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Geheime Daten aus Liechtenstein - Steuerkanzlei Schröder in ...

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h<strong>aus</strong>haltspolitikHochbezahlte SpaziergängerSpitzenbeamte im RuhestandPolitische Beamte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Politikund Verwaltung hoch geschätzt. Dennochist es nicht allen vergönnt, biszum E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> das Pensionsalter ihreKompetenz und Erfahrung <strong>in</strong>s politischeTagesgeschehen e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.Allzu oft fallen sie parteitaktischenSpielchen oder persönlichenAnimositäten zum Opfer. Denn politischeBeamte bilden die Spitze derM<strong>in</strong>isterialverwaltung und können<strong>aus</strong> „politischen Gründen“ frühzeitig<strong>in</strong> den Ruhestand versetzt werden.Prom<strong>in</strong>ente Vertreter der vonEntlassung bedrohten Spitzenbeamtens<strong>in</strong>d beamtete Staatssekretäre.Beamtete Staatsekretäregelten als B<strong>in</strong>degliedzwischen M<strong>in</strong>ister undM<strong>in</strong>isterialverwaltung. GroßeM<strong>in</strong>isterien haben sogar mehrerebeamtete Staatssekretäre,die sich die Arbeitsgebiete undZuständigkeiten teilen. Siewerden gerne auch als „politischeBeamte“ bezeichnet, dennsie können nach Paragraph 36des Bundesbeamtengesetzesjederzeit vom Bundespräsidentenohne Angabe vonGründen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>stweiligenRuhestand versetzt werden.Oftmals s<strong>in</strong>d die Gründe aberpolitisch. Dies sei erforderlich,weil der Personenkreis <strong>in</strong> fortdauernderÜbere<strong>in</strong>stimmungmit den politischen Zielen derBundesregierung stehen müsse.Da der Staatssekretär alsB<strong>in</strong>deglied zwischen dem M<strong>in</strong>isterund der M<strong>in</strong>isterialverwaltungfungiert, ist der jeweiligeM<strong>in</strong>ister auf se<strong>in</strong>e persönlicheLoyalität und letztlichauch auf se<strong>in</strong>e parteipolitischeAusrichtung angewiesen. Sowird von der Möglichkeit, dieSpitzenbeamten <strong>in</strong> den vorzeitigenRuhestand zu schicken,regelmäßig Gebrauch gemacht- meistens bei e<strong>in</strong>emM<strong>in</strong>ister- oder Regierungswechsel.Selten bleiben dieStaatssekretäre oder andereSpitzenbeamte trotz M<strong>in</strong>isterwechselim Amt. E<strong>in</strong> gleichesSchicksal kann auch M<strong>in</strong>isterialdirektoren,hochrangigeBeamte des AuswärtigenDienstes, der Nachrichtendiensteoder <strong>aus</strong> anderen Verwaltungspositionen,beispielsweiseden Direktor des Bundestagesoder des Bundesrates,ereilen. Wenn sie <strong>aus</strong> „politischenGründen“ das Feldräumen müssen, geht ihnendies vielleicht an die Ehre, wenigerjedoch ans Portemonnaie.Üppige VersorgungNun werden die <strong>aus</strong>rangiertenSpitzenbeamten von ihrenjeweiligen Dienstherren nichtvollkommen hängen gelassen.Der Vorruhestand wird denpolitischen Beamten durch<strong>aus</strong>versüßt. Zunächst beziehen siefür drei Monate das volle Gehalt.In den darauffolgendenMonaten bzw. Jahren dese<strong>in</strong>stweiligen Ruhestandes erhaltensie für maximal dreiJahre e<strong>in</strong> erhöhtes Ruhegehaltvon 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigenDienstbezüge.Sollte der zwangsweise <strong>in</strong> denRuhestand versetzte politischeBeamte Erwerbse<strong>in</strong>künfte erzielen,wird das E<strong>in</strong>kommenauf das erhöhte Ruhegehaltangerechnet.Lange verweigerte die Bundesregierunge<strong>in</strong>e genaueAuskunft über die Anzahl, dasVerfassungsbeschwerde zum Solidaritätszuschlagnicht angenommenDie Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1708/06 zum