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Ausgabe vom März 2010

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Die PersonalratspostDie Zeitung des Personalrates des Universitätsklinikums Halle (Saale)<strong>Ausgabe</strong> <strong>März</strong> <strong>2010</strong>VorwortLiebe Kolleginnen und Kollegen!die Wahlperiode des derzeit amtierenden Personalratesgeht seinem Ende entgegen. Am 31. Mai <strong>2010</strong> läuft unsereAmtszeit aus und ein von Ihnen am 28. und 29.April <strong>2010</strong> zu wählender neuer Personalrat wird für fünfJahre Ihre Interessen gegenüber dem Vorstand des UniversitätsklinikumsHalle (Saale) zu vertreten haben.Wir möchten die vorliegende <strong>Ausgabe</strong> nutzen, um einenRückblick auf die in den letzten Jahren geleisteteArbeit zu vermitteln. Dabei unternehmen wir den Versuch,Ihnen einen Einblick in das Tagesgeschäft zu gebenund das Erreichte ebenso vorzustellen, wie wir die unsgesetzten Grenzen an den neuen zu wählenden Personalratoffenen Baustellen auf den Tisch legen. Natürlichnutzen wir auch die Gelegenheit den gesetzlichen Rahmen,also die Rechte und Pflichten des Personalrates,in Erinnerung zu bringen. Dabei soll auch noch einmaldeutlich gemacht werden, dass Ihre Personalvertretungkeinerlei Tarifrechte besitzt. Tarifliche Regelungen werdenausschließlich zwischen Arbeitgeber (hier: KV desUKH) und der zuständigen Gewerkschaften (hier: MarburgerBund für die Ärzte und Verdi für das nichtärztlichePersonal) geschlossen. Der Personalrat hat bei derPrüfung der einzelnen Personalvorgänge zu kontrollieren,ob die zwischen o. g. Tarifpartnern vereinbartenRegelungen auch korrekt angewendet werden. Sie könnensich bei Unsicherheiten selbstverständlich an denPersonalrat wenden. Wie notwendig dies ist, haben diezurückliegenden drei Jahre der Geltung des Haustarifvertragesgezeigt.Und wir geben einen Ausblick auf die bevorstehendePersonalratswahl am UKH. Wir erläutern Ihnen dasWahlverfahren, damit Sie Ihre individuelle Entscheidungleichter treffen können.Nicht zu verschweigen ist die derzeitige rechtliche Unsicherheit,die durch die von der Landesregierung geplanteÄnderung des HMG im Raum steht. Aber egalob der Gesetzentwurf der Landesregierung oder derÄnderungsantrag der Uni Magdeburg umgesetzt wirdbzw. nichts passiert, am UKH wählen Sie für 5 JahreIhre neue Personalvertretung.Politische Entscheidungen werden die Arbeit der neuenPersonalvertretung zusätzlich stark beeinflussen. Auchdeshalb braucht das UKH und seine MitarbeiterInneneine starke Personalvertretung. Diese manifestiert sichbereits durch Ihre möglichst hohe Wahlbeteiligung.Deshalb fordern wir Sie auf: Geben Sie Ihre Stimme am28. und 29.4.<strong>2010</strong> für eine neue und starke Personalvertretungab!Ihre Redaktion der PersonalratspostGeschäftsstelle des Personalrates in der Magdeburger Str. 16 - (Foto: UKH)Inhaltsverzeichnis:• Seite 1Vorwort• Seite 2Außen Pfui – aber innen hui!• Seite 3Was kann ein Personalrat leisten?• Seiten 5Gesundheitsvorsorge am UKH• Seite 7Personalratswahlen <strong>2010</strong> Was? - Wo? - Wie?• Seite 8RechtseckeACHTUNG!PERSONALRATSWAHL <strong>2010</strong>28. April und 29. April <strong>2010</strong>• Seite 9Die Schwerbehindertenvertretung / Die JugendundAuszubildendenvertretung• Seite 11Der Kleine Medicus• Seite 12Übersicht Interessenvertretungen und Impressum1 Die Personalratspost


LeitartikelAußen Pfui, aber Innen hui! –Ein Blick hinter die nostalgischeFassade der Magdeburger Str. 16H.-U. SpannausWenn man sich das „Bürogebäude“ des Personalratesin der Magdeburger Strasse 16 ansieht, kannman sonst was denken. Der beschriebene Anblick istauf der Vorderseite auf dem Titelfoto zu sehen. Wirhaben uns schon häufig gefragt, was denn wohl dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter denken, wenn siezu uns in die Sprechstunde kommen müssen. Wiekompetent sind denn Personalratsmitglieder, wenn siesich solche Arbeitsbedingungen im Jahr <strong>2010</strong> gefallenlassen, wird sich wohl so mancher gefragt haben.Lassen Sie sich bitte von Äußerlichkeiten nicht täuschen!Die Arbeitsbedingungen einer Personalvertretung sindimmer ein sichtbares Zeichen für die Akzeptanz undWertschätzung durch den Arbeitgeber. Bei normalemUmgang und wirklich gewinnbringender, vertrauensvollenZusammenarbeit zwischen Dienststellenleitungund Personalrat zum Nutzen des Unternehmens und dessenMitarbeitern wird nichts Auffälliges an Arbeitsbedingungen,Ausstattung und Privilegien für den Personalratund dessen Mitgliedern für irgend jemanden sichtbar sein.Anders ist es, wenn eine Personalvertretung als notwendigesÜbel geduldet, herablassend (und damit dieInteressen der MitarbeiterInnen) behandelt aber damitauch als „Gegner“ betrachtet wird. Da werden üblicherweisezwei Wege eingeschlagen. Welcher, das liegt ander Firmenpolitik und den dort handelnden Personen.Einen Weg hat der VW Konzern mit seinem berühmt-berüchtigtenPersonalvorstand Peter Hartz vor einigen Jahreneingeschlagen. Also außergewöhnliche Privilegienfür die Personalvertreter schaffen, damit diese möglichstwillfährig der Geschäftsleitung gegenüber agieren.Oder der andere Weg: Grenzen zeigen, die Macht derGeschäftsleitung gegenüber der Personalvertretungdokumentieren. Diesen Weg geht seit vielen Jahrenunser Vorstand. Und dafür sind wir dankbar. Fast natürlichnur. Wir wünschen uns selbstverständlich einegedeihliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe! Da diesenicht gewollt ist, müssen wir viel öfter als unslieb ist die Stacheln im Interesse der MitarbeiterInnenzeigen - und lassen uns im Gegenzug mit schlechtenArbeitsbedingungen „verwöhnen“.Diejenigen von Ihnen, die in diesen Räumen in Gesprächendie individuelle