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amtliche bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales,<br />

Kultur, Gesundheit<br />

am Montag, 17.09.2012, um 17:00 Uhr.<br />

Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Illingen</strong> statt.<br />

Zu Beginn der Sitzung finden Ortsbesichtigungen statt.<br />

Treffpunkt: 17:00 Uhr an der FGTS Uchtelfangen<br />

Tagesordnung:<br />

I. Entscheidungen<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Niederschrift vom 24.11.2011<br />

2. Vorstellung des Kulturprogrammes 2012, 2. Halbjahr<br />

3. Sachstandsbericht zur Freiwilligen Ganztagsschule Uchtelfangen<br />

4. Vorstellung und Verabschiedung der Konzeption für die<br />

Umgestaltung des Schulhofs Uchtelfangen<br />

5. Einführung einer Jobbörse<br />

II. Vorberatungen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

1. Fortschreibung des Frauenförderplanes<br />

2. Benennung der Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen<br />

für die Schulregionkonferenz Neunkirchen für die Wahlperiode<br />

2012 - 2014<br />

<strong>Illingen</strong>, 10.09.2012<br />

Der Bürgermeister<br />

gez. König<br />

Bekanntmachung<br />

der nichtöffentlichen Sitzung des<br />

Haupt- und Personalausschusses<br />

am Montag, 17.09.2012, um 19:00 Uhr.<br />

Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Illingen</strong> statt.<br />

Tagesordnung:<br />

I. Entscheidungen<br />

1. Niederschrift vom 28.08.2012<br />

2. Informationen<br />

II. Vorberatungen<br />

1. Vorberatung der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 20. September<br />

2012<br />

<strong>Illingen</strong>, 10.09.2012<br />

Der Bürgermeister<br />

gez. König<br />

Bekanntmachung der Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Steinertshaus II“<br />

im Ortsteil Steinertshaus<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Illingen</strong><br />

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509),<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Illingen</strong> in öffentlicher Sitzung am 30.08.2012<br />

die Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinertshaus II“ im<br />

Ortsteil <strong>Illingen</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Illingen</strong> im beschleunigten Verfahren<br />

beschlossen hat.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Illingen</strong> folgende Ziele:<br />

| illinger seiten 37/2012 |- 13 -<br />

Im Bereich Steinertshaus soll ein endgültiger Siedlungsabschluss<br />

und eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden. Weiterhin<br />

soll der Verlauf einer Fernwasserleitung der WVO im<br />

Bereich privater Grundstücke gesichert werden.<br />

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Teilweise<br />

wird der Bebauungsplan „Steinertshaus“ überplant. Der Bebauungsplan<br />

„Steinertshaus II“ ersetzt die überplanten Teile des<br />

ursprünglichen Bebauungsplanes in seinem Geltungsbereich.<br />

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3400 m 2.<br />

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a<br />

BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13<br />

BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13<br />

Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs. 4 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB<br />

und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und<br />

Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen<br />

wird.<br />

<strong>Illingen</strong>, den 07.09.2012<br />

gez. Dr. Armin König, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Öffentlichen<br />

Auslegung des Bebauungsplanes<br />

„Steinertshaus II“<br />

im Ortsteil <strong>Illingen</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Illingen</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Illingen</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 30.08.2012 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den<br />

Bebauungsplan „Steinertshaus II“ aufzustellen (siehe Anlage<br />

Geltungsbereich). Der Entwurf des Bebauungsplanes „Steinertshaus<br />

II“ besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil<br />

(Teil B).<br />

Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.<br />

2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.<br />

Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), wird hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom<br />

19.09.2012 bis einschließlich 19.10.2012 während der Dienststunden<br />

im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Illingen</strong>, Bauamt, Zimmer<br />

215, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.<br />

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden,<br />

nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Im Bereich Steinertshaus soll ein endgültiger Siedlungsabschluss<br />

und eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden. Weiterhin soll<br />

der Verlauf einer Fernwasserleitung der WVO im Bereich privater<br />

Grundstücke gesichert werden. Der Bebauungsplan wird gem. §<br />

13 a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.<br />

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Teilweise<br />

wird der Bebauungsplan „Steinertshaus“ überplant. Der Bebauungsplan<br />

„Steinertshaus II“ ersetzt die überplanten Teile des<br />

ursprünglichen Bebauungsplanes in seinem Geltungsbereich.<br />

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3400 m 2.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a<br />

BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13<br />

BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13

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