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Geheime Daten aus Liechtenstein - Steuerkanzlei Schröder in ...

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steuertippssteuertipps!E<strong>in</strong>kommensteuerVerpachtung e<strong>in</strong>es Autoh<strong>aus</strong>esFür die Anerkennung e<strong>in</strong>ergewerblichen Betriebsverpachtungreichtes <strong>aus</strong>,wenn diewesentlichen,demBetrieb dasGeprägegebendenBetriebsgegenständeverpachtetwerden.Welche Betriebsgegenstände<strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne diewesentlichen Betriebsgrundlagendarstellen, bestimmt sichnach den Umständen des E<strong>in</strong>zelfalles.Dabei ist maßgeblichauf die sachlichen Erfordernissedes Betriebs abzustellen.In diesem Zusammenhang bildenbei e<strong>in</strong>em Autoh<strong>aus</strong> (Handelmit Neu- und Gebrauchtfahrzeugene<strong>in</strong>er bestimmten Autommarke)das speziell für dessenBetrieb hergerichtete Betriebsgrundstücksamt Gebäudenund Aufbauten sowie diefest mit dem Grund und Bodenverbundenen Betriebsvorrichtungen<strong>in</strong> der Regel die alle<strong>in</strong>igenwesentlichen Betriebsgrundlagen.Demgegenüber gehörendie beweglichen Anlagegüter,<strong>in</strong>sbesondere die Werkzeugeund Geräte, regelmäßigauch dann nicht zu den wesentlichenBetriebsgrundlagen,wenn diese im H<strong>in</strong>blick auf dieGröße des Autoh<strong>aus</strong>es e<strong>in</strong> nichtunbeträchtliches Ausmaß erreichen.Urteil des Bundesf<strong>in</strong>anzhofsvom 11. Oktober 2007, AktenzeichenX R 39/04.AbgeltungssteuerGeänderter Stichtag bei SpezialfondsGrundsätzlich soll die künftige Abgeltungsteuer ab dem 1. Januar2009 nur auf Gew<strong>in</strong>ne <strong>aus</strong> Wertpapierverkäufen erhoben werden,wenn die Papiere nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden.Durch des Jahressteuergesetzes 2008 wurde dieser Stichtag für spezielleInvestmentfonds auf den 9. November 2007 vorverlegt.Betroffen hiervon s<strong>in</strong>d* <strong>in</strong>ländische Spezial-Sondervermögen und Spezial-Investmentaktiengesellschaften,* <strong>aus</strong>ländische Spezial-Investmentvermögen sowie Fonds, für diee<strong>in</strong>e besondere Qualifikation des Privatanlegers vor<strong>aus</strong>gesetztwird und* Fonds, für die e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destanlagesumme von 100.000 Euro vorgeschriebenist.LohnsteuerK<strong>in</strong>dergartenzuschüsse vom ArbeitgeberLeistungen (Sach- oder Barleistungen) vom Arbeitgeber zur Unterbr<strong>in</strong>gungund Betreuung (e<strong>in</strong>schl. Unterkunft und Verpflegung) vonnicht schulpflichtigen K<strong>in</strong>dern der Arbeitnehmer <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergärten odervergleichbaren E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d steuerfrei. Dies gilt auch, wenn dernicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt.Die Steuerfreiheit gilt nur für Leistungen, die zusätzlich zu dem ohneh<strong>in</strong>geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die Umwandlung vonArbeitslohn <strong>in</strong> steuerfreie K<strong>in</strong>dergartenzuschüsse ist nicht möglich.Begünstigt s<strong>in</strong>d nur Leistungen zur Unterbr<strong>in</strong>gung und Betreuung vonnicht schulpflichtigen K<strong>in</strong>dern. Ob e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d schulpflichtig ist, richtetsich nach dem jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetz. Die Schulpflichtist <strong>aus</strong> Vere<strong>in</strong>fachungsgründen nicht zu prüfen bei K<strong>in</strong>dern, die* das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder* im laufenden Kalenderjahr das6. Lebensjahr nach dem 30. Junivollendet haben, es sei denn, sies<strong>in</strong>d vorzeitig e<strong>in</strong>geschult worden,oder* im laufenden Kalenderjahr das6. Lebensjahr vor dem 1. Julivollendet haben, <strong>in</strong> den MonatenJanuar bis Juli dieses Jahres.Den nicht schulpflichtigen K<strong>in</strong>dernstehen schulpflichtige K<strong>in</strong>dergleich, solange sie mangelsSchulreife vom Schulbesuch zurückgestellts<strong>in</strong>d.Neue Lohnsteuerrichtl<strong>in</strong>ien2008, R 3.33.E<strong>in</strong>kommensteuerGewerblicher Grundstückshandelbei LandwirtenGrundstücksveräußerungens<strong>in</strong>d erst dann Gegenstand e<strong>in</strong>esselbstständigen gewerblichenGrundstückshandels undke<strong>in</strong>e landwirtschaftlichenHilfsgeschäftemehr, wennder Landwirtüberdie ParzellierungundVeräußerung h<strong>in</strong><strong>aus</strong>gehendeAktivitäten entfaltet, die daraufgerichtet s<strong>in</strong>d, den zu veräußerndenGrundbesitz zu e<strong>in</strong>emObjekt anderer Marktgängigkeitzu machen.Der H<strong>in</strong>zut<strong>aus</strong>ch von Grundstücksflächenzur Optimierungder Bebaubarkeit von bisherlandwirtschaftlich genutztenGrundstücksflächen und dieBeantragung e<strong>in</strong>es konkretenBauvorbescheides s<strong>in</strong>d Aktivitäten,die darauf gerichtet s<strong>in</strong>d,den zu veräußernden Grundbesitzzu e<strong>in</strong>em Objekt andererMarktgängigkeit zu machen.Urteil des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs vom8. November 2007, AktenzeichenIV R 34/05.Steuerterm<strong>in</strong>eMärz/April 200810.03. Umsatzsteuer(13.03.) LohnsteuerKirchenlohnsteuerE<strong>in</strong>kommensteuerKirchensteuerKörperschaftsteuerGetränkesteuerVergnügungsteuer10.04. Umsatzsteuer(14.04.) LohnsteuerKirchenlohnsteuerGetränkesteuerVergnügungsteuerH<strong>in</strong>weis: Die e<strong>in</strong>geklammerten <strong>Daten</strong>bezeichnen den letzten Tag derdreitägigen Zahlungsschonfrist fürden E<strong>in</strong>gang der Zahlung. Die Zahlungsschonfristgilt nicht bei Barzahlungund Zahlung per Scheck. Zahlungenper Scheck gelten erst drei Tagenach E<strong>in</strong>gang des Schecks beim F<strong>in</strong>anzamtals entrichtet.50 März 2008

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