Hilfe des Personalrates inAnspruch nehmen mussten, wissen wovon hier berichtetwird. Aber wir denken, dass nach dem ersten optischenErschrecken dann ganz schnell die Erkenntniskam, kompetent und engagiert betreut zu werden. Unddies macht stolz und ist die wahre Bestätigung für unserWirken und die täglichen Mühen!Nun können defekte, einfach verglaste Fenster und eineeinfache Außenwand nicht so wirklich Komfort bringen.Innen haben wir die Räume jedoch ganz ordentlich herrichtenkönnen.Und ein großer Dank soll an dieser Stelle der Klinikund Poliklinik für Orthopädie ausgesprochen werden.Seit vielen Jahren können wir dort den Beratungsraumfür unsere wöchentlichen Sitzungen nutzen. Und unserRaum in dem vorher 13 – 15 Leute Platz nehmen mussten,konnte zum kleinen Besprechungsraum umfunktioniertwerden. Hier der optische Eindruck:(Foto: UKH)Aber man muss ehrlich sagen, dass unser beharrlichesStreben nach win-win-Situationen doch inzwischenhäufiger zu Erfolg führt. Das macht den Personalratziemlich stolz. Und so zeichnet sich offenbar auch eineLösung der räumlichen Situation ab.In den letzten 1 ½ Jahren wurden schon zwei mal neueRäume in Aussicht gestellt. Einmal waren wir Unterlegenein der Setzung von Prioritäten. Professorale Interessenhaben nun mal Vorrang... Beim 2. Mal wurdendie benannten Räume als Ausweichquartier genutzt, umanderen, natürlich viel wichtigeren, Personen währendder Bauphase akzeptable Arbeitsbedingungen, Arbeitsmöglichkeitenzu schaffen.Aber, wie die Überschrift bereits ankündigt: LassenSie sich <strong>vom</strong> Schein nicht täuschen. Das Gebäude istvielleicht Pfui, aber die die darin arbeiten, ganz sichernicht.2 Die Personalratspost


TOP-ThemaWas kann ein Personalrat leisten?Ein Rückblick auf die endende Wahlperiode2006 bis <strong>2010</strong>H.-U. Spannaus4 Jahre sind eine lange Zeit – sollte man meinen. Dabeifliegen die Tage, Wochen und Monate nur so an einemvorbei. So geht auch schnell die Amtsperiode des scheidendenPersonalrates zu Ende. Gelegenheit einzuhalten,um die Ereignisse Revue passieren zu lassen, sichüber Erfolge zu freuen, aus Misserfolgen Konsequenzenabzuleiten, Grenzen des Machbaren zu akzeptierenund die offenen „Baustellen“ zu definieren um sie demvon Ihnen neu zu wählenden Gremium zu übergeben.Laut Personalvertretungsgesetz Sachsen–Anhalt werdenPersonalräte für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt.Dies geschah 2005. Leider setzte der Landtag das Hochschulmedizingesetzzum 1.1.2006 in Kraft, welches als„Nebenwirkung“ auch eine Neuwahl des Personalratsim Juni 2006 zur Folge hatte. Die ursprünglich gewählteVorsitzende, Frau Dr. Ursula Franke, wurde der MedizinischenFakultät zugeordnet. Folglich konnte sie nichtmehr dem Personalrat des UKH angehören. Seit 2006ist sie aber gewähltes Mitglied im Personalrat der MLUund vertritt dort sehr engagiert die Interessen der Angehörigender Medizinischen Fakultät und ist dem Personalratdes UKH Partnerin in Fragen, die die Angehörigenbeider Arbeitgeber gemeinsam betreffen. Dafür sagendie Mitglieder des Personalrats des UKH ausdrücklich:DANKE!Der Personalrat des UKH wählte in seiner konstituierendenSitzung 2006 Dr. Hendrik Pilz zu seinem Vorsitzenden.Dieser übte das Amt 1 ½ Jahre aus. DieRealisierung seiner Dienstaufgabe und die Arbeit alsVorsitzender des Personalrats ließen sich nicht so vereinbaren,wie es seinem eigenen Anspruch entsprach.Deshalb trat er von der Personalratsfunktion zurück undder jetzige Vorstand mit Hans-Ullrich Spannaus als Vorsitzendemkonstituierte sich.In der gesamten Wahlperiode wurde kontinuierlich anden Schwerpunkten gearbeitet:• Begleitung der Bewältigung der Folgen des HMG• Umsetzung der Haustarifverträge des UKH• Abschluss von Dienstvereinbarungen• Gesetzeskonforme Dienstzeitzeitregelungen• Dienstplanung in der Pflege• Arbeits- und Gesundheitsschutz• Wiedereingliederung von erkrankten Mitarbeitern• KonfliktgesprächeZu diesen Arbeitsschwerpunkten kommen noch dietäglich anfallenden Personalvorgänge. Einstellung undWeiterbeschäftigung von Mitarbeitern, Veränderungender vertraglichen Bedingungen (Arbeitszeit, Arbeitsaufgabe),Abordnungen sowie Mitbestimmungen beiechtem oder vermeintlichem Fehlverhalten. Ebenso istüber Fortbildungsanträge zu befinden.Sie hören häufig bei Nachfragen über den Stand IhrerBelange den geheimnisvollen Satz: „Das liegt beimPersonalrat!“. Stimmt! Üblicherweise von Freitag bisFreitag. Also exakt eine Woche sind die Unterlagen inunserem Büro. Mittwochs 13 Uhr ist Sitzung. Dort wirdüber alle Anträge entschieden. Nur in unklaren Fällen,die Nachfragen erfordern oder in denen wir unvollständiginformiert wurden, nutzen wir die gesetzliche Fristvon zwei Wochen.Auch wenn die originäre Aufgabe des Personalrates nach§ 2 PersVG LSA die vertrauensvolle Zusammenarbeitzum Wohle der Dienststelle und der dort Beschäftigtenist, bleiben Konflikte nicht aus. So ist es ein permanenterProzess, dass der Personalrat sein Recht auf umfassendeInformation über alle Abläufe im und am UKH, die dieInteressen der Beschäftigten tangieren, hat.Doch ist die Funktion des Personalrats wirklich bekannt?Auch bei denjenigen, die sich (noch) nicht mit Sorgenund Problemen an den Personalrat gewandt haben?Hier dazu ein paar Anmerkungen:Personalräte nehmen im Rahmen, den das Personalvertretungsgesetz(PersVG) vorgibt, an der Leitung derDienststelle teil. Sie sind (eigentlich) Teil der Dienststellenleitungund auf keinen Fall eine „Filiale“ der Gewerkschaftenund dürfen deshalb auch nicht einseitigvorgehen.• Weitere strukturelle und bauliche Entwicklung desUKH3 Die Personalratspost


