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Öko-Konto - Stadt Rottenburg am Neckar

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Beispiel: Geplantes Förderprogr<strong>am</strong>m zur Revitali-<br />

sierung von Streuobstbeständen”<br />

Immer mehr Streuobstbestände liegen verwildert vor,<br />

weil sie über lange Zeit nicht mehr gepflegt wurden. Als<br />

Folge droht, zumindest langfristig, die Rodung solcher<br />

Flächen und d<strong>am</strong>it die Zerstörung eines besonders<br />

hochwertigen Lebensraums für Tiere und Pflanzen.<br />

Vorgesehen ist ein neues Förderprogr<strong>am</strong>m der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rottenburg</strong> für Streuobstbesitzer oder -pächter, die<br />

solche Bestände sanieren und d<strong>am</strong>it in die ehemalige<br />

Nutzung zurückführen möchten.<br />

Abb. 27: Streuobstblüte an der Altstadtkapelle<br />

In der Regel wird zur Revitalisierung eine mehrjährige<br />

Pflege in Form von Pflegeschnitten erforderlich sein,<br />

welche die Stabilität und Vitalität beeinträchtigter Bäu-<br />

me wieder herstellt. D<strong>am</strong>it einhergehend kann auch<br />

der oftmals arten- und blütenreiche Unterwuchs wieder<br />

der extensiven Nutzung zugänglich gemacht werden.<br />

22<br />

Abb. 28: Streuobstwiesen als bevorzugter Lebensraum des Halsbandschnäppers,<br />

eine europarechtlich besonders geschützte Art. Mehr als die<br />

Hälfte der bundesweit geschätzten 4500 bis 5000 Paare (Stand 2005,<br />

MLR 2006, S. 25) leben in Baden-Württemberg. Foto: Dietmar Nill<br />

Im Vorfeld ist es notwendig, eine artenschutzrechtliche<br />

Betrachtung in Absprache mit der Stabstelle für<br />

Umweltschutz durchzuführen, um bei einer möglichen<br />

Förderung auf Artenschutzbelange, etwa dem<br />

Belassen von Altholzabschnitten und Bäumen mit<br />

Spechthöhlen oder dem Auftreten gefährdeter Moos-<br />

und Flechtenarten, Rücksicht nehmen zu können.<br />

Orientierung soll das Leitbild einer naturschutzfachlich<br />

optimalen Streuobstwiese bieten, d. h. einer dauerhaft<br />

extensiv bewirtschafteten Fläche mit 75 bis 80 Prozent<br />

ertragsfähigen, vitalen Bäumen, fünf bis zehn Prozent<br />

abgängingen bzw. toten Bäumen und zehn bis 15<br />

Prozent Jungbäumen. Für Nachpflanzungen kann ggf.<br />

auf das Förderprogr<strong>am</strong>m für Obstbaumpflanzungen<br />

zurückgegriffen werden (vgl. Kap. 9.1).

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