierte<br />

<strong>de</strong>ren Bau mit rd. 450 Mio. DM. Hierzu<br />

war <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> gesetzlich nicht verpflichtet.<br />

Im Land Hamburg stan<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb<br />

keine B<strong>und</strong>esmittel zum Ausbau überlasteter<br />

Autobahnabschnitte zur Verfügung.<br />

Auch in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahren<br />

wer<strong>de</strong>n unter an<strong>de</strong>rem <strong>de</strong>swegen Finanzierungsengpässe<br />

beim Autobahnbau im<br />

Land Hamburg auftreten.<br />

36.1 Die Maßnahme<br />

Im April 1991 vereinbarten das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>und</strong> das Land Hamburg, die etwas mehr als<br />

233


8 km lange vierstreifige Umgehung Fuhlsbüttel<br />

als B<strong>und</strong>esstraße (B) 433n zu bauen. Hierdurch<br />

sollte <strong>de</strong>r Flughafen Hamburg an die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

(BAB) A 7 angeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Umgehung Fuhlsbüttel beginnt an <strong>de</strong>r Sengelmannstraße<br />

mit einem Tunnel unter <strong>de</strong>r Alsterkrugchaussee<br />

<strong>und</strong> verläuft in <strong>de</strong>r Trasse <strong>de</strong>r<br />

alten Zeppelinstraße nach Nor<strong>de</strong>n. In diesem Bereich<br />

sind die Zufahrten zu <strong>de</strong>n Einrichtungen<br />

für die Luftfracht <strong>und</strong> zu <strong>de</strong>n Terminals <strong>de</strong>s<br />

Flughafens Hamburg mit <strong>de</strong>r Umgehungsstraße<br />

verknüpft. Weiter nördlich sind die Terminals<br />

durch eine weitere - zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vereinbarung<br />

noch nicht vorgesehene - Zufahrt über<br />

die Flughafenstraße an das städtische Straßennetz<br />

angeb<strong>und</strong>en. Anschließend führt die Umgehung<br />

Fuhlsbüttel entlang <strong>de</strong>s Flughafengelän<strong>de</strong>s<br />

234<br />

AS AS<br />

Schnelsen- Schnelsen-<br />

Nord Nord<br />

BAB BAB A A 77<br />

BAB BAB A A 77<br />

Straße Straße<br />

Ol<strong>de</strong>sloer Ol<strong>de</strong>sloer<br />

Schleswig Schleswig -- Holstein Holstein<br />

Garstedter Garstedter Weg Weg<br />

Start- Start- <strong>und</strong> <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>bahnen<br />

Lan<strong>de</strong>bahnen<br />

B B 432 432<br />

Swebenweg Swebenweg<br />

En<strong>de</strong> En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

En<strong>de</strong> En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Baustrecke Baustrecke<br />

Baustrecke Baustrecke<br />

(Teil (Teil 1) 1) B B 433n 433n<br />

(Teil (Teil 1) 1) B B 433n 433n<br />

36.2 Übernahme <strong>de</strong>r Straßenbaulast<br />

durch <strong>de</strong>n B<strong>und</strong><br />

36.2.1<br />

Die Umgehung Fuhlsbüttel ersetzt die bisherige<br />

Ortsdurchfahrt <strong>de</strong>r B 433 im Verlauf <strong>de</strong>r Alsterkrug-<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Langenhorner Chaussee nördlich<br />

<strong>de</strong>r Kreuzung mit <strong>de</strong>r Sengelmannstraße, für die<br />

nach <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz (FStrG) das<br />

Land die Straßenbaulast trug.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium entschied im November<br />

1984, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Straßenbaulast für die<br />

Umgehung Fuhlsbüttel übernehmen kann, da<br />

diese weitgehend durch freies Gelän<strong>de</strong> verlaufen<br />

<strong>und</strong> damit außerhalb <strong>de</strong>r geschlossenen Ortslage<br />

zur Einmündung <strong>de</strong>r Stadtstraße „Krohnstieg“,<br />

unterquert mit <strong>de</strong>m rd. 400 m langen Krohnstiegtunnel<br />

die Start- <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>bahn II <strong>und</strong> geht<br />

in <strong>de</strong>n Swebenweg über. Das <strong>Bauen</strong><strong>de</strong> dieses<br />

ersten Bauabschnittes liegt im Bereich <strong>de</strong>r Einmündung<br />

<strong>de</strong>s Garstedter Weges. In einem zweiten<br />

Bauabschnitt ließ die Straßenbauverwaltung<br />

<strong>de</strong>n Swebenweg vierstreifig ausbauen <strong>und</strong> über<br />

die Ol<strong>de</strong>sloer Straße eine Verbindung zur Anschlussstelle<br />

Hamburg-Schnelsen-Nord <strong>de</strong>r<br />

BAB A 7 herstellen (Abbildung 1).<br />

Der Bau <strong>de</strong>r Umgehung Fuhlsbüttel kostete<br />

rd. 480 Mio. DM, von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> rd.<br />

450 Mio. DM trug. Nach achteinhalb Jahren<br />

Bauzeit wur<strong>de</strong> die Straße im Juni 2000 in Betrieb<br />

genommen.<br />

Krohnstiegtunnel<br />

Krohnstiegtunnel<br />

II II<br />

II<br />

Weg Weg beim beim Jäger Jäger<br />

Krohnstieg Krohnstieg<br />

B B 433 433<br />

Jugendpark Jugendpark<br />

Einhausung<br />

Einhausung<br />

Holtkoppel Holtkoppel<br />

Luftfracht Luftfracht<br />

Langenhorner<br />

Langenhorner<br />

Alsterkrugchaussee<br />

Alsterkrugchaussee<br />

B B 433 433<br />

Terminals Terminals<br />

Abbildung 1: Umgehung Fuhlsbüttel<br />

Zeppelinstraße<br />

Zeppelinstraße<br />

Chaussee<br />

Gleitwegsen<strong>de</strong>r<br />

Gleitwegsen<strong>de</strong>r<br />

Sengelmannstraße<br />

Sengelmannstraße<br />

NN<br />

Flughafenstraße<br />

Flughafenstraße<br />

Erdkampsweg<br />

Erdkampsweg<br />

Röntgenstraße<br />

Röntgenstraße<br />

Beginn Beginn <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Beginn Beginn <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Baustrecke Baustrecke<br />

Baustrecke Baustrecke<br />

(Teil (Teil<br />

(Teil (Teil<br />

1) 1)<br />

1) 1)<br />

B B<br />

B B<br />

433n 433n<br />

433n 433n<br />

liegen wer<strong>de</strong>. Nur im Kreuzungsbereich Alsterkrugchaussee/Sengelmannstraße<br />

wer<strong>de</strong> die Umgehungsstraße<br />

innerhalb <strong>de</strong>r geschlossenen Ortslage<br />

mit <strong>de</strong>m Ortsstraßennetz verknüpft. Im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Flughafenabfertigungsgebäu<strong>de</strong> wer<strong>de</strong><br />

sie keine Verbindung zum Ortsstraßennetz erhalten.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen teilte <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong>esministerium im September 1990 mit,<br />

dass es gr<strong>und</strong>sätzlich einwillige, das Vorhaben<br />

„Umgehung Fuhlsbüttel“ nachträglich in <strong>de</strong>n<br />

Straßenbauplan 1990 aufzunehmen. Dies setze<br />

jedoch voraus, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nach <strong>de</strong>m FStrG<br />

Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast sei. Da dies aus <strong>de</strong>n


vorgelegten Unterlagen nicht zu ersehen war,<br />

ging das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen davon<br />

aus, dass die Umgehung Fuhlsbüttel außerhalb<br />

<strong>de</strong>r geschlossenen Ortslage läge <strong>und</strong> nicht <strong>de</strong>r<br />

Erschließung o<strong>de</strong>r mehrfachen Verknüpfung mit<br />

<strong>de</strong>m Ortsnetz diene.<br />

36.2.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nicht verpflichtet war,<br />

die Straßenbaulast für die Umgehung Fuhlsbüttel<br />

zu übernehmen. Auch die neue Umgehung<br />

hat die Funktion einer Ortsdurchfahrt, weil sie<br />

sowohl über die Knoten „Alsterkrugchaussee/Sengelmannstraße“,<br />

„Krohnstieg“ <strong>und</strong><br />

„Swebenweg/Garstedter Weg“ als auch im Verlauf<br />

<strong>de</strong>s Swebenweges <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ol<strong>de</strong>sloer Straße<br />

sowie über die Zu- <strong>und</strong> Abfahrten zum Flughafen<br />

mehrfach mit <strong>de</strong>m städtischen Straßennetz<br />

verknüpft ist. Daher hätte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> we<strong>de</strong>r die<br />

Kosten zum Bau übernehmen müssen, noch die<br />

künftigen Unterhaltungskosten <strong>de</strong>r Umgehungsstraße<br />

zu tragen.<br />

36.2.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat dargelegt, dass es<br />

aufgr<strong>und</strong> einer Ortsbesichtigung im November<br />

1984 <strong>und</strong> unter Berücksichtigung eines Urteils<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes aus <strong>de</strong>m Jahre<br />

1981 (BVerwG 4 C 41.77) entschie<strong>de</strong>n habe, die<br />

Baulast zu übernehmen. Nach diesem Urteil sei<br />

eine Ortsdurchfahrt nur gegeben, wenn mehr als<br />

zwei Anbindungen in <strong>de</strong>r geschlossenen Ortslage<br />

vorliegen. Bei <strong>de</strong>r Ortsbesichtigung habe das<br />

B<strong>und</strong>esministerium festgestellt, dass <strong>de</strong>r Swebenweg<br />

insgesamt bis zum Krohnstiegtunnel in<br />

geschlossener Ortslage läge, er jedoch bereichsweise<br />

durch unbebautes Gelän<strong>de</strong> führe. Der an<br />

<strong>de</strong>n Tunnel anschließen<strong>de</strong> Knoten „Krohnstieg“<br />

befin<strong>de</strong> sich 150 m vor <strong>de</strong>r geschlossenen Bebauung<br />

<strong>de</strong>s Krohnstieges. In geschlossener Ortslage<br />

läge dagegen nur die Verknüpfung <strong>de</strong>r Umgehung<br />

Fuhlsbüttel mit <strong>de</strong>m Ortsstraßennetz im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Alsterkrugchaussee/Sengelmannstraße.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r künftigen Unterhaltungskosten<br />

hat das B<strong>und</strong>esministerium angekündigt, dass es<br />

die Bemerkung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes zum<br />

Anlass nehme, mit <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s über die Neufestsetzung <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrtengrenze<br />

zu sprechen.<br />

36.2.4<br />

Die Darlegungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums eignen<br />

sich nicht, die Übernahme <strong>de</strong>r Baulast durch<br />

<strong>de</strong>n B<strong>und</strong> zu begrün<strong>de</strong>n. Die Umgehung Fuhls-<br />

büttel ist einschließlich <strong>de</strong>s Swebenweges <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Ol<strong>de</strong>sloer Straße mehr als fünffach mit <strong>de</strong>m<br />

Ortsstraßennetz verknüpft. Als Hauptverkehrsa<strong>de</strong>r<br />

für das städtische Straßennetz nimmt sie<br />

<strong>de</strong>n innerstädtischen Ziel- <strong>und</strong> Quellverkehr<br />

über die Einmündungen <strong>und</strong> Kreuzungen auf<br />

<strong>und</strong> gibt ihn noch im städtischen Bereich wie<strong>de</strong>r<br />

ab. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt - im Einklang<br />

mit <strong>de</strong>m Urteil <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes<br />

- bei seiner Auffassung, dass die Umgehung<br />

Fuhlsbüttel Bestandteil <strong>de</strong>s Ortsstraßennetzes<br />

ist <strong>und</strong> daher das Land die Baulast zu tragen<br />

hat. Er sieht seine Auffassung durch die<br />

Ankündigung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums bestätigt,<br />

mit <strong>de</strong>m Land über die Neufestsetzung <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrtsgrenze<br />

sprechen zu wollen. Eine bloße<br />

Än<strong>de</strong>rung dieser Grenze hält <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

jedoch für nicht ausreichend.<br />

Vielmehr erwartet er, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die Baulast an das Land abgibt, damit <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong> künftig nicht mehr für die Unterhaltungskosten<br />

aufkommen muss.<br />

36.3 Auswirkungen auf an<strong>de</strong>re<br />

Vorhaben<br />

36.3.1<br />

Bei seiner Einwilligung in <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Umgehung<br />

Fuhlsbüttel wies das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>de</strong>r Finanzen im September 1990 darauf hin,<br />

dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nicht zwei Großvorhaben gleichzeitig<br />

finanzieren könne. Es ging davon aus,<br />

dass <strong>de</strong>r achtstreifige Ausbau <strong>de</strong>r BAB A 7<br />

(vierte Elbtunnelröhre) bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Baues<br />

<strong>de</strong>r Umgehung Fuhlsbüttel zurück gestellt wer<strong>de</strong>.<br />

Dennoch stellte das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>n Bau<br />

<strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre mit Gesamtkosten<br />

von 480 Mio. DM in <strong>de</strong>n Straßenbauplan 1994<br />

als einen von mehreren privat zu finanzieren<strong>de</strong>n<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>abschnitten ein. Das Land<br />

konnte <strong>de</strong>shalb mit <strong>de</strong>ren Bau schon im Jahre<br />

1995 während <strong>de</strong>r Hauptbauphase <strong>de</strong>r Umgehung<br />

Fuhlsbüttel beginnen. Inzwischen sind die<br />

Baukosten - ohne Finanzierungskosten - auf rd.<br />

1.070 Mio. DM gestiegen. Die ab <strong>de</strong>m Jahre<br />

2003 wegen <strong>de</strong>r privaten Vorfinanzierung<br />

15 Jahre lang aus <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eshaushalt zu zahlen<strong>de</strong>n<br />

jährlichen Raten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Zinsen voraussichtlich rd. 120 Mio. DM<br />

betragen.<br />

Nach Inbetriebnahme <strong>de</strong>r vierten Röhre wird <strong>de</strong>r<br />

Elbtunnel acht Fahrstreifen aufweisen. Nördlich<br />

<strong>de</strong>s Autobahndreieckes Hamburg-Nordwest bis<br />

235


zur Lan<strong>de</strong>sgrenze wird dann <strong>de</strong>r schon heute überlastete<br />

Abschnitt <strong>de</strong>r BAB A 7 als vierstreifige<br />

Autobahn verbleiben. Der Rechnungsprüfungsausschuss<br />

hatte in seinem Beschluss<br />

vom 4. Februar 1998 gefor<strong>de</strong>rt, die als Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfs eingestuften<br />

insgesamt 6,4 km langen Autobahnabschnitte<br />

von <strong>de</strong>r Anschlussstelle Hamburg-Stellingen bis<br />

zur Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord<br />

baldmöglichst auszubauen (Ausschuss-Protokoll<br />

Nr. 41, S 26). Auf diesen Ausbau <strong>de</strong>r BAB A 7<br />

nördlich <strong>de</strong>s Elbtunnels drängte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

bisher nicht.<br />

Den letzten, seit Jahren überlasteten rd. 5 km<br />

langen vierstreifigen Abschnitt zwischen <strong>de</strong>m<br />

Autobahndreieck Hamburg-Südost <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

Hamburg-Billstedt <strong>de</strong>r ansonsten<br />

sechsstreifigen BAB A 1 von Hamburg nach<br />

236<br />

A 23<br />

A 23<br />

Pinneberg<br />

Pinneberg<br />

B 431<br />

B 431<br />

Elbe<br />

Elbe<br />

A 252 (Hafenquerspange)<br />

A 26<br />

B 73<br />

A 1<br />

Quickborn<br />

A 252 (Hafenquerspange)<br />

A 26<br />

B 73<br />

A 1<br />

vierstreifig<br />

vierstreifig<br />

Quickborn<br />

B 4<br />

B 4<br />

AD<br />

Hamburg-<br />

Nordwest<br />

AD<br />

Hamburg-<br />

Nordwest<br />

A 261<br />

A 261<br />

A 7<br />

A 7<br />

A ... - B<strong>und</strong>esautobahn (BAB)<br />

= = = - geplante BAB<br />

B ... - B<strong>und</strong>esstraße<br />

A ... - B<strong>und</strong>esautobahn (BAB)<br />

= = = - geplante BAB<br />

B ... - B<strong>und</strong>esstraße<br />

A 7<br />

B 433<br />

Nor<strong>de</strong>r-<br />

A 7<br />

B 433<br />

Nor<strong>de</strong>r-<br />

stedt<br />

B 447<br />

B 4/5<br />

stedt<br />

B 447<br />

B 4/5<br />

B 4<br />

B 4<br />

B 4/75<br />

A 253<br />

B 75<br />

B 4<br />

A 7<br />

B 5<br />

A 253<br />

B 75<br />

B 4<br />

A 7<br />

B 5<br />

B 4/75<br />

Lübeck plant die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s ab <strong>de</strong>m Jahre 2002 sechsstreifig auszubauen<br />

(Abbildung 2). Sie rechnet mit Kosten<br />

für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> in Höhe von 60 Mio. DM bis<br />

80 Mio. DM.<br />

Weiter plant die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

mit <strong>de</strong>r so genannten Hafenquerspange eine<br />

7 km lange Autobahnverbindung (BAB A 252)<br />

zwischen <strong>de</strong>r BAB A 1 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r BAB A 7 südlich<br />