TOP-ThemaSo versteht sich der § 2 des PersVG LSA. BestimmtePersonalmaßnahmen sind nur dann rechtswirksam,wenn die Personalratsbeteiligung wirksam erfolgt ist.Personalräte nehmen an der Sicherung des Friedens inder Dienststelle teil.Dies erfüllt zwar nicht unbedingt alle Wunschvorstellungender Beschäftigten, ist aber anderseits eine Verpflichtungdes Klinikumsvorstandes Transparenz in dieEntscheidungen zu bringen. Und es ist ja auch zumWohl des UKH wenn die Beschäftigten hinter dem Vorstandstehen und die getroffenen Entscheidungen mitumsetzen.Es war in der derzeitigen Amtszeit einmal erforderlich,diesen Grundsatz vor dem Verwaltungsgericht durchzusetzen.Es ging um die Informationspflichten zumBaugeschehen. Nach Moderation des Aufsichtsratsvorsitzendenkonnte das Verfahren schließlich gütlichbeigelegt werden. Inzwischen ist die Informationspolitikdes Klinikumsvorstandes deutlich verbessert, abernoch lange nicht wirklich zufriedenstellend. Trotzdemgehörte dieser Personalrat ganz bewusst nicht zu diesenGremien, die prinzipiell den Gerichtsweg zur Klärungvon unterschiedlichen Auffassungen wählen. Ganz sichermuss es zu diesem Vorgehen unterschiedliche Haltungengeben. Wir sind auch am Ende, <strong>vom</strong> Einzelfalleinmal abgesehen, der Auffassung, dass es der Richtigewar.Eine wirkliche Streitkultur hätten wir uns auf der Ebeneder Umsetzung des Haustarifvertrages gewünscht. Ganzviele Neuregelungen, die weder durch Kommentierungnoch durch Rechtssprechung ausgelegt sind, führen zuunterschiedlichen Auffassungen. Da bedauern wir, dasses nur ein Einigungsstellenverfahren gegeben hat. Im Ergebniswurde zwischen Kaufmännischer Direktorin undPersonalrat eine Regelungsabrede geschlossen, die dieStufenzuordnung bei Einstellung von Pflegekräften aufITS und OP verabredet. Die unterschiedlichen Auffassungenzu den einzelnen Paragraphen der Haustarifverträgesind Tagesgeschäft. Da differiert schon einmal dieAuffassung des Personalrates mit der der Personalverwaltung.Und die Bezügestelle hat dann noch eine dritteMeinung. Hier heißt es, im Sinne des BetriebsfriedensRechtssicherheit zu schaffen.Dort wird dies rein professionell abgearbeitet. Undes sind Ihre arbeitsvertraglichen Ansprüche, die IhrenDienstvorgesetzten vor Ort nichts angehen. In sofernbesteht auch keine Informationspflicht.Ein großes Ärgernis für den Personalrat ist der Umgangston,den die Bezügestelle in ihren Schreiben andie Beschäftigten an den Tag legt. Leider ist der Vorstandverpflichtet die Bezügestelle als externen Dienstleistermit der Gehaltsabrechnung zu betrauen. Aber dies erfolgtgegen Entgelt im Auftrag. Arbeitgeber und damitin der Pflicht gegenüber den Beschäftigten bleibt dasUKH! Folglich bleibt Ihr Ansprechpartner bei allen Unklarheitender GB II – Personalwesen. Egal was Sie soan Schreiben ereilt.Höhepunkt war zuletzt die fehlerhafte Stufensteigerungin der EG 9 aus Stufe 4, die von November 2009 bis Februar<strong>2010</strong> irrtümlich durch die Bezügestelle ausgezahltwurde. 4 Monate falsche Gehaltsabrechnung! Statt einerEntschuldigung nur eine tarifliche Erklärung seitensder Bezügestelle. Und die „Kulanz“ die Rückrechnungin 3 Raten vorzunehmen. Der Personalrat hat beim Klinikumsvorstandmehrfach eingefordert, dass auch derDienstleister sich an allgemein gültige Normen des zwischenmenschlichenUmgangs hält. Dazu gehört auch,dass bei aufgetretenen Fehlern eine Entschuldigungzum üblichen Verhalten selbstverständlich ist.Abschließend ist einzuschätzen, dass die von Ihnenvor vier Jahren gewählten Personalratsmitglieder eineereignisreiche und arbeitsintensive Zeit hinter sich haben.Manchen Dank konnten wir hören. Viel haben wirerreicht und an manchen Problemen sind auch wir gescheitert.Viel Kritik wurde ausgesprochen, leider auch persönlicherArt, für gemeinsam mehrheitlich getroffene Entscheidungendes gesamten Gremiums. Und manchervon uns hatte echte persönliche Nachteile am Arbeitsplatzfür seine Exponierung für die Beschäftigten desUKH.Trotzdem und gerade deshalb wurde engagiert gearbeitet.Dafür an dieser Stelle mein Dank in Ihrem Namenan die 12 weiteren Mitglieder des Personalrates für diekonstruktive, vertrauensvolle und kritische Zusammenarbeit.Das können aber im Grunde letztlich nur Sie, als betroffeneBeschäftigte, in dem Sie bei anderer Meinung IhreAnsprüche ggf. gerichtlich überprüfen lassen. HabenSie den Mut. Beklagte ist nicht Ihr Dienstvorgesetzter,sondern die Dienststellenleitung, vertreten durch dieKaufmännische Direktorin und den GeschäftsbereichPersonalwesen.4 Die Personalratspost


ThemaGesundheitsvorsorge um UKH –Ein unzumutbarer Kostenfaktor oderInvestition in die Zukunft?H.-U. SpannausGestatten wir uns einen Blick in die Geschichte vonPersonalvertretungen. Der Sache nach gibt es sie seitetwa 1840. Als Arbeiterausschüsse sollten sie Betriebsunfälleverhüten und mit aufklären. Später sollten sieauch sonst die Funktionstüchtigkeit des Betriebes/derDienststelle (mit) absichern. Niemals ging es damals umdemokratische Elemente wie Mitbestimmung usw. Daskam erst später dazu. Zeitlich ist letzteres so einzuordnen,dass spätestens seit Mitte der Siebziger Jahre des20. Jh. auch Mitbestimmung im erweiterten Umfang gesetzlichgeregelt wurde.Aber die Ursprünge von Personalvertretungen basierenauf den schlimmen Arbeitsbedingungen im 19. Jahrhundert,die speziell im Bergbau anzutreffen waren. Damalspassierten sehr viele und sehr schwere Arbeitsunfälle. Inder Folge entstanden die besagten Arbeiterausschüsse.Auch heute noch gibt es im Personalvertretungsgesetzdes Landes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) den § 59 mitWortlaut:2. