Öko-Konto - Stadt Rottenburg am Neckar
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Beispiel: Geplantes Förderprogr<strong>am</strong>m zur Revitali-<br />
sierung von Streuobstbeständen”<br />
Immer mehr Streuobstbestände liegen verwildert vor,<br />
weil sie über lange Zeit nicht mehr gepflegt wurden. Als<br />
Folge droht, zumindest langfristig, die Rodung solcher<br />
Flächen und d<strong>am</strong>it die Zerstörung eines besonders<br />
hochwertigen Lebensraums für Tiere und Pflanzen.<br />
Vorgesehen ist ein neues Förderprogr<strong>am</strong>m der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rottenburg</strong> für Streuobstbesitzer oder -pächter, die<br />
solche Bestände sanieren und d<strong>am</strong>it in die ehemalige<br />
Nutzung zurückführen möchten.<br />
Abb. 27: Streuobstblüte an der Altstadtkapelle<br />
In der Regel wird zur Revitalisierung eine mehrjährige<br />
Pflege in Form von Pflegeschnitten erforderlich sein,<br />
welche die Stabilität und Vitalität beeinträchtigter Bäu-<br />
me wieder herstellt. D<strong>am</strong>it einhergehend kann auch<br />
der oftmals arten- und blütenreiche Unterwuchs wieder<br />
der extensiven Nutzung zugänglich gemacht werden.<br />
22<br />
Abb. 28: Streuobstwiesen als bevorzugter Lebensraum des Halsbandschnäppers,<br />
eine europarechtlich besonders geschützte Art. Mehr als die<br />
Hälfte der bundesweit geschätzten 4500 bis 5000 Paare (Stand 2005,<br />
MLR 2006, S. 25) leben in Baden-Württemberg. Foto: Dietmar Nill<br />
Im Vorfeld ist es notwendig, eine artenschutzrechtliche<br />
Betrachtung in Absprache mit der Stabstelle für<br />
Umweltschutz durchzuführen, um bei einer möglichen<br />
Förderung auf Artenschutzbelange, etwa dem<br />
Belassen von Altholzabschnitten und Bäumen mit<br />
Spechthöhlen oder dem Auftreten gefährdeter Moos-<br />
und Flechtenarten, Rücksicht nehmen zu können.<br />
Orientierung soll das Leitbild einer naturschutzfachlich<br />
optimalen Streuobstwiese bieten, d. h. einer dauerhaft<br />
extensiv bewirtschafteten Fläche mit 75 bis 80 Prozent<br />
ertragsfähigen, vitalen Bäumen, fünf bis zehn Prozent<br />
abgängingen bzw. toten Bäumen und zehn bis 15<br />
Prozent Jungbäumen. Für Nachpflanzungen kann ggf.<br />
auf das Förderprogr<strong>am</strong>m für Obstbaumpflanzungen<br />
zurückgegriffen werden (vgl. Kap. 9.1).