<strong>de</strong>r Elbe (Abbildung 2), die vor allem innerstädtischen<br />

Verkehr auf sich ziehen <strong>und</strong> die Innenstadt<br />

Hamburgs entlasten wird. Auch wenn<br />

die auf 850 Mio. DM geschätzten Kosten durch<br />

einen künftigen Betreiber überwiegend privat finanziert<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, wird sich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> voraussichtlich<br />

mit einer Anschubfinanzierung in<br />

einer Größenordnung von 100 bis 300 Mio. DM<br />

beteiligen müssen.<br />

Tangstedt<br />

A 255<br />

A 1<br />

Tangstedt<br />

A 255<br />

A 1<br />

A 7<br />

B 75<br />

A 24<br />

Seevetal<br />

sechsstreifig<br />

B 432<br />

B 432<br />

B 433n, Umgehung<br />

Fuhlsbüttel<br />

B 433n, Umgehung<br />

Fuhlsbüttel<br />

A 7<br />

Flughafen<br />

Hamburg<br />

Flughafen<br />

Hamburg<br />

B 75<br />

A 24<br />

AD<br />

Hamburg-<br />

Südost<br />

AD<br />

Hamburg-<br />

Südost<br />

Seevetal<br />

sechsstreifig<br />

A 250<br />

A 250<br />

B 435<br />

A 25<br />

B 434<br />

Ahrensburg<br />

AS<br />

Hamburg-<br />

Billstedt<br />

B 5<br />

B 435<br />

A 25<br />

B 434<br />

Ahrensburg<br />

AS<br />

Hamburg-<br />

Billstedt<br />

B 5<br />

Elbe<br />

Elbe<br />

B 75<br />

B 75<br />

Winsen<br />

B 4<br />

Winsen<br />

B 4<br />

A 1<br />

A 1<br />

A 24<br />

A 24<br />

Reinbek<br />

Reinbek<br />

B 207<br />

B 207<br />

B 5<br />

A 25<br />

B 5<br />

A 25<br />

Abbildung 2: <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> im Raum Hamburg (Auszug)


Nach <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rquote stehen <strong>de</strong>m Land bei <strong>de</strong>r<br />

jährlichen Verteilung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esmittel für<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfs zurzeit<br />

etwa 23 Mio. DM zu.<br />

36.3.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass das B<strong>und</strong>esministerium nur eine<br />

<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Maßnahmen - statt <strong>de</strong>r Umgehung<br />

Fuhlsbüttel die vierte Elbtunnelröhre - hätte in<br />

Angriff nehmen sollen. Er hat darauf hingewiesen,<br />

dass die für die Rückzahlung <strong>de</strong>r privaten<br />

Vorfinanzierung <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

notwendigen Raten die nach <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rquote<br />

auf Hamburg entfallen<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esmittel für vordringliche<br />

Maßnahmen mehrfach übersteigen<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>swegen<br />

15 Jahre lang über die Län<strong>de</strong>rquote hinaus Mittel<br />

für <strong>de</strong>n Großraum Hamburg vorsehen muss.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium wird <strong>de</strong>shalb ab <strong>de</strong>m<br />

Jahre 2003 Mittel, die für <strong>de</strong>n Bau von vordringlich<br />

benötigten Straßen in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn vorgesehen<br />

sind, zur Finanzierung <strong>de</strong>r vierten Elbtunnelröhre<br />

verwen<strong>de</strong>n müssen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

vorgehalten, dass es <strong>de</strong>m Beschluss <strong>de</strong>s<br />

Rechnungsprüfungsausschusses zum vordringlichen<br />

Ausbau <strong>de</strong>r BAB A 7 bisher nicht nachgekommen<br />

ist. Er hat ferner bezweifelt, ob die<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>planung im Land <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

einer bedarfsgerechten B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung<br />

gerecht wird, wenn schwerwiegen<strong>de</strong><br />

Engpässe im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz<br />

wie <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r BAB A 1 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r A 7 jahrelang<br />

nicht beseitigt wer<strong>de</strong>n. Insofern hat es <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof aus Sicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es für<br />

unwirtschaftlich gehalten, B<strong>und</strong>esmittel in dreistelliger<br />

Millionenhöhe für überwiegend im Interesse<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s liegen<strong>de</strong> Projekte, wie die<br />

Umgehung Fuhlsbüttel o<strong>de</strong>r die geplante Hafenquerspange,<br />

einzusetzen, wenn gleichzeitig vordringliche<br />

län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Projekte vernachlässigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Fernverkehr wichtigen<br />

weiteren Ausbau <strong>de</strong>r BAB A 7 als gefähr<strong>de</strong>t<br />

angesehen, sollte das Land <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r für<br />

<strong>de</strong>n innerstädtischen Verkehr vorteilhaften Hafenquerspange<br />

vorrangig verfolgen. Er hat daher<br />

<strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium empfohlen, dieses Projekt<br />

so lange zurück zu stellen, bis <strong>de</strong>r Ausbau<br />

<strong>de</strong>r BAB A 7 abgeschlossen ist.<br />

36.3.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat entgegnet, dass die<br />

private Vorfinanzierung einen früheren Baube-<br />

ginn <strong>de</strong>r dringend benötigten vierten Elbtunnelröhre<br />

erlaubt habe <strong>und</strong> es für Stadtstaaten eine<br />

Schwerpunktfinanzierung vornehmen müsse.<br />

Eine Vernachlässigung vordringlicher Maßnahmen<br />

könne nicht allein damit bewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass schwerwiegen<strong>de</strong> Engpässe noch nicht beseitigt<br />

seien. Tatsächlich bewegten sich die Planungen<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung für vordringliche<br />

Maßnahmen im Zuge <strong>de</strong>r BAB A 1, A 7<br />

<strong>und</strong> A 252 im vorgegebenen Rahmen <strong>de</strong>s Bedarfsplanes.<br />

Darüber hinaus plane sie auch <strong>de</strong>n<br />

Ausbau <strong>de</strong>s unmittelbar nördlich an <strong>de</strong>n Elbtunnel<br />

anschließen<strong>de</strong>n Abschnitts <strong>de</strong>r BAB A 7, <strong>de</strong>r<br />

im Bedarfsplan als weiterer Bedarf ausgewiesen<br />

ist. Sie bereite somit, wie vom Rechnungsprüfungsausschuss<br />

gewünscht, einen baldigen Ausbau<br />

vor.<br />

Der Grad <strong>de</strong>r Umsetzung von Bedarfsplanmaßnahmen<br />

sei kein Beweis für Planungsversäumnisse,<br />

da auch das Finanzvolumen <strong>de</strong>s Straßenbauplanes<br />

<strong>und</strong> politische Schwerpunkte wie die<br />

Verkehrsprojekte Deutsche Einheit wesentlich<br />

die Ausführung <strong>de</strong>r Bauvorhaben beeinflussten.<br />

Bei <strong>de</strong>r Festlegung, welche Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>baus im Großraum Hamburg<br />

vorrangig ausgeführt wer<strong>de</strong>n sollen, wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong> künftig auch an<strong>de</strong>re, nicht vom B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

genannte Maßnahmen berücksichtigen.<br />

36.3.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof kennt die Probleme<br />

<strong>de</strong>r Stadtstaaten bei <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Bedarfsplanmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> hat gr<strong>und</strong>sätzlich keine<br />

Einwän<strong>de</strong> gegen eine Schwerpunktfinanzierung.<br />

Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass<br />

mehrere wünschenswerte Großprojekte innerhalb<br />

eines Stadtstaates nebeneinan<strong>de</strong>r zu Lasten<br />

an<strong>de</strong>rer Län<strong>de</strong>r verwirklicht wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />

wenn, wie im Falle <strong>de</strong>r Umgehung Fuhlsbüttel,<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Baulast nicht übernehmen<br />

musste.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt auch bei seiner<br />

Auffassung, dass das B<strong>und</strong>esministerium für <strong>de</strong>n<br />

weiträumigen Verkehr vordringliche Maßnahmen<br />

im Großraum Hamburg nicht mit <strong>de</strong>m gebotenen<br />

Nachdruck verfolgt hat. Entgegen <strong>de</strong>r<br />

Darstellung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums plant die<br />

zuständige Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>rzeit keine<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfs auf <strong>de</strong>r<br />

BAB A 7. Bei <strong>de</strong>r Maßnahme <strong>de</strong>s weiteren Bedarfs<br />

direkt im Anschluss an <strong>de</strong>n Elbtunnel han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um die vom Land aus städtebaulichen<br />

Grün<strong>de</strong>n gewünschte rd. 2,5 km lange<br />

237


Überbauung <strong>de</strong>r BAB A 7. Maßnahmen <strong>de</strong>s weiteren<br />

Bedarfs hatte <strong>de</strong>r Rechnungsprüfungsausschuss<br />

mit seinem Beschluss vom Februar 1998<br />

aber nicht erfasst. Insofern kommt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>de</strong>m Beschluss <strong>de</strong>s Rechnungsprüfungsausschusses<br />

nach wie vor nicht nach.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält <strong>de</strong>shalb an seiner<br />

Empfehlung fest, vorrangig die vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Hauptverkehrsa<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Fernverkehrs wie die<br />

BAB A 1 <strong>und</strong> A 7 auszubauen <strong>und</strong> erst dann an<strong>de</strong>re<br />

Maßnahmen wie die Hafenquerspange voranzutreiben.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 36:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf darauf<br />

hinzuwirken, dass das Land die zukünftige<br />

Baulast für die Umgehung Fuhlsbüttel vollständig<br />

übernimmt <strong>und</strong> die innerstädtische<br />

Hafenquerspange so lange zurückstellt, bis die<br />

vordringlichen Maßnahmen an <strong>de</strong>n BAB A 1<br />

<strong>und</strong> A 7 abgeschlossen sind.<br />

c) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, bis<br />

zum 30. Juni 2003 über das Veranlasste zu berichten.<br />

238<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/9460<br />

vom 12.06.2002 – Seite 20]<br />

Nr. 37 Kostenteilung bei Neubau<br />

o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von Straßenkreuzungen<br />

(Kapitel 12 10)<br />

37.0<br />

Bei Maßnahmen an Kreuzungen zwischen<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> <strong>und</strong> Straßen<br />

an<strong>de</strong>rer Baulastträger belasteten o<strong>de</strong>r<br />

wollten die für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n<br />

Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> mit<br />

Kosten belasten, die er nach <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n<br />

Vorschriften nicht zu tragen hat.<br />

Nach Schätzungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

beliefen sich die finanziellen<br />

Nachteile für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> auf einen zweistelligen<br />

Millionenbetrag.<br />

37.1<br />

Der B<strong>und</strong> trägt gr<strong>und</strong>sätzlich die Straßenbaulast<br />

für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> (B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraßen). Er übernimmt die Zweck-<br />

ausgaben für <strong>de</strong>n Bau, die Erhaltung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />

Betrieb <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> in Höhe von jährlich<br />

rd. 10 Mrd. DM. Die Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r verwalten die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> <strong>und</strong> bewirtschaften die hierfür bereitgestellten<br />

Haushaltsmittel <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Außer<strong>de</strong>m<br />

bauen <strong>und</strong> unterhalten sie für <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Straßenbaulastträger die Lan<strong>de</strong>sstraßen<br />

<strong>und</strong> überwiegend auch die Kreisstraßen.<br />

37.1.1<br />

Für Kreuzungen von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> mit an<strong>de</strong>ren<br />

öffentlichen Straßen regelt das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz<br />

(FStrG), wer bei <strong>de</strong>r Herstellung,<br />

Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung einer Kreuzung<br />

die Kosten zu tragen hat (geteilte Baulast). Beim<br />

Bau einer neuen Kreuzung mehrerer öffentlicher<br />

Straßen hat <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast <strong>de</strong>r<br />

neu hinzugekommenen Straße die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Kreuzung zu tragen. Wer<strong>de</strong>n mehrere Straßen<br />

gleichzeitig neu angelegt, so haben die Träger<br />

<strong>de</strong>r Straßenbaulast die Kosten <strong>de</strong>r Kreuzungsanlage<br />

im Verhältnis <strong>de</strong>r Fahrbahnbreiten <strong>de</strong>r an<br />

<strong>de</strong>r Kreuzung beteiligten Straßenäste zu tragen<br />

(Kostenteilungsschlüssel).<br />

Wird eine höhenungleiche Kreuzung geän<strong>de</strong>rt,<br />

so fallen die dadurch entstehen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>mjenigen<br />

Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast zur Last, <strong>de</strong>r<br />

die Än<strong>de</strong>rung verlangt o<strong>de</strong>r hätte verlangen<br />

müssen. Geht das Än<strong>de</strong>rungsverlangen von bei<strong>de</strong>n<br />

beteiligten Baulastträgern aus o<strong>de</strong>r hätten<br />

bei<strong>de</strong> die Än<strong>de</strong>rung verlangen müssen, haben sie<br />

die Kosten <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung nach <strong>de</strong>m Kostenteilungsschlüssel<br />

zu tragen. Die Kosten für die Än<strong>de</strong>rung<br />

einer höhengleichen Kreuzung sind stets<br />

nach diesem Schlüssel zu teilen.<br />

Für die Unterhaltung höhengleicher Kreuzungen<br />

hat <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Straßenbaulast <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

die Kosten zu tragen, bei höhenungleichen<br />

Kreuzungen jedoch nur die Kosten<br />

für das Kreuzungsbauwerk.<br />

Ergänzend zu <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetzes<br />

erließ das B<strong>und</strong>esministerium<br />

„Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an<br />

Kreuzungen <strong>und</strong> Einmündungen von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

<strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren öffentlichen Straßen“<br />

(Straßenkreuzungsrichtlinien). Diese regeln unter<br />

an<strong>de</strong>rem <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r kreuzungsbedingten<br />

Kosten (Kostenmasse), die Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Kostenteilung sind. Die Richtlinien wer<strong>de</strong>n gegenwärtig<br />

überarbeitet.<br />

37.1.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof prüfte in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn


Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern<br />

<strong>und</strong> Schleswig-Holstein <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r<br />

Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- <strong>und</strong> -bau<br />

GmbH (DEGES) Vorhaben zum Bau o<strong>de</strong>r zur<br />

Än<strong>de</strong>rung von Straßenkreuzungen. Er stellte bei<br />

122 Maßnahmen fest, dass die Straßenbauverwaltungen<br />

dieser Län<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die DEGES die<br />

Kosten zwischen <strong>de</strong>n beteiligten Straßenbaulastträgern<br />

entwe<strong>de</strong>r bereits falsch aufgeteilt hatten<br />

o<strong>de</strong>r aufteilen wollten. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

erkannte drei typische Fallgruppen als beson<strong>de</strong>rs<br />

fehlerbehaftet, wobei das Verwaltungshan<strong>de</strong>ln<br />

in einigen Fällen mehrfach fehlerhaft war:<br />

1. Die Kosten wur<strong>de</strong>n nicht geteilt.<br />

In 48 Fällen zur Än<strong>de</strong>rung vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Kreuzungen sollte <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die gesamten<br />

Kosten <strong>de</strong>r jeweiligen Maßnahme tragen, obwohl<br />

sie nach FStrG zu teilen waren. Zum<br />

Teil sahen die Verwaltungen eine Kostenteilung<br />

<strong>de</strong>shalb nicht vor, weil sie Vorhaben als<br />

Unterhaltungsmaßnahmen ansahen.<br />

2. Die Kosten wur<strong>de</strong>n zwar geteilt, aber nicht<br />

richtig.<br />

In 33 Fällen legten die Verwaltungen <strong>de</strong>r<br />

Kostenteilung einen unzutreffen<strong>de</strong>n Teilungsschlüssel<br />

zu Gr<strong>und</strong>e. So setzten sie bei <strong>de</strong>r<br />

Berechnung <strong>de</strong>s Teilungsschlüssels unzutreffen<strong>de</strong><br />

Fahrbahnbreiten an o<strong>de</strong>r klammerten<br />

Fahrbahnbestandteile wie Rad- <strong>und</strong> Gehwege<br />

aus.<br />

3. Die Kostenmasse war unzutreffend.<br />

In 59 Fällen lag <strong>de</strong>r Kostenteilung eine zu geringe<br />

o<strong>de</strong>r zu hohe Kostenmasse zu Gr<strong>und</strong>e.<br />

Ursache war, dass die Verwaltungen die in<br />

<strong>de</strong>n Straßenkreuzungsrichtlinien enthaltenen<br />

Bestimmungen zur Kostenmasse unterschiedlich<br />

anwandten. So legten sie unzutreffen<strong>de</strong><br />

räumliche Abmessungen <strong>de</strong>r Kreuzungsanlage<br />

fest o<strong>de</strong>r rechneten wesentliche Bestandteile<br />

<strong>de</strong>r Kreuzungsanlage, vor allem die<br />

durchgehen<strong>de</strong>n Fahrstreifen, nicht <strong>de</strong>r Kostenmasse<br />

zu.<br />

In weiteren sechs Fällen zum Bau neuer Kreuzungen<br />

mit einer vorhan<strong>de</strong>nen B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> mit Kosten belastet, die <strong>de</strong>r<br />

Baulastträger <strong>de</strong>r neu hinzukommen<strong>de</strong>n Straße<br />

hätte tragen müssen.<br />

37.1.3<br />

Bei <strong>de</strong>r überwiegen<strong>de</strong>n Anzahl <strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

aufgegriffenen Fälle wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong> mit Kosten belastet o<strong>de</strong>r wäre mit solchen<br />

belastet wor<strong>de</strong>n, die er nach <strong>de</strong>m FStrG nicht zu<br />

tragen hat. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof for<strong>de</strong>rte die<br />

Straßenbauverwaltungen in <strong>de</strong>n beanstan<strong>de</strong>ten<br />

Fällen auf, die Kosten nach <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Vorschriften<br />

zu teilen <strong>und</strong> bei schon abgerechneten<br />

Vorhaben <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> unzulässig angelastete<br />

Ausgaben zu erstatten. Gleichzeitig unterrichtete<br />

er das B<strong>und</strong>esministerium über seine Feststellungen.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r vom B<strong>und</strong> erlittenen finanziellen<br />

Nachteile ließ sich aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r vielfach unzutreffend<br />

ermittelten Kostenmasse <strong>und</strong> unrichtiger<br />

Kostenteilungsschlüssel noch nicht genau<br />

ermitteln. In einem Einzelfall wäre <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> zu<br />