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigtengeschaffenen Bestimmungen durchgeführt werden,3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigtenentgegenzunehmen und gegebenenfalls auf Abhilfehinzuwirken,…“Also hat die gesetzliche Grundlage zur Arbeit der Personalvertretungganz klar den Auftrag erteilt, dass Gesundheitsvorsorge,Unfallverhütung ein elementarer Teil derArbeit sein müssen. Diese Intention des Gesetzgebersentstand ja nicht nur aus Freundlichkeit den Beschäftigtengegenüber. Genauso wenig wie die Unternehmerdes 19. Jahrhunderts denkt man zuerst an die Mitarbeiter,sondern an die eigene Gewinnmaximierung unddas Erscheinungsbild. Und so entsteht die komfortableSituation unternehmerischen Interessen mit den Interessender Beschäftigten unter einen Hut zu bekommen.„§ 59 Beteiligung bei Unfallverhütung(1) Der Personalrat achtet auf die Verhütung von Unfall-und Gesundheitsgefahren, unterstützt die für denArbeitsschutz zuständigen Stellen durch Anregung, Beratungund Auskunft und setzt sich für die Durchführungdes Arbeitsschutzes ein.(2) Der Personalrat ist bei der Prüfung von Arbeitsschutzeinrichtungenhinzuzuziehen. Bei der Untersuchungvon Dienst- und Arbeitsunfällen durch dieDienststelle oder die in Absatz 1 genannten Stellen istein Mitglied des Personalrates, das von diesem bestimmtist, hinzuzuziehen.“Dies muss in Verbindung mit dem § 57 Absatz 1 desPersVG LSA gesehen werden, in dem unter den allgemeinenAufgaben des Personalrates festgelegt ist:„§ 57 Allgemeine Aufgaben des Personalrats(1) Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:1. Maßnahmen zu beantragen, die der Dienststelle undihren Angehörigen dienen,Gesundheitsvorsorge ist absolut im Interesse des Hausesunter dem Aspekt der Erhaltung der Arbeitskraft der Mitarbeiter,um möglichst motivierte und leistungsfähigeBeschäftigte zum Einsatz bringen zu können. In einemgesunden Körper steckt ein gesunder Geist. Klingt platt,aber ist es nicht. Die Arbeitskraft kann viel weiter ausgebeutetwerden, als dies mit kranken, ausgepowertenBeschäftigten möglich ist.Das klingt zwar im Moment hart. Aber es ist eine klassischewin-win-Situation. Die gesunden und leistungsfähigenMitarbeiter haben auch mehr Lebensqualitätund damit Freude an der Arbeit und in der Freizeit. Dasist ganz sicher für jeden einprägsam.Nun geht es aber an die Gestaltung. Wie kann das dennerreicht werden? Ein Investitionsprogramm in die Mitarbeitermuss aufgelegt und durchgeführt werden. Maßnahmenzur physischen und psychischen Vorbeugungvon Erkrankungen sind erforderlich. Arbeitsplätze müssenso gestaltet sein, dass Unfälle oder Erkrankungen5 Die Personalratspost


Themaweitestgehend vermieden werden. Dienstpläne sindtransparent, gerecht und unter Beachtung arbeitsmedizinischerGesichtspunkte zu gestalten. ArbeitsmedizinischeUntersuchungen sollten selbstverständlicher Bestandteildes Arbeitslebens sein. Sportangebote und, geradein einem Krankenhaus der Maximalversorgung extremwichtig, psychologische Betreuung der Mitarbeiter nachschlimmen Erlebnissen mit Patienten, sind erforderlich.Wie viel Nachholbedarf in diesem gesamten Bereichbesteht, zeigt die Debatte um die Dienstvereinbarungzur Dienstplangestaltung. Von weitestgehendem Unverständniswar die Debatte, hinsichtlich der dort vereinbartenBegrenzung von Diensten und dabei speziell derNachtdienste, geprägt.Die Realität zeigt den Mitgliedern des Personalrates ganzdeutlich, welche Reserven am Universitätsklinikum Halle(Saale) hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge und damitder Steigerung der Leistungsfähigkeit bei gleich bleibendenPersonalkosten vorhanden sind!• Nach langen Verhandlungen sind nunmehr umfassendeRegelungen zur Arbeitszeit in Form von Dienstvereinbarungengetroffen worden. Mit Sorge betrachtenwir, dass die Regelungen zur Dienstplangestaltung häufigim Bereich des ärztlichen Dienstes und der Pflegeunterlaufen werden. Personalmangel ist eine Ursachedafür. Handwerkliche Defizite und fehlende Schulungsmaßnahmenfür Dienstplanverantwortliche ganz sichereine Andere.• Das systematische Schulen von Mitarbeitern, dieDienstpläne aufzustellen haben, ist eingefordert.• Bislang erfolglos geblieben ist die Initiative, dass fürdie Beschäftigten ein Psychologe in Krisensituationenzur Verfügung steht. Von uns sehr hoch geschätzte Einzelinitiativenkönnen eine Regelung für das Haus ergänzen- aber nicht ersetzen.• Zur systematischen Fallbesprechung über „schwierige“Patienten wurde eine „Balint – Gruppe“ in derPflege durch den Personalrat initiiert.• Konsens besteht mit dem Klinikumsvorstand übererforderliche gymnastische und sportliche Aktivitätender Mitarbeiter. Seitens des Klinikumsvorstand wirdein Projekt vorbereitet, dass die Bekämpfung von Rückenproblemenzum Ziel hat. Der Personalrat hat zurTeilnahme an dem „Behördenmarathon“ des Stadtsportbundesaufgefordert. Ziel ist es, dass sich darausmöglicherweise Laufgruppen entwickeln, die gemeinsamSport betreiben.Es wird deutlich, wie viele „Baustellen“ offen sind und<strong>vom</strong> künftigen Personalrat zu bearbeiten sind.Vor dieser Ausgangslage hat der aktuelle Personalrat eineReihe von Aktivitäten beim Klinikumsvorstand initiiert.Im Folgendem eine unvollständige Aufzählung, die dieBandbreite beschreibt.Aber gerade in diesem Bereich ist der Personalrat aufIHRE Unterstützung angewiesen. Jede Idee interessiertuns. Schreiben, mailen oder sprechen Sie uns an!• Vorschlag zum Abschluss einer Dienstvereinbarungzum partnerschaftlichen Verhalten am UKH. In ihr sollenNormen für den Umgang der Menschen miteinanderfestgeschrieben werden. Respekt, Wertschätzung undAchtung vor der Personen, Leistung und Arbeitsaufgabesollen der Leitfaden für das Miteinander am UKH sein.Regelungen zum Umgang bei Verstößen sollen getroffenwerden. Leider hat sich der Klinikumsvorstand zu diesemvon ihm bezeichnenderweise „Kuscheldienstvereinbarung“getauften Initiative des Personalrates auch nacheinem halben Jahr inhaltlich noch nicht geäußert. Es bestehtnur die grundsätzliche Bereitschaft zum Abschlusseines solchen, für alle dann verbindliche und für alle Beschäftigtengeltenden, Regelwerkes.6 Die Personalratspost


