handout start07 - Fahrschule-Kranzberger
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Anforderungen an Kreditnehmer<br />
Mit dem Starthilfe Quick-Check im Info-Folder findet ein potenzieller Fahrschüler<br />
schnell heraus, ob er die Voraussetzungen als STARTHILFE Kreditnehmer erfüllt.<br />
Wenn Sie einmal unsicher sein sollten, ob die Anforderungen erfüllt werden, nehmen<br />
Sie bitte mit unserer Service-Hotline Kontakt auf.<br />
Wer alleine oder zusammen mit einem STARTHILFE Partner<br />
folgende 6 Kriterien erfüllt, hat gute Chancen auf STARTHILFE:<br />
( 1 ) Mindestens 18, höchstens 70 Jahre<br />
Für Kreditnehmer unter 23 Jahren empfehlen wir den Vertrag gemeinsam mit<br />
einem zweiten Kreditnehmer abzuschließen.<br />
Ist z.B. der Großvater Kreditantragsteller, muss beachtet werden, dass der Kredit<br />
mit Erreichen des 75. Lebensjahres zurückbezahlt wurde.<br />
( 2 ) Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen über 850 €<br />
Wird der Kreditantrag von einer Person gestellt, sind 850 € die Voraussetzung.<br />
Wird der Kredit zu zweit beantragt, müssen beide Kreditantragsteller gemeinsam<br />
1.000 € monatliches Netto-Einkommen aus Lohn oder Gehalt zur Verfügung<br />
haben.<br />
Einnahmen, die angerechnet werden können: Gesetzliche Rente, Erträge aus<br />
nebenberuflicher Tätigkeit (Minijob), Mieteinnahmen (nicht aus Untermiete),<br />
Rentenzahlungen durch Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-/ Behindertenrente.<br />
Nicht angerechnet werden: Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen,<br />
staatliche Zuschüsse/Leistungen (z. B. Kindergeld, Wohnzuschuss, Waisenrente,<br />
Bafög, Arbeitslosengeld), Auszahlungen vom Sparbuch, Taschengeld oder andere<br />
freiwillige Zuwendungen von Familienangehörigen, Alimente.<br />
Berechnungsgrundlage:<br />
850 € bzw. bei 2 Kreditantragstellern 1.000 €<br />
– 35% Lebenshaltungskosten<br />
– Miete und andere Verpflichtungen<br />
= Verfügbarer Betrag<br />
Dieser muss größer sein als die gewünschte monatliche Rate, dann<br />
wird der Kreditantrag bewilligt.<br />
( 3 ) Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten<br />
Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer in der Probezeit, Hausfrauen, Arbeitslose,<br />
Zivil- und Wehrdienstleistende brauchen einen STARTHILFE Partner. Für<br />
Antragsteller mit Einkommen aus freiberuflicher/selbstständiger Tätigkeit gelten<br />
Sonderregelungen (bitte STARTHILFE Service-Hotline kontaktieren).<br />
( 4 ) Wohnsitz in Deutschland<br />
Für die Kreditbewilligung ist es notwendig, dass in der Selbstauskunft eine<br />
Festnetz-Telefonnummer angegeben wird. Alternativ wird auch die Handy-<br />
Nummer akzeptiert.<br />
( 5 ) Deutsche Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung<br />
( 6 ) Kein negativer SCHUFA-Eintrag<br />
Der Fahrschüler ist noch keine 18 Jahre<br />
Dann muss eine andere Person (z. B. der Vater) den Kreditantrag<br />
stellen. Wenn diese Person nicht die Voraussetzungen aus dem<br />
Quick-Check erfüllt, sollte noch ein zweiter Kreditnehmer auf dem<br />
Antrag stehen.<br />
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