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Schulerinformationen FOS-BOS 2012.pdf - marcel-breuer-schule

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<strong>marcel</strong>-<strong>breuer</strong>-<strong>schule</strong>, Gustav-Adolf-Str. 66, 13086 BerlinFachoberschülerinnen / FachoberschülerundBerufsoberschülerinnen / Berufsoberschüler<strong>marcel</strong>-<strong>breuer</strong>-<strong>schule</strong>Berufs<strong>schule</strong>,Berufsfach<strong>schule</strong>,Fachober<strong>schule</strong> undBerufsober<strong>schule</strong>Gustav-Adolf-Straße 6613086 BerlinFon 030. 91 20 52 -165Fax 030. 91 20 52 -17403B09@<strong>marcel</strong>-<strong>breuer</strong><strong>schule</strong>.de<strong>marcel</strong>-<strong>breuer</strong>-<strong>schule</strong>.deBerlin, den 8.8.2012SchülerinformationZielvereinbarungAnwesenheitsverpflichtungInformationenStundenplanSeite 1 von 1


Anwesenheitsverpflichtung für Fachoberschüler/innen undBerufsoberschüler/innen 8.8.20121. AnwesenheitGrundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht. Sollten Sie einmal fehlen müssen,setzen Sie bitte in jedem Fall am gleichen Tag bis 12 Uhr telefonisch die Schule davon inKenntnis.Eine schriftliche Entschuldigung mit der Angabe von Gründen hat dem/ derKlassenlehrer/in immer und umgehend vorzuliegen. Dies hat unaufgefordert zugeschehen. Dauert die Erkrankung länger als einen Tag muss eine ärztlicheKrankschreibung spätestens am 3. Tag vorgelegt werden.Der/die Klassenlehrer/in (schriftlich) kann anordnen, dass das Fehlen nur noch aufVorlage einer ärztlichen Bescheinigung entschuldigt wird.Sollten Sie den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen einmal vor dem regulären Endeverlassen müssen, haben Sie dem/der Lehrer/in, dessen Unterricht Sie versäumen – unddem/der Klassenlehrer/in – eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.Unentschuldigtes Fehlen bedeutet eine Bewertung dieser Leistung mit der Note 6.Eine stundenweise Beurlaubung vom Unterricht aus persönlichen Gründen muss vorhervon dem/der Klassenlehrer/in genehmigt werden.Eine Meldung an das Bafögamt erfolgt nach dem dritten unentschuldigtenFehltag.2. LeistungskontrollenBei allen angekündigten Leistungskontrollen (Klausuren, Tests, Referate etc.)kann ein Fehlen nur dann als entschuldigt anerkannt werden, wenn eine ärztlicheBescheinigung, eine Vorladung eines Gerichts o.ä. vorliegt. Bescheinigungen über einenArztbesuch(„ ... war bei mir in der Sprechstunde.“) werden nicht akzeptiert!Unentschuldigtes Fehlen bedeutet eine Bewertung dieser Leistung mit der Note 6!Über die Anerkennung Ihrer Entschuldigung entscheidet in jedem Fall dieKlassenlehrerin/der Klassenlehrer.3. VerspätungenFalls Sie sich verspäten, stören Sie bitte nicht den laufenden Unterrichtsbetrieb, sondernsetzen Sie sich in die Mensa und begründen Sie bitte schriftlich Ihre Verspätung. Dieschriftliche Begründung geben Sie bitte umgehend bei der Abteilungsleitung ab. Sie wirddort gegengezeichnet. Die Klassenlehrerin/Der Klassenlehrer kann somit entscheiden, obIhre Verspätung entschuldigt werden kann.4. Verlassen des BildungsgangesWenn Sie den Bildungsgang verlassen möchten, teilen Sie dies der Schule unter Angabeder Gründe schriftlich mit.Von einem Verlassen des Bildungsganges ihrerseits ist auch auszugehen, wenn Sieununterbrochen an mehr als fünf Unterrichts- oder Praxistagen dem Unterricht oder derfachpraktischen Ausbildung fernbleiben, ohne die Schule über das Fernbleiben unddessen Gründe zu informieren. In diesen Fällen wird die Schülerin/ der Schüler aus demBildungsgang entlassen.Abteilungsleitung 3___________________________Unterschrift der/des Schülerin/ Schülers__________________________Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten


Informationen für Fachoberschüler/innen und Berufsoberschüler/innen1. Probezeit, erstes SchulhalbjahrDie Probezeit hat bestanden- wer in allen Fächern des Pflichtunterrichts jeweils mindestens 5 Punkte odernur in einem Fach 1 bis 4 Punkte erreicht hat.Eine weitere schwachausreichende oder mangelhafte Leistung kann durch bessere Leistungenausgeglichen werden (gute Leistungen in einem anderen Fach oderbefriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern)- wer an mindestens 70% des erteilten Pflichtunterrichts in jedemUnterrichtsfach teilgenommen hat2. Versetzung (gilt nur für <strong>FOS</strong> 2-jährig)Für die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gelten dieselbenLeistungsvoraussetzungen wie für das Bestehen der Probezeit.3. Verlassen des BildungsgangesZusätzlich zu den Allgemeinregelungen gilt:Wer länger als eine Woche unentschuldigt fehlt, ohne die Schule über dasFernbleiben zu informieren, muss den Bildungsgang verlassen.Über das Verlassen des Bildungsganges bei einzelnen unentschuldigten Fehlzeitenentscheidet die Klassenkonferenz.4. Zulassung zur Fachhochschulreife- PrüfungZur Abschlussprüfung wird zugelassen- wer unter Zugrundelegung bestmöglicher Ergebnisse des nochausstehenden Unterrichts im Prüfungshalbjahr die Fachober<strong>schule</strong> nocherfolgreich abschließen kann- wer an mindestens 70% des erteilten Pflichtunterrichts in jedemUnterrichtsfach teilgenommen hatSchüler/innen der Berufsober<strong>schule</strong> können freiwillig an der Abschlussprüfung derFachober<strong>schule</strong> teilnehmen. Die Zulassung ist schriftlich bei der Leitung derAbteilung III zu beantragen.5. PraktikumDie Schüler/innen führen über ihre praktische Ausbildung ein Berichtsheft, das derFachober<strong>schule</strong> auf Verlangen einzureichen ist. Die Schüler/innen haben diePraxisstelle und die Fachober<strong>schule</strong> unverzüglich zu unterrichten, wenn sieverhindert sind, am Praktikum teilzunehmen.Die Versetzung ist nur bei erfolgreich abgeschlossenem Praktikum möglichSchüler/innen, die ihren Praktikumsplatz verlieren, müssen den Bildungsgangverlassen.6. UnterrichtszeitenGustav-Adolf-Str.66Driesener Straße 22 (Filiale)1. 07.45 Uhr bis 09.15 Uhr - 08.15 Uhr bis 09.45 Uhr2. 09.35 Uhr bis 11.05 Uhr - 10.05 Uhr bis 11.35 Uhr3. 11.35 Uhr bis 13.05 Uhr - 12.05 Uhr bis 13.35 Uhr4. 13.20 Uhr bis 14.50 Uhr - 13.50 Uhr bis 15.20 Uhr5. 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr6. 16.40 Uhr bis 18.10 Uhr_______________________Schüler/in____________________Erziehungsberechtigte/r

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