Kurz und KnappPersonalratswahlen <strong>2010</strong>Was? – Wann? – Wo? – Wie?H.-U. SpannausSie sind aufgefordert, am 28. und 29. April <strong>2010</strong>, einenneuen Personalrat des Universitätsklinikum Halle(Saale) zu wählen. Die Wahlperiode erstreckt sich abdem 1. Juni <strong>2010</strong> über 5 Jahre. Das wird eine lange undvermutlich ereignisreiche Zeit. In einem Unternehmendieser Größenordnung, wie es das UniversitätsklinikumHalle (Saale) darstellt, werden in dieser Zeit viele Dingegeschehen und Veränderungen eintreten. Diese müssenkompetent von einer Personalvertretung kritisch undkonstruktiv begleitet werden.Zum Redaktionsschluss waren die Wahlvorschläge nochnicht bekannt. Der Wahlvorstand wird Sie aber ausführlichdarüber informieren. Nutzen Sie Ihr Informationsrechtund studieren die entsprechenden Aushänge.Darüber hinaus werden wir auf der Homepage des Personalratesalle Bekanntmachungen des Wahlvorstandesveröffentlichen. So ist es möglich, dass Sie relevante Informationenauch online abrufen können.Wahlablauf:1. Wahltag: Mittwoch, 28. April <strong>2010</strong>Standort Ernst-Grube-StraßeFG 5 U 02 im Seminarraum 1in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr2. Wahltag: Donnerstag, 29. April <strong>2010</strong>Standort Magdeburger Straßeehem. Frauenklinik, im Vorraum des Hörsaalsin der Zeit von 9.00 - 16.00 UhrSie können auch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.Dazu müssen Sie lediglich <strong>vom</strong> Wahlvorstand dieentsprechenden Unterlagen abfordern. So können Siebequem über die Hauspost von Ihrem Wahlrecht Gebrauchmachen.Auf den Wahlzetteln werden die jeweiligen Listen derGewerkschaften bzw. Interessengruppen stehen, diesich exponieren wollen. Aus Platzgründen werden aufden Stimmzetteln nur die ersten Kandidaten jeder Listeaufgeführt sein.Der Wahlvorstand stellt jedoch sicher, dass die komplettenWahlvorschläge im Wahllokal ausliegen. Damitist gewährleistet, dass Sie die Liste wählen können, aufdenen nach Ihrer Meinung die geeigneten Kandidatenvorhanden sind.Insgesamt sind 13 Sitze zu vergeben. Die Verteilung erfolgtin der von der Liste selbst gewählten Reihenfolgeentsprechend des Stimmanteils der abgegeben Stimmen.Dazu wird das „d’ Hond’sche Höchstzahlenverfahren“angewendet. Dieses auf den ersten Blick kompliziertwirkende System sichert aber die korrekte Platzbesetzungnach dem Wählerwillen.In dem Sinne wünschen wir uns ein zahlreiches Erscheinenim Wahllokal!Der Personalrat in eigener Sache!Dies ist die letzte <strong>Ausgabe</strong> der „Personalrats-Post“, dieunter der redaktionellen Verantwortung des derzeitigenPersonalrates des UKH erscheint. Der Vielzahl der Reaktionenauf unserer Veröffentlichungen entnehmen wirreges Interesse und Informationsbedürfnis unter den Beschäftigten.Am 29.04.<strong>2010</strong> findet die nächste Wahl für einen Personalratam Universitätsklinikum Halle (Saale) statt.Dieses Gremium entscheidet darüber, ob und in welchemUmfang eine Personalratszeitung erscheinenwird. Vielleicht sogar in der bisherigen Weise. Denkbarsind dabei neben weiteren kritischen und humorvollenBetrachtungen des Kleinen Medicus, vielleicht auch mitneuen Rubriken, die bisher aus Zeit- oder Platzgründenimmer wieder verschoben wurden. Hoffen wir, dass dieTradition der Personalratspost eine Fortsetzung erfährt!7 Die Personalratspost


RechtseckeUrteilsspruch zum JubiläumsgeldH. MitschingIm Herbst 2009 hatte das Arbeitsgericht Halle in ersterInstanz zur Frage der Zahlung von Jubiläumsgeld anBeschäftigte des UKH zu entscheiden. Beide Parteienstritten über einen Anspruch des Klägers aus der langjährigenBeschäftigung am UKH.Die Anspruchsgrundlage bildet der Haustarifvertrag desUKK hier § 12 i. V. m. § 14 des Manteltarifvertrages.Das Gericht gab dem Kläger Recht und entschied, dassdie Beschäftigungszeit von 25 Jahren erfüllt war, unabhängigdavon, ob die Ausbildungszeit zum Krankenpflegerinnerhalb dieser Zeit liegt.Grundlage der Entscheidung war die inhaltliche Auslegungder Ausführungen zu § 14 MTV, hier den Erläuterungen,wonach „die Festlegung der Beschäftigungszeitvor dem 01.01.2007 durch die Tarifparteien alsabschließend rechtsverbindlich anerkannt werden …“Dies sei mittels Schreiben an den Kläger erfolgt. Unddamit sei die Beklagte an die Festsetzung der Beschäftigungszeitgebunden und kann dies nicht mehr einseitigzum Nachteil des Klägers abändern.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hatBerufung eingelegt.AG Halle, AZ 2 Ca 1446/09Streit über Verkehrsverstoß auf demArbeitsweg ist nicht versichertWer als Radfahrer auf dem Heimweg von der Arbeiteinem Autofahrer den Weg versperrt, um ihn zur Redezu stellen, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.Der Kläger, ein Radfahrer, wurde auf dem Heimweg vonder Arbeit von einem Autofahrer mehrfach geschnitten.Vor einer Ampel stellte sich der Radfahrer vor den Autofahrerund hinderte ihn so an der Weiterfahrt. Als derAutofahrer und sein Beifahrer ausstiegen, setzte sich derWagen in Bewegung und brach dem Radfahrer das Waden-und Schienbein.Der Kläger stand zu diesem Zeitpunkt nicht unter demSchutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so das LandessozialgerichtNordrhein-Westfalen.Nach Ansicht der Richter hat der Kläger seinen versichertenHeimweg von der Arbeit mehr als nur geringfügigunterbrochen und eigenwirtschaftliche Interessenverfolgt.