Unrecht mit etwa 9 Mio. DM belastet wor<strong>de</strong>n,<br />

wenn die Verwaltung die Kosten wie vorgesehen<br />

geteilt hätte. Insgesamt schätzt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

die finanziellen Nachteile für <strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong> auf einen zweistelligen Millionenbetrag.<br />

Bisher nahmen die Straßenbauverwaltungen<br />

Rückerstattungen von fast 10 Mio. DM vor o<strong>de</strong>r<br />

sagten sie zu.<br />

37.1.4<br />

Unterschiedliche Auffassungen gibt es zwischen<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Abgrenzung<br />

zwischen Neubau <strong>und</strong> Än<strong>de</strong>rung einer Kreuzung.<br />

Während die Län<strong>de</strong>r mehrheitlich die<br />

Meinung vertreten, es han<strong>de</strong>le sich um die Än<strong>de</strong>rung<br />

einer vorhan<strong>de</strong>nen Kreuzung, wenn eine<br />

neue Straße erstmals auf eine vorhan<strong>de</strong>ne Kreuzung<br />

trifft, ist <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Auffassung, diese<br />

Maßnahmen wie <strong>de</strong>n Bau einer neuen Kreuzung<br />

zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

37.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass die Bestimmungen <strong>de</strong>s FStrG<br />

zum Straßenkreuzungsrecht im Gr<strong>und</strong>satz ein<strong>de</strong>utig<br />

<strong>und</strong> einfach zu handhaben sind. Grün<strong>de</strong><br />

für die hohe Zahl seiner Beanstandungen hat <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshof vor allem darin gesehen,<br />

dass die Straßenbauverwaltungen die gelten<strong>de</strong>n<br />

Vorschriften nicht immer mit <strong>de</strong>r gebotenen<br />

Sorgfalt <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>e anwen<strong>de</strong>n. Allerdings<br />

haben auch die Straßenkreuzungsrichtlinien <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums ein uneinheitliches Han<strong>de</strong>ln<br />

<strong>de</strong>r Verwaltungen geför<strong>de</strong>rt, weil vor allem<br />

die Regelungen zur Kostenmasse missverständlich<br />

sind; sie sind daher von <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen<br />

unterschiedlich ausgelegt wor<strong>de</strong>n.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

empfohlen, gegenüber <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn darauf<br />

hinzuwirken, die gelten<strong>de</strong>n Vorschriften<br />

zum Straßenkreuzungsrecht einheitlich anzu-<br />

239


wen<strong>de</strong>n. Die Straßenkreuzungsrichtlinien sollten<br />

in Abstimmung mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn so überarbeitet<br />

wer<strong>de</strong>n, dass strittige <strong>und</strong> missverständliche<br />

Auslegungen bei Straßenkreuzungsmaßnahmen<br />

künftig ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />

37.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, dass ihm<br />

die Feststellungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

wesentlich dabei helfen, seine Fachaufsicht über<br />

die Auftragsverwaltung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im Bereich<br />

<strong>de</strong>s Straßenkreuzungsrechts auszuüben <strong>und</strong> zu<br />

erkennen, welche kreuzungsrechtlichen Vorschriften<br />

anzupassen sind. Die zwischen <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn streitige<br />

Abgrenzung zwischen Neubau <strong>und</strong> Än<strong>de</strong>rung<br />

einer Kreuzung wer<strong>de</strong> im FStrG selbst <strong>und</strong> nicht<br />

in <strong>de</strong>n Straßenkreuzungsrichtlinien vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Die gelten<strong>de</strong>n Regelungen<br />

<strong>de</strong>s FStrG seien entgegen <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes allerdings nicht immer<br />

einfach anzuwen<strong>de</strong>n. Zum einen seien die von<br />

typischen Kreuzungsanlagen ausgehen<strong>de</strong>n Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s FStrG auf teils sehr komplexe<br />

Kreuzungsmaßnahmen anzuwen<strong>de</strong>n, zum an<strong>de</strong>ren<br />

stün<strong>de</strong>n auch die vom B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

selbst als missverständlich angesehenen Straßenkreuzungsrichtlinien<br />

einer einfachen Anwendung<br />

<strong>de</strong>r Vorschriften <strong>de</strong>s FStrG entgegen.<br />

37.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof sieht sich durch die<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums bestä-<br />

240<br />

tigt. Wenn das B<strong>und</strong>esministerium das FStrG<br />

ergänzen möchte, um unterschiedliche Rechtsauffassungen<br />

zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>de</strong>rn auszuräumen,<br />

sollte es geeignete Initiativen unverzüglich<br />

ergreifen <strong>und</strong> eine Neufassung <strong>de</strong>r Straßenkreuzungsrichtlinien<br />

bis zur parlamentarischen<br />

Beschlussfassung zurückstellen. Unabhängig<br />

davon sollte das B<strong>und</strong>esministerium bei<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn schon jetzt auf eine einheitliche<br />

Anwendung <strong>de</strong>r kreuzungsrechtlichen Regelungen<br />

in unstrittigen Fällen hinwirken.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 37:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, die in<br />

Angriff genommenen Maßnahmen zur Ergänzung<br />

<strong>de</strong>s <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetzes zügig<br />

fortzusetzen, um unterschiedliche Positionen<br />

von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>de</strong>rn im Straßenkreuzungsrecht<br />

auszuräumen. Er erwartet, dass die Neufassung<br />

<strong>de</strong>r Straßenkreuzungsrichtlinien bis<br />

dahin zurückgestellt wird.<br />

c) Der Ausschuss for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium<br />

auf, bis zum 31. Dezember 2003 über das<br />

Veranlasste <strong>und</strong> das Ergebnis zu berichten.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/9460<br />

vom 12.06.2002 – Seite 21<br />

Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 2002<br />

Nr. 41 Kostenbeteiligung <strong>de</strong>r<br />

Stadt München am Bau<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>de</strong>s Tunnels<br />

Aubing im Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 99<br />

(Kapitel 12 10)<br />

41.0<br />

Im Zuge <strong>de</strong>s Neubaues <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 99 finanziert <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> im Bereich<br />

Aubing einen Straßentunnel. Südlich<br />

dieses Tunnels beabsichtigt die Stadt<br />

München, die Bebauung auszuweiten.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> verlangte sie eine süd-<br />

(BT-Drs. 15/60 v. 18. November 2002)<br />

liche Verlängerung <strong>de</strong>s Tunnels. Sie erklärte<br />

sich bereit, die Investitionsmehrkosten<br />

für diese Verlängerung mit einem<br />

Festbetrag von 6,647 Mio. EUR zu übernehmen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium verzichtete<br />

entgegen <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen<br />

auf die Erstattung <strong>de</strong>r<br />

Mehrkosten in Millionenhöhe für die Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Tunnelverlängerung.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

empfiehlt, mit <strong>de</strong>r Stadt München zu<br />

verhan<strong>de</strong>ln, sich an künftigen Baukostenän<strong>de</strong>rungen<br />

zu beteiligen <strong>und</strong> <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong> die Unterhaltungs- <strong>und</strong> Betriebsmehrkosten<br />

zu erstatten.


41.1<br />

Die Stadt München beabsichtigt, die letzten großen<br />

Freiflächen in Aubing entsprechend ihrem<br />

Flächennutzungsplan zu bebauen. Um diese planerischen<br />

Vorstellungen, <strong>de</strong>nen ursprünglich nur<br />

<strong>de</strong>r Bau einer zweistreifigen B<strong>und</strong>esstraße<br />

zugr<strong>und</strong>e lag, nicht zu gefähr<strong>de</strong>n, klagte sie gegen<br />

<strong>de</strong>n Planfeststellungsbeschluss vom Juni<br />

1993, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n vierstreifigen Ausbau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

(BAB) A 99 mit einem rd. 1 km langen<br />

Tunnel vorsah. Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />

wies im März 1996 die Klage zurück <strong>und</strong> bestätigte<br />

<strong>de</strong>n Bedarf <strong>de</strong>r BAB A 99 als vierstreifige<br />

Autobahn. Es verwies dabei auf die bereits vom<br />

Verwaltungsgerichtshof München getroffene<br />

Auflage, dass die Planfeststellungsbehör<strong>de</strong> auf<br />

Planungsabsichten <strong>de</strong>r Stadt München Rücksicht<br />

zu nehmen habe, damit diese soweit wie möglich<br />

verwirklicht wer<strong>de</strong>n könnten. Daraufhin for<strong>de</strong>rte<br />

die Stadt München innerhalb <strong>de</strong>s im Juni 1996<br />

wie<strong>de</strong>r aufgenommenen Planfeststellungsverfahrens<br />

die nördliche <strong>und</strong> südliche Verlängerung<br />

<strong>de</strong>s Tunnels, um <strong>de</strong>n Stadtteil Aubing östlich <strong>de</strong>r<br />

geplanten BAB A 99 auszuweiten. Obwohl auch<br />

bei <strong>de</strong>r ursprünglichen Tunnellänge alle Immissionsgrenzwerte<br />

eingehalten wor<strong>de</strong>n wären,<br />

stimmte das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>m Bau, <strong>de</strong>r<br />

Unterhaltung <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r nördlichen<br />

Verlängerung <strong>de</strong>s Tunnels um 425 m zulasten<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eshaushalts zu. Die Wirtschaftlichkeit<br />

dieser nördlichen Tunnelverlängerung begrün<strong>de</strong>te<br />

das B<strong>und</strong>esministerium mit einer Vergleichsberechnung.<br />

Es stellte dabei die Kosten <strong>de</strong>r zunächst<br />

vorgesehenen freien Strecke mit einer<br />

Gr<strong>und</strong>wasserwanne <strong>und</strong> die Rohbaukosten <strong>de</strong>r<br />

Tunnelverlängerung gegenüber, bezog aber<br />

nicht die Kosten für die Tunnelausstattung <strong>und</strong><br />

für die Tunnelunterhaltung ein.<br />

Der daraufhin gefasste Planfeststellungsbeschluss<br />

vom Juni 1999 schloss die nördliche,<br />

nicht aber die südliche Tunnelverlängerung ein.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen erklärte sich die Stadt München<br />

bereit, die Investitionsmehrkosten für <strong>de</strong>n<br />

Bau <strong>de</strong>r 456 m langen südlichen Verlängerung<br />

<strong>de</strong>s Tunnels Aubing mit einem Festbetrag von<br />

6,647 Mio. EUR zu übernehmen. Im Gegenzug<br />

verzichtete das B<strong>und</strong>esministerium auf die Erstattung<br />

<strong>de</strong>r Mehrkosten für die Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r südlichen Verlängerung <strong>de</strong>s<br />

Tunnels, die <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof auf einen<br />

zweistelligen Millionenbetrag schätzt.<br />

41.2<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes hätte<br />

das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r nördlichen Verlängerung<br />

nicht zustimmen dürfen, da <strong>de</strong>r ursprüngliche<br />

Tunnel alle gesetzlich gefor<strong>de</strong>rten<br />

Immissionsgrenzwerte einhielt. Darüber hinaus<br />

enthält die <strong>de</strong>r Entscheidung für die Verlängerung<br />

zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong> Vergleichsberechnung<br />

nicht alle anfallen<strong>de</strong>n Kosten. Demnach ist die<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r nördlichen Tunnelverlängerung<br />

nicht nachgewiesen <strong>und</strong> ihr Bau nicht<br />

begrün<strong>de</strong>t.<br />

Auch <strong>de</strong>r Bau <strong>de</strong>r südlichen Verlängerung <strong>de</strong>s<br />

Tunnels Aubing liegt allein im Interesse <strong>de</strong>r<br />

Stadt München, um weitere Wohnungsbaugebiete<br />

auszuweisen. Für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> besteht keine<br />

rechtliche Verpflichtung, die südliche Verlängerung<br />

zu bauen, zu unterhalten <strong>und</strong> zu betreiben.<br />

Infolge<strong>de</strong>ssen hätte das B<strong>und</strong>esministerium einer<br />

weiteren Tunnelverlängerung nur zustimmen<br />

dürfen, wenn die Stadt München die Mehrkosten<br />

nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen in vollem<br />

Umfang übernimmt.<br />

Bei großen Bauprojekten ist in <strong>de</strong>r Regel von<br />

Planän<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> unvorhersehbaren Ereignissen<br />

(z. B. Än<strong>de</strong>rung von Sicherheitsvorschriften<br />

für Tunnel, Baugr<strong>und</strong>verhältnisse) auszugehen,<br />

die sich auf die ermittelten Baukosten auswirken.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat daher <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

noch vor <strong>de</strong>m Abschluss einer rechtskräftigen<br />

Vereinbarung mit <strong>de</strong>r Stadt München empfohlen,<br />

diese an künftigen Baukostenän<strong>de</strong>rungen<br />

zu beteiligen, statt nur einen Festbetrag vorzusehen.<br />

Ferner hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof darauf hingewiesen,<br />

dass die Stadt München die Unterhaltungs-<br />

<strong>und</strong> Betriebsmehrkosten für die südliche<br />

Tunnelverlängerung, die erheblich über <strong>de</strong>nen<br />

einer freien Strecke liegen, übernehmen muss.<br />

41.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat erklärt, dass es die<br />

Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes teile, die<br />

Stadt München an künftigen Baukostenän<strong>de</strong>rungen<br />

für <strong>de</strong>n Tunnel zu beteiligen. Es wer<strong>de</strong> die<br />

bayerische Straßenbauverwaltung bitten, in <strong>de</strong>n<br />

Abstimmungen mit <strong>de</strong>r Stadt München über die<br />

von ihr zu tragen<strong>de</strong>n Baumehrkosten für die<br />

südliche Tunnelverlängerung auch Baukostenän<strong>de</strong>rungen<br />

aufzunehmen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat dargelegt, dass es<br />

im September 1999 gegenüber <strong>de</strong>r Stadt München<br />

auf die Ablösung <strong>de</strong>r Mehrkosten für Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> Betrieb verzichtet habe. Die Stra-<br />

241


ßenbauverwaltung habe dies im Juli/August<br />

2000 mit <strong>de</strong>r Stadt München vereinbart. Das<br />

B<strong>und</strong>esministerium habe auf die Ablösung dieser<br />

Kosten verzichtet, um <strong>de</strong>n verkehrlich dringend<br />

notwendigen letzten Abschnitt <strong>de</strong>s Autobahnringes<br />

München zu verwirklichen. Es habe<br />

ein durchaus bestehen<strong>de</strong>s Risiko im Falle einer<br />

Klage <strong>de</strong>r Stadt München gegen <strong>de</strong>n Planfeststellungsbeschluss<br />

ohne die südliche Tunnelverlängerung<br />

ausschließen wollen. Da es <strong>de</strong>n Verzicht<br />

auf die Ablösung <strong>de</strong>r Mehrkosten als Planungsentscheidung<br />

ansehe, habe es keine Einwilligung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums <strong>de</strong>r Finanzen<br />

eingeholt. Ferner habe eine gutachterliche<br />

Schätzung aus <strong>de</strong>m Jahre 1993 zu <strong>de</strong>n Mehrkosten<br />

für die Unterhaltung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r<br />

südlichen Tunnelverlängerung über einen Zeitraum<br />

von 20 Jahren ergeben, dass diese <strong>de</strong>utlich<br />

unterhalb <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r Investitionsmehrkosten<br />

<strong>und</strong> damit unter <strong>de</strong>r Schätzung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

lägen.<br />

41.4<br />

Die Entscheidung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums, die<br />

Stadt München an Baukostenän<strong>de</strong>rungen für die<br />

südliche Verlängerung <strong>de</strong>s Tunnels Aubing zu<br />

beteiligen, fin<strong>de</strong>t die Zustimmung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt bei seiner Auffassung,<br />

dass die Mehrkosten für die Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r südlichen Tunnelverlängerung<br />

nicht vom B<strong>und</strong> als Baulastträger zu<br />

übernehmen sind. Bei einem Verzicht auf die<br />

Ablösung dieser Kosten entstün<strong>de</strong> <strong>de</strong>m B<strong>und</strong> ein<br />

Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r an einen zweistelligen Euro-<br />

Millionenbetrag heranreicht. Die im Jahre 1993<br />

für 20 Jahre geschätzten Mehrkosten für Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> Betrieb sind nach Ansicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

erheblich zu niedrig. So sind<br />

die aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n umfangreichen mo<strong>de</strong>rnen<br />

Tunnelausstattungen, die einen erheblichen<br />

Aufwand für Unterhaltung <strong>und</strong> Betrieb erfor<strong>de</strong>rn,<br />

nicht berücksichtigt. Weiter ist <strong>de</strong>r Zeitraum<br />

von 20 Jahren zu kurz gewählt, da er bei<br />

Ingenieurbauwerken je nach Bauart ca. 100 Jahre<br />

beträgt. Außer<strong>de</strong>m ist <strong>de</strong>r Anteil dieser Kosten<br />

an <strong>de</strong>n Investitionsmehrkosten für einen<br />

Verzicht nicht ausschlaggebend.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium wird seine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen<br />

insgesamt verbessern<br />

müssen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält daran fest, dass<br />

die Unterhaltungs- <strong>und</strong> Betriebsmehrkosten von<br />

<strong>de</strong>r Stadt München zu tragen sind. Es ist nicht<br />

242<br />

hinnehmbar, dass das B<strong>und</strong>esministerium vor<br />

<strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> einer drohen<strong>de</strong>n Klage <strong>und</strong> einer<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Bauzeitverschiebung auf<br />

die Ablösung von Mehrkosten verzichtet, auf die<br />

es einen gesetzlichen Anspruch hat.<br />

Die Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums, <strong>de</strong>r<br />

Verzicht auf die Ablösung <strong>de</strong>r Mehrkosten sei<br />

eine Planungsentscheidung, teilt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

nicht. Vielmehr han<strong>de</strong>lt es sich um<br />

einen Vergleich zum Nachteil <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es, <strong>de</strong>n<br />

das B<strong>und</strong>esministerium nach § 58 BHO ohne<br />

Einwilligung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums <strong>de</strong>r Finanzen<br />

nicht hätte abschließen dürfen. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

hat <strong>de</strong>mnach gegen Haushaltsrecht<br />

verstoßen, da es nur dann Vergleiche<br />

schließen darf, wenn sie für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> zweckmäßig<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlich sind.<br />

