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Mietvertrag - Coiffeur Thun

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Liselotte Gafner<br />

Obere Hauptgasse 65<br />

3600 <strong>Thun</strong><br />

Tel. 033 223 44 50<br />

info@coiffeur-thun.ch<br />

<strong>Mietvertrag</strong><br />

Mietpreis pro Tag / 24 Std.: _______ Fr. Mehrkilometer ab 100km: _______ Fr.<br />

Mieter: ____________________________________<br />

____________________________________<br />

____________________________________<br />

____________________________________<br />

Mietbeginn: ____________________________________<br />

Mietende: ____________________________________<br />

Kopie Führerausweis �<br />

Übernahme / Rückgabe Protokoll<br />

Der Wagen wurde in folgendem Zustand übergeben<br />

1. Schäden an Karosserie und Interieur: � Keine � ____________________________<br />

2. Vollgetankt Bleifrei � Ja � Nein<br />

3. Gereinigt innen und aussen � Ja � Nein<br />

4. Spezielles: _________________________________________________________________<br />

Der Wagen wurde in folgendem Zustand zurück gegeben<br />

Smart Vermietung<br />

1. Schäden an Karosserie und Interieur: � Keine � ____________________________<br />

2. Vollgetankt Bleifrei � Ja � Nein<br />

3. Gereinigt innen und aussen � Ja � Nein<br />

4. Spezielles: _________________________________________________________________<br />

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Vertragsbestimmungen<br />

Mietpreis: Der Mietpreis ist bei Fahrzeugübernahme zu bezahlen und versteht sich exkl. Treibstoff. Er beträgt Fr. 45<br />

pro Tag (bzw. Fr. 35 für Kunden von Hair Team <strong>Thun</strong>) und beinhaltet eine Fahrstrecke von 100km. Nicht<br />

ausgeschöpfte Kilometerleistungen werden nicht vergütet. Die Kosten pro Mehrkilometer betragen Fr. 0.45<br />

(bzw. Fr. 0.35 für Kunden).<br />

Fahrberechtigung: Der Mieter muss im Besitze eines schweizerischen gültigen Fahrausweises der Kat. B sein, welcher er<br />

vorweist und als Kopie der Vermieterin hinterlässt. Bussen gehen zu Lasten des Mieters. Als<br />

Fahrzeughalter sind wir gesetzlich verpflichtet, die Personendaten an die Behörde zu melden, wenn mit<br />

unserem Mietfahrzeug eine Geschwindigkeitsübertretung begangen wird. Das Mindestalter, um in der<br />

Schweiz ein Auto der Kleinstwagenklasse mieten zu dürfen, beträgt 21 Jahre.<br />

Benutzung: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug jederzeit korrekt zu führen und nicht an Drittlenker zu überlassen.<br />

Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind die Türen stets verschlossen zu halten und die Schlüssel<br />

abzuziehen. Für Schäden, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschrift entstehen, übernimmt der Mieter/ die<br />

Mieterin in jedem Fall die volle Haftung. Das Fahrzeug darf weder ausgemietet, ausgeliehen, noch zu<br />

Lernfahrten verwendet werden. Schleuder-sowie Wettfahrten jeder Art sind verboten. Das Mietfahrzeug darf<br />

nur in der Schweiz bewegt werden.<br />

Wagenunterhalt: Der Mieter ist verantwortlich für die Kontrolle von Motorenöl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit und Reifendruck.<br />

Er verpflichtet sich, dem Fahrzeug Sorge zu tragen und es in gepflegten Zustand zu retournieren. Rauchen<br />

im Fahrzeug ist verboten. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist durch den Mieter in<br />

vollgetanktem Zustand zu retournieren. Das Fahrzeug muss während unseren Öffnungszeiten retourniert<br />

werden, damit das Fahrzeug auf eventuelle Schäden kontrolliert werden kann.<br />

Unfall/ Diebstahl: Jeder Unfall oder Diebstahl ist sofort der lokalen Polizeistation so wie der Vermieterin zu melden. Der<br />

Unfallrapport ist sorgfältig und detailliert ausgefüllt der Vermieterin einzureichen. Der Selbstbehalt pro<br />

Fahrzeugschaden beträgt<br />

Fr. 1000.— pro Haftpflicht / Kaskofall. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin so wie der<br />

Versicherungsgesellschaft im Falle von gerichtlichen Abklärungen und Prozessen oder sofern anderweitig<br />

verlangt, Auskunft und seine Unterstützung zu gewähren.<br />

Schäden/ Haftung: Das Fahrzeug darf ausschliesslich vom Mieter gelenkt werden. Entsteht ein Schaden durch Lenken einer<br />

Drittperson, haftet der Mieter für den ganzen Schaden. Der Mieter haftet bis zum Betrag der<br />

Selbstbeteiligung oder Wagenwert für sämtliche der Vermieterin entstandenen Aufwendungen (<br />

Fahrzugschäden bez. Zeitwert bei Diebstahl, Minderwert, Transport, Expertisen, Schadenbehandlung,<br />

Mietwagenausfall, Versicherungsselbstbehalte und Bonusverluste. Der Mieter haftet solange, bis ihm die<br />

Schadenfreiheit von der Vermieterin unterschriftlich bestätigt wird, Bei Beschädigung am Fahrzeug, die<br />

während der Zeit zwischen Übernahme und Rückgabe erfolgen, haftet der Mieter zu 100% für allenfalls<br />

durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden. Selbstbehalt Fr. 1000.—pro Haftpflicht / Kaskofall sind bei<br />

Wagenrückgabe zu bezahlen.<br />

Weiteres: Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung ab. Sie haftet nicht für Personenschäden, Verlust oder Schaden von<br />

Eigentum des Mieters oder einer anderen Person, das in oder auf dem Fahrzeug belassen, deponiert oder<br />

Transportiert wird, weder während der Mietsdauer noch bei der Rückgabe des Fahrzeuges. Auch jede<br />

weitere Haftung der Vermieterin für irgendwelche Kosten, Umtriebe oder Ausfälle seitens des Mieters<br />

werden abgelehnt. Die Vermieterin ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Vermietung an Personen zu<br />

verweigern.<br />

Recht: Auf den vorliegenden Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand gilt der<br />

Geschäftssitz der Vermieterin.<br />

Ort, Datum: ________________________<br />

Der Mieter: ________________________ Die Vermieterin: _______________________<br />

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