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. V. 29.09.2009 –S 5 U 298/08Raucherpausen ohne Ausstempelnkann Grund für Entlassung seinDas Arbeitsgericht Duisburg verhandelte eine Kündigungsschutzklageeiner langjährig Beschäftigten, derim Frühjahr 2009 fristlos gekündigt worden war, nachdemihre Arbeitgeberin sie im Vorjahr mehrfach wegenRaucherpausen abgemahnt hatte. Diese hatte die Frau- trotz betrieblicher Regelung – ohne Bedienung dervorgeschriebenen Zeiterfassung genommen.Ausschlaggebend war letztlich, dass die Klägerin zuBeginn des Jahres 2009 an drei aufeinander folgendenTagen die Arbeit wiederum ohne Aus- bzw. Wiedereinstempelnzum Rauchen unterbrochen und auch an denFolgetagen keine Korrekturbelege eingereicht hatte.Das Arbeitsgericht wies die Klage ab.Wegen des wiederholten Verstoßes, den die Arbeitnehmerinauch nicht nachvollziehbar begründen konnte,war die Arbeitgeberin im konkreten Fall zur sofortigenBeendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Auchder kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung ist nämlicheine gravierende Vertragsverletzung, die das für die weitereFortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendigeVertrauensverhältnis zerstört.ArbG Duisburg, Urt. v. 14.09.2009 – 3 Ca 1336/09Bezahlung ärztlicher RufbereitschaftGeklagt hatten zwei Ärztinnen vor dem ArbeitsgerichtFrankfurt auf Vergütung der Grundlage des einschlägigenTarifvertrages (hier: § 11 Abs. 3 TV für Ärzte undÄrztinnen an kommunalen Krankenhäusern im Bereichder VKA). Sie waren während ihrer Rufbereitschaft inihrer Wohnung telefonisch in Anspruch genommenworden.Der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung der Vergütung.Seiner Ansicht nach sind nur Einsätze im Krankenhauszu bezahlen. So nämlich könne die tatsächliche Erbringungder Arbeitsleistung besser nachvollzogen werden.Die Vorinstanz hat den Klagen stattgegeben, das LAGdie Urteile bestätigt.Es besteht kein Qualitätsunterschied zwischen einerärztlichen Leistung im Krankenhaus und einer ärztlichen,in diesem Fall geistigen Leistung per Telefon vonzu Hause aus. Die „Inanspruchnahme“ gem. § 11 Abs.3 TV-Ärzte/VKA bezieht sich auf die Rufbereitschaft ansich und nicht auf die Arbeit verbunden mit einem Einsatzim Krankenhaus.Hess. LAG, Urt. V. 06.02.2009 – 3 Sa 750/08, 3 Sa751/088 Die Personalratspost


SBV / JAVWieso, weshalb, warum -Die SchwerbehindertenvertretungHeike SchmidtIm Laufe meiner Arbeit als Vertrauensfrau der schwerbehinderten Menschen im UKH ist mir aufgefallen, dassviele schwer behinderte oder gleichgestellte Beschäftigtedes Klinikums nicht oder unzureichend über dieTätigkeit der „SBV“ informiert sind. Ich möchte dies miteinigen Ausführungen an dieser Stelle beleuchten.Die grundlegende Aufgabe der Schwerbehindertenvertretungist es kraft Gesetzes die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zuvertreten und ihnen beratend und helfend zur Seitezu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten,die den einzelnen Schwerbehinderten wie auch dieSchwerbehinderten als Gruppe betreffen oder berühren.Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass diezugunsten schwer behinderten Menschen geltendenBestimmungen durchgeführt und die dem Arbeitgeberper Gesetz vorgegebenen Pflichten sowie abzuschließendeIntegrationsvereinbarungen eingehalten werden.Weiterhin gilt es Maßnahmen, die den Schwerbehindertendienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen.Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zurberuflichen Wiedereingliederung und Beschäftigungder schwer behinderten Menschen. Dies können sowohlberufliche Weiterbildungs- als auch gesundheitsbildendeoder -erhaltende Maßnahmen sein.Außerdem sind Anregungen und Beschwerden vonschwer behinderten Menschen entgegenzunehmen undggf. ist durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufeine Erledigung hinzuwirken. Meist erfolgt dies in denregelmäßigen Sprechstunden. Am UKH finden diese inder Regel in 14tägigem Abstand statt und werden regegenutzt! (vergl. Termine unten)In dem gesamten Prozess gewinnt die betriebliche WiedereingliederungSchwerbehinderter in den beruflichenAlltag immer mehr an Bedeutung, insbesondere dann,wenn dabei Probleme im Beruf auftreten und diese Problemegemeinsam mit allen Beteiligten zu lösen sind. Esgilt die Eingliederung schwer behinderter Menschen inden Betrieben und Dienststellen zu fördern und ihnenberatend und helfend zur Seite zu stehen, ihnen Gesprächsmöglichkeitenanzubieten und sich bei Schwierigkeitenam Arbeitsplatz einzuschalten.Dabei steigt die Zahl der so genannten Integrationsgesprächenicht nur bei gleichgestellten oder schwer behindertenMenschen! Dazu später mehr. Als Schwerbehindertenvertretunghat man jedoch auch Rechte. ZumBeispiel die beratende Teilnahme an den Sitzungen desPersonalrates.In diesem Rahmen ist die Schwerbehindertenvertretungin allen, die schwer behinderten Beschäftigten betreffendenBelangen, umfassend zu beteiligen. Sie kannbeantragen, Angelegenheiten, die schwer behinderteMenschen betreffen, auf die Tagesordnung der nächstenSitzung zu setzen.Und auch der Arbeitgeber hat hierbei Pflichten: dieSchwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten,die schwer behinderte Menschen berühren, zu unterrichtenund vor einer Entscheidung anzuhören. Diesreicht von der Teilnahme an Bewerberauswahlverfahrenbis zur Einbeziehung bei Integrationsgesprächen nach(längeren) Krankheiten.Mindestens einmal im Kalenderjahr ist eine Versammlungder schwer behinderten Menschen im Betriebdurchzuführen. In dieser Schwerbehindertenversammlunghat auch der Arbeitgeber über alle Angelegenheitenim Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu berichten.Ein paar Worte zu den schon erwähnten Integrationsgesprächen.Die Grundidee dazu ist dem „BetrieblichenWiedereingliederungsmanagement“ entliehen.Ursprünglich