Um <strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Verzicht auf die Ablösung<br />

von Mehrkosten sich ergeben<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n für<br />

<strong>de</strong>n B<strong>und</strong> zu begrenzen, empfiehlt <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof,<br />

in die Verhandlungen mit <strong>de</strong>r<br />

Stadt München über <strong>de</strong>ren Beteiligung an Baukostenän<strong>de</strong>rungen<br />

auch die Übernahme <strong>de</strong>r Unterhaltungs-<br />

<strong>und</strong> Betriebsmehrkosten aufzunehmen.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 41:<br />

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur<br />

Kenntnis.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 15/1262<br />

vom 26.06.2003 – Seite 24]<br />

Nr. 43 Bearbeiten von Nachträgen<br />

<strong>und</strong> Schlussrechnungen<br />

bei Baumaßnahmen<br />

an<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(Kapitel 12 10)<br />

43.0<br />

Die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

vereinbarten Nachträge bei Bauverträgen<br />

überwiegend erst, nach<strong>de</strong>m die Leistungen<br />

bereits erbracht waren. Auftragserweiterungen<br />

o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen von<br />

Bauverträgen rechneten sie zum Teil ohne<br />

Nachtragsvereinbarungen ab. Sowohl<br />

die beauftragten Baufirmen als auch die<br />

Straßenbauverwaltungen verzögerten die


Bearbeitung von Nachträgen <strong>und</strong><br />

Schlussrechnungen. In <strong>de</strong>r Folge leisteten<br />

die Straßenbauverwaltungen Schlusszahlungen<br />

oftmals erst viele Jahre nach Fertigstellung<br />

einer Baumaßnahme. Sie<br />

nahmen Nachträge <strong>und</strong> erhebliche Kostensteigerungen<br />

nicht zum Anlass, die<br />

Ursachen zu ergrün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> diesen entgegenzuwirken.<br />

43.1<br />

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen<br />

(VOB) <strong>und</strong> das Handbuch für die Vergabe <strong>und</strong><br />

Ausführung von Bauleistungen im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau (HVA B-StB) regeln verbindlich<br />

die Vertragsabwicklung sowie die Bearbeitung<br />

von Nachträgen <strong>und</strong> Rechnungen. Danach sind<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen <strong>de</strong>s<br />

Bauvertrages in Nachträgen schriftlich zu vereinbaren.<br />

Die Nachträge sind zeitnah, möglichst<br />

vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen, abschließend zu<br />

bearbeiten. Die beauftragten Baufirmen haben<br />

die Schlussrechnungen nach bauzeitabhängigen<br />

Fristen <strong>de</strong>n Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

(Ämter) einzureichen. Diese können selbst auf<br />

Kosten <strong>de</strong>r Baufirmen eine Schlussrechnung<br />

aufstellen, wenn die Baufirmen keine prüfbaren<br />

Rechnungen einreichen, obwohl ihnen dafür eine<br />

angemessene Frist gesetzt wur<strong>de</strong>. Die<br />

Schlusszahlung ist alsbald nach Prüfung <strong>und</strong><br />

Feststellung <strong>de</strong>r vorgelegten Schlussrechnung zu<br />

leisten, spätestens innerhalb von zwei Monaten<br />

nach Zugang. Kommen die Ämter ihrer Zahlungsverpflichtung<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht hinreichend<br />

nach, können die Baufirmen nach einer angemessenen<br />

Nachfrist die Verzinsung ihrer berechtigten<br />

For<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r einen darüber hinausgehen<strong>de</strong>n<br />

Verzugsscha<strong>de</strong>n beanspruchen.<br />

43.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat das Nachtragsmanagement<br />

bei Baumaßnahmen an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

b<strong>und</strong>esweit geprüft. Er hat dabei insgesamt<br />

2.988 Bauverträge mit 7.321 Nachtragsvereinbarungen<br />

ausgewertet, die die Ämter im Auftrag<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es in <strong>de</strong>n Jahren 1995 bis 1999 abgerechnet<br />

hatten.<br />

43.2.1<br />

Die Ämter vereinbarten die Nachträge für Bauverträge<br />

in <strong>de</strong>n meisten Fällen (etwa 51 %),<br />

nach<strong>de</strong>m die Leistungen bereits erbracht waren<br />

(vgl. Abbildung 1), in 9 % dieser Fälle erst,<br />

nach<strong>de</strong>m die Schlussrechnungen vorlagen.<br />

Abbildung 1:Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vereinbarung von Nachträgen<br />

243


Die Baufirmen überschritten in 98 % <strong>de</strong>r Fälle<br />

die Fristen <strong>de</strong>r VOB für die Erstellung <strong>de</strong>r<br />

Schlussrechnungen; in 20 % <strong>de</strong>r Fälle reichten<br />

sie ihre Schlussrechnungen mehr als zwei Jahre<br />

nach Beendigung <strong>de</strong>r Bauausführung ein (vgl.<br />

Abbildung 2). Im Mittel erstellten sie die<br />

244<br />

Schlussrechnungen etwa 1 Jahr <strong>und</strong> 4 Monate<br />

nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen. Der<br />

B<strong>und</strong>esrechungshof stellte fest, dass die Ämter<br />

<strong>de</strong>n Baufirmen keine Nachfristen für die Vorlage<br />

<strong>de</strong>r Schlussrechnungen gesetzt hatten.<br />

Abbildung 2: Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstellung von Schlussrechnungen<br />

Nach<strong>de</strong>m die Baufirmen ihre Schlussrechnungen<br />

verspätet vorgelegt hatten, verging weitere Zeit,<br />

bis die Ämter sie prüften. Dies führte insgesamt<br />

dazu, dass die Ämter die Schlusszahlungen erst<br />

viele Jahre nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

leisteten. Wegen <strong>de</strong>r überwiegend geringen noch<br />

ausstehen<strong>de</strong>n Schlusszahlungsbeträge o<strong>de</strong>r nicht<br />

auszuschließen<strong>de</strong>n Rückfor<strong>de</strong>rungen aus Überzahlungen<br />

drängten die Baufirmen nicht auf diese<br />

Zahlungen. Das in einigen Ämtern noch abzurechnen<strong>de</strong><br />

Auftragsvolumen bereits abgeschlos-<br />

sener Baumaßnahmen überschritt das jährlich<br />

zugewiesene Budget um ein Vielfaches.<br />

43.2.2<br />

Etwa 13 % <strong>de</strong>r Baumaßnahmen rechneten die<br />

Ämter mit Kostensteigerungen von mehr als<br />

30 % <strong>de</strong>r ursprünglichen Auftragshöhe ab (vgl.<br />

Abbildung 3). Schriftliche Nachtragsvereinbarungen<br />

zu Auftragserweiterungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Bauverträge hatten sie zum Teil nicht<br />

geschlossen.<br />

Abbildung 3: Kostensteigerungsraten bei Baumaßnahmen bezogen auf die<br />

ursprüngliche Auftragshöhe


Nach <strong>de</strong>n einschlägigen Verwaltungsvorschriften<br />

hat sich die Bauüberwachung <strong>de</strong>r Ämter<br />

ständig einen Überblick über die zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Abrechnungssummen zu verschaffen. Dazu sind<br />

die Abrechnungsmengen be<strong>de</strong>utsamer Positionen<br />

anhand von Kontrolllisten zu prüfen (Soll-<br />

Ist-Vergleich). Nur wenige Ämter führten diese<br />

Listen. Darüber hinaus nahmen sie <strong>de</strong>n Umfang<br />

<strong>und</strong> Inhalt von Nachtragsvereinbarungen <strong>und</strong><br />

Kostensteigerungen nicht zum Anlass, die Ursachen<br />

zu ergrün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Konsequenzen zu ziehen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re bei Erhaltungsmaßnahmen an Brücken,<br />

beim Neubau von B<strong>und</strong>esstraßen <strong>und</strong> beim<br />

Um- <strong>und</strong> Ausbau von <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> stiegen<br />

die Kosten vieler Baumaßnahmen um mehr als<br />

30 % <strong>de</strong>r ursprünglichen Auftragshöhe. Bei <strong>de</strong>n<br />

Nachtragspositionen überwogen die Leistungsbereiche<br />

Straßenoberbau, Erdbau, Entwässerung<br />

<strong>und</strong> Verkehrssicherung. Die Nachträge ergaben<br />

sich aufgr<strong>und</strong> vertraglich nicht vorgesehener,<br />

aber erfor<strong>de</strong>rlicher Leistungen, geän<strong>de</strong>rter Leistungsbeschreibungen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>Bauen</strong>twürfe sowie<br />

Mengenmehrungen. Ursachen waren die nicht<br />

hinreichend genau beschriebenen o<strong>de</strong>r nicht erfassten<br />

Leistungen in <strong>de</strong>n Ausschreibungsunterlagen<br />

sowie unzutreffen<strong>de</strong> Mengenansätze <strong>und</strong><br />

Leistungsbeschreibungen.<br />

Von Ingenieurbüros geplante <strong>und</strong> ausgeschriebene<br />

Baumaßnahmen führten wesentlich häufiger<br />

zu hohen Nachtragsbeträgen als Baumaßnahmen,<br />

die die Ämter bearbeitet hatten.<br />

43.3<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die Auffassung<br />

vertreten, dass das Bearbeiten von Nachträgen<br />

<strong>und</strong> Schlussrechnungen, die Bauvorbereitung<br />

<strong>und</strong> das Erstellen von Leistungsverzeichnissen<br />

durch die Ämter künftig verbessert wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Er hat das B<strong>und</strong>esministerium gebeten, auf<br />

die Län<strong>de</strong>r dahingehend einzuwirken.<br />

43.3.1<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, dass<br />

die Ämter die Regelungen <strong>de</strong>r VOB <strong>und</strong> <strong>de</strong>s<br />

HVA B-StB zum Bearbeiten von Nachträgen<br />

<strong>und</strong> Schlussrechnungen nicht ausreichend beachteten.<br />

Er verkennt dabei nicht, dass es bei<br />

Bauaufträgen auch Än<strong>de</strong>rungen geben kann, die<br />

unvorhersehbar sind. Die Ämter haben in diesen<br />

Fällen aber dafür zu sorgen, dass sie die Nachtragsangebote<br />

zeitnah <strong>und</strong> möglichst vor <strong>de</strong>r<br />

Ausführung abschließend bearbeiten. Sie begeben<br />

sich in eine schwierige Verhandlungsposition,<br />

wenn sie Nachtragsangebote <strong>und</strong> Einheits-<br />

preise erst nach <strong>de</strong>r Bauausführung prüfen <strong>und</strong><br />

verhan<strong>de</strong>ln. Ein nachgiebiges Verhalten <strong>de</strong>r Ämter<br />

zulasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es wäre dann nicht auszuschließen.<br />

Die Ämter sollten <strong>de</strong>n Baufirmen gegebenenfalls<br />

Fristen zur Vorlage <strong>de</strong>r Schlussrechnungen setzen,<br />

falls sie die bestehen<strong>de</strong>n nicht einhalten.<br />

Ferner sollten sie verstärkt von <strong>de</strong>r Möglichkeit<br />

<strong>de</strong>s § 14 VOB/B Gebrauch machen, <strong>de</strong>r vorsieht,<br />

dass die Ämter auf Kosten <strong>de</strong>r Baufirmen eine<br />

Schlussrechnung aufstellen können. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat angesichts <strong>de</strong>r langen Zeiträume<br />

zwischen Bauausführung sowie Einreichen<br />

<strong>und</strong> Prüfen <strong>de</strong>r Schlussrechnungen Be<strong>de</strong>nken,<br />

ob die Ämter die Rechnungen noch hinreichend<br />

sachgerecht prüfen können.<br />

Mit <strong>de</strong>m verzögerten Bearbeiten <strong>de</strong>r Schlussrechnungen<br />

verstoßen die Ämter gegen die<br />

VOB, nach <strong>de</strong>r fällige Zahlungen zu beschleunigen<br />

sind. Sie müssen sicherstellen, dass in ihrem<br />

Bereich Vorsorge getroffen ist, die Prüfung <strong>de</strong>r<br />

Schlussrechnungen sogleich nach Zugang zu<br />

beginnen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat empfohlen, dass<br />

die Ämter <strong>de</strong>n Bearbeitungsstand von Nachträgen<br />

<strong>und</strong> Schlussrechnungen anhand von Überwachungslisten<br />

regelmäßig überprüfen. Schlussrechnungen<br />

sollten sie umgehend bearbeiten.<br />

43.3.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat die erheblichen<br />

Auftragserweiterungen durch Nachträge <strong>und</strong><br />

Mengenmehrungen kritisiert, die Kostenunsicherheit<br />

bei <strong>de</strong>r Realisierung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen<br />

verursachen. Die mangelhaften Leistungsbeschreibungen<br />

lassen darauf schließen, dass die<br />

Ämter Maßnahmen oft unzureichend geplant<br />

<strong>und</strong> nicht sorgfältig vorbereitet hatten.<br />

Vor allem die Positionen Straßenoberbau, Erdbau,<br />

Entwässerung <strong>und</strong> Verkehrssicherung sind<br />

künftig sorgfältiger auszuschreiben. Erfahrungen<br />

<strong>de</strong>r Bauüberwachung sollten dabei stärker<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Ausschreibungsunterlagen<br />

sollten erst nach Vorliegen vollständiger<br />

Planungsunterlagen <strong>und</strong> abgestimmter Verkehrszeichenpläne<br />

erstellt wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />

sollten sich Planer, ausschreiben<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> verkehrsanordnen<strong>de</strong> Stelle über<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen intensiver als<br />

bisher abstimmen. Umfang <strong>und</strong> Inhalt von Nachtragsvereinbarungen<br />

sollten als Qualitätsmerkmal<br />

<strong>de</strong>r Planungstätigkeit <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />

aufgefasst wer<strong>de</strong>n. Die Ämter sollten bei<br />

245


<strong>de</strong>r Schlussabrechnung von Maßnahmen Soll-<br />

Ist-Vergleiche anstellen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Ursachen von<br />

Nachträgen <strong>und</strong> Kostensteigerungen gezielt<br />

nachgehen, um diese künftig weitgehend zu<br />

vermei<strong>de</strong>n.<br />

Die Ergebnisse von Soll-Ist-Vergleichen können<br />

ferner Mängel in <strong>de</strong>r Bauvorbereitung aufzeigen,<br />

<strong>de</strong>nen durch gezielte Schulungen <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

<strong>de</strong>r Ämter entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

Die Ämter sollten Überschreitungen von<br />

mehr als 10 % <strong>de</strong>r Vertragssumme schriftlich<br />

begrün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> zum Anlass nehmen, das Projektmanagement<br />

zu prüfen. Nachträge ließen<br />

sich auch vermei<strong>de</strong>n, wenn durch Ingenieurbüros<br />

erstellte Planungen <strong>und</strong> Ausschreibungen<br />

von <strong>de</strong>n Ämtern auf Plausibilität geprüft wür<strong>de</strong>n.<br />

43.4<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, dass die<br />

Ausführungen zum Nachtragsmanagement von<br />

großem Interesse seien <strong>und</strong> auch für weitergehen<strong>de</strong><br />

Untersuchungen genutzt wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

Die bereits eingegangenen Stellungnahmen etwa<br />

<strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r bestätigten die Feststellungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes. Es bestehe<br />

Einvernehmen, dass die Bearbeitung von Nachträgen<br />

<strong>und</strong> Schlussrechnungen verbessert wer<strong>de</strong>n<br />

müsse. Erste Appelle an die Län<strong>de</strong>r seien<br />

bereits ergangen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium beabsichtige unter Berücksichtigung<br />

möglicher Ursachen für das verspätete<br />

Abschließen <strong>de</strong>r Nachträge, für die vielen,<br />

teils recht hohen Nachtragsbeträge <strong>und</strong> für<br />

die langen Bearbeitungszeiten die Vorschläge<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu<br />

erörtern. Dabei sei abzuwägen, inwieweit ein<br />

Überarbeitungsbedarf für das bestehen<strong>de</strong> Regelwerk<br />

bestehe. Ferner sollten die Bauabrechner<br />

b<strong>und</strong>esweit geschult wer<strong>de</strong>n.<br />

43.5<br />

Auch <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof hält die vorgesehene<br />

b<strong>und</strong>esweite Schulung <strong>de</strong>r Bauabrechner<br />

für unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich. Er bestärkt das B<strong>und</strong>esministerium,<br />

mit Nachdruck mögliche Verbesserungen<br />

<strong>de</strong>s Verwaltungshan<strong>de</strong>lns <strong>und</strong> Vorschläge<br />

zur Vermeidung von Kostensteigerungen<br />

aufgr<strong>und</strong> von Nachträgen mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

umzusetzen.<br />

246<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 43:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, sich<br />

mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn über Maßnahmen zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Verwaltungshan<strong>de</strong>lns zu vereinbaren,<br />

insbeson<strong>de</strong>re für<br />

- das Bearbeiten von Nachträgen <strong>und</strong><br />

Schlussrechnungen,<br />

- die Bauvorbereitung <strong>und</strong><br />

- das Erstellen von Leistungsverzeichnissen,<br />

um die Abläufe zu beschleunigen <strong>und</strong> Kostensteigerungen<br />

durch Nachträge künftig weitgehend<br />

zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 15/1262<br />

vom 26.06.2003 – Seite 25]<br />

Nr. 44 Planung <strong>und</strong> Bau von<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> im<br />

Raum Dessau–Halle–<br />

Leipzig<br />

(Kapitel 12 10)<br />

44.0<br />

Das Land Sachsen-Anhalt mel<strong>de</strong>te <strong>de</strong>m<br />

B<strong>und</strong>esministerium zur Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsplanes für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

auch Vorhaben an, die entwe<strong>de</strong>r<br />

für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr nicht<br />

notwendig o<strong>de</strong>r wirtschaftlich nicht zu<br />

vertreten sind. Diese Vorhaben sollte das<br />

B<strong>und</strong>esministerium nicht zur Aufnahme<br />

in <strong>de</strong>n neuen Bedarfsplan vorschlagen.<br />

Bei Verzicht auf <strong>de</strong>n Neubau einer B<strong>und</strong>esstraße<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Ausbau einer an<strong>de</strong>ren<br />

B<strong>und</strong>esstraße ließe sich <strong>de</strong>r Finanzbedarf<br />

um rd. 52 Mio. EUR verringern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Betrag für an<strong>de</strong>re vordringliche Maßnahmen<br />

einplanen.<br />

Im Land Sachsen finanziert das B<strong>und</strong>esministerium<br />

zu<strong>de</strong>m bis zum Jahre<br />

2017 <strong>de</strong>n Neubau einer 10 km langen<br />

Straße mit rd. 48 Mio. EUR, die die Voraussetzungen<br />

für die Einstufung als<br />

B<strong>und</strong>esfernstraße nicht mehr erfüllt.


