30.11.2012 Aufrufe

Wegleitung Nachteilsausgleich in Schule und ... - Peter Lienhard

Wegleitung Nachteilsausgleich in Schule und ... - Peter Lienhard

Wegleitung Nachteilsausgleich in Schule und ... - Peter Lienhard

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

stelle (z.B. Neuropädiatrie K<strong>in</strong>derspital, Schulpsychologischer<br />

Dienst, Arzt/Ärzt<strong>in</strong>) diagnostiziert wurde.<br />

– Der durch die Funktionsbee<strong>in</strong>trächtigung/Beh<strong>in</strong>derung bestehende<br />

oder drohende Nachteil wird durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuell festgelegte<br />

Massnahme ausgeglichen.<br />

– Dabei werden die Bildungsziele resp. die Lehrplanziele <strong>in</strong> qualitativer<br />

H<strong>in</strong>sicht beibehalten, d.h. sie werden qualitativ nicht nach<br />

unten angepasst. Es werden lediglich formale Anpassungen<br />

vorgenommen.<br />

Die Diagnose der anerkannten Fachstelle soll die Art, den Schweregrad<br />

<strong>und</strong> die Auswirkung der Funktionsstörung umfassen.<br />

Funktionsbee<strong>in</strong>trächtigungen/Beh<strong>in</strong>derungen können angeboren<br />

oder erworben se<strong>in</strong>, wie beispielsweise Hör- oder Sehbeh<strong>in</strong>derungen,<br />

Körperbeh<strong>in</strong>derungen, schwere Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörungen,<br />

Autismus-Spektrums-Störungen, Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätsstörungen,<br />

chronische Krankheiten u.ä.<br />

Der Vorschlag für die <strong>Nachteilsausgleich</strong>s-Massnahme ist immer<br />

<strong>in</strong>dividuell ausgerichtet. Es macht wenig S<strong>in</strong>n, beispielsweise beim<br />

Vorliegen e<strong>in</strong>er Hörbeh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche, immer gleich<br />

durchgeführte <strong>Nachteilsausgleich</strong>s-Massnahme vorzuschlagen.<br />

Vielmehr soll der Vorschlag<br />

– aufgr<strong>und</strong> der Diagnose (Art, Schweregrad, Auswirkungen)<br />

– bezogen auf die aktuelle Lernsituation<br />

plausibel <strong>und</strong> nachvollziehbar se<strong>in</strong> <strong>und</strong> – beispielsweise im Rahmen<br />

von Schulischen Standortgesprächen – wiederkehren überprüft<br />

<strong>und</strong> den aktuellen Gegebenheiten entsprechend angepasst<br />

werden.<br />

Nochmals wird betont: Die <strong>Nachteilsausgleich</strong>s-Massnahme darf <strong>in</strong><br />

ke<strong>in</strong>er Weise dazu führen, dass die betroffene Person <strong>in</strong>haltlich<br />

ger<strong>in</strong>gere Ziele zu erreichen hat. Sie muss <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>en<br />

äquivalenten schulischen oder beruflichen Abschluss <strong>in</strong> Bezug zu<br />

den anderen Lernenden ihrer Schulklasse oder ihres Ausbildungsganges<br />

zu erreichen. 6<br />

5 Leitplanken für <strong>Nachteilsausgleich</strong>s-Massnahmen<br />

Weil jeder Mensch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Lebenssituation <strong>in</strong>dividuell ist, kann es<br />

nie absolut e<strong>in</strong>deutige Kriterien geben, <strong>in</strong> welcher Form e<strong>in</strong>e <strong>Nachteilsausgleich</strong>smassnahme<br />

angemessen ist. Entlang der hier vorgeschlagenen<br />

Leitplanken im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es Kompasses lassen sich<br />

geplante oder bereits getroffene Massnahmen kritisch überprüfen.<br />

Als oberstes Ziel bleibt die Chancengerechtigkeit, die wie folgt <strong>in</strong><br />

Diagnostizierte<br />

Funktionsstörung<br />

Individuell festgelegte<br />

<strong>und</strong> zeitlich def<strong>in</strong>ierte<br />

Massnahme des<br />

<strong>Nachteilsausgleich</strong>s<br />

Ke<strong>in</strong>e qualitative<br />

Reduktion der<br />

Bildungsziele<br />

Vier Leitplanken<br />

auf dem Weg h<strong>in</strong> zu<br />

grösstmöglicher<br />

Chancengerechtigkeit<br />

6 vgl. SHZ, FAQ <strong>Nachteilsausgleich</strong>, Abschnitt 5; so auch das B<strong>und</strong>esgericht im Urteil vom 18.<br />

Oktober 2002, 2P.140/2002 oder das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht im Urteil vom 15. Juli 2008,<br />

B_7914/2007).<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!