Solidaritätszuschlag, die der Bund derSteuerzahler als Musterverfahren unterstützt hat, wird ihren Zweck nicht erfüllen können.Denn die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dieseVerfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 11.2.2008 nicht zur Entscheidung angenommen.Allerd<strong>in</strong>gs hat die Kammer ihren Beschluss nicht begründet, beispielsweise durch denZusatz "wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg". E<strong>in</strong>e solche Begründung ist zwar gemäßBundesverfassungsgerichtsgesetz nicht erforderlich, der Verzicht auf sie hat aber zur Folge,dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Solidaritätszuschlags weiterh<strong>in</strong> unbeantwortetbleibt und die Erfolgs<strong>aus</strong>sichten e<strong>in</strong>er Verfassungsbeschwerde nach wie vor gegebens<strong>in</strong>d. Für den Bund der Steuerzahler zählt vor allem, dass e<strong>in</strong>e maßgebliche Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag 1995 nach wie voraußerordentlich wünschenswert wäre. Die Steuerzahler sollten nicht länger im Unklaren darübergelassen werden, ob die Abgabe wirklich zu Recht von ihnen verlangt wird, denn dieVerfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages lässt sich mit guten Gründen <strong>in</strong> Frage stellen.Deshalb plant der Bund der Steuerzahler, e<strong>in</strong>en aktuellen Fall <strong>aus</strong> dem Jahre 2007, <strong>in</strong> demder Solidaritätszuschlag schon im zwölften Jahr erhoben wird, als Musterverfahren zu unterstützenund erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu br<strong>in</strong>gen.LSAlter und die Besoldungsgruppeder Beamten im e<strong>in</strong>stweiligenRuhestand. E<strong>in</strong>e parlamentarischeAnfrage derFDP im Oktober 2006 wurdenoch mit dem H<strong>in</strong>weis darauf,dass die Bundesregierung ke<strong>in</strong>eStatistik über diese Fälleführe, abgeblockt. Nun teiltedas Bundes<strong>in</strong>nenm<strong>in</strong>isteriumder BundestagsabgeordnetenGes<strong>in</strong>e Lötzsch (Die L<strong>in</strong>ke) e<strong>in</strong>igeZahlen mit. So wurden <strong>in</strong>den vergangenen fünf Jahren45 Spitzenbeamte <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>stweiligenRuhestand versetzt.Die Beamten waren zwischen40 und 64 Jahre alt.Spitzenbeamte ReaktivierenTheoretisch besteht dieMöglichkeit, Spitzenbeamte ime<strong>in</strong>stweiligen Ruhestand wiederzu aktivieren. Zumal siehäufig bereits im recht jungenAlter <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>stweiligen Ruhestandversetzt werden.In den vergangenen fünfJahren wurde jedoch ledigliche<strong>in</strong> politischer Beamter nache<strong>in</strong>er Ruhestandszeit von fünfJahren, sieben Monaten und15 Tagen reaktiviert. Die kaumnennenswerte Reaktivierungkommt letztlich auch demSteuerzahler teuer zu stehen.Denn 17 der <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>stweiligenRuhestand versetzten Beamtengehören zur BesoldungsgruppeB11 mit e<strong>in</strong>emmonatlichen Grundgehalt vonrund 10.000 Euro und 25 zurBesoldungsgruppe B9 mit e<strong>in</strong>emmonatlichen Grundgehaltvon rund 8.500 Euro. Angabenüber die Gesamtkostender e<strong>in</strong>stweiligen Ruheständlergibt es nicht. Allerd<strong>in</strong>gs istbekannt, dass sich im Oktober2006 71 Spitzenbeamte ime<strong>in</strong>stweiligen Ruhestand befanden.Diese erhielten Versorgungsbezügevon 318 000 Euro,auf das Jahr 2006 umgerechnetalso von rund 3,4 Millionen Euro.Die M<strong>in</strong>isterien sollten dazuverpflichtet werden, alternativeVerwendungen für diese Spitzenbeamtenzu suchen, auchunter Inkaufnahme ger<strong>in</strong>gfügigerAbzüge.JB54 März 2008

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