44.1<br />

44.1.1<br />

Der B<strong>und</strong> trägt die Ausgaben für <strong>de</strong>n Bau <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>. Neubau- <strong>und</strong><br />

Ausbaumaßnahmen im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz<br />

richten sich nach <strong>de</strong>m Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(Bedarfsplan) <strong>de</strong>s Fernstraßenausbaugesetzes.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat regelmäßig<br />

zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Bedarfsplan <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsentwicklung anzupassen ist, <strong>und</strong> es bereitet<br />

<strong>de</strong>rzeit eine Fortschreibung vor. Hierzu<br />

haben die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>r Anfang 2000 neue Vorhaben o<strong>de</strong>r noch<br />

aktuelle, aber nicht verwirklichte Vorhaben <strong>de</strong>s<br />

bisherigen Bedarfsplanes zur Aufnahme in <strong>de</strong>n<br />

neuen Bedarfsplan vorgeschlagen.<br />

44.1.2<br />

Seit <strong>de</strong>r Verkehrsfreigabe eines letzten Teilstückes<br />

im November 2000 ist die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 14 zwischen Mag<strong>de</strong>burg, Halle <strong>und</strong> Leipzig<br />

<strong>und</strong> weiter Richtung Dres<strong>de</strong>n durchgehend befahrbar.<br />

Min<strong>de</strong>stens zwischen Könnern (nordwestlich<br />

von Halle) <strong>und</strong> Leipzig ersetzt sie für<br />

<strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr die in geringem Abstand<br />

parallel verlaufen<strong>de</strong> B<strong>und</strong>esstraße B 6.<br />

Nach <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz ist diese<br />

Mag<strong>de</strong>burg Mag<strong>de</strong>burg<br />

B B 66<br />

A A 14 14<br />

Halle Halle<br />

B<strong>und</strong>esautobahn<br />

B<strong>und</strong>esautobahn<br />

B<strong>und</strong>esstraße<br />

B<strong>und</strong>esstraße<br />

Neuanmeldung Neuanmeldung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

zum zum Bedarfsplan Bedarfsplan<br />

AS AS Anschlussstelle<br />

Anschlussstelle<br />

AK AK Autobahnkreuz<br />

Autobahnkreuz<br />

B B 66<br />

Berlin Berlin<br />

A A A 99<br />

9<br />

Nürnberg Nürnberg<br />

B<strong>und</strong>esstraße noch in eine sich aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srecht<br />

ergeben<strong>de</strong> Straßenklasse abzustufen.<br />

Für <strong>de</strong>n neuen Bedarfsplan mel<strong>de</strong>te das Land<br />

Sachsen-Anhalt<br />

• <strong>de</strong>n sechsstreifigen Ausbau <strong>de</strong>r A 14 auf<br />

10,4 km Länge zwischen Halle <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Autobahnkreuz<br />

Schkeuditz <strong>de</strong>r A 9/A 14 mit geschätzten<br />

Kosten von rd. 47 Mio. EUR <strong>und</strong><br />

• <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r B 6 auf 13 km Länge zwischen<br />

Halle <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anschlussstelle Großkugel<br />

<strong>de</strong>r A 9 mit Kosten in Höhe von rd.<br />

31 Mio. EUR an.<br />

Zwischen <strong>de</strong>r Anschlussstelle Großkugel <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r westlichen Stadtgrenze Leipzig baut das<br />

Land Sachsen zur Zeit die B 6 als privat vorfinanzierten<br />

B<strong>und</strong>esstraßenabschnitt auf 10,1 km<br />

neu (vgl. Abbildung 1). Die Kosten für <strong>de</strong>n<br />

B<strong>und</strong> wer<strong>de</strong>n laut B<strong>und</strong>eshaushaltsplan 2002 rd.<br />

48 Mio. EUR betragen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>eshaushalt<br />

ab <strong>de</strong>m Jahre 2003 mit 15 jährlichen Raten in<br />

Höhe von 3,17 Mio. EUR für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s<br />

Straßenabschnittes belasten. Hinzu kommen etwa<br />

100.000 EUR jährlich für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>und</strong><br />

die Unterhaltung dieser Straße.<br />

A A 14 14<br />

NNN<br />

AK AK Schkeuditzer Schkeuditzer Kreuz Kreuz<br />

B B 66<br />

Dres<strong>de</strong>n Dres<strong>de</strong>n<br />

AS AS Großkugel Großkugel Leipzig Leipzig<br />

AS AS Leipzig-Ost Leipzig-Ost<br />

A A A 99<br />

9<br />

Abbildung 1: Straßenführung Halle-Leipzig<br />

247


44.1.3<br />

Das Land Sachsen-Anhalt plant, die Straßeninfrastruktur<br />

im Raum Köthen–Dessau–Bitterfeld<br />

zu verbessern. So mel<strong>de</strong>te es für <strong>de</strong>n neuen Bedarfsplan<br />

• <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r B 6n auch zwischen Köthen<br />

<strong>und</strong> Thurland (15,4 km) mit Kosten in Höhe<br />

von rd. 21 Mio. EUR,<br />

• <strong>de</strong>n Bau von zwei Ortsumgehungen zwischen<br />

Köthen <strong>und</strong> Bitterfeld im Zuge <strong>de</strong>r B 183 mit<br />

Kosten in Höhe von rd. 7,5 Mio. EUR <strong>und</strong><br />

248<br />

B B 6n 6n<br />

• <strong>de</strong>n Bau einer Ortsumgehung zwischen<br />

Köthen <strong>und</strong> Dessau im Zuge <strong>de</strong>r B 185 mit<br />

Kosten in Höhe von rd. 10 Mio. EUR an.<br />

Zuvor hatte das Land Sachsen-Anhalt bereits<br />

zwei weitere Ortsumgehungen im Zuge <strong>de</strong>r<br />

B 183 mit Kosten von insgesamt 18,3 Mio. DM<br />

(9,36 Mio. EUR) als vordringliche Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>s noch gelten<strong>de</strong>n Bedarfsplanes bauen lassen<br />

(vgl. Abbildung 2). Die schon verwirklichten<br />

<strong>und</strong> die geplanten Maßnahmen stehen – wie<br />

auch verkehrliche Gutachten zeigen – in Konkurrenz<br />

zueinan<strong>de</strong>r.<br />

Mag<strong>de</strong>burg Mag<strong>de</strong>burg Berlin Berlin<br />

A A 14 14<br />

AS AS Bernburg Bernburg<br />

B B B 185 185 185<br />

Bernburg Bernburg<br />

A A 14 14<br />

B B 6n 6n<br />

B<strong>und</strong>esautobahn<br />

B<strong>und</strong>esautobahn<br />

B<strong>und</strong>esstraße<br />

B<strong>und</strong>esstraße<br />

Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

Maßnahme Maßnahme <strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Bedarfsplanes<br />

Bedarfsplanes<br />

(B<strong>und</strong>esstraße)<br />

(B<strong>und</strong>esstraße)<br />

Neuanmeldung Neuanmeldung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

zum zum Bedarfsplan Bedarfsplan<br />

AS AS Anschlussstelle<br />

Anschlussstelle<br />

Halle Halle<br />

Köthen Köthen<br />

NNN<br />

Prosigk Prosigk<br />

Gnetsch Gnetsch<br />

Ra<strong>de</strong>gast Ra<strong>de</strong>gast<br />

Mosigkau Mosigkau<br />

B B B 185 185 185<br />

B B 6n 6n<br />

Zörbig Zörbig<br />

B B B 184 184 184<br />

Dessau Dessau<br />

L L L 136 136 136<br />

A A 14 14 A A 99<br />

AS AS Wolfen Wolfen<br />

B B B 183 183 183<br />

Nürnberg Nürnberg<br />

Abbildung 2: Straßenführung Bernburg-Dessau-Bitterfeld<br />

44.2<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

mel<strong>de</strong>te das Land Sachsen-Anhalt auch Vorhaben<br />

zur Aufnahme in <strong>de</strong>n neuen Bedarfsplan an,<br />

die entwe<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr<br />

nicht notwendig o<strong>de</strong>r wirtschaftlich nicht zu vertreten<br />

sind. So ist mit <strong>de</strong>r Verkehrsfreigabe <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 14 die Funktion <strong>de</strong>r B 6,<br />

<strong>de</strong>m weiträumigen Verkehr zu dienen, auf die in<br />

geringem Abstand parallel verlaufen<strong>de</strong> Autobahn<br />

übergegangen. Insofern ist <strong>de</strong>ren vorgesehener<br />

sechsstreifiger Ausbau folgerichtig <strong>und</strong><br />

langfristig gerechtfertigt.<br />

Diese Netzentwicklung war seit Jahren geplant<br />

<strong>und</strong> damit vorhersehbar. Dennoch hat das Land<br />

die für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr entbehrliche<br />

A A 99<br />

AS AS Dessau-Süd Dessau-Süd<br />

neue neue AS AS Thurland Thurland<br />

B B B 184 184 184<br />

Bitterfeld Bitterfeld<br />

B 6 zwischen Könnern <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

Großkugel <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 9 bisher nicht<br />

abgestuft, obwohl sie nicht mehr die Voraussetzungen<br />

für die Einstufung einer B<strong>und</strong>esstraße<br />

nach <strong>de</strong>m <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>gesetz erfüllt. Einen<br />

weiteren Ausbau <strong>de</strong>r B 6 sieht <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

daher nicht als Aufgabe <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

an. Gleiches gilt für <strong>de</strong>n anschließen<strong>de</strong>n privat<br />

vorfinanzierten Abschnitt <strong>de</strong>r B 6 in Sachsen, zu<br />

<strong>de</strong>ssen Finanzierung sich <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> wegen <strong>de</strong>r<br />

zwingend gebotenen Abstufung <strong>de</strong>r B 6 nicht<br />

hätte verpflichten sollen.<br />

Zwischen Köthen <strong>und</strong> Dessau/Bitterfeld kann<br />

nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes nur<br />

<strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r B 183 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r B 185 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Neubau <strong>de</strong>r B 6n weiter verfolgt wer<strong>de</strong>n. Sollte


die B 6n gebaut wer<strong>de</strong>n, rechtfertigen die<br />

verbleiben<strong>de</strong>n geringen Verkehrsmengen die<br />

neu angemel<strong>de</strong>ten Ortsumgehungen nicht. Zu<strong>de</strong>m<br />

wären die bei<strong>de</strong>n bereits fertig gestellten<br />

Ortsumgehungen aus Sicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es nicht<br />

mehr erfor<strong>de</strong>rlich <strong>und</strong> die Investitionen in Höhe<br />

von 9,4 Mio. EUR unwirtschaftlich. Auch <strong>de</strong>r<br />

Nutzen <strong>de</strong>r angemel<strong>de</strong>ten Ortsumgehung im Zuge<br />

<strong>de</strong>r B 185 wür<strong>de</strong> sich wegen <strong>de</strong>r verkehrlichen<br />

Entlastungswirkung <strong>de</strong>r B 6n erheblich<br />

verringern. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält <strong>de</strong>n<br />

Bau <strong>de</strong>r B 6n in diesem Raum für nicht notwendig<br />

<strong>und</strong> für unwirtschaftlich, weil ein Ausbau<br />

<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraßen B 183 <strong>und</strong> B 185 um<br />

3,5 Mio. EUR günstiger als ein Neubau <strong>de</strong>r B 6n<br />

ist.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, die Notwendigkeit <strong>und</strong> Finanzierung<br />

<strong>de</strong>r vom Land Sachsen-Anhalt für<br />

<strong>de</strong>n neuen Bedarfsplan angemel<strong>de</strong>ten Maßnahmen<br />

sowie <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s privat vorfinanzierten<br />

Abschnittes <strong>de</strong>r B 6 in Sachsen kritisch zu<br />

überprüfen. Allein bei Verzicht auf <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>de</strong>r B 6 <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r B 6n im Land Sachsen-Anhalt<br />

könnte das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>n<br />

Finanzbedarf <strong>de</strong>s neuen Bedarfsplanes um rd.<br />

52 Mio. EUR verringern o<strong>de</strong>r diesen Betrag für<br />

an<strong>de</strong>re vordringliche Maßnahmen im <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz<br />

einplanen.<br />

44.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat dargelegt, dass die<br />

Län<strong>de</strong>r uneingeschränkt Maßnahmen zur Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsplanes anmel<strong>de</strong>n konnten.<br />

Es gehe daher davon aus, dass die Anmeldungen<br />

eine gewisse Anzahl konkurrieren<strong>de</strong>r<br />

Projekte enthalten wer<strong>de</strong>n. Diese wür<strong>de</strong>n im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Bewertungsrechnungen i<strong>de</strong>ntifiziert<br />

<strong>und</strong> gemeinsam bewertet. Entscheidungen könne<br />

es jedoch zur Zeit nicht treffen, da die Einzelprojekte<br />

zunächst abschließend bewertet <strong>und</strong><br />

noch Gespräche mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn über die Ergebnisse<br />

geführt wer<strong>de</strong>n müssten.<br />

Allerdings beabsichtige das B<strong>und</strong>esministerium<br />

nicht, von Län<strong>de</strong>rn angemel<strong>de</strong>te Maßnahmen auf<br />

abzustufen<strong>de</strong>n Strecken zur Aufnahme in <strong>de</strong>n<br />

Bedarfsplan vorzuschlagen. Im Falle <strong>de</strong>s vom<br />

Land Sachsen-Anhalt geplanten Ausbaus <strong>de</strong>r<br />

B 6 zwischen Halle <strong>und</strong> <strong>de</strong>r A 9 teile das B<strong>und</strong>esministerium<br />

daher die Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes.<br />

Diesen Straßenabschnitt habe<br />

es schon im Jahre 1996 als autobahnparallel<br />

<strong>und</strong> damit abstufungswürdig festgestellt. Erste<br />

Gespräche mit <strong>de</strong>m Land über eine Abstufung<br />

hätten jedoch bisher zu keiner Einigung geführt.<br />

Der Feststellung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes,<br />

dass für die mit hohen Kosten privat vorfinanzierte<br />

B 6 zwischen <strong>de</strong>r A 9 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Stadtgrenze<br />

Leipzig in Sachsen als B<strong>und</strong>esfernstraße kein<br />

Bedarf bestehe, hat das B<strong>und</strong>esministerium ausdrücklich<br />

zugestimmt. Den Erwerb <strong>de</strong>r Strecke<br />

könne <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nicht mehr infrage stellen, auch<br />

könne während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Refinanzierung<br />

bis zum Jahre 2017 die B 6 nicht abgestuft wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu <strong>de</strong>n Planungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

zwischen Köthen <strong>und</strong> Dessau/Bitterfeld folgt<br />

das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes, dass <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r<br />

B 183 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r B 185 sowie <strong>de</strong>r Neubau <strong>de</strong>r B 6n<br />

miteinan<strong>de</strong>r konkurrierten. Es wer<strong>de</strong> daher diese<br />

Maßnahmen als „Projektbün<strong>de</strong>l“ untersuchen<br />

<strong>und</strong> für die anstehen<strong>de</strong> Bewertung mit <strong>de</strong>m<br />

Neubau <strong>de</strong>r B 6n zwischen Köthen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r A 9<br />

einerseits <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Bau von Ortsumgehungen im<br />

Zuge <strong>de</strong>r B 183 an<strong>de</strong>rerseits zwei alternative<br />

Projektzuschnitte bil<strong>de</strong>n.<br />

44.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof sieht sich durch die<br />

Stellungnahmen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums bestätigt.<br />

Er geht davon aus, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

an seiner Absicht festhalten wird, <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>de</strong>r B 6 in Sachsen-Anhalt nicht zur Aufnahme<br />

in <strong>de</strong>n Bedarfsplan vorzuschlagen, um<br />

Kosten von rd. 31 Mio. EUR zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Auch erwartet er, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die Abstufung dieser Straße kurzfristig mit <strong>de</strong>m<br />

Land vereinbart, um <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> von künftigen<br />

Erhaltungs- <strong>und</strong> Betriebskosten zu entlasten.<br />

Zur B 6 in Sachsen hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

die übereinstimmen<strong>de</strong> Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

zur Kenntnis genommen, dass diese<br />

Straße nicht die Voraussetzungen als B<strong>und</strong>esfernstraße<br />

erfüllt <strong>und</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> <strong>de</strong>mzufolge ihren<br />

Neubau nicht hätte finanzieren sollen. Insofern<br />

hat das B<strong>und</strong>esministerium eingeräumt,<br />

auch Projekte für <strong>de</strong>n Bedarfsplan vorgeschlagen<br />

zu haben <strong>und</strong> mit B<strong>und</strong>esmitteln zu finanzieren,<br />

für die <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> nicht zuständig ist. Im<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Fall wird er bis zum Jahre 2017<br />

mit <strong>de</strong>n Kosten für die Refinanzierung in Höhe<br />

von rd. 48 Mio. EUR belastet, die zwangsläufig<br />

bei an<strong>de</strong>ren vordringlichen Maßnahmen im<br />

<strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz fehlen wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m<br />

hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> die Kosten für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>und</strong> die<br />

