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handout start07 - Fahrschule-Kranzberger

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Anforderungen an Kreditnehmer<br />

Mit dem Starthilfe Quick-Check im Info-Folder findet ein potenzieller Fahrschüler<br />

schnell heraus, ob er die Voraussetzungen als STARTHILFE Kreditnehmer erfüllt.<br />

Wenn Sie einmal unsicher sein sollten, ob die Anforderungen erfüllt werden, nehmen<br />

Sie bitte mit unserer Service-Hotline Kontakt auf.<br />

Wer alleine oder zusammen mit einem STARTHILFE Partner<br />

folgende 6 Kriterien erfüllt, hat gute Chancen auf STARTHILFE:<br />

( 1 ) Mindestens 18, höchstens 70 Jahre<br />

Für Kreditnehmer unter 23 Jahren empfehlen wir den Vertrag gemeinsam mit<br />

einem zweiten Kreditnehmer abzuschließen.<br />

Ist z.B. der Großvater Kreditantragsteller, muss beachtet werden, dass der Kredit<br />

mit Erreichen des 75. Lebensjahres zurückbezahlt wurde.<br />

( 2 ) Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen über 850 €<br />

Wird der Kreditantrag von einer Person gestellt, sind 850 € die Voraussetzung.<br />

Wird der Kredit zu zweit beantragt, müssen beide Kreditantragsteller gemeinsam<br />

1.000 € monatliches Netto-Einkommen aus Lohn oder Gehalt zur Verfügung<br />

haben.<br />

Einnahmen, die angerechnet werden können: Gesetzliche Rente, Erträge aus<br />

nebenberuflicher Tätigkeit (Minijob), Mieteinnahmen (nicht aus Untermiete),<br />

Rentenzahlungen durch Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-/ Behindertenrente.<br />

Nicht angerechnet werden: Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen,<br />

staatliche Zuschüsse/Leistungen (z. B. Kindergeld, Wohnzuschuss, Waisenrente,<br />

Bafög, Arbeitslosengeld), Auszahlungen vom Sparbuch, Taschengeld oder andere<br />

freiwillige Zuwendungen von Familienangehörigen, Alimente.<br />

Berechnungsgrundlage:<br />

850 € bzw. bei 2 Kreditantragstellern 1.000 €<br />

– 35% Lebenshaltungskosten<br />

– Miete und andere Verpflichtungen<br />

= Verfügbarer Betrag<br />

Dieser muss größer sein als die gewünschte monatliche Rate, dann<br />

wird der Kreditantrag bewilligt.<br />

( 3 ) Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten<br />

Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer in der Probezeit, Hausfrauen, Arbeitslose,<br />

Zivil- und Wehrdienstleistende brauchen einen STARTHILFE Partner. Für<br />

Antragsteller mit Einkommen aus freiberuflicher/selbstständiger Tätigkeit gelten<br />

Sonderregelungen (bitte STARTHILFE Service-Hotline kontaktieren).<br />

( 4 ) Wohnsitz in Deutschland<br />

Für die Kreditbewilligung ist es notwendig, dass in der Selbstauskunft eine<br />

Festnetz-Telefonnummer angegeben wird. Alternativ wird auch die Handy-<br />

Nummer akzeptiert.<br />

( 5 ) Deutsche Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung<br />

( 6 ) Kein negativer SCHUFA-Eintrag<br />

Der Fahrschüler ist noch keine 18 Jahre<br />

Dann muss eine andere Person (z. B. der Vater) den Kreditantrag<br />

stellen. Wenn diese Person nicht die Voraussetzungen aus dem<br />

Quick-Check erfüllt, sollte noch ein zweiter Kreditnehmer auf dem<br />

Antrag stehen.<br />

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