der Eingliederung schwer behinderterMenschen in den Arbeitsalltag geschuldet, finden solcheGespräche zunehmend auch für nicht behinderteMenschen Anwendung. Zum Beispiel im Zuge vonLangzeiterkrankungen oder häufigen Erkrankungen.Hierbei sollen beide Interessenlagen, die der Mitarbeiterund die des Arbeitgebers, im Gespräch in Einklanggebracht werden.Die Gespräche werden entweder im Sinne von Rückkehrer-Gesprächennach längerer Krankheit oder Integrationsgesprächeunter ärztlicher Aufsicht, also miteiner besonderen Form von Krankenschein, geführt undsollen Möglichkeiten aufzeigen, wie und unter welchenUmständen die Arbeitaufgaben erbracht werdenkönnen, welche besonderen Bedingungen geschaffenwerden oder welche besonderen Vorkehrungen getroffenwerden müssen. Nicht selten werden dort bereitsAnsätze für den Einsatz schwer behinderter oder gleichgestellterMitarbeiter besprochen. Grundsätzlich kannman sagen, diese Gespräche sind nichts Verwerfliches.Sie helfen allen Beteiligten und sollen ein Miteinandererzeugen sowie Willkür der Stärkeren gegenüber denSchwächeren entgegenwirken. Sie bergen aber auch dieMöglichkeit der Selbsterkenntnis, dass man aufgrundbestimmter persönlicher oder gesundheitlicher Umständenicht mehr voll einsatzfähig ist und Alternativen zumweiteren Fortkommen unerlässlich sind.9 Die Personalratspost


SBV / JAVTheoretisch ist dies alles löblich, wird in der Praxis jedochunterschiedlich umgesetzt. Während in der Pflegeein beinahe mustergültiges Vorgehen strukturiert undeinheitlich umgesetzt wird, ist dies im restlichen Hausenicht selbstverständlich! Viel zu oft wird vergessen, dassIntegrationsgespräche – insbesondere unter ärztlicherBegleitung – dazu dienen, die Leistungsfähigkeit undEinsatzfähigkeit erkrankter Mitarbeiter zu testen, sie ggf.schrittweise in die Arbeitsprozesse zu integrieren, nichtjedoch zur Aufstockung des Personals im jeweiligen Bereichzu nutzen. Hier fehlen einheitliche Vorgaben undein gewisses Verständnis und Einfühlungsvermögen.Hier tut sich für die nächsten Jahre ein großes Arbeitsfeldauf, welches sich über alle Berufsgruppen erstrecktund neben der SBV und dem Personalrat auch den Arbeitgeberan den Tisch fordert.Jedes Integrationsgespräch ist anders, so wie jederMensch individuell ist und auch so behandelt werdensollte. Ich kann deshalb nur raten, diese Möglichkeitenzu ergreifen und nicht pauschal abzulehnen. Für Fragenstehe ich neben dem Personalrat an den unten genanntenTerminen in meiner Sprechstunde zur Verfügung.Termine der ständigen Sprechstunde der Schwerbehindertenvertretungjeweils 14.00-16.00 Uhr im Bettenhaus II, Ebene 0,Raum 2920.04.<strong>2010</strong> 07.09.<strong>2010</strong>04.05.<strong>2010</strong> 21.09.<strong>2010</strong>18.05.<strong>2010</strong> 05.10.<strong>2010</strong>01.06.<strong>2010</strong> 19.10.<strong>2010</strong>15.06.<strong>2010</strong> 02.11.<strong>2010</strong>06.07.<strong>2010</strong> 16.11.<strong>2010</strong>10.08.<strong>2010</strong> 30.11.<strong>2010</strong>24.08.<strong>2010</strong> 14.12.<strong>2010</strong>Das war sie also, unsere erste JugendundAuszubildendenversammlungAndrea StengerAm 01.03.<strong>2010</strong> fand unsere Jugend- und Auszubildendenversammlungstatt. Von ca. 400 abgeschicktenEinladungen nahmen ungefähr 120 Auszubildende mitregem Interesse an dieser Veranstaltung teil. Auch diezentrale Praxisanleitung der Pflege sowie der Personalratund einige Mentoren folgten unserer Einladung.Besprochene Themen waren u. a. Fehlzeiten der einzelnenAusbildungsbereiche, Rechte und Pflichten einesAuszubildenden, die Begabtenförderung nach der Ausbildungund das Jugendschutzgesetz.Des Weiteren nutzten wir in dieser Versammlung dieChance, unsere Arbeit noch mal genau vorzustellenund unseren Tätigkeitsbericht darzulegen. Auch dieneue Dienstvereinbarung über die neue Arbeitszeitregelungbrachten wir unseren Auszubildenden näher. Einweiter Punkt, der auf großes Interesse stieß, war HerrPiegers Beitrag zur Übernahme und Bewerbung amUKH. Dazu ist auch ein Flyer in Arbeit, der kurz undknapp alle wichtigen Informationen dieses Themas erläutert.Er wird an entsprechenden Stellen aushängen.In einem anschließenden nicht öffentlichen Teil hattendie Auszubildenden die Möglichkeit aktuelle Problemeund Fragen loszuwerden. Dies wurde auch sehr gut genutzt.Die in der Veranstaltung gestellten Fragen konnten wirallerdings nicht sofort beantworten. Wir werden diesemit den Verantwortlichen im Klinikum diskutieren unddie Auszubildenden gesondert über die Ergebnisse informieren.Wenn Ihr Fragen oder Sorgen habt, meldet Euch beiuns!10 Die Personalratspost


Der kleine Medicus„Wie können Sie nur …… Bei der Personalausstattung auchnoch Personalrat machen ? !“Schämen sollte man sich, dass man auch nur halbherzigerwägt die Grundfesten der Demokratie mit Leben zuerfüllen! Und sei es auch nur auf der untersten Stufe derDemokratie, im Rahmen der Personalvertretung. Odereinfach ausgedrückt im Personalrat mitmachen zu wollen.Sollte man das wirklich?Wie anders sind derartigeVorwürfe an interessierteMitstreiter des Personalrateszu verstehen, wenndiese sich engagierenwollen?Als interessierter Beobachterverblüfft es michdann doch immer wieder,wie viel Akzeptanz dasGremium eines Personalrateserfährt. Oder sollteich besser sagen wie wenig?Klar - hat man keine(arbeitsbedingten) Sorgenund ist man mehr oderweniger wunschlos glücklich,geht man nicht zumPersonalrat. Das liegt in der Natur der Sache.Aber mal unter uns – wer kann das von sich schon behauptenrundum glücklich und unbeschwert zu sein?Doch wenn die Dinge mit und um den/die Arbeitsplätzenso gut sind, müsste im Personalratsbüro doch gähnendeLangeweile herrschen, oder? Mit Nichten! Warum