Vanessa C. Duss Jacobi - Erste Europäische Internetzeitschrift für ...
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ihm auch die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit dazu verholfen hat, zum Glanzstück<br />
zu werden, ist ihm doch Sorgfalt und Umsicht, Tüchtigkeit und Einsicht, Bemühen<br />
um Tauglichkeit und Weitblick in seiner über 100 jährigen Tätigkeit zu attestieren. Dass es<br />
wenig (aber ernstzunehmende!) Verbesserungsvorschläge gibt, nicht nur <strong>für</strong> Verfahrensgestaltung,<br />
Vereinheitlichung der Verwaltungsrechtsprechung (Rechtseinheit), Hochhaltung<br />
des Berufsethos, Wahrung innerlicher Unabhängigkeit des Richters (dem künstlichen aber<br />
doch glitzernden Diamanten in der Krone!) zeugt nicht von Unmut, sondern davon, dass<br />
sämtliche Wehklagen auf hohem Niveau angetragen werden müssen, will man denn überhaupt<br />
etwas beklagen. In Zukunft dürfte das Bernische in der Masse der kantonalen Verwaltungsgerichte<br />
nicht mehr sonderlich hervorstechen – es sei denn, es breche wiederum<br />
die Lanze <strong>für</strong> neue Rechtssprechungstendenzen – , darf sich dann aber getrost auf seine<br />
Glanzleistungen zurückbesinnen. Wünschen wir dem Jubilaren weiterhin eine solche<br />
Schaffenskraft und vergessen dabei nicht, dass hinter jedem Richtergremium eine Vielzahl<br />
von Richter- aber auch Gerichtsschreiberpersönlichkeiten steht, die ihre verantwortungs-<br />
und anspruchsvolle Arbeit tagtäglich gewissenhaft erfüllen. Sie sollten sich immer wieder<br />
bewusst machen, dass das, was sie entscheiden, schlussendlich das Wesen des Rechts ausmacht:<br />
Recht ist schliesslich, was die Gerichte bereit sind, als Recht zu anerkennen.