Unterhaltung <strong>de</strong>r Straße zu tragen, solange diese<br />

nicht abgestuft ist. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

249


empfiehlt daher <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium, mit<br />

<strong>de</strong>m Land Sachsen die Abstufung <strong>de</strong>r B 6 zu<br />

vereinbaren, die er auch in <strong>de</strong>r Refinanzierungsphase<br />

für möglich hält.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Planungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt für <strong>de</strong>n Raum Köthen–Dessau–Bitterfeld<br />

geht <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof davon aus, dass<br />

das B<strong>und</strong>esministerium wie angekündigt nur <strong>de</strong>n<br />

Ausbau <strong>de</strong>r B 183 <strong>und</strong> B 185 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Neubau<br />

<strong>de</strong>r B 6n weiter verfolgen wird, um Kosten von<br />

min<strong>de</strong>stens 17,5 Mio. EUR zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 44:<br />

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur<br />

Kenntnis.<br />

250<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 15/1262<br />

vom 26.06.2003 – Seite 25]<br />

Nr. 45 Planung <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

Bad Bramstedt<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 206<br />

(Kapitel 12 10 Titel 741 22<br />

<strong>und</strong> 751 94)<br />

45.0<br />

Die im Auftrage <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong><br />

Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Schleswig-Holstein plant <strong>de</strong>n Bau einer<br />

Ortsumgehung Bad Bramstedt im Zuge<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße B 206. Das Vorhaben<br />

mit Kosten von rd. 29 Mio. EUR hat ein<br />

so geringes Nutzen-Kosten-Verhältnis,<br />

dass es gera<strong>de</strong> „als noch bauwürdig“ einzustufen<br />

ist. Notwendigkeit <strong>und</strong> Priorität<br />

<strong>de</strong>s Vorhabens sowie mögliche Auswirkungen<br />

durch <strong>de</strong>n geplanten Neubau <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A 20 sollte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

nochmals gründlich<br />

überprüfen lassen. Zumin<strong>de</strong>st sollte es<br />

die Straßenbauverwaltung veranlassen,<br />

die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

durch Einsparungen bei <strong>de</strong>n Baukosten<br />

<strong>de</strong>utlich zu verbessern.<br />

45.1<br />

45.1.1<br />

Seit Mitte <strong>de</strong>r 80er-Jahre plant die im Auftrage<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Straßenbauverwaltung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Schleswig-Holstein <strong>de</strong>n Bau einer<br />

rd. 9 km langen Ortsumgehung Bad Bramstedt<br />

im Zuge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße B 206 (Lübeck–<br />

Itzehoe), um die Stadt vom Durchgangsverkehr<br />

zu entlasten. Zu<strong>de</strong>m plant sie, die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 20 von Lübeck in Richtung Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

zu verlängern. Die <strong>de</strong>rzeit laufen<strong>de</strong>n Voruntersuchungen<br />

zur Linienfindung auf Schleswig-<br />

Holsteiner Gebiet beziehen auch mögliche Korridore<br />

nördlich <strong>und</strong> südlich von Bad Bramstedt<br />

ein.<br />

45.1.2<br />

Das Vorhaben „Ortsumgehung Bad Bramstedt<br />

<strong>de</strong>r B 206“ ist im <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>n Bedarfsplan<br />

für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> aus <strong>de</strong>m Jahre 1993<br />

(Bedarfsplan) als Maßnahme <strong>de</strong>s vordringlichen<br />

Bedarfs mit Gesamtkosten von 27 Mio. DM<br />

(13,80 Mio. EUR), davon 24 Mio. DM<br />

(12,27 Mio. EUR) Baukosten, enthalten. Da sich<br />

die geplanten Kosten inzwischen mehr als verdoppelt<br />

hatten, ließ das B<strong>und</strong>esministerium das<br />

Vorhaben im Jahre 1998 nachbewerten. Nach<br />

<strong>de</strong>m neuen Nutzen-Kosten-Verhältnis von<br />

1,7 war das Vorhaben gera<strong>de</strong> als „noch bauwürdig“<br />

einzustufen. Daher for<strong>de</strong>rte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

die Straßenbauverwaltung im Mai<br />

1999 auf, alle Einsparungspotenziale zu nutzen,<br />

um die Finanzierungswürdigkeit <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

zu erhöhen. Eine Berechnung <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

vom Februar 2001 ergab Gesamtkosten<br />

von rd. 29 Mio. EUR, davon rd.<br />

25,5 Mio. EUR Baukosten. Vorgesehen ist, die<br />

Ortsumgehung im Zeitraum von Januar 2003 bis<br />

Dezember 2005 zu bauen.<br />

45.1.3<br />

Die Straßenbauverwaltung plant, die Kreuzungen<br />

im Verlauf <strong>de</strong>r Ortsumgehung mit zwei<br />

Lan<strong>de</strong>s- <strong>und</strong> zwei Kreisstraßen höhenungleich<br />

als Überführungen auszuführen. Des Weiteren<br />

plant sie durch Ausbau <strong>und</strong> Neubau einer innerstädtischen<br />

Straße, die von Sü<strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong><br />

B 4 mit <strong>de</strong>r Ortsumgehung zu verbin<strong>de</strong>n. Die<br />

Gesamtkosten von rd. 2,5 Mio. EUR soll <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong> tragen, weil nach Auffassung <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

<strong>de</strong>r Netzzusammenhang zwischen<br />

<strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esstraßen wie<strong>de</strong>r hergestellt<br />

wer<strong>de</strong>n müsse.<br />

Die B 4 (Kiel–Hamburg) ist in <strong>de</strong>n Abstufungskonzepten<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums aus <strong>de</strong>n Jahren<br />

1987 <strong>und</strong> 1995 enthalten, weil sie in geringem<br />

Abstand parallel zur B<strong>und</strong>esautobahn A 7<br />

verläuft. Im nördlichen Abschnitt zwischen Kiel<br />

<strong>und</strong> Bad Bramstedt ist sie inzwischen zur Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

319 abgestuft. Für <strong>de</strong>n 30,5 km langen<br />

Abschnitt zwischen Bad Bramstedt <strong>und</strong> Hamburg<br />

steht diese Abstufung noch aus.


45.2<br />

45.2.1<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

sind die Planungen für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 20 <strong>und</strong> die Ortsumgehung Bad Bramstedt<br />

<strong>de</strong>r B 206 im Zusammenhang zu sehen.<br />

Sollte die Linienfindung für die Autobahn zu einer<br />

nördlichen Umfahrung von Bad Bramstedt<br />

führen, wäre die Ortsumgehung entbehrlich, da<br />

die Autobahn für <strong>de</strong>n weiträumigen Verkehr die<br />

Funktion <strong>de</strong>r Ortsumgehung übernähme.<br />

Unabhängig davon hat <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

die Bau- <strong>und</strong> Finanzierungswürdigkeit <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

Bad Bramstadt bezweifelt, weil sich<br />

die im Bedarfsplan ausgewiesenen Kosten mehr<br />

als verdoppelt haben. Nach seiner Auffassung<br />

rechtfertigt das geringe Nutzen-Kosten-Verhältnis<br />

keine Einstufung <strong>de</strong>s Vorhabens in <strong>de</strong>n<br />

vordringlichen Bedarf.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat empfohlen, die<br />

Notwendigkeit <strong>und</strong> Priorität <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

gründlich zu überprüfen <strong>und</strong> dabei die Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>r geplanten B<strong>und</strong>esautobahn A 20<br />

einzubeziehen.<br />

45.2.2<br />

Die Straßenbauverwaltung ist <strong>de</strong>r Auflage <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esministeriums, alle Kosteneinsparungspotenziale<br />

zu nutzen, nicht nachgekommen. Auch<br />

die neueste Kostenberechnung weist nur unwesentlich<br />

geringere Kosten aus, die das Nutzen-<br />

Kosten-Verhältnis nicht verbessern.<br />

Sollte das B<strong>und</strong>esministerium an <strong>de</strong>r Entscheidung<br />

zum Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehung festhalten,<br />

wären zumin<strong>de</strong>st die Baukosten <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

zu verringern. So können nach Auffassung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes drei <strong>de</strong>r vier geplanten<br />

Kreuzungen <strong>de</strong>r Ortsumgehung mit nachgeordneten<br />

Straßen höhengleich ausgebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />

ohne wesentliche Qualitätseinbußen in <strong>de</strong>r Verkehrsabwicklung<br />

hinnehmen zu müssen. Damit<br />

könnten Baukosten von min<strong>de</strong>stens<br />

2,4 Mio. EUR eingespart wer<strong>de</strong>n. Das entspricht<br />

fast 10 % <strong>de</strong>r aktuell veranschlagten Kosten für<br />

die Ortsumgehung.<br />

Der fast 2,5 Mio. EUR teure Ausbau <strong>und</strong> Neubau<br />

<strong>de</strong>r innerstädtischen Verbindungsstraße ist<br />

nicht Angelegenheit <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Die Begründung<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung, dass <strong>de</strong>r Netzzusammenhang<br />

zwischen <strong>de</strong>r B 4 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

wie<strong>de</strong>r herzustellen sei, trifft nicht<br />

zu, weil die B 4 schon längst hätte umgestuft<br />

sein müssen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>n<br />

Eindruck gewonnen, dass das Land die B 4 insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>shalb bisher nicht umgestuft hat,<br />

um die Maßnahme noch zulasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es<br />

ausführen zu können.<br />

45.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

zugestimmt, dass die Planungen zur<br />

Ortsumgehung Bad Bramstedt <strong>und</strong> zur A 20 in<br />

diesem Bereich zusammenhängend zu betrachten<br />

seien, <strong>und</strong> dass <strong>de</strong>r Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

nur dann sinnvoll sei, wenn die Autobahn nicht<br />

nördlich von Bad Bramstedt geführt wer<strong>de</strong>. Jedoch<br />

sei angesichts <strong>de</strong>s frühen Planungsstadiums<br />

<strong>de</strong>r A 20 <strong>de</strong>rzeit nicht abschließend zu beurteilen,<br />

inwieweit die geplante Ortsumgehung<br />

neben <strong>de</strong>r A 20 das <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong>netz in<br />

diesem Raum verbessere. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

könne daher die Begründungen, die das<br />

Land für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehung anführe,<br />

<strong>de</strong>rzeit nicht mittragen.<br />

Die Zweifel <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes zur Bau<strong>und</strong><br />

Finanzierungswürdigkeit hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

nicht geteilt. So stellten höhere<br />

Kosten allein keine Maßnahme infrage, da sich<br />

gleichzeitig auch <strong>de</strong>r Nutzen mehren könne. Zu<strong>de</strong>m<br />

sei das Vorhaben als vordringliche Maßnahme<br />

im Bedarfsplan enthalten. Auch mit <strong>de</strong>m<br />

im Jahre 1998 neu ermittelten Nutzen-Kosten-<br />

Verhältnis von 1,7 sei die Bauwürdigkeit nicht<br />

zu bezweifeln. In Kenntnis dieser Bewertung<br />

habe die B<strong>und</strong>esregierung die Maßnahme für finanzierungswürdig<br />

gehalten <strong>und</strong> sie in das im<br />

Oktober 2000 beschlossene Zukunftsinvestitionsprogramm<br />

2001 – 2003 aufgenommen.<br />

Die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes, die<br />

Baukosten zu senken, unterstütze das B<strong>und</strong>esministerium.<br />

Es hat auch die Notwendigkeit bestätigt,<br />

die B 4 im Abschnitt Bad Bramstedt–<br />

Hamburg abzustufen. Das Land habe jedoch im<br />

November 2001 erklärt, <strong>de</strong>n in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n<br />

Abschnitt erst dann abzustufen, wenn die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A 7 in diesem Bereich sechsstreifig<br />

ausgebaut sei. Das B<strong>und</strong>esministerium wer<strong>de</strong><br />

weiter mit <strong>de</strong>m Land verhan<strong>de</strong>ln, die B 4 möglichst<br />

frühzeitig abzustufen.<br />

45.4<br />

Die Darlegungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums zur<br />

Bau- <strong>und</strong> Finanzierungswürdigkeit <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

Bad Bramstedt <strong>de</strong>r B 206 sind nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes wi<strong>de</strong>rsprüchlich.<br />

Sie bestätigen aber die Abhängigkeiten<br />

zur B<strong>und</strong>esautobahn A 20. Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

sollte erst über <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Ortsum-<br />

251


gehung entschei<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Verlauf <strong>de</strong>r A 20<br />

im Raum Bad Bramstedt abschließend geklärt<br />

ist, um mögliche Fehlinvestitionen zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Im Übrigen weist <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

darauf hin, dass bei Maßnahmen <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n<br />

Bedarfsplanes Auswirkungen konkurrieren<strong>de</strong>r<br />

Vorhaben bisher nicht in die Bewertung eingeflossen<br />

sind. Daher könnte eine Nachbewertung<br />

<strong>de</strong>s Vorhabens „Ortsumgehung Bad Bramstedt<br />

<strong>de</strong>r B 206“ unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r A 20 zu<br />

einem noch geringeren Nutzen-Kosten-<br />

Verhältnis als bisher führen. Die Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esregierung für das Zukunftsinvestitionsprogramm<br />

wür<strong>de</strong> dann nicht<br />

mehr zutreffen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bleibt bei seiner Empfehlung,<br />

die Notwendigkeit <strong>und</strong> Priorität <strong>de</strong>r<br />

Ortsumgehung nochmals zu überprüfen. Bei positiver<br />

Entscheidung sollte die Straßenbauverwaltung<br />

zumin<strong>de</strong>st die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>s<br />

Vorhabens durch geringere Baukosten verbessern<br />

<strong>und</strong> auf <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r innerstädtischen Verbindungsstraße<br />

zulasten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es verzichten.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium sollte zu<strong>de</strong>m auf eine<br />

schnellstmögliche Abstufung <strong>de</strong>r B 4 hinwirken.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu Bemerkung<br />

Nummer 45:<br />

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

b) Er for<strong>de</strong>rt das B<strong>und</strong>esministerium auf, <strong>de</strong>n<br />

Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehung so lange zurückzustellen,<br />

bis <strong>de</strong>r Verlauf <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esautobahn A 20<br />

im Raum Bad Bramstedt geklärt ist<br />

c) Er erwartet einen Bericht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

zum Sachstand bis zum 30. September<br />

2003.<br />

252<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 15/1262<br />

vom 26.06.2003 – Seite 26]<br />

Nr. 46 Konkurrieren<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

beim Bau von<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

46.0<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium zog im Land<br />

Bremen <strong>de</strong>n abschnittsweisen Neubau<br />

<strong>de</strong>r Autobahneckverbindung A 281 <strong>de</strong>m<br />

sechsstreifigen Ausbau eines vorhan<strong>de</strong>nen<br />

<strong>und</strong> überlasteten Autobahnabschnittes<br />

<strong>de</strong>r A 27 vor, obwohl die Beseitigung<br />

<strong>de</strong>s Engpasses auf <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn<br />

für die Belange <strong>de</strong>s Fernverkehrs<br />

wichtiger gewesen wäre.<br />

46.1<br />

Die im Auftrag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Straßenbauverwaltung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Bremen plant seit<br />

Anfang <strong>de</strong>r 80er-Jahre <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r etwa 20 km<br />

langen Autobahneckverbindung A 281. Sie soll<br />

vom Autobahndreieck (AD) Bremen-<br />

Industriehäfen ausgehend die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

(BAB) A 27 mit <strong>de</strong>r BAB A 1 an <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

(AS) Bremen-Brinkum verbin<strong>de</strong>n (vgl.<br />

Abbildung). Die neue Autobahneckverbindung<br />

verläuft überwiegend innerhalb <strong>de</strong>r Stadt Bremen.<br />

Sie wird <strong>de</strong>shalb auch in beträchtlichem<br />

Maße innerstädtischen Verkehr auf sich ziehen<br />

<strong>und</strong> damit zu einer verkehrlichen Entlastung <strong>de</strong>r<br />

Innenstadt Bremens beitragen.<br />

Der erste Bauabschnitt <strong>de</strong>r Autobahneckverbindung<br />

ist bereits seit <strong>de</strong>m Jahre 1995 in Betrieb.<br />

Er kostete rd. 70 Mio. EUR. Die Straßenbauverwaltung<br />

hat im Frühjahr 2002 mit <strong>de</strong>m Bau<br />

<strong>de</strong>s ersten Teils <strong>de</strong>s zweiten Bauabschnittes begonnen.<br />

Dieser Teilabschnitt wird rd.<br />

200 Mio. EUR kosten, wovon das Land Bremen<br />

rd. 53 Mio. EUR trägt. Die Gesamtkosten <strong>de</strong>s<br />

Projektes betragen nach heutigem Stand rd.<br />

600 Mio. EUR, die <strong>de</strong>r B<strong>und</strong> bis auf die Lan<strong>de</strong>sbeteiligung<br />

von rd. 53 Mio. EUR finanziert.<br />

Die vorhan<strong>de</strong>ne Autobahn (A 27) beginnt etwa<br />

40 km nördlich von Hannover am AD Walsro<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> führt über Bremen <strong>und</strong> Bremerhaven bis<br />

nach Cuxhaven. Sie war bereits im Jahre 1995<br />

zwischen <strong>de</strong>n AS Bremen-Freihafen <strong>und</strong> Bremen-Burglesum<br />

mit über 70.000 Fahrzeugen je<br />

Tag belegt <strong>und</strong> damit überlastet. Gemäß Verkehrsprognose<br />

wird sie im Jahre 2015 mit über<br />

80.000 Fahrzeugen je Tag belastet sein. Deshalb<br />

sollte die Straßenbauverwaltung diesen 10 km<br />

langen Abschnitt schon gemäß <strong>de</strong>m vierten<br />

Fünfjahresplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> aus<br />

<strong>de</strong>m Jahre 1986 sechsstreifig ausbauen (vgl.<br />

Abbildung). Der Ausbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn<br />

wird nach <strong>de</strong>rzeitiger Kostenberechnung<br />

etwa 50 Mio. EUR kosten.


