Öko-Konto - Stadt Rottenburg am Neckar
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2. CHANCEN UND NUTZEN EINES ÖKOKONTOS<br />
2.1 Frühere Ausgleichspraxis Die räumliche und zeitliche Flexibilisierung erlaubt<br />
Vor der Baurechtsnovelle von 1998, welche die<br />
räumliche und zeitliche Entkoppelung von Eingriff und<br />
Ausgleich mittels <strong>Öko</strong>konto ermöglichte, erfolgte der<br />
Ausgleich von Eingriffen durch Bebauung oftmals nur<br />
mangelhaft. Kompensations-maßnahmen mussten<br />
innerhalb des Bebauungsplans festgesetzt werden,<br />
ungeachtet ihrer naturschutzfachlichen Gebiets-<br />
eignung und der notwendigen Fläche für eine sinnvolle<br />
Ausgleichsmaßnahme.<br />
Gleichzeitig war es der <strong>Stadt</strong> <strong>Rottenburg</strong> nur begrenzt<br />
möglich, bei finanziell eingeschränkter Haushaltslage<br />
den wachsenden Anforderungen des Natur- und<br />
Landschaftsschutzes im Rahmen der Landschafts-<br />
planung gerecht zu werden. Langfristige Progr<strong>am</strong>me<br />
und Konzepte konnten nicht mehr kontinuierlich bzw.<br />
lediglich in reduzierter Form weitergeführt werden.<br />
2.2 Die Einrichtung eines <strong>Öko</strong>-<strong>Konto</strong>s<br />
Mit Inkrafttreten des § 1a BauGB können Gemeinden<br />
bereits in Verbindung mit § 135 a Abs. 2 BauGB im<br />
Vorfeld der Aufstellung von Bauleitplänen für zu<br />
erwartende Eingriffe in Naturhaushalt und Land-<br />
auch:<br />
Die Zus<strong>am</strong>menfassung kleinerer Maßnahmen<br />
zugunsten ges<strong>am</strong>träumlicher Vernetzungs-<br />
konzepte, die Markungsgrenzen überschreiten<br />
können<br />
Die Entwicklung naturräumlich eher<br />
unterentwickelter Gebiete im Gemeindegebiet<br />
<strong>Öko</strong>logische Aufwertung und Erweiterung<br />
von besonders schützenswerten Gebieten<br />
Bau eines Umgehungsgerinnes zur Ermöglichung<br />
des Fischaufstiegs <strong>am</strong> Bad Niedernauer Wehr<br />
schaftsbild Ausgleichsmaßnahmen durchführen. Der Abb. 1: Umgehungsgerinne nach Abschluss der Bauarbeiten 2006<br />
Vollzug des Ausgleiches und der erfolgte Eingriff<br />
können dabei anhand des <strong>Öko</strong>-<strong>Konto</strong>s voneinander<br />
abgekoppelt werden. Sind die zu erwartenden Eingriffe<br />
nicht innerhalb oder außerhalb eines Baugebietes<br />
auszugleichen, kann auf bereits umgesetzte<br />
Ausgleichsmaßnahmen des <strong>Öko</strong>-<strong>Konto</strong>s zurück-<br />
gegriffen werden. Das heißt, mit ihm können<br />
Maßnahmen vor- aber auch refinanziert werden.<br />
3<br />
Abb. 2: Umgehungsgerinne ein Jahr nach der Fertigstellung