Mietvertrag - Coiffeur Thun
Mietvertrag - Coiffeur Thun
Mietvertrag - Coiffeur Thun
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Liselotte Gafner<br />
Obere Hauptgasse 65<br />
3600 <strong>Thun</strong><br />
Tel. 033 223 44 50<br />
info@coiffeur-thun.ch<br />
<strong>Mietvertrag</strong><br />
Mietpreis pro Tag / 24 Std.: _______ Fr. Mehrkilometer ab 100km: _______ Fr.<br />
Mieter: ____________________________________<br />
____________________________________<br />
____________________________________<br />
____________________________________<br />
Mietbeginn: ____________________________________<br />
Mietende: ____________________________________<br />
Kopie Führerausweis �<br />
Übernahme / Rückgabe Protokoll<br />
Der Wagen wurde in folgendem Zustand übergeben<br />
1. Schäden an Karosserie und Interieur: � Keine � ____________________________<br />
2. Vollgetankt Bleifrei � Ja � Nein<br />
3. Gereinigt innen und aussen � Ja � Nein<br />
4. Spezielles: _________________________________________________________________<br />
Der Wagen wurde in folgendem Zustand zurück gegeben<br />
Smart Vermietung<br />
1. Schäden an Karosserie und Interieur: � Keine � ____________________________<br />
2. Vollgetankt Bleifrei � Ja � Nein<br />
3. Gereinigt innen und aussen � Ja � Nein<br />
4. Spezielles: _________________________________________________________________<br />
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Vertragsbestimmungen<br />
Mietpreis: Der Mietpreis ist bei Fahrzeugübernahme zu bezahlen und versteht sich exkl. Treibstoff. Er beträgt Fr. 45<br />
pro Tag (bzw. Fr. 35 für Kunden von Hair Team <strong>Thun</strong>) und beinhaltet eine Fahrstrecke von 100km. Nicht<br />
ausgeschöpfte Kilometerleistungen werden nicht vergütet. Die Kosten pro Mehrkilometer betragen Fr. 0.45<br />
(bzw. Fr. 0.35 für Kunden).<br />
Fahrberechtigung: Der Mieter muss im Besitze eines schweizerischen gültigen Fahrausweises der Kat. B sein, welcher er<br />
vorweist und als Kopie der Vermieterin hinterlässt. Bussen gehen zu Lasten des Mieters. Als<br />
Fahrzeughalter sind wir gesetzlich verpflichtet, die Personendaten an die Behörde zu melden, wenn mit<br />
unserem Mietfahrzeug eine Geschwindigkeitsübertretung begangen wird. Das Mindestalter, um in der<br />
Schweiz ein Auto der Kleinstwagenklasse mieten zu dürfen, beträgt 21 Jahre.<br />
Benutzung: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug jederzeit korrekt zu führen und nicht an Drittlenker zu überlassen.<br />
Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind die Türen stets verschlossen zu halten und die Schlüssel<br />
abzuziehen. Für Schäden, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschrift entstehen, übernimmt der Mieter/ die<br />
Mieterin in jedem Fall die volle Haftung. Das Fahrzeug darf weder ausgemietet, ausgeliehen, noch zu<br />
Lernfahrten verwendet werden. Schleuder-sowie Wettfahrten jeder Art sind verboten. Das Mietfahrzeug darf<br />
nur in der Schweiz bewegt werden.<br />
Wagenunterhalt: Der Mieter ist verantwortlich für die Kontrolle von Motorenöl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit und Reifendruck.<br />
Er verpflichtet sich, dem Fahrzeug Sorge zu tragen und es in gepflegten Zustand zu retournieren. Rauchen<br />
im Fahrzeug ist verboten. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist durch den Mieter in<br />
vollgetanktem Zustand zu retournieren. Das Fahrzeug muss während unseren Öffnungszeiten retourniert<br />
werden, damit das Fahrzeug auf eventuelle Schäden kontrolliert werden kann.<br />
Unfall/ Diebstahl: Jeder Unfall oder Diebstahl ist sofort der lokalen Polizeistation so wie der Vermieterin zu melden. Der<br />
Unfallrapport ist sorgfältig und detailliert ausgefüllt der Vermieterin einzureichen. Der Selbstbehalt pro<br />
Fahrzeugschaden beträgt<br />
Fr. 1000.— pro Haftpflicht / Kaskofall. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin so wie der<br />
Versicherungsgesellschaft im Falle von gerichtlichen Abklärungen und Prozessen oder sofern anderweitig<br />
verlangt, Auskunft und seine Unterstützung zu gewähren.<br />
Schäden/ Haftung: Das Fahrzeug darf ausschliesslich vom Mieter gelenkt werden. Entsteht ein Schaden durch Lenken einer<br />
Drittperson, haftet der Mieter für den ganzen Schaden. Der Mieter haftet bis zum Betrag der<br />
Selbstbeteiligung oder Wagenwert für sämtliche der Vermieterin entstandenen Aufwendungen (<br />
Fahrzugschäden bez. Zeitwert bei Diebstahl, Minderwert, Transport, Expertisen, Schadenbehandlung,<br />
Mietwagenausfall, Versicherungsselbstbehalte und Bonusverluste. Der Mieter haftet solange, bis ihm die<br />
Schadenfreiheit von der Vermieterin unterschriftlich bestätigt wird, Bei Beschädigung am Fahrzeug, die<br />
während der Zeit zwischen Übernahme und Rückgabe erfolgen, haftet der Mieter zu 100% für allenfalls<br />
durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden. Selbstbehalt Fr. 1000.—pro Haftpflicht / Kaskofall sind bei<br />
Wagenrückgabe zu bezahlen.<br />
Weiteres: Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung ab. Sie haftet nicht für Personenschäden, Verlust oder Schaden von<br />
Eigentum des Mieters oder einer anderen Person, das in oder auf dem Fahrzeug belassen, deponiert oder<br />
Transportiert wird, weder während der Mietsdauer noch bei der Rückgabe des Fahrzeuges. Auch jede<br />
weitere Haftung der Vermieterin für irgendwelche Kosten, Umtriebe oder Ausfälle seitens des Mieters<br />
werden abgelehnt. Die Vermieterin ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Vermietung an Personen zu<br />
verweigern.<br />
Recht: Auf den vorliegenden Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand gilt der<br />
Geschäftssitz der Vermieterin.<br />
Ort, Datum: ________________________<br />
Der Mieter: ________________________ Die Vermieterin: _______________________<br />
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