BAB BAB A A 27 27<br />

geplanter geplanter Neubau Neubau<br />

BAB BAB A A 281 281<br />

Anschlussstelle<br />

Anschlussstelle<br />

Bremen-Burglesum<br />

Bremen-Burglesum<br />

sechsstreifiger<br />

sechsstreifiger<br />

1. 1. Bauabschnitt<br />

Bauabschnitt<br />

4. 4. Bauabschnitt<br />

Bauabschnitt<br />

3. 3. Bauabschnitt<br />

Bauabschnitt<br />

BAB BAB A A 11<br />

Weser Weser<br />

Autobahndreieck<br />

Autobahndreieck<br />

Bremen-Industriehäfen<br />

Bremen-Industriehäfen<br />

BAB BAB A A 281 281<br />

Ausbau Ausbau<br />

2. 2. Bauabschnitt<br />

Bauabschnitt<br />

5. 5. Bauabschnitt<br />

Bauabschnitt<br />

Anschlussstelle<br />

Anschlussstelle<br />

Bremen-Freihafen<br />

Bremen-Freihafen<br />

B B 66<br />

B B 66<br />

B B 66<br />

B B 6neu 6neu<br />

Freie Freie<br />

Hansestadt Hansestadt<br />

Bremen Bremen<br />

Weser Weser<br />

Anschlussstelle<br />

Anschlussstelle<br />

Bremen-Brinkum<br />

Bremen-Brinkum<br />

Anschlussstelle<br />

Anschlussstelle<br />

Bremen-Arsten<br />

Bremen-Arsten<br />

Abbildung: Neubau <strong>de</strong>r BAB A 281 <strong>und</strong> sechsstreifiger Ausbau <strong>de</strong>r BAB A 2<br />

Das Land bek<strong>und</strong>ete ein außeror<strong>de</strong>ntlich<br />

starkes Interesse am Neubau <strong>de</strong>r Autobahneckverbindung.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

stellte <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>n sechsstreifigen Ausbau<br />

<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn zurück <strong>und</strong> nahm<br />

<strong>de</strong>n zweiten <strong>und</strong> fünften Bauabschnitt <strong>de</strong>r<br />

Autobahneckverbindung in <strong>de</strong>n „Vordringlichen<br />

Bedarf“ <strong>de</strong>s neuen Bedarfsplanes aus<br />

<strong>de</strong>m Jahre 1993 auf. Den dritten <strong>und</strong> vierten<br />

Bauabschnitt stufte das B<strong>und</strong>esministerium<br />

als „Weiteren Bedarf“ ein. Mit <strong>de</strong>ssen Verwirklichung<br />

ist nach <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>n<br />

Bedarfsplanung erst ab <strong>de</strong>m Jahre 2012 zu<br />

rechnen.<br />

Wegen <strong>de</strong>s schlechten Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Fahrbahn<br />

muss die Straßenbauverwaltung die<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Autobahn A 27 zwischen <strong>de</strong>n<br />

AS Bremen-Freihafen <strong>und</strong> Bremen-<br />

Burglesum dringend von Gr<strong>und</strong> auf erneuern.<br />

Sie schlug <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium vor,<br />

dabei auch gleichzeitig <strong>de</strong>n sechsstreifigen<br />

Ausbau zu berücksichtigen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof empfahl <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

Mitte <strong>de</strong>s Jahres 2001 wegen<br />

<strong>de</strong>r großen Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n weiträumigen<br />

Verkehr, umgehend <strong>de</strong>n vollständigen sechsstreifigen<br />

Ausbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Auto-<br />

NN<br />

BAB BAB A A 11<br />

BAB BAB A A 27 27<br />

bahn zu betreiben. Falls erfor<strong>de</strong>rlich, sollte<br />

es für <strong>de</strong>ssen Finanzierung <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r neuen<br />

Autobahneckverbindung zurückstellen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium stimmte aufgr<strong>und</strong><br />

zusätzlich für <strong>de</strong>n Straßenbau verfügbarer<br />

Haushaltsmittel <strong>de</strong>m sechsstreifigen Ausbau<br />

zu. Die Straßenbauverwaltung begann noch<br />

im Frühjahr 2002 mit <strong>de</strong>ssen Bau. Parallel<br />

dazu sollte sie <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Autobahneckverbindung<br />

weiter betreiben.<br />

46.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat festgestellt,<br />

dass das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r<br />

Autobahneckverbindung <strong>de</strong>m Ausbau <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn vorzog, obwohl <strong>de</strong>r<br />

vollständige sechsstreifige Ausbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Autobahn mit Standstreifen für die<br />

Belange <strong>de</strong>s Fernverkehrs dringlicher war.<br />

Die Autobahneckverbindung wird dagegen<br />

in hohem Maße auch innerstädtischen Verkehr<br />

auf sich ziehen, die Innenstadt Bremens<br />

verkehrlich entlasten <strong>und</strong> damit nur eingeschränkt<br />

die ihr als Autobahn obliegen<strong>de</strong><br />

Funktion für <strong>de</strong>n Fernverkehr übernehmen.<br />

Darüber hinaus wird die volle Verkehrswirksamkeit<br />

<strong>de</strong>r Autobahneckverbindung erst mit<br />

253


Vollendung <strong>de</strong>s dritten <strong>und</strong> vierten Bauabschnittes<br />

eintreten (vgl. Abbildung). Dies<br />

dürfte in 12 bis 20 Jahren o<strong>de</strong>r noch später<br />

<strong>de</strong>r Fall sein. Bis dahin kann <strong>de</strong>r überörtliche<br />

Durchgangsverkehr die Autobahneckverbindung<br />

nicht nutzen. Der Ausbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Autobahn wird dagegen voraussichtlich<br />

nur zwei bis drei Jahre dauern.<br />

Bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Realisierungswürdigkeit<br />

muss auch berücksichtigt wer<strong>de</strong>n,<br />

dass <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn<br />

nur ein Zwölftel <strong>de</strong>s Neubaus <strong>de</strong>r A 281 kostet.<br />

Allein die Kosten für die erste Baustufe<br />

<strong>de</strong>s 3,3 km langen zweiten Bauabschnittes<br />

sollen 200 Mio. EUR <strong>und</strong> somit mehr als das<br />

Dreifache <strong>de</strong>r Kosten für die 10 km lange<br />

Ausbaustrecke betragen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mit seiner Zustimmung<br />

zum sechsstreifigen Ausbau <strong>de</strong>r<br />

A 27 seine Prioritäten mittlerweile bedarfsgerecht<br />

gesetzt. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

sieht diese Entscheidung als erheblich verspätet<br />

an, da <strong>de</strong>r eingetretene volkswirtschaftliche<br />

Scha<strong>de</strong>n infolge <strong>de</strong>s jahrelang<br />

zurückgestellten Ausbaus <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Autobahn nicht mehr geheilt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

46.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat mitgeteilt, dass<br />

sowohl die vorhan<strong>de</strong>ne Autobahn als auch<br />

die neue Autobahneckverbindung im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Bedarfsplanbewertung 1992 einer<br />

verkehrswirtschaftlichen Untersuchung mit<br />

<strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Bauwürdigkeit bei<strong>de</strong>r Projekte<br />

unterzogen wor<strong>de</strong>n seien. Auch eine<br />

erste Vorausrecherche <strong>de</strong>r aktuellen Bedarfsplanfortschreibung<br />

komme zum Ergebnis,<br />

dass bei<strong>de</strong> Projekte hochrentabel seien<br />

<strong>und</strong> dadurch die künftige Einstufung in <strong>de</strong>n<br />

„Vordringlichen Bedarf“ erfor<strong>de</strong>rn. Darüber<br />

hinaus sieht das B<strong>und</strong>esministerium in <strong>de</strong>n<br />

bei<strong>de</strong>n Projekten keine konkurrieren<strong>de</strong>n<br />

son<strong>de</strong>rn sich ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen mit<br />

unterschiedlichen Funktionen.<br />

254<br />

46.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof bemängelt, dass<br />

das B<strong>und</strong>esministerium En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 80er-Jahre<br />

<strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn zugunsten<br />

<strong>de</strong>r Autobahneckverbindung zurückstellte,<br />

ohne die Realisierungswürdigkeit<br />

bei<strong>de</strong>r Maßnahmen zu vergleichen. Die<br />

angeführte Bewertung bei<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

als „Vordringlicher Bedarf“ im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung 1992 reicht<br />

nicht aus, um das Zurückstellen <strong>de</strong>s Ausbaues<br />

<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Autobahn zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Bei<strong>de</strong> Projekte stan<strong>de</strong>n bisher aufgr<strong>und</strong><br />

knapper Mittel in Konkurrenz zueinan<strong>de</strong>r.<br />

Erst durch zusätzlich für <strong>de</strong>n Straßenbau verfügbare<br />

Mittel können bei<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

gleichzeitig finanziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die hohe Verkehrsbelastung in Verbindung mit<br />

<strong>de</strong>n wesentlich geringeren Kosten gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Autobahneckverbindung legen eine höhere<br />

Dringlichkeit für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Autobahn nahe. Dies belegen auch die inzwischen<br />

vorliegen<strong>de</strong>n vorläufigen Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />

neuen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung. Danach ist<br />

das Nutzen-Kosten-Verhältnis für <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>de</strong>r A 27 etwa doppelt so hoch wie für <strong>de</strong>n Neubau<br />

<strong>de</strong>r Autobahneckverbindung. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

erwartet <strong>de</strong>shalb, dass das B<strong>und</strong>esministerium<br />

künftig bei konkurrieren<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen innerhalb <strong>de</strong>s „Vordringlichen Bedarfes“<br />

eine stärkere Prioritätenreihung vornimmt.<br />

Dabei sollte es Kriterien wie Nutzen,<br />

Kosten, Verkehrswirksamkeit <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Abschnitte, Planungsreife, Finanzierung <strong>und</strong><br />

Bauzeit berücksichtigen.<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 46:<br />

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur<br />

Kenntnis.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 15/1262<br />

vom 26.06.2003 – Seite 26]


Auszüge aus <strong>de</strong>n Bemerkungen 2003<br />

Nr. 73 Standards für Grünbrücken<br />

an <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

(BT-Drs. 15/2020 v. 24. November 2003)<br />

(Kapitel 12 10)<br />

73.1<br />

Grünbrücken erleichtern es Wildtieren, Straßen<br />

zu überqueren; zu<strong>de</strong>m verbin<strong>de</strong>n sie Landschaftsräume.<br />

Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />

die durch einen Straßenneubau entstehen,<br />

sollen durch Grünbrücken gemin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Straßenbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r bauten<br />

für <strong>de</strong>n B<strong>und</strong> in <strong>de</strong>n Jahren 1991 bis 2001 insgesamt<br />

31 Grünbrücken <strong>und</strong> planten weitere<br />

43 Maßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von<br />

insgesamt 152 Mio. Euro. B<strong>und</strong>eseinheitliche<br />

Regelungen für <strong>de</strong>n Bau von Grünbrücken bestehen<br />

bisher nicht. Bei <strong>de</strong>r Planung von Grünbrücken<br />

legten die einzelnen Straßenbauverwaltungen<br />

sehr unterschiedliche Maßstäbe an:<br />

• Sie planten etwa 20 % <strong>de</strong>r Grünbrücken, ohne<br />

zu untersuchen, ob die Bauwerke für die Fauna<br />

notwendig <strong>und</strong> welche Standorte geeignet<br />

sind. Wenn Untersuchungen durchgeführt<br />

wur<strong>de</strong>n, lagen diesen keine einheitlichen Kriterien<br />

zugr<strong>und</strong>e.<br />

• Die Breite einer Grünbrücke bestimmten die<br />

Straßenbauverwaltungen überwiegend aufgr<strong>und</strong><br />

ökologischer Gesichtspunkte anhand<br />

von Hinweisen aus <strong>de</strong>r Fachliteratur o<strong>de</strong>r aufgr<strong>und</strong><br />

von Einzelentscheidungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

(B<strong>und</strong>esministerium). Nahezu<br />

zwei Drittel aller Grünbrücken sind bis zu<br />

40 m breit.<br />

• Einige Straßenbauverwaltungen legten Brückensysteme<br />

fest, ohne <strong>de</strong>ren Preise mit <strong>de</strong>nen<br />

an<strong>de</strong>rer Systeme zu vergleichen. Preisvergleiche<br />

bei an<strong>de</strong>ren Maßnahmen zeigten, dass die<br />

Baukosten für Rahmenbauwerke etwa 20 %<br />

über <strong>de</strong>nen für Bogen- o<strong>de</strong>r Gewölbebauwerke<br />

liegen.<br />

• Die notwendigen beidseitigen Sicht- <strong>und</strong><br />

Blendschutzzäune führten die Straßenbauverwaltungen<br />

überwiegend als Wall-Wand-<br />

Kombination aus. Diese Konstruktion erfor<strong>de</strong>rt<br />

eine zusätzliche Brückenbreite von teilweise<br />

mehr als 10 m. Sicht- <strong>und</strong> Blendschutzzäune<br />

in Form einer Holzkonstruktion auf <strong>de</strong>n<br />

Bauwerkskappen, d. h. auf <strong>de</strong>n Brückenrän<strong>de</strong>rn,<br />

bieten z. B. bei einer Grünbrücke über<br />

eine vierstreifige Autobahn einen Kostenvorteil<br />

von rd. 460.000 Euro.<br />

• Die Straßenbauverwaltungen ließen auf <strong>de</strong>n<br />

Grünbrücken Erdreich mit einer Dicke von in<br />

<strong>de</strong>r Regel 1 m anschütten. Untersuchungen <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen zeigen, dass<br />

eine Dicke von 0,60 m ausreicht, um die<br />

Standfestigkeit <strong>de</strong>r Bepflanzung zu gewährleisten<br />

<strong>und</strong> für Trockenperio<strong>de</strong>n ausreichend<br />

Wasser zu speichern.<br />

73.2<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes sind<br />

bei <strong>de</strong>r Planung <strong>und</strong> Ausführung von Grünbrücken<br />

sowohl ökologische Erfor<strong>de</strong>rnisse als auch<br />

<strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit<br />

zu beachten. Bei<strong>de</strong> Gesichtspunkte stehen<br />

bei <strong>de</strong>r Auslegung von Grünbrücken in <strong>de</strong>r<br />

Regel in einem Zielkonflikt, <strong>de</strong>n die Straßenbauverwaltungen<br />

jeweils im Einzelfall zu lösen<br />

haben. Bisher fehlen nach <strong>de</strong>n Feststellungen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes einheitliche Maßstäbe<br />

für eine Ausgestaltung <strong>de</strong>r Grünbrücken, die<br />

ökologische <strong>und</strong> wirtschaftliche Gesichtspunkte<br />

gleichermaßen berücksichtigen. Der B<strong>und</strong>esrechnungshof<br />

hat daher angeregt, einheitliche<br />

Regelungen für die Planung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Bau von<br />

Grünbrücken aufzustellen. Er hat empfohlen, in<br />

diese Regelungen Folgen<strong>de</strong>s aufzunehmen:<br />

• Zur Notwendigkeit <strong>und</strong> zum Standort von<br />

Grünbrücken sollten Min<strong>de</strong>stkriterien über die<br />

Bedürfnisse <strong>und</strong> Lebensraumansprüche <strong>de</strong>r<br />

einzelnen Wildtierarten aufgezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />

• Bei Grünbrücken sollte die nutzbare Breite auf<br />

30 m bis 40 m als Richtwert beschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />

• Bogen- o<strong>de</strong>r Gewölbebauwerke haben im<br />

Vergleich zu Rahmenbauwerken <strong>de</strong>utliche<br />

Kostenvorteile. Bei günstigen Gründungs- <strong>und</strong><br />

Bo<strong>de</strong>nverhältnissen sollten die Straßenbauverwaltungen<br />

<strong>de</strong>shalb Bogen- o<strong>de</strong>r Gewölbe-<br />

255


auwerke als Regelbauweise ausführen.<br />

• Die notwendigen Sichtschutzwän<strong>de</strong> sollten bei<br />

Rahmenbauwerken auf <strong>de</strong>n Bauwerkskappen<br />

errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

• Für die Dicke <strong>de</strong>s Erdreichs auf Grünbrücken<br />

sollte ein Richtwert vorgegeben wer<strong>de</strong>n, um<br />

Einsparungen bei <strong>de</strong>r statischen Konstruktion<br />

<strong>de</strong>r Bauwerke <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nlieferung zu<br />

erreichen.<br />

73.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium hat auf das Vermeidungsgebot<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes hingewiesen,<br />

nach <strong>de</strong>m vermeidbare Beeinträchtigungen<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft zu unterlassen<br />

sind. Grünbrücken wür<strong>de</strong>n diesem Gebot<br />

nur dann Rechnung tragen, wenn sie so geplant<br />

<strong>und</strong> gestaltet wer<strong>de</strong>n, dass sie die jeweiligen Lebensräume<br />

verbin<strong>de</strong>n können. Eine Grünbrücke<br />

müsse <strong>de</strong>mnach Bedingungen schaffen, die die<br />

betroffenen Tierarten annehmen. Erfahrungen<br />

mit Grünbrücken <strong>und</strong> vergleichbaren Querungsbauwerken<br />

hätten erst im Laufe <strong>de</strong>r Zeit gesammelt<br />

wer<strong>de</strong>n können; Untersuchungen über <strong>de</strong>ren<br />

Wirksamkeit seien rechtzeitig angestellt<br />

wor<strong>de</strong>n. Weitere Untersuchungen seien in Vorbereitung.<br />

Seit En<strong>de</strong> 1999 erarbeite ein Arbeitskreis einen<br />

„Leitfa<strong>de</strong>n für die Anlage von Tierquerungshilfen<br />

an Straßen – Grünbrücken, Grünunterführungen<br />

<strong>und</strong> Durchlässe“. Diese Arbeiten sollten<br />

voraussichtlich En<strong>de</strong> 2003 abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium versuche, Regelungen<br />

für sämtliche Querungsbauwerke aufzustellen.<br />

Zu allen Empfehlungen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrechnungshofes<br />

seien Regelungen in seinem Sinne<br />

256<br />

getroffen o<strong>de</strong>r es wür<strong>de</strong>n Anleitungen zur Lösungsfindung<br />

gegeben.<br />

73.4<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof geht davon aus, dass<br />

<strong>de</strong>r angekündigte Leitfa<strong>de</strong>n eine wirksame Hilfe<br />

für die Straßenbauverwaltung darstellen kann,<br />

um die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes einerseits <strong>und</strong><br />

eines wirtschaftlichen <strong>und</strong> sparsamen Straßenbaus<br />

an<strong>de</strong>rerseits ausgewogen zu verwirklichen.<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof wird die Einhaltung<br />

<strong>de</strong>r gegebenen Zusagen bei <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s<br />

Regelwerkes beobachten.<br />

Nr. 74 Unkoordinierter Ausbau<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße 246 a<br />

von Schönebeck bis<br />

Gommern<br />

(Kapitel 12 10)<br />

74.1<br />

Für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße (B) 246 a<br />

zwischen Schönebeck <strong>und</strong> Gommern fehlt ein<br />

Gesamtkonzept, das <strong>de</strong>n vollen verkehrlichen<br />

Nutzen <strong>de</strong>r geplanten Bauabschnitte möglichst<br />

schon bei <strong>de</strong>ren Inbetriebnahme gewährleistet.<br />

Die B 246 a verbin<strong>de</strong>t die neu gebaute B<strong>und</strong>esautobahn<br />

(BAB) A 14 westlich <strong>de</strong>r Elbe mit <strong>de</strong>r<br />

B 184 östlich <strong>de</strong>r Elbe. Sie verläuft dabei im<br />

Zickzack durch Schönebeck <strong>und</strong> quert anschließend<br />

die Elbe. Im weiteren Verlauf führt die<br />

B 246 a bis in das 8 km entfernte Gommern <strong>und</strong><br />

kreuzt dort die B 184 (vgl. Abbildung).