aberhaben insbesondere leitende Mitarbeiter des Hauses sowenig Verständnis, wenn man sich für diese Arbeit interessiertund engagiert? Weil sie diese Mitarbeiter eigentlich– so die Grundidee des Gesetzes – <strong>vom</strong> Arbeitsalltagentlasten und ggf. frei stellen müssten? Ja, die Arbeitwird immer mehr. Ja, die Arbeitsverdichtung steigt. Aberich frage mal anders rum: Warum ist „alle Welt“ nurallzu gern bereit, die Personalausstattung immer weiterzu senken? Warum kümmert sich keiner um die Reduzierungder Arbeitsberge? Immer weniger Hände sollenimmer mehr leisten! Wie lange geht das noch gut?Ich sehe den Leuten im Personalrat seit einigen Jahrenbeim Arbeiten zu. Lange Weile haben die nicht! Routinearbeitwird mit kniffligen Problemen gespickt, die es insich haben. Wer soll sich darum kümmern, wenn nichtein paar Enthusiasten, die bereit sind, sich den Problemenund Sorgen von mehr als 3.000 Beschäftigten anzunehmen?Immer im Konflikt mit dem Gewissen undder eigenen Arbeitsaufgabe, ggf. auch mal Freizeit opferndum etwas nachzulesen oder Wissen zu erwerben.Der Dank des Kollegen, dem man geholfen hat, dengibt’s es gratis dazu. Aber wie lange hält der an, wennman sich dafür rechtfertigen muss, weil der/die Vorgesetztenur ein begrenztes Verständnis entwickelt und aufdie Erfüllung der originären Aufgaben pocht! Warum istdas so?Ist es so unerhört, dass man etwas Verständnis erwartet?Von einem Personalrat wird doch auch Kenntnis undVerständnis für die Zwänge in den einzelnen Bereichenerwartet!Im Gegenzug versuchen die Mitglieder immer wiederEinblick in die Ablaufprozesse zu gewinnen. JüngstesBeispiel war das „Pflegepraktikum“ des Personalratsvorsitzenden.Klingt wahnsinnig toll, aber möglicherweise mehr ausdem Blickwinkel des Vorsitzenden. Die Stationen derInneren Medizin waren doch wohl eher überrascht alsder Kollege Spannaus statt in Schlips und Jackett in Pflegekluftmorgens um sechs in der Tür stand und begehrte,die eine oder andere Schicht mit zu schieben, ohnepflegerische Ausbildung, lediglich als Helfer auf Station.Das gab es noch nie!Kurz und gut. Abgeleistet wurden im Herbst letzten Jahresauf verschiedenen internistischen Stationen an mehrerenTagen Dienste. Die Kollegen vor Ort haben sichnicht lumpen lassen. Ohne Pardon oder Rücksichtnahmewurde Kollege Spannaus in den Alltag integriert: Ermusste Betten fahren und Patienten versorgen, waschen,betten und bei der Verabreichung von Mahlzeiten helfen.Im Großen und Ganzen das Ballett der Grundkrankenpflege.Ungewöhnlich, aber machbar.Das es nicht ganz so schlecht gelaufen ist, davon zeugendie Reaktionen von den Stationen: „Ein gelungenerVersuch von Gemeinschaftlichkeit mit dem Effekt zuvermitteln, Interessen, einflussreiche Erfahrungswerteund Praktiken anders zu interpretieren oder neue zudefinieren. Konkret sind sie mehr als ein Zertifikat:Ein authentisches Symbol als global perspektivischerLernansatz für alle Beteiligten. Ein sehr vorbildlicherDenkansatz und das daraus resultierende Reziproke fürdie Pflege“. Auf diesem Wege kam ein Dankeschön fürdie geleistete Arbeit zurück und die Hoffnung weiterhinso viel Ideenreichtum zu transformieren.Gute Worte. Schade nur, dass der Autor oder die Autorenungenannt bleiben möchte.Warum eigentlich? Ist das auch ein Ergebnis dafür, dassman zu Personalratsarbeit nicht offen stehen mag? Nundie Wahlbeteiligung wird es zeigen!Also los Herrschaften, traut Euch, Eure Stimme abzugeben!11 Die Personalratspost


Ihre Interessenvertretungen:Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale):Spannaus, Hans-Ullrich (Vorsitzender.) Telefon: 557 - 1226Mitsching, Heike (1. stellv. Vors.) Telefon: 557 - 1226Stäuble, Andreas (2. stellv. Vors.) Telefon: 557 - 1227Neumann, Katrin (3. stellv. Vors) Telefon: 557 - 2356Sobisch, Anja Telefon: 557 - 2233Wolf, Brit Telefon: 557 - 2287Fiebig, Christel Telefon: 557 - 2140Maruck, Eike-Holger Telefon: 557 - 4824Rieth, Ina Telefon: 557 - 3299Kaspari, Angelika Telefon: 557 - 3319Schabel. Maja Telefon: 557 - 2320Voigtländer, Kerstin Telefon: 557 - 1581Dr. Pilz, Hendrik Telefon: 557 - 1204Sprechzeiten:1. Geschäftsstelle Magdeburger Str.16Dienstag 8.00 Uhr – 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr – 16.00 UhrFreitag 8.00 Uhr – 11.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung2. Ernst-Grube-Str. 40 (UKK), Bettenhaus 2, Raum 29, Tel.: 0345 / 557 5209Mittwoch 8.00 Uhr – 11.00 Uhr, Donnerstag 13.30 Uhr – 15.00 UhrTerminvereinbarungen:Sekretariat: Frau Rospleszez,Tel.: 0345 / 557 1204 Fax: 0345 / 557 1205E-Mail: personalrat@medizin.uni-halle.deHomepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat/Jugend- und Auszubildendenvertretung:Sprechstunde: immer montags Prof.-Friedrich-Hoffmann-Str. (Zi. 116) oder BH II, Ebene 0, R 29 bzw. nachVereinbarung E-Mail: jav@medizin.uni-halle.de Homepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat/javSchwerbehindertenvertretungHeike Schmidt, Tel. 0345 / 557 2077 oder über das Büro des Personalrates des UniversitätsklinikumsE-Mail: personalrat@medizin.uni-halle.deGleichstellungsbeauftragteZimmermann, Brigitte, Tel. 55 72 357 / Fax 55 72 355 E-Mail: brigitte.zimmermann@medizin.uni-halle.deImpressumHerausgeber:Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)Presserechtlich verantwortlich:Anschrift:Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)Magdeburger Str. 16, 06097 Halle (Saale)personalrat@medizin.uni-halle.deWichtiger Hinweis:Unsere Auskünfte und Informationen erteilen wirnach besten Wissen und Gewissen, aber ohneGewähr. Verbindliche Rechtsauskünfte könnenIhnen nur Anwälte bzw. die Rechtberatungen derGewerkschaften erteilen!Druck: Yellow Agency Delitzsch

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