Öko-Konto - Stadt Rottenburg am Neckar
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5. CEF-MASSNAHMEN<br />
CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-<br />
Beispiel: Fledermausersatzquartiere <strong>am</strong><br />
measures) sind vorgezogene Artenschutzmaßnahmen Wurmlinger Gipsbruch<br />
im Bereich der Eingriffsregelung (vgl. § 44 Absatz 5 in<br />
Verbindung mit § 15 BNatSchG). Es handelt es sich Nahe des Wurmlinger Gipsbruchs<br />
um spezielle Ausgleichsmaßnahmen, welche direkt wurden im Winter 2010 zwei<br />
<strong>am</strong> betroffenen Bestand geschützter Arten ansetzen. freistehende „Fledermausdoppel-<br />
Ziel ist es, eine von Lebensraumverlust bedrohte Häuser“ als Ersatzquartiere für<br />
Population (gegeben bspw. durch Bebauung) in Spaltenbewohner wie beispiels-<br />
Quantität und Qualität zu erhalten, indem zeitlich weise Langohren oder Zwergfleder-<br />
vorgezogen angrenzend neue Lebensräume mäuse angebracht. Diese CEF-Maß-<br />
geschaffen werden, welche die Funktion des nahme war nötig, weil angrenzend ein Teilabbruch<br />
Ursprungshabitats übernehmen können. einer alten Halle durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Rottenburg</strong> erfolgte.<br />
Im Vorfeld wurde eine Fledermauserfassung<br />
CEF-Maßnahmen beziehen sich nicht direkt auf durchgeführt, bei der Kot- und Fraßspuren auf<br />
Bebauungspläne, sondern erfordern eine Kompen- mögliche Wohn- bzw. Schlafplätze verschiedener<br />
sation durch den Vorhabensträger einer bestimmten spaltenbewohnender Fledermausarten hindeuteten.<br />
Planung. Seit 2012 werden sie in einem separaten<br />
Haushaltskonto geführt.<br />
Abb. 12 (oben): Fledermaus-Doppelhaus mit beidseitigen Einflugmöglichkeiten<br />
Abb. 13 (unten): Die beiden neuen Fledermaus-Doppelhäuser im alten Wurmlinger Gipsbruch<br />
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