Mag<strong>de</strong>burg Mag<strong>de</strong>burg<br />

BAB BAB<br />

A A 14 14<br />

L L L 69 69<br />

69<br />

L L L 51 51<br />

51<br />

Schönebeck Schönebeck<br />

DTV: DTV: 14.590 14.590<br />

1a 1a<br />

Elbe Elbe<br />

B B 246a 246a<br />

DTV: DTV: DTV: 10.400 10.400<br />

10.400<br />

L L L 65 65<br />

65<br />

1b 1b<br />

Umflutkanal<br />

Umflutkanal<br />

Grünewal<strong>de</strong><br />

Grünewal<strong>de</strong><br />

BAB BAB<br />

A A 14 14 B B 246a(neu) 246a(neu)<br />

Halle Halle<br />

1. 1. 1. Bauabschnitt<br />

Bauabschnitt<br />

Bauabschnitt<br />

5,5 5,5 5,5 km km km , , , 9 9 9 Mio. Mio. Mio. € € €<br />

22<br />

2. 2. 2. Bauabschnitt<br />

Bauabschnitt<br />

Bauabschnitt<br />

5,5 5,5 5,5 km km km , , , 9 9 9 Mio. Mio. Mio. € € €<br />

DTV: DTV: 10.400 10.400<br />

B B 184 184<br />

Ortsumgehung<br />

Ortsumgehung<br />

3,5 3,5 km, km, 21 21 Mio. Mio. € €<br />

Plötzky Plötzky<br />

DTV: DTV: DTV: 5.500 5.500<br />

5.500<br />

L L L 51 51<br />

51<br />

B B 246a 246a<br />

Elbe Elbe<br />

B B 184 184<br />

Gommern Gommern<br />

1a 1a 1a 1b 1b 1b 22 2 Elbquerung Elbquerung Elbquerung<br />

Abbildung: B<strong>und</strong>esstraße 246 a von Schönebeck bis Gommern<br />

(DTV = Durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen)<br />

Für die Planung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Bau dieser B<strong>und</strong>esstraße<br />

ist die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt zuständig. Sie plante, Abschnitte<br />

<strong>de</strong>r B 246 a zwischen Schönebeck <strong>und</strong> Gommern<br />

auszubauen. Im Bedarfsplan für die <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong><br />

1992 (Bedarfsplan 1992) waren<br />

folgen<strong>de</strong> drei Maßnahmen enthalten:<br />

• Als Maßnahme <strong>de</strong>s Vordringlichen Bedarfes<br />

sollte zunächst die Ortsumgehung Schönebeck<br />

gebaut wer<strong>de</strong>n. Ein erster, rd. 5,5 km langer<br />

Bauabschnitt zwischen <strong>de</strong>r Anschlussstelle<br />

Schönebeck <strong>de</strong>r BAB A 14 <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Kreuzung<br />

mit <strong>de</strong>r stark belasteten Lan<strong>de</strong>sstraße (L) 65 ist<br />

zur Zeit im Bau. Die Kosten für diesen ersten<br />

Abschnitt wer<strong>de</strong>n etwa 9 Mio. Euro betragen.<br />

• Ein anschließen<strong>de</strong>r, ebenfalls rd. 5,5 km langer<br />

zweiter Bauabschnitt soll südlich von Schönebeck<br />

in Richtung Elbe führen <strong>und</strong> unmittelbar<br />

vor <strong>de</strong>m Elb<strong>de</strong>ich in die relativ schwach belastete<br />

L 51 mün<strong>de</strong>n. Die L 51 verläuft nach<br />

Nordwesten weiter in das Zentrum von Schönebeck<br />

hinein <strong>und</strong> mün<strong>de</strong>t dort in die bisherige<br />

Ortsdurchfahrt <strong>de</strong>r B 246 a. Auch dieser<br />

Abschnitt, für <strong>de</strong>n die Straßenbauverwaltung<br />

<strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>n Entwurf aufstellt, soll etwa<br />

9 Mio. Euro kosten.<br />

33<br />

2,2 2,2 2,2 km km km , , , 26 26 26 Mio. Mio. Mio. € € €<br />

• Nach Inbetriebnahme <strong>de</strong>s zweiten Abschnittes<br />

können Verkehrsteilnehmer Schönebeck im<br />

Sü<strong>de</strong>n weiträumig umfahren <strong>und</strong> weiter über<br />

die L 51 im Zentrum <strong>de</strong>r Stadt die vorhan<strong>de</strong>ne<br />

B 246 a erreichen. Sie müssten aber im Vergleich<br />

zu einer Fahrt über die bisherige Ortsdurchfahrt<br />

<strong>de</strong>r B 246 a einen Umweg von<br />

mehreren Kilometern hinnehmen.<br />

• Zu<strong>de</strong>m war vorgesehen, die neue B<strong>und</strong>esstraße<br />

als Maßnahme <strong>de</strong>s Weiteren Bedarfs im<br />

Zuge eines rd. 2,2 km langen Abschnittes über<br />

die Elbe zu führen <strong>und</strong> an die vorhan<strong>de</strong>ne<br />

B<strong>und</strong>esstraße bei Grünewal<strong>de</strong> anzubin<strong>de</strong>n.<br />

Dieser kurze Abschnitt ist mit etwa<br />

26 Mio. Euro sehr kostenintensiv.<br />

• Ebenfalls als Maßnahme <strong>de</strong>s Weiteren Bedarfs<br />

war im weiteren Verlauf die Ortsumgehung<br />

Plötzky für rd. 21 Mio. Euro geplant. Dabei<br />

sollte auch ein Abschnitt im Bereich eines<br />

Umflutkanals ausgebaut wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m die<br />

B 246 a nur <strong>de</strong>n Ausbaustandard eines Wirtschaftsweges<br />

hat <strong>und</strong> sich in einem schlechten<br />

Zustand befin<strong>de</strong>t. Für das Jahr 2015 wird jenseits<br />

<strong>de</strong>r Elbe ein durchschnittlicher täglicher<br />

Verkehr von 10.400 Fahrzeugen erwartet, davon<br />

1.250 Fahrzeuge <strong>de</strong>s Schwerverkehrs.<br />

257


Den Neubau <strong>de</strong>r Elbquerung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

Plötzky hat die Straßenbauverwaltung bisher<br />

nicht näher untersucht, da für Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>s Weiteren Bedarfs ein Planungsauftrag nicht<br />

bestand.<br />

74.2<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

(B<strong>und</strong>esministerium) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

mitgeteilt, dass er <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>s zweiten Abschnittes<br />

<strong>de</strong>r Ortsumgehung Schönebeck mit<br />

Kosten von rd. 9 Mio. Euro erst dann für gerechtfertigt<br />

hält, wenn auch <strong>de</strong>r Bau <strong>de</strong>r Elbbrücke<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ausbau im Bereich <strong>de</strong>s Umflutkanals<br />

absehbar sind. Solange diese Vorhaben<br />

nicht verwirklicht sind, hätte <strong>de</strong>r zweite Abschnitt<br />

<strong>de</strong>r Ortsumgehung im Wesentlichen nur<br />

<strong>de</strong>n Verkehr zur <strong>und</strong> von <strong>de</strong>r relativ schwach belasteten<br />

L 51 aufzunehmen. Damit wür<strong>de</strong> er<br />

nicht die verkehrliche Wirkung entfalten können,<br />

die ihm zugedacht ist, weil Verkehrsteilnehmer,<br />

die die Elbe auf <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen B 246<br />

a über die alte Elbbrücke queren wollen, die bisherige<br />

Ortsdurchfahrt Schönebeck bevorzugen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dieser Weg ist wesentlich kürzer <strong>und</strong><br />

voraussichtlich auch schneller als die neue südliche<br />

Umfahrung von Schönebeck.<br />

Auch die neue Elbquerung hätte nur einen geringen<br />

verkehrlichen Nutzen, solange die B 246<br />

a im Bereich <strong>de</strong>s Umflutkanals nicht ausgebaut<br />

ist. Die für das Jahr 2015 prognostizierte Verkehrsmenge<br />

von 10.400 Fahrzeugen in 24 St<strong>und</strong>en<br />

könnte von <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Straße in diesem<br />

Bereich gar nicht aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

258<br />

Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hat daher vorgeschlagen,<br />

vom Bau <strong>de</strong>s zweiten Abschnittes <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

Schönebeck so lange abzusehen, bis<br />

die Straßenbauverwaltung ein Gesamtkonzept<br />

für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r B 246 a zwischen Schönebeck<br />

<strong>und</strong> Gommern entwickelt hat, das die volle<br />

Verkehrswirksamkeit <strong>de</strong>r auszubauen<strong>de</strong>n Abschnitte<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esstraße möglichst schon bei<br />

<strong>de</strong>ren Verkehrsfreigabe gewährleistet.<br />

74.3<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium ist <strong>de</strong>r Empfehlung <strong>de</strong>s<br />

B<strong>und</strong>esrechnungshofes gefolgt. Es beabsichtigt,<br />

die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt zu beauftragen, ein Gesamtkonzept für<br />

<strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r B 246 a zwischen Schönebeck<br />

<strong>und</strong> Gommern zu erarbeiten <strong>und</strong> vorzulegen.<br />

Zu<strong>de</strong>m sind im neuen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

2003, <strong>de</strong>n die B<strong>und</strong>esregierung im Juli 2003 beschlossen<br />

hat, die Elbquerung, die Ortsumgehung<br />

Plötzky <strong>und</strong> zusätzlich die Ortsumgehung<br />

Gommern als Maßnahmen <strong>de</strong>s Vordringlichen<br />

Bedarfs ausgewiesen.<br />

Die beabsichtigten Maßnahmen lassen erwarten,<br />

dass Mittel für <strong>de</strong>n zweiten Abschnitt <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />

Schönebeck <strong>und</strong> für die Elbquerung<br />

in Höhe von 35 Mio. Euro erst dann eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn diese Straßenabschnitte auch ihre<br />

volle verkehrliche Wirkung entfalten können.<br />

Die bis dahin nicht benötigten Mittel können für<br />

an<strong>de</strong>re dringen<strong>de</strong> Straßenbaumaßnahmen in<br />

Sachsen-Anhalt verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.


Anhang 7<br />

Geschichte <strong>de</strong>s Straßenbaus<br />

Der Begriff „Straße“ ist <strong>de</strong>m Lateinischen entlehnt <strong>und</strong> be<strong>de</strong>utet „künstlich<br />

befestigter Weg“. 262 Im Unterschied zum – Hin<strong>de</strong>rnisse umgehen<strong>de</strong>n – Pfad<br />

ist <strong>de</strong>r Weg eine bewusst ausgewiesene, gewollte Verbindung zwischen zwei<br />

Orten.<br />

Bereits im Altertum gab es wichtige Han<strong>de</strong>lsverbindungen wie die Tee- <strong>und</strong><br />

Sei<strong>de</strong>nstraßen nach China o<strong>de</strong>r die Bernsteinstraße von <strong>de</strong>r Ostsee über die<br />

Alpen bis zu <strong>de</strong>n Etruskern. Die Römer bauten ein Straßennetz von rd.<br />

150.000 km Länge innerhalb von 600 Jahren. Das <strong>de</strong>r Römerzeit folgen<strong>de</strong><br />

Mittelalter war auch für <strong>de</strong>n Straßenbau finster. Erst in <strong>de</strong>r Neuzeit ergaben<br />

sich wie<strong>de</strong>r be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>re Entwicklungen.<br />

Die folgen<strong>de</strong> Auflistung gibt Etappen <strong>de</strong>r Geschichte <strong>de</strong>s Straßenbaus wie<strong>de</strong>r.<br />

um 3000 v.u.Z. Die Sumerer erfin<strong>de</strong>n das (Scheiben-)Rad.<br />

um 2500 v.u.Z. Kunststraßen bei <strong>de</strong>r Cheopspyrami<strong>de</strong> in Ägypten<br />

um 2300 v.u.Z. Straßennetz in China<br />

um 500 v.u.Z.<br />

Gepflasterte Königsstraße (rd. 2300 km Länge) in Persien<br />

unter Darius I.<br />

312 v.u.Z. Baubeginn <strong>de</strong>r Via Appia von Rom nach Capua<br />

um 200 v.u.Z.<br />

Beginn <strong>de</strong>s römischen Straßenbaus in größerem Umfang.<br />

Die Länge <strong>de</strong>s römischen Hauptstraßen-Netzes erreicht<br />

schließlich rd. 80.000 km.<br />

1185 Gepflasterte Straßen in Paris<br />

1794 Baubeginn preußischer Staatsstraßen<br />

1801 – 1805<br />

Simplon: Napoleon lässt die erste befahrbare Hochpassstraße<br />

<strong>de</strong>r Alpen bauen.<br />

1859 Erste Dampfwalze von Lemoine<br />

262<br />

via (lapidipus) strata = <strong>de</strong>r (mit Steinen) bestreute Weg<br />

259


1885<br />

260<br />

Erstes Automobil von Benz <strong>und</strong> erstes Motorrad von<br />

Daimler<br />

1887 „Theorie <strong>de</strong>s Trassierens“ von Launhardt<br />

1913 – 1921<br />

Bau <strong>de</strong>r „Automobil- <strong>und</strong> Verkehrsübungsstraße“<br />

(AVUS) in Berlin<br />

1923 – 1924 Erste europäische Autobahn in Italien, Länge rd. 130 km<br />

ab 1924<br />

1926<br />

1927<br />

1937<br />

ab 1952<br />

ab 1964<br />

ab 1974<br />

ab 1990<br />

Der mo<strong>de</strong>rne Straßenbau beginnt: Landstraßen wer<strong>de</strong>n<br />

„staubfrei“ gemacht, bituminöse Überzüge <strong>und</strong> Betontragschichten<br />

entwickelt.<br />

Gründung <strong>de</strong>s Vereins zum Bau einer Nord-Süd-<br />

Autobahn (Hamburg-Frankfurt-Basel, „HAFRABA“)<br />

Baubeginn <strong>de</strong>r ersten „echten“ <strong>de</strong>utschen Kraftfahrzeugstraße<br />

(heutige Autobahn Köln-Bonn)<br />

Erste umfassen<strong>de</strong> <strong>de</strong>utsche Richtlinie (RAL 1937 – Vorläufige<br />

Richtlinien für <strong>de</strong>n Ausbau von Landstraßen)<br />

Teilmechanisierung <strong>de</strong>r Straßenbaustellen (u. a. Straßenfertiger)<br />

Vollmechanisierung <strong>de</strong>r Straßenbaustellen (u. a. Gleitschalungsfertiger<br />

im Betonstraßenbau)<br />

Die Neubauleistungen in Deutschland gehen zurück; Erhaltung<br />

<strong>und</strong> Unterhaltung gewinnen an Be<strong>de</strong>utung; Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Umweltschutz gewinnen zunehmen<strong>de</strong>n<br />

Einfluss auf Straßenbauvorhaben<br />

Mit <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung Deutschlands erleben Ausbau<br />

<strong>und</strong> Neubau <strong>de</strong>r <strong>B<strong>und</strong>esfernstraßen</strong> einen Schub. Planung<br />

<strong>und</strong> Bau <strong>de</strong>r „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)<br />

– Straße“ übernimmt weitestgehend die DEGES 263 .<br />

263 Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- <strong>und</strong> -bau GmbH (DEGES); Gesellschafter<br />

50 % B<strong>und</strong> <strong>und</strong> je 10 % neue B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r

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